Hallo Herr Kassel, erst mal danke für die ausführlichen Informationen. Man versteht wirklich alles sehr gut. Meine Frage wäre: mein Vater ist seit 5 Jahren Pflegegrad 3. Meine Familie und ich wussten nichts von der Ersatzpflege. Mit was für einen Antrag kann ich rückwirkend für die letzten 4 Jahre beantragen? Brauche ich ein spezielles Formular?
Ja das dürfte problemlos gehen. Ich würde mit der Pflegekasse sprechen und sie informieren, dass Sie von dieser Leistung nichts wußten (aber die Verjährung ja noch nicht vorbei ist). Eigentlich geht dies formlos - aber im Internet (oder auf Anruf oder per Mail) gibt es von jeder Pflegekasse ein Formular, welches Sie ausfüllen können. Dann noch die Original-Rechnungen beifügen (und nochmals den Hinweis bei SONSTIGES, dass Sie erst heute erfahren haben, dass es die Leistung der Verhinderungspflege gibt und fertig. Ich würde pro Jahr ein Formular nehmen.In jedem Jahr gelten natürlich die maximalen Beträge des jeweiligen (damaligen) Jahres. Viel Erfolg!
Moin, vielen Dank dass Sie das so ausführlich erklären! Ich habe eine frage ,muss die Person , die mich stundenweise ersetzt, eingetragen werden ? Vielen Dank im voraus ❤❤ LG aus Hamburg
Moin moin nach Hamburg, Sie müssen der Pflegekasse alle entstandenen Kosten nachweisen. Sammeln Sie Belege und Nachweise, die mit der Verhinderungspflege zusammenhängen und reichen Sie diese bei der Pflegekasse zur Abrechnung ein. Das ist bis zu vier Jahre lang rückwirkend möglich (Verjährung). Bei einer Firma ist dieser Nachweis einfach. Vertritt Sie eine Privatperson (also nicht gewerblich), dann gibt die zuständige Pflegekasse Auskunft, was sie als Nachweis benötigt. Am besten ist es, wenn die Vergütung unter Angabe eines Verwendungszweckes überwiesen wird. Ich würde mir auch eine Quittung über den Geldbetrag und den Empfänger (Name, Adresse, Geldbetrag) unterschreiben lassen. Eine „anonyme“ Auszahlung an eine nicht genannte Person dürfte meines Erachtens nicht gehen. Noch ein Tipp: Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege kommt es darauf an, dass Sie als Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert sind. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend. Es kommt also nicht darauf an, wie lange die Ersatzperson für Sie einspringt, sondern wie lange Sie verhindert sind. Dies ist wichtig, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
@@pflegeexperte24 vielen Dank für Ihre Antwort, aber muss diese Person die mich ,für bis zu 8 Std vertritt, angegeben sein ? Ist Neuland alles für mich ,deshalb frage ich ❤️ 🫶 vielen Dank, dass man es mir mal verständlich erklärt LG
@@pflegeexperte24 Dankeschön, das ist klar ubd die Nachweis werde ich sammeln ,aber ich meinte muss die Person mit als Pflegerin angegeben werden ,so wie ich es ja auch bin , ich bin die Hautpflegerin für meine Tochter... Entschuldigen Sie ,ich habe es falsch formuliert;)
@@nichtsoneugierig... die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson(en). Sie greift, wenn die pflegende(n) Person(en) aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist/sind.Die Person, die für Sie dann (als Ersatz) einspringt, muss nicht als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen werden.
Die Erklärung war sehr gut. Vermisse aber bei den Erklärungen immer den Hinweis darauf, daß diese Einnahmen für Freunde und Nachbarn einkommenssteuerpflichtig und unter bestimmten Umständen auch sozialversicherungspflichtig sind.
Die Frage ist gut - ich bekomme immer „Beschwerden“, dass ich zu lange und zu ausführlich berichte. Steuerthemen darf ich nicht antippen, sonst erhalte ich eine Abmahnung. Aber ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/85738/einkommen_oder_entschaedigung_-_pflegegeld_ist_nicht_fuer_jeden_steuerfrei
Sehr geehrter Herr Kassel, Was beinhaltet Pflegrad 2 . Ist auch Haushalt mit drin ? Wie zum Beispiel Hausordnung Fenster putzen. Oder Betreuung usw. Wenn einkaufen mit drin ist , isst es ein Einkauf für den täglichen Bedarf oder ein Wochenend Einkauf. Es steht doch eine bestimmte Zeit zur Verfügung und wie oft am Tag .Danke in voraus.
