Staatsprozessordnung I Rechtsbehelfe: Berufung (§§ 312 ff. StPO) I RA Stefan Koslowski

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  • Опубліковано 18 чер 2022
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КОМЕНТАРІ • 2

  • @Isdera1985
    @Isdera1985 5 місяців тому

    Mir wurde im Juli 2023 in der ersten Instanz der Führerschein für 7 Monate entzogen. Vorab gabs schon eine vorläufige Führerscheinentziehung seit 04.2023.
    Die Führerscheinsperre wäre eigentlich 11.2023 geendet. Da ich aber in Berufung gegangen bin, wurde die Berufungsverhandlung auf 24.02.2024 angesetzt, offenbar um mich dazu, zu bewegen, die Berufung zurückzunehmen.
    Nun ist der November schon vorbei und ich habe dennoch nicht meinen Lappen wieder.
    Sollte die Richterin das Urteil der ersten Instanz bestätigen, würde ich im worst Case den Lappen erst im Juni wiederbekommen! 14 Monate anstelle 7 Monate!
    Und da soll noch einer sagen, in Deutschland gäbs bei einer Berufung ein Verschlechterungsverbot!
    Deutschland ist ne abgefuckte Bananenrepublik wo sich die Justiz in weiten Teilen nicht von anderen autokratischen Staaten unterscheidet!

  • @janesa5097
    @janesa5097 10 місяців тому

    Staatsprozessordnung I Rechtsbehelfe: Berufung (§§ 312 ff. StPO) I RA Stefan Koslowski ist der Titel. Es soll wohl heißen Strafprozeßordnung!