Steuern sparen & mehr Rendite durch Restnutzungsdauer Gebäude AfA, Jahressteuergesetz 2024/25

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  • Опубліковано 18 жов 2024
  • Mehr Rendite durch verkürzte Restnutzungsdauer und höhere Abschreibung (AfA) statt mit der typisierenden linearen AfA über 50 Jahre, geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025
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    Steuerberater Stefan Mücke
    Partner der BVWM PartG
    Frühlingstr. 10-12
    63839 Kleinwallstadt
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    Mehr Rendite durch verkürzte Restnutzungsdauer und höhere Abschreibung (AfA) statt mit der typisierenden linearen AfA über 50 Jahre, geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025
    Wer Wohnungen, Häuser und Objekte vermietet erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Einkünfteermittlung können die Anschaffungs- und Herstellungskosten steuermindernd berücksichtig werden. Die Frage ist, ob die Anschaffungs-/Herstellungskosten über 50 Jahre zu verteilen sind oder über z. B. 20 Jahre abgesetzt werden können.
    Wir besprechen die Vorteile aus der Nutzungsdauer-AfA / Restnutzungs-AfA und die geplanten Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024.
    Leider hat die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates nicht abgelehnt sondern will den Vorschlag prüfen (Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung vom 2.10.2024).
    gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
    § 7 Abs. 4 EStG
    § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
    Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024
    Bundestag Drucksache 20/13157
    Bundesrat Drucksache 369/1/24
    BMF-Schreiben vom 22.2.2022
    BFH-Urteil vom 28.7.2021 - IX R 25/19
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des UA-cam-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

КОМЕНТАРІ • 40

  • @paulkarl9243
    @paulkarl9243 6 днів тому +12

    Lieber Herr Mücke, vielen Dank für das neue Video.
    Ihrer Einschätzung nach - wäre es sinnvoll, den verantwortlichen Politikern noch vor der anstehenden Entscheidung einen Brief zu senden, um auf die kritischen Aspekte der 20%-Grenze aufmerksam zu machen? Falls Sie uns hierzu ein Musterschreiben zur Verfügung stellen könnten, wäre die Immobilien-Community Ihnen sehr dankbar.

  • @lenzeandi4203
    @lenzeandi4203 6 днів тому +9

    Und dann wundert man sich, wieso keine Wohnungen mehr da sind.

  • @maxtp948
    @maxtp948 6 днів тому +4

    Das widerspricht ja kompletto dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Das wird vor dem BFH ja dermaßen krachen gehen.

  • @kopitiful
    @kopitiful 6 днів тому +13

    Es ist ja interessant. Es konterkariert ja genau die Ziele der Bundesregierung den Bestand saniert zu bekommen. Mit höherer Abschreibung hat der Vermieter mehr finanzielle Mittel zur Hand und kann eher energetisch sanieren. Man müsste diese Methode demnach eher als Steuer-Spar-Modelle für energetisch zu sanierende Immobilien (von Bau- oder Wirtschaftsminister) verkaufen, als es von Lindner verbieten zu lassen. Diese Regierung ist einfach grausig.

    • @klausb.3849
      @klausb.3849 5 днів тому

      Soweit die Sanierung zu keiner Erweiterung und keiner wesentlichen Verbesserung führt, sind die Kosten hierfür bereits Werbungskosten. Die Regierung hat kein Geld.

    • @kopitiful
      @kopitiful 5 днів тому

      @@klausb.3849 naja, für Neubau hat man immerhin eine 3% Abschreibungsmoglichkeit, was eine reine Förderung und Anreiz ist.

    • @klausb.3849
      @klausb.3849 4 дні тому

      @@kopitiful Für Neubau gibt es jetzt auch 5 % degr. AfA oder eine attraktive §7b-AfA (zusätzlich zu den 3 %). Die Bedingungen der §7b-AfA müssen halt zum Bauvorhaben passen. Der Fokus liegt auf zusätzliche Wohnungen. Das kostet schon enorme Summen.

