Jetzt verstehe ich, warum im Straßenverkehr kaum noch der Blinker benutzt wird: Aus Datenschutzgründen darf niemand wissen, was der Vordermann gerade vorhat.
Außerdem ist Blinkerwasser ultra teuer geworden ... und ich hab da sowas von die AK gezogen ... ich hab einen Kia, ich muss also aus Korea importieren lassen ... alleine die Zollgebühren fressen einen auf
Ich finde das so lächerlich hierzulande. Daß man den Bereich außerhalb des Grundstücks nicht filmen darf, ok. Aber Hinweisschilder aufhängen, damit der Einbrecher noch gewarnt wird, lächerlich. Ich erinnere mich noch an Mauern, in denen oben Glasscherben eingegossen waren. Die sind sicherlich heute verboten oder es muß mindestens davor gewarnt werden. Aber wenn ich der Meinung bin, über diese Mauer auf dieses fremde Grundstück zu gelangen, bin ich es selbst schuld, daß ich mich dann an den Glasscherben verletze. Dann habe ich meiner Meinung nach absolut kein Anrecht auf Schadensersatz bzw Schmerzensgeld. Mir wurde vor vielen Jahren mal das Auto aufgebrochen und ausgeräumt. Als ich Anzeige erstattet hatte sagte ich, daß ich den Typen nicht hätte erwischen dürfen, weil ich dem dann wohl.... Daraufhin erklärte der Beamte mir, daß so eine Aktion schnell nach hinten los gehen kann, wenn der Täter dann Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Man verteidigt sein Hab und Gut und muß dann auch noch mit einer Strafe rechnen? Oder ein anderes Beispiel: Da war so´n Typ der Meinung mir grundlos auf´s Maul hauen zu müssen. Passanten hatten die Polizei gerufen und die Beamten sagten mir dann, daß der Typ auch schon polizeilich bekannt wäre. Auf meine Frage, warum die den nicht mit genommen haben, ob der mir erst die Knochen brechen muß damit der bestraft wird, sagten sie sinngemäß: Ja. Ich breche in ein Haus ein und der ansässige Hund beißt mich ins Krankenhaus? Selbst schuld! Ich betrete unerlaubt ein Grundstück und werde von den Kameras erfasst? Damit habe ich mein Recht auf Privatsphäre verwirkt! Ich habe mich bei diesem unerlaubten Betreten verletzt? Pech gehabt! "Berufsrisiko" sozusagen. Hätte ich keine kriminelle Laufbahn eingeschlagen, wäre ich nicht verletzt oder gefilmt worden. Ganz einfach! Und sorry, aber solche Menschen haben für mich bei solchen Aktionen jeden Anspruch auf Schadensersatz verloren. Es kann doch nicht sein, daß die Täter hierzulande immer wieder geschützt werden.
Hatte ein Kollege von mir vor Jahrzehnten. Der hatte einen Reifenstecher an seinem Auto erwischt. Auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung musste er verzichten, da der Kollege sonst eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen hätte.
2 місяці тому+2
Notwehr und Nothilfe sind erlaubt, müssen aber verhältnismäßig sein. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." Wenn ich also den Reifenstecher krankenhausreif schlage, ist das schlicht Selbstjustiz.
@@KIWIT4 Den Kerl mal ein bischen antiautoritär erziehen und gehen. Man muss ja nicht der Inhaber des autos sein bei dem er grade meinte seinen Frust loszulassen Meist sind es eh nichtskönner oder nichtsarbeiter. Geld bekommt man von denen nicht, aber dem Kollegen etwas Erziehung angedeihen lassen schadet denen auch nicht
Ich bin ein Fan von hik vision, auch unbezahlte Werbung. Bei einem meiner Kunden hat man sich schon 2 mal über die Datenschutzzentrale beschwert und wir haben jedes mal nur nachweisen müssen das die Kameras das Video Material nur für sehr kurze Zeit speichern und nur in bestimmten Bereichen nach Aktivierung(stolperdraht) überhaupt aufzeichnen. Wie bei dashcams wird jegliches Material vor Gericht meist zugelassen sonst hätte kein Mensch in Deutschland mehr so etwas an der Wand. Ob das außerhalb von Bayern anders ist kann ich nicht sagen. So viel Angst müsst ihr aber nicht haben, es wird kein Durchsuchungsbefehl geben wo der Staat es kontrollieren könnte ob überhaupt eine Speicherkarte verbaut ist, somit dürft ihr euch mit eurer Aussage nur nicht selbst belasten und dafür ist das Video perfekt. Vielen dank für das Video, hoffen wir auf friedliche Nachbarn und wenig Kriminalität dann brauche wir das gelump nicht mehr.
Moin Maik, unsere örtliche Polizei sieht darüber großzügig hinweg! Denen sind Kameras sogar ganz recht. Bei der letzten Fahrerflucht, in unserer Straße, haben die sogar explizit gefragt ob nicht ein Tesla in der nähe geparkt hätte oder jemand "zufällig" eine Kamera die das gefilmt haben könnte. Wichtig wäre denen erstmal nur das Kennzeichen, nicht wie die drauf gekommen sind 😂😂 Wir haben hier aber auch wirklich noch Freunde und Helfer, mit wenigen Ausnahmen sind die alle nett und echt bemüht. Nichts desto trotz sind das natürlich gute Hinweise!
Das ist eh ein Tipp bzgl. Dashcams: Erstmal nur erwähnen, dass das Kennzeichen XYZ identifiziert wurde. Dass das dann vielleicht nicht live direkt per Auge passiert ist, sondern erst beim nachträglichen Anschauen der Aufnahme, ist im ersten Schritt eine nicht relevante Info, welche die Polizei auch nicht unbedingt haben möchte, weil ihr das evtl. zusätzliche Arbeit machen könnte. 😇
@@MB-vr6fu Ging uns so als unser Tesla mit Fahrerflucht angefahren wurde. Polizist fragte ob wir irgend wie das Kennzeichen ermitteln könnten "und ich muß nicht wissen woher es kommt". Der wußte garantiert daß Tesla einen Wächtermodus hat.
@@monikaweigand-stubenvoll400 ganz schlechte idee, verletzt sich ein Einbrecher weil er in das Loch fällt bist Du schuld, gut schießen geht immer noch 🙂
Die Staatsorganisationen und deren Repräsentanten machen es uns vor. Die Ausreden sind: Terrorabwehr, Schwarzgeldbekämpfung, Verhinderung von Straftaten, etc. Es werden ohne Ende Daten gesammelt und jeder einzelne Bürger nackig gemacht. Nichts von alledem hat bisher gegen Verbrechen gewirkt. Es werden nur einige Wenige reicher.
Nicht in unserer Sackgasse. Wer so blöd ist hier was "unternehmen" zu wollen könnte schnell an einer argen Verschlechterung der Gesundheit leiden. Man sollte sich halt vorher über die "Klientel" in der Straße kundig machen, sonst steigt das Berufsrisiko.
@@ThomasJaenicke Pizza kann man selber machen und Päckchen legen nur faule Boten ab, die werden persönlich übergeben oder in der Packstation/Kiosk abgeholt.
"Ich hatte schon 3x potenzielle Diebe, die da auf meiner Baustelle was hätten klauen können. Musste keine Polizei informieren, ich konnte das selbst regeln." - Warum klingt das bei dir als wären die 3 jetzt Teil des Fundamentes? 😂
Wenn mal wieder irgendein Verbrechen passiert, ist bei guter Polizeiarbeit eine der ersten Maßnahmen, die näheren und ferneren Anwohner nach Videomaterial schauen zu lassen. Immer wieder erheiternd, denn eigentlich ist es gar nicht gestattet. Die Ermittlungsbehörden jedoch sind dankbar, wenn sie etwas bekommen. KRANK.
Und die selben, die dann glücklich sind über die Aufnahmen, klagen in der Woche darauf am Lautesten wegen Datenschutz. Wir bestehen auf Datenschutz, kaufen dann illegale CDs im Ausland bzw. fragen die Österreicher nach Kennzeichenauswertungen. Dass es hier berechtigte Abwägungen gibt, dürfte jeder einsehen. Was wir juristisch daraus machen, ist aber krank.
Persönlichkeitsrechte von Tätern verletzt….. das ist absurd. Wer mein Grundstück betritt, mit der Absicht mir zu schaden, einzubrechen oder Ähnliches, legt an der Grundstücksgrenze alle Rechte ab. Wie beim Fernsehkoch: “ich hab da mal was vorbereitet”……
Dieses Persönlichkeitsrecht bei einer Straftat sollte endlich angegangen werden! Wer keine Straftat begeht,hat auch nix zubefürchten.
2 місяці тому+6
Zum Glück haben wir auf dem Land mehr Platz für Schilder ;-) Ich empfehle übrigens ausschliesslich kabelgebundene Kameras - auch von Reolink, mit POE. Geräte um WLAN zu stören lassen sich für ein paar Cent zusammenbasteln, und Ruckzuck war es das mit den Aufnahmen der Einbrecher.
Ähm nein, auch wenn bei Reolink das WLAN unterbrochen ist, solange eine SD Karte in der Kamera ist, zeichnet die auf. Man kann sie halt nur nicht mehr steuern. PoE Kameras ... Joa, ist nett ... hast aber das gleiche Problem, wenn ich dir den Internetanschluss oder Strom kappe und es werden nicht gerade selten für Einbrüche die Straßenverteiler mit Autos umgenietet
@@baggerbegger Laut bundestag de vom 21.03.2024: "Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, hat das Europäische Parlament am 13. März 2024 die KI-Verordnung verabschiedet. Damit werde zwar eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen, doch fehle ein klares Verbot biometrischer Fernidentifikation im öffentlichen Raum. Dies schafft der Gruppe zufolge „Voraussetzungen für einen Ausbau der Massenüberwachung im öffentlichen Raum innerhalb der EU“." Waren natürlich nur die Linken. Trotzdem: nicht nur 'nicht nur Bild lesen' sondern vielleicht überhaupt mal was lesen? Bemängeln reicht eben nicht, ein gesetzlicher Rahmen muss her - und nicht nur 'naja, aus irgendeinem Anlass, den wir uns jederzeit aus irgeneiner Körperöffnung ziehen können, geht das schon rechtlich irgendwie'.
Bei mir ist ein LKW in mein Einfahrttor gefahren und die ganze Mauer ist umgekippt. Das erste was mich die Polizei gefragt hat: Haben Sie eine Kamera? Nein, dann wird’s schwer. Habe ich dann alleine bezahlt ^^.
Aber Google darf erst mein Grundstück filmen und veröffentlichen und dann kann ich erst die Löschung beantragen. Ich glaube viele Deutsche wissen gar nicht, wie detailreich ihr Grundstück auf Google maps zu sehen ist. Die Langfinger freuts.
Es ist ein Unding, dass nach geltendem "Recht" reale Schäden und der Schutz davor nachranging sind gegenüber Befindlichkeiten auch und GERADE des Schädigers!
Nettes Video! Da lob ich mir den TESLA, der filmt und filmt, ohne jegliche Warnhinweise - gehöhrt ja schließlich zum Allgemeinwissen, auch wenn er nicht aussieht wie eine Spionageanlage auf 4 Rädern. Zwar soll man den nicht aktivieren aber wozu bezahlt man mit dem Kauf dafür?
Ich mache jetzt einen Tesla Kleber an mein Haus. Ist das neueste Modell, welches autonom nicht fährt, aber in dem man wohnen kann. Es weiß ja jeder, das ein Tesla immer filmt.
Ja, nervt mich ziemlich. Da parkt immer mal wieder ein Tesla im "Wächtermodus" neben meinem Grundstück. Ist daher eine illegale Dauerüberwachung (während des Fahrers Aufenthalt beim Nachbarn) meines Grundstückes...
Tesla weist beim erstmaligen Aktivieren der Überwachungsfunktion darauf hin, dass man sich dabei an die lokalen Gesetze halten muss. In der EU kann man den Wächtermodus rechtssicher nicht verwenden. Schert jedoch ganze Völkerstämme nicht. Selbstverständlich mache ich den bei mir immer an, wenn ich öffentlich parke, wenn dann mal was ist, habe ich natürlich einen Augenzeugen.
Kleine Ergänzung zum Text auf dem Schild: Im gewerblichen Bereich muss auch der Grund der Kameraüberwachung erkennbar sein. Beispielsweise: Die Videoüberwachung erfolgt zur Vermeidung von Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechts. Die Rechtgrundlage der Videoüberwachung bildet der Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
@@marctestet wär mir jetzt auch nie aufgefallen. Gerade bei uns im Lidl sind auch Kameras installiert mit dieser schwarzen Abdeckung wo nicht ersichtlich ist wohin die Kamera gerade schaut.
Moin! Also ich spreche ja hier vom Privatbesitz. In öffentlichen Läden ist es glaube ich so, dass die ein "verstärktes Interesse" geltend machen, wodurch man die Überwachung quasi per AGB akzeptiert, sobald man den Laden betritt. Für mein Grundstück gibt es ja keine AGB ;-)
@@DerFachwerker nein. Hier gilt auch DIN33450, Datenschutz betrifft alle. Wie das aber mit diese ganzen Pranks auf der Straße funktioniert, ist mir ein Rätsel oder versteckte Kamera.
