Ich hätte da mal eine Frage zu einem anderen Thema: Ich bin selbst Zauberkünstler und mache Videos zum Thema Zaubertricks. Häufig werde ich gefragt "Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich ein Trick-Geheimnis von einem Creator einkaufe und dann einfach kostenlos auf UA-cam erkläre?" oder auch "darf ich Acts von anderen Zauberern 1:1 übernehmen und selbst auf der Bühne performen?" Was ja im Endeffekt nichts anderes ist als "darf ich den Bühnenact eines anderen Künstlers kopieren, wenn er diesen nicht explizit rechtlich schützen lassen hat?". Wie es da mit geistigem Eigentum, künstlischer Gestaltung etc. aussieht - das wär interessant, aus der Perspektive eines Jura-Experten zu hören. Wäre das vielleicht sogar eine mögliche Kollaboration? Oder gäb es die Möglichkeit, in Interview-Form kurz darüber zu sprechen via Zoom etc.? Würde mich auf jeden Fall sehr interessieren, hatte die Frage auch schonmal per Email gestellt. Danke für die Rückmeldung! :D Liebe Grüße Matti
Darfst Du einen Film auf Blu Ray kaufen, ihn dann massenhaft kopieren und die Kopien verschenken und ggf. Geld durch die "Verschenkerei" erwerben? Es gibt dumme und kluger Verbrecher. Wer landet wohl eher im Gefängnis?
Ja ist doch klar. Selbst wenn der Staat soetwas erlauben möchte könnte er das niemals tun. Wenn dann nur auf indirekten wege z.b mit ein Gesetz das denn "Informanten" schützt. Wie Solmecke schon sagt man kommt besser an sein Ziel wenn man das System als Spiel betrachtet und die Spielregeln befolgt.
Angesichts des möglichen Strafmaßes, halte ich die Forderung der Staatsanwaltschaft und das Urteil für fair. Man könnte beinahe glauben, dass das Gericht das behördliche Versagen hier begünstigend berücksichtigt hat.
Wäre durchaus möglich. Vor allem nachdem das Amt keine Maßnahmen daraus gezogen hat. Das kann entsprechend interpretiert werden, dass das Amt sich nicht (gut genug) kümmert die Titel auch wirklich zu prüfen und das auch nicht ändern will, was ja nur in die Karten von Marvin spielt, der genau das aufdecken wollte. Ich denke eine Strafe von 3200€ ist ein kleiner Preis zur Aufdeckung von möglicher Urkundenfälschung. Die kann ja Fäden bis in die wichtigsten und notwendigsten Bereiche ziehen.
Naja, man muss natürlich auch dazu sagen, dass das die Definition eines opferlosen Verbrechens ist. Er hat keinerlei Schaden angerichtet, es gab keine Möglichkeit, dass so etwas Schaden anrichten könnte, und zu keinem Zeitpunkt war irgendein Recht irgendeines anderen auch nur annähernd in Gefahr. Es ist ein Verbrechen, einfach nur weil es so in einem alten Buch steht. Für so ein nicht-Verbrechen sind 3000€ auch schon ziemlich viel, finde ich. Klar, das Strafmaß der Urkundenfälschung geht noch viel weiter, aber das zielt auf Leute, die tatsächlich andere Menschen täuschen und sie damit auf die eine oder andere Weise betrügen wollen. Die Urkundenfälschung ist ein echtes Verbrechen mit echten Opfern; das hier nicht.
@@sciencetube4574 Ja, Urkundenfälschung ist generell kein Verbrechen. Mit einer gefälschten Urkunde betrügen zu wollen hat keinen Einfluss auf das Strafmaß einer Urkundenfälschung, sondern zieht eine zusätzliche Bestrafung wegen Betruges nach sich. Wodurch die Strafe natürlich höher ausfällt. Wenn man sich den Schutzzweck der Urkundendelikte ansieht, dann gab es dadurch schon einen Schaden, zum einen wurde die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch das in Umlauf bringen einer unechten Urkunde und zum anderen das Vertrauen in öffentliche Urkunden und die Behörde durch das Eintragen lassen des akademischen Grades in den Personalausweis. Außerdem sind Gesetze immer abstrakt-generell formuliert und auf dieser Ebene handelt es sich auch nicht um eine opferlose Straftat. Deine Ansicht würde wohl kein Jurist so vertreten.
@@JD-jw2nm Die Sicherheit des Rechtsverkehrs würde gefährdet, wenn er die Urkunde verwendet hätte. Hat er aber nicht, und hatte er ja auch nie vor. Im Gegenteil hat er öffentlich transparent gehandelt und das Ganze sogar auf UA-cam dokumentiert. Es bestand nie die Gefahr, dass das falsche Dokument real verwendet würde. Also würde ich auch da sagen, dass kein Schaden entstanden ist. Das Vertrauen in die Behörde, ja, das stimmt, das wurde natürlich beschädigt. Das ist natürlich ein Schaden für die Behörde - aber ein selbstverschuldeter Schaden. Man kann bei etwas so Wichtigem wie einer Eintragung in den Personalausweis schließlich schon zumindest eine oberflächliche Plausibilitätsprüfung erwarten. Der Sachbearbeiter muss jetzt nicht die Doktorarbeit lesen und beim Professor anrufen, aber zumindest zu gucken, ob die Uni existiert und ob es eine Veröffentlichung mit dem entsprechenden Titel gibt, das ist ihm doch wohl zuzumuten. Das zu unterlassen, ist einfach grob fahrlässig vonseiten der Behörde. Insofern ist ein Vertrauensverlust in eine nicht vertrauenswürdige Institution meiner Meinung nach auch kein Schaden, zumindest keiner, der Marvin zuzuschreiben wäre.
Ich habe selbst im Meldeamt in SH gearbeitet und meiner Erfahrung nach bekommen die Sachbearbeiter die dort sitzen, keinerlei ausreichende Fortbildungen etc., um Fälschungen solcher Urkunden aufzudecken. (Ja, die Uni hätte man wenigstens googeln können.)🤔 Fälschungen von Perso, Reisepass, Aufenthaltsgestattungen, Führerscheine, wenn überhaupt Geburtsurkunden werden in einem Seminar mal angerissen, das war’s aber auch. Zudem werden gar nicht so viele Dr. Titel in die Ausweise eingetragen, sodass die wenigsten Routine entwickeln können. Und ich persönlich kenne kein Amt, das ein Register über Universitäten führt, da es nicht von der Gesetzgebung verlangt wird. Uns wurde immer gesagt, dass unsere Entgeltgruppe (Niedrigste, die es in der Ausbildung gibt) uns nicht dazu befugt Entscheidungen zu treffen. Eigenständig Register zu führen, ist somit auch nicht erlaubt. Da muss die Gesetzgebung ran. Allerdings bin ich da seit 2018 raus. Vllt hat sich ja schon was geändert.😅
Danke für die Info, da besteht ja anscheinend Nachholbedarf. Wär doch bestimmt auch für die Sacharbeiter interessant, wenn sie entsprechende Fortbildungen bekämen. Ist ja irgendwie auch doof, wenn man da so bissl alleine gelassen wird
Genau so kenne ich unser Beamtenwesen. Daher Anträge nur noch digital behandeln und bei jedem Vorgang automatisch mit einer zentralen Datenbank für die Standartdokumente vergleichen lassen. Grüße
Zumindest für ausländische akademische Titel ist das in SH in der "Landesverordnung zur Führung ausländischer Hochschulgrade (Hochschulgradverordnung Ausland - HGradVO)" klar geregelt.
Keine Ahnung hier wurde schon gezielt ein maximal polarisierender (wahrscheinlich in der realen Welt so nicht existierender) "Missstand" ausgesucht um möglichst viral zu gehen. Das ganze wahrscheinlich mit monetären Interesse im Hinterkopf (falls Bezahlung an war bei youtube hat er mit der Straftat wahrscheinlich mehr Geld verdient als er jetzt Zahlen muss) Meiner Meinung ein noch viel zu mildes Urteil.
Sehe ich vollkommen ein, dennoch zeigt dies mal wieder den aktuellen Stand der Digitalisierung und der Standadisierung. Es geht nicht, dass so etwas nicht automatisiert kontrolliert wird. Da sieht man einfach, dass wir min. 4 Jahre hinterher hinken.
@@Basti100X Ganz bei Ihnen ! Richtig gemerkt habe ich es, als ich nach Spanien gezogen bin - hier ist man nämlich deutlich weiter was Digitalisierung angeht, gerade in Bezug auf Behörden. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen persönliche Anwesenheit verlangt wird (1. Anemldung, etc.), mache ich alles online. Von Steuern über Krankenversicherung, Arztterminen, etc. Sogar das Online Banking ist hier vom Service einiges umfangreicher und nützlicher, so bekomme ich die Rechnung meiner Miete + Nebenkosten automatisch in mein Postfach gelegt wenn abgebucht wird. Zusätzlich zum wenigen Aufwand ist das ganze sicher auch ein wenig umweltfreundlicher und entlastet die Post ...
Selbst bei einer besseren Digitalisierung, fände ich es nicht gut, wenn jeder überprüfen könnte was ich mal gemacht habe. Wenn dann schon, nur Wege die auch gesichert sind, Polizei oder entsprechende Behörden, die auch überprüfen ob ein berechtigter Grund vorliegt. Wenn ich es selber bekannt gebe und veröffentliche, OK. Aber es ist doch meine persönliche Entscheidung ob ich es mache und erlaube.
@@rachelwtz_x3 Naja, was du da auflistest passiert in Deutschland aber ganz genauso. Wer bitte muss für Steuer oder Krankenversicherungsangelegenheiten heutzutage noch wo antanzen, oder kriegt Rechnungen noch per Post?
Man möchte bei WBS / Hr. Solmecke eigentlich immer nur mal reinschauen, weil man etwas interessant findet und es super vorgestellt wird. Und dann wird zum Schluss das nächste spannende Thema verlinkt, sodass man überhaupt nicht mehr wegkommt davon. Ich find's super 😆👍 Hab allein jetzt schon wieder 5 weitere Tabs auf, die ich noch schauen werde 😆
Ist zwar rechtlich einwandfrei das Urteil, aber ich bin trotzdem entsetzt. So kann ja nie irgendwelche Missstände aufgedeckt werden. Und in manchen Bereichen wäre, es ja tatsächlich auch Verbrauchschutz. Das bedeutet es liegt im allgemeinen Interesse und wiegt meiner Meinung nach mehr.
Und der nächste bricht dann in deine Wohnung ein und beruft sich darauf, als Journalist nur aufdecken zu wollen, wie schnell man in Wohnungen einbrechen kann :-D Ich glaube Journalist würde ein sehr beliebter Job werden ;-)
Das Problem ist das nunmal das gesetz gilt und wie willst du ein gesetz schreiben welches straftaten für journalisten grundsätzlich als nicht in ordnung sieht, aber bei einzelfällen es reguliert?
@@Nomos__ ich liege nicht im öffentlichem Interesse. VW, Behörden und co schon. Und ganz ehrlich, wenn die Behörde zu blöd ist , zu checken, ob diese Urkunde richtig, ist sie selbst Schuld. Ganz einfach. Sollen die nicht rumheulen und Anzeige erstatten, sondern ihre Prüfmechanismen überdenken. .
Dürfen deiner Meinung nach Journalisten also Straftaten begehen??? In so einer Welt würden wir nicht leben wollen...Der Anwalt Solmecke hat grade ein Beispiel dafür gemacht, warum es richtig ist...Auch ein Journalist muss sich an das StGB halten!!!! Sieh es doch mal pragmatisch....wenn es so wäre wie du es forderst, dann wird jeder Journalist sein wollen um sich nicht an das StGB halten zu müssen....Das kann nicht sein!!!
@@arik9060 Es sollten bestimmte Rahmenbedingungen gelten. Journalisten haben die Freiheiten Missstände aufzudecken, wenn es journalistische Zwecke dient. Dafür muss eine Mindestreichweite nachgewiesen werden, sowie die Fachkenntnis. Zudem darf es hierbei keinen Schafen für irgendwen geben.
