„Die furchterregendsten Wörter der englischen Sprache sind: „Hallo, ich bin von der Regierung und komme, um Ihnen zu helfen! '“ - Ehemaliger US-Präsident Ronald Reagan
Wenn bei uns auf dem Schiessstand die Behörden geübt haben waren danach immer Löcher im Fussboden , in der Decke , Streifschüsse an den Wänden..soviel zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in der Praxis.
😂🤣waffenrechtliche zuverläsdigkeit ist gut🤦♂️ ein gangster o terorist fragt mit sicherheit NIEMANDEN nach solchen behämmerten amtsprädikaten. aber wenns um beamten u politiker hosenreinheit geht, ist jeder "weisser riese" soldat usw, gut genug. ich kenn doch meine pappenheimer😉 mfg🇨🇭
Tztz...und ich traue mich an leeren Kasernen nicht vorbei...die Schilder des Kasernenkommandanten hängen da ja immer noch....Ich fühle mich bedroht vom Staat...lasst sie uns Verklagen🤣😁
Gleiches Spiel auch auf der Insel. Die paintitpink Aktion haben einige Behörden genutzt, den Besitzern persönliche Unreife zu unterstellen, was ebenfalls zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.
Danke für das interessante Video. Zum Fall selber meine ich, in der heutigen Zeit sollte man besser keine solchen Schilder aufhängen. Ich lebe zwar in der Schweiz, wo die Waffengesetze etwas weniger streng sind, aber ich würde mich nie trauen so ein Schild auf zu hängen. Es findet sich leider immer jemand, der einem einen Strick daraus dreht.
Irgendwie beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass wir immer mehr auf die Zustände zusteuern die George Orwell in seinem Buch 1884 beschrieben hat.
1984 ist schon lange Wirklichkeit. Und das traurige ist, alle holen sich die neusten Wanzen (Smartphones, Smart-Tv's, Alexa, Siri) in die eigenen vier Wände😕 Ich habe in kluger Vorraussicht alle meine alten Handys gesammelt! Nur Tabket online nach Gebrauch in eine spezielle Kiste gelegt
So traurig was da passiert. Was käme als nächstes wenn sie ihr Vorhaben durchgesetzt hätten? Wir haben gesehen das du auf einem grillfest ein Bier getrunken hast... Zuverlässigkeit angezweifelt... Führerschein weg.
@@DerMoosfrau ,also muss ich das jetzt so verstehen, dass alle die Legal eine Waffenbesitzkarte erworben haben, das Verlangen und die Absicht zum töten haben? Da frag ich mich was dann die Leute mit illegalen Waffen vorhaben? Anscheinend an die Wand hängen, oder zum Fasching tragen? Man muss schon das eine oder andere auseinanderhalten können, sonst kann ich ja zum Baumärkten auch Waffenläden sagen.
@@dominikhager9952 Es geht darum das die Gefahr des getrunkenen Bieres beseitigt ist noch bevor jemand das Foto sieht. Fall erledigt. Macht jemand ein Foto auf einer Demo, ist die Situation nach Wochen unverändert. Die Einstellung ist noch da, die Waffe ist noch da. Fall immernoch aktuell. Über Absichten, Vorurteile, Legalität, Fairness, Gerechtigkeit oder Dekowaffen gabe ich überhaupt nicht gesprochen - und gabe es in diesem Thread auch nicht vor.
Ich finde es eigentlich ganz einfach. Unsere Bedürfnisse befassen sich mit Jagd und Sport. Norwehr ist außen vor, das kann man nicht planen. Hingegen zu planen, die Waffe gegen Leute einzusetzen, die unbefugt ein Grundstück betreten, hat mit Notwehr nichts n mehr zu tun und ist eben nicht jagd oder Sport. Dass hier im Einzelfall die Angst vor Einbrüchen der Grund ist, ist dem 0815 Besucher, bzw Außenstehenden doch nicht klar. Ich finde es nachvollziehbar, dass die Behörde so entschieden hat und auch semi schlau, so ein Schild aufzustellen.
Haben die nicht mehr alle Latten am Zaun? - Und was mach ich jetzt mit meinen Schildern "Militärischer Sicherheitsbereich - Vorsicht Schusswaffengebrauch"? Hab ich die jetzt umsonst gekauft? Gut das ich bisher nicht mal einen Zaun habe wo ich die Schilder dran hängen kann ;-) Wie soll ich denn mittelbar mit so einem Schild jemand Gewalt androhen? - Das ist doch völliger Nonsense. Und wenn ich im Garten Luftpistole / Luftgewehr schieße, dann trifft dieses Schild ja sogar zu, außer das mit dem militärischen Sicherheitsbereich aber das weiß ja keiner. Spätestens bei so fadenscheinig herbei konstruierten Gründen jemandem die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, ist eine unfassbare Frechheit. Vor allem, was bitte hat der Ehepartner damit zu tun. Direkt mit in sippenhaft genommen, mit welcher Begründung? - Die Zuverlässigkeit ist doch persönlich auf den jeweiligen Besitzer bezogen. Das gehört auf jeden Fall durchgeklagt bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses Land tut mir nur noch Leid, ist es sowas von im Arsch. Wir kommen wieder Richtung 1933, da hat man der Bevölkerung auch die Waffen weggenommen damit man danach freie Bahn hatte. Dieses Land braucht dringend eine massive Veränderung auf allen Ebenen.
Da hast du recht. Ein Schild mit nur dem Hinweis auf Schusswaffengebrauch sollte rechtlich kein Problem sein. Muss ich mal Frauchen fragen ob ich sowas aufstellen darf :-)
Moin, während sich für Sportschützen die Bedingungen für unser Hobby immer weiter verschärfen hat der Gesetzgeber im November letzten Jahres eine Verordnung zur Freistellung der Behörden, Gerichte etc des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften erlassen. Diese Information ist im Netz frei verfügbar.
@@peterzelk635 Diese Reglung ist nicht neu, wie Herr Wisnewski hätte wissen können, wenn er etwas nachrecherchiert hätte. (Was eigentlich sein Job als Journalist ist). Diese Verordnung ersetzt nur eine weitgehend gleichlautende Verordnung von 1976. Ich bin noch dabei die Unterschiede zu vergleichen, aber so wie es aussieht wurde das nur aktualisiert. Also alles wie immer, nur mehr davon. Version von 1976: www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm Version von 2020: www.buzer.de/WaffGBundFreistV.htm
Das ist aber nicht neu sondern eine Neufassung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz (www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm). Galt quasi alles schon vorher so.
Sag ich schon lang. In DE sollte man sich nicht fragen ob man die Zuverlässigkeit aberkannt bekommt, sondern wann. Es geht nur noch darum unter dem Radar zu bleiben, nichts dummes oder Spaßiges zu machen, nichts falsches zu irgend jemand sagen, nicht seine Meinung laut auszusprechen, schön still sein und kein ärger zu machen. Ein Wort von jemand und alles ist einfach weg. Du brauchst ja nicht mal eine Straftat oder sonst was zu begehen um die Persönliche Eignung aberkannt zu bekommen.... wie bei dem Kerl mit den Facebook Kommentaren. Es stinkt mir langsam echt zum Himmel wie hier mit einem umgesprungen wird. Verkaufst gefühlt deine Seele um Waffen besitzen zu dürfen. Vielleicht sollten wir LWBs endlich mal Laut werden und nicht immer nur Stille Maus spielen. Aber die Verbände und Organisationen machen da halt mit bei dem Stille Maus spielen. Es läuft nur noch so, das wir alles abnicken und uns gefallen lassen ohne das wir uns was zu schulde kommen lassen. Es kann nichts passieren, ein Attentat eines Islamisten mit Illegaler Zastava und wir bekommen keine Langen Magazine mehr und die Gelbe wird auf 10 Begrenzt. Also was bringt es dann wenn wir Still sind und uns nichts zu schulde kommen lassen? NICHTS.
Mit Facebook und anderen öffentlichen Kommentaren würde ich sowieso schwer aufpassen, auch wenn man keine WBK hat. Das wird alles gesammelt und einem bei Bedarf um die Ohren gehauen, wenn man in der Zukunft wegen irgend etwas fadenscheinigem vor Gericht steht. Die Fälle gab es in den USA jetzt schon ein paar Mal, dass 10 Jahre alte Social-Media Posts, die eindeutig lustige Witzbildchen und Memes waren, zu Verurteilungen bei an sich total lächerlichen Anklagen geführt haben.
Bei der Anbringung dieses Schildes ist die Person , Jäger oder Sportschütze , voll daneben. Androhung von Schußwaffengebrauch für das Betreten eines Grundstücks ist unseriös und hat durchaus was mit Zuverlässigkeit zu tuen und widerspricht der Einschätzung von Notwehrsituationen. Zudem bringt er Waffenbesitzer unnötig in Verruf.
Die Androhung von Schusswaffengebrauch ist unseriös? Also beim militärischen Sicherheitsbereich ist unser Staat genauso unseriös? Dann kann mich davon ja auch bedroht fühlen.
Ist doch völlig wurscht was er androht. Wenn es effektiv ist dann ist doch okay. Solange er nicht rechtswidrig handelt in einer Notwehrsituation sollte das in Ordnung gehen.
Ob das denn auch für Mitarbeiter des LKA-Sachsen so ist ? Eigentlich ja alles nicht witzig, aber Galgenhumor hilft einen auch immer über schwere Zeiten. Ich sehe mir Deinen Beitrag heute Abend, nach dem Job wieder an. LG aus Magdeburg
Vollkommende Zustimmung. Musste auch bereits am Anfang sofort an die Hundebesitzer und so manche Schilder denken. Es ist eben noch keine nachweisliche "Drohung", sondern eine Abschreckung. Wenn "Interpretationen" schon beweiskräftig sind, hat es auch für beide Seiten zu gelten. Vielleicht sollte man das Schild als Meinungsäußerung oder Satire deklarieren?
Da ist noch lange nichts verloren, denn wir lassen uns doch nicht die Genugtuung nehmen ,denn die wird kommen .Denn die Menschen wollen sich bestimmt bis in die kleinste Dorfamtsstube ,die nichtdenkenden Schleimrutscher mit Blumen bewerfen wo die Töpfe noch dran sind. Da werden die Herrschaften die diese Verbrechen mit gemacht haben ein sehr schnelles Pferd brauchen.
@gunvlog Ich schätze deine Videos sehr - danke dass du dir noch die Mühe machst!👍🏻 Du hast zum Schluss gesagt dass man sich als Legalwaffenbesitzer möglichst nicht ins negative Rampenlicht drängen lassen soll. Dazu möchte ich dir einen Rat geben (bitte krieg das jetzt nicht in den falschen Hals!!!🙏🏻) - du solltest eventuell darüber nachdenken deine alten Videos mit dem Pulli einer ganz bestimmten englischen Marke zu zensieren oder zu löschen. Dieses Modelabel ist in der Vergangenheit teilweise von bestimmten politischen Extremisten als Erkennungszeichen missbraucht worden. Der falsche könnte dir das ankreiden. Lg
Da muss man schon vor den EuGH ziehen. Der Besitz von Waffen gilt in D als Privileg, auf das es keinen Anspruch gibt. Bzw. das ist das Ziel der "Mainstreampolitik" von links außen bis zur Mitte der der CDU. Alle anderen Parteien, die ein liberaleres Waffenrecht vertreten, sind im politischen Willensbildungsprozess sowieso nicht gefragt.