Bei den schwarzen Abdeckungen würde mich mal die Grundlage interessieren. In nahezu ALLEN Kaufhäusern, Bahnhöfen, Zügen und an vielen Orten mehr, werden solche Kameras verwendet. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass das nicht erlaubt sei. Konsequent müsste die Kamera ja deutlich sichtbar, am besten noch mit rotem Blinklicht, auf sich selbst hinweisen, damit man auch sieht, wo überhaupt die Kamera ist. Fun Fact: Genau das hatte ich mal in einer S-Bahn. Da waren GoPros an der Decke installiert, die ein rotes Lämpchen leuchten hatten und die Fahrgäste aufgezeichnet haben. Betreut wurde das von Leuten mit DB-Ausweis, wird also was offizielles gewesen sein. Aber interessant war, dass man den Fahrgästen ansehen konnte, dass die sich überhaupt nicht wohl dabei gefühlt haben, offensichtlich gefilmt zu werden. Die gleiche Kamera hinter der schwarzen Abdeckung, wie sie in jeder S-Bahn zu Hauf installiert sind, wird eben nicht bemerkt und die Leute regen sich daher auch nicht darüber auf.
Ja, schön. Nur bringt dir die Kamera(aufnahme) im schlimmsten Fall dann auch gar nichts. Das Beispiel mit dem Diebstahl und dann auch noch Geld bekommen, weil ja Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, ist ja leider real.
Dann kann man sich den Aufwand auch gleich sparen, wenn man die Regeln nicht einhält, Videomaterial deswegen nicht verwertbar ist und man evtl. noch ein Bußgeld bekommt.
habe mir vor ein paar Wochen die reolink argus 4 pro mit 180° Winkel & Solar gekauft. Bin sehr zufrieden, die kann sogar zwischen Mensch, Auto und Katze unterscheiden. Sodass man z.B. Katze deaktivieren kann. Das ist eine große Erleichterung.
Ich habe mehrere Kameras im Einsatz. Ich hab zum Beispiel eine in meiner Einfahrt. Diese ist auf unsere Autos gerichtet. Es handelt sich um eine Kamera mit Personen-/Fahrzeug-/und Tiererkennung. Gerade in der Einfahrt lässt sich nicht immer vermeiden das auch mal ein Fußgänger auf einer Aufnahme zu sehen ist. Das System ist aber so eingestellt das die Aufnahmen nach einer gewissen Speicherdauer automatisch gelöscht werden. Kleine Schilder hab ich am Briefkasten und Carport. Ich glaube gelesen zu haben das es zulässig ist wenn die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden. Wer hierzu etwas besser bescheid weiß, gerne mal kommentieren.
Es ist GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt, öffentlichen Grund, bzw. dort befindliche Personen zu filmen. Darum ja sein Tip mit dem Brett. Man kann auch versuchen, den Bereich durch einen Schwarzfilter (hatt eigentlich jede Überwachungssoftware) zu schwärzen. D.h. Alles ausser der erlaubte Bereich ist nicht kenntlich. Dann muss man, im Falle einer Anzeige aber nachweisen können (zum Beispiel durch das Vorweisen von entsprechendem Material), dass man geschwärzt hat. Darum ist seine Aussage zu den Ring und ähnlich Kameras auch sehr mit Vorsicht zu genießen. Grundsätzlich sind diese Kameras in Fluren von Mehrfalmilienhäusern NICHT erlaubt. Schlicht und einfach, weil sich dadurch Bewegungsprofile, Besuche, etc. ableiten lassen und natürlich das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Man befindet sich mit der Cam dann im öffentlichen Raum...
Hab ich auch - 1 TB Festplatte mit 24/7 Aufnahme. Nach 2 Wochen ist die voll und überschreibt die ältesten Aufnahmen wieder. Gesichtet werden die Aufnahmen eh nur nach Vorfällen.
Sehr gut und effizient erklärt! Super Video! Was sagst Du zu den elektronischen "Scheuklappen" in der Kamerasoftware, womit öffentliche Bereich ausgeblendet werden können? Eigentlich müssten diese doch auch ausreichen um gesetzeskonform zu bleiben oder sind diese Lösungen rechtlich nicht zulässig? Wie sieht es im Streitfall eigentlich mit der Beweislast aus? Wer muß wem was nachweisen? Wirklich spannendes Thema. Vielleicht gibt es ja nochmal ein 2. Video zu dem Thema. Das interessiert bestimmt viele! VG
Ich fand es schade, dass zwar alles mögliche zur DSGVO-konformen Installation von Kameras gebracht wurde, aber dann keine einzige Info dazu kam, ob man die Reolink-Kameras auch ohne Cloud-Abo-Zwang betreiben kann. Das ist ja sicher auch ein DSGVO-Punkt. Es wäre auch interessant zu wissen, ob diese Kameras einschlägige Standards zur Integration wie ONVIF, MQTT usw. unterstützen und ob sie die Videos auf einem lokalen NAS ablegen können, statt alles in die Cloud nach China zu senden.
Ich kann die Kameras von netatmo empfehlen. Die laufen ohne Abo. lediglich die Videos auf der Speicherkarte werden zur App übertragen. Zudem haben die einen ordentlichen Strahler, und wirken für die meisten eher wie eine Lampe, mit der man den Hof ausleuchtet. Ich bin eigentlich sehr zufrieden damit
Ja kannst du. Haben wir in einigen Objekten verbaut, brauchst nur eine SD-Karte, die Gratisapp für Handy dann kannst auch Aufzeichnungen im Nachhinein ansehen.
@@paxrsi kann Hikvision empfehlen. Hab 1 Jahr lang alle anderen angeschaut, nur Schrott mit Zwangsabo. Hikvison an Synology NAS läuft super, auch von unterwegs Zugang
Super Video! Ich hätte aber noch eine Frage: Wenn ich eine Kamera mit Nachtsicht installiere, muß ich dann das Warnschild für den Einbrecher beleuchten? Nicht daß er argumentieren kann, er hat es nicht sehen können, weil er nur eine Taschenlampe hatte?
@@ThomasJaenicke man darf den Dieb mit Gewalt von Grundstück entfernen oder festnehmen. Wenn man dabei noch die persönlichen Daten wie Adresse und Telefon (ups, hat er verloren) feststellt, sehen die auch von einer Anzeige an die Besuche zuhause auslöst.
Für die "vorgreifende Hinweisbeschilderung bei Videoüberwachung" gibt es recht strenge Vorgaben. Auf dem Schild muss der Verantwortliche, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer genannt werden. Die gezeigten Schilder erfüllen dies Vorgaben nicht. Ich empfehle die Lektüre der "Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen" der Datenschutzkonferenz (DSK)
@@trutenfuss Für jede Speicherung länger als 3 Tage (72 h) bedarf es im Zweifelsfall eine besondere Begründung. Die Aufsichtsbehörden reagieren recht humorlos wenn man sich nicht an die Vorgaben hält
@@trutenfuss Von sich aus werden die das nie mitbekommen, aber wenn sich ein betroffener dort beschwert, dann hat man den Salat. Grundsätzlich möchte man so wenig Kontakt wie möglich zur Aufsichtsbehörde und man möchte auf keinen Fall, dass die anfangen Fragen zu stellen.
Danke für dieses Video. Super erklärt :-) Wegen den Überwachungs-Kamera´s von Reolink muss ich leider wiedersprechen. Ich besitze die Argus 3 Ultra, welche troz guter Signalsärke und einem guten SNR ständig Verbindungsabbrüche hat. Immerhin hat das mitgelieferte Solarpanel, es ohne Probleme geschafft den Akku voll zu halten. Die Bildqualität ist für das Geld auch top .
Unsere Video-Türklingel war erst noch ein Problem, denn sie erfasste die Straße. Lösung 1: die hat ein L förmigen Schutz der auf einer Seite wie eine Scheuklappe wirkt. Schützt auch gegen direkte Sonne und Regen. Dann bleibt noch ein schmaler Streifen übrig: jetzt wächst der immergrüne Strauch immer höher und hat das Problem gelöst. Den großen Eonymus fanden wir auf Kleinanzeigen 😂. Also: es ist lösbar, aber oft nicht ganz einfach.
Meine Reolink lässt einen Alarmton los, sobald jemand in den Aufnahmebereich kommt. Man kann diesen durch eine selbst erzeugte Durchsage ersetzen. Damit wird ein Eindringling auch gewarnt. Meiner Erfahrung nach ertönt dieser Alarm schneller als die Videoaufnahme beginnt. Der Eindringling kann sich so rechtzeitig zurückziehen sollte er keine lauteren Absichten haben und das Schild im Dunkeln nicht gesehen haben.
@@monikaweigand-stubenvoll400 dann hast du wahrscheinlich reichlich Fehlalarme. Habe bei mir auch ein paar Reolinks und die erkennen sehr oft Personen, wo keine sind. Jaja ich weiß das kann man einstellen aber viel bringt das auch nicht
Wir haben 8stk ums Haus. Da sind einige falsche Alarme bei. Die Ansage würde mich schon hart nerven bei jeder Bewegung von Personen oder so. Uns ist mal die Post ins Haus gefahren (vor der Einfahrt hängt das Schild). Polizei war sehr hilfsbereit und im Dorf ist es nicht schwer am nächsten Tag gleichen Postboten anzutreffen, die meinte eiskalt nein war sie nicht😂
@@monikaweigand-stubenvoll400 Dafü+r habe ich Hunde. Tatsächlich müsstest Du spgar für eine ensprechende Beleuchtung sorgen (z.B. Fluter), dass das Schild am Eingang auch im Dunklen gesehen werden kann. Zumindest dann, wenn man den Satz: '"Muss jederzeit erkennbar sein" wortwörtlich nimmt.
Wir hatten während unserer Bau/Renovierungsphase auch mehrere schwenkbare Reolinks im Einsatz. Aber da ging es uns eigentlich garnicht um Sicherung der Baustelle sondern vorrangig um Zeitrafferaufnahmen. Das kam im Video aber garnicht vor. Für Häuslebauer ist das aber sicherlich die viel interessantere Funktion.
Die Bodycams halte ich für äußerst sinnvoll. Ist in USA Standard und sollte es auch hier sein. Damit immer nachprüfbar ist, wie sich Polizei und Bürger verhalten haben - wer den anderen provoziert oder körperlich belangt hat. Das "Persönlichkeitsrecht" sollte hier in der Abwägung hinten an stehen.
Jupp, eine Reolinkcam ist wirklich gut, ich hatte eine für den Außenbereich Wasserdicht und alles, die war sowas von Wasserdicht das das Wasser was drin war nicht mehr rausgekommen ist, Ende vom Lied Cam im Ar... . Super Kamera.
"Niemand". Gute Anwälte greifen über die Strafprozessordnung halt die Zulässigkeit des Beweismittels an. Wenn es hart auf hart kommt , sollten andere Beweise fehlen, gilt dann im Strafrecht der Zweifelssatz "in dubio pro reo" - Freispruch weil ein genormtes Schild, welches auf eine Kamera hinweist, fehlte. (fiktives Beispiel)
ich darf noch nicht mal ein Loch in meinem Garten graben und un abgesperrt lassen, wenn der Einbrecher ins loch gefallen ist Schmerzensgeld erklagen kann
Und pass auch besser drauf auf, dass deine blagen ihre Rollschuhe und Skateboards weg räumen. Stolpert der Einbrecher und ist in der Folge querschnittsgelähmt, hast du ein Problem.
Bei all diesen Täterschutzgesetzen reicht es dann im Prinzip auch, wenn man nur die Hinweisschilder bzgl. Kameraaufnahme anbringt, ohne eine Kamera anzubringen. Dürfte bzgl. Abschreckung am kosteneffektivsten sein und man hat keinen Stressen wegen oben genannter Gesetze.
Schade, dass du in einer Nachbarschaft lebst, in der Du all Deine Nachbarn als Täter bezeichnest. Denn die Gesetze wurden für DIE erlassen, nicht für Straftäter. Und genau DIE (die Nachbarn) werden auch dadurch geschützt. Vielleicht leidest Du ja an Verfolgungswahn?
@@herdifreund7715Was für ein Blödsinn, die Nachbarn werden durch Kameras nicht geschädigt. Strasse und Gehweg sind öffentlich. Der Kamera Einsatz auf dem eigenen Grundstück schützt auch andere vor Einbruch. Ausser man schreibt "Dieses Objekt wird Video überwacht. Der Nachbar hat allerdings Angst vor Kameras"
@@campandcook3118 Du denkst ziemlich eindimensional oder? So von Bier zu Bier oder so ähnlich? Natürlich wird der Nachbar geschädigt, wenn ich seine Persönlichkeitsrechte verletze. Genau deshalb gibt es dahingegend auch eine Gesetzgebung. Und gerade WEIL Straße und Gehweg öffentlicher Raum sind, ist das Filmen dort ja verboten. Gerade WEIL man dann das Selbstbesimmungsrecht, bwz. das Recht am eigenen Bild verletzt. Du solltest nicht so viel auf Aluthutträger, Reichsbürger und AFDler hören. Aktuell gilt noch die Gesetzgebung, die diese Fälle sehr genau regelt. Und da ist deine MEINUNG schlicht aussen vor.
@@herdifreund7715 wenn man bei dir mal die Garage oder den Keller ausgeräumt hat , samt Pkw oder E-Bikes, dann kannste rumzetern, ansonsten halte dich bitte zurück. Verfolgungswahn....du weißt wirklich nicht was jeden Tag in Deutschland los ist. Frag man einen Versicherungsmenschen, der erklärt dir das, um welche Größenordnung es da geht.
Es geht hier nicht darum was geht, sondern darum, dass es recht teuer werden kann, wenn jemandem Dein "Ist mir alles Sch...egal" nicht gefällt. Du brichst damit mehre Gesetze und fertig.
@@campandcook3118 Wow... Schaffst Du es auch manchmal Zusammenhänge zu erfassen und ganze Sätze zu lesen? Niemand sagt, dass eine Überwachung des EIGENEN GRUNDBESITZES illegal sei. Es gibt nur gesetzliche vorgaben (schon mal gehört: "Gesetze"?), die den Einsatz sehr genau regeln. Auch die, die Deine ziemlich dämlichen Gewaltphantasie betreffen.
