Hallo, vielen Dank für das tolle Format. Mich würde interessieren, ob man nach über einem Jahr erneut Sprechstunden, Probatorik, Anamnese ect. abrechnen kann, wenn der Patient davor nur im nicht-genehmigungspflichtigen Kontingent gewesen ist, d.h. keine KZT beantragt worden ist. Muss man die Beendigungsziffer auch dann gesetzt haben, obwohl keine Therapie beantragt wurde? Hörte Gerüchte, dass die KK die Beendigungsziffer nach drei Quartalen ohne Leistungsabrechnung eh selbstständig setzt?! Danke
35141 setzt aber voraus, dass im gleichen Quartal auch die 35140 (biographische Anamnese) abgerechnet wird.
Hallo, vielen Dank für das tolle Format. Mich würde interessieren, ob man nach über einem Jahr erneut Sprechstunden, Probatorik, Anamnese ect. abrechnen kann, wenn der Patient davor nur im nicht-genehmigungspflichtigen Kontingent gewesen ist, d.h. keine KZT beantragt worden ist. Muss man die Beendigungsziffer auch dann gesetzt haben, obwohl keine Therapie beantragt wurde? Hörte Gerüchte, dass die KK die Beendigungsziffer nach drei Quartalen ohne Leistungsabrechnung eh selbstständig setzt?! Danke