Hallo, sehr geehrte Frau Semder, Ihre Frage stellen Sie zum Thema Verhinderungspflege - beachten Sie vor Beantragung die Voraussetzungen dazu. Zu Ihrer Frage: In der Regel reichen den Pflegekassen die Rechnungen / Nachweise über die Stunden und die Kosten je Stunde. Natürlich gehört die hauswirtschaftliche Versorgung auch dazu - die einzelnen Positionen müssen jedoch nicht einzeln aufgelistet werden. Ein Beispiel für den Antrag finden Sie hier: www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Nordost/05-Content-PDF/Antrag-Verhinderungspflege.pdf Bei den Pflegesachleistungen (ein anderes Thema!) ist es etwas komplizierter. Aber auch hier fallen Einkaufen von Lebensmitteln, Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, Waschen der Wäsche und der Kleidung, Reinigung der Wohnung oder Geschirrspülen grundsätzlich nach dem Gesetz (SGB XI) unter die hauswirtschaftlichen Leistungen. Ob auch die Hausordnung („Treppenhaus“ gesetzlich mit drinnen ist, kann ich Ihnen nicht sicher sagen. Ich nehme jedoch an „ja“. Pflegesachleistungen können (im Gegensatz zur Verhinderungspflege) nur von anerkannten Einzelpersonen oder anerkannten Pflegediensten (PD) erbracht werden. Die ambulanten PD rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen durch PD sind relativ teuer, hierbei kommen oft Stundensätze von rund 30 EUR bis 50 EUR zum Tragen. Im Grunde kann der PD täglich oder wöchentlich Einkaufen. Das Problem dürfte sein, dass es oft keine (zeitlichen) Kapazitäten bei den ambulanten PD gibt und dass der Betrag (Pflegegrad 2 = 724.-€ monatlich) schnell verbraucht ist. Vergessen Sie bitte auch nicht den Entlastungsbetrag (monatlich 125.-€): Hier gibt es Leistungen zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht (Bundesland) zugelassen sind, z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, und Alltags- und Pflegebegleitung. Im Video habe ich das Thema ebenfalls behandelt. Bitte fragen Sie sicherheitshalber immer bei Ihrer Pflegekasse nach. Herzliche Grüße!
Hallo, ich hätte einige Fragen und würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten ... Ich bin seid diesem Jahr 01.01.2022 Hauptpflegeperson und bin Mit dem Pflegebedürftigen nicht Verwandt ... Da es immer heißt 42 Tage darf man die Verhinderungspflege in Beanspruchung nehmen , Wenn ich aber jede Woche jemanden für 4 mal und ca. immer 3 Stunden bräuchte , würde das dann auch gehen ? Sind diese 42 Tage , auf 24 Stunden gerechnet? Da ich es das erste mal Beantragen würde , müsste ich dann bis zum 1.7.2022 warten ? Wegen den & Monaten die Sie meinten. Meine andere Frage ist noch : Darf mein Mann die Verhinderungspflege auch machen , oder müsste es eine Fremde Person sein ? Denn er kennt ihn und ich möchte nicht unbedingt das es dann ein Fremder wäre. Ich möchte Ihnen herzlichst danken für die Videos, haben mir bei den ersten Schritten jetzt sehr geholfen ... Liebe Grüsse, Sarah ...
Hallo, liebe Sarah, ich darf leider keine Beratungen im Sozialversicherungsrecht machen und wurde hier bereits abgemahnt (nicht, weil ich falsch beraten hätte, sondern weil ich es nicht darf). Unter www.zqp.de/beratung-pflege/ finden Sie Pflegestützpunkte und Beratungsangebote in Ihrer Nähe. Und natürlich beantwortet auch Ihre Pflegekasse Ihr Anliegen. Tut mir leid - dennoch herzliche Grüße!
sehr geehrte Herr Kassel, vielen Dank für ihre gute Kanal. ich hätte eine kurze Frage. kann man auch eine Stundelohne von 15,50 die Verhinderungspflege vereinbaren ?
