Ist mir selber schon passiert. Auf meiner Hausstrecke rollt so ein Typ vor mir her, langsam, bleibt immer wieder stehen. Auf einmal setzt er rückwärts und rammt mich einfach. Und dann kam das eigentlich raffinierte. Er hat sich bei mir entschuldigt und zugegeben, dass er schuld hat, er habe mich beim zurücksetzen nicht gesehen. Er hat mich gebeten das ohne Polizei zu regeln, er kenne eine Werkstatt die das machen kann. Er müsse schnell nach Hause weil es kalt ist und er was am Herzen hat. Das warten würde zu lange dauern. Offensichtlich hat er versucht Vertrauen zu erwecken und Mitleid zu erregen. Sowas setzt sich aber erst viel Später wie einzelne Puzzleteile zusammen. In dem Moment erkennt man das gar nicht. Da ich schon alles mögliche erlebt habe und keine Kompromisse eingehe habe ich die Polizei gerufen. Es hat leider tatsächlich über eine Stunde gedauert bis die Polizei vor Ort war. Die Polizei war wie zu erwarten sehr unfreundlich und hat sich dann auch noch beschwert warum wir sie für so eine Bagatelle rausrufen. Es sei kein Schaden zu sehen und wir sollten es der Versicherung melden. Wurden dann aber noch getrennt verhört. Dann der Versicherung gemeldet mit detailierter Beschreibung des Unfallhergangs. Zwei Werktage darauf Gutachten. Nach zwei Wochen nichts von der Versicherung gehört. Dort angerufen. Der Unfallversicherer habe angegeben, dass ich ihm hinten drauf gefahren sei. In dem Moment bin ich fast geplatzt. Habe dann diesen Betrüger angerufen und er ist tatsächlich ans Telefon gegangen. Ihn zur rede gestellt dass er das schnell richtig stellen soll sonst würde ich zivilrechtlich bis zum äußersten gehen. Seine Worte "Was machen Sie denn wenn ich Zeugen habe". Meine Worte: "Wo waren die Zeugen als die Polizei vor Ort war?". Einige Tage später hatte ich auf meinem Konto einen vierstelligen Geldeingang von der Versicherung. Dafür, dass die Polizei keinen Schaden feststellen konnte nicht schlecht. Trotzdem war die Anwesenheit der Polizei am Unfallort hier wahrscheinlich mein Ass im Ärmel. Wer weiß wie das sonst ausgegangen wäre. Ich kann nur empfehlen die Polizei immer dazu zu holen. Egal wie genervt die sind.
Hallo @LucidDreamer47, vielen Dank für deinen interessanten Erfahrungsbericht. Es freut uns, dass dank deines umsichtigen Verhaltens alles gut ausging. VG Marion/ Social Team
Deswegen macht man einen Unfall bericht mit Skizze Fotos unterschreibt und die Sache hat sich kan dan was weiss ich sagen beide unterschreiben ort zeit unfallskizze schaden bei beiden Unterschrift und die Sache hat sich und man weiß gleich wer schuld ist
So ähnlich ist mir beim Abbiegen und warten weil Fußgänger auf Überweg auch passiert. Da stand einer vor mir und setzte plötzlich grundlos zurück. Rammte mich und fuhr dann weg. Ich mit Lichthupe dann hinterher. An einer Kreuzung mit links und rechts Abbieger Streifen deutete er dann die eine Richtung an und verschwand dann ganz schnell in die andere. Da konnte ich nicht so schnell hinterher ohne andere zu gefährden. Was der aber nicht wusste, ich habe eine Dashcam. Und somit war jeder Betrugsversucht vereitelt. Am Ende habe ich 50 € bekommen für die Delle die er in meinem Nummernschild hinterlassen hatte. So eine Dashcam ist Gold wert. Ich musste seiner Versicherung nur das Video anbieten mit dem Hinweis auf seiner dokumentierten Fahrerflucht. Da war das Thema erledigt.
