Ende November: Plan B Schweizer Taschenmesser Intensiv-Seminar in Zürich! Deine Begleitung kommt kostenlos mit! 🇨🇭 Mit Sebastian & Daniel 🗓️ 25. & 26. November 2024 🌍 Sichere dir deine finanzielle Freiheit 💼 Lerne von Experten 🤝 Netzwerke mit Gleichgesinnten 🔥 Bringe deinen Ehepartner, Lebenspartner, Geschäftspartner oder eine sonstige Begleitperson ohne Aufpreis nach Zürich mit! 🔥 Entdecke die 7 Werkzeuge für deine grenzenlose Zukunft: 🔑 Weitere Staatsbürgerschaften 🏠 Internationale Aufenthaltstitel 🏦 Banking jenseits der EU 💰 Globale Vermögensdiversifikation ✈️ Auswandern Light 🏢 Internationale Unternehmensstrukturen 📜 Grenzüberschreitende Nachlassplanung Begrenzte Plätze! Melde dich jetzt an: shorturl.at/hddhr #PlanB #FinanzielleFreiheit #Seminar #Zürich
Die Finanzverwaltung spricht von Genossenschaftsanteilen im Betriebsvermögen. Bisher gibt es kein BFH-Urteil, die den Nennwert bestätigt. Außerdem unterscheidet die Finanzverwaltung eine Bewertung nach dem Substanzwert als Untergrenze und nach dem Ertragswertverfahren. Wir raten wegen § 6 AStG i.V.m. § 17 VII EStG nicht dazu. Es gibt andere Lösungen. Trotzdem Danke für den Beitrag, auch wenn einiges fachlich durcheinander ging. LG
Ende November: Plan B Schweizer Taschenmesser Intensiv-Seminar in Zürich! Deine Begleitung kommt kostenlos mit! 🇨🇭
Mit Sebastian & Daniel
🗓️ 25. & 26. November 2024
🌍 Sichere dir deine finanzielle Freiheit
💼 Lerne von Experten
🤝 Netzwerke mit Gleichgesinnten
🔥 Bringe deinen Ehepartner, Lebenspartner, Geschäftspartner oder eine sonstige Begleitperson ohne Aufpreis nach Zürich mit! 🔥
Entdecke die 7 Werkzeuge für deine grenzenlose Zukunft:
🔑 Weitere Staatsbürgerschaften
🏠 Internationale Aufenthaltstitel
🏦 Banking jenseits der EU
💰 Globale Vermögensdiversifikation
✈️ Auswandern Light
🏢 Internationale Unternehmensstrukturen
📜 Grenzüberschreitende Nachlassplanung
Begrenzte Plätze! Melde dich jetzt an: shorturl.at/hddhr
#PlanB #FinanzielleFreiheit #Seminar #Zürich
Die Finanzverwaltung spricht von Genossenschaftsanteilen im Betriebsvermögen. Bisher gibt es kein BFH-Urteil, die den Nennwert bestätigt. Außerdem unterscheidet die Finanzverwaltung eine Bewertung nach dem Substanzwert als Untergrenze und nach dem Ertragswertverfahren. Wir raten wegen § 6 AStG i.V.m. § 17 VII EStG nicht dazu. Es gibt andere Lösungen. Trotzdem Danke für den Beitrag, auch wenn einiges fachlich durcheinander ging. LG