Bei der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist halt ein strengerer Maßstab anzulegen. Ich weiß die genaue Formulierung in Deutschland nicht, wird aber sicher auch ähnlich sein wie in Österreich: §8 (ö)WaffG (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er, Z1: Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird. Aufgrund dieses Schildes lässt sich annehmen, dass der Waffenbesitzer die Waffe leichtfertig anwenden wird/will, wenn er offenbar gewillt ist, auf Leute zu schießen, nur weil sie seinen Grund betreten. Ich bin selbst Sportschütze (und sicher kein Grüner haha), aber ich muss ehrlich sagen, sowas kann man sich auch wirklich sparen. Wir haben es schon schwer genug, und solche Einzelfälle tragen bestimmt nicht zu einem liberaleren Denken über Waffenbesitz in der Gesellschaft bei.
@bLackstar Ich bin ziemlich sicher, dass in Österreich ähnlich entschieden worden wäre im konkreten Fall. Ich hab meine WBK für SV und Sport, trotzdem habe ich auch Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand so ein Schild hinstellt.
@bLackstar Wie gesagt, in Österreich ist Selbstverteidigung unter anderem ein Rechtfertigungsgrund um eine WBK zu beantragen. Bricht jemand bei dir zu Hause ein, darfst du, im Rahmen von Notwehr (unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit) deine Waffe auch einsetzen um einen Angriff gegen Leib und Leben abzuwenden. Aber pauschal zu sagen - überspitzt formuliert - ich knall jeden ab der mein Grundstück (nicht Wohnung!) betritt, ist damit keinesfalls gerechtfertigt. Ein Einsatz von Schusswaffen ist in Österreich ua. im Waffengebrauchsgesetz geregelt. Somit ergibt sich immer ein sehr individueller Fall, der dann rechtlich einzeln zu prüfen ist.
Ich habe da mal eine Frage, wenn ich mich privat auf einem Schießstand als Sportschütze, mit Aufsichtsbescheinigung, anmelde, darf ich jemanden mitnehmen, der nicht Sportschütze ist und ihn, nach einer Einweisung schießen lassen?
@@gunvlog Dankeschön, für die schnellen Antworten. Nein ich selber mache dann die Aufsicht und stehe dem "Neuling" beiseite. Wenn ein weiterer "Neuling dabei ist, der gleichzeitig schießen will, dann besorge ich mir auch eine zweite Aufsicht.
Das könnte noch Lustig werden. Das Problem an der Sache könnte sein das der Gesetzgeber evtl keine Waffen in privater Hand will. Bzw die vorhandenen sollen weniger werden. Was wir dagegen tun könnten............
@@altblechasyl_cs2093 Sorry wenn es falsch rüber kam. Es war eigentlich rein sarkastisch gemeint. Ich weiß genau was du meinst. Danke für deine nette Auflistung. Gute Zusammenfassung.
Wir haben Beamte und Bürger der Beamte regiert den Bürger das war immer schon so. Das lässt sich aber nicht ändern solange im Bundestag Beamte sitzen. Ich würde mich ja auch nicht selbst abschaffen. Das Schlimme ist das die Behörde anordnen kann ohne aufschiebende Wirkung.Sie können dann ja 10 Jahre prozessieren. Die Balance zwischen dem Bürger und dem Beamten fehlt immer mehr das ist das Problem.
Das Schild ist aber kein besonders gutes Beispiel. Nur "Schusswaffengebrauch" hätte man ja zu Abschreckung stehen lassen können, aber der weitere Text ist schon ziemlich fragwürdig, vor allem durch den Nachsatz, dass es sich um keinen Spaß handelt. Man kann doch nicht ernsthaft damit drohen (auch wenn die Drohung an einen Personenkreis gerichtet ist, der sich nicht gesetzeskonform verhält) auf jemanden schießen zu wollen und gleichzeitig erwarten seine Zuverlässigkeit zu behalten? Wir sind (was solche Dinge angeht leider) nicht in den USA und ein Schild aufstellen ist auch keine Notwehr.
Wie oft sagt man so daher... Boar dem hau ich bald eine rein. Ist doch das selbe. Hat man in dem Moment eine Körperverletzung tatsächlich begangen? Nein.
@@verenatholen977 ja, es macht einen Unterschied. "Ich hau dir eine rein" sagt man in der Regel unüberlegt im Affekt und meint es auch selten ernst. Wenn man aber ein Schild aufstellt ist das mit einem gewissen Aufwand verbunden, man sollte also davon ausgehen, das derjenige sich das überlegt hat.
@@verenatholen977 Ich weiß nicht, wie oft man das so daher sagt, ich sage das nie. It is only when a mosquito lands on your testicles that you realize, there is always a way to solve problems without using violence.
Ich bin immer auf der Seite der Legalwaffenbesitzer, aber wenn jemand sein Grundstück mit "Schusswaffengebrauch" und "Dies ist kein Spaß" deklariert, brauch sich über Konsequenzen in der heutigen Zeit nicht zu wundern. Vor ein paar Jahren hätten sich daran die wenigsten hochgezogen. Aber seit Fridays for Future oder Black Lives Matter hat sich der politische Wind nochmals gedreht....
Dreht den Spiess um und äussert einen Verdacht gegen Polizsten das diese gewaltbereit sind (bringt der Beruf mit sich) und somit nicht geeignet sind eine Schusswaffe / Schlagstock / Reizgas (Pfefferspray) etc zu führen
Schon gehört von der Gesetzesänderung... Wisnewski, hat es gestern in seinem Video Kanal gezeigt. Titel, Feuer frei auf die Bürger Hast du das gesehen??
Hätte Wisnewski nur 2 Minuten recherchiert, dann hätte er herausgefunden, daß das nur ein Update für eine fast gleichlautende Regelung von 1976 ist. Marginale Erweiterung.
Also ich finde es vollkommen richtig so einem Spinner die Waffen zu entziehen. Am besten noch einen bewaffneten Sicherungstrupp Patrouille laufen lassen... Und eine Androhung von Schusswaffengebrauch ist ja auch wohl was Anderes als eine Warnung vor dem Hund. Hunde sind für solche Belange übrigens sehr effektiv.
unglaublich! 40 Jahre Sportschütze und hab nie einen getroffen. Muß ich wohl etwas falsch gemacht haben. ;) Wenn schon nur der Verdacht ausreicht, obwohl klar ist, das es nur zur abschreckung diente.
Wenn in meinem Bekanntenkreis die Diskusion aufkommt, warum ist es immer noch erlaubt, dass Privatpersonen unter besonderen Vorraussetzungen erlaubt wird eine scharfe Schusswaffe zu besitzen, antworte ich immer das Gleiche. Ein Sportschütze muss ein sehr diszipliniertes Leben führen. Eine kleine Handgreiflichkeit, alkoholisiert Auto fahren oder unbeabsichtigt andere Gesetzesverstöße begeht, muss damit rechnen seine WBK zu verlieren.
Das krasseste daran ist für mich, dass auf dem Schild im Prinzip nur steht, dass der Besitzer von seinem Notwehrrecht Gebrauch macht und für den Fall, dass der Gebrauch einer Schusswaffe das mildeste zur Verfügung stehende erfolgversprechende Mittel ist (z.B. gegen eine Gruppe mit Brechstangen bewaffneter Angreifer als einzelner älterer Mann) DARF er eine Schusswaffe selbstverständlich dazu nutzen, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich abzuwehren, wobei hier der Schutz von Eigentum nicht unerheblichen Wertes vom Notwehrparagraph abgedeckt ist. Auf dem Schild steht keinesfalls, dass der Schreiber vorhat, irgendein Gesetz zu brechen. Wenn ich sage:"Wenn einer auf mich einschlägt würde ich mich so lange wehren, bis er aufhört." - dann ist das vielleicht eine Gewaltandrohung, aber es wäre keine rechtswidrige Gewalt. Sie wäre vom Notwehrparapraphen gedeckt. Naja, ich gehe davon aus, dass er das mit nem soliden Anwalt geregelt kriegt, vielleicht nicht in erster Instanz... aber es ist natürlich trotzdem eine Schande für einen Rechtsstaat, wenn übertriebene Panik vor einem verrosteten Schild höher bewertet wird als die Unschuldsvermutung. Es gibt Grundkonzepte eines freiheitlichen Rechtsstaates die einfach unantastbar sein sollten, in der Regel ist das das Zeuch, was man in der Verfassung findet, so was wie Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit, Unschuldsvermutung, freie Entfaltung der Persönlichkeit usw. Es ist bezeichnend, wenn unsere Politiker willens sind, solche Grundprinzipien aufzuweichen um ein nicht existierendes Problem zu lösen, denn wir haben in Deutschland kein Problem mit legalem Waffenbesitz.
Man sollte sich hier in Deutschland als Waffenbesitzer, einfach 5 Mal überlegen, ob meine Taten, oder Aussagen gerechtfertigt bzw. wirklich angebracht, oder notwendig sind. Wo ist hier mit diesem Schild in irgendeiner Weise gerechtfertigt, dass in Notwehr, Nothilfe, oder Notstand gehandelt wird, weil Ich meinen Grund und Boden schützen, oder Verteidigen will..? Garnicht ! Die Themen, haben wir alle mal irgendwo in der Sachkunde gelernt. Ist aber auch nur meine Meinung zu dem Thema und weil Ich weis, wie behutsam Ich und meine ganzen Vereinskollegen mit dem Thema umgehen. Hier hält lieber jeder 100 Mal die Schnauze, ( sorry ) bevor er einmal was falsches zu jemand anderem sagt, das evtl. falsch verstanden werden könnte. Ich hör sogar immer wieder: Oh... lasst das doch bitte, mit euren Fotos, Videos etc. und wenn, dann zeig es bloß niemand und schon garnicht in der Öffentlichkeit... Und an dem Punkt denk ich dann immer an alle meine geliebten, abonnierten deutschen Blogger, zum Thema Waffen etc. und muss dabei lächelnd die Augen verdrehen, weil es ja dann doch nicht so schlimm sein kann. 😊 Aber vielleicht kommt das auch noch, wer weis🤷♂️ Gruß
Es ist ein großer Unterschied, ob du dich selbst beim Schießen fotografierst/filmst, oder ob du ein Schild aufstellst auf dem du den Waffeneinsatz androhst...
@@zulu0489 ist ja gut wenn es so ist und auch hoffentlich so bleibt. 👍 Aber auch ich hadere immer mit mir, soll ich jetzt was hochladen, oder lass ich es lieber sein...Auch wenn ich mir zu 100% sicher bin, dass ich alles richtig gemacht habe.