Man sollte Recht und Gesetz natürlich auch immer zumindest hinterfragen können. Mit dieser Aktion hat Marvin zumindest niemandem irgendeinen Schaden zugefügt, sondern letztendlich lediglich eine problematische Sache aufgedeckt. Könnte man nicht argumentieren, daß es sich hier um ein Paradebeispiel für eine "perfekte opferlose Straftat" handelt? Wenn jemand bei VW einbricht, ist das doch noch eine andere Nummer, dabei werden Schäden angerichtet, und es ist mindestens schon mal Hausfriedensbruch, oder? Würde ich persönlich ein wenig anders einstufen.
richtig, außerdem wäre das journalistische Thema ja der genannte Diesel-Skandal gewesen und nicht der Einbruch selbst. Das sind ja auch journalistisch sowie rechtlich unterschiedliche Situationen: Einbruch VW oder Datenklau VS für Dieselskandal - also Einbrechen ist die Tat, das journalistische Thema ist aber der Dieselskandal. Offensichtlich falsche Urkunde vorlegen für einen Perso um die lackse Prüfung journalistisch zu demonstrieren und dokumentieren. Hierbei ist die strafbare Handlung das Thema der Dokumentation. Der Vergleich von Solmecke ist, offengesagt, für die Tonne.... Als Anwalt muss er das wissen, da es der selbe unterschied ist wie Tatvorbereitung vs die Tat selbst. Ja und da kann's noch komplizierter werden, nämlich mit dem Tatversuch oder Tatbeteiligung .... ^^
Schau mal oben in die Kommentare. Weiter oben sollte sich ein Kommentar befinden, der die eigene Meinung des Kommentators behandelt und eine gute Begründung dafür liefert, warum man die Straftat auch als solche behandeln sollte oder behandeln muss. (eine andere Einstufung würde ich mit deiner Begründung aber auch nicht ausschließen, sofern eine perfekte, opferlose Tat auch irgendwie bestraft wird) Ich selbst kenne mich leider nicht so gut im Rechtswesen aus, daher kann ich deinen Kommentar auch völlig falsch verstanden haben. Wird die Opferlose Straftat auch bestraft?
@@Leon玲央 Ja, sicher werden opferlose Straftaten auch bestraft. Ich halte den Vergleich mit dem Einbruch für unangemessen, da dort Schäden angerichtet werden, und auch Rechtsgüter einer anderen Person verletzt werden. Daher sollte die Einstufung unterschiedlich sein.
Auch wenn ich diesen Marvin nicht mag und er dieses nur gemacht hat um festzustellen ob dieses überhaupt möglich wäre, nicht einmal zum persönlichem Vorteil genutzt hat, so hätten die Richter mal alle kräftig lachen sollen und alles fallen lassen sollen ala ‚der Hauptmann von Köpenick’ . Viel wichtiger wäre es die Behörden auf dem laufenden zu bringen.
Urkundenfälschung is ne Straftat. Und das sollte auch hart bestraft werden. Hart war es in dem Fall nicht und das finde ich nicht richtig. Nur ich hätte ihm noch seine Geldstrafe erhöht. Weil er sich verkleidet und da im Konfirmationsanzug aufläuft. Das is ja keine Kasperleveranstaltung. Und was er damit erreichen wollte is ja klar. Er wollte damit erreichen ne geringe Strafe zu bekommen. Das is ihm gelungen. Das war also kein erfahrener und guter Richter. Von mir hätte er dafür Nachschlag bekommen. Denn im normalen Alltag benimmt er sich ja auch nicht als anständiger Konfirmant.
Das Beispiel mit dem Einbruch bei Volkswagen ist ja keine Parallele zu diesem Fall. Was wäre aber, wenn ein Hacker in den Computer des Ordnungsamtes einbricht ohne etwas zu tun, dem Ordnungsamt dann aber die Sicherheitslücke mitteilt, damit sie geschlossen wird. Wäre das auch eine Straftat? Nach der Logik in diesem Verfahren wäre es eine Straftat, weil das Ordnungsamt keinen Auftrag dazu gegeben hat.
In der Regel werden Menschen die Sicherheitslücken aufdecken nicht nur angezeigt sondern auch verurteilt. Zufällig gefundene Sicherheitslücken sollte man deshalb IMMER nur mittels eines Anwaltes oder zumindest mittels geeigneter Vereine zB. CCC offen legen.
Ja, wäre es. Allerdings muss es keine Anzeige geben, Unternehmen machen das u. U. nicht und bedanken sich stattdessen. Im Falle der Frau und der CDU hat letztere dann auf den öffentlichen Druck/die öffentliche Empörung reagiert und die Anzeige zurückgezogen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Unternehmen, oder eben Ämter, Leute beauftragen/für gefundene Sicherheitslücken bezahlen, wenn das vertraglich geregelt ist, hätte eine Anzeige natürlich keinen Erfolg.
@@EngineScypex sie ja auch nicht Verurteilt worden 😜 Es war eben sehr riskant, sich selbst als Entdecker der Lücke zu offenbaren. Das hätte sie nicht machen müssen, ihre Entscheidung es trotzdem zu riskieren. Was denkst du, wie es ausgegangen wäre, wenn sie nicht den CCC hinter sich gehabt hätte?
Das einzig dumme an der Idee war ein Video daraus zu machen aber feiern tue ich die Aktion auf jeden Fall! 😂👍 Aber okay mal Spaß bei Seite. Die Tatsache das Marvin ein Video darüber macht zeigt ja nur das er die Schwachstellen im System aufdecken will aber nicht um sich selbst zu bereichern da er ja das sonst für sich behalten hätte sondern um es für uns alle besser zu machen. Das selbe Prinzip findet sich auch bei Hackern die sich in White und Black Hats unterteilen die einen Hacken Systeme um sie sicherer zu machen die anderen wiederum um sich zu bereichern. In diesem Zusammenhang ist das Urteil sehr bedenklich, ich bezweifle das er jemals wieder solch Schwachstellen falls er darauf kommt oder sie findet öffentlich macht.
Die Idee, dass bestimmte Personen(kreise) in bestimmten Situationen von der Strafverfolgung ausgenommen werden sollten, taucht immer wieder auf. Manchmal auch in sehr brisanten Bereichen, als z.B. gefordert wurde, dass Polizeibeamte einen Entführer tätlich unter Druck setzten können sollen, wenn es denn der Befreiung einer Geisel dient und es um deren Leben geht. Es würde aber das sofortige Ende des Rechtsstaates bedeuten, wenn Folter in irgendeiner Weise legalisiert würde. Die Idee dahinter, ist, die Verantwortung für das individuelle Handeln von den Schultern der Beamten zu nehmen. Den Rechtsstaat aufzugeben wäre jedoch sicherlich ein zu hoher Preis dafür, oder nicht? Wer also z. B. an einen gefassten (mutmaßlichen) Kindesentführer und Erpresser ein paar Schellen austeilt, damit dieser lieber doch das Versteck preisgibt, muss für dieses Handeln einstehen. Die Einsotierung einer solchen Tat erfolgt über das Strafmaß. Kann durch die Schellen das Kind gefunden und gerettet werden, dann kann der Verantwortlich mit dem mildesten aller milden Urteile rechnen und einer Begrüßungstorte bei Strafantritt ;) Hat er sich aber vertan und einen Unbeteiligten verdroschen, sieht es schon anders aus. Von dieser Last der Verantwortung des einzelnen Bürgers kann es keine gesetzliche Befreiung geben.
Die haben wahrscheinlich auch eigene Rechtsabteilungen, die es genau so regeln, dass es nicht strafbar ist. Entweder haben sie sich exakt in einer Grauzone bewegt oder zur Not haben sie es halt einfach nur komplett inszeniert und im Abspann für ein paar Sekunden geschrieben, dass es eine fiktive Geschichte ist, die auf wahren Begebenheiten beruht.
Cooles Video, eine „Anschlussberufung“ gibt es allerdings nur im Zivilrecht. Die Staatsanwaltschaft kann aber natürlich (sofern sie eine höhere Strafe gefordert hat) unabhängig davon selbst in Berufung gehen, wenn sie zB schon erwartet oder er angekündigt hat, dass er Berufung einlegen wird, um dann mit der Verschlechterungsgefahr zu drohen.
Aus diesem Grund habe ich auch grossen Respekt vor engagierten Investigativjournalisten, die sich bewusst dem Risiko aussetzen, eine Haftstrafe zu bekommen, um schwere Misstände aufzudecken. Dass Marvin das in seiner zweijährigen Journalistenausbildung nicht mitbekommen hat verwundert mich jetzt etwas. Vielleicht hat er geglaubt, das Thema sei nicht so wichtig? Profis wissen halt auch, wie man eben nicht mit der Justiz in Konflikt kommt.
Auch wenns hart klingt, geschieht ihm recht. Er macht ein Video wo er anderem vorwirft dass sie sich nicht informieren und recherchieren aber hat selbst zu wenig recherchiert und kriegt jetzt die quittung dafür. Dummheit schptzt vor strafe nicht, wie man so schön sagt
Gott sei dank. Ich fühl mich gleich viel sicherer. Jeder, der sich seinen Doktor nicht auf ehrliche Weise mit einem ordentlichen Plagiat erschleicht, gehört eigentlich weggesperrt.
Das mit dem Missbrauch eines akademischen Grades finde ich lustig. Als ich noch Schüler war (um die 16 rum), wurde ich von einem Unternehmen mit "Sehr geehrter Herr Diplomingenieur ..." angeschrieben. Meine Familie und ich hatten gut was zu lachen. Keine Ahnung wie die darauf gekommen sind, denn von mir hatten sie es nicht.
Naja, der Ausbruch selbst ist ja in DE nicht verboten, somit darfst du so oft ausbrechen wie du willst ohne dafuer belangt zu werden. Vorausgesetzt ist das du nichts beschaedigst, niemanden bestichst etc. etc.
Verstehe ich das richtig? Wenn er jemanden "gefunden" hätte der diese Dr. Eintragung erfolgreich durchgeführt hatte, und darüber berichtet hätte ohne den Informanden nennen zu müssen, wäre das rechtlich durch gegangen?
@@terrorhuhn9192 Die Behörde im Ausland wird sicherlich die Register im Auswanderungsland überprüfen. Solange du also diese Bescheinigungen nicht fälscht, weiss ich nicht, was es bringen soll auszuwandern. Straftäter möchte niemand.
Vielleicht gibt es ja ein Publikum dafür, dass Sie im einem Stream zeigen wie Sie Ihre Vorbereitungen für die Videos machen. Juristische Methodik etc. Könnte für angehende Juristen gleichermaßen interessant sein, wie für juristische Laien.
2.400 waren als durchschnittliches Monatseinkommen gedacht, daher 30 Tage à 80 Euro. Verurteilt wurde Marvin dann zu 40 Tagessätzen. Insofern hat er alles richtig erklärt.
Freilich gibt es ein Verzeichnis der bestehenden Universitäten. Das gibt es schon länger. Auch mit Unterteilung welche Hochschule Promotionsrecht und Habilitationsrecht besitzt. Macht das statistische Bundesamt schon mehrere Jahre
Zum Thema journalismus is zu sagen, dass es diese Doktorerschleichung als Journalistische Arbeit bereits gab.. glaube es war Pro7.. ggf sogar Wilmke. Da ging das noch durch, es ist aber auch ein großer Sender und tatsächliche journalistische Arbeit die tiefer in das Thema einging.
ein journalist darf nunmal keine straftaten begehen, somit ist das urteil richtig, wenn sogar für meine augen etwas zu lasch. ich darf ja auch nicht 1 jahr lang harte drogen verkaufen und mich dann auf den journalismus beziehen weil ich eine reportage drehen wollte
@@grapefruitlight9408 Falsch, man kann ohne Schaden unverschuldeter Dritter oder ohne Schaden unverschuldeter Institutionen die Möglichkeit strafbarer/rechtswidriger Handlungen demonstrieren (durchführen) im Zuge der journalistischen Tätigkeit, wenn diese Straftat Kern der journalistischen Werkes ist.
Weiß man das so genau? Wenn sich in Serbien das nationalistische Säbelrasseln gelegt hat, kann das dort noch kommen. Und es ist ja nicht so, dass er durch Abschiebung und faktischen Ausschluss aus der Meisterschaft sich nicht auch jetzt schon erhebliche Nachteile eingehandelt hätte...