Sehr geehrter Herr Arab, das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht. Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein Stundensatz von 15,50 € problematisch sein könnte - speziell bei einer ehrenamtlichen Pflege. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Aber wie gesagt: Hängt wirklich davon ab, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt. Ihr Pflegeexperte24
Hallo, ich bin der zweitpfleger meines vaters meine schwester ist die erstpflegerin ich wollte mal fragen das zweitpfleger jedes monat das gleiche pflegegeld bekommt wie bei der ersten mein vater ist pflegegrad 3 und pflege von 4 bis 12 uhr auch nachts wür eine antwort würde ich mich sehr freun pflege in seit 5 monaten
Nein, leider nicht. Anspruchsberechtigter ist der /die Pflegebedürftige selbst. Er / sie erhält durch die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches monatlich direkt an die zu pflegende Person ausgeschüttet wird. Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und dieses zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Entschädigung weitergeben. Dabei kann es auch aufgeteilt werden - zum Beispiel bei zwei Pflegepersonen je hälftig. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.
Es hängt, wie immer, vom Einzelfall ab. Recht gut erklärt wird dieser Sachverhalt, hier spielt auch die Steuerpflicht mit, hier: www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/ Im Zweifel bitte einen Steuerberater fragen.
Hallo! Habe eine Frage! Ich Pflege eine Bekannte die sehr physisch krank ist .Nun verlangt die Berufbetreuerin das ich nicht nur die Hautpflege mache , sondern 3 bis 4 Std.täglich betreuen soll .Dafür würde ich 316 Euro pflege geld bekommen. Nun die Frage ist das rechtens?
Hallo, liebe Frau Semder, bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte: ich war 14 Tage in Urlaub. Das Pflegegeld kann im Grunde vom Pflegebedürftigen (oder in diesem Fall von der Betreuerin) verwendet werden, für was er / sie es möchte. Es kann für tatsächliche Ausgaben verwendet - aber auch „nur“ gespart werden. Die Kasse benötigt für die Auszahlung (im Gegensatz zur Pflegesachleistung) keinen Nachweis bzw. keine Rechnung. Eine andere Frage ist, ob Ihr Stundensatz angemessen ist oder nicht. Nun weiß ich nicht, wie viele Stunden Sie jetzt schon monatlich für die Hautpflege benötigen und ob die Aufgabe von täglich 3-4 Stunden für Betreuung noch zusätzlich verlangt wird. Und ob „täglich“ auch das Wochenende beinhaltet. Kurz: Wie hoch dann Ihr Stundenlohn ist. Ist der „im Rahmen“ oder viel zu niedrig? Und: Machen Sie es ehrenamtlich (und erhalten eine Aufwandsentschädigung) oder gewerblich? Aber selbst bei 25 Tagen je Monat mit 3 Stunden täglich ergibt sich nur ein Stundenlohn von 4,21€. Für „gewerblich“ ist dies sicher zu wenig - für „ehrenamtlich“ (also Aufwandsentschädigung) müssen Sie selbst entscheiden, ob es für Sie OK ist. Grundsätzlich MÜSSEN Sie aber nichts machen, wenn Sie dies nicht wollen - ob gewerblich, oder ob ehrenamtlich. Vielleicht besteht für Sie eine moralische Verpflichtung - aber eine rechtliche Verpflichtung besteht nach meiner Einschätzung nach den mir bekannten Informationen sehr wahrscheinlich nicht. Rechtlich gesehen macht Ihnen die Betreuerin ein Angebot zu bestimmten Konditionen. Und es liegt an Ihnen, ob Sie es annehmen, oder eben nicht. Liebe Grüße!
Wenn der Freund immer mal aushilft, benötigt er keinen Gewerbeschein. Es hängt (wie immer) vom Einzelfall ab. Recht gut erklärt wird dieser Sachverhalt, hier spielt auch die Steuerpflicht mit, hier: www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/ Im Zweifel bitte einen Steuerberater fragen.
