Es ist ein Fehler der Gemeinde, die Bedingungen für das geförderte (geschenkte) Fahrzeug waren vorher klar. Die neuen Fahrzeuge sollen im gesamten Land alte Fahrzeuge ersetzen. Wenn die Gemeinde meint ein zusätzliches Fahrzeug zu benötigen, dann hätte sie dieses Programm nicht in Anspruch nehmen dürfen…
@@anokata-kd8oc warum? In diesen Fall ist es das Falsche Programm aber wenn man nur ein Fahrzeug braucht und sein altes ersetzen will? dann ist es das richtige in diesem Fall hat halt die Gemeinde das falsche Programm in anspruch genommen
Ging es bei dem Programm nicht darum schrottreife Fahrzeuge zu ersetzen? Das war dann wohl eher ein "kreativer" Antrag wenn euer Altfahrzeug noch so gut in Schuss ist.
"Das kann keiner verstehen, dass mit den Steuergeldern so umgegangen wird"...und man sich vom Land ein neues, zu kleines Fahrzeug sponsern lässt, obwohl das alte noch funktioniert und man nach dem Bedarfsplan nicht mehr als eines braucht. Genau dafür sind die Forderrichtlinien so gemacht, dass nicht jede Gemeinde ihren Fuhrparkt über den Bedarf hinaus mit Landesmitteln aufstockt.
Bin mir ja bloß nicht so sicher, ob derjenige, der den Bedarfsplan erstellt hat, auch unbedingt die nötige Ahnung hat. Könnte mir vorstellen, dass das irgendein abgehobener Bürokrat ist, der denkt, dass die Berufsfeuerwehr das Gegenstück zur freiwilligen Feuerwehr sei.
Wir haben in D überwiegend freiwillige Feuerwehren...da muss man auch mit Motivation arbeiten...wenn Du beim Einsatz nie aufs Auto kommst, trittst Du irgendwann aus, die Zeiten von blinden Gehorsam und Stramstehen sind vorbei! Da hat keiner mehr Bock drauf...das haben aber die Herren und Damen in der Politik und Verwaltung noch nicht verstanden...solange bis keiner mehr da ist...lächerlich die Nummer
@PelHaFez Jo und man schreibt in die Förderrichtlinien das man ein 9 Mann Fahrzeug durch ein 6 Mann Fahrzeug ersetzt? Wie kommt der Rest der Feuerwehr zum Einsatzort, mit Bus & Bahn? Da muss sich niemand wundern, wenn es bald keine freiwillige Feuerwehr mehr gibt! Wenn es bei dir mal brennt, hoffe ich das du an den Bedarfsplan denkst wenn niemand kommt.
Das erzählt dir dann der Feuerwehrmann unten auf der Straße, während dir in deiner Bude der A**** abfackelt, dass im Bedarfsplan die Drehleiter leider nicht vorgesehen war. Erstmal drüber Gedanken machen, wie schwer es für kleine Gemeinden/Feuerwehren ist, überhaupt ist eine funktionierende Wehr zu haben. Da braucht man keine studierten Nichtskönner aus irgendwelchen Behörden, die dumm daher reden.
Das Problem ist einfach das mit dem Förderprogramm Fahrzeuge ersetzt werden sollten die nicht mehr einsatzfähig waren, davon gab es auch genug, das Programm musste sogar gestrafft werden und längst nicht alle Anträge konnten positiv beschieden werden. Die Fahrzeuge wurden mit 90% vom Land gefördert, da wollte man mit den Richtlinien eben auch sicherstellen das sich nicht einzelne Feuerwehren Luxus sanieren.
Würde bei der Wehr aber nicht von Luxussanierung reden. Viele kleine Wehren haben solche Fahrzeuge, wenn überhaupt... teilweise nur einen Hänger und das benötigte Zugfahrzeug muss organisiert werden, mit Porsche-Traktor zum Einsatz. Allerdings wenn die Mittel vorhanden sind, ist es kein Nachteil ein altes Fahrzeug zu erhalten... ländliche Gemeinden haben oft ein großes Gebiet abzudecken.
@@mammutMK2 der TSA ist überall in Deutschland, außer in Bayern inzwischen Geschichte, hier fährt niemand mehr mit dem Trecker zum Einsatz. Es ist die Höhe der Förderung die dieses Programm so attraktiv gemacht hat, 90% bei rund 150.000€ Fahrzeugpreis, damit konnte sich quasi jede Gemeinde um ein Fahrzeug bewerben und um den dringendsten Bedarf zu decken wurden Kriterien eingeführt die es zu berücksichtigen gilt. Das Programm sollte Fahrzeuge ersetzen die nicht mehr durch den TÜV kamen oder die noch aus DDR Zeiten stammten, nicht aber sollten sie das Transportproblem einer Feuerwehr lösen. Um das ganze Thema mal genauer zu betrachten wäre mal die Tages Einsatzbereitschaft unter der Woche interessant, ich glaube kaum das in einem 500 Seelen Dorf am Dienstag um 14.00 Uhr mehr als 6 Leute zusammen kommen.
@@mammutMK2 ja, man könnte es erhalten, aber statt in der Gemeinde ein Fahrzeug zuzulegen hätte man von den Fördergeldern woanders ein Auto kaufen können, eines nötig ist. Frage ist, ob das im Förderantrag abgefragt wurde und was da angegeben wurde.
@@jooooojoooooj Es war mit Sicherheit erst zu spät klar, dass das neue Fahrzeug nicht geeignet ist das andere überflüssig zu machen und auch nicht klar dass auch solche Bedingungen nicht berücksichtigt werden...
An sich kann ich den Frust gut verstehen. aber bei allem Verständnis: Es ist halt auch leicht beschränkt, dass man ein Fahrzeug mit 1-5 Kabine kauft, wenn man weiß dass man eine 1-8 Kabine braucht. Oder sie haben sich schlicht nicht mit den Förderrichtlinien auseinandergesetzt.
@@dorinaH Das mag sein, aber wenn sie eh geplant haben, das alte Fahrzeug zu behalten (und sich damit ja sowieso nicht an den Bedarfsplan halten), hätte man einfach gleich etw. mehr investieren können und ein vollwertiges LF10 kaufen können.
@@felixbraun1607 Tja aber dann braucht man die Fördermittel nicht wenn das alte Fahrzeug noch einsatzfähig ist und ich weiß nicht wie es in dem Bundesland geregelt ist aber ich denke es wird nur gefördert was laut Feuerwehrbedarfsplan notwendig ist und nicht unnötiger Luxus.
Siehste und genau wegen solchen Leute wie dir geht hier in dem Land nix voran. Es ist in vielen Bereichen völlig normal eine Ersatzbeschaffung zu mache, das bisherige Material aber weiter zu nutzen weil noch gut. Haben ist besser als brauchen aber sowas geht in den Kopf von Leuten wie dir nicht rein.
WAS IST DEN UNKLAR WENN ICH VORHER EIN GRUPPENFAHRZEUG HABE: UND DANN EINEN NEUEN BEKOMME MIT STAFFELBESATZUNG? WAS WILLSTE MIT SO EINER TONNE WENN VORHER MEHR PERSONAL UND GERÄTE DRIN WAREN? HÄTTE DIESE TONNE ERST GARNICHT GENOMMEN
@@ChristophS ja vermutlich weil der Kübel über 25 Jahre alt ist und irgendwie auch mal ersetzt werden muss. Und was modernes und Leistungsfähigeres kommen muss. Denke das es so kommt war sicher nicht so klar. In der Regel funktioniert sowas auch relativ problemlos. Aber da kannste mal sehen wie bescheuert hier alles ist. Wir machen uns noch kaputt mit diesen unnötigen Vorschriften.
Wo ist hier ein Hammer? Kannte die Gemeinde die Förderrichtlinie nicht? Wieso kennen der Bürgermeister und der Leiter der Feuerwehr nicht den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde? Wenn die Gemeinde die Fördermittel nicht benötigt, hätte man sie auch nicht beantragen sollen; andere Gemeinden warten dringend auf solche Mittel. Wo ist das Problem? Die Förderrichtlinie sagt Ersatzbeschaffung, die Bedarfsplaung EIN Fahrzeug, Was gibt es da nicht zu verstehen? Wenn man den Feuerwehrlern genau zuhört, gibt oder gab es wohl andere Probleme in der Wehr, weswegen wohl man (indirekt) gegen die Förderrichtlinie verstoßen möchte. Fazit: ein schlecht recherchierter Beitrag
es geht eher darum das das neue fahrzeug nur 6 statt 9 plätze hat, heisst die wehr ist im extremfall nicht voll handlungsfähig und braucht damit ein 2. fahrzeug um alle einsatzkräfte zum einsatzort zu fahren.
@@robert_t_offline Auch dass geht doch auf die eigene Kappe. Wie das Fahrzeug konfiguriert wird, ist ja deren Sache und vermutlich wurde es so bestellt, weil man dachte das alte kann bleiben. Eigenverschulden. Im übrigen kostet ein Fahrzeug nicht nur Geld in der Anschaffung, der Unterhalt muss genau so getragen werden.
@@robert_t_offline man kommt genauso weit mit 6 Mann. Sobald das Stichwort höher ist als Türöffnung oder ölspur wird sowieso mehr benötig von externen Wehren.
@@robert_t_offline Das stimmt halt so überhaupt nicht. Ich schätze Mal sie sind selber nicht in der Feuerwehr. Eine Staffel also 6 Leute sind eine ganz normale taktische Einheit bei der Feuerwehr. Und für so ein kleines kuhdorf (wohne selber in einem gleich großen Ort) absolut Standard. Für alles große braucht man eh mehrere Wehren. Dazu kommt auch das gerade tagsüber die Verfügbarkeit von Einsatzkräften im ländlichen Raum eh so schlecht ist das man froh sein kann überhaupt 6 Leute voll zu bekommen. Wir rücken hier meisten mit 2-4 Personen aus. Der Trend geht also eh zu kleineren Einheiten. Für kleine Lagen und die Erste Hilfe sind 6 Leute mehr als genug. Wenn die aufgrund der Anrückzeit von anderen Orten mehr brauchen würden, müsste man wohl eh eine Pflichtfeuerwehr mit festem Dienstplan einführen. Wir haben selber auch nur ein TSF und damit überhaupt kein Problem. Wenn noch jemand nachkommt kann er das je nach Einsatzort ganz prima mit seinen Beinen, dem Fahrrad oder seinem eigenen Auto lösen. Für mich ist das ganze einfach nur ein Luxusproblem der Feuerwehr unbedingt ein "richtiges" Feuerwehrauto für eine Gruppe zu haben das da eh niemals richtig genutzt wird. Einfach nur Penisverlängerung für die Entscheidungsträger dort.
Ich verstehe nicht, was da falsch gelaufen sein soll. Der Fördertopf ist für unbedingt notwendige Ersatzbeschaffungen vorgesehen und nicht für eine Wehr, die sagt „Jau, wir wollen ja mit vielen Leuten zum Einsatz fahren1. Es ist zwar gut, wenn eine Gemeinde das Geld über hat, um ihrer Feuerwehr zusätzliches Material zur Verfügung zu stellen, aber wenn dieses Geld nicht da ist, muss man das so hinnehmen. Auf Landes- und Bundesebene müssen die Prioritäten für Fördergelder eben so gesetzt werden, dass erstmal TSA und kaputte Löschfahrzeuge ausgetauscht haben. Wir müssen eben in diesen schwierigen Zeiten auch mal verzichten können.
Guten Tag, 20.VII. 2024 wenn man die sogenannten Förderrichtlinien mal ausblendet die den Ehrenamtlichen auf allen Ebenen die Luft zum Atmen nehmen, und schaut auf die Finanzpolitik des Bundes, dann ist für alles und jedes ausserhalb unserer Landesgrenzen jede Menge Geld vorhanden, nur für die Ehrenamtlichen die ihre Freizeit und im Ernstfall sogar ihr Leben riskieren, wird runter gerechnet bis ihr Wollen als Gier diskutiert wird. Wenn man den Ehrenamtlichen weiter so auf die Füße tritt , dann lohnt ein Blick nach Sylt und die Entwicklung im dortigen Vereinsleben. Vielleicht gehen dann mancehm die Augen auf. Es ist kein Problem wenn ein Staatssekretär einen Dienstwagen mit über 600 PS aus Bayern fährt, nur warum geht es hier nicht etwas kleiner? Ganz einfach weil man selbst die Entscheidung für seine Potenzmittel beeinflussen kann. Ich würde mir eine viel größere Wertschätzung für die Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr sehr wünschen.
Nun ich denke, der Gemeinde war bei der Beantragung des Zuschuss der Feuerwehrbedarfsplan und die Förderrichtlinien bekannt. Wenn der Bedarf da ist, würde ich glauben, dass das auch so im Bedarfsplan aufgenommen ist.
Die Gemeinde hat über Fördermittel ein Fahrzeug beschafft und geglaubt das alte dürften sie behalten. Dass das nicht so ist, steht in den Bedingungen der Fördermittel. Warum lassen sie sich drauf ein ein Fahrzeug zu bestellen, das zu wenig Sitzplätze hat?
Weil die Risiko- und Gefährdungsklasseneinteilung von Kummerow eben kein LF 10 oder 20 hergibt. Kein Altersheim, keine nennenswerte Bebauung über 2. OG, keine Industrie, keine Autobahn, etc. pp. Da reicht ein TSF-W. Und das hat nunmal eine Staffelbesatzung und keine Gruppe. Und auch das war den Kameraden aus Kummerow bereits klar, als sie sich um die Förderung des Fahrzeugs beworben haben.
Eben. Entweder der Bedarfsplan sieht ein LF vor, dann hätten sie sich auf ein LF bewerben sollen. Oder der Bedarfsplan sieht ein TSF-W vor, wo vorher eine LF 8 stationiert war. Dann ist die Reduzierung der Sitzplätze numal hinzu nehmen. Der Gemeinde steht es frei eine MTW zu beschaffen.
@@Mike518Mike "Dann ist die Reduzierung der Sitzplätze hinzunehmen." Eine Aussage die man nur trifft bis dann bei nem Einsatz zu wenige Einsatzkräft da sind und es um die eigene Gesundheit/das eigene Hab und Gut geht. Zudem warum sollte man einen MTW beschaffen, wenn das zweite bereits vorhandene Fahrzeug genau diesen Zweck in ausreichendem Maße erfüllt? (Und zudem noch zusätzliche Einsatzmittel bereit stellen kann.)
@@EdwardDragon96Weil es die Vorgaben gibt, dass Einsatzfahrzeuge ab einem gewissen Alter nicht mehr als Einsatzfahrzeuge zu nutzen sind? Es geht auch um die Sicherheit auf den Einsatzfahrten. Weil Alt gegen Neu gefördert wird, ist klar, dass das Alte nicht mehr für Einsatzfahrten genutzt werden darf.
Wer so wissentlich gegen die Förderrichtlinien verstößt und scheinbar sich ein Fahrzeug fördern lässt, das offensichtlich nicht passt, dem würde ich als Land die Förderung widerrufen und das Fahrzeug einer Wehr geben, die nicht so viel Theater macht.
Hier liegt das Problem rein in der Förderung vom Land. Laut Bedarfsplanung ist ein Fahrzeug vorgesehen. Wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird, muss diese auch begründet sein. In diesem Fall eine Ersatzbeschaffung für das alte Fahrzeug. Eine Neuanschaffung ist nach Bedarfsplanung nicht notwendig und somit auch nicht förderfähig. Hätte die Gemeinde das Fahrzeug aus eigener Tasche finanziert, dürfte das alte Fahrzeug auch da bleiben. Das Problem ließe sich noch mit einer neuen Bedarfsplanung lösen, in der ein bedarf durch erhöhte Gefahren oder erhötem Personalbedarf bei Einsätzen erklärt werden kann. Es gibt genug Bewerber auf die Landesbeschaffungen. Wenn das alte Fahrzeug noch soweit in Schuss ist, dass es als Einsatzfahrzeug weiter laufen kann, war eben der Bedarf noch nicht da. Ich bin ein Verfechter der Feuerwehren und seit 18 Jahren dabei, kann aber in dem Fall die Verwaltung verstehen, da diese geförderten Fahrzeuge woanders evtl dringeder gebraucht worden wären.
Das alte Fahrzeug war jetzt aber offenbar auch nicht mehr das jüngste und dürfte langsam unzuverlässig werden. Zumindest ist damit zu rechnen und damit ist eine Ersatzbeschaffung durchaus gerechtfertigt. Man kann ja nicht warten, bis die Karre beim Alarm versagt. Moderne und einsatzbereite Fahrzeuge sind unerlässlich für unser aller Sicherheit. Dann das alte Fahrzeug zwingend stillzulegen, obwohl es nicht mehr die komplette Ausstattung besitzt, ist typisch deutsch.
Sehe ich auch so. Wenn das alte Fahrzeug ja offensichtlich noch funktioniert, warum legen die sich dann noch ein Zusätzliches TSF-W zu ?? Für ne 500 Seelengemeinde wo nur ein Fahrzeug vorgesehen ist, reicht was auch EIN Fahrzeug.
Vollkommen überflüssige Reportage. Wenn nach Feuerwehrbedarfsplan ein (!) solches Fahrzeug vorgesehen ist, dann wäre der Unterhalt von zwei Fahrzeugen Steuergeldverschwendung. Wenn die unbedingt einen Kleinbus für die Nachrücker benötigen, gibt es bestimmt einen Förderverein. Über das "alte" Fahrzeug hätte sich vor der Schlachtung evtl. noch eine andere Feuerwehr freuen können, die auf deutlich älterem Bestand unterwegs ist. Gehe ich falsch in der Annahme, dass Träger der Feuerwehr auch das "Amt Malchin am Kummerower See" und nicht die Seegemeinde? Dann wäre das Fahrzeug gar nicht im Besitz der Seegemeinde gewesen. Ich befürchte hier wurde halbherzig recherchiert? Ist gerade Sommerloch?
@@dersteffen835Weil es eben kein Mannschaftsbus ist? Vorteil eines MTWs gegenüber dem kastrierten LF wäre auch die niedrigere benötigte Führerscheinklasse, aktuelle Sicherheitstechnik und ein neues Fahrgestell mit Garantie und niedrigeren Betriebs- und Unterhaltungskosten...
@@d99x4z4 Das hat aber alles nichts mit dem Förderbescheid zu tun. Es ist an der Kommune, darüber zu befinden, welches Fahrzeug als Transporter das richtige ist, weil die bezahlen das auch. Einen neuen Bus können sich die allermeisten Gemeinden schlicht nicht leisten.