Es wäre echt super, wenn es so einen wie auch in Österreich gäbe!! Weil unserer Gesetze ja leider sehr verschieden sind. Lieben Gruß aus Niederösterreich, chr
Frage 1: Wo hätte er die Reißleine ziehen müssen um sich nicht selbst strafbar zu machen? M.E. Wenn die Dame am Schalter die Dokumente akzeptiert hatte und er gegangen wäre. Eine Urkunde ist doch erst dann gefälscht, wenn man sie benutzt, oder nicht? Frage 2: Darf er an seiner Tat verdienen. Jetzt macht er ja Videos darüber und verdient Geld damit. ... Kann ich mich bei einem Bankraub filmen, die Strafe absitzen und den Verdienst am Video und an der Geschichte behalten?
Zur Frage 1: Nein. Der § 267 StGB (Urkundenfälschung) ist bereits nach der Herstellung der Urkunde erfüllt, sofern dies mit dem Ziel geschieht, jemanden im Rechtsverkehr zu täuschen. Das Problem ist also, dass man immer bereits mit der Herstellung einer gefälschten Urkunde potenziell bereits eine Straftat vollendet (d.h. bereits nach Herstellung ist es kein Versuch mehr!). Wenn Marvin die Sache aufgeklärt hätte, bevor die Dame eine Falschbeurkundung des Doktortitels vorgenommen hätte, dann könnte er argumentieren, dass er nie vorgehabt hätte, mit der Urkunde ein rechtlich erhebliches Verhalten auszulösen, und könnte damit vor Gericht durchaus Erfolg haben, da dann ggf. das Tatbestandsmerkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" nicht mehr erfüllt wäre. Allerdings, was wenn die Dame die Fälschung selbst bemerkt hätte? Dann hätte er ggf. große Schwierigkeiten, glaubhaft zu machen dass er niemanden täuschen wollte und tatsächlich noch einen Rückzieher gemacht hätte - denn für sein journalistisches Ziel, aufzudecken ob hier Kontrollmechanismen fehlen, wäre es ja evt. auch erforderlich gewesen, den Prozess bis zu Ende zu gehen. Wie sich dann herausgestellt hat, wäre es wohl nicht erforderlich gewesen, den Prozess bis zu Ende zu gehen, da die Mitarbeiterin das Dokument ja nicht abgelichtet hat - aber das konnte er zum Tatzeitpunkt (Herstellung der Urkunde) ja noch nicht wissen, womit es ggf. unglaubwürdig gewesen wäre, dass er zu diesem Zeitpunkt vorhatte, den Prozess noch rechtzeitig abzubrechen. Daher: Bereits mit der Vollendung der Herstellung einer gefälschten Urkunde kann man nicht mehr ausschließen, dass man hierfür strafrechtlich belangt wird. Zur Frage 2: Grundsätzlich können Taterträge auf Anordnung des Gerichts eingezogen werden (§ 73 StGB). Aber es sollte schon eine gewisse Unmittelbarkeit vorliegen, d.h. der Ertrag muss direkt während des Tatablaufs oder als unmittelbare Gegenleistung für die Tat generiert werden, sonst wäre das ja ein Fass ohne Boden (Beispiel: Was wäre, wenn der Täter aufgrund seines umfassenden Fachwissens als Bankräuber später als Sicherheitsberater von einer Bank eingestellt wird, dann könnte das Gericht ja hier auch unbegrenzt den Lohn einziehen etc.). Außerdem ist ja auch das Produzieren eines Videos eine von der eigentlichen Straftat abgegrenzte Leistung, die für sich gesehen nicht strafbar ist. Zu Deiner konkreten Fallkonstruktion gibt es m.E. noch keine einschlägige Rechtsprechung. Ich persönlich als Schöffenrichter würde die Grenze wie folgt ziehen: Wenn es im Vorhinein eine Vereinbarung mit einer Plattform oder einem Werbekunden gibt, bei der klar zugeordnet werden kann, dass hier eine direkte und klar bestimmte Zahlung für die Produktion eines Videos erfolgt, für das eigens Straftaten begangen werden sollen, dann würde ich die Einziehung anordnen wollen. Auch wenn offensichtlich von Vornherein eine sehr klar erkennbare Zielsetzung besteht im Sinne von "ich begehe Straftaten vor allem deshalb, weil ich damit Geld verdiene", würde ich auch die Einziehung anordnen wollen. In allen anderen Fällen würde man das eher nicht machen, und es ist jetzt auch in der Praxis nicht so, dass das Gericht bei jeder Straftat akribisch nachforscht, ob evt. der Angeklagte Vermögensvorteile durch die von der Tat generierte öffentliche Aufmerksamkeit oder sonstige Umstände erlangt hat. Du willst vmtl. darauf hinaus, dass es ja dann im Einzelfall passieren kann, dass man am Ende mehr Geld hat, als man ohne die Straftat gehabt hätte. Und die Antwort darauf ist: Klar, es kann bei jeder Straftat passieren, dass man durch verschiedene Umstände und Auswirkungen am Ende besser dasteht als hätte man die Tat nicht begangen, das kann die Justiz m.E. auch gar nicht vollumfänglich verhindern. Im Wiederholungsfall wird es sich allerdings i.d.R. nicht mehr lohnen, da ja dann die Strafen auch härter werden. Übrigens wird von Menschen, die über Vermögen verfügen, im Falle von Freiheitsstrafen auch ein Haftkostenbeitrag erhoben, und außerdem zahlen die Täter ja auch alle Anwalts- und Gerichtskosten.
Nun im Rahmen von jounalistischen Tätigkeiten, sollte sowas ja auch erlaubt sein. Ich meine, es macht juristisch schon einen Unterschied, also der Vergleich mit VW hinkt etwas. VW ist eine Firma, da stehen ganz andere Interessen dahinter. Wird da eingebrochen, dann verletzt das private Interessen und geschützte Rechtsgüter. Der Geschädigte ist ein Konzern und die natürlichen Personen dahinter, die durch den Imageschaden Verluste machen können. Bei einer Behörde sehe ich das anders, diese sind dazu da, uns zu dienen, und durch seine Aktion ist ja auch ein Schaden entstanden. Aber materiell ja nur das Papier was verdruckt worden ist, und die Beamten dort handeln ja für den Staat, also eigentlich für uns. Also ist es das Interesse der Allgemeinheit, dass diese Rechte geschützt werden verletzt worden. Nur er hat ja am Ende alles zugegeben, und für die Allgemeinheit Berichterstattung geleistet. Schwieriges Thema. Es geht in erster Linie also um das öffentliche Interesse, dort eine Strafverfolgung zu machen oder nicht. Die Frage ist halt: Was überwiegt mehr, das öffentliche Interesse daran dieses Delikt zu verfolgen, in dem niemand zu Schaden gekommen ist, oder, seine Arbeit zu schätzen, die der Allgemeinheit dazu dient diesen Missstand aufzudecken. Wie gesagt: Bei VW entsteht durch den Einbruch ja ein mittelbarer ideeller und materieller Schaden durch unbefugtes Eindringen, und das bei privaten Menschen. Dazu zählen die Aktionäre, der Vorstand, und auch die Mitarbeiter. Diese werden in ihren rechtlichen Interessen persönlich angegriffen und geschädigt. Bei einem falsch ausgestellten Dokument zu journalistischen Zwecken, was nach wenigen Wochen richtig gestellt wird, finde ich das schon schwierig.
Nein, durch seine Aktion ist kein Schaden entstanden - und das ist auch der Knackpunkt, weswegen man hier an der Rechtssprechung zweifeln kann. Ja, an sich kostet der Vorgang Geld. Geld, dass die Person, die sich den Perso ausstellen lässt direkt bezahlen muss. Ein Schaden kann lediglich dadurch entstehen, dass man nun Kenntnis von dieser Sicherheitslücke hat und sich weigert sie zu schließen.
@@TimmiCat Achso? Wem oder was genau hat er geschadet? Ein Verstoß gegen einen niedergeschriebenen Sachverhalt selbst kann kein Schaden sein. Und warum werden dann Ermittlungsbehörden nicht verurteilt? Die verstoßen mitunter auch gegen Strafgesetze, indem sie Honeypots aufsetzen um Leute zu schnappen, die Drogen, Waffen oder KiPo etc kaufen wollen ;)
Mal ne Frage bezüglich Whistleblower - Wäre es eine Straftat, wenn ich als Journalist von einem Informanten Daten kriege und ihn quasi beauftrage, noch weitere Dokumente zu senden/beschaffen, oder gilt da auch der Informantenschutz? Ich hab vor wenigen Jahren als freier Journalist gearbeitet, war jedoch für den Sport zuständig, deshalb kenne ich die Gesetze bezüglich investigativem Journalismus nicht, wäre aber nichtmal so doof diese zu kennen, auch wenn sie vermutlich nicht komplett mit den Schweizer Gesetzen übereinstimmt, wäre es doch gut zu wissen, was ich in Deutschland machen darf, schliesslich muss man bei investigativem Journalismus oftmals international recherchieren. Dann könnte ich ja eine Person anstellen, die den Job macht, sowie die Gefahr auf sich nimmt? Dann könnte ich doch auch problemlos Informationen kaufen? Wenn dies legal ist, kann man mit Geld ja noch viel mehr machen, als ich dachte. Es gibt bestimmt in jeder Firma einen kleinen, armen Mitarbeiter, bzw. Mitarbeiterin, der, bzw. die für ein paar Millionen die Gefahr auf sich nähme, Geld regiert oftmals das Gehirn... Ich habe nicht vor, das Oben genannte auszuführen, da würde mir sowieso das Geld fehlen :'D
Oft empfinde ich die Videos einiger UA-camr als große Bereicherung unserer Medienlandschaft und des gesellschaftlichen Diskurses. Andererseits ist es aber auch so, dass ich als Journalist ein Studium absolviert habe, Berufserfahrung in verschiedensten Bereichen, mich an einen Pressekodex halte etc., und es daher manchmal problematisch finde, wenn jeder, der eine gewisse Öffentlichkeit erreicht, sein Tun so vorschnell als Journalismus deklariert. Sicher, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und auch dafür sehe ich Argumente, andererseits finde es es schwierig, wenn journalistische Standards so nach und nach an edeutung verlieren. Oft wünsche ich mir daher sogar viel mehr juristische Informationen, was Journalist*innen dürfen und was nicht, auch, um manchen da draußen unsere Arbeit ein wenig durchsichtiger zu machen.
Was Journalisten dürfen und was nicht... Also wenn es nur einen Pressekodex und ein paar Rügen bei Nichteinhaltung gibt dann darf ein Journalist scheinbar alles, was nicht strafrechtlich verfolgt werden muss, siehe die BILD und Co.
Die Moral von der Geschichte ist mal wieder, dass man sich so eine Scheiße eben doch erlauben kann, wenn die deutsche Justiz es nicht schafft, die Strafen richtig anzusetzen. So ne Scheiße sollte sich nicht lohnen.
@@Fircasice Ist ja richtig Scheiße einen Missstand aufzudecken und daraus ein Experiment zu machen, dass niemanden geschadet hat. Und du behauptest du Strafe sei nicht richtig angemessen? Was ein lächerlicher Troll.
@@Fircasice wenns nach dir gehen würde direkt die todesstrafe, oder ? versuch doch mal wenigstens vorher nachzudenken bevor du einen Kommentar verfasst.
Ich finde es wichtig, NICHT das Urteil, das ist Nebensache für mich, sondern das was Marvin gemacht hat, da merkt man mal wie einfach es sein kann, wenn ich drann denke was ich für Menschen kenne, inklusive mich, ICH mit nem Doktor Titel...großer Gott, bitte nicht. (bitte meinem Nick keine beachtung schenken, Danke Sehr 😁)
Doktor für Atomphysik, Medizin und Raketentechnik, gemacht in der D.Trump Universität bei Grab'em by the Wall. >Herr Doktor, der Patient leidet unter Depression, was sollen wir ihm geben? Lachgas, 3x Täglich, rektal.
Der Vollständigkeit halber, der Doktor-Titel ist gar kein Titel, sondern ein Akademischer Grad, wohingegen z.B. der Professor-Titel tatsächlich ein Titel ist. Der Unterschied liegt darin, dass ein Akademischer Grad, z.B. Bachelor und Master erworben werden, ein Titel verliehen wird.