Hey liebe Leute. Ich habe heute eine Ablehnung bekommen. Ich bin nicht für einen kleine waffenschein zugelassen. Ich muss 5 Jahre in Deutschland leben. Ist das wahr ? oder nicht ? Ich sehe es nirgendwo. wenn ja. gilt das auch für eine wbk karte? Ich lebe jetzt seit einem Jahr in Deutschland. Ich bin aus Holland ich hoffe das jemand mir kann hilfen. Ich leben in Nordrhein Westfalen. Mit freundlichen Grüßen Jeremy
Paragraph 4, Satz 2 erklärt die Voraussetzungen deutlich. Du solltest mindestens für 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben um eine Waffenrechtliche Erlaubnis überhaupt beantragen zu können. www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
Wo Sie gerade sagen, man soll aufpassen, was man trägt, vielen gleich mir ihre Videos von vor 2 Jahren ein, wo sie Lonsdale Kleidung anhaben. Das fand ich damals auch schon nicht gut.
jibbet et nit für LWB. Siehe Urteil Oberverwaltungsgericht München. Entzug eines Privilegs ist keine Bestrafung, dadurch ist Entzug der Zuverlässigkeit keine Einschränkung der freien Meinung. So das Gericht.
@@Mr79dream vielleicht hast Du mich missverstanden. Ich meine das global. Eine Tatsachenbehauptung ist eventuell justiziabel, eine Meinungsäußerung nicht, solange sie nicht Offenkundigkeiten betrifft oder eine Beleidigung darstellt. Oder sehe ich das falsch?
@@zorngottes1778 bei Legelwaffenbesitzern trifft das leider nicht mehr zu. Auch wenn die Meinungsäußerung nicht justiziabel war, kann es dennoch reichen die Zuverlässigkeit / Eignung zu entziehen
Es ist nicht fünf vor Zwölf sondern schon 30 sec. vor Zwölf, aber was kann man gegen die Verblendeten tun, Aufklärung hilft da nicht, die sind Beratungsresistent, leider.
"Der Schritt ist so einfach und banal wie er sonst nicht seien könnte" - ja, für mich auch aber im Gegenteil. Ich will niemanden ne Waffe in die Hand drücken wo seinen jagdschein zur Verteidigung seines Grundstücks (nichtmal personen) nutzt. Man stelle sich vor was passieren würde, wenn er seine Drohung wirklich durchführt, schließlich scheint er ja wohl keine Hemmungen zu haben diese auszusprechen. Wenn ich in der Kneipe sagen würde ich würde jemand abstechen, wäre das dann auch unbedenklich? Erst recht wenn ich das über Jahre hinüber konstant kommunizieren würde. Der zweite Teil mit hören sagen ist genau das. Hören sagen, bitte zeig eine gewisse Seriosität an den Tag, dasselbe gilt auch für dein strohmann mit dem Hunde einschläfern. Das ist nicht passiert und erst wenn ein solcher Fall vorkommen würde, könnte man das als Argumentation nutzen. Das hört sich für mich wie ne klassische emotionale hetze ohne Basis und Logik an. Ich habe nun nach aktuellen urteilen bezüglich des entzugs der Zuverlässigkeit geschaut und es gibt keine Anfechtung an einem Gericht, welche in diesem Jahr stattfand... Vielleicht ist diese aber noch auf wegen, dann schaue ich gerne immer wieder mal rein. Wir Jäger haben eine gewisse Verantwortung, da würde eine gewisse Empathie der Gegenseite durchaus nützlich sein, auch wenn nicht jedes einzelne Urteil komplett logisch ist. Dieser Fall mit dem Entzug der Zuverlässigkeit finde ich aber gerechtfertigt.
Auch wenn ich mich gleich unbeliebt mache, denke ich das die Entscheidung richtig war. (Ich beziehe mich dabei nur auf den Sachverhalt des Gewerbegrundstücks und nicht zu dem Demo Punkt.) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren (§32 ABS. 2 StGB und §227 BGB). Eine Überschreitung liegt vor (Notwehrexzess(§33 StGB)) wenn die Voraussetzungen der Notwehr objektiv vorliegen, der Angegriffene aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken das erforderliche Maß der Abwehr überschreitet. Bei einem Einbruch / Wiederrechtliches Betreten eines Werksgeländes finde ich die Androhung von Schusswaffengebrauch etwas überzogen. Eine Videoüberwachung wäre das erste Mittel der Wahl um Personen abzuschrecken. Und das subjektive Empfinden, das die Behörden nicht oder zu schleppend reagieren kennen sicher einige. Es ändert jedoch nix daran das die Gewaltenausübung in Deutschland bei der Exikutive liegt. Selbstjustiz brauchen wir meiner Meinung nach wirklich nicht. Und bitte jetzt keine Hates sondern nur Argumente die vernünftig sind. Auf alles andere reagiert ich sowieso nicht.
Wir sind aber nicht bei einer Notwehrhandlung und noch keinem gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff. Wir sind bei einem Unternehmer, bei dem mehrfach eingebrochen wurde und aus dem Grund ein Schild zur Abschreckung von genau diesen Einbrechern aufgestellt hat. Mehr nicht! Es wurden keine Handlungen vollzogen, keine Waffengewalt ausgeübt. Es fühlte sich nur jemand von dem Schild gestört und die Behörden nahmen dies zum Anlaß die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkennen. Was auf dem Schild steht, ist nichts anderes als bei einer Kaserne, wo ebenfalls mit Schusswaffengebraucht gedroht wird. Nur das es sich im beschriebenen Fall um ein Firmengelände handelt, nicht um eine Kaserne. Wir sprechen hier davon, dass eine reine Vermutung ausreicht, einem Jäger, Sportschützen oder Waffensammler die Zuverlässigkeit aberkennen zu können. Was passiert wenn eine verpflichtende MPU für alle kommt und der Psychologe, der diese durchführt die "Vermutung" hat, Du hast einen an der Waffel, könntest Suizid gefährdet sein, oder Du aufgrund eines unbedachten Postings in den sozialen Medien einer überwaschten Gruppe angehörst. Dann reicht diese Vermutung bereits aus, Dir die Zuverlässigkeit abzuerkennen und die WBK ist dann erst mal weg. Das ist das eigentliche Thema.
@@gunvlog ich denke das da gerade ziemlich viel Spekulation drin ist. Was wäre wenn ist keine Grundlage für eine Diskussion. Und bei den unter 25 Jährigen, also die, die die MPU bereits machen müssen kommt auch nahezu jeder durch. Das Schild stellt für mich eine ganz klare übertriebene Drohung da. Und eine Kaserne kann aufgrund des Besitzers (Der Staat) nicht mit einem, sich in Privatbesitz befindlichen Unternehmensgrundstück gleichgestellt werden. Das ist meines Erachtens anmaßend, da die Bundeswehr einen ganz anderen Auftrag / Berichtigungen von Gesetzteswegen her hat als ein Privatunternehmer. Bis jetzt hab ich die Videos immer als sehr sehenswert und Informativ gehalten. Das ist gerade Stimmungsmache mit Halbwissen. Aussagen wie: „Der Prozess läuft noch und deswegen kann ich nix genaueres sagen.“ oder auch die Sache mit der Demo, ohne weitere Angaben find ich bedenklich und sehr Spekulativ. Ein zweites Video nach Abschluss des Verfahrens wäre gut, wenn Daten und Fakten vorliegen. Und die Sache mit der Demo, es kommt drauf an was auf dem Foto ist! Ist es eine FFF Demo mit Maske zwischen Kids oder eine Querdenkerdemo ohne Maske neben Atila Hildmann und dem Reichsbürger Pack? Vor ein paar Wochen haben sich noch alle aufgeregt das die Behörden erst einmal ihre Spielräume ausnutzen sollen, was zum Beispiel im Fall von Hanau nicht geschehen ist. Jetzt tun sie es und wieder sind alle am Schreien.
@@RabrabJoker, der Punkt ist: Das Schild stört den Öffentlichen Frieden. Wie Volksverhetzung auch den Öffentlichen Frieden stört. So ein Schild aufzustellen, ist einfach megadämlich (falls die Geschichte stimmt).
@@gt2x443 Ach bitte! Ein Gericht hat zu entscheiden was die öffentliche Ordnung stört, keine Waffenbehörde, keine Staatsanwaltschaft. Mit der Argumentation kann ich auch Sprüche auf Demos verbieten lassen.
@@gunvlog Uiuiui, ich habe in der Wachausbildung gelernt (nach entsprechenden Warnungen) in der Kaserne auf Eindringlinge zu schiessen weil es nicht nur legitim sondern verpflichtend ist. In der Sachkunde habe ich nicht gelernt mich an meiner Arbeitsstelle nachts auf die Lauer zu legen um auf Einbrecher zu warten und auf diese zu schiessen.
Es ist echt hart was hier gemacht wird, da es ja keine direkte Drohung war. Kann ich es nicht verstehen. Und mit dem Fotografieren ist noch viel härter
lol mit vorderladerpistole im haus, zuendhuetchen abgeschossen. polizei usw, verstoss gegen waffenrecht, verbotenes fuehren einer waffe, bezahle strafe immer noch ab ... hehe bescheuerter richter eben und anwalt konnte ich mir nicht leisten
es kann aber nicht sein, daß jemand, nur nach Bestehen der Jägerprüfung, sich bis an die Zähne bewaffnen kann, obwohl er keine Jagdgelelgnheit nachweisen muss. Diese schleichende Bewaffnung dürfte es in Zukunft nicht mehr geben
Gut wobei die Straftaten werden in der Regel mit schwarzen Waffen verübt. Siehe auch der Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz insachen Kriminalität mit Schusswaffen. Die Zahlen stehen eher auf der Seite der liberaleren Länder eben wegen den schwarzen Waffen.. Macht man es dem Bürger schwerer legal Waffen zu erwerben in einem geregeltem Rahmen wird die Nachfrage eben vom Schwarzmarkt wahrgenommen und gedeckt. Und vermutlich ist dann der Zugang für Menschen mit kriminelle Energien weit einfacher.
Könnte man meinen. Aber jeder der jetzt bei klarem Verstand ist, kauft doch hier in dem Land selbst nichts mehr. Und Export dürfte problematisch werden. Naja die Waffenverwerter werden wohl das Geschäft Ihres Lebens machen in den kommenden Jahren. Denn die exportieren dann auf jeden Fall.
Das Schild besagt quasi in anderen Worten:"Wenn du hier aufs Gelände kommst, werde ich schießen." Nichts anderes. Ich kann schon verstehen, dass der ein oder andere sich da "offendet" fühlt.
Anekdote: In einem Gerichts Sahl. Angeklagte: -Hr. Richter, ich bitte Sie mich noch für eine Vergewaltigung anklagen. Richter: -Habe Sie jemanden vergewaltigt? Angeklagte: -Nein, aber ich habe ein Gerät dafür.