  • @ErichKrull
    @ErichKrull 6 днів тому +3

    Ich möchte mal wissen, welches Ziel der Gesetzgeber verfolgt, wirtschaftlich tote Häuser in der Buchführung zu belassen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  6 днів тому +3

      Mehr fehlt der Glaube, dass die Bundesregierung und der Gesetzgeber wissen, was sie tun. Von der Finanzverwaltung werden Entwürfe zu Nichtanwendungsgesetzen vorgelegt und vom Bundestag/Bundesrat verabschiedet. fiskalisch getrieben. Stefan Mücke

    • @ErichKrull
      @ErichKrull 6 днів тому

      ​@@SteuerberaterMuecke Gut, machen wir uns das zu nutze! Durch gesetzlich fiktive Werte in der Buchführung, brauche dann ja auch keine Insolvenz anmelden.
      Oder gelten dann andere Regeln?
      Erich

    • @torstenbuchwald8468
      @torstenbuchwald8468 6 днів тому

      ​@@SteuerberaterMueckehaha..das zieht sich ja wie ein roter Faden durch die Jahre 😅

  • @saemiko
    @saemiko 5 днів тому

    Vielen Dank für das aufschlussreiche Video.
    Ich habe letztes Jahr ein Gutachten erstellen lassen (mit Ergebnis 17 Jahre) welches jetzt aber das FA (auch nach Verweis auf das Urteil vom Bundesfinanzhof) ruhend gestellt hat. Ich werde weiter Beschwerde einlegen, habe aber nach dem geplanten Änderungen keine große Hoffnung, dass ich von den 50 Jahren runterkomme.

    • @Daniel-eo6ct
      @Daniel-eo6ct 5 днів тому

      darf ich fragen in welchen Bundesland sie leben?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  5 днів тому

      Guten Tag. Wer hat das Gutachten erstellt? Stefan Mücke

    • @saemiko
      @saemiko 5 днів тому

      @@Daniel-eo6ct Baden-Württemberg (FA Bruchsal)

    • @saemiko
      @saemiko 4 дні тому

      @@SteuerberaterMuecke Der Anbieter ist nutzungsdauer und das Gutachten an sich wurde auch nicht bemängelt, sondern wörtlich,dass "das Urteil ihrer bisherigen Verwaltungsanweisung widerspricht" und dass auf Bund-Länder-Ebene die Thematik aktuell geprüft wird

  • @PJ_Channel-c5y
    @PJ_Channel-c5y 5 днів тому

    Hallo Herr Mücke, können Sie die Bemessung des Grundstückswert mit 1 Euro beim teilentgeltlichen Erwerb in der Familie erklären? Im Steuerfokus 2024 wurde dies nicht ausreichend verständlich erläutert.

  • @viktorm1693
    @viktorm1693 6 днів тому +2

    Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die tolle Aufklärung und die Videos!!! Das ist wirklich eine super Arbeit. Nun habe ich eine Frage: Ich habe über Sprengnetter meine Restnutzungsdauergutachten für das Jahr 2023 erstellen lassen. Diese wurden vom FA abgelehnt. Alle meine Gutachten haben natürlich die 20% Hürde nicht erreicht. Es macht also keinen Sinn mehr, eine Ortsbesichtigung durchzuführen und diese zusätzlich zu bezahlen, wenn die 20% Hürde sowieso nicht erreicht werden kann. Habe ich das richtig verstanden? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort und machen Sie bitte weiter so.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  6 днів тому +2

      Guten Tag. Mit welcher Begründung wurden die Gutachten abgelehnt? Hatten Sie mit dem Gutachter Sprengnetter dazu Kontakt aufgenommen? Stefan Mücke

    • @praiadescobrimentos5445
      @praiadescobrimentos5445 6 днів тому +3

      Hallo @Viktor,
      War der Ablehnungsgrund die fehlende Ortsbesichtigung? Ich empfehle dringend auf die Kollegen von Sprengnetter zu zu gehen (zumal Sie es bei einer möglichen Ablehnung auch anbieten), denn die Fachabteilung wird Ihnen diesbezüglich eine Stellungnahme schreiben. Die Ortsbesichtigung ist nach der aktuellen Rechtssprechung und dem BMF Schreiben keine eindeutige Anforderung. Da können Sie mit Hilfe von Sprengnetter gut gegen vorgehen. Bzgl. der < 20%: Die geplante Gesetzesänderung ist noch nicht durch. Der deutsche Steuerberaterverband e.V. hat bereits mit einem Schreiben an den Bundesrat Einspruch eingelegt, in dem Sie alle geplanten Änderungen deutlich Ablehnen. Es besteht noch Hoffnung. Beste Grüße

