Abzocke! Bußgeldbescheid fehlerhaft und trotzdem wirksam?! | ADAC | Recht? Logisch!

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  • Опубліковано 22 тра 2024
  • Ihr seid geblitzt worden und fürchtet euch schon vor der Post, weil euch vielleicht ein Punkt oder sogar zusätzlich ein Fahrverbot droht. Ihr bekommt dann den Bußgeldbescheid und seht, dass euer Name falsch geschrieben ist oder das Kennzeichen gar nicht stimmt. Für euch ist klar: Wenn die Behörde hier Fehler macht, dann müsst ihr auch nix zahlen und habt doch nix zu befürchten.
    Ob das stimmt und wann ein Bußgeldbescheid unwirksam ist, erklärt ADAC Juristin Annika Danner in diesem Video.
    © ADAC/David Klein/dpa
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КОМЕНТАРІ • 24

  • @libertyisland6950
    @libertyisland6950 Місяць тому

    Ein Video zum Thema Anlieger frei bitte.
    Genauer, wie und was man bei der Polizei sagen muss. Ob man eine Aussagepflicht hat etc.

  • @barfu2954
    @barfu2954 Місяць тому +1

    Also wenn die Hausnummer fehlerhaft ist, so kann das aber schon gravierende Auswirkungen haben:
    - Vor Haus Nr. 22 ordnungsgemäß geparkt, aber 21 angegeben - auf der "ungeraden" Straßenseite herrscht Haltverbot.
    - 30er Streckenverbot zwischen Goethestraße 20 und 40 wegen KiTa, aber angeblich vor Haus 120 geblitzt.
    Das finde ich mehr als bedenklich, wenn das nachträglich noch "geheilt" werden kann, das ist dann schon Behördenwillkür.

    • @ADAC
      @ADAC  Місяць тому +1

      @barfu2954, Voraussetzung ist, dass der Vorgang klar zuordenbar und abgrenzbar ist. Ist die Hausnummer falsch im Bußgeldbescheid genannt, ergibt sich aber aus der Bußgeldakte z.B. durch Bilder des abgestellten Fahrzeugs, dass eindeutig dort falsch geparkt wurde und hier die Hausnummer gegenüber gemeint ist, dann kann der Fehler der falschen Hausnummer "geheilt" werden. D.h. man muss hier die Akte heranziehen. Zu deinen Beispielen: 1. Wenn ordnungsgemäß geparkt wurde, wird auch kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 2. In der Akte müsste genau drin stehen, wo der Blitzer stand. Vermutlich auf Höhe Hausnummer 20 und 120 wurde versehentlich geschrieben. Ergibt sich aus der Akte auch hier eindeutig der abgrenzbare Sachverhalt, dann kann auch der Fehler "geheilt" werden. Im Zweifel sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, der Akteneinsicht nimmt. VG Marion/ Social Team

  • @christianlehner2295
    @christianlehner2295 Місяць тому

    Hatte mal einen Bescheid in A (nachdem ich kein D Mitbürger bin), dort stand anstatt 30.03. 30.02. die kamen bis zum Gerichtsverfahren nicht drauf, wo der Fehler liegt, haben nur Lenkerauskunft etc. geschickt und hier schrieb ich drauf (niemand 🙂 ) Ergebnis: Der Richter hat das Verfahren innerhalb von 5 Minuten eingestellt und auch ein wenig geschmunzelt

  • @bachglocke3716
    @bachglocke3716 Місяць тому

    Ich bin mal mit 130 km/h geblitzt worden wo nur 100 km/h erlaubt waren. Es kam nichts, erst 1 Woche vor Ablauf der Verjährungsfrist kam der Anhörungsbogen.
    Den habe ich mit folgendem Vermerkt zurück geschickt:
    "Bei dieser Geschwindigkeit konnte ich weder die Schilder noch das Radargerät sehen!"
    Es kam nichts mehr !

    • @blacksheep3066
      @blacksheep3066 Місяць тому +1

      Muß aber schon sehr lange her sein. Denn heute könnte ich mir vorstellen, daß nach so einer Aussage die Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt wird. Und das mit Recht.