Das muß differenziert werden. Hier im Kreis gibt es mehrere private Kameras, die auch den öffentlichen Raum mit erfassen, richterlich abgesegnet. Natürlich mit Hinweisschild. Das geht, weil nicht dauerhaft gespeichert wird, sondern in einer Schleife/Loop-Aufnahme. Die Aufnahmen werden bei diesen Häusern nach 24 Std überspielt, wenn nicht im Vorgarten in der Nacht wieder vandalisiert wurde, dann nämlich werden die Aufnahmen als Beweismittel genutzt und werden auch vor Gericht akzeptiert. Weil eben gewährleistet ist, daß nicht dauerhaft gespeichert wird. Dortmund HBF/U-Bahn sind mehrere Kameradome eingesetzt, bei denen die Beobachtungsrichtung nicht erkennbar ist. Ich denke nicht, daß das illegal ist, wenn die Halle als Videoüberwacht beschildert ist.
Wir haben auch seid ein paar Jahren Cameras von Reolink mit 4k und PoE und alle haben diese pre Funktion das ist ein super Funtionen. Einfach gute Produkte zu günstigen Preisen.
Bei mir im Garten liegt gleich am Eingang und gut sichtbar benutzes Hundespielzeug inkl. Warnschild. Das mein Hund seit 2 Jahren unter der Erde wacht, weiß ja der Einbrecher nicht! Außerdem habe ich eine Wildkamera installiert, welche nachts die Waschbär/Marderpopulation überwacht. Natürlich nur aufs eigene Grundstück gerichtet.
@schunkelndedschunke6914 wieso dummy - wenn die camera so ne dreggs einbrecher fratze zu sehen bekommt müsste se mit automat. laser zielerfassung sofort ohne vorwarnung ein gezielten schuß zwischen de augen auslösen - denke da erübrigt sich die saudämliche frag, ob ein videoüberwachungsschild vorhanden war oder nett
Mir hat der befreundete Anwalt mal empfohlen mein Schild am Tor zu tauschen. Statt "Vorsicht bissiger Hund" hängt jetzt "Hier wohne ich". Damit bin ich zwar nicht raus aus einer Schmerzensgeldklage sollte der Hund einen Einbrecher beißen aber Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann nicht unterstellt werden.
Den Montageort der Kamera so wählen, dass diese nicht geklaut oder manipuliert werden kann. Und bei der Installation die Sicherheitseinstellungen so wählen, dass Hacker kaum Chancen haben. Updates ebenfalls nicht vergessen.
Wieder ein anschaulich und gut gut präsentiertes Video zu einem schwierigen Thema. So schwer die juristischen Anforderungen zu verstehen sind: Es geht darum, die Rechte von Tausenden unbescholtenen Menschen zu schützen. Denn niemand kann am Gesicht erkennen, wer zu den bösen Buben gehört. Viel wichtiger aber ist: Die Wirkung einer Videokamera wird oft toal überschätzt. Bestes Beispiel: Der Einbruch in das grüne Gewölbe in Dresden. Trotz mehrerer (!) Kameras konnte man so nur die Zahl der Einbrecher ermitteln. Die Mitglieder des Remno-Clan konnten überführt und verurteilt werden anhand Ihrer DNA-Spuren! Nicht anhand der Videos. Gruß Bernd
Es ist übrigens auch möglich über Software Bereiche dauerhaft zu schwärzen, dass sie erst gar nicht aufgenommen werden können (findet vor allem in der Industrie Anwendung) Das geht auch bei PTZ Kameras
Wir beobachten mit der Kamera den Garten. Tagsüber: was treibt der Hund gerade? Nachts: welche Tiere haben das Vogelhaus umgeworfen oder was kapput genagt? Wir hatten schon: Waschbären, Ratten, Nachbars Katze und Fledermäuse auf der Kamera 😂 Die Waschbären und Ratten sind übrigens ein heftiges Problem.
@@ThomasJaenicke oh, Dachse sind cool. Mit kam einer beim Gassi gehen auf dem Feldweg entgegen. Das war so knuffig wie er nach einem Moment Auge in Auge mit mir und Hund dann umdrehte und verärgert grummelnd davon trippelte bevor er im Wäldchen verschwand. Nachts sind unsere Gärten fast lebhafter als tagsüber...
Top Felgendiebe: Es gibt da inzwischen vernünftige Entscheidungen, die eine Verwertung zulassen. Trick: man zeigt die Aufnahme einem Freund, der dann als Zeuge vor Gericht aussagt, was dort aufgezeichnet war. 🙂
Naja, es gibt irgendwann immer einen, dem das nicht gefällt. Lidl hat das 2008 mal eben schlappe 300000 Euro an Strafe gekostet.... In Großstädten verdienen aktuell Abmahnanwälte viel Geld mit falsch installierten Türklingel-Kameras.
@@herdifreund7715 Wo man ein breites Publikum filmt oder direkt aus nächster Nähe in öffentliche Verkehrsräume hinein, ist das erwartbar. Aber wenn im äußersten Bildwinkel und 20 m Entfernung noch ein Fitzelchen von der Straße mit gefilmt wird, wo man weder ein Gesicht noch ein Kennzeichen erkennen kann oder irgendein entlegenes Eckchen vom Nachbar-Grundstück, wo aber praktisch eh nie jemand einen Fuß hinsetzt... who cares?
@@m.s.8112 Niemand hier hat von einem Fitzelchen Straße geredet, sondern davon das die Möglicheit besteht eindeutig öffentlichen Bereich, Gesichter, Fahrzeug oder Personen zu filmen, bzw. nicht nur die Möglichkeit besteht, sondern das auch gemacht wird.
Falls Sie der Kläger sein möchten, können Sie es dem Bundesbeauftragten für Datenschutz melden. Oder auch anfragen, ob die Kameras gemeldet/genehmigt sind.
Punkt 2: Beschilderung reicht kein "einfaches" Schild mit Piktogramm und Schriftzug. Es müssen diverse Informationspflichten erfüllt werden. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters; Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung; berechtigte Interessen, die verfolgt werden; Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer gehören mindestens dazu so wie die Informationen verschiedener Landesdatenschutzbeauftragten hergeben. Der für NRW hat übrigens meiner Beschwerde statt gegeben und einer Wohnungsgesellschaft untersagt den gesamten öffentlichen Raum auf deren Grundstück in einer Wohnsiedlung zu filmen. Bis auf die Kameras welche die Müllstandplätze überwachen mussten die alle Kameras in der Siedlung abbauen, damit die Pflegedienste nicht gefilmt werden wenn die zu Patienten müssen.
Ich glaube nicht, dass man auf Videoüberwachung abseits öffentlich zugänglicher Bereiche per Schild hinweisen muss. Solange ich meine Zufahrten und Zauntüren abgeschlossen halte, so dass man grundsätzlich nur widerrechtlich in den Überwachungsbereich kommen kann, kann ich da auch videoüberwachen. Dazu ist das Beispiel mit dem Briefträger genau richtig: der kann rechtmäßig zu meinem Briefkasten, der auf meinem Privatgrund ist, also darf ich dort nicht ohne Hinweis überwachen. Auf meinem abgeschlossenen Hof, auf den man nur gelangen kann, wenn man über den Zaun klettert, kann ich ohne Hinweis überwachen.
Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern mit der Gesetzgebung. In der DSGVO, genauer Art. 12 und 13 der DS-GVO, ist nicht nur verankert, dass ein Schild bei Videoüberwachung Pflicht ist, sondern auch wie es angebracht sein muss und dass es leicht lesbar und verständlich sein muss. Theoretisch musst Du auf dem Privatgrunstück aber tatsächlich kein Schild anbringen. Das gilt aber nur dann, wenn niemand, der von der Überwachung nichts weiss oder dieser nicht zugestimmt hat, diesen Bereich betreten kann. Sobald Du mal auch nur einen einzigen Besucher hast oder haben könntest, wird die Beschilderung zwingen notwendig.
KEINE der Tüklingelkameras, egal ob ring, reoling oder Chenwang ist gesetzeskonform WENN Sie in öffentlichem Raum, also im Hausflur eines Mehrfamilienhauses oder mit Blickrichtung auf die Straße installiert wird. Sollte jemand eine Cam so installieren, wird er sie 100% abbauen müssen, wenn sich irgendjemand beschwert. Ich kennen KEINE der verschiedenen Cams, die es dem Nutzer nicht gestatten, die Cam auch unabhängig vom Klingeln einzuschalten oder Aufnahmen über sie anzufertigen.
😂im Supermarkt wird man auch gefilmt, man wird auch nicht gefragt, ob man es haben will oder nicht, es hängt nicht mal ein Schild am Eingang. Schraub an und gut ist. Ganz viele Firmen filmen die Eingänge und da ist der ganze Öffentliche Platz auch immer zu sehen, da schraubt auch keiner ein "Brett" vor die Linse.
Wenn die Firmen sich an Gesetze halten, sind öffentliche Flächen nicht zu sehen. Normalerweise sind sie auch so ausgerichtet, so dass sie nur direkt vor dem Gebäude filmen, auf dem eigenen Grundstück.
@@franky855 Da konnte ich aber vor Betreten bzw. Befahren des Grundstücks keinen Hinweis auf eine Videoüberwachung wahrnehmen. An der Eingangstüre ja, aber nicht bei den Zugängen aufs Grundstück. Ich werde da zukünftig mal darauf achten.
Was genau darfst Du denn nicht? Niemand hält Dich davon ab, Cams privat auf Deinem Grundstück zu installieren. Du hast Dich nur an Regeln zu halten, die andere Bürger vor einer Überwachung durch Dich schützen. Wo also ist das Problem?
@@herdifreund7715 Das Problem ist ,das der Staat öffentliche Räume überwacht ,mit Gesichtserkennung im schlimmsten Fall und ich nicht wissen darf wer den Geweg vor meinem Haus verdreckt und zuscheißen lässt ,den ich aber sauber zu halten haben ! Sonst noch Fragen ,du Regel Anbeter ?
@derfachwerker danke für den Beitrag. Wie verhält es sich, wenn man öfftl. Bereiche in den Kameraeinstellungen maskiert? Technisch sind sie drauf und effektiv nicht einsehbar… Wir haben die Diskussion in unserer Nachbarschaft, nachdem hier am Sonntag eine Diebesbande unterwegs war und ein paar Nachbarn ihre Aufnahmen geteilt haben. Jetzt befürchte ich, dass ein paar Sherrifs anfangen die Kameraeigentümer anzuschwärzen 😢
Das mit den Brettern zum Abschirmen von Bereichen ist bei höherwertigen Kameras nicht nötig. Dort kann man Bereiche markieren, die nicht gefilmt werden. Die Bereiche sind dann meist Grau abgedeckt. Es gibt sogar PTZ-Kameras bei denen man im gesamten Schwenkbereich solche grauen Felder definieren kann.
@@keegan9127 ist eine Grauzone. Du kannst ja in der Regel nicht den Objektivwinkel von außen erkennen. Randbereiche digital auszublenden dürfte kein Unterschied zu einem Brett sein. Problematisch dürfte sowas eher sein, wenn die Kamera frontal auf öffentliche Bereiche gerichtet ist und man dann versucht über digitale Ausblendungen großflächiger Bereiche gesetzeskonform zu werden ...
@@brag0001 Wenn das Objektiv hinter einem Brett ist, wirst du wohl 100%ig nicht gefilmt. Wenn das Objektiv aus dem öffentlichen oder einem anderen privaten Bereich heraus zusehen ist, wirst du gefilmt. Ob dass hinterher digital ausgeblendet wird, ist unerheblich. Kann ja auch jederzeit deaktiviert werden.
11:23 die Ironie an der Sache ist, das wenn die Polizei durch illegale Aktivitäten (Beispielsweise eine Hausdurchsuchung ist fachlich falsch ausgestellt (wie die meisten), da sie nichts auf etwas spezifisches ausgestellt sind. Oder die Polizei durchsucht die falsche Wohnung - alles schon vorgekommen) an Beweismittel kommt, diese meist trotzdem zugelassen werden.
Wie ist das, wenn Leute mit ihrem Smartphone in der Hand umher laufen... Die könnten ja Filmen🤔 und zuhören tun die ja eh...Zugriff auf Mikro haben sie fast alle
Früher hat die Rechtsprechung das bloße Halten des Kameraobjektivs auf eine Person in Analogie zu Kameraattrappen für unzulässig erachtet. Man wusste ja nie, ob man gerade aufgenommen wird. Dann sind sie ob der tatsächlichen Übermacht der Realität eingeknickt. Mit anderen Worten, wenn nur genug sich nicht an Gesetze halten, wird es legal.
Naja wenn ein Täter behauptet das wäre ungerechtfertigt, dann ist er doch selbst der beste Beweis für die Rechtfertigung. Ohne Ihn hätte ich ja keine Kamera gebraucht. Er hätte mich vor der Tat anzeigen müssen.
Gesetze hin oder her, wer ungefragt fremdes Eigentum betritt um dort Unfug zu treiben sollte gefilmt werden dürfen, ob er davon Kenntnis hat oder nicht. So meine Meinung. Alles in allem dennoch ein gutes Video, vielen Dank dafür!
11:50 das ist falsch. Jeder Richter darf entscheiden ob er Aufnahmen zulässt. Je nach Schwere des Vergehens wird dann eher zugunsten des Filmenden entschieden.
