Mietverhältnis - Basics zur ordentlichen Kündigung | Andreas Mauritz Rechtsanwälte

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  • Опубліковано 14 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 10

  • @siebenstein5637
    @siebenstein5637 3 місяці тому

    danke für das video - also hat mein Sohn eine chance bei mir einzuziehen

  • @thundermilk6662
    @thundermilk6662 Рік тому

    Habe eine Frage ich Habe einen Hobbyraum in einen Vereinsgebäude. Habe dazu auch einen Mietvertrag. Habe letzten in einen Unüberlegten Weil ich mich anders orientieren wollte das aber leider nicht so zustande kam wie erwartet per EMail eine Kündigung an den Vorstand des Vereins geschickt. Von dort kam eine Woche nichts zurück. Nach einer Woche wurde mir dann persönlich gesagt das Er die Kündigung annehmen würde. Da ich aber leider jetzt keine Ausweichmöglichkeit in etwas neues habe hab ich den Vorstand mündlich innerhalb zwei Wochen gebeten meine Kündigung zurück zu ziehen. Das möchte die Person jetzt nicht mit der Begründung das ER die Kündigung angenommen habe. Jetzt habe ich gelesen das nach Paragraf 568 BGB eine Kündigung ausschließlich schriftlich und mit Unterschrift zu erfolgen hat. Dies Trifft in diesem Fall doch auch ein und meine Kündigung per EMail ist doch quasi gegenstandslos und nicht durchsetzbar. Möchte ungern den Schritt über den Rechtsweg gehen. Aber mit Berufung auf den Paragraf 568 BGB sollte ich doch im Recht sei?

  • @mecatfu203
    @mecatfu203 Рік тому

    Kann ich außerordentlich kündigen wenn ich zb in die schweiz ziehe?

  • @موسىمصطفى-ض3ش
    @موسىمصطفى-ض3ش 3 роки тому

    Guten Morgen ich habe ein frage bitte
    Ich habe eine Mietvertrag am 26.09 2021 Unterschrift aber meine Mietvertrag beginnt am 1.11.2021 an
    Und ich möchte die Wohnung nicht mehr kann ich jetzt kündigen
    Bitte melden Sie uns

    • @andreasmauritzrechtsanwalt7983
      @andreasmauritzrechtsanwalt7983  3 роки тому

      Vielen Dank für Ihre Frage. Leider haben wir keine guten Nachrichten. Auch wenn das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ist natürlich der Mietvertrag schon geschlossen. Wenn es also „nur" um die Kündigung des Mietverhältnisses geht, gilt auch hier § 573c BGB. Dies bedeutet, die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende. Zwar kann grundsätzlich auch vor Mietbeginn gekündigt werden. Wenn der Mietbeginn aber schon der 01.11.2021 ist wäre auch durch eine jetzt sofort erklärte Kündigung nach § 573c BGB Mietende erst der 31.01.2022. Ob ein Grund für eine Ausnahme, fristlose Kündigung vorliegt, können wir bei den Angaben nicht beurteilen. Wenn es aber nur darum geht, dass vielleicht eine günstigere Wohnung gefunden wurde oder - aus welchen Gründen auch immer - die Wohnung, die durch den Mietvertrag am 6. 20.09.3021 gemietet worden ist, nicht mehr gefällt, liegt kein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor. Auch eine mögliche Trennung von einem Partner/einer Partnerin und die sich hieraus ergebende Tatsache, dass die neu gemietete Wohnung zu groß ist (oder eventuell als Single zu teuer) rechtfertigt keine außerordentliche, fristlose Kündigung, weil dies kein wichtiger Grund nach der Rechtsprechung ist. Ob ein Widerruf des Mietvertrags nach § 312 BGB i.V.m. §§ 312g, da 355 BGB bestehen könnte, können wir mit den Angaben nicht beurteilen. Dies wäre aber auch nur im Rahmen einer echten Einzelfallprüfung zu ermitteln.

  • @siebenstein5637
    @siebenstein5637 3 місяці тому

    so wie es sich anhört - hat wohl der Vermieter immer das nachsehen oder der Eigentümer des Hauses

  • @siebenstein5637
    @siebenstein5637 3 місяці тому

    tja