Können Sie mal ein Video über Mowo (MotorWoche) bezüglich der Beschlagnahmung seinen R35 drehen? Er hat dazu auch ekn Video gemacht, was meiner Meinung nach deutlich Geschmack hat ... Richter kennen sich alle und da hat man manchmal keine Chance, Stichwort Recht hsben und Recht bekommen.
@@simonk.6524 Er sollte unbedingt ein Video machen, indem er die Kosten und Einnahmen gegeneinander aufrechnet, und das höhnisch kommentiert. Am besten inkl. einem "F*ck You" und Mittelfinger in die Kamera, ganz offensichtlich an Richter und SA gerichtet. Das wäre legal, wenn er sie nicht nennt.
@@Ano-Nymos Warum sollte er die Staatsanwaltschaft (SA wäre hier eine etwas unpassende Abkürzung) und die Richterin dafür verhöhnen, dass er eine verhältnismäßig milde Strafe bekommen hat. Das macht ja gar keinen Sinn.
Ein Universitätsregister würde wenig bringen, man kann ja bei der Fälschung den Namen einer echten Uni draufschreiben. Da müßte man vor der Eintragung bei der Uni nachfragen. Zudem ist ein Doktortitel im Ausweis rechtlich kaum relevant. Viel kritischer ist da die Ausstellung von Ausweisen, da man mit einem mittelbar gefälschten Ausweis eine Identität erzeugen kann.
"…zur Täuschung im Rechtsverkehr…" Aber er hat das doch gar nicht zur Täuschung verwendet, sondern gezeigt, dass das Amt nicht genau prüft. Ich finde das ein lächerliches Urteil, das absolut den Falschen trifft. Diejenigen, die die Fehler gemacht haben, bekommen keine Probleme. Unsinnig und absurd. Er hat sich doch sogar selbst angezeigt, wenn ich mich recht erinnere. Das ist wohl der einzige Fehler, den man ihm vorwerfen kann.
@@ypsylon2137 Zur Täuschung der Beamtin, um den Titel eintragen zu lassen, klar. Doch das hatte ja keine Relevanz, da er den Titel ja nicht missbräuchlich verwendet hat.
@@aljoschalong625 Steht da irgendwo, dass es erst strafbar ist wenn man den Titel missbräuchlich verwendet? Nein, dass wäre nämlich wieder ein anderer Tatbestand.
@@ypsylon2137 Jaja, ist schon klar, dass es rechtlich so ist. Ist ja offensichtlich, das Urteil ist ja gefällt. Idiotisch und unsinnig ist es halt. Legalistisches Gequatsche geht mir auf die Nerven. Die Gesetze sind ja für die Menschen da, nicht umgekehrt. Hier ist nicht nur kein Schaden entstanden; dieser Marvin hat vielmehr einen Missstand aufgeklärt - der aber bleibt bestehen. Irrwitzig.
Hätte ein Fernsehsender dasselbe gemacht, z.B. Galileo, wäre es locker als Journalismus durchgegangen. Und die sind auch nicht wirklich seriöser als unser Marvin. Da es aber nun mal ein UA-camr war, und der deutsche Staat keine Ahnung davon hat, oder dem Internet generell, wird das natürlich nicht anerkannt. (Mein Take zu dem Fall.)
Zumal die Urkunde nicht als Scherzurkunde anerkannt wurde, obwohl der "Aussteller" eine offensichtliche Anspielung auf Karl Theodor zu Guttenberg ist... lächerlich.
Hallo Herr Solmecke eine Frage Hätte ich dazu: Betrifft das aufbrechen der VW konzern Zentrale: Ich kenne Tierschützer die in Stallungen einbrachen um Dinge Aufzudecken, diese wurden aber freigesprochen, da die Aufgedeckte Straftat höherwertig war als der Einbruch. Könnten sie das erläutern: Wie genau das rechtlich funktioniert?
@@Ottgar_Neubauer Weder noch. Wie auch, wenn ich nicht mal weiß, um welchen konkreten Fall es geht. Das ist eine bloße (fundierte) Vermutung meinerseits
@@Ottgar_Neubauer Ich habe mal gehört das nur die Polizei, Polizeiarbeit leisten darf. Entweder ist es tatsächlich so wie es Cyberhobser 42 sagt, oder, eventuell... Es geht hier um Tiere. Also um Lebewesen. Vielleicht könnte es als Notfall oder versuchte Rettung gelten. Aber ich würde doch auf ersteres schätzen.
Es ist anzunehmen, dass es hier zwei gegensätzliche Klagen gab: Einmal den Einbruch und einmal die aufgedeckte Tat. Da Justiz (Gerechtigkeit) immer ein Equilibrium erzielen soll, werden diese beiden Taten miteinander abgewägt, wobei man anscheinend zu dem Schluss kam, dass die aufgedeckte Tat deutlich mehr Schaden erzielt als der Einbruch - wodurch dann wohl die geringerwertige Klage fallen gelassen wurde. Trotzdem bedeutet das nicht, dass der Einbruch legal oder rechtens war, oder im Recht gilt “Der Zweck heiligt die Mittel”, sondern einfach, dass die strafrechtliche Verfolgung der Tat nicht verhältnismäßig ist. Vielleicht kennst du das Symbol der Justizia mit den zwei Waagschalen, die immer im Gleichgewicht bleiben müssen.
Das Amt (Leiter des Amtes) und die Mitarbeiter(in) sind straffrei aus der Nummer gekommen und das Amt hat keine Auflagen bekommen an dem Eintragungsprozess etwas zu ändern? So etwas darf es nicht geben. Wenn in der Privatwirtschaft ein erheblicher Mangel erkannt / aufgetreten ist, muss dieser behoben werden. Für darauf folgende Schäden ist im Zweifelsfall der Unternehmer voll haftbar, auch mit dem Privatvermögen, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist... Als Unternehmer und selbstständiger bekommt man jedes Jahr mehr aufgebürdet und wird direkt zur Kasse gebeten, wenn man eine Kleinigkeit nicht richtig gemacht hat. Am besten werden alle Beamte...
War es nicht so, dass er vor der Aktion einen Juristen gefragt hat, ob das ganze rechtlich ok ist oder nicht? Dann wäre doch zu seinen Gunsten ein unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB zu prüfen.
Sehr geehrter Herr Solmecke, vielen Dank für das interessante Video! Auch wenn es hier nur ein Aspekt von mehreren war, würde mich persönlich ein Video zum Thema: Was dürfen Journalist:innen und was nicht? Wo fangen Graubereiche an und wo hören sie auf? Wann gilt man vor Gericht als Journalist:in? interessieren. Vielleicht ja mal ein spannendes Thema auch für Sie.
Journalist:innen müssen keine Täter:innen und verbrecher:innen an polizist:innen oder statsanwalt:innen verraten, außer die Journalisr:innen wissen, dass die täter:innen bzw verbrecher:innen Kapitalverbrecher:innen wie z.b. Mörder:innen, Vergewaltiger:innen oder Terorist:innen sind. Journalist:innen dürfen selber keine straftaten begehen. was verstehst du daran nicht? ich hoffe du kannst den ersten satz gut und flüssig lesen, aber so sieht das gendern at its best nunmal aus xD
@@grapefruitlight9408 Ich könnte dir deine Erklärung, die ganz offensichtlich nur darauf abzielte, sich über geschlechtergerechte Sprache zu beömmeln, leicht so umformulieren, dass deine überflüssigen Wiederholungen und Ergänzungen rausfliegen und man auf gendergerechte Begriffe wie Polizei oder Staatsanwaltschaft zurückgreift. Da das aber erfahrungsgemäß zu keinem Erkenntnisgewinn bei derlei Trollen führt, belasse ich es bei dem Hinweis, dass alle folgenden Antworten von dir ab sofort entspannt ignoriert werden.
Nach der Logik "man darf nix illegales machen" gehört Julian Assange ausgeliefert und verurteilt. Weil er Kriegsverbrechen aufdeckt? Ich finde sehr wohl, dass man zum Wohle der Gesellschaft und für das moralisch höhere Gut Misstände mit grenzwertigen Methoden aufdecken darf, wenn die Mittel verhältnismäßig sind (Urkunde ausstellen => tut keinem weh, versteckte Kamera für Aufnahmen im Schlachtbetrieb, etc.) oder bin ich am Holzweg?
@@umbraexsanguis Marvin hätte auch in seiner journalistischen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anfragen können, ob es ein Zentralregister mit sämtlichen zugelassenen Uni's gibt und ob bei Beantragung der Eintragung eines Doktortitels in jedem Fall eine entsprechende Prüfung stattfindet.
Müssten die Zuständigen Beamten demnach nicht auch verurteilt werden? Immerhin haben sie im selben Fall die Urkunden nicht pflichtgemäß kontrolliert, was aber deren Job wäre = fahrlässiges Verhalten
Also erst einmal welches Delikt sollten die verwirklicht haben? Urkundenfälschung erfordert Vorsatz. Fahrlässigkeit reicht also nicht. Davon unabhängig ist deren Pflicht nicht, die Urkunden bis ins Detail zu kontrollieren, weil sie dafür gar nicht ausgebildet sind bzw. kein hinterlegtes Register haben, auf das sie zugreifen könnten. Das ist ja genau die Schwachstelle, die hier aufgedeckt werden sollte.
@@UA-camAccount396 Das fällt schon dadurch weg, dass Marvin wegen einer mittelbaren Falschbeurkundung verurteilt wurde. Die Beamten haben somit allein deswegen als willenloses Werkzeug agiert und sind deswegen nicht zu bestrafen.
@@TheDarkkus Sollte mal jemand machen. In den Körper eingenäht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit würde es der Justiz verbieten es heraus zu holen. Es könnte z.B. ein Smartphone entwickelt werden dass im Körper verbaut wird. Display ist evtl. nicht machbar. Ein Loch für eine Kamera auch ein Problem (sichtlich und hygienisch). Aber das Teil an einem Knochen könnte den Schall von außen unhörbar ins Gehör übertragen. Wenn man dann noch Audio aufzeichnen kann, hat das schon was. Evtl. zusätzlich zu den Mobilfunkfrequenzen noch PMR und CB. Oder ein eingebautes Reservoir dass entweder Drogen freisetzt, oder einen Stoff der einen für die Zeit ausnockt. Die werden einen ja schon künstlich ernähren, wenn man nicht mehr wach wird. Gut wäre AMP5, das versetzt einen in Winterschlaf bei ~22°C. Man altert da auch langsamer. Es gab leider noch keine Menschenversuche. Auch das Teil sollten die nicht heraus nehmen dürfen.
In § 267 StGB heißt es ja auch "wer" und nicht "ein Nicht-Journalist, der..." also daraus ergibt sich schon, dass sich ein Journalist nicht auf seine Journalisten-Tätigkeit berufen kann. ☺️
Naja die Ausnahmen folgen immer erst im Nachgang und nicht bereits im Grundsatz. So genießen zum Beispiel Bundestagsabgeordnete Immunität. Mit der Logik müsste es ja dann "Ein Nicht-Abgeordneter, der" heißen. Und das ist nicht so. Aber trotzdem ein netter Gedanke.
Hallo Herr Solmecke, könnten Sie eventuell ein Video zu dem Thema des neuen Genesenenstatuses machen? Wie ist das gesetzlich verankert und wie verpflichtend ist die aktuelle Entscheidung? Ich hätte wirklich gerne eine rechtliche Einschätzung dazu.
Alleine seine eigene öffentlich erklärte Absicht und die darauf folgenden "Taten" sollten doch schon deutlich machen, das es sich eher um eine "Satire" bzw. zur Schaustellung der Gutgläubigkeit der Behörden handelt als um die Bereicherung eines Titelmissbrauchs handelt. Aber nein, wenn Behörden und Staat veralbert werden kennt das Gesetz keine Gnade, vor allem wenn der Strafverteidiger mal wieder wegen "Unlust" hinter dem Pfeiler gepennt hat und völlig unkreativ war. Das hätte auch ganz anders positiv ausgehen können!
@@scoobydoo1244 Den Unterschied zwischen Totschlag oder Mord macht auch das Motiv. Ebenso hatte Marvin in diesem Fall von "Fälschung" keine niederen Absichten! Straftat sollte nicht gleich Straftat sein.