Naja, Ersatzbeschaffung = neues Fahrzeug kommt, altes geht. Dann kann man nicht plötzlich um das Eck kommen und das alte zusätzlich behalten wollen. Entweder das alte Fahrzeug muss ersetzt werden, oder nunmal nicht. Dabei geht es ja auch um fördergelder des Landes. Wenn ein 2. Löschfahrzeug gebraucht wird, ist dies eine ganz andere Geschichte, mit anderen Zuschüssen ( wenn es überhaupt als notwendig empfunden wird )
Die Gemeinde wusste vorher, welche Bedingungen bestehen um das neue Fahrzeug zu bekommen. Jetzt vor die Medien zu treten finde ich dezent unkameradschaftlich. Und mit einem aktuellen Branschutzbedarfsplan hätte das ganz anders ausgesehen.
Es wurde geprüft, ob die Wehr zwei Fahrzeuge braucht oder nicht. Das ist dann ein Feuerwehrbedarfsplan. Das hätte allen Beteiligten vor der Bewerbung auf Fördergelder klar sein müssen. Sofern ich das Verstehe, steht es der Gemeinde übrigens frei einen MTW zu beschaffen. Dieser zählt nicht als einsatztaktisches Fahrzeug und würde das "Problem" mit den wenigen Sitzplätzen lösen.
Genau das hat unsere Feuerwehr auch gemacht: vorher ein LF/8 mit Gruppenbesatzung, dann ein MLF mit Staffelkabine beschafft sowie ein MTW mit nochmal 8 Plätzen. Diese bilden zusammen eine Einheit.
Wenn ich mir anschaue, wie groß (besser klein) die Gemeinde ist und welches Gefahren Potenzial dort vorhanden ist, muss ich objektiv feststellen, dass ein TSF-W hier vollkommen ausreichend ist. Subjektiv betrachtet kann ich die Kameraden natürlich verstehen, dass sie mehr Technik haben möchten. Aber: Die Gemeinde hat ein neues Fahrzeug als Ersatz für das alte beim Land beantragt und quasi geschenkt bekommen. Vorher bekannt war die Bedingung, dass das alte Fahrzeug dann außer Dienst geht… Es ist ganz einfach, hätte die Gemeinde ihr altes Fahrzeug behalten wollen, hätte sie keine Fahrzeug aus dem Förderprogramm beantragen dürfen….
Auch bei einer kleinen Gemeinde, insbesondere auf dem Land macht ein zweites Fahrzeug hier mehr als Sinn. Ländliche Feuerwehren sind länger auf sich alleingestellt, haben erhebliches Potential im Einsatzgebiet (Landwirtschaftliche Betriebe, Hochwasser, ...) und mitunter weite Strecken z.b. zur Wasserförderung. Um vll. mal ins praktische zu gehen: - VU Absperrung einer Bundesstraße nur mit einem Fahrzeug? Wird bei Nebel mit nur einem Euroblitzer, Warndreiecken und Kellen absolut lebensgefährlich (selbst schon erlebt). Die Einsatzstelle mit 2 Fahrzeugen abzusichern ist eine ganz andere Liga - Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes. Bei der Materialschlacht (insbesondere bei weiter entfernten Wasserennahmestellen) kannst du nicht genügend haben. - Hochwasserlage Auch da gibts zig Einsatzstellen und massiven Personalbedarf. Ich sehe hier absolut keinen Grund einer TSF Wehr hier kein zweites Fahrzeug zu geben. Die größeren Wehren arbeiten hier auch mit MTW/MZF + Anhänger oder GW Logistik mit Rollcontainern. Da bietet sich das alte Fahrzeug als günstige Alternative doch mehr als an. Ich wäre daher grundsätzlich dafür, dass für jede Wehr mit nur einem Fahrzeug grundsätzlich immer noch ein MTW + Anhänger eingeplant wird. Irgendwie muss das zusätzliche Personal/Ausrüstung/Verpflegung/Ablösung, etc ja an die Einsatzstelle kommen.
@@darkness8631Wo sind die denn länger auf sich alleine gestellt? In Kummerow gibts ja schon seit Jahren Alarmierungsgemeinschaften und Nachbarwehren sind fest in der Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden. Seit wann kommt zu einem VU denn keine Polizei mehr? Die sichert die Einsatzstelle großräumig ab oder regelt den Verkehr. Die Feuerwehr kann mit einem Fahrzeug und acht Verkehrsleitkegeln eine Einsatzstelle so absichern, dass keiner mehr durchfährt. Die Strasse also eigentlich gesperrt ist.
@@darkness8631Beim Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes (was sie in Kummerow jetzt auch nicht so wirklich haben) reicht das Material vom alten LF zusätzlich auch bei weitem nicht aus. Daher sind auch da immer weitere Wehren mit entsprechendem Einsatzmaterial direkt in der AAO mit dabei.
@@d99x4z4 Seit wann sichert eine Polizei eine Einsatzstelle bei einem VU großräumig ab und leitet um? Die haben dazu gar kein Personal mehr und fordern dafür die Feuerwehr an (sofern die nicht alamiert wurde). Ansonsten ist die Feuerwehr bis zum eintreffen der POL eh schon dabei (z.b. in Bayern) Und zum absperren von Straßen sind 2 Fahrzeuge defintiv angebracht, insbesondere bei entsprechender Witterung. Und auch bei Großeinsätzen (Brand einer Hofstelle, Unwetterlage, ...) macht es einen Unterschied ob da erstmal 6 oder 15 Leute auftauchen. Selbstverständlich reicht das nicht für so einen Einsatz aus, aber umso schneller und intensiver die Brandausbreitung verhindert werden kann ... Wäre unsinnig auf die zusätzliche Manpower zu verzichten, wenn die schon verfügbar ist.
@@darkness8631 Die Regelung des fliessenden Verkehrs ist Aufgabe der Polizei, wie auch die Sperrung von Strassen. Die rechtliche Zuständigkeit liegt bei ihnen. Ausser in Bayern darf die Feuerwehr auch in keinem Bundesland verkehrsregelnde Maßnahmen ergreifen oder Sperrungen vornehmen.
Da will sich ne Feuerwehr größer machen als notwendig mit all seinen Betriebskosten … und dann ich 5 Jahre das Auto erneut mit Steuermitteln ersatzbeschaffen.
Ich verstehe hier garnicht, wieso ein modernes TSF/W gegenüber einem alten LF8 einen geringeren Einsatzwert haben soll? Bei uns rückt sogar die BF heute mit einer Staffelbesatzung (in einem Gruppenfahrzeug) zum Erst- oder Kleineinsatz aus. Und eine Wehr in einem Ort mit 550 Einwohnern wird sicher nicht alleine zum Einsatz allarmiert. Für den effektiven Ersteinsatz ist ein TSF/W allemal besser geeignet als ein veraltetes LF8 ohne Wasser. Und moderne TSF/W haben heute bis zu 800l Wasser dabei, was einen schnellen Ersteinsatz ermöglicht. Auch kleine technische Beladungen mit Kettensäge, Stromerzeuger, Tauchpumpe usw. sind heutzutage Standart. Allerdings sollte es möglich sein, dass eine Feuerwehr, wenn sie das Fahrzeug aus Spendengeldern (Förderverein etc.) finanziert, ein zusätzliches Fahrzeug beschafft / erhält. Man sollte den Idealismus und das Engagement von Ehrenamtlichen nicht ausbremsen und so diese demotivieren. Sicher darf es für diese Fahrzeuge, die über den Bedarf hinaus gehen, auch später keinerlei Förderung vom Land geben. Von einer Förderung von 90%, wie sie in den Komentaren angeklungen ist, könnn wir in Bayern nur träumen. Uns wurde auch zum Staffelfahrzeug (TSF/W im Tausch gegen LF8) kein Mannschaftsfahrzeug zusätzlich gefördert. Dies liesen damals die Ricchtlinien nicht zu. Daher haben wir unser erstes gebrauchtes MZF selbst finanziert. Die Förderrichtliniern wurden aber mittlerweile nachgebessert, da sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass auch eine kleine Wehr für manche Einsätze / Aufgaben auf ein Mannschaftsfahrzeug nicht mehr verzichten kann.
Wenn ich mir Zuhause ein neues Auto kaufe, behalte ich ja auch nicht das alte Fahrzeug. Auch wenn es noch fährt. Die Richtlinien für die Zuschüsse bei der Ersatzbeschaffung waren ja vorher klar. Und wenn dann nur eine Staffelbesatung anstatt einer Gruppenbesatzung bestellt wird. Sollte man sich mal überlegen, wer den Fehler gemacht hat...
Nur zur Erläuterung: Man kann nicht grundsätzlich die Größe der Fahrerhäuser aussuchen. Feuerwehr-Fahrzeuge müssen der gültigen Norm entsprechen, ansonsten können sie viele Städte und Gemeinde nicht beschaffen, aufgrund der dann höheren Anschaffungspreise. Und da gibt es derzeit bei Löschfahrzeugen im kleinen und mittleren Bereich keine Gruppenkabinen für neun Leute, sondern nur Plätze für eine Staffel mit dann 6 oder einen Trupp mit drei Leuten. Was es aber gibt, sind Kleinbusse, die z.B. gebraucht für Feuerwehr-Zwecke anpassbar sind.
@@italienreisender8557 aber echt... Meistens fragt man sich ja, ob die trotz Mangel an Themen einfach dieses Format beibehalten wollen und dann kommt irgendein Ramsch über den man sich künstlich aufregt
@@timothyjoksch Regen sich Leute vom Fach nie auf, wenn es etwas zu beanstanden gibt, oder gibt es einen triftigen Grund? Ein Argument lese ich nämlich nicht.
@@xtianeskay5166 Wofür wollen sie ein Argument? Ich habe nur geschrieben , dass es auch hier keinen echten Aufreger gibt wenn man sich mit der Materie auskennt. Nur Fachfremde Personen sehen hier einen Aufreger. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat 265 Fahrzeuge gekauft und diese für 10% des Kaufpreises (nach Liste 275.000 Euro, fur das Land Dank Ausschreibung und Mengenrabatt vermutlich weniger) an interessierte Kommunen abgegeben. Diese mussten sich darauf bewerben und unter anderem zusagen, ein bestehendes Fahrzeug zu ersetzen. Wenn man nun also unbedingt einen Skandal suchen möchte, dann liegt er höchstens darin, dass hier ein findiger Bürgermeister versucht hat seinen Fuhrpark auf Kosten der Steuerzahler mal eben zu verdoppeln und dabei eventuell einer Gemeinde, die das Fahrzeug nötig hat und bereit ist die Vorgaben einzuhalten dieses wegnimmt.
Wenn das alte Löschfahrzeug doch voll funktionsfähig ist und der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde nur ein Fahrzeug vorsieht, na dann hätte man die Neuanschaffung halt nicht fördern sollen. Oder man hätte vor der Anschaffung den Brandschutzbedarfsplan überarbeiten müssen.
Ein Fahrzeug mit Staffelbesatzung ist doch locker ausreichend für eine so kleine Gemeinde (laut Wikipedia 551 Einwohner). Es gibt genug Feuerwehren die auch mit dem HLF oft nur in Staffelstärke ausrücken und trotzdem sind es genug Einsatzkräfte.
Wenn die Kacke am dampfen ist gehts aber nicht darum was ausreichend ist. Dann gehts darum möglichst schnell und möglichst effektiv zu helfen. Und dabei sind 2 Löschfahrzeuge in 90% der Fälle effektiver als 1.
@@derkaempfer_hd Das scheint ein TSF-W zu sein. Ein TSF-W hat die feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (9 Mann), also sehr ähnlich zum alten Fahrzeug (LF 8/6). Ein Mannschaftsbus mit 8 oder 9 Sitzplätzen, um weiteres Personal zur Einsatzstelle zu bringen, wäre hier völlig ausreichend. Außerdem gäb es die Möglichkeit, einen Tragkraftspritzenanhänger anzuschaffen, der vom MTF gezogen werden kann. So ist man einsatztaktisch ähnlich aufgestellt, verstößt aber nicht gegen die Förderrichtlinie, die im Vorhinein klar gewesen sein sollte.
@@derlasercrafterwally4342 Erklärt bzw rechtfertigt jedoch nicht warum eine Förderrechtliene ein einwandfreies Fahrzeug zwangsweise in S6 gehen lassen soll. Meiner Meinung nach kannst du auch mit einer entsprechend Mann-starken FF auch ein 2. Fahrzeug eher rechtfertigen als einen Anhänger
Ausser Dienst stellen und verkaufen. Alle Interesenten legen zusammen und kaufen das Fahrzeug. "Die alte überflüssige Karre" kann ja nicht so teuer sein. Und schon ist es wieder da!
Finde ich genau SO richtig. Vorschriften sind einzuhalten. Und warum beschäftigt man sich nicht VOR dem Ankauf eines neuen Fahrzeug über alle Details wie Sitzplätze und der Gleichen?🫡 Also ich versteh die Aufregung nicht.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft, aber genau so läuft es in Baden-Württemberg.
Sorry, aber ob sie das alte Fahrzeug BRAUCHEN oder nicht, ist doch wirklich scheiß egal! Wenn es ohnehin da ist, soll man es doch weiter nutzen, da es funktionsfähig ist und sicher eingesetzt werden kann! Schön, dass der Jurist der Kommune auf die Idee gekommen ist, mit genauso krummen Ideen zurückzuschlagen und das Fahrzeug zum Bauhoffahrzeug zu deklarieren😊
Ist doch Quatsch. Es gibt für jede Gemeinde/Stadt einen Bedarfsplan, wo drin steht was für Einsatzmittel erforderlich sind. Wenn ein altes Fahrzeug durch ein neues ersetzt wird, wird das alte logischerweise verkauft oder ggf. in eine andere Wehr versetzt.
@@dagobertduck3847 ich kann in deinem Kommentar keinen logischen Grund lesen, warum das so sein müsste. Auch wenn nur eins ERFORDERLICH ist, ist ein zweites deshalb nicht schädlich. Wenn die Kommune die Unterhaltskosten selbst trägt, kann sie meinetwegen 5 Fahrzeuge anschaffen. Der Grundsatz kommunaler Selbstverwaltung, Art. 28 GG
@@xtianeskay5166 Es ist halt die Frage wie das neue Fahrzeug beschaft wurde. Wenn gesagt wurde das dass alte Fahrzeug zu alt ist und deshalb weg muss, kann ich nicht einfach das alte Fahrzeug umbauen es weiterbenutzen und geld vom Land für ein neues Fahrzeug nehmen. Wenn im Fördervertrag vom neuen Fahrzeug steht das dass alte Fahrzeug abgemeldet werden muss, muss ich es auch abgemelden. Alles andere ist Vertragsbruch. Da hätte sich die Wehrführung und die Stadt/Verwaltung vor der beschaffung drum Kümmern müssen. Wofür brauch die Feuerwehr außerdem denn ein neues Fahrzeug wenn das alte ja noch so gut ist? Laut Google maps ist in 8KM entfernung eine (Nach schneller Recherche) Top ausgerüstete Wehr in Malchin. ich finde hier wird sehr viel ins falsche Licht gerückt.
@@dagobertduck3847 ist nachvollziehbar. Die sagen ein Fahrzeug steht euch zu und dieses bezahlen wir euch. Dann kann man nicht ankommen "wir haben noch ein zweites, bezahlt uns das auch", dennoch sehe ich keinen Zwang dass zweite abzumelden, wenn die Betriebskosten durch die Gemeinde oder spenden gedeckt werden. Land bezahlt dass Fahrzeug dass denen zusteht und das zweite wird in Eigenverwaltung bezahlt. Wenn dass mit dem Bauhof funktioniert, ist das Geld doch vorhanden
@@xtianeskay5166 Natürlich kann die Kommune Fahrzeuge kaufen. Wer bezahlt das? Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr, die durch die Kommune finanziert werden muss. Wer erklärt dann den Bürgern wieso die Feuerwehr mehr Fahrzeuge hat, als sie benötigen und warum ihr Freibad geschlossen werden muss?
@@quickstone84 und das Privatfahrzeug bekommt dann eine Sondersignalanlage aufgrund welcher gesetzlichen Regelung? Und das BOS Funkgerät darf dann als MRT mit OPTA Adresse eingebaut werden?
Auch wenn es total irrsinnig und bescheuert ist! Ich finde es wunderbar, dass Sie eine gute Lösung gefunden haben!!! ❤️ Danke für ihren Dienst und für ihr Engagement!!! Vielen Dank für ihren Einfallsreichtum in Zeiten, in denen rationales Denken und gesunder Menschenverstand ebenso außer Dienst gestellt werden, wie eure Gerätschaften! ... schlicht deshalb, weil dafür kein Platz mehr ist!!! ❤❤❤ ✊🏼
2 Fahrzeuge erzeugen halt doppelte Kosten die am Ende niemand tragen will oder auf Dauer kann bzw. würde das Geld dann woanders fehlen eventuell. Da hat sich halt jemand nicht eingelesen ins Thema oder keinem gesagt das man vor Ort nur eines Haben kann/darf... Ich meines es ist ja keine neue Regelung die erst nach der Bestellung dazu kam, oder?
Ganz verstehe ich die Aufregung nicht, dass das andere weg muss. Ich habe jetzt nicht die Förderrichtlieninen gelesen, aber wenn es eine Ersatzbeschaffung ist, sollte der Alte Wagen weg. Dass sie ein bedarf, an ein 2. Löschfahrzeug zu habe kann ich schon glauben. So wie ich es mir angeschaut habe, sind die für glaube 3 weitere Ortschaften zu ständig und für ne menge Grün. Glaube das beste wäre es, sich ein MTW ggf. Mit Anhäger zu kaufen und den dort hinstellen, Zusätzlich könnte man das LF eine Ortschaft, einer anderen Gemeinde geben, was nicht so gut ausgerüstet ist. So hätten sie 2 Fahrzeuge und eines mit wasser sogar und ne andere Feuerwehr würde sich auch freuhen.
😂 Was soll das alte Fahrzeug denn noch, sie sind doch mit dem neuen TSF-W voll Einsatzfähig, und wenn es nicht reicht wird aus anderen Standorten nachgefordert. Also wozu das alte Fahrzeug noch.... Eine Förderung bekommt man eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, ansonsten hätte die Gemeinde einen anderen Weg einschlagen müssen.
@@jochensch8821 ja genau, das schlimme ist aber, das die Macher solcher Beiträge nur das Aufzeigen was ihnen erzählt wird, statt vernünftig zu Recherchieren. Aber auch erschreckend wie wenig die dortige Wehrführung und Gemeindevertretung überhaupt davon versteht wie Feuerwehr eigentlich funktioniert....