Da bin ich mal gespannt wieviel von den Behördlichen Waffenträger dann noch in der Öffentlichkeit mit Waffen rumlaufen dürfen!!! Denn die Zuverlässigkeit muss ja dann auch von ALLEN Waffenbesitzern erbracht werden!!!! Oder????🤔🤔🤔
Also wenn jemand einen Einbrecher bei sich Zuhause erwischen sollte, dann ruft man die Polizei und trinkt bis zum eintreffen der selbigen mit dem Einbrecher einen Kaffee!!!!???🙈🙈🙈........interessant!!!!!!🤔🤔🤔
Ich bin in vielen Punkten bei Dir, aber ganz ehrlich, dieses Video finde ich nicht gut. Ich habe beim Jagdschein und auch bei der Sachkundeprüfung davor als Sportschütze gelernt wo ich schießen darf und wo nicht. Hänge ich also ein Schild auf, dass ich auf meinem Grundstück schieße obwohl ich das nicht darf lässt das nicht nur an meiner Zuverlässigkeit sondern auch an meiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln! Das sind doch auch keine neuen Gesetze. Wir sind nicht in Amerika wo ich auf meinem eigenen Grundstück auf Einbrecher schießen darf. Ich glaube das Gewaltmonopol ist in Deutschland nicht erst seit gestern beim Staat. Argumente auf Hörensagen (Zitat!) zu stützen ist nicht besonders seriös. Um was für eine Demo hat es sich denn gehandelt? Ist der Herr vielleicht sonst noch negativ aufgefallen? Sollte Gewaltandrohung denn Straffrei sein? Wo zieht man die Grenze? Sind Morddrohungen auch ok oder ist das dann zu viel?
Wie oft sagt man so daher... Boar dem hau ich bald eine rein. Ist doch das selbe. Hat man in dem Moment eine Körperverletzung tatsächlich begangen? Nein.
@@verenatholen977 Nur ist die Denke der Behörden: "der ist bewaffnet, dem ist das eher zuzutrauen". Natürlich ein leicht zu widerlegendes Vorurteil, aber wie geht man gegen solche Denkweisen an?
Der Staat hat und darf kein Gewaltmonopol haben, dieses Wort kann zwei Bedeutungen haben 1. Der Staat übt die alleinige Gewalt aus, was natürlich in der "Demokratie" völliger Quatsch sein sollte 2. Nur der Staat darf Gewalt anwenden, was aber ausdrücklich durch den Notwehrparagraphen widerlegt wird.
@@TheSeneca16 Du kannst ja mal Verfassungsbeschwerde einlegen 😂 Oder auswandern. Andererseits gibt es kein Land auf der Welt in dem der Staat nicht das Gewaltmonopol hätte. Da hast Du vermutlich Pech gehabt.
Sofern in Deutschland wirklich noch die Unschuldsvermutung herrschen sollte, gibt es überhaupt keinen Grund bei jemandem die Waffen direkt einzuziehen, solange bis er rechtskräftig verurteilt ist. Scheinbar sehen das die Behörden aber gänzlich anders. Den geschilderten Fall müsste man mal genau im Kontrast von Hanau sehen, der vor Behördenversagen nur so strotzt.
@@gt2x443 Den öffentlichen Frieden, auf seinem privaten Grundstück? 😂 Vielleicht für die ganzen Empörungsbekloppten die da draußen rumlaufen, und sonst nix zu tun haben.
Naja also generell bin ich auch für mehr Freiheiten und weniger Einschnitte durch den Staat und warte gerade auch selbst auf meine WBK - wir sind also generell auf der selben Seite. Ich bin allerdings schon der Meinung, dass wenn dir jemand damit droht, dich zu beschiessen, solltest du sein Grundstück betreten (was in DE nun mal verboten ist - und das hat er getan, dummerweise sogar wortwörtlich mit Stahl und Beton untermauert). Dann muss man davon ausgehen, dass er diese Drohung ernst meint und bereit ist sie in die Tat umzusetzen. Deshalb hat er seine Zuverlässigkeit zurecht verloren.
Wo ist denn dein Punkt, das Schild ist doch de facto eine Androhung von Gewalt. Man vermutet ja nicht, er habe vielleicht so ein Schild aufgestellt sondern es ist faktisch da.
Zeugen das er es ausgestellt hat? Es ist natürlich grenzwertig und wäre etwas ganz anderes wenn denn jemand wirklich beschossen wurde aber gerade darum wäre ein Zwischenschritt gut anstatt einfach alles gleich wegzunehmen wie zb. Ein Psychiatrisches Gutachten oder was auch immer.
@@StarFireG3 danke für die Info. Manchmal kommentiert man mit der Hoffnung, dass sich jemand findet, der es besser weißt. Kein Grund für Aufregung. Frage. Wenn schon so alt warum immer noch eine Verordnung und kein Gesetz? Die stille Änderung hat es doch in sich, oder? Während Sportschützen immer mehr schikaniert werden, werden nun Waffen dort praktisch ohne Einschränkungen erlaubt. Es wirft Fragen auf, die ein Beitrag auf dem Kanal wünschenswert machen. Zumindest ist das aktuelles Thema, die viele beunruhigt.
@@BiberOne1 Verordnungen sind bequem, weil schnell erlassen und sie benötigen keine Zustimmung des Bundestages. Aber diese "stillen Änderungen" sind nur eine marginale Änderung der bisher bestehenden Regelungen. Ich sehe da jetzt keinen Grund zur Aufregung. Man hat einfach ein paar Punkte präzisiert. Am längst bestehenden Gesamtpaket ändert das nichts. Hier ist der Link zur neuen Verordnung und unten finden sich die Verlinkungen zur alten Verordnung. Man kann problemlos selbst vergleichen, daß da nichts drinsteht, was vorher nicht auch schon unter die Ausnahmeregelungen gefallen wäre. www.buzer.de/WaffGBundFreistV.htm Sturm im Wasserglas und Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker. Das sind die aktuell vorgeschlagenen Gesetzesanträge viel gravierender und betreffen Legalwaffenbesitzer direkt.
@@StarFireG3 Tja, dann war an meinem ursprünglichen Kommentar nichts falsches dran außer, dass das eine alte Geschichte ist. Wenn die Verordnung schon damals schei. war, dann ist sie durch marginale Änderungen jetzt nicht besser geworden.
@@BiberOne1 Vorher hat die Regelung das gesamte WaffG in Bezug auf die Behörden außer Kraft gesetzt. Das wurde jetzt durch die aufgelisteten Paragraphen sogar limitiert. Was findest Du an den Regelungen konkret schlecht? Interessiert mich.
Wen ein Schweizer Taschenmesser einen Waffenschein braucht.... Deutschland Deutschland deine Mündigkeit... Was kommt als nächstes... Psychologische und Hintergrundprüfung beim Brotmesser kaufen.... Aber Auto Fahren bo 99+ ohne nachprüfen ob man fahrtauglich ist :/
Vollgas Richtung Regenbogen wir nehmen jeden Eisberg mit
Wir sinken
Love, Peace and Harmony
ne das sehe ich rosiger ,erstmal herzbrille auf.
😉 Fettes doppel ❤️👍🏻
„Die furchterregendsten Wörter der englischen Sprache sind: „Hallo, ich bin von der Regierung und komme, um Ihnen zu helfen! '“ - Ehemaliger US-Präsident Ronald Reagan
In den letzten Monaten fällt es mir immer schwerer, meine Alpträume von der Realität zu unterscheiden.
Denunziation wird weltweit verachtet hierzulande geliebt...
Der größte Lump im ganzen Land , ist und bleibt der Denunziant!
Gerade in der Corona-Zeit wird genau so ein Verhalten den Leuten anerzogen, und auch noch belohnt.
In tollen Zeiten leben wir...
Unzufriedenheit mit sich selber treib solche Blütten.
Wenn bei uns auf dem Schiessstand die Behörden geübt haben waren danach immer Löcher im Fussboden , in der Decke , Streifschüsse an den Wänden..soviel zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit in der Praxis.
Die schiessen auch andere Übungen, als ein Sportschütze. Ausserdem hat das nix mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun. 🤷♂️
😂🤣waffenrechtliche zuverläsdigkeit ist gut🤦♂️
ein gangster o terorist fragt mit sicherheit
NIEMANDEN nach solchen behämmerten
amtsprädikaten. aber wenns um beamten u
politiker hosenreinheit geht, ist jeder "weisser riese" soldat usw, gut genug.
ich kenn doch meine pappenheimer😉 mfg🇨🇭
Tztz...und ich traue mich an leeren Kasernen nicht vorbei...die Schilder des Kasernenkommandanten hängen da ja immer noch....Ich fühle mich bedroht vom Staat...lasst sie uns Verklagen🤣😁
Gleiches Spiel auch auf der Insel. Die paintitpink Aktion haben einige Behörden genutzt, den Besitzern persönliche Unreife zu unterstellen, was ebenfalls zum Verlust der Zuverlässigkeit führt.
Was ist an Pink unreif?
Dass ist genau so eine Farbe wie grün oder Sandfarbend
@@feuer11211211295 Es ging darum, den Widerstand der LWB zu brechen.
Danke für das interessante Video. Zum Fall selber meine ich, in der heutigen Zeit sollte man besser keine solchen Schilder aufhängen. Ich lebe zwar in der Schweiz, wo die Waffengesetze etwas weniger streng sind, aber ich würde mich nie trauen so ein Schild auf zu hängen. Es findet sich leider immer jemand, der einem einen Strick daraus dreht.
Irgendwie beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass wir immer mehr auf die Zustände zusteuern die George Orwell in seinem Buch 1884 beschrieben hat.
1984 ist schon lange Wirklichkeit. Und das traurige ist, alle holen sich die neusten Wanzen (Smartphones, Smart-Tv's, Alexa, Siri) in die eigenen vier Wände😕
Ich habe in kluger Vorraussicht alle meine alten Handys gesammelt! Nur Tabket online nach Gebrauch in eine spezielle Kiste gelegt
So traurig was da passiert.
Was käme als nächstes wenn sie ihr Vorhaben durchgesetzt hätten?
Wir haben gesehen das du auf einem grillfest ein Bier getrunken hast... Zuverlässigkeit angezweifelt... Führerschein weg.
Einen Tag nach dem Grillfest bist du wieder nüchtern. Ein Jahr nach der Demo hast du aber immernoch ein Freischein zum töten im Schrank. 🤔
Wird ja schon bei den Konsum von Cannabis angewendet.
@@DerMoosfrau ,also muss ich das jetzt so verstehen, dass alle die Legal eine Waffenbesitzkarte erworben haben, das Verlangen und die Absicht zum töten haben?
Da frag ich mich was dann die Leute mit illegalen Waffen vorhaben? Anscheinend an die Wand hängen, oder zum Fasching tragen?
Man muss schon das eine oder andere auseinanderhalten können, sonst kann ich ja zum Baumärkten auch Waffenläden sagen.
@@dominikhager9952 Es geht darum das die Gefahr des getrunkenen Bieres beseitigt ist noch bevor jemand das Foto sieht. Fall erledigt.