Musste letztens vor Gericht aussagen, weil eine meiner Überwachungskameras am Rand den Eingang eines Nachbarhauses aufgenommen hat und dadurch ein zeitlicher Verlauf, der bei einer Straftat eine Rolle spielte, belegt wurde. Den Richter hat es nicht interessiert, dass ich den Bereich nicht filmen durfte und als der Verteidiger die unrechtmäßige Aufnahme ansprach, hat der Richter nur abgewunken und das Ganze mit einer juristischen Floskel, die mir nicht mehr einfällt, abgeschmettert. Mag aber sein, dass ein anderer Richter anders reagiert hätte... Nutze übrigens auch ausschließlich unterschiedliche, kabelgebundene (PoE) Reolink Kameras (RLC-823A) in entsprechender Höhe und bin zufrieden. Mit den WiFi Varianten (zumindest mit den Eco Modellen) habe ich leider keine guten Erfahrungen gemacht (sehr schlechter Empfang). Die von Dir genannten Punkte berücksichtige ich bereits...
Einfach fantastisch erklärt, ganz kleine Mini waren dabei, aber die sind zu vernachlässigen. Das Persönlichkeitsrechts ist nicht Absolut und hat nicht IMMER Vorrang, so kann das Persönlichkeitsrecht zurückgestellt werden im Falle einer Notwehr oder im Notstand. Aber Achtung, es kommt da zu einer Einzelfallabwägung. Grundsätzlich ist das Gesagt im Video richtig. Hinzufügen sollte man vielleicht noch, dass das reine filmen, weniger das Problem ist, aber das speichern/verarbeiten des Videomaterials. Siehe Hobbyfilmer, Dashcams und wenn die Person nicht der Hauptfokus ist, sondern die tolle Landschaft""😉
4:35 Da kenn ich jemanden, da steht es an der Haustüre. Allerdings so ein Spruch das ich das gefühl habe zwischen Eingang an der Straße hin zur Türe auch schon überwacht zu werden. Dieses Gebäude wird Videoüberwacht, wäre ja wieder was anderes.
Hilfreich als Überwachung. Den öffentlichen Raum nicht zu filmen, geht mit der Überwachungskamera , die ein Freund von mir hat. (installiert von einem Fachbetrieb, Kosten alles in allem 850 € vor ca. 10 Jahren. )Ein Schild fehlt auch, das ist einfach zu lösen. Es kann jedoch nicht verhindert werden, dass die Straße miterfasst wird, weil der Treppenaufgang 90 Grad zur Straße verläuft. Die Kamera ist nicht schwenkbar.
Hi Wie müssen die schilder angebracht werden? Reicht es an den Türen oder Toren oder muss ich am Zaun lang alle 5 m ein schild hinhängen? Gibt es eine maximale Fläche, die ich überwachen darf?
Mon Ja das ist eine möglichkeit, wir machen das mit Wachhunden da ist es alerdings nicht viel anders. Eigendlich müßte mann zwei Zäune haben am ersten steht dran das ein Hund wache hält und ab den zweiten ist er dann da! Wir haben einen Futerautomaten und immer zwei Hunde. Den einen siehst du der andere ist das abdate. den siehst du nicht den Spürst du nur wen du auf den anderen Los gehst !
Ich habe ein Schild in mehreren Sprachen aufgehängt. Ich habe feste Kameras, gut sichtbar angebracht. Da kann man recht genau erkennen, welcher Bereich vermutlich gefilmt wird. Und der öffentliche Raum ist natürlich nicht im stream. Bei dreh/schwenkbaren könnte ein Passant sich fragen : wird da nur das Grundstück gefilmt oder auch der öffentliche Raum. Das ist ja manchmal dann nicht zu erkennen. Um da evtl Diskussionen oder mehr zu vermeiden oder zu minimieren, halt die festen Kameras. Bei uns in der Strasse haben mehrere mittlerweile Kameras. Aber nicht alle haben Schilder. Und bei einigen festen Kameras kann man auf Grund der Befestigung/Ausrichtung gut sehen, daß da der öffentliche Raum mit erfasst ist.....
wenn mich die Einbrecher verklagen, dass ich Sie gefilmt hätte, würden sie zugeben, dass Sie eingebrochen haben und sie können wieder für den Einbruch verklagt werden ...
Wenn Du einen Einbrecher gefilmt hättest, müsstes Du das Vorhandensein dieser Aufnahmen VOR einem Prozess allen Beteiligten, bzw. dem Gericht mitteilen. Tust Du das nicht würde dieser "Beweis" vor Gericht gar nicht zugelassen (ist das Gleiche wie bei einer Dashcam also Beweismittelrückhalt). D.h. der Verteidiger und damit die Einbrecher wissen eh, dass diese Aufnahmen existieren, da dem alle Beweismittel vorliegen müssen, damit er seine Verteidigung aufbauen kann. Und selbst dann kommt es auf gesetzlich einwandfreie Handhabung der Cams an, ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen, also zugelassen werden. Die Einbrecher müssen also gar nichts zugeben. Das die Aufnahmen existieren ist in so einem Verfahren JEDEM klar.Sie können zeitgleich zum Prozeß aber natürlich Klage gegen die Aufnahmen erheben. Das muss dann in einem gesonderten Prozeß behandelt werden. Und in dem geht es dann ausschließlich darum, ob die Aufnahmen rechtens waren oder nicht. Der Einbruch selbst spielt in dem Verfahren keine Rolle.
@@herwigg3327 Deren Freiheit ist nicht so sehr viel wert, schließlich verfügen sie über kein geordnetes Leben. Klar geht keiner jetzt direkt dreiwillig ins Gefängnis, aber man hat was zu essen und ein Dach über dem Kopf.
Bin zwiegespalten. Einerseits habe ich Verständniss dass man nicht gefilmt werden möchte, aber heuzutage wirst du das sowieso überall, nur halt nicht von Privatkameras. Von daher finde ich es eigentlich in Ordnung wenn jemand z.B. die Zufahrt zu seinem Grundstück filmt und dadurch auch einen Bruchteil des öffentlichen Raumes mit drauf ist. Etwas anderes ist es natürlich wenn man damit z.B. alle Nachbarn ausspionieren kann. Als Grundstückeigentümer finde ich diese Einschränkungen total bescheuert weil wie gesagt man praktisch sowieso überall gefilmt wird. Bei deiner Domecam kannst du übrigens auch die Strasse sehen, Fachwerker ! 🙂
Bei uns im Ort im Neubaugebiet hat jeder vier Kameras ums 80qm Restgrundstück. Da wird die Straße, Nachbars Terasse beiderseits, die Bauarbeiter und der Bauer im Feld gefilmt. 😂
Habe Amazon Ring 2 Kameras. Datenschutzmäßig Katastrophe, aber inkl. Polizei hat sich noch niemand beschwert. Hatte bisher auch einen Einbruch und einen Versuch damit gefilmt. Problem: die Polizei verwertet die Aufnahmen kaum. 1 Fahrrad aus der Garage tauchte zwar bei ebay Kleinanzeigen auf, aber weil das in einer 30 km entfernten Stadt war, wollten die nix machen.
Außensirenen im Wohngebiet sind ebenfalls nicht erlaubt. Ist zumindest bei mir so, kann regional unterschiedlich sein. Nur eine Innensirene ist erlaubt. Ich habe daher für außen nur einen optischen Alarm. Wenn die Kamera nur mit Bewegungsmelder anfängt zu filmen, dürfte auch Ton in Ordnung sein, denn ohne in den Erfassungsbereich zu gehen, nimmt sie auch nix auf.
Würde komplett drauf pfeifen....wenn bei mir einer einbrechen möchte, verstehe ich keinen Spass, da sind mir irgendwelche schwachsinnigen Gesetze wie....eine Außensirene ist nicht erlaubt....auch egal
Jetzt verstehe ich, warum im Straßenverkehr kaum noch der Blinker benutzt wird: Aus Datenschutzgründen darf niemand wissen, was der Vordermann gerade vorhat.
Das habe ich schon lange vermutet, muss ich mir als ausrede für das nächste mal anhalten wegen nicht blinken!😉
😂😂
ne das liegt daran, dass die Blinkerflüssigkeit so teuer ist, gerade bei den Premiummarken BMW, Mercedes und Audi :D
BMW Fahrer, sowie einige MB Fahrer haben eh meistens kaputte Blinkerhebel und/oder -Lämpchen!
Außerdem ist Blinkerwasser ultra teuer geworden ... und ich hab da sowas von die AK gezogen ... ich hab einen Kia, ich muss also aus Korea importieren lassen ... alleine die Zollgebühren fressen einen auf
Genau wegen diesem juristischen Trara haben wir die Kameras durch Tretminen und Selbstschußapparate ersetzt. ❤
äußerst effezient
und die verfaulenden kadaver erst, abschreckung pur
Bin immer wieder begeistert, wie Du umfangreiche Themen innerhalb von 20 Minuten auf den Punkt bringst 🙌 Danke Dir vielmals 😊
Ist das ironisch? 20 min.... da muss man ja in 2x speed schauen um es auf 10 zu drücken.
Wir haben doch keine Zeit
Ja, der Täterschutz wird bei uns halt mehr beachtet, als der Opferschutz.
genau Daß wollte ich auch schreiben. Ist nur noch Krank🙃
@@Hoottee Genau Daß 😂
@@michaelmaier5849 Das ist eben das Ergebnis jahrelanger links-grüner Politik.
Ich finde das so lächerlich hierzulande. Daß man den Bereich außerhalb des Grundstücks nicht filmen darf, ok. Aber Hinweisschilder aufhängen, damit der Einbrecher noch gewarnt wird, lächerlich.
Ich erinnere mich noch an Mauern, in denen oben Glasscherben eingegossen waren. Die sind sicherlich heute verboten oder es muß mindestens davor gewarnt werden. Aber wenn ich der Meinung bin, über diese Mauer auf dieses fremde Grundstück zu gelangen, bin ich es selbst schuld, daß ich mich dann an den Glasscherben verletze. Dann habe ich meiner Meinung nach absolut kein Anrecht auf Schadensersatz bzw Schmerzensgeld.
Mir wurde vor vielen Jahren mal das Auto aufgebrochen und ausgeräumt. Als ich Anzeige erstattet hatte sagte ich, daß ich den Typen nicht hätte erwischen dürfen, weil ich dem dann wohl.... Daraufhin erklärte der Beamte mir, daß so eine Aktion schnell nach hinten los gehen kann, wenn der Täter dann Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Man verteidigt sein Hab und Gut und muß dann auch noch mit einer Strafe rechnen?
Oder ein anderes Beispiel: Da war so´n Typ der Meinung mir grundlos auf´s Maul hauen zu müssen. Passanten hatten die Polizei gerufen und die Beamten sagten mir dann, daß der Typ auch schon polizeilich
bekannt wäre. Auf meine Frage, warum die den nicht mit genommen haben, ob der mir erst die Knochen brechen muß damit der bestraft wird, sagten sie sinngemäß: Ja.
Ich breche in ein Haus ein und der ansässige Hund beißt mich ins Krankenhaus? Selbst schuld!
Ich betrete unerlaubt ein Grundstück und werde von den Kameras erfasst? Damit habe ich mein Recht auf Privatsphäre verwirkt!
Ich habe mich bei diesem unerlaubten Betreten verletzt? Pech gehabt! "Berufsrisiko" sozusagen.
Hätte ich keine kriminelle Laufbahn eingeschlagen, wäre ich nicht verletzt oder gefilmt worden. Ganz einfach! Und sorry, aber solche Menschen haben für mich bei solchen Aktionen jeden Anspruch auf Schadensersatz verloren.
Es kann doch nicht sein, daß die Täter hierzulande immer wieder geschützt werden.
Hatte ein Kollege von mir vor Jahrzehnten. Der hatte einen Reifenstecher an seinem Auto erwischt. Auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung musste er verzichten, da der Kollege sonst eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen hätte.
Notwehr und Nothilfe sind erlaubt, müssen aber verhältnismäßig sein. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." Wenn ich also den Reifenstecher krankenhausreif schlage, ist das schlicht Selbstjustiz.
@@KIWIT4 Den Kerl mal ein bischen antiautoritär erziehen und gehen. Man muss ja nicht der Inhaber des autos sein bei dem er grade meinte seinen Frust loszulassen Meist sind es eh nichtskönner oder nichtsarbeiter. Geld bekommt man von denen nicht, aber dem Kollegen etwas Erziehung angedeihen lassen schadet denen auch nicht
Amen! Auf den Punkt gebracht.
Deutschland halt 🤷♂️
Ich bin ein Fan von hik vision, auch unbezahlte Werbung. Bei einem meiner Kunden hat man sich schon 2 mal über die Datenschutzzentrale beschwert und wir haben jedes mal nur nachweisen müssen das die Kameras das Video Material nur für sehr kurze Zeit speichern und nur in bestimmten Bereichen nach Aktivierung(stolperdraht) überhaupt aufzeichnen.
Wie bei dashcams wird jegliches Material vor Gericht meist zugelassen sonst hätte kein Mensch in Deutschland mehr so etwas an der Wand. Ob das außerhalb von Bayern anders ist kann ich nicht sagen.
So viel Angst müsst ihr aber nicht haben, es wird kein Durchsuchungsbefehl geben wo der Staat es kontrollieren könnte ob überhaupt eine Speicherkarte verbaut ist, somit dürft ihr euch mit eurer Aussage nur nicht selbst belasten und dafür ist das Video perfekt.
Vielen dank für das Video, hoffen wir auf friedliche Nachbarn und wenig Kriminalität dann brauche wir das gelump nicht mehr.