Ganz einfacher Fall, das Land MV schreibt nun MTWs zur Förderung aus, einfach Bedarf anmelden und dann bekommt ihr nen MTW mit 9 Sitzplätze dazu. Die Förderung ist nun mal eine Ersatzbeschaffung gewesen, sonst hätte es keine Fördermittel gegeben.
@@justinsonntag2509 Das kann man so nicht sagen, auch hier gibt es Gemeinden die Probleme haben und selbsst für einen Ford Transit Zuschüsse benötigen.Ich kenne da eine Stadt bestehend aus drei Ortsteilen die so wenig Geld hat, wo ein paar Meter Straße nicht mit erneuert werden, weil diese 30.000 Euro einfach nicht da sind und den MTW für 30.000 Euro eben auch nicht alleine bezahlen können. Kommt immer draus an was an Gewerbesteuer reinkommt.
Was haben die sich dabei gedacht, wie kann man ein Fahrzeug für ne Gruppe mit nem Fahrzeug für ne Staffel ersetzen, wenn es das Einzige ist? Mir fehlt dafür völlig das Verständnis...
Tja evtl reicht ja die Staffelstärke aus. Laut Bedarfsplan wird für den Ort wohl kein Fahrzeug mit Gruppenkabine benötigt da selbst eine Staffel alleine schon arbeiten kann.
@@JurgenHirsch Wenn es so im Bedarfsplan steht, dann ist es ja gut. So wie ich es von dem Beitrag verstanden habe, dachte ich, dass es ein Fehler in der Verwaltung war. Dann hab ichs wohl falsch verstanden.
Der einfache weg währe jetzt von der FFW einfach das neue Fahrzeug abzugeben und das alte weiter zu nutzen. Das alte LF jetzt noch weiter zu kastrieren und dann eh nicht nutzen zu dürfen bringt doch auch nichts. Wenn das alte noch gut ist, hätte man sich den Förderantrag sparen können. Eine andere Gemeinde freut sich über den Neuwagen!
Die Ersatzbeschaffung die man so bei uns auf den Dörfern steht hier praktisch neu da, ein LF 8 /6 wird durch ein MLF plus MTW ersetzt, nur dass hier nicht noch der MTW gekauft wurde.
Absolut! Die Anzahl der Kameraden am Unglücksort ist ausschlaggebend, ob ein Einsatz vernünftig abgearbeitet werden kann, nicht die der Fahrzeuge. Oft werden im ländlichen Raum mehrere Wehren alarmiert, weil Fahrzeuge nicht voll besetzt werden können. Dann gibt es vor Ort viele Fahrzeuge, von denen dann nur eins oder zwei wirklich benutzt werden. Wenn ein Löschfahrzeug schon von vornherein mit zu wenig Kameraden überhaupt besetzt werden kann, weil die Kabine zu klein ist, dann muss im Zweifel eine zweite Wehr mit ran, obwohl eigentlich genug Kameraden zur Verfügung stehen, aber eben nicht offiziell und mit Sonderrechten zur Einsatzstelle kommen. Das ist doch absurd.
@@dersteffen835 "Wenn ein Löschfahrzeug schon von vornherein mit zu wenig Kameraden überhaupt besetzt werden kann". Wenn das neue Fahrzeug vollbesetzt mit einer Staffel zum Einsatzt fährt, ist es nicht mit zu wenig Kameraden besetzt.
@@dagobertduck3847 Also wenn die nicht alle arbeitslos oder Rentner sind kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern, dass das TSF Werktags zwischen 7 und 20 Uhr fast nie mit einer ganzen Staffel besetzt ist. Im übrigen muss auch nicht jeder Kamerad mitt Vollgas und Blaulicht an die Einsatzstelle. Ich wohne selber auf dem Dorf und wir bekommen das prima hin, dass die Leute auch einfach nachkommen gerade weil die meisten inklusive mehr einen weiten Weg von der Arbeit haben. Da ist es eh wichtiger das das Fahrzeug überhaupt rausgeht als das es voll ist. Das hier ist halt einfach lächerlich die haben nicht gelesen und gedacht sie bekomme halt ein nicht benötigtes Fahrzeug einfach noch zusätzlich geschenkt. Das macht mich als Feuerwehrmann viel wütender, weil das nämlich auch bedeutet das einen Feuerwehr die wirklich ein Ersatzfahrzeug braucht wahrscheinlich kein bekommen hat weil das Geld stattdessen an diese undankbaren Zeitgenossen gegangen ist. Wenn die alle meinen sie müssen da Autos sammeln spielen damit sie sich wie große Männer fühlen können sollen die alle einen LKW Führerschein machen und sich nen Job in einer Spedition suchen.
Aber die Gemeinde ist doch dafür verantwortlich einen Bedarfsplan für die Feuerwehr zu schreiben und wenn man es ausreichend begründen kann, kann man darin auch festschreiben, dass das zweite Auto gebraucht wird.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat. Die Erfahrung zeigt auf den Dörfern bekommt man tagsüber auch nur ein Fahrzeug mti Staffelbesatzung voll. Ausrüstung für eine Gruppe ist ja dabei.
wie sieht es aus mit der Förderung für Dienstfahrräder als Nachrückfahrzeug? Schärz. Aber warum wird kein ELW oder MTW angeschafft? Ein zweiter Garagenstellplatz ist doch vorhanden und im Sinne der Tagesbereitschaft sollte man über jeden Freiwilligen froh sein.
Mal was ganz anderes: Die Wahl des Sprechers bei Aktenzeichen XY Ungelöst. Nach dem Tod von Michael Brennicke, der das einzigartig gut gemacht hatte, auf Christian Baumann zu kommen, war eine großartige Entscheidung. Wer auch immer diese Wahl getroffen hat, bitte einen großen Dank ausrichten.
Warum wird es mit Steuergeldern ersetzt, wenn es voll funktionsfähig ist. Man kann das alte Auto gut verkaufen und davon weiter Anschaffungen bezahlen. Ich verstehe nicht, was man daran nicht versteht. Bedarfsplanungen zeigen den Bedarf, der ist nunmal 1 Fahrzeug. Sonst kann man sich ja die Erstellung von kostspieligen Bedarfsplanungen auch sparen.
Weil es zwischen funktionsfähig und "Einsatztechnisch ausreichend" einen Unterschied gibt. Ich vermute mal ganz stark dass das ganze Equipment das man heutzutage braucht nicht mehr in das alte Fahrzeug reinpasst. Fahrbar und nutzbar ist das alte Fahrzeug noch, nur eben nicht mehr ausreichend für den Einsatzzweck für den es damals beschafft wurde.
@@EdwardDragon96 Ein LF hat die Ausrüstung für eine Gruppe, ein TSF-W hat die gleiche Ausrüstung dabei, aber nur 6 statt 9 Sitzplätze und in unserer Stadt kauft man dann bei gleicher Situtation noch einen Ford Transit für nachrückende Kräfte.
Wenn der Bedarfsplan ein TSF-W für ein LF 8 vorgibt ist das die zutreffende Ersatzbeschaffung. Würde eine Staffel nicht ausreichen, dann hätte der Bedarfsplan noch einen MTW als Neubeschaffung vorgeschrieben. Versteh nicht warum man die Feuerwehr/Gemeinde jetzt als Opfer der Steuergelder und Bürokratie hinstellt. Es läuft alles richtig, die Gemeinde hat das selbst vergeigt! Kann keinen Bedarfsplan beschließen, wenn ich nicht zufrieden damit bin.
Kann die Gemeinde/Stadt das Fahrzeug nicht auf die Gemeinde/Stadt anmelden und als Sonderfahrzeug der Feuerwehr zur Verfügung stellen? Auch eine Anmeldung als Oldtimer wäre zum überlegen. Liebe Grüße aus Österreich Bernhard
Es geht in dem Programm eigentlich darum nicht mehr mit Oldtimer in den Einsatz zu fahren. Dadurch die hohe Förderung, da bei kleinen Gemeinden noch LKW aus der DDR im Einsatz sind. In meinem Bundesland ersetzt man das alte Modell gegen das neue und bestellt noch einen VW-Bus, Ford Transit oder ähnliches dazu und bringt so mehr Leute als vorher an die Einsatzstelle. Das haben die Leute in Kummerow nicht gemacht. Würde man das Fahrzeug im Internet versteigern wie es andere Gemeinden auf Zollauktion machen hätte man vielleicht noch 5 Tausend Euro für das alte Fahrzeug. Die normale Förderung wäre vielleicht 50 % für manche Gemeinde zu wenig.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Förderverin für die Jugendfeuerwehr aufstellen und das Fahrzeug da drüber laufen lassen vielleicht? Ansonsten ist da schon was bei der Stellung des Antrages schief gelaufen.
Aber wenn das alte Fahrzeug noch einsatzfähig ist hätten sie kein neues benötigt und somit die Fördermittel für ein nicht beantragen müssen aber es wurde gesagt wir brauchen einen Ersatz für das alte Fahrzeug und somit die Fördermittel also heißt das unser altes Fahrzeug ist nicht mehr Einsatztauglich und jetzt ist das alte Fahrzeug auf einmal doch noch einsatzbereit das wäre ja erschleichen von Leistungen.
Dazu kommt, das sich für ~300 Fahrzeuge, 900 Wehren beworben hatten, das ist dann auch einfach sehr Unkommunal von der Gemeinde zu sagen spontan, ihr fahrzeug ist doch noch im Top zustand, zumal es immer noch wehren gibt die mit MTW und TS hänger fahren in MV, die sicher vermutlich sehr gefreut hätten über ein TSF-W typ MV
@@EdwardDragon96Ja, denn es gibt für die Bedarfsplanung festgelegte Kriterien die sich in der Einteilung in Risiko- und Gefährdungsklassen der Gemeinde niederschlagen. Und dafür gibt es auch festgelegte Fahrzeugtypen, die dann notwendig werden. Zusätzlich dazu wird unter anderem auch noch die personelle Ausstattung und deren Verfügbarkeit überprüft. Jeder Sitzplatz auf einem Löschfahrzeug muss dreifach besetzt werden können. Das wären bei dem neuen TSF-W 18 Feuerwehrangehörige und bei einem Löschgruppenfahrzeug eben schon 27 um überhaupt das eine Fahrzeug einigermaßen sicher über das ganze Jahr besetzen zu können.
Wer macht den in McPomm die Brandschutzbedarfspläne? In NRW findet das zwar auf Kreisebene statt, aber die Gemeinden haben da kräftig mitzureden. Und wenn man da für die Gemeinde nur ein Fahrzeug als Bedarf reinschreibt, kann ich das Land schon verstehen…
0:27 also unabhängig vom Thema jetzt aber bin ich der einzige, der denkt, dass in diesem Charlie Braun eine große Zukunft steckt eines Tages mal als talentierter Bauchredner ganz groß raus zu kommen??
Oh je, das ist natürlich nicht gut. Leider schlägt da das Verwaltungsrecht mit den Förderrichtlinien zu und das ist klar definiert mit dem Förderanspruch nach Punkten im Bedarfsplan, die sich wiederum aus der Gefährdungslage ergeben. Jedes Einsatzfahrzeug hat dabei eine Punkteabdeckung. Sind die nach Fahrzeugart(en) erreicht, gibts keine weitere Förderung und Selbstfinanzierung darüberhinaus kann auch den bestehenden Förderanspruch reduzieren. Sind vielleicht im Bedarfsplan noch ein paar Pünktchen rauszuschlagen? Insbesondere Einrichtungen mit hilflosen Personen, also Pflegeeinrichtungen oder Krankenstationen im Ausrückebereich bringen da einiges. Ist evtl. noch nachbarschaftliche Löschhilfe einer anderen Wehr aufgeführt, die aber nicht innerhalb der Ausrückezeit eingehalten werden kann? Der Eintrag wird nämlich als erbrachte Punkte gewertet. Ich wünsche in jedem Fall viel Glück, dass da hoffentlich noch nicht Ende ist.
Der neue Bedarfsplan zur Förderung sieht eines vor, also dat Neue Fahrzeug, Dat alte war schon vor dem neuen Bedarfsplan da, somit gar nicht erwähnt im neuen Bedarfsplan! Also, wie in unsere Gemeinde, doch alles in butter😂😂
@@d99x4z4 Hier duldet man nach Ahrtal Katastrophe in der Nähe. Hilfe kam aus ganz Deutschland (Danke) aber es hat für erst Hilfe doch knapp ne Woche gebraucht. Bei uns fährt seither der neue Iveco und der alte Transit weiterhin. Einwohner sind immer noch grob bei 800 an der Zahl. Neue Bedarfsplan sieht eines vor, RLP hat in Teilen reagiert.
Wenn eine "Ersatzbeschaffung" durchgeführt wird sollte diese sich am Bedarf orientieren. Zumindest auch der Mannschaftsraum muss wieder für die gleiche Anzahl von Personen Platz bieten. Da ist wohl gehörig was schiefgelaufen...... 😡😡😡
Die Ersatzbeschaffung orientiert sich doch am Bedarf. Und den hat die Feuerwehr mit der Gemeinde zusammen in ihrem Bedarfs- und Entwicklungsplan festgelegt. Und darin steht "Ein TSF-W reicht aus.". Da steht nichts von einem LF 10 oder einem TSF-W und einem MTW. Und ein TSF-W hat eben nur mal sechs Sitze. Die Feuerwehr hat sich auf das Förderprogramm "Zukunftsfähige Feuerwehr" beworben, bei dem man ein neues TSF-W mit einem Eigenanteil von nur 10% beschaffen konnte um ein mindestens 15 Jahre altes Löschfahrzeug zu ersetzen. Und in der Ausschreibung und dem Förderbescheid steht auch drin, dass diese Förderung nur gewährt wird um ein Fahrzeug zu ersetzen, nicht um den Fuhrpark zu erweitern. Das Land hat also die Möglichkeit zu verlangen, dass der Vorgänger abgeschafft wird oder dass die Gemeinde die Fördergelder zurückzahlen muss. War alles vorher bekannt und wurde ja wissentlich von der Feuerwehr und der Gemeinde akzeptiert und unterschrieben.
Die Spielregeln waren der Wehrführung und Gemeinde vorab bekannt, insofern ging man dummerweise das Wagnis ein, das neue Auto entsprechend gefördert zu bekommen. Es geht bei Förderprogrammen dieser Art darum, keine Strukturen aufzubauen, die bei Unterhalt und späterer Neubeschaffung Mehrkosten verursachen, wenn diese Feuerwehr eines Tages zwei Fahrzeuge ersetzt haben möchte. Und das Problem mit den Sitzplätzen ist doch auch nicht neu. Es war bekannt, dass mit Auslaufen Norm für neunsitzige LF8 bzw. LF8/6 als Fahrzeuge mögliche Nachfolger wie z.B. MLF nurmehr sechs Leute aufnehmen. Viele Feuerwehren in ähnlicher Situation beschaffen deswegen MTF oder MZF, Transporter mit acht oder neun Sitzplätzen. Das alte Fahrzeug wird sicher nicht verschrottet, das ist Quatsch und überdramatisiert dargestellt, dazu hat es noch eine viel zu geringe Laufleistung und sicher einige Kaufinteressenten im In- und Ausland. Als Gemeinde, Landkreis oder Bundesland ein noch intaktes Feuerwehrauto abzugeben, und zum Spottpreis zu veräußern, ist meiner Meinung nach aber auch Quatsch und unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler. Bei Grossschadenslagen wie häufiger werdenden Wald- und Vegetationsbränden kann so ein Auto noch wertvolle Dienste leisten. Meine Empfehlung an die Wehr: Dem Landrat, Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf die Füße treten, den eigenen Fehler eingestehen, eventuell einen Teil der Förderung, ggf. mit Hilfe privater Sponsoren, als Strafe zurückzahlen und das Auto „retten“.
Der Bedarfsplan richtet sich ja nach den Gefährdungen und Risiken, die in der Gemeinde vorhanden sind. Und da die in Kummerow unerheblich sind, kommt da am Ende das TSF-W als benötigtes Einsatzmittel heraus. Hätten die jetzt z.B. nicht nur ca. 550 Einweohner, ein Altersheim, eine Bundesstrasse, einen Strassentunnel, Industrie, und Gebäude, die über das 2.OG hinausreichen, dann würde da ein anderes Fahrzeug oder Fahrzeuge herauskommen. Haben sie halt nicht und daher kann man sich auch nicht die Riesen-Gefahrgutlage oder den dauerhaft drohenden Grossbrand einer Industrieanlage herbeiphantasieren... Deshalb hat auch nicht jede Feuerwehr in D eine Drehleiter, eine Rüstwagen oder andere Sonderfahrzeuge.
Haben Sie ihr Haus, falls sie eines besitzen, denn gegen einen Meteoriteneinschlag versichert? Nein? Wenn nicht, dann wahrscheinlich weil die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses die Kosten für die Versicherung nicht rechtfertigt. Und so haben Sie schon ihren eigenen Bedarfsplan erstellt...
Zur taktischen Einordnung des beschafften Fahrzeuges: Dieses Fahrzeug ist dafür geeignet den Standardbrand (Feuer im 1. o. 2. OG mit Menschenrettung) abzuarbeiten. Es hat einen 1000l Löschwassertank, der einen sofortigen Innenangriff ohne primär stehende Wasserversorgung erlaubt. Die Besatzung besteht aus sechs Personen, die bei der Besetzung mit vier tauglichen Atemschutzgeräteträgern, den Einsatz eines Angriffstrupps zur Brandbekämpfung im Innenangriff und der Menschenrettung, auch über tragbare Leitern (vierteilige Steckleiter) bis ins 2. OG, erlauben und der Gestellung eines Sicherheitstrupps, zur Rettung des vorgehenden Angriffstrupps bei einem Atemschutznotfall, erlaubt. Dazu kommt die Fähigkeit zur einfachen technischen Hilfeleistung. Was braucht man bei der vorhandenen Bebauung und der fehlenden Industrie und kleinen Orts-/Landesstrassen mehr?
@@d99x4z4 Schon mal davon gehört "besser haben als brauchen"? Das Fahrzeug ist doch da, warum also soll es dann wieder weg? Wäre es so fehl am Platz, dann hätte man es nicht besorgt. Für mich ist das wieder typisch deutsche Bürokratie.
