Abzocke! Bußgeldbescheid fehlerhaft und trotzdem wirksam?! | ADAC | Recht? Logisch!
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- Опубліковано 22 тра 2024
- Ihr seid geblitzt worden und fürchtet euch schon vor der Post, weil euch vielleicht ein Punkt oder sogar zusätzlich ein Fahrverbot droht. Ihr bekommt dann den Bußgeldbescheid und seht, dass euer Name falsch geschrieben ist oder das Kennzeichen gar nicht stimmt. Für euch ist klar: Wenn die Behörde hier Fehler macht, dann müsst ihr auch nix zahlen und habt doch nix zu befürchten.
Ob das stimmt und wann ein Bußgeldbescheid unwirksam ist, erklärt ADAC Juristin Annika Danner in diesem Video.
© ADAC/David Klein/dpa
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Ein Video zum Thema Anlieger frei bitte.
Genauer, wie und was man bei der Polizei sagen muss. Ob man eine Aussagepflicht hat etc.
Also wenn die Hausnummer fehlerhaft ist, so kann das aber schon gravierende Auswirkungen haben:
- Vor Haus Nr. 22 ordnungsgemäß geparkt, aber 21 angegeben - auf der "ungeraden" Straßenseite herrscht Haltverbot.
- 30er Streckenverbot zwischen Goethestraße 20 und 40 wegen KiTa, aber angeblich vor Haus 120 geblitzt.
Das finde ich mehr als bedenklich, wenn das nachträglich noch "geheilt" werden kann, das ist dann schon Behördenwillkür.
@barfu2954, Voraussetzung ist, dass der Vorgang klar zuordenbar und abgrenzbar ist. Ist die Hausnummer falsch im Bußgeldbescheid genannt, ergibt sich aber aus der Bußgeldakte z.B. durch Bilder des abgestellten Fahrzeugs, dass eindeutig dort falsch geparkt wurde und hier die Hausnummer gegenüber gemeint ist, dann kann der Fehler der falschen Hausnummer "geheilt" werden. D.h. man muss hier die Akte heranziehen. Zu deinen Beispielen: 1. Wenn ordnungsgemäß geparkt wurde, wird auch kein Bußgeldverfahren eingeleitet. 2. In der Akte müsste genau drin stehen, wo der Blitzer stand. Vermutlich auf Höhe Hausnummer 20 und 120 wurde versehentlich geschrieben. Ergibt sich aus der Akte auch hier eindeutig der abgrenzbare Sachverhalt, dann kann auch der Fehler "geheilt" werden. Im Zweifel sollte ein Anwalt hinzugezogen werden, der Akteneinsicht nimmt. VG Marion/ Social Team
Hatte mal einen Bescheid in A (nachdem ich kein D Mitbürger bin), dort stand anstatt 30.03. 30.02. die kamen bis zum Gerichtsverfahren nicht drauf, wo der Fehler liegt, haben nur Lenkerauskunft etc. geschickt und hier schrieb ich drauf (niemand 🙂 ) Ergebnis: Der Richter hat das Verfahren innerhalb von 5 Minuten eingestellt und auch ein wenig geschmunzelt
Ich bin mal mit 130 km/h geblitzt worden wo nur 100 km/h erlaubt waren. Es kam nichts, erst 1 Woche vor Ablauf der Verjährungsfrist kam der Anhörungsbogen.
Den habe ich mit folgendem Vermerkt zurück geschickt:
"Bei dieser Geschwindigkeit konnte ich weder die Schilder noch das Radargerät sehen!"
Es kam nichts mehr !
Muß aber schon sehr lange her sein. Denn heute könnte ich mir vorstellen, daß nach so einer Aussage die Fahrtüchtigkeit in Frage gestellt wird. Und das mit Recht.
Wie schaut das denn aus, wenn man die Person auf dem Blitzerfoto nicht gut zu erkennen ist?
(dies hatte ich schon, das ich mich nicht mal selbst auf dem blitzerfoto erkennen konnte)
Genau diese Frage wollte ich auch gerade stellen: Ich bin nämlich auch mal geblitzt worden, wo es stark geregnet hat und auf dem Foto ich nicht zu erkennen war UND darüber hinaus sogar noch der Scheibenwischer einen wesentlichen Teil des Gesichtes verdeckte.
Dann kannst Du behaupten, daß Du das Fahrzeug nicht gefahren hattest. Und falls Du nicht verraten willst wer der Fahrer war (was ja auch nicht möglich ist wenn das nur eine Ausrede ist), kann Dir auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen.
Die Bilder, die die Behörde hat, sind wesentlich besser als im Anhörungsbogen.
@@barfu2954 Auf jeden Fall: Es kam hinterher nichts mehr von der Behörde, zumal ich denen auch angedroht hatte einen versierten RA mit der Sache zu beauftragen!
Hallo @OssiPlayZ und @bachglocke3716, ist das Blitzerfoto schlecht und kann der Fahrer aus Sicht des Betroffenen nicht identifiziert werden, weil z.B. wesentliche Gesichtszüge verdeckt sind, dann sollte der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Stellt sich heraus, dass hier tatsächlich nicht nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene der Fahrer war, wird das Verfahren meist eingestellt. VG Marion/ Social Team
1:43 Schnittfehler
Danke, da ist der Tat leider ein kleiner Schnittfehler. Es müsste heißen: "Darüber entscheidet die Behörde erst dann, wenn die Sache aufgeklärt ist." VG Claude/ Social Team
Guten Abend, erstmal Widerspruch um sich Zeit verschaffen,die Behörde ist in Beweispflicht! Vaterstaat ist sehr langsam! Ich nehme Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser Verlangt auf Einsicht! Höchste war 30 €
Was ist wenn der Bußgeldbescheid nach 4 Monaten kommt?
Ist dieser meines wissents nach unwirksam.
Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist, ist diese nach 3 Monaten verjährt!
Die Verjährungsfristen kann man von Dr. Google erfahren. Ist diese überschritten, ist er unwirksam.
Dann war der Kurier der Kaiserin während der Postzustellung in mehrere Abenteuer verwickelt und konnte es einfach nicht richten…
@lockeak980, die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen. Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wird ein Bußgeldbescheid - ohne vorher einen Anhörungsbogen erhalten zu haben - deutlich nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, sollte Einsicht in die Bußgeldakte genommen werden, um zu klären, ob die Verjährung ggf. unterbrochen wurde oder ob rechtzeitig Maßnahmen der Behörde vor Ablauf der Verjährung eingeleitet wurden. VG Marion/ Social Team
Ich habe kein Auto mehr!
Wir sind in der BRD.... hier ist Abzocke legal.