Die Verhinderungspflege "muss" nicht vorher beantragt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das Budget nicht verbraucht ist und Belege/ Rechnungen vorgelegt werden, dann können Sie es auch nachträglich beantragen. Sie können generell schon ab 01.01.22 Leistungen beanspruchen und das Budget "in einem Stück" verbrauchen. Nutzen Sie also zum Beispiel einen sogenannten "24h-Pflegedienst" als Verhinderungspflege und reichen danach eine entsprechen hohe Rechnung ein, dann erhalten Sie in der Regel das Budget für 2022 ausgezahlt. Fragen Sie aber sicherheitshalber bitte immer vorher bei der Pflegekasse nach? Dies geht formlos, zum Beispiel per Mail oder Telefon. Viel Erfolg!
Hallo, sehr geehrter Herr „derbestewogibt“, das Thema Steuer ist ein heikles Thema - aus zwei Gründen: Ich kann/ darf keine Steuerberatung durchführen und (wie immer) hängt es stark vom Einzelfall ab. Ich habe da aber eine gute Seite gefunden, auf der Ihre Fragen wahrscheinlich beantwortet werden: www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/ Ihr pflegexperte24
Sehr geehrte/r Frau / Herr Aaaaa (;-), das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht.Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein Tagessatz von 20.-€ bei der Pflegekasse nicht durchgehen wird. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt. Ihr Pflegeexperte24
Beispiel für ein Antragsformular (AOK Sachsen-Anhalt), welches Sie nutzen können: www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf
Ich grüße Sie herzlich, finde Sie sehr, sehr nett. ...habe eine Frage -mein Sohn ist meine Pflegeperson.2mal hat er am Wochenende bei meinen 2ten Sohn geschaffen, ihm geholfen beim tapezierarbeiten. Meine Kollegin hat bei mir übernachtet -Sie macht die Verhinderungspflege bei mir. Darf ich es aufschreiben? LG Katarina
@@michonnegrimes1710 Hallo, Frau Grimes, ich nehme an, dass Sie die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllen und dass Sie nicht die Tapezierarbeiten meinen, welche Sie in Rechnung stellen wollen (;-). Sofern Ihre Kollegin für die Pflegeperson (also für den Sohn, welcher als Pflegeperson eingetragen ist) eingesprungen ist, geht dies grundsätzlich. Ihre Kollegin ist ein "fremde Person"; hier gelten die Informationen aus diesem Video. Falls Sie sicher gehen wollen, dass es auch erstattet wird, rufen Sie die Pflegekasse an. Ich persönlich sehe hier aber keine Probleme, sofern die Kollegin zum Beipiel Ihnen im Haushalt oder bei der Körperpflege, beim Auskleiden usw. geholfen hat.
@@pflegeexperte24 Vielen,vielen Dank für die Antwort. Bin 50 Jahre alt und habe leider 3Pflegestufe. Seit ca. 12 Jahren Rentnerin .Haha, nein für die Tapezierarbeiten möchte ich kein Geld bekommen, aber es geht um 2 mal wo mein jüngere Sohn weg war und ich die Stunden aufschreiben darf oder auch nicht LG und nochmal danke
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschrieben und leider geht die nicht durch !!! Falsche E-Mail angegeben ??? Das ist ehrlich gesagt dann leider auch nicht hilfreich ... schmunzel
Hmmm. An welche Mail haben Sie es denn geschickt? An " info@pflegeexperte24.de" ? Vielleicht können Sie Ihr Anliegen / Ihre Frage ja formulieren? Schönen Sonntag!
Hallo Herr Kassel, erst mal danke für die ausführlichen Informationen. Man versteht wirklich alles sehr gut.
Meine Frage wäre: mein Vater ist seit 5 Jahren Pflegegrad 3. Meine Familie und ich wussten nichts von der Ersatzpflege. Mit was für einen Antrag kann ich rückwirkend für die letzten 4 Jahre beantragen? Brauche ich ein spezielles Formular?
Ja das dürfte problemlos gehen. Ich würde mit der Pflegekasse sprechen und sie informieren, dass Sie von dieser Leistung nichts wußten (aber die Verjährung ja noch nicht vorbei ist). Eigentlich geht dies formlos - aber im Internet (oder auf Anruf oder per Mail) gibt es von jeder Pflegekasse ein Formular, welches Sie ausfüllen können. Dann noch die Original-Rechnungen beifügen (und nochmals den Hinweis bei SONSTIGES, dass Sie erst heute erfahren haben, dass es die Leistung der Verhinderungspflege gibt und fertig. Ich würde pro Jahr ein Formular nehmen.In jedem Jahr gelten natürlich die maximalen Beträge des jeweiligen (damaligen) Jahres. Viel Erfolg!