    • @rudigereppe8030
      @rudigereppe8030 6 днів тому

      ​@@praiadescobrimentos54456:14

    • @viktorm1693
      @viktorm1693 День тому

      @@praiadescobrimentos5445 Hallo, die Ablehnungsgründe sind wie folgt: 1 fehlende Ortsbesichtigung, 2 Die Tragstruktur des Bauwerks wird nicht beschrieben und nicht bewertet, 3 der technische Verschleiß, durch den die Nutzungsfähgkeit des Gebäudes in seiner Gesamtheit beeinträchtigt ist, wird nicht dargestellt, 4 lediglich Modellhafte Ermittlung anhand des Modernisierungsgrads und der Gesamtnutzungsdauer nach der ImmoWertV - was keinesfalls ausreichend ist. Die 4 Punkte wurden als Gründe angeführt. Herr Mücke was soll ich und Sprengnetter hier tun? Für eine Antwort und evtl. Lösung wäre ich und sicher auch viele Zuschauer sehr dankbar. LG

  • @jurgeng.6145
    @jurgeng.6145 6 днів тому

    Hallo Herr Mücke, besten Dank dafür!
    Meinen Sie nicht das dieses Gesetz, sollte es so durchgehen, dass ein Top-Thema vor Gericht seien wird?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  6 днів тому +4

      Guten Morgen. Wenn das Gesetz kommt werden wir verschiedene Musterprozesse dagegen führen. eine 80%ige Typus-Abweichung voraussetzen halten wir für unverhältnismäßig. Stefan Mücke

  • @OsningOsning
    @OsningOsning 6 днів тому +1

    👍👍😎👍👍

  • @kopitiful
    @kopitiful 6 днів тому

    Wie verhält es sich mit denen, die bereits die Restnutzungsdauer "Methode" in Anspruch genommen haben? Wird diese dann ab der ESt Erklärung für nichtig erklärt und es zurück zur alten Restnutzungsdauer gegangen?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  6 днів тому +1

      Guten Tag. Ja richtig. Na der Empfehlung würden alle Gutachten ihre Gültigkeit bzw Wirkung verlieren, wenn die 20 % Hürde nicht erreicht wird oder eine Vorortbesichtung fehlt. Stefan Mücke

    • @johannesteschke3660
      @johannesteschke3660 День тому

      ​@@SteuerberaterMuecke andere Quellen sagen dass die Rückwirkung nicht Bestandteil der Empfehlung ist. Was ist nun richtig?

  • @hardyschmidt-holzhauer8906
    @hardyschmidt-holzhauer8906 6 днів тому +2

    Der Weg zu den Billighäusern wie in den USA.

    • @ziege8387
      @ziege8387 6 днів тому +1

      Nur, dass die nicht billig sind…! Sondern Plunder zu kosten vom vernünftigen Häusern…!

  • @student9230
    @student9230 6 днів тому

    Ist das jetzt entschieden? Ich dachte es wäre nur ein Vorschlag 😮

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  6 днів тому +2

      Guten Morgen. Der Bundesrat hatte es vorgeschlagen und die Bundesregierung hat den Bundestag darüber unterrichtet. Leider hat die Bundesregierung den Vorschlag nicht abgelehnt, sondern will den Vorschlag prüfen (BT-Drucksache 20/13157, Seite 104. Stefan Mücke

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke  6 днів тому

    Mehr Rendite durch verkürzte Restnutzungsdauer und höhere Abschreibung (AfA) statt mit der typisierenden linearen AfA über 50 Jahre, geplante Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 ab 2025
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  • @Anton-o3n1m
    @Anton-o3n1m 5 днів тому

    😴

  • @alexanderdekeuyper2990
    @alexanderdekeuyper2990 5 днів тому +1

    Ist doch richtig, dass die ganzen Gestaltungen weggenommen werden. Zb kürzere Nutzungsdauer. Man schrieb noch 10 Jahre an, verkauft dann und der schreibt wieder 10-20 Jahre, ggf 50 Jahre ab- damit fällt die Abschreibung doppelt an.

    • @ralfsparwel7708
      @ralfsparwel7708 4 дні тому

      Erst musste ja auch wieder voll bezahlen, Grundsteuer fällt ja auch wieder voll an , Bezug immer Kaufpreis 🤷🏼‍♂️

    • @klausb.3849
      @klausb.3849 4 дні тому

      @@ralfsparwel7708 Grundsteuer zahlt i.d.R. der Mieter.

  • @udokiesslich1352
    @udokiesslich1352 4 дні тому

    Das Thema Gutachten und verkürzte Restnutzungsdauer ist totaler Quatsch und m.E. wirklich Gestaltungsmissbrauch.