Macht jemand ein Foto auf einer Demo, ist die Situation nach Wochen unverändert. Die Einstellung ist noch da, die Waffe ist noch da. Fall immernoch aktuell.
Über Absichten, Vorurteile, Legalität, Fairness, Gerechtigkeit oder Dekowaffen gabe ich überhaupt nicht gesprochen - und gabe es in diesem Thread auch nicht vor.
Ich finde es eigentlich ganz einfach. Unsere Bedürfnisse befassen sich mit Jagd und Sport. Norwehr ist außen vor, das kann man nicht planen. Hingegen zu planen, die Waffe gegen Leute einzusetzen, die unbefugt ein Grundstück betreten, hat mit Notwehr nichts n mehr zu tun und ist eben nicht jagd oder Sport. Dass hier im Einzelfall die Angst vor Einbrüchen der Grund ist, ist dem 0815 Besucher, bzw Außenstehenden doch nicht klar. Ich finde es nachvollziehbar, dass die Behörde so entschieden hat und auch semi schlau, so ein Schild aufzustellen.
Vielen Dank für dieses sehr emotionale Video!
Haben die nicht mehr alle Latten am Zaun? - Und was mach ich jetzt mit meinen Schildern "Militärischer Sicherheitsbereich - Vorsicht Schusswaffengebrauch"? Hab ich die jetzt umsonst gekauft?
Gut das ich bisher nicht mal einen Zaun habe wo ich die Schilder dran hängen kann ;-)
Wie soll ich denn mittelbar mit so einem Schild jemand Gewalt androhen? - Das ist doch völliger Nonsense. Und wenn ich im Garten Luftpistole / Luftgewehr schieße, dann trifft dieses Schild ja sogar zu, außer das mit dem militärischen Sicherheitsbereich aber das weiß ja keiner.
Spätestens bei so fadenscheinig herbei konstruierten Gründen jemandem die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, ist eine unfassbare Frechheit. Vor allem, was bitte hat der Ehepartner damit zu tun. Direkt mit in sippenhaft genommen, mit welcher Begründung? - Die Zuverlässigkeit ist doch persönlich auf den jeweiligen Besitzer bezogen. Das gehört auf jeden Fall durchgeklagt bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Dieses Land tut mir nur noch Leid, ist es sowas von im Arsch. Wir kommen wieder Richtung 1933, da hat man der Bevölkerung auch die Waffen weggenommen damit man danach freie Bahn hatte.
Dieses Land braucht dringend eine massive Veränderung auf allen Ebenen.
Da hast du recht. Ein Schild mit nur dem Hinweis auf Schusswaffengebrauch sollte rechtlich kein Problem sein.
Muss ich mal Frauchen fragen ob ich sowas aufstellen darf :-)
Moin, während sich für Sportschützen die Bedingungen für unser Hobby immer weiter verschärfen hat der Gesetzgeber im November letzten Jahres eine Verordnung zur Freistellung der Behörden, Gerichte etc des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften erlassen. Diese Information ist im Netz frei verfügbar.
Wurde gestern von Gerhard Wisnewski in seinem UA-cam Kanal gepostet. Zeigt uns wohin die Reise geht.
@@peterzelk635 Diese Reglung ist nicht neu, wie Herr Wisnewski hätte wissen können, wenn er etwas nachrecherchiert hätte. (Was eigentlich sein Job als Journalist ist).
Diese Verordnung ersetzt nur eine weitgehend gleichlautende Verordnung von 1976. Ich bin noch dabei die Unterschiede zu vergleichen, aber so wie es aussieht wurde das nur aktualisiert. Also alles wie immer, nur mehr davon.
Version von 1976: www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm
Version von 2020: www.buzer.de/WaffGBundFreistV.htm
@@peterzelk635 ja, hab ich gesehen, mein Kommentar von heute hat sich damit erledigt!
Dann muss ich wohl meinen Job kündigen, und schnell einen bei einer Behörde ergattern. Man man man, wo sind wir angekommen?!
Das ist aber nicht neu sondern eine Neufassung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz (www.buzer.de/gesetz/3543/index.htm). Galt quasi alles schon vorher so.
Sag ich schon lang. In DE sollte man sich nicht fragen ob man die Zuverlässigkeit aberkannt bekommt, sondern wann. Es geht nur noch darum unter dem Radar zu bleiben, nichts dummes oder Spaßiges zu machen, nichts falsches zu irgend jemand sagen, nicht seine Meinung laut auszusprechen, schön still sein und kein ärger zu machen. Ein Wort von jemand und alles ist einfach weg. Du brauchst ja nicht mal eine Straftat oder sonst was zu begehen um die Persönliche Eignung aberkannt zu bekommen.... wie bei dem Kerl mit den Facebook Kommentaren. Es stinkt mir langsam echt zum Himmel wie hier mit einem umgesprungen wird. Verkaufst gefühlt deine Seele um Waffen besitzen zu dürfen.
Vielleicht sollten wir LWBs endlich mal Laut werden und nicht immer nur Stille Maus spielen. Aber die Verbände und Organisationen machen da halt mit bei dem Stille Maus spielen. Es läuft nur noch so, das wir alles abnicken und uns gefallen lassen ohne das wir uns was zu schulde kommen lassen. Es kann nichts passieren, ein Attentat eines Islamisten mit Illegaler Zastava und wir bekommen keine Langen Magazine mehr und die Gelbe wird auf 10 Begrenzt. Also was bringt es dann wenn wir Still sind und uns nichts zu schulde kommen lassen? NICHTS.
Mit Facebook und anderen öffentlichen Kommentaren würde ich sowieso schwer aufpassen, auch wenn man keine WBK hat. Das wird alles gesammelt und einem bei Bedarf um die Ohren gehauen, wenn man in der Zukunft wegen irgend etwas fadenscheinigem vor Gericht steht. Die Fälle gab es in den USA jetzt schon ein paar Mal, dass 10 Jahre alte Social-Media Posts, die eindeutig lustige Witzbildchen und Memes waren, zu Verurteilungen bei an sich total lächerlichen Anklagen geführt haben.
Bei der Anbringung dieses Schildes ist die Person , Jäger oder Sportschütze , voll daneben. Androhung von Schußwaffengebrauch für das Betreten eines Grundstücks ist unseriös und hat durchaus was mit Zuverlässigkeit zu tuen und widerspricht der Einschätzung von Notwehrsituationen. Zudem bringt er Waffenbesitzer unnötig in Verruf.
Die Androhung von Schusswaffengebrauch ist unseriös? Also beim militärischen Sicherheitsbereich ist unser Staat genauso unseriös? Dann kann mich davon ja auch bedroht fühlen.
Ist doch völlig wurscht was er androht. Wenn es effektiv ist dann ist doch okay. Solange er nicht rechtswidrig handelt in einer Notwehrsituation sollte das in Ordnung gehen.
@@verenatholen977, Militär unterliegt nicht dem WaffG! Siehe § 55 WaffG.
@@verenatholen977 ...erst richtig informieren - dann posten.
Oh man. Danke für die Informationen👍👍👍
Ich glaube wir sind verloren 😢
Ob das denn auch für Mitarbeiter des LKA-Sachsen so ist ? Eigentlich ja alles nicht witzig, aber Galgenhumor hilft einen auch immer über schwere Zeiten.
Ich sehe mir Deinen Beitrag heute Abend, nach dem Job wieder an.
LG aus Magdeburg
Vollkommende Zustimmung. Musste auch bereits am Anfang sofort an die Hundebesitzer und so manche Schilder denken. Es ist eben noch keine nachweisliche "Drohung", sondern eine Abschreckung. Wenn "Interpretationen" schon beweiskräftig sind, hat es auch für beide Seiten zu gelten. Vielleicht sollte man das Schild als Meinungsäußerung oder Satire deklarieren?
Auf dem Schild steht explizit "Dies ist kein Spaß". Wie sollte man es noch ernsthafter machen?
Ohh Freunde da kann ich ein Lied von singen. Das Land ist verloren, ganz simpel.
Da ist noch lange nichts verloren, denn wir lassen uns doch nicht die Genugtuung nehmen ,denn die wird kommen .Denn die Menschen wollen sich bestimmt bis in die kleinste Dorfamtsstube ,die nichtdenkenden Schleimrutscher mit Blumen bewerfen wo die Töpfe noch dran sind. Da werden die Herrschaften die diese Verbrechen mit gemacht haben ein sehr schnelles Pferd brauchen.
@@thorbenkaufmann5682 sehe ich auch so..
@gunvlog
Ich schätze deine Videos sehr - danke dass du dir noch die Mühe machst!👍🏻
Du hast zum Schluss gesagt dass man sich als Legalwaffenbesitzer möglichst nicht ins negative Rampenlicht drängen lassen soll.
Dazu möchte ich dir einen Rat geben (bitte krieg das jetzt nicht in den falschen Hals!!!🙏🏻) - du solltest eventuell darüber nachdenken deine alten Videos mit dem Pulli einer ganz bestimmten englischen Marke zu zensieren oder zu löschen. Dieses Modelabel ist in der Vergangenheit teilweise von bestimmten politischen Extremisten als Erkennungszeichen missbraucht worden. Der falsche könnte dir das ankreiden.
Lg
Was für eine Marke meinen Sie?
Das mit dem Schild finde ich nicht korrekt aber sondt gebe ich dir zu über 90 % recht ken
Da muss man schon vor den EuGH ziehen. Der Besitz von Waffen gilt in D als Privileg, auf das es keinen Anspruch gibt. Bzw. das ist das Ziel der "Mainstreampolitik" von links außen bis zur Mitte der der CDU. Alle anderen Parteien, die ein liberaleres Waffenrecht vertreten, sind im politischen Willensbildungsprozess sowieso nicht gefragt.
Bei der waffenrechtlichen Verlässlichkeit ist halt ein strengerer Maßstab anzulegen. Ich weiß die genaue Formulierung in Deutschland nicht, wird aber sicher auch ähnlich sein wie in Österreich: §8 (ö)WaffG (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er, Z1: Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird.
Aufgrund dieses Schildes lässt sich annehmen, dass der Waffenbesitzer die Waffe leichtfertig anwenden wird/will, wenn er offenbar gewillt ist, auf Leute zu schießen, nur weil sie seinen Grund betreten.
Ich bin selbst Sportschütze (und sicher kein Grüner haha), aber ich muss ehrlich sagen, sowas kann man sich auch wirklich sparen. Wir haben es schon schwer genug, und solche Einzelfälle tragen bestimmt nicht zu einem liberaleren Denken über Waffenbesitz in der Gesellschaft bei.
@bLackstar Ich bin ziemlich sicher, dass in Österreich ähnlich entschieden worden wäre im konkreten Fall. Ich hab meine WBK für SV und Sport, trotzdem habe ich auch Zweifel an der Zuverlässigkeit wenn jemand so ein Schild hinstellt.
