Doppelte Haushaltsführung

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  • Опубліковано 19 жов 2024
  • Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort unterhält, kann seine diesbezüglichen Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der sogenannten „doppelten Haushaltsführung" als Werbungskosten steuermindernd geltendmachen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in demer einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Trotz dieser scheinbar eindeutigen Regelung beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig mit der Problematik. Das neue Seminar soll daher die Grundlagen der doppelten Haushaltsführung sowie die aktuelle Rechtsprechung erläuternd darstellen.

КОМЕНТАРІ • 3

  • @mmuller7534
    @mmuller7534 3 роки тому +1

    Danke für das Video :) sehr schöne und gut fundierte Einführung!

    • @dwsmedien
      @dwsmedien  3 роки тому

      Vielen Dank für das Lob! :)

  • @dwsmedien
    @dwsmedien  12 років тому

    Aktuell hat der BFH mit Urteil vom 28.3.2012 (VI R 25/11) zur doppelten Haushaltsführung entschieden: Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet.