Homeoffice für Unternehmer: steuerliche Chancen und Risiken

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  • Опубліковано 30 лип 2024
  • Neben Arbeitnehmern können auch Unternehmer ein Homeoffice steuerlich ansetzen. Allerdings wirken hierbei viele Aspekte auf die Besteuerung ein. So ist zunächst die Unterscheidung wichtig, ob ein Einzelunternehmer oder ein GmbH-Gesellschafter vom Homeoffice aus arbeitet. Bei einem Einzelunternehmer kommt es vor allem auf die Qualität der vom Homeoffice aus erbrachten Arbeit an. Beim GmbH-Gesellschafter kann ein Homeoffice hingegen eine Betriebsaufspaltung bedeuten.
    0:00 Einleitung & Intro
    2:32 Was versteht man unter einem Homeoffice für Unternehmer?
    5:54 Ist für Einzelunternehmer ein Homeoffice neben einem Büroarbeitsplatz möglich?
    9:16 GmbH-Gesellschafter: Risiko Homeoffice als Grundlage einer Betriebsaufspaltung
    11:09 Risiko Homeoffice im Hinblick auf die Gewerbesteuer
    12:24 Vorteile, die Unternehmer mit einem Homeoffice nutzen können
    15:08 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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    #unternehmer #homeoffice #steuererklärung

КОМЕНТАРІ • 18

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Рік тому

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @Robin-qo4qz
    @Robin-qo4qz Рік тому +2

    Hallo Herr Juhn, vielen Dank für das Video. Wie immer sehr interessant.
    Allerdings war das mit der Betriebsaufspaltung etwas kurz gekommen. Vielleicht könnten Sie hier nochmals kurz aufklären wenn genau das Betrifft.

  • @pilo11
    @pilo11 Рік тому +3

    Ich würde da eher die neue Home Office Pauschale nutzen, 6€ pro Tag. Besser als nichts und keine Probleme mit Betriebsvermögen etc...

  • @fabianweiss1
    @fabianweiss1 Рік тому +1

    Sehr spannend, leider ist eine Variante untergegangen. GF die zur Miete in einer Wohnung wohnen und dort 1 Zimmer zum HomeOffice nutzen. Also kein Eigentum!

  • @Anon-ps5kq
    @Anon-ps5kq Рік тому +1

    Könnte bitte jmd. nochmal erklären warum ich die Abschreibung nicht abziehen kann? So wie ich es verstanden habe, bekomme ich die Abschreibung wenn ich den MIttelpunkt (notw. BV) dort habe, und insoweit ist es auch logisch, dass es bei verkauf etc versteuert wird;. Aber wie kann es passieren dass ich das Homeoffice versteuern muss obwohl ich keine Abschreibung bekomme,; das Homeoffice ist ja dann kein notw. Bv und somit sollte der verkauf doc hauch nicht versteuert werden. Danke

  • @wolfgangbraun6800
    @wolfgangbraun6800 11 місяців тому

    Betriebsabspaltung ist reine Abzocke bei Unternehmern, als ob man keine anderen Aufgaben hat. Eine Vereinfachung des Steuergesetzes ist dringend geboten!

  • @user-qm1on7no7q
    @user-qm1on7no7q Рік тому

    Guten Tag, was ist wenn die immobilie einen eltern ,meiner frau oder mir umd person x in einer gbr gehört. gibt es dann auch eine betriebsaufspaltung?

  • @martinb.1323
    @martinb.1323 Рік тому

    Das Thema Betriebsaufspaltung oder andere Risiken bei einer 1-Mann-GmbH die nur Geschäftsräume in der Privatwohnung hat, betrifft einen aber nicht, wenn man Mieter ist, richtig? Als Mieter bestehen die genannten Risiken nicht, oder inwiefern doch? Als Mieter ist es also kein Problem eine 1-Mann-GmbH zu Hause zu betreiben? Danke!

  • @dorianbruns1085
    @dorianbruns1085 Рік тому

    Hallo Herr Prof. Dr. Juhn,
    treffen die hier getroffenen Aussagen nur auf Immobilien im Eigentum zu oder finden einzelne Regelungen auch auf Mietimmobilien Anwendung?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Dorian Bruns

    • @pilo11
      @pilo11 Рік тому +5

      Die Risiken gibt es bei Eigentum. Gemietete Objekte können gar nicht zum Betriebsvermögen werden, man ist ja kein Eigentümer

    • @unimatrix20a
      @unimatrix20a Рік тому

      @@pilo11 warum soll das bei einem gemieteten Object nicht möglich sein? personelle und sachliche Verflechtung kann doch da genau so vorliegen. Die Konsequenzen der Beendigung der Betriebsaufspaltung sind was die GmbH selbst angeht ja trotzdem schlimm.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Рік тому +2

      Vielleicht können wir hier Klarheit schaffen: Eine personelle Verflechtung, die Grundlage einer Betriebsaufspaltung ist, kommt bei gemieteten Objekten nicht in Betracht, weil die es an der Eigenschaft Eigentum mangelt. Wenn der Eigentümer der von mir als Unternehmer gemieteten Wohnung, aus der heraus ich Homeoffice für meine Firma betreibe, seine Immobilie verkauft, kann doch keine Steuern durch Betriebsaufspaltung verursachen. Dann wären ja alle vermieteten Büro-Immobilien ebenfalls davon betroffen. Niemand würde mehr dort arbeiten wollen.
      Viele Grüße
      Dein JUHN Partner Team

    • @unimatrix20a
      @unimatrix20a Рік тому

      @@juhnsteuerberater Wenn ich eine Wohnung miete, bin ich im Besitz dieser Wohnung und wenn ich aus diesem Besitz einen Teil an meine GmbH als alleiniges Büro überlasse, sehe ich beide Sachverhalte als gegeben. Ob die Wohnung beim Besitzunternehmen im Eigentum ist oder angemietet wurde, kann doch gar keine Rolle spielen. Wenn der Mietvertrag dann endet, dann endet auch die Betriebsaufspaltung, also genau der Fall, den man vermeiden will.

    • @unimatrix20a
      @unimatrix20a Рік тому

      ​@@juhnsteuerberater zu den Büroimmobilien: das ist doch gar nicht vergleichbar. Diese Immobilien werden ja nicht vom GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer angemietet und dann seiner GmbH überlassen. Sondern eine GmbH mietet diese direkt an bei einem Vermieter, der ansonsten mit der GmbH keine Verflechtung hat.

  • @thomas_stuettgen
    @thomas_stuettgen Рік тому

    Spannend wäre noch das Vermietungsmodell an die GmbH gewesen, wenn die GmbH von den 50/50 Grundstücksgemeinschaftern das Büro zu Hause anmietet. Bei der GmbH ist nur ein Ehegatte Gesellschafter...