Moin Maik, unsere örtliche Polizei sieht darüber großzügig hinweg! Denen sind Kameras sogar ganz recht. Bei der letzten Fahrerflucht, in unserer Straße, haben die sogar explizit gefragt ob nicht ein Tesla in der nähe geparkt hätte oder jemand "zufällig" eine Kamera die das gefilmt haben könnte. Wichtig wäre denen erstmal nur das Kennzeichen, nicht wie die drauf gekommen sind 😂😂 Wir haben hier aber auch wirklich noch Freunde und Helfer, mit wenigen Ausnahmen sind die alle nett und echt bemüht.
Nichts desto trotz sind das natürlich gute Hinweise!
Das ist eh ein Tipp bzgl. Dashcams: Erstmal nur erwähnen, dass das Kennzeichen XYZ identifiziert wurde. Dass das dann vielleicht nicht live direkt per Auge passiert ist, sondern erst beim nachträglichen Anschauen der Aufnahme, ist im ersten Schritt eine nicht relevante Info, welche die Polizei auch nicht unbedingt haben möchte, weil ihr das evtl. zusätzliche Arbeit machen könnte. 😇
@@MB-vr6fu Ging uns so als unser Tesla mit Fahrerflucht angefahren wurde. Polizist fragte ob wir irgend wie das Kennzeichen ermitteln könnten "und ich muß nicht wissen woher es kommt". Der wußte garantiert daß Tesla einen Wächtermodus hat.
Das wird dann zum Verhängnis, wenn jemand Anzeige erstattet. Das tut dann auch empfindlich weh. Was die Polizei davon hält interessiert nicht.
Bei weiteren Ermittlungen gibt's dann andere gerichtlich gut verwertbare Indizien und alle sind zufrieden. Na ja fast 😂😂
@@juergenschoepf2885 Ich habe einen Oma Erna Modus im Haus😂 Die bekommt alles mit - dagegen ist die CIA ein Armenhaus😎😌😉
3 S-Regel beachten, Schießen, Schaufeln, Schweigen😅
🙂🙃😉Wo kein Kläger, da kein Richter. 🤝
@@michaelheinzler7248 Erst schaufeln. Dann geht's nachher schneller. Nicht, dass man noch ertappt wird.
Witzig ist das nicht!!
@@dukeoflakeshore5805 ne, aber ernst und wichtig
@@monikaweigand-stubenvoll400 ganz schlechte idee, verletzt sich ein Einbrecher weil er in das Loch fällt bist Du schuld, gut schießen geht immer noch 🙂
Als Verbrecher ist man fast immer "auf der sicheren Seite"
Die Staatsorganisationen und deren Repräsentanten machen es uns vor. Die Ausreden sind: Terrorabwehr, Schwarzgeldbekämpfung, Verhinderung von Straftaten, etc. Es werden ohne Ende Daten gesammelt und jeder einzelne Bürger nackig gemacht. Nichts von alledem hat bisher gegen Verbrechen gewirkt. Es werden nur einige Wenige reicher.
Mit einem grünen Parteibuch sowieso 🙈🙊🙉
Nicht in unserer Sackgasse. Wer so blöd ist hier was "unternehmen" zu wollen könnte schnell an einer argen Verschlechterung der Gesundheit leiden. Man sollte sich halt vorher über die "Klientel" in der Straße kundig machen, sonst steigt das Berufsrisiko.
@@Buddha-eb5yl Und bald auch mit einem braunen.
@@rainerzufall689Farbenlehre, was kommt raus wenn man rot und grün mischt?
Lockere Einstellung zu Eigentumsverhältnissen🤣🤣🤣
Linksextreme denken so
@@herrtichy stehlen bedeutet ja nicht das es weg ist, es hat nur ein anderer.
Meine Videoüberwachung hat 4 Beine und ein ziemlich lautes Organ: ein "Australian gleich Schepperts!" Der hat sogar einen Totwinkelassistent 😅
Bei mir am Tor hängt ein Schild:
Unsere Alarmanlage hat acht Beine und 84 scharfe Zähne!
Bezieht sich auf unsere beiden Hunde……
Wie organisieren sie denn dann die Lieferdienste? Also Pizza oder Päckchen. Wird das dann vor dem Tor abgelegt.
ACHTUNG Bei mir patrouillieren Bisamratten !
da gehen einbrecher gleich zum nachbarn
@@ThomasJaenicke Pizza kann man selber machen und Päckchen legen nur faule Boten ab, die werden persönlich übergeben oder in der Packstation/Kiosk abgeholt.
@@campandcook3118 Man kann natürlich auch unrealistischen Quatsch antworten.
"Ich hatte schon 3x potenzielle Diebe, die da auf meiner Baustelle was hätten klauen können. Musste keine Polizei informieren, ich konnte das selbst regeln." - Warum klingt das bei dir als wären die 3 jetzt Teil des Fundamentes? 😂
spart beton
wird so aber kein Qualitätsbeton nach DIN...
Ich seh das so… mein Grundstück mein Recht. Ganz wie in Texas. Schiesse immer zuerst.
Wenn mal wieder irgendein Verbrechen passiert, ist bei guter Polizeiarbeit eine der ersten Maßnahmen, die näheren und ferneren Anwohner nach Videomaterial schauen zu lassen.
Immer wieder erheiternd, denn eigentlich ist es gar nicht gestattet. Die Ermittlungsbehörden jedoch sind dankbar, wenn sie etwas bekommen.
KRANK.
Finde den Widerspruch.
Und die selben, die dann glücklich sind über die Aufnahmen, klagen in der Woche darauf am Lautesten wegen Datenschutz.
Wir bestehen auf Datenschutz, kaufen dann illegale CDs im Ausland bzw. fragen die Österreicher nach Kennzeichenauswertungen.
Dass es hier berechtigte Abwägungen gibt, dürfte jeder einsehen. Was wir juristisch daraus machen, ist aber krank.
Persönlichkeitsrechte von Tätern verletzt….. das ist absurd. Wer mein Grundstück betritt, mit der Absicht mir zu schaden, einzubrechen oder Ähnliches, legt an der Grundstücksgrenze alle Rechte ab. Wie beim Fernsehkoch: “ich hab da mal was vorbereitet”……
Dieses Persönlichkeitsrecht bei einer Straftat sollte endlich angegangen werden! Wer keine Straftat begeht,hat auch nix zubefürchten.
Zum Glück haben wir auf dem Land mehr Platz für Schilder ;-)
Ich empfehle übrigens ausschliesslich kabelgebundene Kameras - auch von Reolink, mit POE.
Geräte um WLAN zu stören lassen sich für ein paar Cent zusammenbasteln, und Ruckzuck war es das mit den Aufnahmen der Einbrecher.
Ähm nein, auch wenn bei Reolink das WLAN unterbrochen ist, solange eine SD Karte in der Kamera ist, zeichnet die auf. Man kann sie halt nur nicht mehr steuern. PoE Kameras ... Joa, ist nett ... hast aber das gleiche Problem, wenn ich dir den Internetanschluss oder Strom kappe und es werden nicht gerade selten für Einbrüche die Straßenverteiler mit Autos umgenietet
Sehr gut um umfänglich Erklärt. Bravo :)
Mit anlasslosen Massengesichtserkennung scheinen die staatlichen Akteuere ehr weniger Probleme zu haben.
Das sind ja auch die "Guten" (TM)
Doch, wurde schon großzügig von allen möglichen seiten aus der politik bemängelt.
Nicht nur bild lesen, dann klappt das.
@@baggerbegger Laut bundestag de vom 21.03.2024:
"Wie die Abgeordneten in der Vorlage ausführen, hat das Europäische Parlament am 13. März 2024 die KI-Verordnung verabschiedet. Damit werde zwar eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen, doch fehle ein klares Verbot biometrischer Fernidentifikation im öffentlichen Raum. Dies schafft der Gruppe zufolge „Voraussetzungen für einen Ausbau der Massenüberwachung im öffentlichen Raum innerhalb der EU“."
Waren natürlich nur die Linken. Trotzdem: nicht nur 'nicht nur Bild lesen' sondern vielleicht überhaupt mal was lesen?
Bemängeln reicht eben nicht, ein gesetzlicher Rahmen muss her - und nicht nur 'naja, aus irgendeinem Anlass, den wir uns jederzeit aus irgeneiner Körperöffnung ziehen können, geht das schon rechtlich irgendwie'.
Sie möchten also gerne im Flugzeug mit nicht gecheckten Passagieren sitzen?
@@Radomskie Informieren Sie sich doch darüber, wie ein Check-in zur Zeit funktioniert, bevor Sie posten.
Bei mir ist ein LKW in mein Einfahrttor gefahren und die ganze Mauer ist umgekippt. Das erste was mich die Polizei gefragt hat: Haben Sie eine Kamera? Nein, dann wird’s schwer. Habe ich dann alleine bezahlt ^^.
Aber Google darf erst mein Grundstück filmen und veröffentlichen und dann kann ich erst die Löschung beantragen. Ich glaube viele Deutsche wissen gar nicht, wie detailreich ihr Grundstück auf Google maps zu sehen ist. Die Langfinger freuts.
Es ist ein Unding, dass nach geltendem "Recht" reale Schäden und der Schutz davor nachranging sind gegenüber Befindlichkeiten auch und GERADE des Schädigers!
Nettes Video!
Da lob ich mir den TESLA, der filmt und filmt, ohne jegliche Warnhinweise - gehöhrt ja schließlich zum Allgemeinwissen, auch wenn er nicht aussieht wie eine Spionageanlage auf 4 Rädern. Zwar soll man den nicht aktivieren aber wozu bezahlt man mit dem Kauf dafür?
Ich mache jetzt einen Tesla Kleber an mein Haus.
Ist das neueste Modell, welches autonom nicht fährt, aber in dem man wohnen kann.
Es weiß ja jeder, das ein Tesla immer filmt.
Ja, nervt mich ziemlich. Da parkt immer mal wieder ein Tesla im "Wächtermodus" neben meinem Grundstück. Ist daher eine illegale Dauerüberwachung (während des Fahrers Aufenthalt beim Nachbarn) meines Grundstückes...
Tesla weist beim erstmaligen Aktivieren der Überwachungsfunktion darauf hin, dass man sich dabei an die lokalen Gesetze halten muss. In der EU kann man den Wächtermodus rechtssicher nicht verwenden. Schert jedoch ganze Völkerstämme nicht. Selbstverständlich mache ich den bei mir immer an, wenn ich öffentlich parke, wenn dann mal was ist, habe ich natürlich einen Augenzeugen.
Kleine Ergänzung zum Text auf dem Schild:
Im gewerblichen Bereich muss auch der Grund der Kameraüberwachung erkennbar sein.
Beispielsweise:
Die Videoüberwachung erfolgt zur Vermeidung von Straftaten, der Beweissicherung und zur Wahrnehmung des Hausrechts. Die Rechtgrundlage der Videoüberwachung bildet der Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Mir sind bisher keine großen Schilder an Baumarkt, Supermarkt oder Kaufhaustüren aufgefallen. Ich muss da mal drauf achten.
@@marctestet wär mir jetzt auch nie aufgefallen. Gerade bei uns im Lidl sind auch Kameras installiert mit dieser schwarzen Abdeckung wo nicht ersichtlich ist wohin die Kamera gerade schaut.
Moin! Also ich spreche ja hier vom Privatbesitz. In öffentlichen Läden ist es glaube ich so, dass die ein "verstärktes Interesse" geltend machen, wodurch man die Überwachung quasi per AGB akzeptiert, sobald man den Laden betritt.
Für mein Grundstück gibt es ja keine AGB ;-)
@@DerFachwerker nein. Hier gilt auch DIN33450, Datenschutz betrifft alle. Wie das aber mit diese ganzen Pranks auf der Straße funktioniert, ist mir ein Rätsel oder versteckte Kamera.
@@DerFachwerker Du und ich treiben Gewerbe in unsren Immobilen. Natürlich gibt es da AGB! Musste nur schreiben und auf deiner Website veröffentlichen!
Er meinte das man dort Schilder kaufen kann für sein Grundstück (im Baumarkt)
Bei den schwarzen Abdeckungen würde mich mal die Grundlage interessieren. In nahezu ALLEN Kaufhäusern, Bahnhöfen, Zügen und an vielen Orten mehr, werden solche Kameras verwendet. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass das nicht erlaubt sei. Konsequent müsste die Kamera ja deutlich sichtbar, am besten noch mit rotem Blinklicht, auf sich selbst hinweisen, damit man auch sieht, wo überhaupt die Kamera ist.
Fun Fact: Genau das hatte ich mal in einer S-Bahn. Da waren GoPros an der Decke installiert, die ein rotes Lämpchen leuchten hatten und die Fahrgäste aufgezeichnet haben. Betreut wurde das von Leuten mit DB-Ausweis, wird also was offizielles gewesen sein. Aber interessant war, dass man den Fahrgästen ansehen konnte, dass die sich überhaupt nicht wohl dabei gefühlt haben, offensichtlich gefilmt zu werden. Die gleiche Kamera hinter der schwarzen Abdeckung, wie sie in jeder S-Bahn zu Hauf installiert sind, wird eben nicht bemerkt und die Leute regen sich daher auch nicht darüber auf.
Ehrlich gesagt, wenn ich eine Überwachungskamera anbringen möchte, schert mich diese unsägliche Datenschutzverordnung null und nix!
Ja, schön. Nur bringt dir die Kamera(aufnahme) im schlimmsten Fall dann auch gar nichts. Das Beispiel mit dem Diebstahl und dann auch noch Geld bekommen, weil ja Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, ist ja leider real.
Dich schert es vielleicht nicht, einen Richter allerdings schon.
Wo ein Kläger, da ein Richter.
Dann kann man sich den Aufwand auch gleich sparen, wenn man die Regeln nicht einhält, Videomaterial deswegen nicht verwertbar ist und man evtl. noch ein Bußgeld bekommt.