Ne, ne.. hab 2 dashcams im Auto, eins nach vorne filmend und eins nach hinten - beide überschreiben ständig, Aufnahme in 1 min. loop. Also, wenn es knallt, dann bekommt meine Rechtsschutzversicherung und Anwalt alle Aufnahmen, egal welche Bedenken hier ADAC hat)))
Hallo Lucia, das würde uns sehr interessieren, was dir da passiert ist. War das ein Unfall mit einem der hier thematisierten "Autobumser"? VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nicht direkt. Ich hatte einen Unfall mit einer Radfahrerin. Mit der Dashcam konnte ich meine Unschuld nachweisen. Sie war auf einem Gehweg als "Geisterfahrerin" unterwegs und auf Grund von der Bepflanzung und meiner A-Säule nicht zu sehen. Sie meinte, sie wäre (bis die Polizei das Video gesehenhat) auf der Straße unterwegs gewesen. Und sie hat später noch nicht einmal versucht Geld von der Versicherung zu kriegen.
Fiktive Auszahlung, der Staat/Versicherungen haben uns vor Jahren schon um die MwSt beschissen! Selbst wenn ich das Geld nicht für die Reparatur verwende muss ich für andere Verwendungszwecke auch immer eine MwSt zahlen…..
Wie schütze ich mich vor Brummis (und PKWs) die fast auf meinem Kofferraum sitzen, wenn ich die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalte? Das ist sehr bedrohlich, vor allem bergab. Ich hab aber keine Lust, wegen dieser Art von Nötigung Strafzettel zu zahlen. Habe ein altes Auto, bald Oldtimer, also keine Lust auf Dellen und Schäden. Und natürlich keinerlei Lust auf jedwede Art von Unfall...
Hat mein Cousin auch schon gehabt. Seine Ansage zu uns: "Jetzt kommt Auffahrunfall mit Ansage!" Sekunden später standen wir gemeinsam auf der Straße. Der nette Herr von hinten könnte sich nicht freuen. War dein GTI doch um 1m kürzer und er noch in Probezeit. Der Polizist hat ihn aufgeklärt: "Seien Sie froh! Diese Lehre vergessen Sie nie mehr im Leben und halten jetzt immer genug Abstand zum Vorausfahrenden." SHIT HAPPENS... 🤣🤣
@@mynaturalperfume828 Das war 1992. Und wir saßen in einem alten Ford Capri, der gefühlt noch etwas mehr Wert hatte, als das Benzin, was im Tank war...🤣
Kenne ich nur zu genau. Diese Spiel habe ich fast jeden Tag. Irgendwelche Vollseuchen die mir im Heck kleben selbst wenn ich 10% über Tempolimit fahre. Bei Jeder Ortseinfahr muss ich mir schon überlegen wie ich dezent auf 50 bremse ohne, dass der Trottel hinter mir meinen Kofferraum verkürzt!
Du idiotensicher hirnloser Mann… Dashcams oder jeglicher Art von Aufnahmen sind keine Beweise bei einem Autounfall !!! Man kann die Videos manipulieren bzw. schneiden und Autos vertauschen !!!
Ok, angenommen so ein Autocrasher erwischt mich, ich hab nen Verdacht und den bei Polizei (so die denn überhaupt zu einem Blechschaden kommt) und Versicheung geäußert. Dann habe ich die Versicherung vor einem Schaden bewahrt, aber wer zahlt dann für den Schaden an meinem Wagen? Steigen wenigstens meine Prozente (SF Klasse) nicht?
Hallo Robert, die Abwehr von Ansprüchen des vermeintlich Geschädigten und die Geltendmachung deines Schadens bei der Kfz-Versicherung des „Autobumsers“ sind rechtlich zwei völlig getrennte Dinge. Die Abwehr ist Sache deiner Kfz-Versicherung. Wenn diese nicht zahlt, hast du auch keinen Nachteil beim Schadensfreiheitsrabatt. Deinen eigenen Fahrzeugschaden musst du - oder ein von dir beauftragter Anwalt - selbst aktiv bei der gegnerischen Versicherung und/oder beim „Autobumser“ direkt geltend machen. Wie bei einem ganz normalen Unfall. VG Andi vom ADAC Team
Nach einem Unfall direkt die Polizei rufen um den Unfall aufnehmen zu lassen mit Unfallbericht, Fotos etc. und anschließend die eigene Versicherung bitten dass sie einen eigenen Gutachter bestellen mögen.
Angenommener Fall: jemand versucht sowas bei mir, aber schafft es nicht. Ich hab es auf Dashcam aufgenommen. Wie stehen die Chancen, dass ich damit bei der Polizei was erreiche? Also lohnt es sich mit so einem Fall zur Polizei zu gehen, auch wenn nichts passiert ist?