@@rainerzufall101Steuermittel aus dem Fenster werfen und damit anderen Wehren vorenthalten, die die Miztel dringender hätten brauchen können ist also besser haben als brauchen? Haben Sie persönlich denn auch zwei PKWs falls eines mal kaputt geht? Oder haben Sie sich dagegen entschieden, weil sie jeden Euro halt doch nur einmal ausgeben können und sie das Geld für etwas anderes benötigen, als einen PKW nur in der Garage stehen zu haben und trotzdem noch weitere Kosten für diesen auflaufen?
Ich frag mich nur was ist wenn der erlaubte!! Wagen defekt ist ( Unfall z.b.) = ein paar Tage ausfällt und es dann irgendwo brennt??? Ein Ersatz zu haben ist manchmal nicht schlecht
Was machen denn die anderen hunderte von Wehren mit nur einem Fahrzeug? Entweder in der Zeit eine andere Wehr alarmieren (wenn das mit der Hilfsfrist hinkommt) oder ein Mietfahrzeug für den Zeitraum des Werkstattaufenthalts in die Halle stellen. Völlig normaler und dauernd auftretender Vorgang...
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Soviel ich weiß, ist die Wehrleitung an der Erstellung des Brandschutzbedarfsplan beteiligt. Dann hätte man auf ein LF10 setzen sollen oder ein MTF dazu nehmen.
Naja, haben ja eine praktikable Notlösung gefunden. Klar etwas komisch aber denke in dem kleinen Ort ist das Blaulicht nicht extrem relevant. Kann aber verstehen das die Bürokratie nervt.
Gab keine Bürokratie, die gemeinde hat angeben ihr Fahrzeug ist nicht einsatzbereit, laut Bedarfsplan brauchen sie jedoch ein TSF-W mindestens, also hat das land ein TSF-W mit 90% gefördert, nun zu sagen das Fahrzeug ist doch einsatzbereit ist einfach Unkommunal, zumal man sich halt auch Verträge vorher durchliest. Und das TSF-W ist halt mit 6 Leuten genormt.
Ach, man kann es nicht nur auf Meck-Pomm reduzieren! Ich war (inkl. Jugendefeuerwehr) 45 Jahre in der Feuerwehr in Schleswig-Holstein! Zuletzt acht Jahre als Gemeindewehrführer! Der größte Feind war niemals das Feuer oder Katastrophen, sondern die Bürokratie! Ist so!
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten das alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Jetzt mal in das Innenministerum denken: Ich habe das in einer Sendung im RBB gesehen, dass IFA W50 nicht ersetzt werden können, da das Geld in den Gemeinden fehlt (Brandenburg) das kann ich Mecklenburg-Vorpommern bei vielen kleinen Gemeinden auch so sein. Daher die höhere Förderung. Ich habe jetzt einige Ersatzbeschaffungen in Baden-Württemberg gesehen da löst man das Problem des MLF (Staffelbesatzung) folgend: LF 8/6 wird ersetzt durch MLF und MTW. Die haben in Kummerow den MTW nicht mit beschafft, was am Geld liegen könnte. Wenn das Geld vorhanden ist könnte man den alten Mercedes über Zollauktion verkaufen.
Es gibt in MV rund 1000 Freiwillige Feuerwehren. Landesbeschaffung bedeutet, dass ein ominöser Mittelwert bei der Fahrzeugbeschaffung ermittelt und berücksichtigt wurde. Was offensichtlich "nur" für die Besatzung 1/5 ausreichend war. Im Gegenzug aber bedeutet dass für stärkere Wehren, dass das Fahrzeug unzureichend ist. Ich habe bisher in keiner Publikation , die ich finden konnte, von einer "Ersatzbeschaffung" lesen können. Das hier die Kommunikation nicht ganz gelungen war, ist offensichtlich. Das jetzt aber auf den Schultern der Feuerwehr auszufechten finde ich ein Unding. WIe ich rausfinden konnte, wurde sogar ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, welcher allerdings abgelehnt wurde. Schade. Wirklich Schade.
Bei uns in Österreich wäre es so, du kannst das 🚒Fahrzeug zwar behalten, es zählt aber nicht für die Mindestausrüstung. Die Feuerwehr hat offziell also nur ein Fahrzeug darf aber trotzdem mit zwei ausrücken🇦🇹👍😊
... und wieder wird eines der solidesten Fahrzeuge ausgesondert und ersetzt. Findet sicherlich schnell einen neuen Freund der es als Wohnmobil umbaut 😂
Kann man das Auto nicht als Reserve vom Landkreis oder so machen und dann bei den Stationieren, da dort Platz ist? Dann Könnte es benutzt werden, wenn benötig und andere Wehren hätten auch etwas von, die könnten es leihen, wenn ihr Fahrzeug in Wartung oder ähnliches ist.
Eine RICHTLINIE ist etwas, woran man sich richten KANN.......ich verstehe es nicht, das ist doch keine Gesetzgebung. Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Gesetz? Der Begriff der Verordnung entstammt demselben Zusammenhang wie ein Gesetz und regelt das Ausführen eines Gesetzes verbindlich. Im Gegensatz dazu bleibt eine Richtlinie eine bloße Empfehlung beispielsweise nach dem Stand der Technik...........Quelle . Wikipedia
Dumm, dass unter dem Titel "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“" steht: "Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa".... Und eine Richtlinie ist für diejenigen bindend, die von der Regelungswirkung der herausgebenden übergeordneten Instanz betroffen sind. Also genau in diesem Fall die Wehren und Gemeinden, die in den Genuss dieser Förderung kommen wollten.
Sieht wohl so aus als hätten die Bedarfsplqnersteller übersehen dass es in der Gemeinde Bedarf zur Wasserförderung über lange Wegstrecke gibt wenn ich das richtig sehe. Frage ist ob ein MTF mit modernem TSA/STA auch als Kunstgriff ginge oder wenn der Förderverein die alte Kiste kauft und der Feuerwehr wieder zur Verfügung stellt. Wär ich Grösus würden die von mir nen LF 20 Kats bekommen vorausgesetzt sie können ihn ihrer seits zuverlässig einsetzen.
Wie kommen Sie jetzt auf den Bedarf für Wasserförderung lange Wegstrecke? Die Feuerwehr und die Gemeinde haben den BEP erstellt und abgenickt. Haben die plötzlich vergessen, was Sie da festgestellt und beschlossen haben?
@@d99x4z4 bei uns werden LF 8 /6 auch durch MLF ersetzt, und für den Fall dass mehr als eine Staffel aurücken kann dazu noch ein MTW (Kleinbus) beschafft. Das haben die in Kumerow schlicht und einfach nicht gemacht. Sie könnte das alte jetzt bei Zollauktion verkaufen. In der Regel erlöst man da 6 - 8 Tausend Euro und einen Kleintransporter für 30.000 Euro dazu kaufen.
@@jochensch8821 Eben. Das hätte man vorausschauend im BEP bereits so argumentieren können. TSF-W/MLF und einen MTW. Dann hätte man halt keinen 90%igen Zuschuss zum TSF-W bekommen und auch kein Fahrzeug aus der Landesbeschaffung, dann hätte man beide Fahrzeuge selbst ausschreiben müssen und mit weniger Förderung klarkommen. Aber so ist halt das Leben.
Habe kombiniert was der Sprecher sagt dass alles ausgebaut wurde und was man auf den Bildern sieht was noch alles im Fahrzeug ist. Dazu die geographische Lage. Da kann es nur um Wasserversorgung gehen.
@@HinterFrager-ut3vl Und deswegen lädt man dann die TS ab? Mit dem B-Schlauchmaterial eines LF 8 kommt man auch nicht so wirklich weit. Das macht gerade mal 240m aus, wenn man keine Ausfallreserve zurückbehält und nur eine Leitung verlegt.
Ich dachte immer nur in Rheinland-Pfalz , wären schwachmatten im Innenministerium tätig wenn es um die Feuerwehr geht, habe ich mich wohl getäuscht in Mecklenburg-Vorpommern wohl auch
Mecklenburg VP wollte vermutlich mit dem Programm und der hohen Förderung die alten IFA LKW aus DDR Zeiten ersetzen. Da gibt es auch welche die nicht mehr einsatzfähig sind. In Kumerow hatte man beschlossen es genügt ein Fahrzeug, das kleiner ist. Den Bedarfsplan legt die Feuerwehr mit der Stadtverwaltung fest. In Baden-Württemberg werde auch die kleineren MLF für die Dörfer gekauft aber noch ein Kleinbus dazu, den man in Kumerow nicht bestellt hat.
Mal etwas grundsätzliches: Regeln sind keine unumkehrbaren, oder unveränderlichen Naturgesetze, sondern niedergeschriebener politischer Wille (angetrieben von den Ideen, Definitionen und Interpretationen des politischen Willens. Vorrangig wohl gelenkt von Kosten, Effizienz, Korruptionsverhinderung). Stur verfolgend dieses Ziel, die Vernunft pausenlos nach unten fiel. Wenn zu wenig kommen wenn es brennt, dann wurde die Regeländerung verpennt…. und viele pennen alle mit.
Wenn es nach Gusto der FF Heißdüsen ginge, würde jede popelige 200 Seelen Gemeinde Löschzuge der Extraklasse beherbergen. Der Brandschutzbedarfsplan regelt ganz klar den Bedarf, Ende der Diskussion.
Das Fahrzeug dürfte auch als Beschlagnahme vom Bauhof mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, das ist § 35 StVO und der gilt ab der Alarmierung auch privat.
Das zeigt aber auch eins: wenn ein Feuerwehrfahrzeug beschafft wird, wird nicht an die Zukunft gedacht.Soll heissen, ich muss Rücklagen für ein neues Fahrzeug bilden. Hätte ich das gemacht, müsste ich mich nicht an Förderrichtlinien halten. Klar, jetzt kommt sicherlich, nicht jede Gemeinde kann Rücklagen bilden. Stimmt, aber dann muss ich eben mit Richtlinien für die Förderung leben. Man hätte es auch anders angehen können. Man hätte das "alte" Fahrzeug einem Refurbishing unterziehen können. Was würde das in diesem Fall bedeuten? Wenn das Fahrgestell in Ordnung ist wird nur der Aufbau und die Technik erneuert. Das spart auf jeden Fall eine Menge Geld und Ärger mit Förderrichtlinien. Gibt es nicht? Wenn man nach Refurbishing Feuerwehr im Internet sucht, findet man etliche Anbieter dafür.
Mimimi... JEDE Feuerwehr kann sich über einen Verein und dann auch über Spenden Fahrzeuge anschaffen oder erhalten wie sie will. Die Gemeinde/Land zahlt eben nur für das, was bezahlt werden muss. Alles was darüber hinausgeht, ist "Privatvergnüngen" der jeweiligen Feuerwehr.
was wäre wenn es ein Feuerwehr Mitglied/er aufkauft und der Feuerwehr als eine Art spende übergibt, oder sagt das Förderprogramm denn auch ne das geht so nicht?
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Wenn im Brandschutzbedarfsplan festgelegt wurde, das es nur ein einziges Fahrzeug an dem Standort gibt, gibt es dort auch nur ein Fahrzeug. Schließlich ist das neue Fahrzeug, die Ersatzbeschaffung‼️ für das alte Fahrzeug. Dementsprechend ist es doch klar verständlich, dass kein zweites Fahrzeug im Stall stehen darf. Dann muss die Gemeinde mal Geld in die Hände nehmen und sich um ein MTF kümmern, damit entsprechende Anzahl an Einsatzkräften zur Einsatzstelle gebracht werden können. Jetzt hat man anstelle einer Gruppe, nur eine Staffel zur Verfügung und scheinbar reicht die laut Brandschutzbedarfsplan aus.
@@EnjoyFirefighting NEUanschaffung, ist keine ERSATZbeschaffung. Leider sind die Bürokraten so. Klar ist gerade für kleine Feuerwehren ganz hilfreich, wenn der Bestand an Fahrzeugen, erweitert oder zumindestens erhalten werden kann. Spricht allerdings eine entsprechende Regelung dagegen, wie in diesem Fall der Brandschutzbedarfsplan, so ist das Fahrzeug ausser Dienst zu stellen. Dem Leiter der Feuerwehr, muss diese Vorgabe bekannt gewesen sein, ansonsten hat er sein Amt verfehlt. Tut mir leid, wenn ich es so ausdrücke, nur gibt es eben solche Plöne und Vorgaben, das jedes weitere Fahrzeug, auch eine weitere Kostenstelle ist. Dementsprechend wurde gehandelt danach gehandelt. Ich gehöre selbst der Blaulichtfraktion an und finde es persönlich auch nicht in Ordnung, nur muss der rechtliche Part gesehen werden.
@@EnjoyFirefighting das mag ja sein, dann ist die Sache aber anders finanziert worden als im vorliegenden Fall. Normalerweise wird in MV Drittel Förderung praktiziert, Kommune, Kreis, Land. Im Landesprogramm lag die Förderung beim Land welches abhängig von der finanziellen Lage der Kommune 80-90% der Anschaffung finanziert hat und dann muss man sich die Rahmenbedingungen eben genau anschauen und überlegen ob man das erfüllen kann und will was gefordert ist
Es ist ein Fehler der Gemeinde, die Bedingungen für das geförderte (geschenkte) Fahrzeug waren vorher klar. Die neuen Fahrzeuge sollen im gesamten Land alte Fahrzeuge ersetzen. Wenn die Gemeinde meint ein zusätzliches Fahrzeug zu benötigen, dann hätte sie dieses Programm nicht in Anspruch nehmen dürfen…
Das Auto einer neuen Feuerwehrwache schenken und die Fördergelder für die neue Feuerwehr einkassieren.
Was bringt sowas? Das Programm ist also wieder komplett nutzlos.
@@anokata-kd8oc warum? In diesen Fall ist es das Falsche Programm aber wenn man nur ein Fahrzeug braucht und sein altes ersetzen will? dann ist es das richtige in diesem Fall hat halt die Gemeinde das falsche Programm in anspruch genommen
Ging es bei dem Programm nicht darum schrottreife Fahrzeuge zu ersetzen? Das war dann wohl eher ein "kreativer" Antrag wenn euer Altfahrzeug noch so gut in Schuss ist.
"Das kann keiner verstehen, dass mit den Steuergeldern so umgegangen wird"...und man sich vom Land ein neues, zu kleines Fahrzeug sponsern lässt, obwohl das alte noch funktioniert und man nach dem Bedarfsplan nicht mehr als eines braucht.
Genau dafür sind die Forderrichtlinien so gemacht, dass nicht jede Gemeinde ihren Fuhrparkt über den Bedarf hinaus mit Landesmitteln aufstockt.
Tja aber wenn die ganze Mannschaft nicht ins neue Auto passt, ist das auch doof Geld verprasst.
Bin mir ja bloß nicht so sicher, ob derjenige, der den Bedarfsplan erstellt hat, auch unbedingt die nötige Ahnung hat. Könnte mir vorstellen, dass das irgendein abgehobener Bürokrat ist, der denkt, dass die Berufsfeuerwehr das Gegenstück zur freiwilligen Feuerwehr sei.
Wir haben in D überwiegend freiwillige Feuerwehren...da muss man auch mit Motivation arbeiten...wenn Du beim Einsatz nie aufs Auto kommst, trittst Du irgendwann aus, die Zeiten von blinden Gehorsam und Stramstehen sind vorbei! Da hat keiner mehr Bock drauf...das haben aber die Herren und Damen in der Politik und Verwaltung noch nicht verstanden...solange bis keiner mehr da ist...lächerlich die Nummer
@PelHaFez Jo und man schreibt in die Förderrichtlinien das man ein 9 Mann Fahrzeug durch ein 6 Mann Fahrzeug ersetzt? Wie kommt der Rest der Feuerwehr zum Einsatzort, mit Bus & Bahn? Da muss sich niemand wundern, wenn es bald keine freiwillige Feuerwehr mehr gibt! Wenn es bei dir mal brennt, hoffe ich das du an den Bedarfsplan denkst wenn niemand kommt.
Das erzählt dir dann der Feuerwehrmann unten auf der Straße, während dir in deiner Bude der A**** abfackelt, dass im Bedarfsplan die Drehleiter leider nicht vorgesehen war. Erstmal drüber Gedanken machen, wie schwer es für kleine Gemeinden/Feuerwehren ist, überhaupt ist eine funktionierende Wehr zu haben. Da braucht man keine studierten Nichtskönner aus irgendwelchen Behörden, die dumm daher reden.
Das Problem ist einfach das mit dem Förderprogramm Fahrzeuge ersetzt werden sollten die nicht mehr einsatzfähig waren, davon gab es auch genug, das Programm musste sogar gestrafft werden und längst nicht alle Anträge konnten positiv beschieden werden.
Die Fahrzeuge wurden mit 90% vom Land gefördert, da wollte man mit den Richtlinien eben auch sicherstellen das sich nicht einzelne Feuerwehren Luxus sanieren.
Würde bei der Wehr aber nicht von Luxussanierung reden. Viele kleine Wehren haben solche Fahrzeuge, wenn überhaupt... teilweise nur einen Hänger und das benötigte Zugfahrzeug muss organisiert werden, mit Porsche-Traktor zum Einsatz.
Allerdings wenn die Mittel vorhanden sind, ist es kein Nachteil ein altes Fahrzeug zu erhalten... ländliche Gemeinden haben oft ein großes Gebiet abzudecken.
@@mammutMK2 der TSA ist überall in Deutschland, außer in Bayern inzwischen Geschichte, hier fährt niemand mehr mit dem Trecker zum Einsatz. Es ist die Höhe der Förderung die dieses Programm so attraktiv gemacht hat, 90% bei rund 150.000€ Fahrzeugpreis, damit konnte sich quasi jede Gemeinde um ein Fahrzeug bewerben und um den dringendsten Bedarf zu decken wurden Kriterien eingeführt die es zu berücksichtigen gilt. Das Programm sollte Fahrzeuge ersetzen die nicht mehr durch den TÜV kamen oder die noch aus DDR Zeiten stammten, nicht aber sollten sie das Transportproblem einer Feuerwehr lösen. Um das ganze Thema mal genauer zu betrachten wäre mal die Tages Einsatzbereitschaft unter der Woche interessant, ich glaube kaum das in einem 500 Seelen Dorf am Dienstag um 14.00 Uhr mehr als 6 Leute zusammen kommen.
@@mammutMK2 ja, man könnte es erhalten, aber statt in der Gemeinde ein Fahrzeug zuzulegen hätte man von den Fördergeldern woanders ein Auto kaufen können, eines nötig ist.
Frage ist, ob das im Förderantrag abgefragt wurde und was da angegeben wurde.