@@Sabnoc1234 das klassische „it’s a prank“ macht Fehlverhalten aber nicht besser, entsprechend macht die Absicht sein Verhalten in diesem Fall auch nicht besser. Herr Solmecke hat das doch schön dargelegt. Nur weil du ein Bericht über Drängler machst, darfst du auf der Autobahn auch nicht unbegründet mit 90 auf der linken Spur schleichen. Selbst wenn 90 fahren kein Verbrechen ist, und du das auch journalistischen Gründen machst. Da gibt’s wenig Spielraum, weder auf Seite des Täters noch auf Seite des Gerichts.
@@erebostd Stimmt eigentlich. Und ich finde es ja auch fair vom Gericht, dass die ihm eine vergleichsweise milde Strafe gegeben haben. Aber der Vergleich mit dem "it's a prank" passt auch nicht zu 100%. Es ging ihm ja teilweise auch darum, den faulen Beamten beim Bürgeramt vor Augen zu führen, wie schlampig da teilweise gearbeitet wird. Wie Herr Solmecke gesagt hat, war ja sogar die Richterin schockiert, dass das betroffene Amt keinerlei Konsequenzen daraus gezogen hat.
in welchem Gesetz ist sowas denn geregelt? Müssten demnach Journalisten nicht auch Straftaten und Straftäter anzeigen um weitere Straftaten zu verhindern?Wenn die sich mit Dalern,Drogenproduzenten,Waffenschiebern und dergleichen treffen?
Also folgendes ist für das nächst Mal zu notieren: 1. Eine Ausbildung und Anstellung als V-Mann machen. 2. Oder Jemanden finden, der die Tat begeht und dann darüber berichten. 3. Oder ansonsten gleich Rückstellungen machen und bezahlen. Notabene: Ein Bekannter meiner Familie ohne viel Aus- aber mit viel Ein-Bildung dachte mal, er kaufe sich einen Dr.-Titel und als er damit auftrat, wurde er so heftig ausgelacht, dass er das schnell hat sein lassen. Hinter vorgehaltener Hand wird aber immer noch über den „Dr. Croupier“ gewitzelt (Er hatte mal als Croupier in einem Casino gearbeitet).
Wir hatten mal eine Kollegin mit "Dr" in Literatur. Die saß wegen der nutzlosen Qualifikation in der Verwaltung, Sekretariat. Nachdem die auf den Titel bestand, hatten 1 Monat später einige Kollegen einen Doktor oder Lord Titel. Danach war sie ganz ruhig.
Es bräuchte eine Graswurzel-IQ-Eugenik-Bewegung in Deutschland. Also Eizelle und Spermium von Menschen mit I-Q 180+ beschaffen, Frau trägt es aus, Kind hat IQ um 140+. Ab der Geburt lesen, schreiben, Mathe etc. lernen, und mit Zehn kann das Kind das erste Studium beenden (gerade mit I-Q 145 mit 10 passiert). Der Doktortitel würde so normal wie heute das Studium. Und das würde ihn im positiven Sinn entwerten. Wo in Deutschland Politiker ihre Doktortitel "raushängen" lassen, verschweigen das Politiker in den USA eher. Denn dort kann das im Wahlkampf ein Nachteil sein.
Hat er nicht sogar zur Auflösung beigetragen bzw. diese offengelegt? Wenn ich mich richtig erinnere hätte es in Berlin sonst niemand gemerkt. Ist das nicht auch strafmildernd? Oder kann man sagen, die 80x40 kamen auch deshalb zustande?
Bitte ein Video zum hagenweg Bzw dem Brennpunkt dort. Die Menschen dort brauchen wirklich Hilfe, und ich bin mir sicher dass das nicht alles rechtlich möglich ist.
Ach gegen diesen Marvin geht das, ein Urteil 😳 Aber was ist mit den anderen, die sich gerne Dr. nennen? Die werden zB Bürgermeister von Berlin 🙈 Aber hey, was erzähl ich da😱
Kleinen UNterschied gibt es schon. Marvin hat sich halt eine Fake Urkunde einer Fake Uni gekauft/erstellt und sich damit den Doktortitel eintragen lassen. Die anderen haben ein Uni besucht und erstmal eine Promotion abgeschlossen. Das der Titel aufgrund von verstößen gegen Zitatrecht etc nach öffentlichem Druck wieder aberkannt wurde hat mit vorliegendem Fall rein gar nichts zu tun.
Sind halt zwei paar verschiedene Schuhe.. ob ich bei Volkswagen einbreche... oder ob Beamte ihren harten Job nicht richtig machen und überprüfen ob es diese Uni usw. gibt? 🤦♂️
Womit genau? Bei "Ganz Unten" hat er plagiiert und damit letztlich gelogen - aber nicht Urkunden gefälscht. Die betreffenden Firmen hätten wohl wegen Verleumdung klagen können, taten das aber wohl nicht, um nicht noch mehr Dreck aufzuwirbeln. Meintest Du das oder kamen da noch andere Highlights der Fiktion dazu? Danach ist er ja dankenswerterweise ein paar Jahre abgetaucht... aber seit für die meisten "Gras darüber gewachsen" ist, spielt er wieder die moralische Instanz und den Rächer der Enterbten.
Naja Helden sind nun mal Helden weil sie innerhalb der Spielregeln gutes tun. Da ist der Schritt zum (kriminellen) Antihelden klein aber umso bedeutender.
Deswegen erreichen unsere "Helden" nix. Wolf und Hirtenhund nutzen die gleichen Methoden, nur haben sie unterschiedliche Ziele. Unsere Hirtenhunde kannste eher als Schafe im Hundepelz bezeichnen, die damit nur andere Schafe beeindrucken wollen. Mehr ist es nicht.
Wenn ich wegen Fälschung der Promotionsurkunde vor Gericht bin, kann ich dann darauf bestehen bis zum Urteil mit Dr. angesprochen zu werden? Außerdem: warum der Stress, einfach Dr. der Engelskunde werden für 50 Tacken.
Gäbe keine Möglichkeit, er hat direkt nachdem er den Ausweis hatte alles aufgedeckt. Er hat sich schon mit der Dr. Urkunde strafbar gemacht, selbst wenn er den Titel nicht eingetragen hätte
Wie der Vorkommentator schon sagte, allein die Erstellung der echtwirkenden Urkunde hat die Straftat erzeugt. Keine Strafe bekommen, wäre nur passiert, wenn er diese Urkunde nie erstellt hätte oder offensichtlich witzig/gefälscht hat aussehen lassen. Eine mindere Strafe als 3200€ wäre glaube ich nicht möglich. Wenn du bei Urkundenfälschung bis zu 5 Jahre bekommen kannst, ist Marvin mit 40 Tagessätzen a 80€ hier richtig gut rausgekommen. Sicherlich auch den Umständen geschuldet, dass er den Titel nicht missbraucht hat, es schnell aufgedeckt hat, und das Amt keinerlei Konsequenzen gezogen hat.
@@christophsiebert1213 Da ist Eine mit Dr.-Titel lange durch die Gegend gelaufen bis er aberkannt wurde. Zum Dank ist Diese jetzt Bürgermeister*in in Berlin.
@@hansmagolves7329 Da ich nicht in Berlin wohne oder weiß was sie tut, kann ich nur sagen: Solange sie ihren Job tut und das auch gut genug, kann sie gerne im Amt bleiben. Das ist natürlich von Dr zu Dr unterschiedlich. Ein Arzt, der seinen Doktor verloren hat, sollte evtl. nicht mehr praktizieren.
Dieses Land krankt an „zu viel“ Juristerei! Auch wenn viele Juristen das nicht nachvollziehen können, da es dem eigenen Berufsethos widerspricht…manchmal muss man „5e grade sein lassen“! Würde dem Land und Leuten gut tun 🤷♂️😂😂😂
Das Problem ist dann aber nicht die Justiz, sondern die Verstöße und angestoßenen Verfahren durch die Klienten/Mandanten. Bewerb Dich mal als Schöffe/Laienrichter für eine Periode, dann verstehst Du etwas mehr, was ich meinte.
@@Baumbart auf der einen Seite finde ich es ja gut, dass Menschen ihre Rechte wahrnehmen und auch durchsetzen versuchen…auf der anderen Seite sind wir in Gesellschaft und vorallem Wirtschaft eigentlich nur noch damit beschäftigt „ja nichts falsch zu machen“ und für alles gibt es zig Normen🤷♂️
ich verstehe dass Marvin dafür veurteilt wird, aber was ich nicht verstehe ist, dass keine anderen Konsequenzen daraus gezogen werden. Er hat es aufgedeckt wie leicht sowas ist und hat es gefilmt und verlffentlicht um zu zeigen, was für eine riesen Sicherheitslücke besteht und nur er wird dafür bestraft? Dasbist einfach nicht richtig! Ich hoffe Marvin macht trotzdem weiter diese Videos sind sehr interessant und aufschlussreich!!
Willst du noch mehr Kontrolle durch den Staat haben? Wie wäre es mit Kameras an allen Ampeln, damit niemand durchs Netz geht? Ist doch beruhigend, dass es zumindest auf unterer Ebene noch ein paar Lücken im System gibt.
marvin ist echt mild davon gekommen, es hätte um einiges schlimmer kommen können. der anwalt wird sehr gut gewesen sein. ein freispruch wäre hier sehr realitätsfern. ich darf ja auch nicht 1 jahr lang harte drogen verkaufen und mich dann auf den journalismus beziehen weil ich eine reportage drehen wollte
@@barb0106 Warum nicht? In dem einen Szenario schade ich aktiv Menschen, die durch diese Drogen sehr wahrscheinlich viel Leid erfahren. In dem anderen Szenario breche ich das Gesetz, ohne selber einen Vorteil zu erlangen oder anderen zu schaden, um einen Missstand aufzudecken. Das ist ein deutlicher Unterschied.
Hätte er Mal lieber bei der Doktorarbeit betrogen, dann wäre er rechtlich fein aus.
Er hätte Politiker sein müssen und dann beteuert, dass er nicht wusste, dass es Strafbar ist. Freispruch!
ja genau - sieht man ja an den ganzen CDU/CSU Blendern😂
Dann wäre er jetzt Außenminister
Da muss man es wenigstens davor einige Jahre studieren und Prüfungen ablegen.
@@chrimu Marvin ist im Vergleich zu Baerbock ein Leonardo da Vinci!
Ich hätte da mal eine Frage zu einem anderen Thema: Ich bin selbst Zauberkünstler und mache Videos zum Thema Zaubertricks. Häufig werde ich gefragt "Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich ein Trick-Geheimnis von einem Creator einkaufe und dann einfach kostenlos auf UA-cam erkläre?" oder auch "darf ich Acts von anderen Zauberern 1:1 übernehmen und selbst auf der Bühne performen?" Was ja im Endeffekt nichts anderes ist als "darf ich den Bühnenact eines anderen Künstlers kopieren, wenn er diesen nicht explizit rechtlich schützen lassen hat?".
Wie es da mit geistigem Eigentum, künstlischer Gestaltung etc. aussieht - das wär interessant, aus der Perspektive eines Jura-Experten zu hören. Wäre das vielleicht sogar eine mögliche Kollaboration? Oder gäb es die Möglichkeit, in Interview-Form kurz darüber zu sprechen via Zoom etc.? Würde mich auf jeden Fall sehr interessieren, hatte die Frage auch schonmal per Email gestellt.
Danke für die Rückmeldung! :D
Liebe Grüße
Matti
Klingt interesannt
Eyy Mr.TriXXL
Mr TriXXXXXXXXXl Matthias Berger Let's go
Darfst Du einen Film auf Blu Ray kaufen, ihn dann massenhaft kopieren und die Kopien verschenken und ggf. Geld durch die "Verschenkerei" erwerben? Es gibt dumme und kluger Verbrecher. Wer landet wohl eher im Gefängnis?
Kollaboration im Sinne von: "In meinem nächsten Trick lasse ich die Filesharing-Abmahnung verschwinden!"?
"K.T. zu Guttenberg, unser ehemaliger Verteidigungsminister, war natürlich ein Witz." - Solmecke 2022
XD
🤣
Burn
Was lernen wir daraus? Marvin braucht einen "Informanten", welcher in Zukunft die illegalen Dinge macht^^
Ja ist doch klar.