@bLackstar Wie gesagt, in Österreich ist Selbstverteidigung unter anderem ein Rechtfertigungsgrund um eine WBK zu beantragen. Bricht jemand bei dir zu Hause ein, darfst du, im Rahmen von Notwehr (unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit) deine Waffe auch einsetzen um einen Angriff gegen Leib und Leben abzuwenden. Aber pauschal zu sagen - überspitzt formuliert - ich knall jeden ab der mein Grundstück (nicht Wohnung!) betritt, ist damit keinesfalls gerechtfertigt. Ein Einsatz von Schusswaffen ist in Österreich ua. im Waffengebrauchsgesetz geregelt. Somit ergibt sich immer ein sehr individueller Fall, der dann rechtlich einzeln zu prüfen ist.
Wir müssen uns auch bewust sein, dass solche vorstosse auch das verscheben des Overton Fensters haben.
Die Magazinnummer ist ein TÜRÖFFNER!!!!!!
Ist das dein Ernst? Du kannst nicht erkennen was an dem Schild falsch ist und warum ihm die Zuverlässigkeit aberkannt werden soll?
Danke fuer das Video
Eine oder mehrere Schützenscheiben gut sichtbar am Haus platziert finde ich persönlich subtil genug 😉
Wahrscheinlich reicht das bereits als Drohung.
@@anonanon3066 wir drohen doch nicht 🤣
Ich habe da mal eine Frage, wenn ich mich privat auf einem Schießstand als Sportschütze, mit Aufsichtsbescheinigung, anmelde, darf ich jemanden mitnehmen, der nicht Sportschütze ist und ihn, nach einer Einweisung schießen lassen?
Wenn eineverantwortlichrbAufsichtsperson anwesend ist ja
@@gunvlog Das wäre ja dann ich, oder muss noch eine andere Person anwesend sein als zusätzliche Aufsicht?
@@gunvlog Danke im übrigen für die sehr, sehr schnelle Antwort. :-)
Du darfst aber nicht schießen, wenn keine andere Aufsicht da ist. Der Gast ja
@@gunvlog Dankeschön, für die schnellen Antworten. Nein ich selber mache dann die Aufsicht und stehe dem "Neuling" beiseite.
Wenn ein weiterer "Neuling dabei ist, der gleichzeitig schießen will, dann besorge ich mir auch eine zweite Aufsicht.
Das könnte noch Lustig werden. Das Problem an der Sache könnte sein das der Gesetzgeber evtl keine Waffen in privater Hand will. Bzw die vorhandenen sollen weniger werden. Was wir dagegen tun könnten............
@@altblechasyl_cs2093 Sorry wenn es falsch rüber kam. Es war eigentlich rein sarkastisch gemeint. Ich weiß genau was du meinst. Danke für deine nette Auflistung. Gute Zusammenfassung.
Gibt es da schon ein Update?
leider Nein
Wir haben Beamte und Bürger der Beamte regiert den Bürger das war immer schon so. Das lässt sich aber nicht ändern solange im Bundestag Beamte sitzen. Ich würde mich ja auch nicht selbst abschaffen. Das Schlimme ist das die Behörde anordnen kann ohne aufschiebende Wirkung.Sie können dann ja 10 Jahre prozessieren. Die Balance zwischen dem Bürger und dem Beamten fehlt immer mehr das ist das Problem.
Beim Stalker muss erstmal was passieren. Komisch
Ist Mist, aber entspricht derzeit schon der gängigen Rechtsprechung. Ebenso diese Schilder "Protected by Smith&Wesson" am Haus!
Das Schild ist aber kein besonders gutes Beispiel. Nur "Schusswaffengebrauch" hätte man ja zu Abschreckung stehen lassen können, aber der weitere Text ist schon ziemlich fragwürdig, vor allem durch den Nachsatz, dass es sich um keinen Spaß handelt. Man kann doch nicht ernsthaft damit drohen (auch wenn die Drohung an einen Personenkreis gerichtet ist, der sich nicht gesetzeskonform verhält) auf jemanden schießen zu wollen und gleichzeitig erwarten seine Zuverlässigkeit zu behalten? Wir sind (was solche Dinge angeht leider) nicht in den USA und ein Schild aufstellen ist auch keine Notwehr.
So isses. Der Herr Jäger hätte sein Firmengelände anders sichern müssen. Mit Waffengewalt zu drohen ist eine Anmaßung ohne gleichen.
Mein Büma hat draußen vor der Tür ein Blechschild hängen, auf der ne AK und "Hier wache ich" abgebildet sind. Ist der als nächstes dran?
Wie oft sagt man so daher... Boar dem hau ich bald eine rein. Ist doch das selbe. Hat man in dem Moment eine Körperverletzung tatsächlich begangen? Nein.
@@verenatholen977 ja, es macht einen Unterschied. "Ich hau dir eine rein" sagt man in der Regel unüberlegt im Affekt und meint es auch selten ernst. Wenn man aber ein Schild aufstellt ist das mit einem gewissen Aufwand verbunden, man sollte also davon ausgehen, das derjenige sich das überlegt hat.
@@verenatholen977 Ich weiß nicht, wie oft man das so daher sagt, ich sage das nie.
It is only when a mosquito lands on your testicles that you realize, there is always a way to solve problems without using violence.
Für mich absolut nachvollziehbar, so blö… kann keiner sein der in Deutschland Schusswaffen besitzt.
Ich bin immer auf der Seite der Legalwaffenbesitzer, aber wenn jemand sein Grundstück mit "Schusswaffengebrauch" und "Dies ist kein Spaß" deklariert, brauch sich über Konsequenzen in der heutigen Zeit nicht zu wundern. Vor ein paar Jahren hätten sich daran die wenigsten hochgezogen. Aber seit Fridays for Future oder Black Lives Matter hat sich der politische Wind nochmals gedreht....
Ken, das Schild ist echt ein no go................meine Meinung, ich finde ich gerichtliche Handlung richtig
Dreht den Spiess um und äussert einen Verdacht gegen Polizsten das diese gewaltbereit sind (bringt der Beruf mit sich) und somit nicht geeignet sind eine Schusswaffe / Schlagstock / Reizgas (Pfefferspray) etc zu führen
....absolutely shocking!!!
Schon gehört von der Gesetzesänderung...
Wisnewski, hat es gestern in seinem Video Kanal gezeigt.
Titel, Feuer frei auf die Bürger
Hast du das gesehen??
Hätte Wisnewski nur 2 Minuten recherchiert, dann hätte er herausgefunden, daß das nur ein Update für eine fast gleichlautende Regelung von 1976 ist. Marginale Erweiterung.
Ich freue mich wirklich, dass Du schaltest und das auch öffentlich tust.
Also ich finde es vollkommen richtig so einem Spinner die Waffen zu entziehen.
Am besten noch einen bewaffneten Sicherungstrupp Patrouille laufen lassen...
Und eine Androhung von Schusswaffengebrauch ist ja auch wohl was Anderes als eine Warnung vor dem Hund.
Hunde sind für solche Belange übrigens sehr effektiv.
unglaublich! 40 Jahre Sportschütze und hab nie einen getroffen. Muß ich wohl etwas falsch gemacht haben. ;) Wenn schon nur der Verdacht ausreicht, obwohl klar ist, das es nur zur abschreckung diente.
Wenn in meinem Bekanntenkreis die Diskusion aufkommt, warum ist es immer noch erlaubt, dass Privatpersonen unter besonderen Vorraussetzungen erlaubt wird eine scharfe Schusswaffe zu besitzen, antworte ich immer das Gleiche. Ein Sportschütze muss ein sehr diszipliniertes Leben führen. Eine kleine Handgreiflichkeit, alkoholisiert Auto fahren oder unbeabsichtigt andere Gesetzesverstöße begeht, muss damit rechnen seine WBK zu verlieren.
Das krasseste daran ist für mich, dass auf dem Schild im Prinzip nur steht, dass der Besitzer von seinem Notwehrrecht Gebrauch macht und für den Fall, dass der Gebrauch einer Schusswaffe das mildeste zur Verfügung stehende erfolgversprechende Mittel ist (z.B. gegen eine Gruppe mit Brechstangen bewaffneter Angreifer als einzelner älterer Mann) DARF er eine Schusswaffe selbstverständlich dazu nutzen, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich abzuwehren, wobei hier der Schutz von Eigentum nicht unerheblichen Wertes vom Notwehrparagraph abgedeckt ist.
Auf dem Schild steht keinesfalls, dass der Schreiber vorhat, irgendein Gesetz zu brechen.
Wenn ich sage:"Wenn einer auf mich einschlägt würde ich mich so lange wehren, bis er aufhört." - dann ist das vielleicht eine Gewaltandrohung, aber es wäre keine rechtswidrige Gewalt. Sie wäre vom Notwehrparapraphen gedeckt.
Naja, ich gehe davon aus, dass er das mit nem soliden Anwalt geregelt kriegt, vielleicht nicht in erster Instanz... aber es ist natürlich trotzdem eine Schande für einen Rechtsstaat, wenn übertriebene Panik vor einem verrosteten Schild höher bewertet wird als die Unschuldsvermutung. Es gibt Grundkonzepte eines freiheitlichen Rechtsstaates die einfach unantastbar sein sollten, in der Regel ist das das Zeuch, was man in der Verfassung findet, so was wie Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit, Unschuldsvermutung, freie Entfaltung der Persönlichkeit usw. Es ist bezeichnend, wenn unsere Politiker willens sind, solche Grundprinzipien aufzuweichen um ein nicht existierendes Problem zu lösen, denn wir haben in Deutschland kein Problem mit legalem Waffenbesitz.
Tüpisch Deutschland kein Wunder
Man sollte sich hier in Deutschland als Waffenbesitzer, einfach 5 Mal überlegen, ob meine Taten, oder Aussagen gerechtfertigt bzw. wirklich angebracht, oder notwendig sind.
Wo ist hier mit diesem Schild in irgendeiner Weise gerechtfertigt, dass in Notwehr, Nothilfe, oder Notstand gehandelt wird, weil Ich meinen Grund und Boden schützen, oder Verteidigen will..? Garnicht !
Die Themen, haben wir alle mal irgendwo in der Sachkunde gelernt.
Ist aber auch nur meine Meinung zu dem Thema und weil Ich weis, wie behutsam Ich und meine ganzen Vereinskollegen mit dem Thema umgehen.
Hier hält lieber jeder 100 Mal die Schnauze, ( sorry ) bevor er einmal was falsches zu jemand anderem sagt, das evtl. falsch verstanden werden könnte. Ich hör sogar immer wieder: Oh... lasst das doch bitte, mit euren Fotos, Videos etc. und wenn, dann zeig es bloß niemand und schon garnicht in der Öffentlichkeit...
Und an dem Punkt denk ich dann immer an alle meine geliebten, abonnierten deutschen Blogger, zum Thema Waffen etc. und muss dabei lächelnd die Augen verdrehen, weil es ja dann doch nicht so schlimm sein kann. 😊
Aber vielleicht kommt das auch noch, wer weis🤷♂️
Gruß
Es ist ein großer Unterschied, ob du dich selbst beim Schießen fotografierst/filmst, oder ob du ein Schild aufstellst auf dem du den Waffeneinsatz androhst...