Das Problem ist, die Förderrichtlinie ist völlig am Leben vorbei geplant, wie immer!
@@jooooojoooooj Es war mit Sicherheit erst zu spät klar, dass das neue Fahrzeug nicht geeignet ist das andere überflüssig zu machen und auch nicht klar dass auch solche Bedingungen nicht berücksichtigt werden...
An sich kann ich den Frust gut verstehen. aber bei allem Verständnis: Es ist halt auch leicht beschränkt, dass man ein Fahrzeug mit 1-5 Kabine kauft, wenn man weiß dass man eine 1-8 Kabine braucht.
Oder sie haben sich schlicht nicht mit den Förderrichtlinien auseinandergesetzt.
Weil der Bedarfsplan nur ein MLF oder TSF-W vorsieht und kein LF 10
@@dorinaH Das mag sein, aber wenn sie eh geplant haben, das alte Fahrzeug zu behalten (und sich damit ja sowieso nicht an den Bedarfsplan halten), hätte man einfach gleich etw. mehr investieren können und ein vollwertiges LF10 kaufen können.
@@felixbraun1607 Tja aber dann braucht man die Fördermittel nicht wenn das alte Fahrzeug noch einsatzfähig ist und ich weiß nicht wie es in dem Bundesland geregelt ist aber ich denke es wird nur gefördert was laut Feuerwehrbedarfsplan notwendig ist und nicht unnötiger Luxus.
@@felixbraun1607 das bekommst du dann aber mit genau 0 Euro gefördert, da im BEP nicht vorgesehen
@@dorinaHDer Bedarfsplan wird von der Gemeinde geschrieben. Einen MTW oder sogar ein LF 10 hätte man bestimmt argumentiert bekommen.
Was an dem Begriff "Ersatzbeschaffung" ist den Kameraden dort denn unklar?
Siehste und genau wegen solchen Leute wie dir geht hier in dem Land nix voran. Es ist in vielen Bereichen völlig normal eine Ersatzbeschaffung zu mache, das bisherige Material aber weiter zu nutzen weil noch gut. Haben ist besser als brauchen aber sowas geht in den Kopf von Leuten wie dir nicht rein.
WAS IST DEN UNKLAR WENN ICH VORHER EIN GRUPPENFAHRZEUG HABE: UND DANN EINEN NEUEN BEKOMME MIT STAFFELBESATZUNG? WAS WILLSTE MIT SO EINER TONNE WENN VORHER MEHR PERSONAL UND GERÄTE DRIN WAREN? HÄTTE DIESE TONNE ERST GARNICHT GENOMMEN
@@mircomeuren4475 Bekommen? Die haben das in dem Wissen, dass sie das Alte abgeben müssen doch selbst beantragt und bestellt.
@@mircomeuren4475 Und waurm haben sie dann überhaupt ein neues beantragt, wenn das alte noch top war?
@@ChristophS ja vermutlich weil der Kübel über 25 Jahre alt ist und irgendwie auch mal ersetzt werden muss. Und was modernes und Leistungsfähigeres kommen muss. Denke das es so kommt war sicher nicht so klar. In der Regel funktioniert sowas auch relativ problemlos. Aber da kannste mal sehen wie bescheuert hier alles ist. Wir machen uns noch kaputt mit diesen unnötigen Vorschriften.
Wo ist hier ein Hammer?
Kannte die Gemeinde die Förderrichtlinie nicht?
Wieso kennen der Bürgermeister und der Leiter der Feuerwehr nicht den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde?
Wenn die Gemeinde die Fördermittel nicht benötigt, hätte man sie auch nicht beantragen sollen; andere Gemeinden warten dringend auf solche Mittel.
Wo ist das Problem? Die Förderrichtlinie sagt Ersatzbeschaffung, die Bedarfsplaung EIN Fahrzeug, Was gibt es da nicht zu verstehen?
Wenn man den Feuerwehrlern genau zuhört, gibt oder gab es wohl andere Probleme in der Wehr, weswegen wohl man (indirekt) gegen die Förderrichtlinie verstoßen möchte.
Fazit: ein schlecht recherchierter Beitrag
es geht eher darum das das neue fahrzeug nur 6 statt 9 plätze hat, heisst die wehr ist im extremfall nicht voll handlungsfähig und braucht damit ein 2. fahrzeug um alle einsatzkräfte zum einsatzort zu fahren.
@@robert_t_offline da hat wohl einer nicht richtig beschafft....
@@robert_t_offline Auch dass geht doch auf die eigene Kappe. Wie das Fahrzeug konfiguriert wird, ist ja deren Sache und vermutlich wurde es so bestellt, weil man dachte das alte kann bleiben. Eigenverschulden. Im übrigen kostet ein Fahrzeug nicht nur Geld in der Anschaffung, der Unterhalt muss genau so getragen werden.
@@robert_t_offline man kommt genauso weit mit 6 Mann. Sobald das Stichwort höher ist als Türöffnung oder ölspur wird sowieso mehr benötig von externen Wehren.
@@robert_t_offline
Das stimmt halt so überhaupt nicht.
Ich schätze Mal sie sind selber nicht in der Feuerwehr.
Eine Staffel also 6 Leute sind eine ganz normale taktische Einheit bei der Feuerwehr.
Und für so ein kleines kuhdorf (wohne selber in einem gleich großen Ort) absolut Standard.
Für alles große braucht man eh mehrere Wehren.
Dazu kommt auch das gerade tagsüber die Verfügbarkeit von Einsatzkräften im ländlichen Raum eh so schlecht ist das man froh sein kann überhaupt 6 Leute voll zu bekommen.
Wir rücken hier meisten mit 2-4 Personen aus.
Der Trend geht also eh zu kleineren Einheiten.
Für kleine Lagen und die Erste Hilfe sind 6 Leute mehr als genug.
Wenn die aufgrund der Anrückzeit von anderen Orten mehr brauchen würden, müsste man wohl eh eine Pflichtfeuerwehr mit festem Dienstplan einführen.
Wir haben selber auch nur ein TSF und damit überhaupt kein Problem.
Wenn noch jemand nachkommt kann er das je nach Einsatzort ganz prima mit seinen Beinen, dem Fahrrad oder seinem eigenen Auto lösen.
Für mich ist das ganze einfach nur ein Luxusproblem der Feuerwehr unbedingt ein "richtiges" Feuerwehrauto für eine Gruppe zu haben das da eh niemals richtig genutzt wird. Einfach nur Penisverlängerung für die Entscheidungsträger dort.
War das beim Ausfüllen des Förderantrag nicht bekannt oder hat keiner die Bedingungen gelesen?
Ich verstehe nicht, was da falsch gelaufen sein soll. Der Fördertopf ist für unbedingt notwendige Ersatzbeschaffungen vorgesehen und nicht für eine Wehr, die sagt „Jau, wir wollen ja mit vielen Leuten zum Einsatz fahren1. Es ist zwar gut, wenn eine Gemeinde das Geld über hat, um ihrer Feuerwehr zusätzliches Material zur Verfügung zu stellen, aber wenn dieses Geld nicht da ist, muss man das so hinnehmen. Auf Landes- und Bundesebene müssen die Prioritäten für Fördergelder eben so gesetzt werden, dass erstmal TSA und kaputte Löschfahrzeuge ausgetauscht haben. Wir müssen eben in diesen schwierigen Zeiten auch mal verzichten können.
Guten Tag, 20.VII. 2024
wenn man die sogenannten Förderrichtlinien mal ausblendet die den Ehrenamtlichen auf allen Ebenen die Luft zum Atmen nehmen, und schaut auf die Finanzpolitik des Bundes,
dann ist für alles und jedes ausserhalb unserer Landesgrenzen jede Menge Geld vorhanden, nur für die Ehrenamtlichen die ihre Freizeit und im Ernstfall sogar ihr Leben riskieren, wird runter gerechnet bis ihr Wollen als Gier diskutiert wird.
Wenn man den Ehrenamtlichen weiter so auf die Füße tritt , dann lohnt ein Blick nach Sylt und die Entwicklung im dortigen Vereinsleben.
Vielleicht gehen dann mancehm die Augen auf.
Es ist kein Problem wenn ein Staatssekretär einen Dienstwagen mit über 600 PS aus Bayern fährt, nur warum geht es hier nicht etwas kleiner? Ganz einfach weil man selbst die Entscheidung für seine Potenzmittel beeinflussen kann.
Ich würde mir eine viel größere Wertschätzung für die Ehrenamtlichen bei der Feuerwehr sehr wünschen.
Nun ich denke, der Gemeinde war bei der Beantragung des Zuschuss der Feuerwehrbedarfsplan und die Förderrichtlinien bekannt. Wenn der Bedarf da ist, würde ich glauben, dass das auch so im Bedarfsplan aufgenommen ist.
Die Gemeinde ermittelt den Bedarf 😂😂😂 die haben es von anfang bis ende verkackt und suchen einen Sündenbock
Die Gemeinde hat über Fördermittel ein Fahrzeug beschafft und geglaubt das alte dürften sie behalten.
Dass das nicht so ist, steht in den Bedingungen der Fördermittel.
Warum lassen sie sich drauf ein ein Fahrzeug zu bestellen, das zu wenig Sitzplätze hat?
Eventuell weil das Fahrzeug mit mehr Plätzen nicht in die Garage passt?
Weil die Risiko- und Gefährdungsklasseneinteilung von Kummerow eben kein LF 10 oder 20 hergibt. Kein Altersheim, keine nennenswerte Bebauung über 2. OG, keine Industrie, keine Autobahn, etc. pp. Da reicht ein TSF-W. Und das hat nunmal eine Staffelbesatzung und keine Gruppe. Und auch das war den Kameraden aus Kummerow bereits klar, als sie sich um die Förderung des Fahrzeugs beworben haben.
Eben. Entweder der Bedarfsplan sieht ein LF vor, dann hätten sie sich auf ein LF bewerben sollen. Oder der Bedarfsplan sieht ein TSF-W vor, wo vorher eine LF 8 stationiert war. Dann ist die Reduzierung der Sitzplätze numal hinzu nehmen. Der Gemeinde steht es frei eine MTW zu beschaffen.
@@Mike518Mike
"Dann ist die Reduzierung der Sitzplätze hinzunehmen."
Eine Aussage die man nur trifft bis dann bei nem Einsatz zu wenige Einsatzkräft da sind und es um die eigene Gesundheit/das eigene Hab und Gut geht.
Zudem warum sollte man einen MTW beschaffen, wenn das zweite bereits vorhandene Fahrzeug genau diesen Zweck in ausreichendem Maße erfüllt? (Und zudem noch zusätzliche Einsatzmittel bereit stellen kann.)
@@EdwardDragon96Weil es die Vorgaben gibt, dass Einsatzfahrzeuge ab einem gewissen Alter nicht mehr als Einsatzfahrzeuge zu nutzen sind? Es geht auch um die Sicherheit auf den Einsatzfahrten. Weil Alt gegen Neu gefördert wird, ist klar, dass das Alte nicht mehr für Einsatzfahrten genutzt werden darf.
Wer so wissentlich gegen die Förderrichtlinien verstößt und scheinbar sich ein Fahrzeug fördern lässt, das offensichtlich nicht passt, dem würde ich als Land die Förderung widerrufen und das Fahrzeug einer Wehr geben, die nicht so viel Theater macht.
Hier liegt das Problem rein in der Förderung vom Land. Laut Bedarfsplanung ist ein Fahrzeug vorgesehen. Wenn eine Förderung in Anspruch genommen wird, muss diese auch begründet sein. In diesem Fall eine Ersatzbeschaffung für das alte Fahrzeug. Eine Neuanschaffung ist nach Bedarfsplanung nicht notwendig und somit auch nicht förderfähig. Hätte die Gemeinde das Fahrzeug aus eigener Tasche finanziert, dürfte das alte Fahrzeug auch da bleiben.
Das Problem ließe sich noch mit einer neuen Bedarfsplanung lösen, in der ein bedarf durch erhöhte Gefahren oder erhötem Personalbedarf bei Einsätzen erklärt werden kann.
Es gibt genug Bewerber auf die Landesbeschaffungen. Wenn das alte Fahrzeug noch soweit in Schuss ist, dass es als Einsatzfahrzeug weiter laufen kann, war eben der Bedarf noch nicht da.
Ich bin ein Verfechter der Feuerwehren und seit 18 Jahren dabei, kann aber in dem Fall die Verwaltung verstehen, da diese geförderten Fahrzeuge woanders evtl dringeder gebraucht worden wären.
@@thorstenrunschke8841 endlich jemand der es verstanden hat.
Das alte Fahrzeug war jetzt aber offenbar auch nicht mehr das jüngste und dürfte langsam unzuverlässig werden. Zumindest ist damit zu rechnen und damit ist eine Ersatzbeschaffung durchaus gerechtfertigt. Man kann ja nicht warten, bis die Karre beim Alarm versagt. Moderne und einsatzbereite Fahrzeuge sind unerlässlich für unser aller Sicherheit. Dann das alte Fahrzeug zwingend stillzulegen, obwohl es nicht mehr die komplette Ausstattung besitzt, ist typisch deutsch.
Sehe ich auch so.
Wenn das alte Fahrzeug ja offensichtlich noch funktioniert, warum legen die sich dann noch ein Zusätzliches TSF-W zu ??
Für ne 500 Seelengemeinde wo nur ein Fahrzeug vorgesehen ist, reicht was auch EIN Fahrzeug.
Vollkommen überflüssige Reportage.
Wenn nach Feuerwehrbedarfsplan ein (!) solches Fahrzeug vorgesehen ist, dann wäre der Unterhalt von zwei Fahrzeugen Steuergeldverschwendung.
Wenn die unbedingt einen Kleinbus für die Nachrücker benötigen, gibt es bestimmt einen Förderverein.
Über das "alte" Fahrzeug hätte sich vor der Schlachtung evtl. noch eine andere Feuerwehr freuen können, die auf deutlich älterem Bestand unterwegs ist.
Gehe ich falsch in der Annahme, dass Träger der Feuerwehr auch das "Amt Malchin am Kummerower See" und nicht die Seegemeinde? Dann wäre das Fahrzeug gar nicht im Besitz der Seegemeinde gewesen.
Ich befürchte hier wurde halbherzig recherchiert? Ist gerade Sommerloch?
Genau! Und wenn es keinen Förderverein gibt, der ihnen einen Mannschaftstransporter besorgt, dann rücken sie eben mit der Straßenbahn nach 🙄
ein Bedarfsplan ist nicht in Stein gemeißelt; Nur weil ein Bedarf besteht heißt es auch nicht, dass dieser gedeckt wird - nichtmal in Großstädten.
Und warum soll dann nicht gleich das alte, zum Teil abgerüstete Fahrzeug als Manschaftsbus weitergenutzt werden dürfen?
@@dersteffen835Weil es eben kein Mannschaftsbus ist? Vorteil eines MTWs gegenüber dem kastrierten LF wäre auch die niedrigere benötigte Führerscheinklasse, aktuelle Sicherheitstechnik und ein neues Fahrgestell mit Garantie und niedrigeren Betriebs- und Unterhaltungskosten...
@@d99x4z4 Das hat aber alles nichts mit dem Förderbescheid zu tun. Es ist an der Kommune, darüber zu befinden, welches Fahrzeug als Transporter das richtige ist, weil die bezahlen das auch. Einen neuen Bus können sich die allermeisten Gemeinden schlicht nicht leisten.
Naja, Ersatzbeschaffung = neues Fahrzeug kommt, altes geht.
Dann kann man nicht plötzlich um das Eck kommen und das alte zusätzlich behalten wollen. Entweder das alte Fahrzeug muss ersetzt werden, oder nunmal nicht.
Dabei geht es ja auch um fördergelder des Landes.
Wenn ein 2. Löschfahrzeug gebraucht wird, ist dies eine ganz andere Geschichte, mit anderen Zuschüssen ( wenn es überhaupt als notwendig empfunden wird )
Die Gemeinde wusste vorher, welche Bedingungen bestehen um das neue Fahrzeug zu bekommen. Jetzt vor die Medien zu treten finde ich dezent unkameradschaftlich. Und mit einem aktuellen Branschutzbedarfsplan hätte das ganz anders ausgesehen.
Es wurde geprüft, ob die Wehr zwei Fahrzeuge braucht oder nicht. Das ist dann ein Feuerwehrbedarfsplan. Das hätte allen Beteiligten vor der Bewerbung auf Fördergelder klar sein müssen. Sofern ich das Verstehe, steht es der Gemeinde übrigens frei einen MTW zu beschaffen. Dieser zählt nicht als einsatztaktisches Fahrzeug und würde das "Problem" mit den wenigen Sitzplätzen lösen.
Genau das hat unsere Feuerwehr auch gemacht: vorher ein LF/8 mit Gruppenbesatzung, dann ein MLF mit Staffelkabine beschafft sowie ein MTW mit nochmal 8 Plätzen. Diese bilden zusammen eine Einheit.
@@nicopeters4970 So kenne ich das auch.
Wenn ich mir anschaue, wie groß (besser klein) die Gemeinde ist und welches Gefahren Potenzial dort vorhanden ist, muss ich objektiv feststellen, dass ein TSF-W hier vollkommen ausreichend ist. Subjektiv betrachtet kann ich die Kameraden natürlich verstehen, dass sie mehr Technik haben möchten. Aber:
Die Gemeinde hat ein neues Fahrzeug als Ersatz für das alte beim Land beantragt und quasi geschenkt bekommen. Vorher bekannt war die Bedingung, dass das alte Fahrzeug dann außer Dienst geht… Es ist ganz einfach, hätte die Gemeinde ihr altes Fahrzeug behalten wollen, hätte sie keine Fahrzeug aus dem Förderprogramm beantragen dürfen….
Auch bei einer kleinen Gemeinde, insbesondere auf dem Land macht ein zweites Fahrzeug hier mehr als Sinn. Ländliche Feuerwehren sind länger auf sich alleingestellt, haben erhebliches Potential im Einsatzgebiet (Landwirtschaftliche Betriebe, Hochwasser, ...) und mitunter weite Strecken z.b. zur Wasserförderung.
Um vll. mal ins praktische zu gehen:
- VU Absperrung einer Bundesstraße nur mit einem Fahrzeug?
Wird bei Nebel mit nur einem Euroblitzer, Warndreiecken und Kellen absolut lebensgefährlich (selbst schon erlebt). Die Einsatzstelle mit 2 Fahrzeugen abzusichern ist eine ganz andere Liga
- Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Bei der Materialschlacht (insbesondere bei weiter entfernten Wasserennahmestellen) kannst du nicht genügend haben.
