Sehr geehrter Herr Fries, ich kann Ihnen gar nicht genug für all diese Videos danken! Sie begleiten mich durch mein Studium und sind besser als alle Dozenten an meiner gesamten Uni. Ich hoffe, ich werde eine Ihrer Vorlesungen mal in live erleben! Vielen, vielen Dank !
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, mich würde im Punkt des Vertretenmüssens als Teil des §278 interessieren wie die Rechtssprechung bzw. der Gesetzgeber dann zu einer adäquaten Lösung im Sinne des Verbrauchers kommt. Es kann ja nicht als sachgerecht angesehen werden, den gerechtfertigten Anspruch des Verbrauchers unbeabsichtigt zu lassen.
Was gerechtfertigt ist, ist manchmal sehr subjektiv… Davon abgesehen ist das Verbraucherschutz-Argument für § 278 BGB wenig fruchtbar, weil die Vorschrift nicht Bestandteil des Verbraucherschutzrechts ist. Keine ganz befriedigende Antwort, ich weiß…
Eine tolle Reihe zum Schuldrecht von Ihnen. Ich hätte dazu auch eine Frage: Wenn ich ein Stadion für ein Fussballspiel besuche, und ich konnte nur noch auf dem Sekundärmarkt die personalisierte Karte eines anderen bekommen, wurde aber rein gelassen, ohne diese anpassen zu lassen, besteht dann ein Schuldverhältnis zwischen mir und dem Verein, der das Spiel organisiert hat und dem ich als Fan angehöre, in Form eines Zuschauervertrages auf Basis des 278 I Var. 2 analog?
Das ist umstritten. Das Ticket ist eine Inhaberschuldverschreibung des Veranstalters, die ihn einseitig ggü. dem Inhaber zur Erbringung der Veranstaltungsleistungen verpflichtet. Insbesondere dann, wenn der (ursprüngliche) Inhaber des Tickets das Ticket nicht beim Veranstalter, sondern auf einer Ticketplattform gekauft hat, kann man schon darüber streiten, ob ein Zuschauer*vertrag* zustande gekommen ist, denn zumindest in diesem Fall haben ja Ticketinhaber und Veranstalter keinen direkten Kontakt miteinander gehabt. Jedenfalls aber bei Übertragung des Tickets auf einen Dritten ist es aus meiner Sicht schwierig, einen Zuschauervertrag mit dem Dritten zu sehen.
ja, genau das ist der Punkt. Wenn ich jetzt das Spiel stören würde und der Verein von mir Schadensersatz verlangen wollte, dann bedarf es doch einem Schuldverhältnis. Oder wäre dafür die CIC eine geeignete Alternative?
@@kathrinhope-phoenix7113 Es klingt ein wenig, als würde ich da jetzt eine aktuell laufende Hausarbeit lösen. Deshalb nur kurz: Es gibt auch Schuldverhältnisse, die keine Verträge sind; § 793 BGB lässt grüßen…
@@jurapodcastherzlichen Dank, Herr Dr. Fries, für Ihre konstruktive, kurzfristige Reaktion. Ich habe mich mit Details bewusst sehr zurückgehalten , auch zu den Ausschlusskriterien, insofern haben Sie ganz sicher nicht zu viel verraten. Es bleibt also spannend 😊 Ihre Video-Beiträge sind an sich bereits sehr sehr hilfreich beim Studium. Gern wäre ich auch live dabei gewesen. Liebe Grüsse aus der Schweiz 🇨🇭
Sehr geehrter Herr Fries,
ich kann Ihnen gar nicht genug für all diese Videos danken! Sie begleiten mich durch mein Studium und sind besser als alle Dozenten an meiner gesamten Uni. Ich hoffe, ich werde eine Ihrer Vorlesungen mal in live erleben! Vielen, vielen Dank !
Vielen Dank! Und bestimmt begegnen wir uns auch mal im echten Leben!
Toller Dozent. Danke für das Video !
Vielen Dank für die nette Rückmeldung!
Danke fürs hochladen👏
Sehr gerne!
Sehr geehrter Herr Dr. Fries, mich würde im Punkt des Vertretenmüssens als Teil des §278 interessieren wie die Rechtssprechung bzw. der Gesetzgeber dann zu einer adäquaten Lösung im Sinne des Verbrauchers kommt. Es kann ja nicht als sachgerecht angesehen werden, den gerechtfertigten Anspruch des Verbrauchers unbeabsichtigt zu lassen.
Was gerechtfertigt ist, ist manchmal sehr subjektiv… Davon abgesehen ist das Verbraucherschutz-Argument für § 278 BGB wenig fruchtbar, weil die Vorschrift nicht Bestandteil des Verbraucherschutzrechts ist. Keine ganz befriedigende Antwort, ich weiß…
Stark, danke!
Gerne!
Eine tolle Reihe zum Schuldrecht von Ihnen. Ich hätte dazu auch eine Frage: Wenn ich ein Stadion für ein Fussballspiel besuche, und ich konnte nur noch auf dem Sekundärmarkt die personalisierte Karte eines anderen bekommen, wurde aber rein gelassen, ohne diese anpassen zu lassen, besteht dann ein Schuldverhältnis zwischen mir und dem Verein, der das Spiel organisiert hat und dem ich als Fan angehöre, in Form eines Zuschauervertrages auf Basis des 278 I Var. 2 analog?
Das ist umstritten. Das Ticket ist eine Inhaberschuldverschreibung des Veranstalters, die ihn einseitig ggü. dem Inhaber zur Erbringung der Veranstaltungsleistungen verpflichtet. Insbesondere dann, wenn der (ursprüngliche) Inhaber des Tickets das Ticket nicht beim Veranstalter, sondern auf einer Ticketplattform gekauft hat, kann man schon darüber streiten, ob ein Zuschauer*vertrag* zustande gekommen ist, denn zumindest in diesem Fall haben ja Ticketinhaber und Veranstalter keinen direkten Kontakt miteinander gehabt. Jedenfalls aber bei Übertragung des Tickets auf einen Dritten ist es aus meiner Sicht schwierig, einen Zuschauervertrag mit dem Dritten zu sehen.
ja, genau das ist der Punkt. Wenn ich jetzt das Spiel stören würde und der Verein von mir Schadensersatz verlangen wollte, dann bedarf es doch einem Schuldverhältnis. Oder wäre dafür die CIC eine geeignete Alternative?
@@kathrinhope-phoenix7113 Es klingt ein wenig, als würde ich da jetzt eine aktuell laufende Hausarbeit lösen. Deshalb nur kurz: Es gibt auch Schuldverhältnisse, die keine Verträge sind; § 793 BGB lässt grüßen…
@@jurapodcastherzlichen Dank, Herr Dr. Fries, für Ihre konstruktive, kurzfristige Reaktion. Ich habe mich mit Details bewusst sehr zurückgehalten , auch zu den Ausschlusskriterien, insofern haben Sie ganz sicher nicht zu viel verraten. Es bleibt also spannend 😊
Ihre Video-Beiträge sind an sich bereits sehr sehr hilfreich beim Studium. Gern wäre ich auch live dabei gewesen.
Liebe Grüsse aus der Schweiz 🇨🇭
@@kathrinhope-phoenix7113 Kein Problem, viele Grüße zurück! 🇨🇭