Hallo MrBrombersaft, soweit es um die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren oder einem Strafverfahren geht, gibt es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass im Falle einer dauerhaften, anlasslosen Aufzeichnung in der Regel ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften besteht. Wie auch im Bereich des Zivilprozesses kann eine Verwertung daher nur dann erfolgen, wenn im Rahmen einer Güterabwägung festgestellt wird, dass das Verfolgungsinteresse das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Als Kriterium können dabei insbesondere die Schwere der Tat bzw. ihre Folgen dienen. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde eine Verwertung bei einem Rotlichtverstoß mit einer Rotlichtzeit von mindestens 6 Sekunden als zulässig angesehen. VG Franz vom ADAC Team
Hallo, die Antwort vom ADAC ist leider komplett unbrauchbar und teilweise falsch, bei Strafverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft mit Kusshand solche Beweise und Richter sehen keine Probleme, in einem Strafverfahren Dashcamvideos einzusetzen. Außerdem gibt es bereits ein OLG-Urteil bezüglich Ordnungswidrigkeiten. Oberlandesgericht Stuttgart: Beschluss vom 4. Mai 2016 - 4 Ss 543/15 hat entschieden, dass eine Dashcamaufnahme von einem Rotlichtverstoß bei bereits 6 Sekunden Rot verwendet werden kann. Klar, OLG ist jetzt nicht BGH; aber kleinere Gerichte orientieren sich auch an OLG-Unfällen. Und das war nur das OWi-Verfahren über 200€. Wir reden hier von einer Straftat, da sind die Schwellen ganz andere da dann die StPO gilt. Das mit der "anlasslosen, Dauerhaften Aufzeichnung" ist allgemeines Geschwätz, das mit dem Thema überhaupt sehr wenig zu tun hat. Selbst wenn deine Aufnahme rechtswidrig ist wird sie akzeptiert, du bekommst halt dann selber noch ein bisschen Ärger. Und wenn der Täter verurteilt wurde wegen Autobumserei (bzw §315b StGB), dann wird der vor einem Zivilgericht kaum eine chance haben bei dir was rauszuklagen. Die einzige Frage hier ist wie du beweisen willst, dass der der gerade beinahe einen Unfall provoziert hat tatsächlich ein Autobumser ist. Die Polizei ist so schlecht, dass sie selber nicht mitbekommt wenn einer zweimal pro Woche der Geschädigte in einem Autounfall ist. Aber im Falle eines echten Unfalls rettet dir die cam den Arsch und bringt den Typ in den Knast
Zumindest bei Unfällen mit schwieriger Beweislage und auffälligem Schadensbild sollte die fiktive Schadensabrechnung eingeschränkt werden. Unter Umständen sollte das Begehren einer fiktiven Schadensabrechnung auch zu schärferen Beweispflichten führen.
So einen Fall hatten wir heute der hatte bei 140kmh eine Vollbremsung hingelegt und nur weil mein Vater so gut reagiert hatte sind wir dem nicht hinten aufgefahren und über den Standstreifen ausgewichen so wie die nachfolgenden Autos. Das war ein Blaues Belgisches Auto.
Jeder muss jeder Zeit damit rechnen, dass derdie Vordermannfrau bremst, by the way. Deshalb gibt es den Sicherheitsabstand, der natürlich für narzistisch gestörte Raser nicht gilt.
Danke für die Infos. Eine Frage: Darf man die DashCam Videos des Unfalls der eigenen Versicherung und dem eigenen Anwalt zusenden? Wird die Polizei die DashCam als Beweismittel einbehalten? LG Bernd
Hallo Bernd, die ausführlichen Infos unserer Juristen zur Verwendung von Dashcams findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/ 🙂 VG Andi / Social Team
Das mit dem Provozierten Autounfall ist ja so ne Sache. Ich hab ein recht langsames 22 jahre altes eAuto. Mir wird teilweise so aufgefahren, dass ich nur durch die Rekuperationnsbremse einen Unfall auslösen könnte. 2 bis 3 Meter bei 60kmh. Wer so auffährt ist wenn ich ehrlich bin selbst schuld. Bei den anderen Sachen bin ich ganz bei euch. Meine Taktik: wen mir mal wieder ein suv auf meinen saxo électrique auf 2 meter auffährt nehme ich langsam die Geschwindigkeit raus. Ist zwar nicht die noble Art, verhindert aber unfälle bei hohen Geschwindigkeiten.