- Hochwasserlage
Auch da gibts zig Einsatzstellen und massiven Personalbedarf.
Ich sehe hier absolut keinen Grund einer TSF Wehr hier kein zweites Fahrzeug zu geben.
Die größeren Wehren arbeiten hier auch mit MTW/MZF + Anhänger oder GW Logistik mit Rollcontainern. Da bietet sich das alte Fahrzeug als günstige Alternative doch mehr als an.
Ich wäre daher grundsätzlich dafür, dass für jede Wehr mit nur einem Fahrzeug grundsätzlich immer noch ein MTW + Anhänger eingeplant wird. Irgendwie muss das zusätzliche Personal/Ausrüstung/Verpflegung/Ablösung, etc ja an die Einsatzstelle kommen.
@@darkness8631Wo sind die denn länger auf sich alleine gestellt? In Kummerow gibts ja schon seit Jahren Alarmierungsgemeinschaften und Nachbarwehren sind fest in der Alarm- und Ausrückeordnung eingebunden.
Seit wann kommt zu einem VU denn keine Polizei mehr? Die sichert die Einsatzstelle großräumig ab oder regelt den Verkehr. Die Feuerwehr kann mit einem Fahrzeug und acht Verkehrsleitkegeln eine Einsatzstelle so absichern, dass keiner mehr durchfährt. Die Strasse also eigentlich gesperrt ist.
@@darkness8631Beim Brand eines landwirtschaftlichen Betriebes (was sie in Kummerow jetzt auch nicht so wirklich haben) reicht das Material vom alten LF zusätzlich auch bei weitem nicht aus. Daher sind auch da immer weitere Wehren mit entsprechendem Einsatzmaterial direkt in der AAO mit dabei.
@@d99x4z4 Seit wann sichert eine Polizei eine Einsatzstelle bei einem VU großräumig ab und leitet um?
Die haben dazu gar kein Personal mehr und fordern dafür die Feuerwehr an (sofern die nicht alamiert wurde). Ansonsten ist die Feuerwehr bis zum eintreffen der POL eh schon dabei (z.b. in Bayern)
Und zum absperren von Straßen sind 2 Fahrzeuge defintiv angebracht, insbesondere bei entsprechender Witterung.
Und auch bei Großeinsätzen (Brand einer Hofstelle, Unwetterlage, ...) macht es einen Unterschied ob da erstmal 6 oder 15 Leute auftauchen.
Selbstverständlich reicht das nicht für so einen Einsatz aus, aber umso schneller und intensiver die Brandausbreitung verhindert werden kann ...
Wäre unsinnig auf die zusätzliche Manpower zu verzichten, wenn die schon verfügbar ist.
@@darkness8631 Die Regelung des fliessenden Verkehrs ist Aufgabe der Polizei, wie auch die Sperrung von Strassen. Die rechtliche Zuständigkeit liegt bei ihnen. Ausser in Bayern darf die Feuerwehr auch in keinem Bundesland verkehrsregelnde Maßnahmen ergreifen oder Sperrungen vornehmen.
Da will sich ne Feuerwehr größer machen als notwendig mit all seinen Betriebskosten … und dann ich 5 Jahre das Auto erneut mit Steuermitteln ersatzbeschaffen.
Das ist eben der Unterschied zwischen einer Ersatzbeschaffung zur Neubeachaffung...
Ich verstehe hier garnicht, wieso ein modernes TSF/W gegenüber einem alten LF8 einen geringeren Einsatzwert haben soll? Bei uns rückt sogar die BF heute mit einer Staffelbesatzung (in einem Gruppenfahrzeug) zum Erst- oder Kleineinsatz aus. Und eine Wehr in einem Ort mit 550 Einwohnern wird sicher nicht alleine zum Einsatz allarmiert. Für den effektiven Ersteinsatz ist ein TSF/W allemal besser geeignet als ein veraltetes LF8 ohne Wasser. Und moderne TSF/W haben heute bis zu 800l Wasser dabei, was einen schnellen Ersteinsatz ermöglicht. Auch kleine technische Beladungen mit Kettensäge, Stromerzeuger, Tauchpumpe usw. sind heutzutage Standart. Allerdings sollte es möglich sein, dass eine Feuerwehr, wenn sie das Fahrzeug aus Spendengeldern (Förderverein etc.) finanziert, ein zusätzliches Fahrzeug beschafft / erhält. Man sollte den Idealismus und das Engagement von Ehrenamtlichen nicht ausbremsen und so diese demotivieren. Sicher darf es für diese Fahrzeuge, die über den Bedarf hinaus gehen, auch später keinerlei Förderung vom Land geben. Von einer Förderung von 90%, wie sie in den Komentaren angeklungen ist, könnn wir in Bayern nur träumen. Uns wurde auch zum Staffelfahrzeug (TSF/W im Tausch gegen LF8) kein Mannschaftsfahrzeug zusätzlich gefördert. Dies liesen damals die Ricchtlinien nicht zu. Daher haben wir unser erstes gebrauchtes MZF selbst finanziert. Die Förderrichtliniern wurden aber mittlerweile nachgebessert, da sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass auch eine kleine Wehr für manche Einsätze / Aufgaben auf ein Mannschaftsfahrzeug nicht mehr verzichten kann.
Eigentlich hat die Kommune den üblichen MTW nicht dazu gekauft.
Wenn ich mir Zuhause ein neues Auto kaufe, behalte ich ja auch nicht das alte Fahrzeug. Auch wenn es noch fährt.
Die Richtlinien für die Zuschüsse bei der Ersatzbeschaffung waren ja vorher klar. Und wenn dann nur eine Staffelbesatung anstatt einer Gruppenbesatzung bestellt wird. Sollte man sich mal überlegen, wer den Fehler gemacht hat...
Nur zur Erläuterung: Man kann nicht grundsätzlich die Größe der Fahrerhäuser aussuchen. Feuerwehr-Fahrzeuge müssen der gültigen Norm entsprechen, ansonsten können sie viele Städte und Gemeinde nicht beschaffen, aufgrund der dann höheren Anschaffungspreise. Und da gibt es derzeit bei Löschfahrzeugen im kleinen und mittleren Bereich keine Gruppenkabinen für neun Leute, sondern nur Plätze für eine Staffel mit dann 6 oder einen Trupp mit drei Leuten. Was es aber gibt, sind Kleinbusse, die z.B. gebraucht für Feuerwehr-Zwecke anpassbar sind.
Das ist seit langem einmal wieder ein echter Hammer, nicht dieses künstliche Aufgerege.
@@italienreisender8557 aber echt... Meistens fragt man sich ja, ob die trotz Mangel an Themen einfach dieses Format beibehalten wollen und dann kommt irgendein Ramsch über den man sich künstlich aufregt
@@xtianeskay5166 Ich habe den Verdacht, der Länderspiegel setzt hier vermehrt auf älteres Publikum. Es kommen auch immer mehr ältere Interviewpartner.
Wenn man von Fach ist, ist es genauso wenig ein Aufreger wie sonst auch.
@@timothyjoksch Regen sich Leute vom Fach nie auf, wenn es etwas zu beanstanden gibt, oder gibt es einen triftigen Grund? Ein Argument lese ich nämlich nicht.
@@xtianeskay5166 Wofür wollen sie ein Argument? Ich habe nur geschrieben , dass es auch hier keinen echten Aufreger gibt wenn man sich mit der Materie auskennt. Nur Fachfremde Personen sehen hier einen Aufreger.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat 265 Fahrzeuge gekauft und diese für 10% des Kaufpreises (nach Liste 275.000 Euro, fur das Land Dank Ausschreibung und Mengenrabatt vermutlich weniger) an interessierte Kommunen abgegeben. Diese mussten sich darauf bewerben und unter anderem zusagen, ein bestehendes Fahrzeug zu ersetzen. Wenn man nun also unbedingt einen Skandal suchen möchte, dann liegt er höchstens darin, dass hier ein findiger Bürgermeister versucht hat seinen Fuhrpark auf Kosten der Steuerzahler mal eben zu verdoppeln und dabei eventuell einer Gemeinde, die das Fahrzeug nötig hat und bereit ist die Vorgaben einzuhalten dieses wegnimmt.
Wenn das alte Löschfahrzeug doch voll funktionsfähig ist und der Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde nur ein Fahrzeug vorsieht, na dann hätte man die Neuanschaffung halt nicht fördern sollen. Oder man hätte vor der Anschaffung den Brandschutzbedarfsplan überarbeiten müssen.
Ein Fahrzeug mit Staffelbesatzung ist doch locker ausreichend für eine so kleine Gemeinde (laut Wikipedia 551 Einwohner). Es gibt genug Feuerwehren die auch mit dem HLF oft nur in Staffelstärke ausrücken und trotzdem sind es genug Einsatzkräfte.
Naja wäre trotzdem gut wenn die Mannstärke da ist und man ein 2. LF hat
ein zweites Auto klingt aber auch etwas sicherer, falls, falls das eine mal kaputt ist...
Wenn die Kacke am dampfen ist gehts aber nicht darum was ausreichend ist. Dann gehts darum möglichst schnell und möglichst effektiv zu helfen.
Und dabei sind 2 Löschfahrzeuge in 90% der Fälle effektiver als 1.
@@derkaempfer_hd Das scheint ein TSF-W zu sein. Ein TSF-W hat die feuerwehrtechnische Beladung für eine Gruppe (9 Mann), also sehr ähnlich zum alten Fahrzeug (LF 8/6). Ein Mannschaftsbus mit 8 oder 9 Sitzplätzen, um weiteres Personal zur Einsatzstelle zu bringen, wäre hier völlig ausreichend. Außerdem gäb es die Möglichkeit, einen Tragkraftspritzenanhänger anzuschaffen, der vom MTF gezogen werden kann. So ist man einsatztaktisch ähnlich aufgestellt, verstößt aber nicht gegen die Förderrichtlinie, die im Vorhinein klar gewesen sein sollte.
@@derlasercrafterwally4342 Erklärt bzw rechtfertigt jedoch nicht warum eine Förderrechtliene ein einwandfreies Fahrzeug zwangsweise in S6 gehen lassen soll. Meiner Meinung nach kannst du auch mit einer entsprechend Mann-starken FF auch ein 2. Fahrzeug eher rechtfertigen als einen Anhänger
Feuerwehrmann "Charlie Braun"
,,, gruss aus ddorf
Ein stiller Protest gegen das SED-Regime😂🎉
Ausser Dienst stellen und verkaufen. Alle Interesenten legen zusammen und kaufen das Fahrzeug. "Die alte überflüssige Karre" kann ja nicht so teuer sein. Und schon ist es wieder da!
Finde ich genau SO richtig. Vorschriften sind einzuhalten. Und warum beschäftigt man sich nicht VOR dem Ankauf eines neuen Fahrzeug über alle Details wie Sitzplätze und der Gleichen?🫡 Also ich versteh die Aufregung nicht.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft, aber genau so läuft es in Baden-Württemberg.
"Vorschriften sind einzuhalten" - Hättest auch die Rassegesetze befolgt. Herzlichen Glückwunsch!
Wenn vor Gier das Kleingedruckte nicht gelesen wird.
Ja dann hätte die Gemeinde das Fahrzeug ohne Förderung kaufen müssen. Die Förderrichtlinien waren ja vorher bekannt.
Sorry, aber ob sie das alte Fahrzeug BRAUCHEN oder nicht, ist doch wirklich scheiß egal! Wenn es ohnehin da ist, soll man es doch weiter nutzen, da es funktionsfähig ist und sicher eingesetzt werden kann!
Schön, dass der Jurist der Kommune auf die Idee gekommen ist, mit genauso krummen Ideen zurückzuschlagen und das Fahrzeug zum Bauhoffahrzeug zu deklarieren😊
Ist doch Quatsch. Es gibt für jede Gemeinde/Stadt einen Bedarfsplan, wo drin steht was für Einsatzmittel erforderlich sind. Wenn ein altes Fahrzeug durch ein neues ersetzt wird, wird das alte logischerweise verkauft oder ggf. in eine andere Wehr versetzt.
@@dagobertduck3847 ich kann in deinem Kommentar keinen logischen Grund lesen, warum das so sein müsste. Auch wenn nur eins ERFORDERLICH ist, ist ein zweites deshalb nicht schädlich. Wenn die Kommune die Unterhaltskosten selbst trägt, kann sie meinetwegen 5 Fahrzeuge anschaffen. Der Grundsatz kommunaler Selbstverwaltung, Art. 28 GG
@@xtianeskay5166 Es ist halt die Frage wie das neue Fahrzeug beschaft wurde.
Wenn gesagt wurde das dass alte Fahrzeug zu alt ist und deshalb weg muss, kann ich nicht einfach das alte Fahrzeug umbauen es weiterbenutzen und geld vom Land für ein neues Fahrzeug nehmen.
Wenn im Fördervertrag vom neuen Fahrzeug steht das dass alte Fahrzeug abgemeldet werden muss, muss ich es auch abgemelden. Alles andere ist Vertragsbruch. Da hätte sich die Wehrführung und die Stadt/Verwaltung vor der beschaffung drum Kümmern müssen.
Wofür brauch die Feuerwehr außerdem denn ein neues Fahrzeug wenn das alte ja noch so gut ist?
Laut Google maps ist in 8KM entfernung eine (Nach schneller Recherche) Top ausgerüstete Wehr in Malchin.
ich finde hier wird sehr viel ins falsche Licht gerückt.
@@dagobertduck3847 ist nachvollziehbar. Die sagen ein Fahrzeug steht euch zu und dieses bezahlen wir euch. Dann kann man nicht ankommen "wir haben noch ein zweites, bezahlt uns das auch", dennoch sehe ich keinen Zwang dass zweite abzumelden, wenn die Betriebskosten durch die Gemeinde oder spenden gedeckt werden. Land bezahlt dass Fahrzeug dass denen zusteht und das zweite wird in Eigenverwaltung bezahlt.
Wenn dass mit dem Bauhof funktioniert, ist das Geld doch vorhanden
@@xtianeskay5166 Natürlich kann die Kommune Fahrzeuge kaufen. Wer bezahlt das? Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr, die durch die Kommune finanziert werden muss. Wer erklärt dann den Bürgern wieso die Feuerwehr mehr Fahrzeuge hat, als sie benötigen und warum ihr Freibad geschlossen werden muss?
Tick 17 haben wir beim DRK auch gemacht, ein Helfer kauft es und stellt der Feuerwehr gegen Spendenquittung zur verfügung.
Funktioniert nicht. Dann gibt es wieder 2 Fahrzeuge. Also sind die Förderrichtlinien nicht erfüllt.
@@quickstone84 und das Privatfahrzeug bekommt dann eine Sondersignalanlage aufgrund welcher gesetzlichen Regelung? Und das BOS Funkgerät darf dann als MRT mit OPTA Adresse eingebaut werden?
Und Charlie Braun gibt es doch auch außerhalb der Comic-Welt! 😀
Da haben die Eltern zu oft Peanuts geschaut wobei ich den Namen nicht schlimm finde.
Der Trick am Ende ist geil 😂 Feier ich aufjedenfall Fall 😂😂
Die Helden von Kummerow und ihre lustigen Streiche
Ich wollte schon was ähnliches schreiben, als ich diesen Kommentar las. 😂👍
Alternativer Videotitel: Kummer um Feuerwehrauto in Kummerow | Hammer der Woche vom 13.07.24 | ZDF
Auch wenn es total irrsinnig und bescheuert ist!
Ich finde es wunderbar, dass Sie eine gute Lösung gefunden haben!!! ❤️
Danke für ihren Dienst und für ihr Engagement!!!
Vielen Dank für ihren Einfallsreichtum in Zeiten, in denen rationales Denken und gesunder Menschenverstand ebenso außer Dienst gestellt werden, wie eure Gerätschaften!
... schlicht deshalb, weil dafür kein Platz mehr ist!!!
❤❤❤ ✊🏼
Immer das Kleingedruckte lesen. Wurde auch mir schon früh beigebracht.
2 Fahrzeuge erzeugen halt doppelte Kosten die am Ende niemand tragen will oder auf Dauer kann bzw. würde das Geld dann woanders fehlen eventuell.
Da hat sich halt jemand nicht eingelesen ins Thema oder keinem gesagt das man vor Ort nur eines Haben kann/darf...
Ich meines es ist ja keine neue Regelung die erst nach der Bestellung dazu kam, oder?
Ganz verstehe ich die Aufregung nicht, dass das andere weg muss. Ich habe jetzt nicht die Förderrichtlieninen gelesen, aber wenn es eine Ersatzbeschaffung ist, sollte der Alte Wagen weg. Dass sie ein bedarf, an ein 2. Löschfahrzeug zu habe kann ich schon glauben. So wie ich es mir angeschaut habe, sind die für glaube 3 weitere Ortschaften zu ständig und für ne menge Grün. Glaube das beste wäre es, sich ein MTW ggf. Mit Anhäger zu kaufen und den dort hinstellen, Zusätzlich könnte man das LF eine Ortschaft, einer anderen Gemeinde geben, was nicht so gut ausgerüstet ist. So hätten sie 2 Fahrzeuge und eines mit wasser sogar und ne andere Feuerwehr würde sich auch freuhen.
WIE KRANK IST DAS DENN 😢😢😢
😂 Was soll das alte Fahrzeug denn noch, sie sind doch mit dem neuen TSF-W voll Einsatzfähig, und wenn es nicht reicht wird aus anderen Standorten nachgefordert. Also wozu das alte Fahrzeug noch....
Eine Förderung bekommt man eben nur unter bestimmten Voraussetzungen, ansonsten hätte die Gemeinde einen anderen Weg einschlagen müssen.
das kapieren viele Kommentatoren leider nicht, Kleinbus (MTW) noch dazu, das ist bei uns die Regel wenn ein LF8/6 durch ein MLF ersetzt wird.
@@jochensch8821 ja genau, das schlimme ist aber, das die Macher solcher Beiträge nur das Aufzeigen was ihnen erzählt wird, statt vernünftig zu Recherchieren.
Aber auch erschreckend wie wenig die dortige Wehrführung und Gemeindevertretung überhaupt davon versteht wie Feuerwehr eigentlich funktioniert....
Ganz einfacher Fall, das Land MV schreibt nun MTWs zur Förderung aus, einfach Bedarf anmelden und dann bekommt ihr nen MTW mit 9 Sitzplätze dazu. Die Förderung ist nun mal eine Ersatzbeschaffung gewesen, sonst hätte es keine Fördermittel gegeben.