Moin, vielen Dank dass Sie das so ausführlich erklären! Ich habe eine frage ,muss die Person , die mich stundenweise ersetzt, eingetragen werden ? Vielen Dank im voraus ❤❤ LG aus Hamburg
Moin moin nach Hamburg,
Sie müssen der Pflegekasse alle entstandenen Kosten nachweisen. Sammeln Sie Belege und Nachweise, die mit der Verhinderungspflege zusammenhängen und reichen Sie diese bei der Pflegekasse zur Abrechnung ein. Das ist bis zu vier Jahre lang rückwirkend möglich (Verjährung).
Bei einer Firma ist dieser Nachweis einfach. Vertritt Sie eine Privatperson (also nicht gewerblich), dann gibt die zuständige Pflegekasse Auskunft, was sie als Nachweis benötigt.
Am besten ist es, wenn die Vergütung unter Angabe eines Verwendungszweckes überwiesen wird. Ich würde mir auch eine Quittung über den Geldbetrag und den Empfänger (Name, Adresse, Geldbetrag) unterschreiben lassen.
Eine „anonyme“ Auszahlung an eine nicht genannte Person dürfte meines Erachtens nicht gehen.
Noch ein Tipp:
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege kommt es darauf an, dass Sie als Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert sind. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend. Es kommt also nicht darauf an, wie lange die Ersatzperson für Sie einspringt, sondern wie lange Sie verhindert sind. Dies ist wichtig, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
@@pflegeexperte24 vielen Dank für Ihre Antwort, aber muss diese Person die mich ,für bis zu 8 Std vertritt, angegeben sein ? Ist Neuland alles für mich ,deshalb frage ich ❤️ 🫶 vielen Dank, dass man es mir mal verständlich erklärt LG
@@nichtsoneugierig....ja, wenn Sie Geld von der Pflegekasse wollen, braucht diese einen Nachweis, wer was wofür erhalten hat.
@@pflegeexperte24 Dankeschön, das ist klar ubd die Nachweis werde ich sammeln ,aber ich meinte muss die Person mit als Pflegerin angegeben werden ,so wie ich es ja auch bin , ich bin die Hautpflegerin für meine Tochter... Entschuldigen Sie ,ich habe es falsch formuliert;)
@@nichtsoneugierig... die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson(en). Sie greift, wenn die pflegende(n) Person(en) aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist/sind.Die Person, die für Sie dann (als Ersatz) einspringt, muss nicht als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen werden.
Die Erklärung war sehr gut. Vermisse aber bei den Erklärungen immer den Hinweis darauf, daß diese Einnahmen für Freunde und Nachbarn einkommenssteuerpflichtig und unter bestimmten Umständen auch sozialversicherungspflichtig sind.
Genau das würde mich auch interessieren
Die Frage ist gut - ich bekomme immer „Beschwerden“, dass ich zu lange und zu ausführlich berichte. Steuerthemen darf ich nicht antippen, sonst erhalte ich eine Abmahnung. Aber ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden:
www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/85738/einkommen_oder_entschaedigung_-_pflegegeld_ist_nicht_fuer_jeden_steuerfrei
@sandralohwatz7270 muss wohl versteuert werden. Das dachte ich mir aber schon.
Sehr geehrter Herr Kassel,
Was beinhaltet Pflegrad 2 . Ist auch Haushalt mit drin ? Wie zum Beispiel Hausordnung Fenster putzen. Oder Betreuung usw. Wenn einkaufen mit drin ist , isst es ein Einkauf für den täglichen Bedarf oder ein Wochenend Einkauf. Es steht doch eine bestimmte Zeit zur Verfügung und wie oft am Tag .Danke in voraus.
Hallo, sehr geehrte Frau Semder,
Ihre Frage stellen Sie zum Thema Verhinderungspflege - beachten Sie vor Beantragung die Voraussetzungen dazu.