  • @OssiPlayZ
    @OssiPlayZ Місяць тому

    Wie schaut das denn aus, wenn man die Person auf dem Blitzerfoto nicht gut zu erkennen ist?
    (dies hatte ich schon, das ich mich nicht mal selbst auf dem blitzerfoto erkennen konnte)

    • @bachglocke3716
      @bachglocke3716 Місяць тому +1

      Genau diese Frage wollte ich auch gerade stellen: Ich bin nämlich auch mal geblitzt worden, wo es stark geregnet hat und auf dem Foto ich nicht zu erkennen war UND darüber hinaus sogar noch der Scheibenwischer einen wesentlichen Teil des Gesichtes verdeckte.

    • @blacksheep3066
      @blacksheep3066 Місяць тому +1

      Dann kannst Du behaupten, daß Du das Fahrzeug nicht gefahren hattest. Und falls Du nicht verraten willst wer der Fahrer war (was ja auch nicht möglich ist wenn das nur eine Ausrede ist), kann Dir auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.

    • @barfu2954
      @barfu2954 Місяць тому

      Die Bilder, die die Behörde hat, sind wesentlich besser als im Anhörungsbogen.

    • @bachglocke3716
      @bachglocke3716 Місяць тому

      @@barfu2954 Auf jeden Fall: Es kam hinterher nichts mehr von der Behörde, zumal ich denen auch angedroht hatte einen versierten RA mit der Sache zu beauftragen!

    • @ADAC
      @ADAC  Місяць тому +2

      Hallo @OssiPlayZ und @bachglocke3716, ist das Blitzerfoto schlecht und kann der Fahrer aus Sicht des Betroffenen nicht identifiziert werden, weil z.B. wesentliche Gesichtszüge verdeckt sind, dann sollte der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Stellt sich heraus, dass hier tatsächlich nicht nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene der Fahrer war, wird das Verfahren meist eingestellt. VG Marion/ Social Team

  • @wunder99
    @wunder99 Місяць тому

    1:43 Schnittfehler

    • @ADAC
      @ADAC  29 днів тому +1

      Danke, da ist der Tat leider ein kleiner Schnittfehler. Es müsste heißen: "Darüber entscheidet die Behörde erst dann, wenn die Sache aufgeklärt ist." VG Claude/ Social Team

  • @jorgtungler7348
    @jorgtungler7348 Місяць тому

    Guten Abend, erstmal Widerspruch um sich Zeit verschaffen,die Behörde ist in Beweispflicht! Vaterstaat ist sehr langsam! Ich nehme Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser Verlangt auf Einsicht! Höchste war 30 €

  • @lockeak980
    @lockeak980 Місяць тому

    Was ist wenn der Bußgeldbescheid nach 4 Monaten kommt?

    • @OssiPlayZ
      @OssiPlayZ Місяць тому

      Ist dieser meines wissents nach unwirksam.

    • @bachglocke3716
      @bachglocke3716 Місяць тому

      Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist, ist diese nach 3 Monaten verjährt!

    • @blacksheep3066
      @blacksheep3066 Місяць тому

      Die Verjährungsfristen kann man von Dr. Google erfahren. Ist diese überschritten, ist er unwirksam.

    • @martinneumann7783
      @martinneumann7783 Місяць тому +2

      Dann war der Kurier der Kaiserin während der Postzustellung in mehrere Abenteuer verwickelt und konnte es einfach nicht richten…

    • @ADAC
      @ADAC  Місяць тому +2

      @lockeak980, die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen. Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wird ein Bußgeldbescheid - ohne vorher einen Anhörungsbogen erhalten zu haben - deutlich nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, sollte Einsicht in die Bußgeldakte genommen werden, um zu klären, ob die Verjährung ggf. unterbrochen wurde oder ob rechtzeitig Maßnahmen der Behörde vor Ablauf der Verjährung eingeleitet wurden. VG Marion/ Social Team

  • @henrycheng1000
    @henrycheng1000 Місяць тому

    Ich habe kein Auto mehr!

  • @DogSLife_Hundeschule
    @DogSLife_Hundeschule 28 днів тому +2

    Wir sind in der BRD.... hier ist Abzocke legal.