Richtig und in Baden-Württemberg wird auf dem Dorf ein LF mit einem MLF und MTW ersetzt, den Kummerow nicht gekauft hat.
@@jochensch8821 der Westen hat auch mehr Kohle
@@justinsonntag2509 Das kann man so nicht sagen, auch hier gibt es Gemeinden die Probleme haben und selbsst für einen Ford Transit Zuschüsse benötigen.Ich kenne da eine Stadt bestehend aus drei Ortsteilen die so wenig Geld hat, wo ein paar Meter Straße nicht mit erneuert werden, weil diese 30.000 Euro einfach nicht da sind und den MTW für 30.000 Euro eben auch nicht alleine bezahlen können. Kommt immer draus an was an Gewerbesteuer reinkommt.
Was haben die sich dabei gedacht, wie kann man ein Fahrzeug für ne Gruppe mit nem Fahrzeug für ne Staffel ersetzen, wenn es das Einzige ist? Mir fehlt dafür völlig das Verständnis...
Weil es so im Bedarfsplan steht? Der wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gemeinde aufgestellt. Die wusste also bei der Bestellung Bescheid.
Tja evtl reicht ja die Staffelstärke aus. Laut Bedarfsplan wird für den Ort wohl kein Fahrzeug mit Gruppenkabine benötigt da selbst eine Staffel alleine schon arbeiten kann.
@@JurgenHirsch Wenn es so im Bedarfsplan steht, dann ist es ja gut. So wie ich es von dem Beitrag verstanden habe, dachte ich, dass es ein Fehler in der Verwaltung war. Dann hab ichs wohl falsch verstanden.
Absurd ist das die ein "vollständig einsatzfähiges Fahrzeug" haben aber ein neues als Ersatz beantragt und auch bekommen haben.
Ja ich denke es gibt Ort in denen fährt noch ein LKW aus der DDR und die haben das Ersatzfahrzeug nicht bekommen.
Der einfache weg währe jetzt von der FFW einfach das neue Fahrzeug abzugeben und das alte weiter zu nutzen. Das alte LF jetzt noch weiter zu kastrieren und dann eh nicht nutzen zu dürfen bringt doch auch nichts.
Wenn das alte noch gut ist, hätte man sich den Förderantrag sparen können.
Eine andere Gemeinde freut sich über den Neuwagen!
Die Ersatzbeschaffung die man so bei uns auf den Dörfern steht hier praktisch neu da, ein LF 8 /6 wird durch ein MLF plus MTW ersetzt, nur dass hier nicht noch der MTW gekauft wurde.
Sollte der Bedarfsplan hier nicht mal von einer Mindestzahl sprechen und nicht von einer höchstzahl an zulässigen Fahrzeugen?
Absolut! Die Anzahl der Kameraden am Unglücksort ist ausschlaggebend, ob ein Einsatz vernünftig abgearbeitet werden kann, nicht die der Fahrzeuge. Oft werden im ländlichen Raum mehrere Wehren alarmiert, weil Fahrzeuge nicht voll besetzt werden können. Dann gibt es vor Ort viele Fahrzeuge, von denen dann nur eins oder zwei wirklich benutzt werden. Wenn ein Löschfahrzeug schon von vornherein mit zu wenig Kameraden überhaupt besetzt werden kann, weil die Kabine zu klein ist, dann muss im Zweifel eine zweite Wehr mit ran, obwohl eigentlich genug Kameraden zur Verfügung stehen, aber eben nicht offiziell und mit Sonderrechten zur Einsatzstelle kommen. Das ist doch absurd.
@@dersteffen835 "Wenn ein Löschfahrzeug schon von vornherein mit zu wenig Kameraden überhaupt besetzt werden kann". Wenn das neue Fahrzeug vollbesetzt mit einer Staffel zum Einsatzt fährt, ist es nicht mit zu wenig Kameraden besetzt.
@@dagobertduck3847 Du gehst eh nicht auf andere Argumente ein. Lassen wir das daher lieber, bringt nichts. Schönen Abend
@@dersteffen835 Welche Argumente hast du denn?
@@dagobertduck3847
Also wenn die nicht alle arbeitslos oder Rentner sind kann ich dir aus eigener Erfahrung versichern, dass das TSF Werktags zwischen 7 und 20 Uhr fast nie mit einer ganzen Staffel besetzt ist.
Im übrigen muss auch nicht jeder Kamerad mitt Vollgas und Blaulicht an die Einsatzstelle.
Ich wohne selber auf dem Dorf und wir bekommen das prima hin, dass die Leute auch einfach nachkommen gerade weil die meisten inklusive mehr einen weiten Weg von der Arbeit haben.
Da ist es eh wichtiger das das Fahrzeug überhaupt rausgeht als das es voll ist.
Das hier ist halt einfach lächerlich die haben nicht gelesen und gedacht sie bekomme halt ein nicht benötigtes Fahrzeug einfach noch zusätzlich geschenkt.
Das macht mich als Feuerwehrmann viel wütender, weil das nämlich auch bedeutet das einen Feuerwehr die wirklich ein Ersatzfahrzeug braucht wahrscheinlich kein bekommen hat weil das Geld stattdessen an diese undankbaren Zeitgenossen gegangen ist.
Wenn die alle meinen sie müssen da Autos sammeln spielen damit sie sich wie große Männer fühlen können sollen die alle einen LKW Führerschein machen und sich nen Job in einer Spedition suchen.
Aber die Gemeinde ist doch dafür verantwortlich einen Bedarfsplan für die Feuerwehr zu schreiben und wenn man es ausreichend begründen kann, kann man darin auch festschreiben, dass das zweite Auto gebraucht wird.
Jepp.
Aber für Gemeinden, die sich ein zweites Fahrzeug leisten können, war das TSF-W Förderprogramm "Zukunftsfähige Feuerwehr" nicht gedacht...
Das ist echt ärgerlich... das wäre doch genial als Nachrückefahrzeug
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat. Die Erfahrung zeigt auf den Dörfern bekommt man tagsüber auch nur ein Fahrzeug mti Staffelbesatzung voll. Ausrüstung für eine Gruppe ist ja dabei.
Erst die Förderrichtlinien lesen, dann Antrag stellen...🤷🏼♀️
Weshalb genau haben Gemeinde und die Feuerwehr ein zu kleines Fahrzeug beauftragt und fördern lassen?
wie sieht es aus mit der Förderung für Dienstfahrräder als Nachrückfahrzeug? Schärz.
Aber warum wird kein ELW oder MTW angeschafft? Ein zweiter Garagenstellplatz ist doch vorhanden und im Sinne der Tagesbereitschaft sollte man über jeden Freiwilligen froh sein.
Richtig, das fragt man sich, denn das ist in Baden-Württemberg jetzt oft so gemacht worden, Kummerow hat schlicht den MTW nicht mit dazu gekauft.
Mal was ganz anderes:
Die Wahl des Sprechers bei Aktenzeichen XY Ungelöst.
Nach dem Tod von Michael Brennicke, der das einzigartig gut gemacht hatte, auf Christian Baumann zu kommen, war eine großartige Entscheidung.
Wer auch immer diese Wahl getroffen hat, bitte einen großen Dank ausrichten.
Warum wird es mit Steuergeldern ersetzt, wenn es voll funktionsfähig ist. Man kann das alte Auto gut verkaufen und davon weiter Anschaffungen bezahlen. Ich verstehe nicht, was man daran nicht versteht. Bedarfsplanungen zeigen den Bedarf, der ist nunmal 1 Fahrzeug. Sonst kann man sich ja die Erstellung von kostspieligen Bedarfsplanungen auch sparen.
Weil es zwischen funktionsfähig und "Einsatztechnisch ausreichend" einen Unterschied gibt.
Ich vermute mal ganz stark dass das ganze Equipment das man heutzutage braucht nicht mehr in das alte Fahrzeug reinpasst. Fahrbar und nutzbar ist das alte Fahrzeug noch, nur eben nicht mehr ausreichend für den Einsatzzweck für den es damals beschafft wurde.
@@EdwardDragon96 Das neue Fahrzeug ist aber kleiner...
@@daseinzigwahrem
Es hat weniger Sitzplätze. Länge schein aber nahezu identisch zum alten.
@@EdwardDragon96 Ein LF hat die Ausrüstung für eine Gruppe, ein TSF-W hat die gleiche Ausrüstung dabei, aber nur 6 statt 9 Sitzplätze und in unserer Stadt kauft man dann bei gleicher Situtation noch einen Ford Transit für nachrückende Kräfte.
Wenn der Bedarfsplan ein TSF-W für ein LF 8 vorgibt ist das die zutreffende Ersatzbeschaffung. Würde eine Staffel nicht ausreichen, dann hätte der Bedarfsplan noch einen MTW als Neubeschaffung vorgeschrieben.
Versteh nicht warum man die Feuerwehr/Gemeinde jetzt als Opfer der Steuergelder und Bürokratie hinstellt. Es läuft alles richtig, die Gemeinde hat das selbst vergeigt! Kann keinen Bedarfsplan beschließen, wenn ich nicht zufrieden damit bin.
Charlie Braun🤘 Wie genial ist den der Name🤣
Kann die Gemeinde/Stadt das Fahrzeug nicht auf die Gemeinde/Stadt anmelden und als Sonderfahrzeug der Feuerwehr zur Verfügung stellen? Auch eine Anmeldung als Oldtimer wäre zum überlegen. Liebe Grüße aus Österreich Bernhard
Es geht in dem Programm eigentlich darum nicht mehr mit Oldtimer in den Einsatz zu fahren. Dadurch die hohe Förderung, da bei kleinen Gemeinden noch LKW aus der DDR im Einsatz sind. In meinem Bundesland ersetzt man das alte Modell gegen das neue und bestellt noch einen VW-Bus, Ford Transit oder ähnliches dazu und bringt so mehr Leute als vorher an die Einsatzstelle. Das haben die Leute in Kummerow nicht gemacht. Würde man das Fahrzeug im Internet versteigern wie es andere Gemeinden auf Zollauktion machen hätte man vielleicht noch 5 Tausend Euro für das alte Fahrzeug. Die normale Förderung wäre vielleicht 50 % für manche Gemeinde zu wenig.
Kaufen und über Spenden Steuer und Versicherung bezahlen. Dann der Feuerwehr als Leihgabe überlassen.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Nicht Kummerow, sondern alles hier ist mittlerweile Absurd, oder?
Förderverin für die Jugendfeuerwehr aufstellen und das Fahrzeug da drüber laufen lassen vielleicht?
Ansonsten ist da schon was bei der Stellung des Antrages schief gelaufen.
Wenn die Wehr genug Leute hat um beide Fahrzeuge zu besetzen sollten Sie es behalten dürfen. Platz im Gerätehaus haben sie ja.
Aber wenn das alte Fahrzeug noch einsatzfähig ist hätten sie kein neues benötigt und somit die Fördermittel für ein nicht beantragen müssen aber es wurde gesagt wir brauchen einen Ersatz für das alte Fahrzeug und somit die Fördermittel also heißt das unser altes Fahrzeug ist nicht mehr Einsatztauglich und jetzt ist das alte Fahrzeug auf einmal doch noch einsatzbereit das wäre ja erschleichen von Leistungen.
Dazu kommt, das sich für ~300 Fahrzeuge, 900 Wehren beworben hatten, das ist dann auch einfach sehr Unkommunal von der Gemeinde zu sagen spontan, ihr fahrzeug ist doch noch im Top zustand, zumal es immer noch wehren gibt die mit MTW und TS hänger fahren in MV, die sicher vermutlich sehr gefreut hätten über ein TSF-W typ MV
Wir fahren weiter mit B1000 🤷♂️ ein neues oder gebrauchtes was auch im Winter anspringt wäre schön ❤
Die Gemeinde unterhält dann also zwei Fahrzeuge, obwohl sie nur eines benötigt. Ist das dann nicht Steuergeldverschwendung?
Wer sagt dass die Feuwehr nur 1. benötigt?
@@EdwardDragon96 die Brandschutzbedarfsplanung
@@derlasercrafterwally4342
Und die entspricht immer den Tatsachen?
@@EdwardDragon96 Davon ist auszugehen. Warum zweifelst du sie an? Du hattest doch nun die Antwort auf deine Frage gehabt und akzeptierst sie nicht.
@@EdwardDragon96Ja, denn es gibt für die Bedarfsplanung festgelegte Kriterien die sich in der Einteilung in Risiko- und Gefährdungsklassen der Gemeinde niederschlagen. Und dafür gibt es auch festgelegte Fahrzeugtypen, die dann notwendig werden. Zusätzlich dazu wird unter anderem auch noch die personelle Ausstattung und deren Verfügbarkeit überprüft. Jeder Sitzplatz auf einem Löschfahrzeug muss dreifach besetzt werden können. Das wären bei dem neuen TSF-W 18 Feuerwehrangehörige und bei einem Löschgruppenfahrzeug eben schon 27 um überhaupt das eine Fahrzeug einigermaßen sicher über das ganze Jahr besetzen zu können.
Wer macht den in McPomm die Brandschutzbedarfspläne? In NRW findet das zwar auf Kreisebene statt, aber die Gemeinden haben da kräftig mitzureden. Und wenn man da für die Gemeinde nur ein Fahrzeug als Bedarf reinschreibt, kann ich das Land schon verstehen…
Die Gemeinde
In NRW sind die Gemeinden für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen verantwortlich.
@@user-qm7zj5ns1x Stimmt. Mein Fehler. Bin mit dem Rettungsdienstbedarfsplan durcheinander geraten.
0:27 also unabhängig vom Thema jetzt aber bin ich der einzige, der denkt, dass in diesem Charlie Braun eine große Zukunft steckt eines Tages mal als talentierter Bauchredner ganz groß raus zu kommen??
es ist zwar keine schöne löung aber eine funktionierende, passend zum spruch schnell und schön kann nicht bei einander stehen.
Oh je, das ist natürlich nicht gut. Leider schlägt da das Verwaltungsrecht mit den Förderrichtlinien zu und das ist klar definiert mit dem Förderanspruch nach Punkten im Bedarfsplan, die sich wiederum aus der Gefährdungslage ergeben. Jedes Einsatzfahrzeug hat dabei eine Punkteabdeckung. Sind die nach Fahrzeugart(en) erreicht, gibts keine weitere Förderung und Selbstfinanzierung darüberhinaus kann auch den bestehenden Förderanspruch reduzieren.
Sind vielleicht im Bedarfsplan noch ein paar Pünktchen rauszuschlagen? Insbesondere Einrichtungen mit hilflosen Personen, also Pflegeeinrichtungen oder Krankenstationen im Ausrückebereich bringen da einiges. Ist evtl. noch nachbarschaftliche Löschhilfe einer anderen Wehr aufgeführt, die aber nicht innerhalb der Ausrückezeit eingehalten werden kann? Der Eintrag wird nämlich als erbrachte Punkte gewertet.
Ich wünsche in jedem Fall viel Glück, dass da hoffentlich noch nicht Ende ist.
Haben ist besser als brauchen.
Der neue Bedarfsplan zur Förderung sieht eines vor, also dat Neue Fahrzeug, Dat alte war schon vor dem neuen Bedarfsplan da, somit gar nicht erwähnt im neuen Bedarfsplan! Also, wie in unsere Gemeinde, doch alles in butter😂😂
🤦 "Sag mir, dass Du keine Ahnung vom Thema hast, ohne zu sagen, dass Du keine Ahnung vom Thema hast"...
@@d99x4z4 Hier duldet man nach Ahrtal Katastrophe in der Nähe. Hilfe kam aus ganz Deutschland (Danke) aber es hat für erst Hilfe doch knapp ne Woche gebraucht. Bei uns fährt seither der neue Iveco und der alte Transit weiterhin. Einwohner sind immer noch grob bei 800 an der Zahl. Neue Bedarfsplan sieht eines vor, RLP hat in Teilen reagiert.
Wenn eine "Ersatzbeschaffung" durchgeführt wird sollte diese sich am Bedarf orientieren.
Zumindest auch der Mannschaftsraum muss wieder für die gleiche Anzahl von Personen Platz bieten. Da ist wohl gehörig was schiefgelaufen...... 😡😡😡
Die Ersatzbeschaffung orientiert sich doch am Bedarf. Und den hat die Feuerwehr mit der Gemeinde zusammen in ihrem Bedarfs- und Entwicklungsplan festgelegt. Und darin steht "Ein TSF-W reicht aus.". Da steht nichts von einem LF 10 oder einem TSF-W und einem MTW. Und ein TSF-W hat eben nur mal sechs Sitze. Die Feuerwehr hat sich auf das Förderprogramm "Zukunftsfähige Feuerwehr" beworben, bei dem man ein neues TSF-W mit einem Eigenanteil von nur 10% beschaffen konnte um ein mindestens 15 Jahre altes Löschfahrzeug zu ersetzen. Und in der Ausschreibung und dem Förderbescheid steht auch drin, dass diese Förderung nur gewährt wird um ein Fahrzeug zu ersetzen, nicht um den Fuhrpark zu erweitern. Das Land hat also die Möglichkeit zu verlangen, dass der Vorgänger abgeschafft wird oder dass die Gemeinde die Fördergelder zurückzahlen muss. War alles vorher bekannt und wurde ja wissentlich von der Feuerwehr und der Gemeinde akzeptiert und unterschrieben.
Die Spielregeln waren der Wehrführung und Gemeinde vorab bekannt, insofern ging man dummerweise das Wagnis ein, das neue Auto entsprechend gefördert zu bekommen. Es geht bei Förderprogrammen dieser Art darum, keine Strukturen aufzubauen, die bei Unterhalt und späterer Neubeschaffung Mehrkosten verursachen, wenn diese Feuerwehr eines Tages zwei Fahrzeuge ersetzt haben möchte. Und das Problem mit den Sitzplätzen ist doch auch nicht neu. Es war bekannt, dass mit Auslaufen Norm für neunsitzige LF8 bzw. LF8/6 als Fahrzeuge mögliche Nachfolger wie z.B. MLF nurmehr sechs Leute aufnehmen. Viele Feuerwehren in ähnlicher Situation beschaffen deswegen MTF oder MZF, Transporter mit acht oder neun Sitzplätzen. Das alte Fahrzeug wird sicher nicht verschrottet, das ist Quatsch und überdramatisiert dargestellt, dazu hat es noch eine viel zu geringe Laufleistung und sicher einige Kaufinteressenten im In- und Ausland. Als Gemeinde, Landkreis oder Bundesland ein noch intaktes Feuerwehrauto abzugeben, und zum Spottpreis zu veräußern, ist meiner Meinung nach aber auch Quatsch und unverantwortlich gegenüber dem Steuerzahler. Bei Grossschadenslagen wie häufiger werdenden Wald- und Vegetationsbränden kann so ein Auto noch wertvolle Dienste leisten. Meine Empfehlung an die Wehr: Dem Landrat, Landtags- und Bundestagsabgeordneten auf die Füße treten, den eigenen Fehler eingestehen, eventuell einen Teil der Förderung, ggf. mit Hilfe privater Sponsoren, als Strafe zurückzahlen und das Auto „retten“.
