Falltraining - Der gefährliche Pfandbon ► juracademy.de

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  • Опубліковано 9 гру 2018
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КОМЕНТАРІ • 5

  • @bexsmith4792
    @bexsmith4792 5 років тому +2

    schön erklärt :)

  • @t0bias1303
    @t0bias1303 5 років тому +1

    sehr gut aufbereitet :)

  • @paulinehein5519
    @paulinehein5519 4 роки тому +4

    Wieso wird von einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers ausgegangen? Der Pfandbon gehörte doch dem Unbekannten?

    • @elisala6113
      @elisala6113 3 роки тому

      Guter Gedanke. Vielleicht, weil der Bon bei dem Arbeitgeber lag und insoweit der ihm innewohnende Wert dem Vermögen des Arbeitgebers zugerechnet wird? Aber ich finde das auch nicht ganz unproblematisch

    • @red.united6745
      @red.united6745 2 роки тому

      Inhaber des Anpruchs, welcher durch den Pfandbon nachgewiesen wird, ist der unbekannte Dritte. Dadurch, dass die Mitarbeiterin den Pfandbon einlöst und dann vom Arbeitgeber den Betrag erstattet bekommt, erlischt aber nicht die Forderung des unbekannten Dritten. Somit hat der Arbeitgeber geleistet, obwohl er nicht musste und sieht sich trotzdem noch dem Anspruch des Dritten ausgesetzt.