Der Strafbefehl (der übrigens kein Verwaltungsakt ist) wird förmlich, gegen Postzustellungsurkunde (PZU) zugestellt. Das ist u.a. zu erkennen an dem gelben Umschlag auf dem das Datum der Zustellung vermerkt wird.
Guten Tag, muss ich mehr bezahlen wenn ich Einspruch einlegen würde und trotzdem verurteilt werde? Denn da wird ein Beamter als Zeuge erwähnt der gar kein zeuge gewesen sein kann und ich denke nicht das es leicht wird.
Das mit dem Führungszeugnis stimmt so nicht. Nach 2 Strafbefehlen zu je 20 Tagessätzen, zusammen also 40, ist man vorbestraft - auch, wenn es viel weniger als die hier beschriebenen 90 Tagessätze sind.
In welcher Form muss so ein Strafbefehl zugestellt werden das sich dieser Verwaltungsakt auch entfalten kann?
Der Strafbefehl (der übrigens kein Verwaltungsakt ist) wird förmlich, gegen Postzustellungsurkunde (PZU) zugestellt. Das ist u.a. zu erkennen an dem gelben Umschlag auf dem das Datum der Zustellung vermerkt wird.
Es steht alles im Gesetz. Kannst du nicht lesen?
@@mduellberg ich habe einen Strafbefehl in einem normalen grauen Brief vom Gericht erhalten ohne Datum oder so ?
Guten Tag, muss ich mehr bezahlen wenn ich Einspruch einlegen würde und trotzdem verurteilt werde? Denn da wird ein Beamter als Zeuge erwähnt der gar kein zeuge gewesen sein kann und ich denke nicht das es leicht wird.
Das mit dem Führungszeugnis stimmt so nicht. Nach 2 Strafbefehlen zu je 20 Tagessätzen, zusammen also 40, ist man vorbestraft - auch, wenn es viel weniger als die hier beschriebenen 90 Tagessätze sind.
Sind die zusätzlichen gerichtskosten bei einem Strafbefehl, falls dir tatsächliche Strafe bezahlt ist, in eine ersatzhaftestrafe umwandelbar?
Nein. Die Kosten des Verfahrens werden nicht umgewandelt. Nur die Geldstrafe selbst kann als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden (§ 43 StGB).