Danke an Stefanie! Jetzt haben wir das Outsourcing auch verstanden. Gilt zur Haftung Lücke für Spedition untypische Dienste . Werde ich bei Gebietsspedition auch noch kennen lernen.
Danke Horst für deine Lernvideos! ich bin fast am Ende meiner Umschulung als Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen und habe bis jetzt noch nichts über Logistik-AGB gehört. Nur dass die Haftung für unübliche Speditionsleistungen im BGB geregelt ist. Nun muss ich mich schlau machen und mal Logistik-AGB durchstudieren.
Sehr interessantes Video. Jetzt wissen wir auch, warum der Fahrer im Laufe der Jahre immer mehr zum Loui für alle wurde. Da hat man nicht dran gedacht, dem Fahrer die immer mehr werdende Arbeit ordentlich zu vergüten.
Geiles Video, Prof. Dr. Wieske ist mein Dozent und hat diese Log-AGB mitentwickelt. Ich habe vor 3 Wochen meine Klausur über diese log-AGB geschrieben haha
Das ist leider nicht richtig! Als gelernter Speditionskaufmann mit LAP (Lehrabschlussprüfung) bekommt man lediglich einen Teil der LAP von Bürokaufleuten ersetzt, nicht mehr und nicht weniger!!!! Als Prüfer im Rahmen der Lehrabschlussprüfungen und auch als Prüfungsvorbereiter kann ich dies aus sozusagen erster Quelle berichten!!!
@@ernstkurzmann8318 Ich habe jetzt auf mein Prüfungszeugnis noch mal nachgeschaut und dort steht: „Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf SPEDITIONSKAUFMANN ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf BÜROKAUFMANN“. Laut der Webseite von „ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft“ werden Teile der LAP bei Lehrberufen wie Industriekaufmann, Großhandelskaufmann… angerechnet, für Bürokaufmann aber voll ersetzt. Oder wie ist das zu verstehen?
Was auch mal n nettes Thema wäre, dass wir Lagerlogistiker (also wir mit der 3 jährigen Ausbildung) nicht nur unten an der Rampe stehen, sondern, je nach Unternehmen, nen Schreibtisch neben euch Speditionkaufleuten haben und wir 2 uns gegenseitig zuarbeiten.
Wenn mein neues Auto vor die Haustür mit einem LKW gebracht wird tritt bei Schäden das Frachtrecht. Wenn das Auto abgeladen und auf meinem Hof gefahren wird und dabei einen Schaden bekommt, tritt Werk- & Dienstverträge in kraft. Haben ich das jetzt so richtig verstanden?^^
Ich glaube nicht. Das abladen und abstellen sind speditionsübliche Tätigkeiten. Wenn der Fahrer dir dass neue Auto wäscht, dann sind das Zusatzleistungen. So habe ich das verstanden.
Danke an Stefanie! Jetzt haben wir das Outsourcing auch verstanden. Gilt zur Haftung Lücke für Spedition untypische Dienste . Werde ich bei Gebietsspedition auch noch kennen lernen.
Danke Horst für deine Lernvideos! ich bin fast am Ende meiner Umschulung als Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen und habe bis jetzt noch nichts über Logistik-AGB gehört. Nur dass die Haftung für unübliche Speditionsleistungen im BGB geregelt ist. Nun muss ich mich schlau machen und mal Logistik-AGB durchstudieren.
Super. Das kam mir gerade super richtig für eine Frage vor der wir stehen. Morgen gleich mal auf der Arbeit checken was im Angebot steht
Sehr Interessanter Kanal. Bin aktuell im 1. Lehrjahr bei Trixie Heimtierbedarf als Fachkraft für Lagerlogistik und hier lerne ich viel
Sehr interessantes Video. Jetzt wissen wir auch, warum der Fahrer im Laufe der Jahre immer mehr zum Loui für alle wurde. Da hat man nicht dran gedacht, dem Fahrer die immer mehr werdende Arbeit ordentlich zu vergüten.
Das war ein sehr sehr informatives und gutes Video, vielen Dank!
Geiles Video, Prof. Dr. Wieske ist mein Dozent und hat diese Log-AGB mitentwickelt. Ich habe vor 3 Wochen meine Klausur über diese log-AGB geschrieben haha
Bald hast du schon die 30k Abonennten!
sehr komplette Information, der Schaden wird ja sicher auch von der Versicherung übernommen
Und bei uns in Österreich ist man als Speditionskaufmann auch Bürokaufmann 😄
Das ist leider nicht richtig! Als gelernter Speditionskaufmann mit LAP (Lehrabschlussprüfung) bekommt man lediglich einen Teil der LAP von Bürokaufleuten ersetzt, nicht mehr und nicht weniger!!!! Als Prüfer im Rahmen der Lehrabschlussprüfungen und auch als Prüfungsvorbereiter kann ich dies aus sozusagen erster Quelle berichten!!!
@@ernstkurzmann8318 Ich habe jetzt auf mein Prüfungszeugnis noch mal nachgeschaut und dort steht: „Die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf SPEDITIONSKAUFMANN ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf BÜROKAUFMANN“.
Laut der Webseite von „ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft“ werden Teile der LAP bei Lehrberufen wie Industriekaufmann, Großhandelskaufmann… angerechnet, für Bürokaufmann aber voll ersetzt. Oder wie ist das zu verstehen?
Was auch mal n nettes Thema wäre, dass wir Lagerlogistiker (also wir mit der 3 jährigen Ausbildung) nicht nur unten an der Rampe stehen, sondern, je nach Unternehmen, nen Schreibtisch neben euch Speditionkaufleuten haben und wir 2 uns gegenseitig zuarbeiten.
Also wenn du in der richtigen Firma bist und Kaufmännisch was drauf hast werden die das unterstützen, ist bei uns jedenfalls so.
Wenn mein neues Auto vor die Haustür mit einem LKW gebracht wird tritt bei Schäden das Frachtrecht. Wenn das Auto abgeladen und auf meinem Hof gefahren wird und dabei einen Schaden bekommt, tritt Werk- & Dienstverträge in kraft. Haben ich das jetzt so richtig verstanden?^^
Ich glaube nicht. Das abladen und abstellen sind speditionsübliche Tätigkeiten. Wenn der Fahrer dir dass neue Auto wäscht, dann sind das Zusatzleistungen. So habe ich das verstanden.
@@jorgmuller4609 hm okay. ist dennoch sehr verwirrend für mich^^°
😃👍👍👍