Wie ist die Rechtslage bei Umnutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken nach § 35 Abs. 4 Satz 1 a-g? Wo ist die Grenze der erhaltenswerter Bausubstanz ? Was muss wirklich erhalten werden und was darf ersatzweise neu gebaut werden? Darf das Gebäude zurück gebaut werden (Sicherung) und nach der Umbaumaßnahme wieder integriert werden (z.B. Dachstuhl seitlich lagern und danach wieder darauf setzen).
Und genau für solche Fragen ist eine individuelle Beratung durch einen Architekten wichtig und ratsam! Die baulichen Bedingungen sind ja von Ort zu Ort ganz andere.
Kann ein Feld mit aufstehender Maschinenhalle im aussen Bereich nach § 35 BGB 1994 genemigt, als Hofstelle bewertet werden. Es stehen nur Maschinen drin.
Als nicht privilegierter "Betrieb" darfst du im Aussenbereich gar nichts machen ohne Zustimmung der Baubehörde. Das Einzige was du darfst ist Grundsteuer zahlen.
Wie ist die Rechtslage bei Umnutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken nach § 35 Abs. 4 Satz 1 a-g? Wo ist die Grenze der erhaltenswerter Bausubstanz ? Was muss wirklich erhalten werden und was darf ersatzweise neu gebaut werden? Darf das Gebäude zurück gebaut werden (Sicherung) und nach der Umbaumaßnahme wieder integriert werden (z.B. Dachstuhl seitlich lagern und danach wieder darauf setzen).
Und genau für solche Fragen ist eine individuelle Beratung durch einen Architekten wichtig und ratsam! Die baulichen Bedingungen sind ja von Ort zu Ort ganz andere.
Kann ein Feld mit aufstehender Maschinenhalle im aussen Bereich nach § 35 BGB 1994 genemigt, als Hofstelle bewertet werden. Es stehen nur Maschinen drin.
Das kann ich Ihnen in keinster Weise so pauschal beantworten. Am besten bitte einen ortsansässigen Architekten konsultieren.
Als nicht privilegierter "Betrieb" darfst du im Aussenbereich gar nichts machen ohne Zustimmung der Baubehörde. Das Einzige was du darfst ist Grundsteuer zahlen.
Die Gemeinden haben fast nichts zu melden, entscheidend ist das Bauamt