Hält sich ein Feuer oder ein größerer Unfall auch an diesen Brandschutzbedarfsplan?
Der Bedarfsplan richtet sich ja nach den Gefährdungen und Risiken, die in der Gemeinde vorhanden sind. Und da die in Kummerow unerheblich sind, kommt da am Ende das TSF-W als benötigtes Einsatzmittel heraus. Hätten die jetzt z.B. nicht nur ca. 550 Einweohner, ein Altersheim, eine Bundesstrasse, einen Strassentunnel, Industrie, und Gebäude, die über das 2.OG hinausreichen, dann würde da ein anderes Fahrzeug oder Fahrzeuge herauskommen. Haben sie halt nicht und daher kann man sich auch nicht die Riesen-Gefahrgutlage oder den dauerhaft drohenden Grossbrand einer Industrieanlage herbeiphantasieren... Deshalb hat auch nicht jede Feuerwehr in D eine Drehleiter, eine Rüstwagen oder andere Sonderfahrzeuge.
Haben Sie ihr Haus, falls sie eines besitzen, denn gegen einen Meteoriteneinschlag versichert? Nein? Wenn nicht, dann wahrscheinlich weil die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses die Kosten für die Versicherung nicht rechtfertigt. Und so haben Sie schon ihren eigenen Bedarfsplan erstellt...
Zur taktischen Einordnung des beschafften Fahrzeuges:
Dieses Fahrzeug ist dafür geeignet den Standardbrand (Feuer im 1. o. 2. OG mit Menschenrettung) abzuarbeiten. Es hat einen 1000l Löschwassertank, der einen sofortigen Innenangriff ohne primär stehende Wasserversorgung erlaubt. Die Besatzung besteht aus sechs Personen, die bei der Besetzung mit vier tauglichen Atemschutzgeräteträgern, den Einsatz eines Angriffstrupps zur Brandbekämpfung im Innenangriff und der Menschenrettung, auch über tragbare Leitern (vierteilige Steckleiter) bis ins 2. OG, erlauben und der Gestellung eines Sicherheitstrupps, zur Rettung des vorgehenden Angriffstrupps bei einem Atemschutznotfall, erlaubt. Dazu kommt die Fähigkeit zur einfachen technischen Hilfeleistung.
Was braucht man bei der vorhandenen Bebauung und der fehlenden Industrie und kleinen Orts-/Landesstrassen mehr?
@@d99x4z4 Schon mal davon gehört "besser haben als brauchen"?
Das Fahrzeug ist doch da, warum also soll es dann wieder weg?
Wäre es so fehl am Platz, dann hätte man es nicht besorgt.
Für mich ist das wieder typisch deutsche Bürokratie.
@@rainerzufall101Steuermittel aus dem Fenster werfen und damit anderen Wehren vorenthalten, die die Miztel dringender hätten brauchen können ist also besser haben als brauchen?
Haben Sie persönlich denn auch zwei PKWs falls eines mal kaputt geht? Oder haben Sie sich dagegen entschieden, weil sie jeden Euro halt doch nur einmal ausgeben können und sie das Geld für etwas anderes benötigen, als einen PKW nur in der Garage stehen zu haben und trotzdem noch weitere Kosten für diesen auflaufen?
Ich frag mich nur was ist wenn der erlaubte!! Wagen defekt ist ( Unfall z.b.) = ein paar Tage ausfällt und es dann irgendwo brennt??? Ein Ersatz zu haben ist manchmal nicht schlecht
Was machen denn die anderen hunderte von Wehren mit nur einem Fahrzeug? Entweder in der Zeit eine andere Wehr alarmieren (wenn das mit der Hilfsfrist hinkommt) oder ein Mietfahrzeug für den Zeitraum des Werkstattaufenthalts in die Halle stellen. Völlig normaler und dauernd auftretender Vorgang...
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Das ist also die Nachhaltigkeit, die sonst gewollt ist
Soviel ich weiß, ist die Wehrleitung an der Erstellung des Brandschutzbedarfsplan beteiligt. Dann hätte man auf ein LF10 setzen sollen oder ein MTF dazu nehmen.
Naja, haben ja eine praktikable Notlösung gefunden. Klar etwas komisch aber denke in dem kleinen Ort ist das Blaulicht nicht extrem relevant. Kann aber verstehen das die Bürokratie nervt.
Gab keine Bürokratie, die gemeinde hat angeben ihr Fahrzeug ist nicht einsatzbereit, laut Bedarfsplan brauchen sie jedoch ein TSF-W mindestens, also hat das land ein TSF-W mit 90% gefördert, nun zu sagen das Fahrzeug ist doch einsatzbereit ist einfach Unkommunal, zumal man sich halt auch Verträge vorher durchliest. Und das TSF-W ist halt mit 6 Leuten genormt.
Ach, man kann es nicht nur auf Meck-Pomm reduzieren! Ich war (inkl. Jugendefeuerwehr) 45 Jahre in der Feuerwehr in Schleswig-Holstein! Zuletzt acht Jahre als Gemeindewehrführer! Der größte Feind war niemals das Feuer oder Katastrophen, sondern die Bürokratie! Ist so!
Und was war da feindlich gesinnt?
@@d99x4z4 lass es sein, Ersatzbeschaffung ist eindeutig.
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten das alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Jetzt mal in das Innenministerum denken: Ich habe das in einer Sendung im RBB gesehen, dass IFA W50 nicht ersetzt werden können, da das Geld in den Gemeinden fehlt (Brandenburg) das kann ich Mecklenburg-Vorpommern bei vielen kleinen Gemeinden auch so sein. Daher die höhere Förderung. Ich habe jetzt einige Ersatzbeschaffungen in Baden-Württemberg gesehen da löst man das Problem des MLF (Staffelbesatzung) folgend: LF 8/6 wird ersetzt durch MLF und MTW. Die haben in Kummerow den MTW nicht mit beschafft, was am Geld liegen könnte. Wenn das Geld vorhanden ist könnte man den alten Mercedes über Zollauktion verkaufen.
Charly Brown ist Feuerwehrmann. Auch nicht schlecht.
Es gibt in MV rund 1000 Freiwillige Feuerwehren. Landesbeschaffung bedeutet, dass ein ominöser Mittelwert bei der Fahrzeugbeschaffung ermittelt und berücksichtigt wurde. Was offensichtlich "nur" für die Besatzung 1/5 ausreichend war. Im Gegenzug aber bedeutet dass für stärkere Wehren, dass das Fahrzeug unzureichend ist. Ich habe bisher in keiner Publikation , die ich finden konnte, von einer "Ersatzbeschaffung" lesen können.
Das hier die Kommunikation nicht ganz gelungen war, ist offensichtlich. Das jetzt aber auf den Schultern der Feuerwehr auszufechten finde ich ein Unding. WIe ich rausfinden konnte, wurde sogar ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, welcher allerdings abgelehnt wurde. Schade. Wirklich Schade.
Bei uns in Österreich wäre es so, du kannst das 🚒Fahrzeug zwar behalten, es zählt aber nicht für die Mindestausrüstung. Die Feuerwehr hat offziell also nur ein Fahrzeug darf aber trotzdem mit zwei ausrücken🇦🇹👍😊
ja nur finanziert es dann ? Die kosten fallen ja trotzdem an.
@@mibnsharpals das stimmt, aber umsonst ist leider nichts 😉
Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!
Ohne Worte 😢😢
... und wieder wird eines der solidesten Fahrzeuge ausgesondert und ersetzt. Findet sicherlich schnell einen neuen Freund der es als Wohnmobil umbaut 😂
Aber was für eine geniale Wendung😅 so geht ordentliche Kommunalpolitik
Kann man das Auto nicht als Reserve vom Landkreis oder so machen und dann bei den Stationieren, da dort Platz ist?
Dann Könnte es benutzt werden, wenn benötig und andere Wehren hätten auch etwas von, die könnten es leihen, wenn ihr Fahrzeug in Wartung oder ähnliches ist.
Eine RICHTLINIE ist etwas, woran man sich richten KANN.......ich verstehe es nicht, das ist doch keine Gesetzgebung. Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Gesetz?
Der Begriff der Verordnung entstammt demselben Zusammenhang wie ein Gesetz und regelt das Ausführen eines Gesetzes verbindlich. Im Gegensatz dazu bleibt eine Richtlinie eine bloße Empfehlung beispielsweise nach dem Stand der Technik...........Quelle . Wikipedia
Dumm, dass unter dem Titel "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“" steht:
"Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa"....
Und eine Richtlinie ist für diejenigen bindend, die von der Regelungswirkung der herausgebenden übergeordneten Instanz betroffen sind. Also genau in diesem Fall die Wehren und Gemeinden, die in den Genuss dieser Förderung kommen wollten.
Sieht wohl so aus als hätten die Bedarfsplqnersteller übersehen dass es in der Gemeinde Bedarf zur Wasserförderung über lange Wegstrecke gibt wenn ich das richtig sehe.
Frage ist ob ein MTF mit modernem TSA/STA auch als Kunstgriff ginge oder wenn der Förderverein die alte Kiste kauft und der Feuerwehr wieder zur Verfügung stellt.
Wär ich Grösus würden die von mir nen LF 20 Kats bekommen vorausgesetzt sie können ihn ihrer seits zuverlässig einsetzen.
Wie kommen Sie jetzt auf den Bedarf für Wasserförderung lange Wegstrecke? Die Feuerwehr und die Gemeinde haben den BEP erstellt und abgenickt. Haben die plötzlich vergessen, was Sie da festgestellt und beschlossen haben?
@@d99x4z4 bei uns werden LF 8 /6 auch durch MLF ersetzt, und für den Fall dass mehr als eine Staffel aurücken kann dazu noch ein MTW (Kleinbus) beschafft. Das haben die in Kumerow schlicht und einfach nicht gemacht.
Sie könnte das alte jetzt bei Zollauktion verkaufen. In der Regel erlöst man da 6 - 8 Tausend Euro und einen Kleintransporter für 30.000 Euro dazu kaufen.
@@jochensch8821 Eben. Das hätte man vorausschauend im BEP bereits so argumentieren können. TSF-W/MLF und einen MTW. Dann hätte man halt keinen 90%igen Zuschuss zum TSF-W bekommen und auch kein Fahrzeug aus der Landesbeschaffung, dann hätte man beide Fahrzeuge selbst ausschreiben müssen und mit weniger Förderung klarkommen. Aber so ist halt das Leben.
Habe kombiniert was der Sprecher sagt dass alles ausgebaut wurde und was man auf den Bildern sieht was noch alles im Fahrzeug ist. Dazu die geographische Lage.
Da kann es nur um Wasserversorgung gehen.
@@HinterFrager-ut3vl Und deswegen lädt man dann die TS ab? Mit dem B-Schlauchmaterial eines LF 8 kommt man auch nicht so wirklich weit. Das macht gerade mal 240m aus, wenn man keine Ausfallreserve zurückbehält und nur eine Leitung verlegt.
Ich dachte immer nur in Rheinland-Pfalz , wären schwachmatten im Innenministerium tätig wenn es um die Feuerwehr geht, habe ich mich wohl getäuscht in Mecklenburg-Vorpommern wohl auch
Mecklenburg VP wollte vermutlich mit dem Programm und der hohen Förderung die alten IFA LKW aus DDR Zeiten ersetzen. Da gibt es auch welche die nicht mehr einsatzfähig sind. In Kumerow hatte man beschlossen es genügt ein Fahrzeug, das kleiner ist. Den Bedarfsplan legt die Feuerwehr mit der Stadtverwaltung fest. In Baden-Württemberg werde auch die kleineren MLF für die Dörfer gekauft aber noch ein Kleinbus dazu, den man in Kumerow nicht bestellt hat.
00:36 die Kopfbedeckung des Kameraden bei einem ZDF Interview ist hier der größere Skandal
Mal etwas grundsätzliches: Regeln sind keine unumkehrbaren, oder unveränderlichen Naturgesetze, sondern niedergeschriebener politischer Wille (angetrieben von den Ideen, Definitionen und Interpretationen des politischen Willens. Vorrangig wohl gelenkt von Kosten, Effizienz, Korruptionsverhinderung). Stur verfolgend dieses Ziel, die Vernunft pausenlos nach unten fiel. Wenn zu wenig kommen wenn es brennt, dann wurde die Regeländerung verpennt…. und viele pennen alle mit.
Wenn es nach Gusto der FF Heißdüsen ginge, würde jede popelige 200 Seelen Gemeinde Löschzuge der Extraklasse beherbergen. Der Brandschutzbedarfsplan regelt ganz klar den Bedarf, Ende der Diskussion.
@jens4857 Jepp, die Risiko- und Gefährdungsklasseneinteilung regelt den Bedarf, nicht die vorhandene Mitgliederzahl und die Wünsche der FFler.
@@d99x4z4 Und das ist auch vollkommen richtig so.
Das Fahrzeug dürfte auch als Beschlagnahme vom Bauhof mit erhöhter Geschwindigkeit fahren, das ist § 35 StVO und der gilt ab der Alarmierung auch privat.
Und in Kummerow gibt es demnächst ein Magnetblaulicht und Martinshorn.
Warum gründet ihr denn keinen Förderverein für die Feuerwehr? Und über diesen? Lass dir das Fahrzeug zu, dass dann zur Benutzung frei steht
Das zeigt aber auch eins: wenn ein Feuerwehrfahrzeug beschafft wird, wird nicht an die Zukunft gedacht.Soll heissen, ich muss Rücklagen für ein neues Fahrzeug bilden. Hätte ich das gemacht, müsste ich mich nicht an Förderrichtlinien halten. Klar, jetzt kommt sicherlich, nicht jede Gemeinde kann Rücklagen bilden. Stimmt, aber dann muss ich eben mit Richtlinien für die Förderung leben. Man hätte es auch anders angehen können. Man hätte das "alte" Fahrzeug einem Refurbishing unterziehen können. Was würde das in diesem Fall bedeuten? Wenn das Fahrgestell in Ordnung ist wird nur der Aufbau und die Technik erneuert. Das spart auf jeden Fall eine Menge Geld und Ärger mit Förderrichtlinien. Gibt es nicht? Wenn man nach Refurbishing Feuerwehr im Internet sucht, findet man etliche Anbieter dafür.
Zu Fuß zum Brandort hält fit ;-)
Mimimi... JEDE Feuerwehr kann sich über einen Verein und dann auch über Spenden Fahrzeuge anschaffen oder erhalten wie sie will. Die Gemeinde/Land zahlt eben nur für das, was bezahlt werden muss. Alles was darüber hinausgeht, ist "Privatvergnüngen" der jeweiligen Feuerwehr.
hat eigentlich sommersdorf noch ein auto ? falls ja reicht ein fahrzeug. wäre da min 10 km nichts dann ja zwecks zweites fahrzeug.
was wäre wenn es ein Feuerwehr Mitglied/er aufkauft und der Feuerwehr als eine Art spende übergibt, oder sagt das Förderprogramm denn auch ne das geht so nicht?
Normalerweise wäre der Zuschuss viel geringer. Das Land wollte alte Fahrzeuge dadurch ersetzten und viele andere Gemeinden ersetzten dass alte Modell gegen das von Land bezahlten und kaufen noch einen Ford Transit mit 8-Sitzen dazu. Das hat Kumerow nicht dazu gekauft und irgenwo fährt jetzt noch ein IFA W 50 aus der DDR in den Einsatz weil Kumerow das neue Auto hat.
Wenn im Brandschutzbedarfsplan festgelegt wurde, das es nur ein einziges Fahrzeug an dem Standort gibt, gibt es dort auch nur ein Fahrzeug.
Schließlich ist das neue Fahrzeug, die Ersatzbeschaffung‼️ für das alte Fahrzeug. Dementsprechend ist es doch klar verständlich, dass kein zweites Fahrzeug im Stall stehen darf.
Dann muss die Gemeinde mal Geld in die Hände nehmen und sich um ein MTF kümmern, damit entsprechende Anzahl an Einsatzkräften zur Einsatzstelle gebracht werden können.
Jetzt hat man anstelle einer Gruppe, nur eine Staffel zur Verfügung und scheinbar reicht die laut Brandschutzbedarfsplan aus.
bei uns wurden trotz Neuanschaffungen die alten Fahrzeuge dennoch weiterhin im Dienst gehalten und mit anderen Funktionen betraut
@@EnjoyFirefighting
NEUanschaffung, ist keine ERSATZbeschaffung.
Leider sind die Bürokraten so.
Klar ist gerade für kleine Feuerwehren ganz hilfreich, wenn der Bestand an Fahrzeugen, erweitert oder zumindestens erhalten werden kann. Spricht allerdings eine entsprechende Regelung dagegen, wie in diesem Fall der Brandschutzbedarfsplan, so ist das Fahrzeug ausser Dienst zu stellen.
Dem Leiter der Feuerwehr, muss diese Vorgabe bekannt gewesen sein, ansonsten hat er sein Amt verfehlt. Tut mir leid, wenn ich es so ausdrücke, nur gibt es eben solche Plöne und Vorgaben, das jedes weitere Fahrzeug, auch eine weitere Kostenstelle ist.
Dementsprechend wurde gehandelt danach gehandelt.
Ich gehöre selbst der Blaulichtfraktion an und finde es persönlich auch nicht in Ordnung, nur muss der rechtliche Part gesehen werden.
@@EnjoyFirefighting Bei uns wird in der letzten Jahren das LF 8 /6 gegen das MLF (wie hier wohl auch) plus einem MTW ersetzt.
@@EnjoyFirefighting das mag ja sein, dann ist die Sache aber anders finanziert worden als im vorliegenden Fall. Normalerweise wird in MV Drittel Förderung praktiziert, Kommune, Kreis, Land. Im Landesprogramm lag die Förderung beim Land welches abhängig von der finanziellen Lage der Kommune 80-90% der Anschaffung finanziert hat und dann muss man sich die Rahmenbedingungen eben genau anschauen und überlegen ob man das erfüllen kann und will was gefordert ist
Förderverein gründen, Fahrzeug kaufen, der Gemeinde schenken...