Zu Ihrer Frage: In der Regel reichen den Pflegekassen die Rechnungen / Nachweise über die Stunden und die Kosten je Stunde. Natürlich gehört die hauswirtschaftliche Versorgung auch dazu - die einzelnen Positionen müssen jedoch nicht einzeln aufgelistet werden. Ein Beispiel für den Antrag finden Sie hier:
www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Nordost/05-Content-PDF/Antrag-Verhinderungspflege.pdf
Bei den Pflegesachleistungen (ein anderes Thema!) ist es etwas komplizierter. Aber auch hier fallen Einkaufen von Lebensmitteln, Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, Waschen der Wäsche und der Kleidung, Reinigung der Wohnung oder Geschirrspülen grundsätzlich nach dem Gesetz (SGB XI) unter die hauswirtschaftlichen Leistungen. Ob auch die Hausordnung („Treppenhaus“ gesetzlich mit drinnen ist, kann ich Ihnen nicht sicher sagen. Ich nehme jedoch an „ja“.
Pflegesachleistungen können (im Gegensatz zur Verhinderungspflege) nur von anerkannten Einzelpersonen oder anerkannten Pflegediensten (PD) erbracht werden. Die ambulanten PD rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab.
Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen durch PD sind relativ teuer, hierbei kommen oft Stundensätze von rund 30 EUR bis 50 EUR zum Tragen.
Im Grunde kann der PD täglich oder wöchentlich Einkaufen. Das Problem dürfte sein, dass es oft keine (zeitlichen) Kapazitäten bei den ambulanten PD gibt und dass der Betrag (Pflegegrad 2 = 724.-€ monatlich) schnell verbraucht ist.
Vergessen Sie bitte auch nicht den Entlastungsbetrag (monatlich 125.-€): Hier gibt es Leistungen zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht (Bundesland) zugelassen sind, z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, und Alltags- und Pflegebegleitung. Im Video habe ich das Thema ebenfalls behandelt.
Bitte fragen Sie sicherheitshalber immer bei Ihrer Pflegekasse nach. Herzliche Grüße!
Hallo,
ich hätte einige Fragen und würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten ...
Ich bin seid diesem Jahr 01.01.2022 Hauptpflegeperson und bin Mit dem Pflegebedürftigen nicht Verwandt ...
Da es immer heißt 42 Tage darf man die Verhinderungspflege in Beanspruchung nehmen , Wenn ich aber jede Woche jemanden für 4 mal und ca. immer 3 Stunden bräuchte , würde das dann auch gehen ? Sind diese 42 Tage , auf 24 Stunden gerechnet?
Da ich es das erste mal Beantragen würde , müsste ich dann bis zum 1.7.2022 warten ? Wegen den & Monaten die Sie meinten.
Meine andere Frage ist noch : Darf mein Mann die Verhinderungspflege auch machen , oder müsste es eine Fremde Person sein ? Denn er kennt ihn und ich möchte nicht unbedingt das es dann ein Fremder wäre.
Ich möchte Ihnen herzlichst danken für die Videos, haben mir bei den ersten Schritten jetzt sehr geholfen ...
Liebe Grüsse, Sarah ...
Hallo, liebe Sarah,
ich darf leider keine Beratungen im Sozialversicherungsrecht machen und wurde hier bereits abgemahnt (nicht, weil ich falsch beraten hätte, sondern weil ich es nicht darf). Unter www.zqp.de/beratung-pflege/ finden Sie Pflegestützpunkte und Beratungsangebote in Ihrer Nähe. Und natürlich beantwortet auch Ihre Pflegekasse Ihr Anliegen. Tut mir leid - dennoch herzliche Grüße!
sehr geehrte Herr Kassel, vielen Dank für ihre gute Kanal. ich hätte eine kurze Frage. kann man auch eine Stundelohne von 15,50 die Verhinderungspflege vereinbaren ?
Sehr geehrter Herr Arab,
das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht. Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein Stundensatz von 15,50 € problematisch sein könnte - speziell bei einer ehrenamtlichen Pflege. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Aber wie gesagt: Hängt wirklich davon ab, wer die Verhinderungspflege übernimmt. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt.