Selbst wenn der Staat soetwas erlauben möchte könnte er das niemals tun. Wenn dann nur auf indirekten wege z.b mit ein Gesetz das denn "Informanten" schützt.
Wie Solmecke schon sagt man kommt besser an sein Ziel wenn man das System als Spiel betrachtet und die Spielregeln befolgt.
"Kanzlei WBS hat Dr. Titel gefälscht -" Die Notifications sind wieder on fleek xD
die 69 likes auch :D
Was ist fleek?
@@scenesofalife slang für "perfekt" oder "on point".
@@Blaz0rz okay ...
@@Blaz0rz weird flex, but okay
Die Gleitgel Folge war meiner Meinung nach pures Gold.
Die Gleitgel geschichte war pure Doppelmoral
Vor allem der Plottwist mit Leon Machère.
Nein, das war Uran.
Früher nannte man so etwas Prank und wurde dafür geächtet.
Jepp
Angesichts des möglichen Strafmaßes, halte ich die Forderung der Staatsanwaltschaft und das Urteil für fair.
Man könnte beinahe glauben, dass das Gericht das behördliche Versagen hier begünstigend berücksichtigt hat.
Wäre durchaus möglich. Vor allem nachdem das Amt keine Maßnahmen daraus gezogen hat.
Das kann entsprechend interpretiert werden, dass das Amt sich nicht (gut genug) kümmert die Titel auch wirklich zu prüfen und das auch nicht ändern will, was ja nur in die Karten von Marvin spielt, der genau das aufdecken wollte.
Ich denke eine Strafe von 3200€ ist ein kleiner Preis zur Aufdeckung von möglicher Urkundenfälschung. Die kann ja Fäden bis in die wichtigsten und notwendigsten Bereiche ziehen.
Naja, man muss natürlich auch dazu sagen, dass das die Definition eines opferlosen Verbrechens ist. Er hat keinerlei Schaden angerichtet, es gab keine Möglichkeit, dass so etwas Schaden anrichten könnte, und zu keinem Zeitpunkt war irgendein Recht irgendeines anderen auch nur annähernd in Gefahr. Es ist ein Verbrechen, einfach nur weil es so in einem alten Buch steht. Für so ein nicht-Verbrechen sind 3000€ auch schon ziemlich viel, finde ich.
Klar, das Strafmaß der Urkundenfälschung geht noch viel weiter, aber das zielt auf Leute, die tatsächlich andere Menschen täuschen und sie damit auf die eine oder andere Weise betrügen wollen. Die Urkundenfälschung ist ein echtes Verbrechen mit echten Opfern; das hier nicht.
@@sciencetube4574 Ja, Urkundenfälschung ist generell kein Verbrechen.
Mit einer gefälschten Urkunde betrügen zu wollen hat keinen Einfluss auf das Strafmaß einer Urkundenfälschung, sondern zieht eine zusätzliche Bestrafung wegen Betruges nach sich. Wodurch die Strafe natürlich höher ausfällt.
Wenn man sich den Schutzzweck der Urkundendelikte ansieht, dann gab es dadurch schon einen Schaden, zum einen wurde die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch das in Umlauf bringen einer unechten Urkunde und zum anderen das Vertrauen in öffentliche Urkunden und die Behörde durch das Eintragen lassen des akademischen Grades in den Personalausweis.
Außerdem sind Gesetze immer abstrakt-generell formuliert und auf dieser Ebene handelt es sich auch nicht um eine opferlose Straftat.
Deine Ansicht würde wohl kein Jurist so vertreten.
@@JD-jw2nm
Die Sicherheit des Rechtsverkehrs würde gefährdet, wenn er die Urkunde verwendet hätte. Hat er aber nicht, und hatte er ja auch nie vor. Im Gegenteil hat er öffentlich transparent gehandelt und das Ganze sogar auf UA-cam dokumentiert. Es bestand nie die Gefahr, dass das falsche Dokument real verwendet würde. Also würde ich auch da sagen, dass kein Schaden entstanden ist.
Das Vertrauen in die Behörde, ja, das stimmt, das wurde natürlich beschädigt. Das ist natürlich ein Schaden für die Behörde - aber ein selbstverschuldeter Schaden. Man kann bei etwas so Wichtigem wie einer Eintragung in den Personalausweis schließlich schon zumindest eine oberflächliche Plausibilitätsprüfung erwarten. Der Sachbearbeiter muss jetzt nicht die Doktorarbeit lesen und beim Professor anrufen, aber zumindest zu gucken, ob die Uni existiert und ob es eine Veröffentlichung mit dem entsprechenden Titel gibt, das ist ihm doch wohl zuzumuten. Das zu unterlassen, ist einfach grob fahrlässig vonseiten der Behörde. Insofern ist ein Vertrauensverlust in eine nicht vertrauenswürdige Institution meiner Meinung nach auch kein Schaden, zumindest keiner, der Marvin zuzuschreiben wäre.
@@christophsiebert1213 Was ihm wohl die im Gegenzug eingebracht haben?
Ich habe selbst im Meldeamt in SH gearbeitet und meiner Erfahrung nach bekommen die Sachbearbeiter die dort sitzen, keinerlei ausreichende Fortbildungen etc., um Fälschungen solcher Urkunden aufzudecken. (Ja, die Uni hätte man wenigstens googeln können.)🤔 Fälschungen von Perso, Reisepass, Aufenthaltsgestattungen, Führerscheine, wenn überhaupt Geburtsurkunden werden in einem Seminar mal angerissen, das war’s aber auch. Zudem werden gar nicht so viele Dr. Titel in die Ausweise eingetragen, sodass die wenigsten Routine entwickeln können.
Und ich persönlich kenne kein Amt, das ein Register über Universitäten führt, da es nicht von der Gesetzgebung verlangt wird.
Uns wurde immer gesagt, dass unsere Entgeltgruppe (Niedrigste, die es in der Ausbildung gibt) uns nicht dazu befugt Entscheidungen zu treffen. Eigenständig Register zu führen, ist somit auch nicht erlaubt. Da muss die Gesetzgebung ran.
Allerdings bin ich da seit 2018 raus. Vllt hat sich ja schon was geändert.😅
Danke für die Info, da besteht ja anscheinend Nachholbedarf. Wär doch bestimmt auch für die Sacharbeiter interessant, wenn sie entsprechende Fortbildungen bekämen. Ist ja irgendwie auch doof, wenn man da so bissl alleine gelassen wird
Vielen Dank für die Info. So ähnlich habe ich das auch befürchtet.
Genau so kenne ich unser Beamtenwesen. Daher Anträge nur noch digital behandeln und bei jedem Vorgang automatisch mit einer zentralen Datenbank für die Standartdokumente vergleichen lassen. Grüße
Perso, Reisepass, Aufenthaltsgestattungen, Führerscheine sind in einer Datenbank hinterlegt, da klappt fälschen nicht.
Zumindest für ausländische akademische Titel ist das in SH in der "Landesverordnung zur Führung ausländischer Hochschulgrade (Hochschulgradverordnung Ausland - HGradVO)" klar geregelt.
Also es ist eine Schande für Deutschland, dass die Behörden daraus keine Konsequenzen ziehen....
Behörden haben doch nie was falsch gemacht...
Bestraft wird nur der der Missstände aufdeckt, nicht der der dafür verantwortlich ist.... kennen wir doch.
Keine Ahnung hier wurde schon gezielt ein maximal polarisierender (wahrscheinlich in der realen Welt so nicht existierender) "Missstand" ausgesucht um möglichst viral zu gehen. Das ganze wahrscheinlich mit monetären Interesse im Hinterkopf (falls Bezahlung an war bei youtube hat er mit der Straftat wahrscheinlich mehr Geld verdient als er jetzt Zahlen muss) Meiner Meinung ein noch viel zu mildes Urteil.
Sehe ich vollkommen ein, dennoch zeigt dies mal wieder den aktuellen Stand der Digitalisierung und der Standadisierung.
Es geht nicht, dass so etwas nicht automatisiert kontrolliert wird.
Da sieht man einfach, dass wir min. 4 Jahre hinterher hinken.
Eher so 14 Jahre. Aber ich versteh schon, Computer & Internet sind ja Neuland.
Da sind sie aber optimistisch. Ich würde sagen wir stecken 15 bis 20 Jahre zurück. Das zieht sich durch viele Bereiche.
@@Basti100X Ganz bei Ihnen ! Richtig gemerkt habe ich es, als ich nach Spanien gezogen bin - hier ist man nämlich deutlich weiter was Digitalisierung angeht, gerade in Bezug auf Behörden. Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen persönliche Anwesenheit verlangt wird (1. Anemldung, etc.), mache ich alles online. Von Steuern über Krankenversicherung, Arztterminen, etc. Sogar das Online Banking ist hier vom Service einiges umfangreicher und nützlicher, so bekomme ich die Rechnung meiner Miete + Nebenkosten automatisch in mein Postfach gelegt wenn abgebucht wird. Zusätzlich zum wenigen Aufwand ist das ganze sicher auch ein wenig umweltfreundlicher und entlastet die Post ...
Selbst bei einer besseren Digitalisierung, fände ich es nicht gut, wenn jeder überprüfen könnte was ich mal gemacht habe.
Wenn dann schon, nur Wege die auch gesichert sind, Polizei oder entsprechende Behörden, die auch überprüfen ob ein berechtigter Grund vorliegt.
Wenn ich es selber bekannt gebe und veröffentliche, OK. Aber es ist doch meine persönliche Entscheidung ob ich es mache und erlaube.
@@rachelwtz_x3 Naja, was du da auflistest passiert in Deutschland aber ganz genauso. Wer bitte muss für Steuer oder Krankenversicherungsangelegenheiten heutzutage noch wo antanzen, oder kriegt Rechnungen noch per Post?
Super Video, ich finde die Beurteilung und Begründung bzw Einordnung sehr gut gelungen. Dafür liebe ich diesen Kanal ❤️
1:22 "Unser ehemaliger Verteidigungsminister war natürlich ein Witz". Auf jeden Fall ein sehr treffendes politisches Statement.
Joa, definitiv keine unklare unmissverständliche Aussage 😉
Man möchte bei WBS / Hr. Solmecke eigentlich immer nur mal reinschauen, weil man etwas interessant findet und es super vorgestellt wird. Und dann wird zum Schluss das nächste spannende Thema verlinkt, sodass man überhaupt nicht mehr wegkommt davon. Ich find's super 😆👍 Hab allein jetzt schon wieder 5 weitere Tabs auf, die ich noch schauen werde 😆
Ist zwar rechtlich einwandfrei das Urteil, aber ich bin trotzdem entsetzt. So kann ja nie irgendwelche Missstände aufgedeckt werden. Und in manchen Bereichen wäre, es ja tatsächlich auch Verbrauchschutz. Das bedeutet es liegt im allgemeinen Interesse und wiegt meiner Meinung nach mehr.
Und der nächste bricht dann in deine Wohnung ein und beruft sich darauf, als Journalist nur aufdecken zu wollen, wie schnell man in Wohnungen einbrechen kann :-D
Ich glaube Journalist würde ein sehr beliebter Job werden ;-)
Das Problem ist das nunmal das gesetz gilt und wie willst du ein gesetz schreiben welches straftaten für journalisten grundsätzlich als nicht in ordnung sieht, aber bei einzelfällen es reguliert?
@@Nomos__ ich liege nicht im öffentlichem Interesse. VW, Behörden und co schon. Und ganz ehrlich, wenn die Behörde zu blöd ist , zu checken, ob diese Urkunde richtig, ist sie selbst Schuld. Ganz einfach. Sollen die nicht rumheulen und Anzeige erstatten, sondern ihre Prüfmechanismen überdenken. .
Dürfen deiner Meinung nach Journalisten also Straftaten begehen??? In so einer Welt würden wir nicht leben wollen...Der Anwalt Solmecke hat grade ein Beispiel dafür gemacht, warum es richtig ist...Auch ein Journalist muss sich an das StGB halten!!!!
Sieh es doch mal pragmatisch....wenn es so wäre wie du es forderst, dann wird jeder Journalist sein wollen um sich nicht an das StGB halten zu müssen....Das kann nicht sein!!!