@@pb1069dann hilft man sich selbst mit der Info wer einem geschadet hat ;)
habe mir vor ein paar Wochen die reolink argus 4 pro mit 180° Winkel & Solar gekauft. Bin sehr zufrieden, die kann sogar zwischen Mensch, Auto und Katze unterscheiden. Sodass man z.B. Katze deaktivieren kann. Das ist eine große Erleichterung.
Ich habe mehrere Kameras im Einsatz. Ich hab zum Beispiel eine in meiner Einfahrt. Diese ist auf unsere Autos gerichtet. Es handelt sich um eine Kamera mit Personen-/Fahrzeug-/und Tiererkennung. Gerade in der Einfahrt lässt sich nicht immer vermeiden das auch mal ein Fußgänger auf einer Aufnahme zu sehen ist.
Das System ist aber so eingestellt das die Aufnahmen nach einer gewissen Speicherdauer automatisch gelöscht werden. Kleine Schilder hab ich am Briefkasten und Carport. Ich glaube gelesen zu haben das es zulässig ist wenn die Aufnahmen nicht dauerhaft gespeichert werden.
Wer hierzu etwas besser bescheid weiß, gerne mal kommentieren.
Es ist GRUNDSÄTZLICH nicht erlaubt, öffentlichen Grund, bzw. dort befindliche Personen zu filmen. Darum ja sein Tip mit dem Brett. Man kann auch versuchen, den Bereich durch einen Schwarzfilter (hatt eigentlich jede Überwachungssoftware) zu schwärzen. D.h. Alles ausser der erlaubte Bereich ist nicht kenntlich. Dann muss man, im Falle einer Anzeige aber nachweisen können (zum Beispiel durch das Vorweisen von entsprechendem Material), dass man geschwärzt hat. Darum ist seine Aussage zu den Ring und ähnlich Kameras auch sehr mit Vorsicht zu genießen. Grundsätzlich sind diese Kameras in Fluren von Mehrfalmilienhäusern NICHT erlaubt. Schlicht und einfach, weil sich dadurch Bewegungsprofile, Besuche, etc. ableiten lassen und natürlich das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Man befindet sich mit der Cam dann im öffentlichen Raum...
Hab ich auch - 1 TB Festplatte mit 24/7 Aufnahme. Nach 2 Wochen ist die voll und überschreibt die ältesten Aufnahmen wieder. Gesichtet werden die Aufnahmen eh nur nach Vorfällen.
Sehr gut und effizient erklärt! Super Video! Was sagst Du zu den elektronischen "Scheuklappen" in der Kamerasoftware, womit öffentliche Bereich ausgeblendet werden können? Eigentlich müssten diese doch auch ausreichen um gesetzeskonform zu bleiben oder sind diese Lösungen rechtlich nicht zulässig? Wie sieht es im Streitfall eigentlich mit der Beweislast aus? Wer muß wem was nachweisen? Wirklich spannendes Thema. Vielleicht gibt es ja nochmal ein 2. Video zu dem Thema. Das interessiert bestimmt viele! VG
@@normannick9877 eine Antwort dazu würde mich auch interessieren
Ich fand es schade, dass zwar alles mögliche zur DSGVO-konformen Installation von Kameras gebracht wurde, aber dann keine einzige Info dazu kam, ob man die Reolink-Kameras auch ohne Cloud-Abo-Zwang betreiben kann. Das ist ja sicher auch ein DSGVO-Punkt. Es wäre auch interessant zu wissen, ob diese Kameras einschlägige Standards zur Integration wie ONVIF, MQTT usw. unterstützen und ob sie die Videos auf einem lokalen NAS ablegen können, statt alles in die Cloud nach China zu senden.
Ich kann die Kameras von netatmo empfehlen. Die laufen ohne Abo. lediglich die Videos auf der Speicherkarte werden zur App übertragen. Zudem haben die einen ordentlichen Strahler, und wirken für die meisten eher wie eine Lampe, mit der man den Hof ausleuchtet.
Ich bin eigentlich sehr zufrieden damit
es gibt auch poe syteme mit festplattenspeicher von reolink, wir sind zufrieden damit
Ja kannst du. Haben wir in einigen Objekten verbaut, brauchst nur eine SD-Karte, die Gratisapp für Handy dann kannst auch Aufzeichnungen im Nachhinein ansehen.
@@paxrsi kann Hikvision empfehlen. Hab 1 Jahr lang alle anderen angeschaut, nur Schrott mit Zwangsabo. Hikvison an Synology NAS läuft super, auch von unterwegs Zugang
Super Video! Ich hätte aber noch eine Frage:
Wenn ich eine Kamera mit Nachtsicht installiere, muß ich dann das Warnschild für den Einbrecher beleuchten?
Nicht daß er argumentieren kann, er hat es nicht sehen können, weil er nur eine Taschenlampe hatte?
Alles zum Schutz der Diebe! Was darf man denn überhaupt auf seinem Grundstück?
Ja, so ein Mist. Da muss man sich auf dem eigenen Grundstück auch an Gesetze halten. Unfassbar!
@@ThomasJaenicke man darf den Dieb mit Gewalt von Grundstück entfernen oder festnehmen.
Wenn man dabei noch die persönlichen Daten wie Adresse und Telefon (ups, hat er verloren) feststellt, sehen die auch von einer Anzeige an die Besuche zuhause auslöst.
Steuern und Abgaben zahlen, zahlen, zahlen ....
@@saxsaxo5563 Ganau so ist es.
@@ThomasJaenicke naja und auf andere ihre rechte sch..ist dein volk!mit so einem stern wuerde ich nicht hausieren gehen
Danke, gute Info !
Danke für das Video!
Top Video! Du konntest mir viele Fragen beantworten. Danke dafür ✌
Für die "vorgreifende Hinweisbeschilderung bei Videoüberwachung" gibt es recht strenge Vorgaben. Auf dem Schild muss der Verantwortliche, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer genannt werden. Die gezeigten Schilder erfüllen dies Vorgaben nicht. Ich empfehle die Lektüre der "Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen" der Datenschutzkonferenz (DSK)
So sieht’s aus. Echt brutal was man einhalten muss.
Das ist schon gut so. Wir sind ja nicht in UK, wo man kaum einen Schritt machen kann ohne überwacht zu werden
@@trutenfussnur wenn du sicherstellen kannst, dass keine Dritten von der Kamera erfasst werden.
Dann braucht es aber auch keine Kamera
@@trutenfuss Für jede Speicherung länger als 3 Tage (72 h) bedarf es im Zweifelsfall eine besondere Begründung. Die Aufsichtsbehörden reagieren recht humorlos wenn man sich nicht an die Vorgaben hält
@@trutenfuss Von sich aus werden die das nie mitbekommen, aber wenn sich ein betroffener dort beschwert, dann hat man den Salat. Grundsätzlich möchte man so wenig Kontakt wie möglich zur Aufsichtsbehörde und man möchte auf keinen Fall, dass die anfangen Fragen zu stellen.
Ich würde garkeine Kameras ohne Kabel kaufen. Das kann man auf jeden Fall easy stören wenn man Ahnung hat !
Danke für dieses Video. Super erklärt :-)
Wegen den Überwachungs-Kamera´s von Reolink muss ich leider wiedersprechen.
Ich besitze die Argus 3 Ultra, welche troz guter Signalsärke und einem guten SNR ständig Verbindungsabbrüche hat.
Immerhin hat das mitgelieferte Solarpanel, es ohne Probleme geschafft den Akku voll zu halten.
Die Bildqualität ist für das Geld auch top .
Reolink CX 810 Top Kamera mit hervorragender Nachtsicht. ;)
Unsere Video-Türklingel war erst noch ein Problem, denn sie erfasste die Straße.
Lösung 1: die hat ein L förmigen Schutz der auf einer Seite wie eine Scheuklappe wirkt. Schützt auch gegen direkte Sonne und Regen.
Dann bleibt noch ein schmaler Streifen übrig: jetzt wächst der immergrüne Strauch immer höher und hat das Problem gelöst. Den großen Eonymus fanden wir auf Kleinanzeigen 😂.
Also: es ist lösbar, aber oft nicht ganz einfach.
Solche schwachsinnigen Regeln kann es auch nur im Lande der Dichter und Denker geben.
Ich glaube das Thema "Denker" ist lange vorbei
@@GvMainberg Richtig, die Persönlichkeitsrechte sind eh überbewertet. Alle abschaffen.
eher im land der dichten und deppen
Dichter und Denker ist scho lange nicht mehr, heute sind es Deppen und Doofen.
Das war früher so, jetzt sind wir das Land der Grünen linken Spinner.
Meine Reolink lässt einen Alarmton los, sobald jemand in den Aufnahmebereich kommt. Man kann diesen durch eine selbst erzeugte Durchsage ersetzen. Damit wird ein Eindringling auch gewarnt. Meiner Erfahrung nach ertönt dieser Alarm schneller als die Videoaufnahme beginnt. Der Eindringling kann sich so rechtzeitig zurückziehen sollte er keine lauteren Absichten haben und das Schild im Dunkeln nicht gesehen haben.
@@monikaweigand-stubenvoll400 dann hast du wahrscheinlich reichlich Fehlalarme.
Habe bei mir auch ein paar Reolinks und die erkennen sehr oft Personen, wo keine sind.
Jaja ich weiß das kann man einstellen aber viel bringt das auch nicht
Ist rechtlich nicht OK. Es gilt: Es MÜSSEN Schilder angebracht sein. Eine Durchsage ersetzt da nix.
@@herdifreund7715 Natürlich. Ich schrieb doch: Im Dunkeln. Die Durchsage schreckt doch auch ab, wenn sie laut genug ist.
Ein Schild nicht.
Wir haben 8stk ums Haus. Da sind einige falsche Alarme bei. Die Ansage würde mich schon hart nerven bei jeder Bewegung von Personen oder so.
Uns ist mal die Post ins Haus gefahren (vor der Einfahrt hängt das Schild). Polizei war sehr hilfsbereit und im Dorf ist es nicht schwer am nächsten Tag gleichen Postboten anzutreffen, die meinte eiskalt nein war sie nicht😂
@@monikaweigand-stubenvoll400 Dafü+r habe ich Hunde. Tatsächlich müsstest Du spgar für eine ensprechende Beleuchtung sorgen (z.B. Fluter), dass das Schild am Eingang auch im Dunklen gesehen werden kann. Zumindest dann, wenn man den Satz: '"Muss jederzeit erkennbar sein" wortwörtlich nimmt.
Wir hatten während unserer Bau/Renovierungsphase auch mehrere schwenkbare Reolinks im Einsatz. Aber da ging es uns eigentlich garnicht um Sicherung der Baustelle sondern vorrangig um Zeitrafferaufnahmen. Das kam im Video aber garnicht vor. Für Häuslebauer ist das aber sicherlich die viel interessantere Funktion.
Boa, jetzt wirds interessant, Persönlichkeitsrechte, wo waren die zu C Zeiten, oder die Bodycams bei Polizeistreifen...🤔
Die Bodycams halte ich für äußerst sinnvoll. Ist in USA Standard und sollte es auch hier sein. Damit immer nachprüfbar ist, wie sich Polizei und Bürger verhalten haben - wer den anderen provoziert oder körperlich belangt hat. Das "Persönlichkeitsrecht" sollte hier in der Abwägung hinten an stehen.
Hallo,
Danke für die Aufklärung.
Jupp, eine Reolinkcam ist wirklich gut, ich hatte eine für den Außenbereich Wasserdicht und alles, die war sowas von Wasserdicht das das Wasser was drin war nicht mehr rausgekommen ist, Ende vom Lied Cam im Ar... . Super Kamera.
Es wird immer von Bußgelder gesprochen zur Abschreckung.
BITTE meldet euch doch mal, der für so ein Vergehen schon mal ein Bußgeld zahlen musste...
"Niemand". Gute Anwälte greifen über die Strafprozessordnung halt die Zulässigkeit des Beweismittels an. Wenn es hart auf hart kommt , sollten andere Beweise fehlen, gilt dann im Strafrecht der Zweifelssatz "in dubio pro reo" - Freispruch weil ein genormtes Schild, welches auf eine Kamera hinweist, fehlte. (fiktives Beispiel)
Würde mich auch interessieren. Das habe ich dazu gefunden: de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Urteile_zu_Video%C3%BCberwachungen
ich darf noch nicht mal ein Loch in meinem Garten graben und un abgesperrt lassen, wenn der Einbrecher ins loch gefallen ist Schmerzensgeld erklagen kann
Und pass auch besser drauf auf, dass deine blagen ihre Rollschuhe und Skateboards weg räumen. Stolpert der Einbrecher und ist in der Folge querschnittsgelähmt, hast du ein Problem.
leider Richtig
dann schnell wieder zubuddeln bevor sich der einbrecher beschweren kann ;)
@@mosfetkiller3851 Loch, was für ein Loch ??
@@campandcook3118 stimmt, da war noch nie ein loch
Ich will ja keine Werbung machen, aber ich blende das mal ein und wie es der Zufall will habe ich sogar nen Partnerlink.. Ja Ja Ja
Bei all diesen Täterschutzgesetzen reicht es dann im Prinzip auch, wenn man nur die Hinweisschilder bzgl. Kameraaufnahme anbringt, ohne eine Kamera anzubringen. Dürfte bzgl. Abschreckung am kosteneffektivsten sein und man hat keinen Stressen wegen oben genannter Gesetze.
Schade, dass du in einer Nachbarschaft lebst, in der Du all Deine Nachbarn als Täter bezeichnest. Denn die Gesetze wurden für DIE erlassen, nicht für Straftäter. Und genau DIE (die Nachbarn) werden auch dadurch geschützt. Vielleicht leidest Du ja an Verfolgungswahn?