Ihr Pflegeexperte24
@@pflegeexperte24 vielen Dank für ihre Antwort
Hallo, ich bin der zweitpfleger meines vaters meine schwester ist die erstpflegerin ich wollte mal fragen das zweitpfleger jedes monat das gleiche pflegegeld bekommt wie bei der ersten mein vater ist pflegegrad 3 und pflege von 4 bis 12 uhr auch nachts wür eine antwort würde ich mich sehr freun pflege in seit 5 monaten
Nein, leider nicht. Anspruchsberechtigter ist der /die Pflegebedürftige selbst. Er / sie erhält durch die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches monatlich direkt an die zu pflegende Person ausgeschüttet wird. Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und dieses zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Entschädigung weitergeben. Dabei kann es auch aufgeteilt werden - zum Beispiel bei zwei Pflegepersonen je hälftig. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.
@@pflegeexperte24 dankeschön für die antwort
Muss der Freund, der die Verhinderungspflege ausführt, seine erhaltene Vergütung versteuern?
Es hängt, wie immer, vom Einzelfall ab. Recht gut erklärt wird dieser Sachverhalt, hier spielt auch die Steuerpflicht mit, hier:
www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/
Im Zweifel bitte einen Steuerberater fragen.
Hallo!
Habe eine Frage! Ich Pflege eine Bekannte die sehr physisch krank ist .Nun verlangt die Berufbetreuerin das ich nicht nur die Hautpflege mache , sondern
3 bis 4 Std.täglich betreuen soll .Dafür würde ich 316 Euro pflege geld bekommen. Nun die Frage ist das rechtens?
Hallo, liebe Frau Semder,
bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte: ich war 14 Tage in Urlaub.
Das Pflegegeld kann im Grunde vom Pflegebedürftigen (oder in diesem Fall von der Betreuerin) verwendet werden, für was er / sie es möchte. Es kann für tatsächliche Ausgaben verwendet - aber auch „nur“ gespart werden. Die Kasse benötigt für die Auszahlung (im Gegensatz zur Pflegesachleistung) keinen Nachweis bzw. keine Rechnung.
Eine andere Frage ist, ob Ihr Stundensatz angemessen ist oder nicht. Nun weiß ich nicht, wie viele Stunden Sie jetzt schon monatlich für die Hautpflege benötigen und ob die Aufgabe von täglich 3-4 Stunden für Betreuung noch zusätzlich verlangt wird. Und ob „täglich“ auch das Wochenende beinhaltet. Kurz: Wie hoch dann Ihr Stundenlohn ist. Ist der „im Rahmen“ oder viel zu niedrig? Und: Machen Sie es ehrenamtlich (und erhalten eine Aufwandsentschädigung) oder gewerblich?
Aber selbst bei 25 Tagen je Monat mit 3 Stunden täglich ergibt sich nur ein Stundenlohn von 4,21€. Für „gewerblich“ ist dies sicher zu wenig - für „ehrenamtlich“ (also Aufwandsentschädigung) müssen Sie selbst entscheiden, ob es für Sie OK ist.
Grundsätzlich MÜSSEN Sie aber nichts machen, wenn Sie dies nicht wollen - ob gewerblich, oder ob ehrenamtlich. Vielleicht besteht für Sie eine moralische Verpflichtung - aber eine rechtliche Verpflichtung besteht nach meiner Einschätzung nach den mir bekannten Informationen sehr wahrscheinlich nicht. Rechtlich gesehen macht Ihnen die Betreuerin ein Angebot zu bestimmten Konditionen. Und es liegt an Ihnen, ob Sie es annehmen, oder eben nicht.
Liebe Grüße!
Und: Muss der Freund dafür extra ein Gewerbeschein haben oder anmelden?
Nein, Freunde / Nachbarn können auch "ehrenamtlich" helfen. Beachten Sie bitte aber meine Anmerkungen zum Thema Steuer (Ihre Frage zu diesem Thema)
@@pflegeexperte24 Und wenn er das NICHT ehrenamtlich macht?
Wenn der Freund immer mal aushilft, benötigt er keinen Gewerbeschein. Es hängt (wie immer) vom Einzelfall ab. Recht gut erklärt wird dieser Sachverhalt, hier spielt auch die Steuerpflicht mit, hier:
www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/
Im Zweifel bitte einen Steuerberater fragen.
Hallo
Kann man dies auch schon Anfang des Jahres für den gesamten Zeitraum beantragen?