Das mit den Dashcams ist auch so eine Sache. Anlasslos filmen ist rechtlich problematisch, aber man kann ja Landschaftsaufnahmen und Mitfahrtfilme machen. Und wenn dann dabei rein zufällig ein Unfall passiert ... ich mein ja nur.
Die Kamera muss nur die Aufnahmen auch wieder löschen dann ist es Rechtlich unbedenklich. Vor allem die Versicherungen sind dann Dankbar wenn die solche Aufnahmen bekommen.
@@klauspommerening4977 Wobei hier zwei juristische Feinheiten zu differenzieren sind. Einerseits die Zulässigkeit des anlasslosen Filmens, die kein Problem sein sollte, sofern nicht gezielt Personen gefilmt werden (es werden ja nicht gezielt Personen sondern Autos gefilmt, die Personen sind nur Beiwerk). Die zweite Sache ist, ob derartige Aufnahmen vor Gericht verwertbar sind, oder ob der Richter bei der Beweiswürdigung so tun muss, als ob es die Aufnahme nicht geben würde. Ist es eine anlasslose Aufnahme zur Überführung potentieller Unfallverursacher, so kann das problematisch sein, ist es dagegen eine Landschaftsaufnahme oder "Führerstandsmitfahrt", so wurde der Unfallhergang "zufällig" und unbeabsichtigt aufgenommen, und ohne Generalverdacht. Letzteres sieht der Richter sehr gerne, weil er dann nicht groß über die Verwertbarkeit nachdenken muss.
Bis sie halt mal an den Richtigen geraten, der diesem Treiben am Straßenrand ein und alle mal ein Ende bereitet :) Und dann ist das Geheule natürlich wieder groß
Die beste Lösung wäre gar nicht erst auto fahren Leider in Deutschland trotz öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu machen Zb zur meiner Arbeit trotz Berufsverkehr Stau unter 35 min machbar Mit öffentlichen Verkehrsmittel mindestens 58 Minuten
Hall Dashdriver558, anhand des Datums sehen User, dass es sich um ein altes Video handelt. Hier kann man die aktuelle Bestimmungen nachlesen: scom.ly/adac_dashcams_yt Wir planen, demnächst ein aktuelles Video zu produzieren, können aber derzeit noch nicht sagen, wann. VG Heidi/Social Team
Ist mir selber schon passiert. Auf meiner Hausstrecke rollt so ein Typ vor mir her, langsam, bleibt immer wieder stehen. Auf einmal setzt er rückwärts und rammt mich einfach. Und dann kam das eigentlich raffinierte. Er hat sich bei mir entschuldigt und zugegeben, dass er schuld hat, er habe mich beim zurücksetzen nicht gesehen. Er hat mich gebeten das ohne Polizei zu regeln, er kenne eine Werkstatt die das machen kann. Er müsse schnell nach Hause weil es kalt ist und er was am Herzen hat. Das warten würde zu lange dauern. Offensichtlich hat er versucht Vertrauen zu erwecken und Mitleid zu erregen. Sowas setzt sich aber erst viel Später wie einzelne Puzzleteile zusammen. In dem Moment erkennt man das gar nicht.
Da ich schon alles mögliche erlebt habe und keine Kompromisse eingehe habe ich die Polizei gerufen. Es hat leider tatsächlich über eine Stunde gedauert bis die Polizei vor Ort war. Die Polizei war wie zu erwarten sehr unfreundlich und hat sich dann auch noch beschwert warum wir sie für so eine Bagatelle rausrufen. Es sei kein Schaden zu sehen und wir sollten es der Versicherung melden. Wurden dann aber noch getrennt verhört.
Dann der Versicherung gemeldet mit detailierter Beschreibung des Unfallhergangs. Zwei Werktage darauf Gutachten. Nach zwei Wochen nichts von der Versicherung gehört. Dort angerufen. Der Unfallversicherer habe angegeben, dass ich ihm hinten drauf gefahren sei. In dem Moment bin ich fast geplatzt. Habe dann diesen Betrüger angerufen und er ist tatsächlich ans Telefon gegangen. Ihn zur rede gestellt dass er das schnell richtig stellen soll sonst würde ich zivilrechtlich bis zum äußersten gehen. Seine Worte "Was machen Sie denn wenn ich Zeugen habe". Meine Worte: "Wo waren die Zeugen als die Polizei vor Ort war?".
