Falltraining - Der gefährliche Pfandbon ► juracademy.de
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- Опубліковано 9 гру 2018
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In diesem Video beschäftigen wir uns anhand einer "Klassiker" Entscheidung mit den Voraussetzungen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
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schön erklärt :)
sehr gut aufbereitet :)
Wieso wird von einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers ausgegangen? Der Pfandbon gehörte doch dem Unbekannten?
Guter Gedanke. Vielleicht, weil der Bon bei dem Arbeitgeber lag und insoweit der ihm innewohnende Wert dem Vermögen des Arbeitgebers zugerechnet wird? Aber ich finde das auch nicht ganz unproblematisch
Inhaber des Anpruchs, welcher durch den Pfandbon nachgewiesen wird, ist der unbekannte Dritte. Dadurch, dass die Mitarbeiterin den Pfandbon einlöst und dann vom Arbeitgeber den Betrag erstattet bekommt, erlischt aber nicht die Forderung des unbekannten Dritten. Somit hat der Arbeitgeber geleistet, obwohl er nicht musste und sieht sich trotzdem noch dem Anspruch des Dritten ausgesetzt.