Die Verhinderungspflege "muss" nicht vorher beantragt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das Budget nicht verbraucht ist und Belege/ Rechnungen vorgelegt werden, dann können Sie es auch nachträglich beantragen. Sie können generell schon ab 01.01.22 Leistungen beanspruchen und das Budget "in einem Stück" verbrauchen. Nutzen Sie also zum Beispiel einen sogenannten "24h-Pflegedienst" als Verhinderungspflege und reichen danach eine entsprechen hohe Rechnung ein, dann erhalten Sie in der Regel das Budget für 2022 ausgezahlt. Fragen Sie aber sicherheitshalber bitte immer vorher bei der Pflegekasse nach? Dies geht formlos, zum Beispiel per Mail oder Telefon. Viel Erfolg!
Hallo, sehr geehrter Herr „derbestewogibt“,
das Thema Steuer ist ein heikles Thema - aus zwei Gründen:
Ich kann/ darf keine Steuerberatung durchführen und (wie immer) hängt es stark vom Einzelfall ab.
Ich habe da aber eine gute Seite gefunden, auf der Ihre Fragen wahrscheinlich beantwortet werden:
www.pflegehilfe-senioren.de/pflegeratgeber/finanzierung/verhinderungspflege-steuerfrei/
Ihr pflegexperte24
Kann man auch ein Stundenlohn von 20 € die std vereinbaren?
Sehr geehrte/r Frau / Herr Aaaaa (;-),
das hängt davon ab, wer die Verhinderungspflege macht.Kommt ein Pflegedienst (und dann sogar eventuell mit einer Fachkraft), dann liegt der Satz sogar deutlich höher. Wird „privat“ gepflegt, dann denke ich, dass ein Tagessatz von 20.-€ bei der Pflegekasse nicht durchgehen wird. Ich nehme an, Stundensätze zwischen 10.-€ bis 15.-€ könnten noch durchgewunken werden. Damit es aber keine Probleme gibt, empfehle ich Ihnen, vorher bei der Pflegekasse anzurufen und sich dann auch den Namen des Menschen zu notieren, der Ihnen einen Stundensatz genehmigt.
Ihr Pflegeexperte24
Beispiel für ein Antragsformular (AOK Sachsen-Anhalt), welches Sie nutzen können:
www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-Sachsen-Anhalt/05-Content-PDF/antrag_verhinderungspflege_aoksachsenanhalt.pdf
Ich grüße Sie herzlich, finde Sie sehr, sehr nett. ...habe eine Frage -mein Sohn ist meine Pflegeperson.2mal hat er am Wochenende bei meinen 2ten Sohn geschaffen, ihm geholfen beim tapezierarbeiten. Meine Kollegin hat bei mir übernachtet -Sie macht die Verhinderungspflege bei mir. Darf ich es aufschreiben? LG Katarina
@@michonnegrimes1710 Hallo, Frau Grimes, ich nehme an, dass Sie die Voraussetzungen für Verhinderungspflege erfüllen und dass Sie nicht die Tapezierarbeiten meinen, welche Sie in Rechnung stellen wollen (;-). Sofern Ihre Kollegin für die Pflegeperson (also für den Sohn, welcher als Pflegeperson eingetragen ist) eingesprungen ist, geht dies grundsätzlich. Ihre Kollegin ist ein "fremde Person"; hier gelten die Informationen aus diesem Video. Falls Sie sicher gehen wollen, dass es auch erstattet wird, rufen Sie die Pflegekasse an. Ich persönlich sehe hier aber keine Probleme, sofern die Kollegin zum Beipiel Ihnen im Haushalt oder bei der Körperpflege, beim Auskleiden usw. geholfen hat.
@@pflegeexperte24 Vielen,vielen Dank für die Antwort. Bin 50 Jahre alt und habe leider 3Pflegestufe. Seit ca. 12 Jahren Rentnerin .Haha, nein für die Tapezierarbeiten möchte ich kein Geld bekommen, aber es geht um 2 mal wo mein jüngere Sohn weg war und ich die Stunden aufschreiben darf oder auch nicht LG und nochmal danke
Ich habe Ihnen eine E-Mail geschrieben und leider geht die nicht durch !!! Falsche E-Mail angegeben ??? Das ist ehrlich gesagt dann leider auch nicht hilfreich ... schmunzel
Hmmm. An welche Mail haben Sie es denn geschickt? An " info@pflegeexperte24.de" ? Vielleicht können Sie Ihr Anliegen / Ihre Frage ja formulieren? Schönen Sonntag!