@@zulu0489 ist ja gut wenn es so ist und auch hoffentlich so bleibt. 👍 Aber auch ich hadere immer mit mir, soll ich jetzt was hochladen, oder lass ich es lieber sein...Auch wenn ich mir zu 100% sicher bin, dass ich alles richtig gemacht habe.
So mancher Politiker sollte zur MPU oder Drogentest`s ablegen. Da würden sich einige Reihen schon lichten !
Hey liebe Leute. Ich habe heute eine Ablehnung bekommen. Ich bin nicht für einen kleine waffenschein zugelassen. Ich muss 5 Jahre in Deutschland leben. Ist das wahr ? oder nicht ? Ich sehe es nirgendwo. wenn ja. gilt das auch für eine wbk karte? Ich lebe jetzt seit einem Jahr in Deutschland. Ich bin aus Holland ich hoffe das jemand mir kann hilfen. Ich leben in Nordrhein Westfalen.
Mit freundlichen Grüßen Jeremy
Paragraph 4, Satz 2 erklärt die Voraussetzungen deutlich. Du solltest mindestens für 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben um eine Waffenrechtliche Erlaubnis überhaupt beantragen zu können. www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§4 (2) waffg
@@MrBabbelbob und dass ist auch wenn ich ein jagdschein bekommen?
@@goudrasta glaube ja
@@MrBabbelbob so die nachste 4 jahr kann ich schönn gein waffen bekommen auch wenn ich ein jagdschein habbe??? 😧
Wir haben kein Rechtsstaat
naechsten nemen die dir dein auto weg weil es ein aus stossstange aus stahl hat?
Wo Sie gerade sagen, man soll aufpassen, was man trägt, vielen gleich mir ihre Videos von vor 2 Jahren ein, wo sie Lonsdale Kleidung anhaben. Das fand ich damals auch schon nicht gut.
Ich hätte es so formuliert, solange du es Pfeiffer hörst war der Schuss nicht für dich !!
Welcome back to GDR
Zwei eherne und ewige Grundsätze:
1. Die freie Rede kennt kein Aber.
2. Wer Freiheit zu Gunsten von Socherheit opfert, wird am Ende beides verlieren.
ALLES, WAS ICH HIER POSTE, IST ALS FREIE MEINUNGSÄUßERUNG UND NICHT ALS TATSACHENBEHAUPTUNG ZU VERSTEHEN.
jibbet et nit für LWB.
Siehe Urteil Oberverwaltungsgericht München.
Entzug eines Privilegs ist keine Bestrafung, dadurch ist Entzug der Zuverlässigkeit keine Einschränkung der freien Meinung.
So das Gericht.
@@Mr79dream vielleicht hast Du mich missverstanden. Ich meine das global. Eine Tatsachenbehauptung ist eventuell justiziabel, eine Meinungsäußerung nicht, solange sie nicht Offenkundigkeiten betrifft oder eine Beleidigung darstellt. Oder sehe ich das falsch?
@@zorngottes1778 bei Legelwaffenbesitzern trifft das leider nicht mehr zu.
Auch wenn die Meinungsäußerung nicht justiziabel war, kann es dennoch reichen die Zuverlässigkeit / Eignung zu entziehen
Wer so ein Schild aufhägt ist selber schuld
Hopfen und Malz verloren 😢
Es ist nicht fünf vor Zwölf sondern schon 30 sec. vor Zwölf, aber was kann man gegen die Verblendeten tun, Aufklärung hilft da nicht, die sind Beratungsresistent, leider.
"Der Schritt ist so einfach und banal wie er sonst nicht seien könnte" - ja, für mich auch aber im Gegenteil. Ich will niemanden ne Waffe in die Hand drücken wo seinen jagdschein zur Verteidigung seines Grundstücks (nichtmal personen) nutzt. Man stelle sich vor was passieren würde, wenn er seine Drohung wirklich durchführt, schließlich scheint er ja wohl keine Hemmungen zu haben diese auszusprechen. Wenn ich in der Kneipe sagen würde ich würde jemand abstechen, wäre das dann auch unbedenklich? Erst recht wenn ich das über Jahre hinüber konstant kommunizieren würde.
Der zweite Teil mit hören sagen ist genau das. Hören sagen, bitte zeig eine gewisse Seriosität an den Tag, dasselbe gilt auch für dein strohmann mit dem Hunde einschläfern. Das ist nicht passiert und erst wenn ein solcher Fall vorkommen würde, könnte man das als Argumentation nutzen. Das hört sich für mich wie ne klassische emotionale hetze ohne Basis und Logik an.
Ich habe nun nach aktuellen urteilen bezüglich des entzugs der Zuverlässigkeit geschaut und es gibt keine Anfechtung an einem Gericht, welche in diesem Jahr stattfand... Vielleicht ist diese aber noch auf wegen, dann schaue ich gerne immer wieder mal rein.
Wir Jäger haben eine gewisse Verantwortung, da würde eine gewisse Empathie der Gegenseite durchaus nützlich sein, auch wenn nicht jedes einzelne Urteil komplett logisch ist. Dieser Fall mit dem Entzug der Zuverlässigkeit finde ich aber gerechtfertigt.
Auch wenn ich mich gleich unbeliebt mache, denke ich das die Entscheidung richtig war. (Ich beziehe mich dabei nur auf den Sachverhalt des Gewerbegrundstücks und nicht zu dem Demo Punkt.)
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren (§32 ABS. 2 StGB und §227 BGB).
Eine Überschreitung liegt vor (Notwehrexzess(§33 StGB)) wenn die Voraussetzungen der Notwehr objektiv vorliegen, der Angegriffene aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken das erforderliche Maß der Abwehr überschreitet.
Bei einem Einbruch / Wiederrechtliches Betreten eines Werksgeländes finde ich die Androhung von Schusswaffengebrauch etwas überzogen. Eine Videoüberwachung wäre das erste Mittel der Wahl um Personen abzuschrecken.
Und das subjektive Empfinden, das die Behörden nicht oder zu schleppend reagieren kennen sicher einige. Es ändert jedoch nix daran das die Gewaltenausübung in Deutschland bei der Exikutive liegt. Selbstjustiz brauchen wir meiner Meinung nach wirklich nicht.
Und bitte jetzt keine Hates sondern nur Argumente die vernünftig sind. Auf alles andere reagiert ich sowieso nicht.
Wir sind aber nicht bei einer Notwehrhandlung und noch keinem gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff. Wir sind bei einem Unternehmer, bei dem mehrfach eingebrochen wurde und aus dem Grund ein Schild zur Abschreckung von genau diesen Einbrechern aufgestellt hat. Mehr nicht!
Es wurden keine Handlungen vollzogen, keine Waffengewalt ausgeübt. Es fühlte sich nur jemand von dem Schild gestört und die Behörden nahmen dies zum Anlaß die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzuerkennen.
Was auf dem Schild steht, ist nichts anderes als bei einer Kaserne, wo ebenfalls mit Schusswaffengebraucht gedroht wird. Nur das es sich im beschriebenen Fall um ein Firmengelände handelt, nicht um eine Kaserne.
Wir sprechen hier davon, dass eine reine Vermutung ausreicht, einem Jäger, Sportschützen oder Waffensammler die Zuverlässigkeit aberkennen zu können.
Was passiert wenn eine verpflichtende MPU für alle kommt und der Psychologe, der diese durchführt die "Vermutung" hat, Du hast einen an der Waffel, könntest Suizid gefährdet sein, oder Du aufgrund eines unbedachten Postings in den sozialen Medien einer überwaschten Gruppe angehörst. Dann reicht diese Vermutung bereits aus, Dir die Zuverlässigkeit abzuerkennen und die WBK ist dann erst mal weg.
Das ist das eigentliche Thema.
@@gunvlog ich denke das da gerade ziemlich viel Spekulation drin ist. Was wäre wenn ist keine Grundlage für eine Diskussion. Und bei den unter 25 Jährigen, also die, die die MPU bereits machen müssen kommt auch nahezu jeder durch.
Das Schild stellt für mich eine ganz klare übertriebene Drohung da. Und eine Kaserne kann aufgrund des Besitzers (Der Staat) nicht mit einem, sich in Privatbesitz befindlichen Unternehmensgrundstück gleichgestellt werden. Das ist meines Erachtens anmaßend, da die Bundeswehr einen ganz anderen Auftrag / Berichtigungen von Gesetzteswegen her hat als ein Privatunternehmer.
Bis jetzt hab ich die Videos immer als sehr sehenswert und Informativ gehalten.
Das ist gerade Stimmungsmache mit Halbwissen.
Aussagen wie: „Der Prozess läuft noch und deswegen kann ich nix genaueres sagen.“ oder auch die Sache mit der Demo, ohne weitere Angaben find ich bedenklich und sehr Spekulativ.
Ein zweites Video nach Abschluss des Verfahrens wäre gut, wenn Daten und Fakten vorliegen.
Und die Sache mit der Demo, es kommt drauf an was auf dem Foto ist!
Ist es eine FFF Demo mit Maske zwischen Kids oder eine Querdenkerdemo ohne Maske neben Atila Hildmann und dem Reichsbürger Pack?
Vor ein paar Wochen haben sich noch alle aufgeregt das die Behörden erst einmal ihre Spielräume ausnutzen sollen, was zum Beispiel im Fall von Hanau nicht geschehen ist.
Jetzt tun sie es und wieder sind alle am Schreien.
@@RabrabJoker, der Punkt ist: Das Schild stört den Öffentlichen Frieden. Wie Volksverhetzung auch den Öffentlichen Frieden stört. So ein Schild aufzustellen, ist einfach megadämlich (falls die Geschichte stimmt).
@@gt2x443 Ach bitte! Ein Gericht hat zu entscheiden was die öffentliche Ordnung stört, keine Waffenbehörde, keine Staatsanwaltschaft. Mit der Argumentation kann ich auch Sprüche auf Demos verbieten lassen.
@@gunvlog Uiuiui, ich habe in der Wachausbildung gelernt (nach entsprechenden Warnungen) in der Kaserne auf Eindringlinge zu schiessen weil es nicht nur legitim sondern verpflichtend ist.
In der Sachkunde habe ich nicht gelernt mich an meiner Arbeitsstelle nachts auf die Lauer zu legen um auf Einbrecher zu warten und auf diese zu schiessen.
