Doppelte Haushaltsführung

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  • Опубліковано 7 гру 2015
  • Es kommt immer öfter vor, dass Arbeitnehmer ihre erste Tätigkeitsstätte weiter weg von der Familie oder ihrem Lebensmittelpunkt haben und in der Woche außerhalb übernachten.
    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Eine doppelte Haushaltsführung ist sowohl für Verheiratete als auch bei Ledigen möglich. Sprechen Sie Ihren Steuerberater an. Er hilft Ihnen gern weiter.

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