Einige Tage später hatte ich auf meinem Konto einen vierstelligen Geldeingang von der Versicherung. Dafür, dass die Polizei keinen Schaden feststellen konnte nicht schlecht. Trotzdem war die Anwesenheit der Polizei am Unfallort hier wahrscheinlich mein Ass im Ärmel. Wer weiß wie das sonst ausgegangen wäre. Ich kann nur empfehlen die Polizei immer dazu zu holen. Egal wie genervt die sind.
Hallo @LucidDreamer47, vielen Dank für deinen interessanten Erfahrungsbericht. Es freut uns, dass dank deines umsichtigen Verhaltens alles gut ausging. VG Marion/ Social Team
Deswegen macht man einen Unfall bericht mit Skizze Fotos unterschreibt und die Sache hat sich kan dan was weiss ich sagen beide unterschreiben ort zeit unfallskizze schaden bei beiden Unterschrift und die Sache hat sich und man weiß gleich wer schuld ist
Geschichten ausm Paulanergarten
So ähnlich ist mir beim Abbiegen und warten weil Fußgänger auf Überweg auch passiert. Da stand einer vor mir und setzte plötzlich grundlos zurück. Rammte mich und fuhr dann weg. Ich mit Lichthupe dann hinterher. An einer Kreuzung mit links und rechts Abbieger Streifen deutete er dann die eine Richtung an und verschwand dann ganz schnell in die andere. Da konnte ich nicht so schnell hinterher ohne andere zu gefährden. Was der aber nicht wusste, ich habe eine Dashcam. Und somit war jeder Betrugsversucht vereitelt. Am Ende habe ich 50 € bekommen für die Delle die er in meinem Nummernschild hinterlassen hatte.
So eine Dashcam ist Gold wert. Ich musste seiner Versicherung nur das Video anbieten mit dem Hinweis auf seiner dokumentierten Fahrerflucht. Da war das Thema erledigt.
Ne, ne.. hab 2 dashcams im Auto, eins nach vorne filmend und eins nach hinten - beide überschreiben ständig, Aufnahme in 1 min. loop.
Also, wenn es knallt, dann bekommt meine Rechtsschutzversicherung und Anwalt alle Aufnahmen, egal welche Bedenken hier ADAC hat)))
Unter anderem aus dem Grund ist eine Dashcam sehr hilfreich.
Eine Kamera jeglicher Art im Auto gilt nicht als Beweis Pflicht !!!
@@SaSa-zg8eh als Nachweis bei einer Versicherung schon.
also bei mir hat ne dashcam geholfen@@SaSa-zg8eh
Danke für das Video! Interessant
Danke für die Tips !
Dashcams würden helfen diese Betrugsversuche aufzudecken bzw. vermindern
Genau das dachte ich wäre der Tip wie man sich schützen kann.
Danke für die solche Leute sollten für immer weg gesperrt werden
Sorry Ruben, aber diese «Sitzplätze» brauchen wir für Leute, die WIRKLICH für immer weggesperrt werden müssen.
Sehr interessant, wieder was gelernt, danke!
Dashcams sind so geil. Hab selbst ein Set aus Front- und Heckcam. Hatte mal nen Unfall und meinen Führerschein nur noch dank dieser.
Hallo Lucia, das würde uns sehr interessieren, was dir da passiert ist. War das ein Unfall mit einem der hier thematisierten "Autobumser"? VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nicht direkt. Ich hatte einen Unfall mit einer Radfahrerin. Mit der Dashcam konnte ich meine Unschuld nachweisen. Sie war auf einem Gehweg als "Geisterfahrerin" unterwegs und auf Grund von der Bepflanzung und meiner A-Säule nicht zu sehen. Sie meinte, sie wäre (bis die Polizei das Video gesehenhat) auf der Straße unterwegs gewesen. Und sie hat später noch nicht einmal versucht Geld von der Versicherung zu kriegen.
