bei 09:54 verstehe ich das Beispiel nicht wirklich Wenn jemand das Fahrrad mit der Absicht versteckt, dass es iwann kaputt geht oder even nicht mehr funktionstüchtig wird, is es klar ... Aber hier ging es ja um die Entziehung ohne Wegnahme, ohne Zueignungsabsicht etc wie bei 248b und wenn jemand das Fahrrad einfach so dem Inhaber entzieht und das Fahrrad die Funktionstüchtigkeit verliert, ist es ja max. fahrlässig .. und Fahrlässigkeit ist hier ja wenn überhaupt zivilrechtlich oder nicht ?
Ervo Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben genau das Problem erkannt, denn hier geht es um die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Denken Sie aber dran, dass eine billigende Inkaufnahme genügt, um den Vorsatz zu begründen. Und in dem Beispiel spricht viel für Gleichgültigkeit, weil der Täter es dem Zufall überlässt, ob es gefunden wird. Einen 248b können Sie mangels bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme in den Beispiel nicht begründen. Nimmt der Täter es aber billigend in Kauf, dass das Fahrrad verrostet - und dafür spricht bei dieser Konstellation einiges - dann können Sie eine Sachbeschädigung begründen. Viele Grüße!
Schönes Video. Kleine Frage, wenn Sie Zeit haben. Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. A ist darüber sehr verärgert und bezichtigt B der Sachbeschädigung. B bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz 3 Grades vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen? ICh weiß seltsame Frage, aber das beschäftigt mich schon ewig :D.
Andersherum natürlich, sorry. Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. B ist darüber sehr verärgert und bezichtigt A der Sachbeschädigung. A bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen?
@@lucasm.251 Vielen Dank für die Antwort. Was wäre gegeben, wenn man den objektiven Tatbestand als fiktiv als gegeben vorraussetzen würde? Müste doch im Endeffekt aufs gleiche rauskommen, oder vertue ich mich da?
bei 09:54 verstehe ich das Beispiel nicht wirklich
Wenn jemand das Fahrrad mit der Absicht versteckt, dass es iwann kaputt geht oder even nicht mehr funktionstüchtig wird, is es klar ...
Aber hier ging es ja um die Entziehung ohne Wegnahme, ohne Zueignungsabsicht etc wie bei 248b
und wenn jemand das Fahrrad einfach so dem Inhaber entzieht und das Fahrrad die Funktionstüchtigkeit verliert, ist es ja max. fahrlässig ..
und Fahrlässigkeit ist hier ja wenn überhaupt zivilrechtlich oder nicht ?
Ervo Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie haben genau das Problem erkannt, denn hier geht es um die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Denken Sie aber dran, dass eine billigende Inkaufnahme genügt, um den Vorsatz zu begründen. Und in dem Beispiel spricht viel für Gleichgültigkeit, weil der Täter es dem Zufall überlässt, ob es gefunden wird. Einen 248b können Sie mangels bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme in den Beispiel nicht begründen. Nimmt der Täter es aber billigend in Kauf, dass das Fahrrad verrostet - und dafür spricht bei dieser Konstellation einiges - dann können Sie eine Sachbeschädigung begründen. Viele Grüße!
Der Hahn erklärt Strafrecht danke für die schnelle Antwort, war sehr hilfreich! :)
Wie sieht es aus , mit Mülltonnen die angezündet worden ? Auch nur eine Sachbeschädigung oder zählt das als Brandstiftung?
Schönes Video. Kleine Frage, wenn Sie Zeit haben.
Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. A ist darüber sehr verärgert und bezichtigt B der Sachbeschädigung. B bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz 3 Grades vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen? ICh weiß seltsame Frage, aber das beschäftigt mich schon ewig :D.
Andersherum natürlich, sorry. Man stelle sich vor, A würde B in einen kristallklaren See schubsen. B ist darüber sehr verärgert und bezichtigt A der Sachbeschädigung. A bringt jedoch kristallklares Wasser nicht mit "beschädigen" in Zusammenhang. Liegt hier dennoch ein Vorsatz vor oder ist es als FAhrlässigkeit einzustufen?
@@lucasm.251 Vielen Dank für die Antwort. Was wäre gegeben, wenn man den objektiven Tatbestand als fiktiv als gegeben vorraussetzen würde? Müste doch im Endeffekt aufs gleiche rauskommen, oder vertue ich mich da?
Sehr gut erklärt. Dankeschön! :)
Danke für das Lob!