@@herdifreund7715 Was hat Ihr Kommentar mit dem Kommentar von @plot1184 zu tun?!
Wo schreibt er, dass seine Nachbarn alles potentielle Täter sind?!
@@herdifreund7715Was für ein Blödsinn, die Nachbarn werden durch Kameras nicht geschädigt. Strasse und Gehweg sind öffentlich. Der Kamera Einsatz auf dem eigenen Grundstück schützt auch andere vor Einbruch.
Ausser man schreibt "Dieses Objekt wird Video überwacht. Der Nachbar hat allerdings Angst vor Kameras"
@@campandcook3118 Du denkst ziemlich eindimensional oder? So von Bier zu Bier oder so ähnlich? Natürlich wird der Nachbar geschädigt, wenn ich seine Persönlichkeitsrechte verletze. Genau deshalb gibt es dahingegend auch eine Gesetzgebung. Und gerade WEIL Straße und Gehweg öffentlicher Raum sind, ist das Filmen dort ja verboten. Gerade WEIL man dann das Selbstbesimmungsrecht, bwz. das Recht am eigenen Bild verletzt. Du solltest nicht so viel auf Aluthutträger, Reichsbürger und AFDler hören. Aktuell gilt noch die Gesetzgebung, die diese Fälle sehr genau regelt. Und da ist deine MEINUNG schlicht aussen vor.
@@herdifreund7715 wenn man bei dir mal die Garage oder den Keller ausgeräumt hat , samt Pkw oder E-Bikes, dann kannste rumzetern, ansonsten halte dich bitte zurück. Verfolgungswahn....du weißt wirklich nicht was jeden Tag in Deutschland los ist. Frag man einen Versicherungsmenschen, der erklärt dir das, um welche Größenordnung es da geht.
Was soll die Aufregung? Es wird alles gemacht, was machbar ist!
Ich will immer wissen, wer vor der Tür steht!!!!
Es geht hier nicht darum was geht, sondern darum, dass es recht teuer werden kann, wenn jemandem Dein "Ist mir alles Sch...egal" nicht gefällt. Du brichst damit mehre Gesetze und fertig.
@@herdifreund7715 ich zittere jetzt am ganzen körper
ihr almans habt es auch nicht besser verdient
@@herdifreund7715 und wer einbricht, bei dem bricht gleich was anderes. So einfach.
Zumal die Überwachung mit Hinweis Schild völlig legal ist.
@@mosfetkiller3851 Komm doch Kanake....
@@campandcook3118 Wow... Schaffst Du es auch manchmal Zusammenhänge zu erfassen und ganze Sätze zu lesen? Niemand sagt, dass eine Überwachung des EIGENEN GRUNDBESITZES illegal sei. Es gibt nur gesetzliche vorgaben (schon mal gehört: "Gesetze"?), die den Einsatz sehr genau regeln. Auch die, die Deine ziemlich dämlichen Gewaltphantasie betreffen.
Das muß differenziert werden. Hier im Kreis gibt es mehrere private Kameras, die auch den öffentlichen Raum mit erfassen, richterlich abgesegnet. Natürlich mit Hinweisschild.
Das geht, weil nicht dauerhaft gespeichert wird, sondern in einer Schleife/Loop-Aufnahme.
Die Aufnahmen werden bei diesen Häusern nach 24 Std überspielt, wenn nicht im Vorgarten in der Nacht wieder vandalisiert wurde, dann nämlich werden die Aufnahmen als Beweismittel genutzt und werden auch vor Gericht akzeptiert. Weil eben gewährleistet ist, daß nicht dauerhaft gespeichert wird.
Dortmund HBF/U-Bahn sind mehrere Kameradome eingesetzt, bei denen die Beobachtungsrichtung nicht erkennbar ist. Ich denke nicht, daß das illegal ist, wenn die Halle als Videoüberwacht beschildert ist.
Wir haben auch seid ein paar Jahren Cameras von Reolink mit 4k und PoE und alle haben diese pre Funktion das ist ein super Funtionen. Einfach gute Produkte zu günstigen Preisen.
Bei mir im Garten liegt gleich am Eingang und gut sichtbar benutzes Hundespielzeug inkl. Warnschild. Das mein Hund seit 2 Jahren unter der Erde wacht, weiß ja der Einbrecher nicht! Außerdem habe ich eine Wildkamera installiert, welche nachts die Waschbär/Marderpopulation überwacht. Natürlich nur aufs eigene Grundstück gerichtet.
Bewegungsgesteuerte automatisch beleuchtete Selbstschussatrappen inkl. Countdown Alarm schrecken am Besten ab.😂
@schunkelndedschunke6914 wieso dummy - wenn die camera so ne dreggs einbrecher fratze zu sehen bekommt müsste se mit automat. laser zielerfassung sofort ohne vorwarnung ein gezielten schuß zwischen de augen auslösen - denke da erübrigt sich die saudämliche frag, ob ein videoüberwachungsschild vorhanden war oder nett
Mir hat der befreundete Anwalt mal empfohlen mein Schild am Tor zu tauschen. Statt "Vorsicht bissiger Hund" hängt jetzt "Hier wohne ich". Damit bin ich zwar nicht raus aus einer Schmerzensgeldklage sollte der Hund einen Einbrecher beißen aber Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann nicht unterstellt werden.
Den Montageort der Kamera so wählen, dass diese nicht geklaut oder manipuliert werden kann. Und bei der Installation die Sicherheitseinstellungen so wählen, dass Hacker kaum Chancen haben. Updates ebenfalls nicht vergessen.
Wieder ein anschaulich und gut gut präsentiertes Video zu einem schwierigen Thema. So schwer die juristischen Anforderungen zu verstehen sind: Es geht darum, die Rechte von Tausenden unbescholtenen Menschen zu schützen. Denn niemand kann am Gesicht erkennen, wer zu den bösen Buben gehört. Viel wichtiger aber ist:
Die Wirkung einer Videokamera wird oft toal überschätzt. Bestes Beispiel: Der Einbruch in das grüne Gewölbe in Dresden. Trotz mehrerer (!) Kameras konnte man so nur die Zahl der Einbrecher ermitteln. Die Mitglieder des Remno-Clan konnten überführt und verurteilt werden anhand Ihrer DNA-Spuren! Nicht anhand der Videos. Gruß Bernd
Es ist übrigens auch möglich über Software Bereiche dauerhaft zu schwärzen, dass sie erst gar nicht aufgenommen werden können (findet vor allem in der Industrie Anwendung)
Das geht auch bei PTZ Kameras
Wir beobachten mit der Kamera den Garten. Tagsüber: was treibt der Hund gerade?
Nachts: welche Tiere haben das Vogelhaus umgeworfen oder was kapput genagt?
Wir hatten schon: Waschbären, Ratten, Nachbars Katze und Fledermäuse auf der Kamera 😂
Die Waschbären und Ratten sind übrigens ein heftiges Problem.
Das haben wir auch im Garten. Zu besuch kamen auch Füchse, Marder und Dachse.
@@ThomasJaenicke oh, Dachse sind cool.
Mit kam einer beim Gassi gehen auf dem Feldweg entgegen. Das war so knuffig wie er nach einem Moment Auge in Auge mit mir und Hund dann umdrehte und verärgert grummelnd davon trippelte bevor er im Wäldchen verschwand.
Nachts sind unsere Gärten fast lebhafter als tagsüber...
@@alis49281 Ja, da ist richtig was los.
Top Felgendiebe: Es gibt da inzwischen vernünftige Entscheidungen, die eine Verwertung zulassen. Trick: man zeigt die Aufnahme einem Freund, der dann als Zeuge vor Gericht aussagt, was dort aufgezeichnet war. 🙂
Der muss aber auf Anfrage angeben, woher er sein Wissen hat...dann wirds ganz schnell kritisch.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Kann in der Umgebung einige Kameras nennen, die gegen diese Regeln verstoßen.
Genau so ist es!
Naja, es gibt irgendwann immer einen, dem das nicht gefällt. Lidl hat das 2008 mal eben schlappe 300000 Euro an Strafe gekostet.... In Großstädten verdienen aktuell Abmahnanwälte viel Geld mit falsch installierten Türklingel-Kameras.
@@herdifreund7715 Wo man ein breites Publikum filmt oder direkt aus nächster Nähe in öffentliche Verkehrsräume hinein, ist das erwartbar. Aber wenn im äußersten Bildwinkel und 20 m Entfernung noch ein Fitzelchen von der Straße mit gefilmt wird, wo man weder ein Gesicht noch ein Kennzeichen erkennen kann oder irgendein entlegenes Eckchen vom Nachbar-Grundstück, wo aber praktisch eh nie jemand einen Fuß hinsetzt... who cares?
@@m.s.8112 Niemand hier hat von einem Fitzelchen Straße geredet, sondern davon das die Möglicheit besteht eindeutig öffentlichen Bereich, Gesichter, Fahrzeug oder Personen zu filmen, bzw. nicht nur die Möglichkeit besteht, sondern das auch gemacht wird.
Falls Sie der Kläger sein möchten, können Sie es dem Bundesbeauftragten für Datenschutz melden. Oder auch anfragen, ob die Kameras gemeldet/genehmigt sind.
Punkt 2: Beschilderung reicht kein "einfaches" Schild mit Piktogramm und Schriftzug. Es müssen diverse Informationspflichten erfüllt werden. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters; Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung; berechtigte Interessen, die verfolgt werden; Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer gehören mindestens dazu so wie die Informationen verschiedener Landesdatenschutzbeauftragten hergeben. Der für NRW hat übrigens meiner Beschwerde statt gegeben und einer Wohnungsgesellschaft untersagt den gesamten öffentlichen Raum auf deren Grundstück in einer Wohnsiedlung zu filmen. Bis auf die Kameras welche die Müllstandplätze überwachen mussten die alle Kameras in der Siedlung abbauen, damit die Pflegedienste nicht gefilmt werden wenn die zu Patienten müssen.
Ich glaube nicht, dass man auf Videoüberwachung abseits öffentlich zugänglicher Bereiche per Schild hinweisen muss. Solange ich meine Zufahrten und Zauntüren abgeschlossen halte, so dass man grundsätzlich nur widerrechtlich in den Überwachungsbereich kommen kann, kann ich da auch videoüberwachen. Dazu ist das Beispiel mit dem Briefträger genau richtig: der kann rechtmäßig zu meinem Briefkasten, der auf meinem Privatgrund ist, also darf ich dort nicht ohne Hinweis überwachen. Auf meinem abgeschlossenen Hof, auf den man nur gelangen kann, wenn man über den Zaun klettert, kann ich ohne Hinweis überwachen.
Das hat nichts mit Glauben zu tun, sondern mit der Gesetzgebung. In der DSGVO, genauer Art. 12 und 13 der DS-GVO, ist nicht nur verankert, dass ein Schild bei Videoüberwachung Pflicht ist, sondern auch wie es angebracht sein muss und dass es leicht lesbar und verständlich sein muss. Theoretisch musst Du auf dem Privatgrunstück aber tatsächlich kein Schild anbringen. Das gilt aber nur dann, wenn niemand, der von der Überwachung nichts weiss oder dieser nicht zugestimmt hat, diesen Bereich betreten kann. Sobald Du mal auch nur einen einzigen Besucher hast oder haben könntest, wird die Beschilderung zwingen notwendig.
Überwachungskameras wird in Zeiten wie diesen immer mehr zum Thema
Quellen uns §§ wären interessant. Top Video
Die Reolink Klingel ist aber nach deinen Angaben nicht Gesetzeskonform. Sie nimmt dauerhaft auf, egal ob geklingelt wurde oder nicht.
KEINE der Tüklingelkameras, egal ob ring, reoling oder Chenwang ist gesetzeskonform WENN Sie in öffentlichem Raum, also im Hausflur eines Mehrfamilienhauses oder mit Blickrichtung auf die Straße installiert wird. Sollte jemand eine Cam so installieren, wird er sie 100% abbauen müssen, wenn sich irgendjemand beschwert. Ich kennen KEINE der verschiedenen Cams, die es dem Nutzer nicht gestatten, die Cam auch unabhängig vom Klingeln einzuschalten oder Aufnahmen über sie anzufertigen.
juckt keine sau
😂im Supermarkt wird man auch gefilmt, man wird auch nicht gefragt, ob man es haben will oder nicht, es hängt nicht mal ein Schild am Eingang. Schraub an und gut ist. Ganz viele Firmen filmen die Eingänge und da ist der ganze Öffentliche Platz auch immer zu sehen, da schraubt auch keiner ein "Brett" vor die Linse.
Wenn die Firmen sich an Gesetze halten, sind öffentliche Flächen nicht zu sehen. Normalerweise sind sie auch so ausgerichtet, so dass sie nur direkt vor dem Gebäude filmen, auf dem eigenen Grundstück.
@@franky855 Da konnte ich aber vor Betreten bzw. Befahren des Grundstücks keinen Hinweis auf eine Videoüberwachung wahrnehmen. An der Eingangstüre ja, aber nicht bei den Zugängen aufs Grundstück. Ich werde da zukünftig mal darauf achten.
Privat darf garnix ,für die Behörden ist der Bürger gläsern !
@@heikowalter8239 die wissen dann aufeinander alles😅
Was genau darfst Du denn nicht? Niemand hält Dich davon ab, Cams privat auf Deinem Grundstück zu installieren. Du hast Dich nur an Regeln zu halten, die andere Bürger vor einer Überwachung durch Dich schützen. Wo also ist das Problem?