Danke für die Rückmeldung. Erfreulich, dass das für dich so gut ausgegangen ist! VG Andi vom ADAC Team 🙂
In Österreich bekommt man deshalb KEIN Geld ausbezahlt...das Geld geht direkt an die Werkstatt.
Fiktive Auszahlung, der Staat/Versicherungen haben uns vor Jahren schon um die MwSt beschissen!
Selbst wenn ich das Geld nicht für die Reparatur verwende muss ich für andere Verwendungszwecke auch immer eine MwSt zahlen…..
Richtig
Wie schütze ich mich vor Brummis (und PKWs) die fast auf meinem Kofferraum sitzen, wenn ich die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalte?
Das ist sehr bedrohlich, vor allem bergab.
Ich hab aber keine Lust, wegen dieser Art von Nötigung Strafzettel zu zahlen. Habe ein altes Auto, bald Oldtimer, also keine Lust auf Dellen und Schäden.
Und natürlich keinerlei Lust auf jedwede Art von Unfall...
Fahr 10-20% unter Geschwindigkeitsbegrenzung -> die werden dich sofort überholen )))
Hat mein Cousin auch schon gehabt. Seine Ansage zu uns: "Jetzt kommt Auffahrunfall mit Ansage!" Sekunden später standen wir gemeinsam auf der Straße. Der nette Herr von hinten könnte sich nicht freuen. War dein GTI doch um 1m kürzer und er noch in Probezeit. Der Polizist hat ihn aufgeklärt: "Seien Sie froh! Diese Lehre vergessen Sie nie mehr im Leben und halten jetzt immer genug Abstand zum Vorausfahrenden."
SHIT HAPPENS...
🤣🤣
@@magnustool ja, nur nützt es mir nichts, wenn mein bald Oldtimer geschrottet wird... 😉
@@mynaturalperfume828
Das war 1992. Und wir saßen in einem alten Ford Capri, der gefühlt noch etwas mehr Wert hatte, als das Benzin, was im Tank war...🤣
Kenne ich nur zu genau. Diese Spiel habe ich fast jeden Tag. Irgendwelche Vollseuchen die mir im Heck kleben selbst wenn ich 10% über Tempolimit fahre. Bei Jeder Ortseinfahr muss ich mir schon überlegen wie ich dezent auf 50 bremse ohne, dass der Trottel hinter mir meinen Kofferraum verkürzt!
Am besten eine Dash Cam anschaffen!
Du idiotensicher hirnloser Mann… Dashcams oder jeglicher Art von Aufnahmen sind keine Beweise bei einem Autounfall !!! Man kann die Videos manipulieren bzw. schneiden und Autos vertauschen !!!
Ok, angenommen so ein Autocrasher erwischt mich, ich hab nen Verdacht und den bei Polizei (so die denn überhaupt zu einem Blechschaden kommt) und Versicheung geäußert. Dann habe ich die Versicherung vor einem Schaden bewahrt, aber wer zahlt dann für den Schaden an meinem Wagen? Steigen wenigstens meine Prozente (SF Klasse) nicht?
Du muss leider klagen, um irgendwas zu bekommen..
Hallo Robert, die Abwehr von Ansprüchen des vermeintlich Geschädigten und die Geltendmachung deines Schadens bei der Kfz-Versicherung des „Autobumsers“ sind rechtlich zwei völlig getrennte Dinge. Die Abwehr ist Sache deiner Kfz-Versicherung. Wenn diese nicht zahlt, hast du auch keinen Nachteil beim Schadensfreiheitsrabatt. Deinen eigenen Fahrzeugschaden musst du - oder ein von dir beauftragter Anwalt - selbst aktiv bei der gegnerischen Versicherung und/oder beim „Autobumser“ direkt geltend machen. Wie bei einem ganz normalen Unfall. VG Andi vom ADAC Team
Dashcam {f} [ständig laufende Kamera im Auto zur Beweissicherung]
Nach einem Unfall direkt die Polizei rufen um den Unfall aufnehmen zu lassen mit Unfallbericht, Fotos etc. und anschließend die eigene Versicherung bitten dass sie einen eigenen Gutachter bestellen mögen.
Angenommener Fall: jemand versucht sowas bei mir, aber schafft es nicht. Ich hab es auf Dashcam aufgenommen. Wie stehen die Chancen, dass ich damit bei der Polizei was erreiche? Also lohnt es sich mit so einem Fall zur Polizei zu gehen, auch wenn nichts passiert ist?