@@arik9060 Es sollten bestimmte Rahmenbedingungen gelten. Journalisten haben die Freiheiten Missstände aufzudecken, wenn es journalistische Zwecke dient. Dafür muss eine Mindestreichweite nachgewiesen werden, sowie die Fachkenntnis. Zudem darf es hierbei keinen Schafen für irgendwen geben.
Man sollte Recht und Gesetz natürlich auch immer zumindest hinterfragen können. Mit dieser Aktion hat Marvin zumindest niemandem irgendeinen Schaden zugefügt, sondern letztendlich lediglich eine problematische Sache aufgedeckt. Könnte man nicht argumentieren, daß es sich hier um ein Paradebeispiel für eine "perfekte opferlose Straftat" handelt? Wenn jemand bei VW einbricht, ist das doch noch eine andere Nummer, dabei werden Schäden angerichtet, und es ist mindestens schon mal Hausfriedensbruch, oder? Würde ich persönlich ein wenig anders einstufen.
Problem könnte sein, dass er im Video gezeigt hat wie einfach das funktioniert und bei UA-cam hochgeladen hat.
richtig, außerdem wäre das journalistische Thema ja der genannte Diesel-Skandal gewesen und nicht der Einbruch selbst.
Das sind ja auch journalistisch sowie rechtlich unterschiedliche Situationen:
Einbruch VW oder Datenklau VS für Dieselskandal - also Einbrechen ist die Tat, das journalistische Thema ist aber der Dieselskandal.
Offensichtlich falsche Urkunde vorlegen für einen Perso um die lackse Prüfung journalistisch zu demonstrieren und dokumentieren. Hierbei ist die strafbare Handlung das Thema der Dokumentation.
Der Vergleich von Solmecke ist, offengesagt, für die Tonne....
Als Anwalt muss er das wissen, da es der selbe unterschied ist wie Tatvorbereitung vs die Tat selbst. Ja und da kann's noch komplizierter werden, nämlich mit dem Tatversuch oder Tatbeteiligung .... ^^
Schau mal oben in die Kommentare.
Weiter oben sollte sich ein Kommentar befinden, der die eigene Meinung des Kommentators behandelt und eine gute Begründung dafür liefert, warum man die Straftat auch als solche behandeln sollte oder behandeln muss. (eine andere Einstufung würde ich mit deiner Begründung aber auch nicht ausschließen, sofern eine perfekte, opferlose Tat auch irgendwie bestraft wird)
Ich selbst kenne mich leider nicht so gut im Rechtswesen aus, daher kann ich deinen Kommentar auch völlig falsch verstanden haben.
Wird die Opferlose Straftat auch bestraft?
@@Leon玲央 Ja, sicher werden opferlose Straftaten auch bestraft. Ich halte den Vergleich mit dem Einbruch für unangemessen, da dort Schäden angerichtet werden, und auch Rechtsgüter einer anderen Person verletzt werden. Daher sollte die Einstufung unterschiedlich sein.
Auch wenn ich diesen Marvin nicht mag und er dieses nur gemacht hat um festzustellen ob dieses überhaupt möglich wäre, nicht einmal zum persönlichem Vorteil genutzt hat, so hätten die Richter mal alle kräftig lachen sollen und alles fallen lassen sollen ala ‚der Hauptmann von Köpenick’ . Viel wichtiger wäre es die Behörden auf dem laufenden zu bringen.
Urkundenfälschung is ne Straftat. Und das sollte auch hart bestraft werden. Hart war es in dem Fall nicht und das finde ich nicht richtig. Nur ich hätte ihm noch seine Geldstrafe erhöht. Weil er sich verkleidet und da im Konfirmationsanzug aufläuft. Das is ja keine Kasperleveranstaltung. Und was er damit erreichen wollte is ja klar. Er wollte damit erreichen ne geringe Strafe zu bekommen. Das is ihm gelungen. Das war also kein erfahrener und guter Richter. Von mir hätte er dafür Nachschlag bekommen. Denn im normalen Alltag benimmt er sich ja auch nicht als anständiger Konfirmant.
Das Beispiel mit dem Einbruch bei Volkswagen ist ja keine Parallele zu diesem Fall. Was wäre aber, wenn ein Hacker in den Computer des Ordnungsamtes einbricht ohne etwas zu tun, dem Ordnungsamt dann aber die Sicherheitslücke mitteilt, damit sie geschlossen wird. Wäre das auch eine Straftat?
Nach der Logik in diesem Verfahren wäre es eine Straftat, weil das Ordnungsamt keinen Auftrag dazu gegeben hat.
Die CDU hat deswegen doch vor Kurzem eine Frau angezeigt.
In der Regel werden Menschen die Sicherheitslücken aufdecken nicht nur angezeigt sondern auch verurteilt.
Zufällig gefundene Sicherheitslücken sollte man deshalb IMMER nur mittels eines Anwaltes oder zumindest mittels geeigneter Vereine zB. CCC offen legen.
@@snygg1993 Die Frau, die der vorherige Kommentarschreiber erwähnt hat, ist Mitglied beim CCC :P
Ja, wäre es. Allerdings muss es keine Anzeige geben, Unternehmen machen das u. U. nicht und bedanken sich stattdessen. Im Falle der Frau und der CDU hat letztere dann auf den öffentlichen Druck/die öffentliche Empörung reagiert und die Anzeige zurückgezogen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Unternehmen, oder eben Ämter, Leute beauftragen/für gefundene Sicherheitslücken bezahlen, wenn das vertraglich geregelt ist, hätte eine Anzeige natürlich keinen Erfolg.
@@EngineScypex sie ja auch nicht Verurteilt worden 😜
Es war eben sehr riskant, sich selbst als Entdecker der Lücke zu offenbaren. Das hätte sie nicht machen müssen, ihre Entscheidung es trotzdem zu riskieren.
Was denkst du, wie es ausgegangen wäre, wenn sie nicht den CCC hinter sich gehabt hätte?
Als nächstes verklagt ihn Spiegel TV wegen Markenschutz, wenn es sogar ein Medienanwalt verwechselt. 😎
SpiegelTV ist zwar rot, aber nicht Lego
Das einzig dumme an der Idee war ein Video daraus zu machen aber feiern tue ich die Aktion auf jeden Fall! 😂👍
Aber okay mal Spaß bei Seite. Die Tatsache das Marvin ein Video darüber macht zeigt ja nur das er die Schwachstellen im System aufdecken will aber nicht um sich selbst zu bereichern da er ja das sonst für sich behalten hätte sondern um es für uns alle besser zu machen. Das selbe Prinzip findet sich auch bei Hackern die sich in White und Black Hats unterteilen die einen Hacken Systeme um sie sicherer zu machen die anderen wiederum um sich zu bereichern. In diesem Zusammenhang ist das Urteil sehr bedenklich, ich bezweifle das er jemals wieder solch Schwachstellen falls er darauf kommt oder sie findet öffentlich macht.
Die Idee, dass bestimmte Personen(kreise) in bestimmten Situationen von der Strafverfolgung ausgenommen werden sollten, taucht immer wieder auf. Manchmal auch in sehr brisanten Bereichen, als z.B. gefordert wurde, dass Polizeibeamte einen Entführer tätlich unter Druck setzten können sollen, wenn es denn der Befreiung einer Geisel dient und es um deren Leben geht. Es würde aber das sofortige Ende des Rechtsstaates bedeuten, wenn Folter in irgendeiner Weise legalisiert würde.
Die Idee dahinter, ist, die Verantwortung für das individuelle Handeln von den Schultern der Beamten zu nehmen. Den Rechtsstaat aufzugeben wäre jedoch sicherlich ein zu hoher Preis dafür, oder nicht? Wer also z. B. an einen gefassten (mutmaßlichen) Kindesentführer und Erpresser ein paar Schellen austeilt, damit dieser lieber doch das Versteck preisgibt, muss für dieses Handeln einstehen. Die Einsotierung einer solchen Tat erfolgt über das Strafmaß. Kann durch die Schellen das Kind gefunden und gerettet werden, dann kann der Verantwortlich mit dem mildesten aller milden Urteile rechnen und einer Begrüßungstorte bei Strafantritt ;) Hat er sich aber vertan und einen Unbeteiligten verdroschen, sieht es schon anders aus. Von dieser Last der Verantwortung des einzelnen Bürgers kann es keine gesetzliche Befreiung geben.
Wir haben keinen Rechtstaat.
@@carlohumfing6432 Wen du das sagst...
Olaf Scholz dislikes this comment
@Andre Die letzten 2 Jahre haben ziemlich deutlich gezeigt, dass wir keinen Rechtstaat haben.
Wir haben einen korrumpierten Rechtsstaat. Einigen wir uns darauf^^
RTL oder Sat1 hatte das selbe Mal getan! Da kam es nicht zu einer Verurteilung der Redakteure
Die haben wahrscheinlich auch eigene Rechtsabteilungen, die es genau so regeln, dass es nicht strafbar ist. Entweder haben sie sich exakt in einer Grauzone bewegt oder zur Not haben sie es halt einfach nur komplett inszeniert und im Abspann für ein paar Sekunden geschrieben, dass es eine fiktive Geschichte ist, die auf wahren Begebenheiten beruht.
Cooles Video, eine „Anschlussberufung“ gibt es allerdings nur im Zivilrecht. Die Staatsanwaltschaft kann aber natürlich (sofern sie eine höhere Strafe gefordert hat) unabhängig davon selbst in Berufung gehen, wenn sie zB schon erwartet oder er angekündigt hat, dass er Berufung einlegen wird, um dann mit der Verschlechterungsgefahr zu drohen.
Aus diesem Grund habe ich auch grossen Respekt vor engagierten Investigativjournalisten, die sich bewusst dem Risiko aussetzen, eine Haftstrafe zu bekommen, um schwere Misstände aufzudecken. Dass Marvin das in seiner zweijährigen Journalistenausbildung nicht mitbekommen hat verwundert mich jetzt etwas. Vielleicht hat er geglaubt, das Thema sei nicht so wichtig? Profis wissen halt auch, wie man eben nicht mit der Justiz in Konflikt kommt.
Fazit: Über Gleitcreme kann man sich geschmacklich streiten XD
Danke für die schnelle Urteils-Beurteilung :)
Schnell? 11 min getreckt, wegen YT algo, ... hätte man in 1 min rüberbringen können.
_Sheep_
Auch wenns hart klingt, geschieht ihm recht. Er macht ein Video wo er anderem vorwirft dass sie sich nicht informieren und recherchieren aber hat selbst zu wenig recherchiert und kriegt jetzt die quittung dafür. Dummheit schptzt vor strafe nicht, wie man so schön sagt
Gott sei dank. Ich fühl mich gleich viel sicherer.
Jeder, der sich seinen Doktor nicht auf ehrliche Weise mit einem ordentlichen Plagiat erschleicht, gehört eigentlich weggesperrt.
Das mit dem Missbrauch eines akademischen Grades finde ich lustig. Als ich noch Schüler war (um die 16 rum), wurde ich von einem Unternehmen mit "Sehr geehrter Herr Diplomingenieur ..." angeschrieben. Meine Familie und ich hatten gut was zu lachen. Keine Ahnung wie die darauf gekommen sind, denn von mir hatten sie es nicht.
Fiktives Szenario: Marvin legt Berufung ein, geht in Haft. Nächstes Video: "Wie schwer ist ein Gefängnisausbruch"
Naja, der Ausbruch selbst ist ja in DE nicht verboten, somit darfst du so oft ausbrechen wie du willst ohne dafuer belangt zu werden. Vorausgesetzt ist das du nichts beschaedigst, niemanden bestichst etc. etc.
Grad noch im Fernsehen und jetzt aufm Kanzlei Kanal. CS ein echter Medienanwalt.
Die verdrehten Kabel triggern mich.....
Verstehe ich das richtig? Wenn er jemanden "gefunden" hätte der diese Dr. Eintragung erfolgreich durchgeführt hatte, und darüber berichtet hätte ohne den Informanden nennen zu müssen, wäre das rechtlich durch gegangen?
Jupp.
Ja, schon. Aber derjenige hätte sich ja dann strafbar gemacht.
@@cornflake75 fragst jemand der eh auswandern will..