@@herdifreund7715 Würden sich diverse andere Bürger an die Gesetze halten, bräuchte man das Ganze Gedöns nicht!
@@herdifreund7715
Das Problem ist ,das der Staat öffentliche Räume überwacht ,mit Gesichtserkennung im schlimmsten Fall und ich nicht wissen darf wer den Geweg vor meinem Haus verdreckt und zuscheißen lässt ,den ich aber sauber zu halten haben ! Sonst noch Fragen ,du Regel Anbeter ?
@derfachwerker danke für den Beitrag. Wie verhält es sich, wenn man öfftl. Bereiche in den Kameraeinstellungen maskiert? Technisch sind sie drauf und effektiv nicht einsehbar…
Wir haben die Diskussion in unserer Nachbarschaft, nachdem hier am Sonntag eine Diebesbande unterwegs war und ein paar Nachbarn ihre Aufnahmen geteilt haben. Jetzt befürchte ich, dass ein paar Sherrifs anfangen die Kameraeigentümer anzuschwärzen 😢
Das mit den Brettern zum Abschirmen von Bereichen ist bei höherwertigen Kameras nicht nötig. Dort kann man Bereiche markieren, die nicht gefilmt werden. Die Bereiche sind dann meist Grau abgedeckt. Es gibt sogar PTZ-Kameras bei denen man im gesamten Schwenkbereich solche grauen Felder definieren kann.
Das digitale Ausblenden ist nicht mit dem Gesetz vereinbar. Wie es schön erklärt wurde, muss von aussen ersichtlich sein was gefilmt wird.
@@keegan9127 ist eine Grauzone. Du kannst ja in der Regel nicht den Objektivwinkel von außen erkennen. Randbereiche digital auszublenden dürfte kein Unterschied zu einem Brett sein. Problematisch dürfte sowas eher sein, wenn die Kamera frontal auf öffentliche Bereiche gerichtet ist und man dann versucht über digitale Ausblendungen großflächiger Bereiche gesetzeskonform zu werden ...
@@brag0001 Wenn das Objektiv hinter einem Brett ist, wirst du wohl 100%ig nicht gefilmt. Wenn das Objektiv aus dem öffentlichen oder einem anderen privaten Bereich heraus zusehen ist, wirst du gefilmt. Ob dass hinterher digital ausgeblendet wird, ist unerheblich. Kann ja auch jederzeit deaktiviert werden.
@@keegan9127 singst du dann auch wenn dich jemand mit dem messer angreift?
@@mosfetkiller3851 sehr qualifizierter Beitrag
11:23 die Ironie an der Sache ist, das wenn die Polizei durch illegale Aktivitäten (Beispielsweise eine Hausdurchsuchung ist fachlich falsch ausgestellt (wie die meisten), da sie nichts auf etwas spezifisches ausgestellt sind. Oder die Polizei durchsucht die falsche Wohnung - alles schon vorgekommen) an Beweismittel kommt, diese meist trotzdem zugelassen werden.
Wie ist das, wenn Leute mit ihrem Smartphone in der Hand umher laufen... Die könnten ja Filmen🤔 und zuhören tun die ja eh...Zugriff auf Mikro haben sie fast alle
Früher hat die Rechtsprechung das bloße Halten des Kameraobjektivs auf eine Person in Analogie zu Kameraattrappen für unzulässig erachtet. Man wusste ja nie, ob man gerade aufgenommen wird. Dann sind sie ob der tatsächlichen Übermacht der Realität eingeknickt. Mit anderen Worten, wenn nur genug sich nicht an Gesetze halten, wird es legal.
Naja wenn ein Täter behauptet das wäre ungerechtfertigt, dann ist er doch selbst der beste Beweis für die Rechtfertigung. Ohne Ihn hätte ich ja keine Kamera gebraucht. Er hätte mich vor der Tat anzeigen müssen.
Der deutsche Michel halt. Jedes Furzgesetz beachten. Unsichtbar installieren und gut ist.
Gesetze hin oder her, wer ungefragt fremdes Eigentum betritt um dort Unfug zu treiben sollte gefilmt werden dürfen, ob er davon Kenntnis hat oder nicht. So meine Meinung.
Alles in allem dennoch ein gutes Video, vielen Dank dafür!
Danke für die Ausführungen. Die Wlan Modelle sind leider sehr leicht störbar und angreifbar, daher helfen die nur bedingt.
11:50 das ist falsch. Jeder Richter darf entscheiden ob er Aufnahmen zulässt. Je nach Schwere des Vergehens wird dann eher zugunsten des Filmenden entschieden.
Musste letztens vor Gericht aussagen, weil eine meiner Überwachungskameras am Rand den Eingang eines Nachbarhauses aufgenommen hat und dadurch ein zeitlicher Verlauf, der bei einer Straftat eine Rolle spielte, belegt wurde. Den Richter hat es nicht interessiert, dass ich den Bereich nicht filmen durfte und als der Verteidiger die unrechtmäßige Aufnahme ansprach, hat der Richter nur abgewunken und das Ganze mit einer juristischen Floskel, die mir nicht mehr einfällt, abgeschmettert. Mag aber sein, dass ein anderer Richter anders reagiert hätte... Nutze übrigens auch ausschließlich unterschiedliche, kabelgebundene (PoE) Reolink Kameras (RLC-823A) in entsprechender Höhe und bin zufrieden. Mit den WiFi Varianten (zumindest mit den Eco Modellen) habe ich leider keine guten Erfahrungen gemacht (sehr schlechter Empfang). Die von Dir genannten Punkte berücksichtige ich bereits...
Einfach fantastisch erklärt, ganz kleine Mini waren dabei, aber die sind zu vernachlässigen.
Das Persönlichkeitsrechts ist nicht Absolut und hat nicht IMMER Vorrang, so kann das Persönlichkeitsrecht zurückgestellt werden im Falle einer Notwehr oder im Notstand. Aber Achtung, es kommt da zu einer Einzelfallabwägung.
Grundsätzlich ist das Gesagt im Video richtig. Hinzufügen sollte man vielleicht noch, dass das reine filmen, weniger das Problem ist, aber das speichern/verarbeiten des Videomaterials.
Siehe Hobbyfilmer, Dashcams und wenn die Person nicht der Hauptfokus ist, sondern die tolle Landschaft""😉
4:35 Da kenn ich jemanden, da steht es an der Haustüre. Allerdings so ein Spruch das ich das gefühl habe zwischen Eingang an der Straße hin zur Türe auch schon überwacht zu werden. Dieses Gebäude wird Videoüberwacht, wäre ja wieder was anderes.
Eigentlich sollte es einfach sein. Bei Straftaten verfällt das Persönlichkeitsrrcht. Eine Aufnahme vor Gericht ist doch kein veröffentlichen.
8:00 Lösung: Aufschrift "360 Grad Kamera". Dann weiß man man wird immer gefilmt und es is nicht mehr heimlich sondern transparent.
Unfassbar. Haben wir den 1. April oder was?
Hilfreich als Überwachung. Den öffentlichen Raum nicht zu filmen, geht mit der Überwachungskamera , die ein Freund von mir hat. (installiert von einem Fachbetrieb, Kosten alles in allem 850 € vor ca. 10 Jahren. )Ein Schild fehlt auch, das ist einfach zu lösen.
Es kann jedoch nicht verhindert werden, dass die Straße
miterfasst wird, weil der Treppenaufgang 90 Grad zur Straße verläuft. Die Kamera ist nicht schwenkbar.
Hi
Wie müssen die schilder angebracht werden?
Reicht es an den Türen oder Toren oder muss ich am Zaun lang alle 5 m ein schild hinhängen?
Gibt es eine maximale Fläche, die ich überwachen darf?
Mon Ja das ist eine möglichkeit, wir machen das mit Wachhunden da ist es alerdings nicht viel anders. Eigendlich müßte mann zwei Zäune haben am ersten steht dran das ein Hund wache hält und ab den zweiten ist er dann da! Wir haben einen Futerautomaten und immer zwei Hunde. Den einen siehst du der andere ist das abdate. den siehst du nicht den Spürst du nur wen du auf den anderen Los gehst !
Ich habe ein Schild in mehreren Sprachen aufgehängt. Ich habe feste Kameras, gut sichtbar angebracht. Da kann man recht genau erkennen, welcher Bereich vermutlich gefilmt wird. Und der öffentliche Raum ist natürlich nicht im stream.
Bei dreh/schwenkbaren könnte ein Passant sich fragen : wird da nur das Grundstück gefilmt oder auch der öffentliche Raum. Das ist ja manchmal dann nicht zu erkennen. Um da evtl Diskussionen oder mehr zu vermeiden oder zu minimieren, halt die festen Kameras. Bei uns in der Strasse haben mehrere mittlerweile Kameras. Aber nicht alle haben Schilder. Und bei einigen festen Kameras kann man auf Grund der Befestigung/Ausrichtung gut sehen, daß da der öffentliche Raum mit erfasst ist.....
wen was passert ist das vorbei dann gehte die straftat vor denn datenschutz
Die Polizei ist aber nicht entscheidend, sondern Gerichte.
😅von wegen. Ordnungsgeld usw
Das Pre-Recording können fast alle Reolink Kameras, nur ein paar der Akku Kameras nicht.
wenn mich die Einbrecher verklagen, dass ich Sie gefilmt hätte, würden sie zugeben, dass Sie eingebrochen haben und sie können wieder für den Einbruch verklagt werden ...
Wenn Du einen Einbrecher gefilmt hättest, müsstes Du das Vorhandensein dieser Aufnahmen VOR einem Prozess allen Beteiligten, bzw. dem Gericht mitteilen.
Tust Du das nicht würde dieser "Beweis" vor Gericht gar nicht zugelassen (ist das Gleiche wie bei einer Dashcam also Beweismittelrückhalt). D.h. der Verteidiger und damit die Einbrecher wissen eh, dass diese Aufnahmen existieren, da dem alle Beweismittel vorliegen müssen, damit er seine Verteidigung aufbauen kann. Und selbst dann kommt es auf gesetzlich einwandfreie Handhabung der Cams an, ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen, also zugelassen werden. Die Einbrecher müssen also gar nichts zugeben. Das die Aufnahmen existieren ist in so einem Verfahren JEDEM klar.Sie können zeitgleich zum Prozeß aber natürlich Klage gegen die Aufnahmen erheben. Das muss dann in einem gesonderten Prozeß behandelt werden. Und in dem geht es dann ausschließlich darum, ob die Aufnahmen rechtens waren oder nicht. Der Einbruch selbst spielt in dem Verfahren keine Rolle.
Bringt nichts, da der, der einbricht, eh nichts zu verlieren hat, der, der sich versucht, gegen den Einbruch zu schützen aber sehr wohl.
@@rainerzufall689 die Freiheit zu verlieren ist auch nicht nichts ... (Verbrecher werden wohl noch eingesperrt)
@@herwigg3327 Deren Freiheit ist nicht so sehr viel wert, schließlich verfügen sie über kein geordnetes Leben. Klar geht keiner jetzt direkt dreiwillig ins Gefängnis, aber man hat was zu essen und ein Dach über dem Kopf.
@@herwigg3327 leider oft eben gerade nicht ... oder erst nach dem X-ten Mal vor dem Richter ...
Was für ein deutscher Schwachsinn. Der Sinn ist doch zu wissen, was auf dem eigenem Grundstück los ist. Danke für das informative Video.
Wie ist das mit den Videoaufnahmen, werden die in der cloud gespeichert oder auf dem Gerät? Wie kommen die Videos in die App?
Und was ist wenn die Leute mit ihren Smartphones überall filmen?
Bin zwiegespalten. Einerseits habe ich Verständniss dass man nicht gefilmt werden möchte, aber heuzutage wirst du das sowieso überall, nur halt nicht von Privatkameras. Von daher finde ich es eigentlich in Ordnung wenn jemand z.B. die Zufahrt zu seinem Grundstück filmt und dadurch auch einen Bruchteil des öffentlichen Raumes mit drauf ist. Etwas anderes ist es natürlich wenn man damit z.B. alle Nachbarn ausspionieren kann. Als Grundstückeigentümer finde ich diese Einschränkungen total bescheuert weil wie gesagt man praktisch sowieso überall gefilmt wird.
Bei deiner Domecam kannst du übrigens auch die Strasse sehen, Fachwerker ! 🙂
Bei uns im Ort im Neubaugebiet hat jeder vier Kameras ums 80qm Restgrundstück. Da wird die Straße, Nachbars Terasse beiderseits, die Bauarbeiter und der Bauer im Feld gefilmt. 😂
Habe Amazon Ring 2 Kameras. Datenschutzmäßig Katastrophe, aber inkl. Polizei hat sich noch niemand beschwert.
Hatte bisher auch einen Einbruch und einen Versuch damit gefilmt. Problem: die Polizei verwertet die Aufnahmen kaum. 1 Fahrrad aus der Garage tauchte zwar bei ebay Kleinanzeigen auf, aber weil das in einer 30 km entfernten Stadt war, wollten die nix machen.
Außensirenen im Wohngebiet sind ebenfalls nicht erlaubt. Ist zumindest bei mir so, kann regional unterschiedlich sein. Nur eine Innensirene ist erlaubt. Ich habe daher für außen nur einen optischen Alarm. Wenn die Kamera nur mit Bewegungsmelder anfängt zu filmen, dürfte auch Ton in Ordnung sein, denn ohne in den Erfassungsbereich zu gehen, nimmt sie auch nix auf.
Würde komplett drauf pfeifen....wenn bei mir einer einbrechen möchte, verstehe ich keinen Spass, da sind mir irgendwelche schwachsinnigen Gesetze wie....eine Außensirene ist nicht erlaubt....auch egal