Hallo MrBrombersaft, soweit es um die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren oder einem Strafverfahren geht, gibt es bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass im Falle einer dauerhaften, anlasslosen Aufzeichnung in der Regel ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften besteht. Wie auch im Bereich des Zivilprozesses kann eine Verwertung daher nur dann erfolgen, wenn im Rahmen einer Güterabwägung festgestellt wird, dass das Verfolgungsinteresse das Persönlichkeitsrecht überwiegt. Als Kriterium können dabei insbesondere die Schwere der Tat bzw. ihre Folgen dienen. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde eine Verwertung bei einem Rotlichtverstoß mit einer Rotlichtzeit von mindestens 6 Sekunden als zulässig angesehen. VG Franz vom ADAC Team
Hallo, die Antwort vom ADAC ist leider komplett unbrauchbar und teilweise falsch, bei Strafverfahren nimmt die Staatsanwaltschaft mit Kusshand solche Beweise und Richter sehen keine Probleme, in einem Strafverfahren Dashcamvideos einzusetzen. Außerdem gibt es bereits ein OLG-Urteil bezüglich Ordnungswidrigkeiten. Oberlandesgericht Stuttgart: Beschluss vom 4. Mai 2016 - 4 Ss 543/15 hat entschieden, dass eine Dashcamaufnahme von einem Rotlichtverstoß bei bereits 6 Sekunden Rot verwendet werden kann.
Klar, OLG ist jetzt nicht BGH; aber kleinere Gerichte orientieren sich auch an OLG-Unfällen. Und das war nur das OWi-Verfahren über 200€. Wir reden hier von einer Straftat, da sind die Schwellen ganz andere da dann die StPO gilt.
Das mit der "anlasslosen, Dauerhaften Aufzeichnung" ist allgemeines Geschwätz, das mit dem Thema überhaupt sehr wenig zu tun hat. Selbst wenn deine Aufnahme rechtswidrig ist wird sie akzeptiert, du bekommst halt dann selber noch ein bisschen Ärger. Und wenn der Täter verurteilt wurde wegen Autobumserei (bzw §315b StGB), dann wird der vor einem Zivilgericht kaum eine chance haben bei dir was rauszuklagen.
Die einzige Frage hier ist wie du beweisen willst, dass der der gerade beinahe einen Unfall provoziert hat tatsächlich ein Autobumser ist. Die Polizei ist so schlecht, dass sie selber nicht mitbekommt wenn einer zweimal pro Woche der Geschädigte in einem Autounfall ist. Aber im Falle eines echten Unfalls rettet dir die cam den Arsch und bringt den Typ in den Knast
@@ADAC was für ein Schwachsinn und das kommt vom adac alle wissen das Aufnahmen aus dem Auto nicht als Beweis gilt !!
Zumindest bei Unfällen mit schwieriger Beweislage und auffälligem Schadensbild sollte die fiktive Schadensabrechnung eingeschränkt werden. Unter Umständen sollte das Begehren einer fiktiven Schadensabrechnung auch zu schärferen Beweispflichten führen.
Absichtliche Provokation findet solange statt bis dieser mal ne Faust abbekommt
So einen Fall hatten wir heute der hatte bei 140kmh eine Vollbremsung hingelegt und nur weil mein Vater so gut reagiert hatte sind wir dem nicht hinten aufgefahren und über den Standstreifen ausgewichen so wie die nachfolgenden Autos. Das war ein Blaues Belgisches Auto.
Hallo Diana, danke für deinen Kommentar. Schön, dass dank der schnellen vorausschauenden Reaktion deines Vaters alles gut ging. VG Marion/ Social Team
4:48 bei Erträgen aus Kriminalität redet man von Beute, nicht von Gewinn.
Ganz egal, was man macht: alles sind strafbare Handlungen.
Jeder muss jeder Zeit damit rechnen, dass derdie Vordermannfrau bremst, by the way. Deshalb gibt es den Sicherheitsabstand, der natürlich für narzistisch gestörte Raser nicht gilt.
