Rein formal entscheidet über die Einstellung ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Bei der Frage, ob weitere Ermittlungen überhaupt Sinn machen und zielführend sind, stützt sie sich aber oftmals auf die Feststellungen/Ermittlungsergebnisse/Bewertungen der Polizei. Somit hängt es gleichermaßen von Polizei und Staatsanwaltschaft ab, ob eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erfolgt. Die Einstellungsmöglichkeiten wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen liegen aber eher im Aufgabenfeld der Staatsanwaltschaft. Im Hinblick auf die Einstellung gegen Auflagen kommt es vor, dass Kriminalbeamte vermitteln und im Rahmen einer Vernehmung schonmal erfragen, ob der Beschuldigte mit gewissen Auflagen einverstanden wäre.
Sehr geil danke
2:15 ganz kurze Frage dazu
Man hört ja oft das Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen arbeiten und über einstellen des Verfahrens bestimmen..?
Rein formal entscheidet über die Einstellung ausschließlich die Staatsanwaltschaft. Bei der Frage, ob weitere Ermittlungen überhaupt Sinn machen und zielführend sind, stützt sie sich aber oftmals auf die Feststellungen/Ermittlungsergebnisse/Bewertungen der Polizei. Somit hängt es gleichermaßen von Polizei und Staatsanwaltschaft ab, ob eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erfolgt.
Die Einstellungsmöglichkeiten wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen liegen aber eher im Aufgabenfeld der Staatsanwaltschaft. Im Hinblick auf die Einstellung gegen Auflagen kommt es vor, dass Kriminalbeamte vermitteln und im Rahmen einer Vernehmung schonmal erfragen, ob der Beschuldigte mit gewissen Auflagen einverstanden wäre.
Tiptop
Jesus Christus liebt dich
🔥🤝
Jesus ist nie am Kreuz gestorben
@@ricid1os57 Selbst wenn es so gewesen war existierte damals Jesus !✝️🙏
An wen ist dieser post gerichtet?
Gott hasst uns.