Es ist echt hart was hier gemacht wird, da es ja keine direkte Drohung war. Kann ich es nicht verstehen. Und mit dem Fotografieren ist noch viel härter
lol mit vorderladerpistole im haus, zuendhuetchen abgeschossen. polizei usw, verstoss gegen waffenrecht, verbotenes fuehren einer waffe, bezahle strafe immer noch ab ... hehe bescheuerter richter eben und anwalt konnte ich mir nicht leisten
es kann aber nicht sein, daß jemand, nur nach Bestehen der Jägerprüfung, sich bis an die Zähne bewaffnen kann, obwohl er keine Jagdgelelgnheit nachweisen muss. Diese schleichende Bewaffnung dürfte es in Zukunft nicht mehr geben
Gut wobei die Straftaten werden in der Regel mit schwarzen Waffen verübt. Siehe auch der Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und Schweiz insachen Kriminalität mit Schusswaffen. Die Zahlen stehen eher auf der Seite der liberaleren Länder eben wegen den schwarzen Waffen.. Macht man es dem Bürger schwerer legal Waffen zu erwerben in einem geregeltem Rahmen wird die Nachfrage eben vom Schwarzmarkt wahrgenommen und gedeckt. Und vermutlich ist dann der Zugang für Menschen mit kriminelle Energien weit einfacher.
Was schließen wir daraus??
Alles verkaufen, weil nächstes Jahr ist sowieso alles weg!!!!!
Oder ist hier jemand anderer Meinung???
Mann könnte auch sagen, jetzt erst recht noch schnell kaufen und hoffen, das die dann für die Zukunft bestandschutz haben! ☝️😬
@@on-air-channel stimmt, wenn man positiv denkt!
Aber wenn man weiß was gespielt wird, kommt es doch anders!
Siehe great Reset
"i lost all my guns in a boating accident"
@@Distanzlocher 😀💪
Könnte man meinen. Aber jeder der jetzt bei klarem Verstand ist, kauft doch hier in dem Land selbst nichts mehr. Und Export dürfte problematisch werden. Naja die Waffenverwerter werden wohl das Geschäft Ihres Lebens machen in den kommenden Jahren. Denn die exportieren dann auf jeden Fall.
Man muss auch in Österreich als WBK Besitzer aufpassen was man sagt und schreibt. Den man ist sie WBK schneller los als was man glaubt.
Das Schild besagt quasi in anderen Worten:"Wenn du hier aufs Gelände kommst, werde ich schießen." Nichts anderes. Ich kann schon verstehen, dass der ein oder andere sich da "offendet" fühlt.
2:05 Dieses ewige Anscheißen!
Zum Kotzen, aber leider typisch deutsch.
Anekdote:
In einem Gerichts Sahl. Angeklagte: -Hr. Richter, ich bitte Sie mich noch für eine Vergewaltigung anklagen. Richter: -Habe Sie jemanden vergewaltigt? Angeklagte: -Nein, aber ich habe ein Gerät dafür.
So ein Blödsinn. Der Waffenbesitz alleine ist NICHT das Problem.
Da bin ich mal gespannt wieviel von den Behördlichen Waffenträger dann noch in der Öffentlichkeit mit Waffen rumlaufen dürfen!!! Denn die Zuverlässigkeit muss ja dann auch von ALLEN Waffenbesitzern erbracht werden!!!! Oder????🤔🤔🤔
Also wenn jemand einen Einbrecher bei sich Zuhause erwischen sollte, dann ruft man die Polizei und trinkt bis zum eintreffen der selbigen mit dem Einbrecher einen Kaffee!!!!???🙈🙈🙈........interessant!!!!!!🤔🤔🤔
Du brauchst dringend Distanz von diesem Thema. Man kann den Ton ausstellen und sieht an deiner Körpersprache wie es dich bewegt.
Das passiert seit viele jahren shon in die Niederlande
Ich bin in vielen Punkten bei Dir, aber ganz ehrlich, dieses Video finde ich nicht gut.
Ich habe beim Jagdschein und auch bei der Sachkundeprüfung davor als Sportschütze gelernt wo ich schießen darf und wo nicht. Hänge ich also ein Schild auf, dass ich auf meinem Grundstück schieße obwohl ich das nicht darf lässt das nicht nur an meiner Zuverlässigkeit sondern auch an meiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln! Das sind doch auch keine neuen Gesetze. Wir sind nicht in Amerika wo ich auf meinem eigenen Grundstück auf Einbrecher schießen darf. Ich glaube das Gewaltmonopol ist in Deutschland nicht erst seit gestern beim Staat.
Argumente auf Hörensagen (Zitat!) zu stützen ist nicht besonders seriös. Um was für eine Demo hat es sich denn gehandelt? Ist der Herr vielleicht sonst noch negativ aufgefallen?
Sollte Gewaltandrohung denn Straffrei sein? Wo zieht man die Grenze? Sind Morddrohungen auch ok oder ist das dann zu viel?
Wie oft sagt man so daher... Boar dem hau ich bald eine rein. Ist doch das selbe. Hat man in dem Moment eine Körperverletzung tatsächlich begangen? Nein.
@@verenatholen977 Nur ist die Denke der Behörden: "der ist bewaffnet, dem ist das eher zuzutrauen". Natürlich ein leicht zu widerlegendes Vorurteil, aber wie geht man gegen solche Denkweisen an?
@@verenatholen977 Aber trotzdem strafbar. § 240 StGB
Der Staat hat und darf kein Gewaltmonopol haben, dieses Wort kann zwei Bedeutungen haben
1. Der Staat übt die alleinige Gewalt aus, was natürlich in der "Demokratie" völliger Quatsch sein sollte
2. Nur der Staat darf Gewalt anwenden, was aber ausdrücklich durch den Notwehrparagraphen widerlegt wird.
@@TheSeneca16 Du kannst ja mal Verfassungsbeschwerde einlegen 😂
Oder auswandern. Andererseits gibt es kein Land auf der Welt in dem der Staat nicht das Gewaltmonopol hätte. Da hast Du vermutlich Pech gehabt.
Top ;-)
Ich könnte nur noch im Strahl kotzen
Sofern in Deutschland wirklich noch die Unschuldsvermutung herrschen sollte, gibt es überhaupt keinen Grund bei jemandem die Waffen direkt einzuziehen, solange bis er rechtskräftig verurteilt ist. Scheinbar sehen das die Behörden aber gänzlich anders. Den geschilderten Fall müsste man mal genau im Kontrast von Hanau sehen, der vor Behördenversagen nur so strotzt.
Der Verlust der Zuverlässigkeit benötigt zuvor keine konkreten Taten.
@@gt2x443 Alleine deshalb ergibt die Aberkennung der Zuverlässigkeit schon keinen Sinn, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
@@lutzkawecki9790, er hat sich ja etwas zuschulden kommen lassen. Nämlich ein Schild, welches den Öffentlichen Frieden stört.
@@gt2x443 Den öffentlichen Frieden, auf seinem privaten Grundstück? 😂
Vielleicht für die ganzen Empörungsbekloppten die da draußen rumlaufen, und sonst nix zu tun haben.
@@lutzkawecki9790, nein, den Öffentlichen Frieden! Als juristischer Begriff großgeschrieben!
Naja also generell bin ich auch für mehr Freiheiten und weniger Einschnitte durch den Staat und warte gerade auch selbst auf meine WBK - wir sind also generell auf der selben Seite. Ich bin allerdings schon der Meinung, dass wenn dir jemand damit droht, dich zu beschiessen, solltest du sein Grundstück betreten (was in DE nun mal verboten ist - und das hat er getan, dummerweise sogar wortwörtlich mit Stahl und Beton untermauert). Dann muss man davon ausgehen, dass er diese Drohung ernst meint und bereit ist sie in die Tat umzusetzen. Deshalb hat er seine Zuverlässigkeit zurecht verloren.
da muß ich ja aufpassen was ich hier schreibe......
Wo ist denn dein Punkt, das Schild ist doch de facto eine Androhung von Gewalt. Man vermutet ja nicht, er habe vielleicht so ein Schild aufgestellt sondern es ist faktisch da.
Zeugen das er es ausgestellt hat? Es ist natürlich grenzwertig und wäre etwas ganz anderes wenn denn jemand wirklich beschossen wurde aber gerade darum wäre ein Zwischenschritt gut anstatt einfach alles gleich wegzunehmen wie zb. Ein Psychiatrisches Gutachten oder was auch immer.
Aber das muss er wissen als Ausbilder.
Also ich werde ein Schwein zum Wachschwein ausbilden zur Grundstücks Bewachung, das ist nicht verboten.
Abgesang eines "Rechtsstaates "
Waffengesetz gilt für Behörden nicht mehr - WaffGBundFreistV
Alte Regelung von 1976, Update und Erweiterung 2020. Leute, recherchiert doch mal nach, was Euch vorgesetzt wird.
@@StarFireG3 danke für die Info. Manchmal kommentiert man mit der Hoffnung, dass sich jemand findet, der es besser weißt. Kein Grund für Aufregung. Frage. Wenn schon so alt warum immer noch eine Verordnung und kein Gesetz? Die stille Änderung hat es doch in sich, oder? Während Sportschützen immer mehr schikaniert werden, werden nun Waffen dort praktisch ohne Einschränkungen erlaubt. Es wirft Fragen auf, die ein Beitrag auf dem Kanal wünschenswert machen. Zumindest ist das aktuelles Thema, die viele beunruhigt.
@@BiberOne1 Verordnungen sind bequem, weil schnell erlassen und sie benötigen keine Zustimmung des Bundestages.
Aber diese "stillen Änderungen" sind nur eine marginale Änderung der bisher bestehenden Regelungen. Ich sehe da jetzt keinen Grund zur Aufregung. Man hat einfach ein paar Punkte präzisiert. Am längst bestehenden Gesamtpaket ändert das nichts.
Hier ist der Link zur neuen Verordnung und unten finden sich die Verlinkungen zur alten Verordnung. Man kann problemlos selbst vergleichen, daß da nichts drinsteht, was vorher nicht auch schon unter die Ausnahmeregelungen gefallen wäre.
www.buzer.de/WaffGBundFreistV.htm
Sturm im Wasserglas und Wasser auf die Mühlen der Verschwörungstheoretiker. Das sind die aktuell vorgeschlagenen Gesetzesanträge viel gravierender und betreffen Legalwaffenbesitzer direkt.
@@StarFireG3 Tja, dann war an meinem ursprünglichen Kommentar nichts falsches dran außer, dass das eine alte Geschichte ist. Wenn die Verordnung schon damals schei. war, dann ist sie durch marginale Änderungen jetzt nicht besser geworden.
@@BiberOne1 Vorher hat die Regelung das gesamte WaffG in Bezug auf die Behörden außer Kraft gesetzt. Das wurde jetzt durch die aufgelisteten Paragraphen sogar limitiert.
Was findest Du an den Regelungen konkret schlecht? Interessiert mich.
Wen ein Schweizer Taschenmesser einen Waffenschein braucht.... Deutschland Deutschland deine Mündigkeit...
Was kommt als nächstes... Psychologische und Hintergrundprüfung beim Brotmesser kaufen....
Aber Auto Fahren bo 99+ ohne nachprüfen ob man fahrtauglich ist :/
ErStEr AbOnNiErT mIcH
dieses schild ist unzulässig
..das Schild ist zulässig. Es bedarf keiner Zulassung bei einer Zulassungsstelle...