Danke für die Infos. Eine Frage: Darf man die DashCam Videos des Unfalls der eigenen Versicherung und dem eigenen Anwalt zusenden? Wird die Polizei die DashCam als Beweismittel einbehalten? LG Bernd
Hallo Bernd, die ausführlichen Infos unserer Juristen zur Verwendung von Dashcams findest du hier 👉www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/ 🙂 VG Andi / Social Team
Das mit dem Provozierten Autounfall ist ja so ne Sache. Ich hab ein recht langsames 22 jahre altes eAuto. Mir wird teilweise so aufgefahren, dass ich nur durch die Rekuperationnsbremse einen Unfall auslösen könnte. 2 bis 3 Meter bei 60kmh. Wer so auffährt ist wenn ich ehrlich bin selbst schuld. Bei den anderen Sachen bin ich ganz bei euch.
Meine Taktik: wen mir mal wieder ein suv auf meinen saxo électrique auf 2 meter auffährt nehme ich langsam die Geschwindigkeit raus. Ist zwar nicht die noble Art, verhindert aber unfälle bei hohen Geschwindigkeiten.
Mache ich ähnlich. Je näher mir eine/r hinten draufhängt, umso langsamer fahre ich. :)
Das mit den Dashcams ist auch so eine Sache. Anlasslos filmen ist rechtlich problematisch, aber man kann ja Landschaftsaufnahmen und Mitfahrtfilme machen. Und wenn dann dabei rein zufällig ein Unfall passiert ... ich mein ja nur.
Die Kamera muss nur die Aufnahmen auch wieder löschen dann ist es Rechtlich unbedenklich.
Vor allem die Versicherungen sind dann Dankbar wenn die solche Aufnahmen bekommen.
@@klauspommerening4977 Wobei hier zwei juristische Feinheiten zu differenzieren sind. Einerseits die Zulässigkeit des anlasslosen Filmens, die kein Problem sein sollte, sofern nicht gezielt Personen gefilmt werden (es werden ja nicht gezielt Personen sondern Autos gefilmt, die Personen sind nur Beiwerk). Die zweite Sache ist, ob derartige Aufnahmen vor Gericht verwertbar sind, oder ob der Richter bei der Beweiswürdigung so tun muss, als ob es die Aufnahme nicht geben würde. Ist es eine anlasslose Aufnahme zur Überführung potentieller Unfallverursacher, so kann das problematisch sein, ist es dagegen eine Landschaftsaufnahme oder "Führerstandsmitfahrt", so wurde der Unfallhergang "zufällig" und unbeabsichtigt aufgenommen, und ohne Generalverdacht. Letzteres sieht der Richter sehr gerne, weil er dann nicht groß über die Verwertbarkeit nachdenken muss.
Bis sie halt mal an den Richtigen geraten, der diesem Treiben am Straßenrand ein und alle mal ein Ende bereitet :)
Und dann ist das Geheule natürlich wieder groß
Man versteht überhaupt nicht deine Sätze
Ich hätte mir unter einem Autobumser etwas anderes vorgestellt :D
etwa eine dralle Blondine oder eine leidenschaftliche Rothaarige???😍😍😋🥰
Ich sehe keine Staatsoeganisationen, THW, FW, Bundeswehr, etc. wo sind die ?
Fall 1, 3 und 4 sind ja eher eigenes Versagen.
Dashcam
Einfach Fahrrad fahren. Einen Unfall mit einem Radfahrer zu provozieren, bei dem der Radfahrer eine relevante Teilschuld bekommt ist fast unmöglich.
Die beste Lösung wäre gar nicht erst auto fahren
Leider in Deutschland trotz öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu machen
Zb zur meiner Arbeit trotz Berufsverkehr Stau unter 35 min machbar
Mit öffentlichen Verkehrsmittel mindestens 58 Minuten
Die öffentlichen stinken . Nach urin, schweiss und Bier. Fahre nie wieder öffentliche Verkehrsmittel
2 jahre altes video also veraltet
Was hat sich denn nach deiner Kenntnis in der Thematik grundlegend geändert?
@@ADAC die Rechtssprechung zur Dashcam als Beweismittel
Hall Dashdriver558, anhand des Datums sehen User, dass es sich um ein altes Video handelt. Hier kann man die aktuelle Bestimmungen nachlesen: scom.ly/adac_dashcams_yt
Wir planen, demnächst ein aktuelles Video zu produzieren, können aber derzeit noch nicht sagen, wann. VG Heidi/Social Team