@@terrorhuhn9192 Die Behörde im Ausland wird sicherlich die Register im Auswanderungsland überprüfen. Solange du also diese Bescheinigungen nicht fälscht, weiss ich nicht, was es bringen soll auszuwandern. Straftäter möchte niemand.
@@Falquiboy Gibt einige die Richtung Afrika, Tailand, etc. gehen, da juckt das die Behörden 0 xD
Wie immer Top informiert!
Vielleicht gibt es ja ein Publikum dafür, dass Sie im einem Stream zeigen wie Sie Ihre Vorbereitungen für die Videos machen. Juristische Methodik etc. Könnte für angehende Juristen gleichermaßen interessant sein, wie für juristische Laien.
3:23 Natürlich sind 40*80=2400 und nicht 3200 ... weiß doch jeder!
Immerhin später noch die Kurve gekriegt.
2.400 waren als durchschnittliches Monatseinkommen gedacht, daher 30 Tage à 80 Euro. Verurteilt wurde Marvin dann zu 40 Tagessätzen. Insofern hat er alles richtig erklärt.
Freilich gibt es ein Verzeichnis der bestehenden Universitäten. Das gibt es schon länger. Auch mit Unterteilung welche Hochschule Promotionsrecht und Habilitationsrecht besitzt. Macht das statistische Bundesamt schon mehrere Jahre
Zum Thema journalismus is zu sagen, dass es diese Doktorerschleichung als Journalistische Arbeit bereits gab.. glaube es war Pro7.. ggf sogar Wilmke. Da ging das noch durch, es ist aber auch ein großer Sender und tatsächliche journalistische Arbeit die tiefer in das Thema einging.
Journalismus ist aber kein geschützter Beruf, jeder kann Journalist sein, unabhängig des erlernten Berufes.
ein journalist darf nunmal keine straftaten begehen, somit ist das urteil richtig, wenn sogar für meine augen etwas zu lasch. ich darf ja auch nicht 1 jahr lang harte drogen verkaufen und mich dann auf den journalismus beziehen weil ich eine reportage drehen wollte
@@grapefruitlight9408 bescheuerter Vergleich
@@grapefruitlight9408 Falsch, man kann ohne Schaden unverschuldeter Dritter oder ohne Schaden unverschuldeter Institutionen die Möglichkeit strafbarer/rechtswidriger Handlungen demonstrieren (durchführen) im Zuge der journalistischen Tätigkeit, wenn diese Straftat Kern der journalistischen Werkes ist.
Da hat Marvin einen Djokovic gemacht - nur dass Djokovic keine gerichtlichen Konsequenzen hat!
Weiß man das so genau? Wenn sich in Serbien das nationalistische Säbelrasseln gelegt hat, kann das dort noch kommen.
Und es ist ja nicht so, dass er durch Abschiebung und faktischen Ausschluss aus der Meisterschaft sich nicht auch jetzt schon erhebliche Nachteile eingehandelt hätte...
da ein visum annuliert wurde könnte es sein das er die nächsten 3 jahr kein visum mehr bekommt.
@@cero8885 und er muss die Gerichtskosten tragen
Naja, die zwangsweise Ausreise ist doch auch eine gerichtliche Konsequenz.
Müsste er nicht auch wegen Urkundenfälschung in Australien vor Gericht, nachdem er wahrscheinlich mit Gefälschten Dokumenten eingereist ist?
"Unser ehemaliger Verteidigungsminister war ein Witz" 👍🏻🤣
Es wäre echt super, wenn es so einen wie auch in Österreich gäbe!! Weil unserer Gesetze ja leider sehr verschieden sind. Lieben Gruß aus Niederösterreich, chr
Frage 1: Wo hätte er die Reißleine ziehen müssen um sich nicht selbst strafbar zu machen? M.E. Wenn die Dame am Schalter die Dokumente akzeptiert hatte und er gegangen wäre. Eine Urkunde ist doch erst dann gefälscht, wenn man sie benutzt, oder nicht?
Frage 2: Darf er an seiner Tat verdienen. Jetzt macht er ja Videos darüber und verdient Geld damit. ... Kann ich mich bei einem Bankraub filmen, die Strafe absitzen und den Verdienst am Video und an der Geschichte behalten?
Am Anfang. Immer am Anfang. Wie blöd kann nur sein.
@@thomasschafer7268 so blöd wie das deutsche Rechtssystem.
Der bloße Versuch ist doch schon strafbar. Also wie mein Vorredner schon sagten: Am Anfang. Einfach nicht machen. :D
Zur Frage 1: Nein. Der § 267 StGB (Urkundenfälschung) ist bereits nach der Herstellung der Urkunde erfüllt, sofern dies mit dem Ziel geschieht, jemanden im Rechtsverkehr zu täuschen. Das Problem ist also, dass man immer bereits mit der Herstellung einer gefälschten Urkunde potenziell bereits eine Straftat vollendet (d.h. bereits nach Herstellung ist es kein Versuch mehr!). Wenn Marvin die Sache aufgeklärt hätte, bevor die Dame eine Falschbeurkundung des Doktortitels vorgenommen hätte, dann könnte er argumentieren, dass er nie vorgehabt hätte, mit der Urkunde ein rechtlich erhebliches Verhalten auszulösen, und könnte damit vor Gericht durchaus Erfolg haben, da dann ggf. das Tatbestandsmerkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" nicht mehr erfüllt wäre. Allerdings, was wenn die Dame die Fälschung selbst bemerkt hätte? Dann hätte er ggf. große Schwierigkeiten, glaubhaft zu machen dass er niemanden täuschen wollte und tatsächlich noch einen Rückzieher gemacht hätte - denn für sein journalistisches Ziel, aufzudecken ob hier Kontrollmechanismen fehlen, wäre es ja evt. auch erforderlich gewesen, den Prozess bis zu Ende zu gehen. Wie sich dann herausgestellt hat, wäre es wohl nicht erforderlich gewesen, den Prozess bis zu Ende zu gehen, da die Mitarbeiterin das Dokument ja nicht abgelichtet hat - aber das konnte er zum Tatzeitpunkt (Herstellung der Urkunde) ja noch nicht wissen, womit es ggf. unglaubwürdig gewesen wäre, dass er zu diesem Zeitpunkt vorhatte, den Prozess noch rechtzeitig abzubrechen. Daher: Bereits mit der Vollendung der Herstellung einer gefälschten Urkunde kann man nicht mehr ausschließen, dass man hierfür strafrechtlich belangt wird.
Zur Frage 2: Grundsätzlich können Taterträge auf Anordnung des Gerichts eingezogen werden (§ 73 StGB). Aber es sollte schon eine gewisse Unmittelbarkeit vorliegen, d.h. der Ertrag muss direkt während des Tatablaufs oder als unmittelbare Gegenleistung für die Tat generiert werden, sonst wäre das ja ein Fass ohne Boden (Beispiel: Was wäre, wenn der Täter aufgrund seines umfassenden Fachwissens als Bankräuber später als Sicherheitsberater von einer Bank eingestellt wird, dann könnte das Gericht ja hier auch unbegrenzt den Lohn einziehen etc.). Außerdem ist ja auch das Produzieren eines Videos eine von der eigentlichen Straftat abgegrenzte Leistung, die für sich gesehen nicht strafbar ist. Zu Deiner konkreten Fallkonstruktion gibt es m.E. noch keine einschlägige Rechtsprechung. Ich persönlich als Schöffenrichter würde die Grenze wie folgt ziehen: Wenn es im Vorhinein eine Vereinbarung mit einer Plattform oder einem Werbekunden gibt, bei der klar zugeordnet werden kann, dass hier eine direkte und klar bestimmte Zahlung für die Produktion eines Videos erfolgt, für das eigens Straftaten begangen werden sollen, dann würde ich die Einziehung anordnen wollen. Auch wenn offensichtlich von Vornherein eine sehr klar erkennbare Zielsetzung besteht im Sinne von "ich begehe Straftaten vor allem deshalb, weil ich damit Geld verdiene", würde ich auch die Einziehung anordnen wollen. In allen anderen Fällen würde man das eher nicht machen, und es ist jetzt auch in der Praxis nicht so, dass das Gericht bei jeder Straftat akribisch nachforscht, ob evt. der Angeklagte Vermögensvorteile durch die von der Tat generierte öffentliche Aufmerksamkeit oder sonstige Umstände erlangt hat. Du willst vmtl. darauf hinaus, dass es ja dann im Einzelfall passieren kann, dass man am Ende mehr Geld hat, als man ohne die Straftat gehabt hätte. Und die Antwort darauf ist: Klar, es kann bei jeder Straftat passieren, dass man durch verschiedene Umstände und Auswirkungen am Ende besser dasteht als hätte man die Tat nicht begangen, das kann die Justiz m.E. auch gar nicht vollumfänglich verhindern. Im Wiederholungsfall wird es sich allerdings i.d.R. nicht mehr lohnen, da ja dann die Strafen auch härter werden. Übrigens wird von Menschen, die über Vermögen verfügen, im Falle von Freiheitsstrafen auch ein Haftkostenbeitrag erhoben, und außerdem zahlen die Täter ja auch alle Anwalts- und Gerichtskosten.
@@eff0ktiv222 Wow!👍Danke für diese ausführliche Antwort.
Die Strafzahlung ist halt auch irgendwo ein Witz, das holt er allein mit dem "Ich wurde verurteilt" Video wieder rein.
Nun im Rahmen von jounalistischen Tätigkeiten, sollte sowas ja auch erlaubt sein. Ich meine, es macht juristisch schon einen Unterschied, also der Vergleich mit VW hinkt etwas. VW ist eine Firma, da stehen ganz andere Interessen dahinter. Wird da eingebrochen, dann verletzt das private Interessen und geschützte Rechtsgüter. Der Geschädigte ist ein Konzern und die natürlichen Personen dahinter, die durch den Imageschaden Verluste machen können. Bei einer Behörde sehe ich das anders, diese sind dazu da, uns zu dienen, und durch seine Aktion ist ja auch ein Schaden entstanden. Aber materiell ja nur das Papier was verdruckt worden ist, und die Beamten dort handeln ja für den Staat, also eigentlich für uns. Also ist es das Interesse der Allgemeinheit, dass diese Rechte geschützt werden verletzt worden. Nur er hat ja am Ende alles zugegeben, und für die Allgemeinheit Berichterstattung geleistet. Schwieriges Thema. Es geht in erster Linie also um das öffentliche Interesse, dort eine Strafverfolgung zu machen oder nicht. Die Frage ist halt: Was überwiegt mehr, das öffentliche Interesse daran dieses Delikt zu verfolgen, in dem niemand zu Schaden gekommen ist, oder, seine Arbeit zu schätzen, die der Allgemeinheit dazu dient diesen Missstand aufzudecken. Wie gesagt: Bei VW entsteht durch den Einbruch ja ein mittelbarer ideeller und materieller Schaden durch unbefugtes Eindringen, und das bei privaten Menschen. Dazu zählen die Aktionäre, der Vorstand, und auch die Mitarbeiter. Diese werden in ihren rechtlichen Interessen persönlich angegriffen und geschädigt. Bei einem falsch ausgestellten Dokument zu journalistischen Zwecken, was nach wenigen Wochen richtig gestellt wird, finde ich das schon schwierig.
Nein, durch seine Aktion ist kein Schaden entstanden - und das ist auch der Knackpunkt, weswegen man hier an der Rechtssprechung zweifeln kann.
Ja, an sich kostet der Vorgang Geld. Geld, dass die Person, die sich den Perso ausstellen lässt direkt bezahlen muss.
Ein Schaden kann lediglich dadurch entstehen, dass man nun Kenntnis von dieser Sicherheitslücke hat und sich weigert sie zu schließen.
@@EngineScypex Alleine ein Verstoß gegen Strafgesetze ist ein Schaden.
@@TimmiCat Achso? Wem oder was genau hat er geschadet? Ein Verstoß gegen einen niedergeschriebenen Sachverhalt selbst kann kein Schaden sein.
Und warum werden dann Ermittlungsbehörden nicht verurteilt?
Die verstoßen mitunter auch gegen Strafgesetze, indem sie Honeypots aufsetzen um Leute zu schnappen, die Drogen, Waffen oder KiPo etc kaufen wollen ;)
Mal ne Frage bezüglich Whistleblower - Wäre es eine Straftat, wenn ich als Journalist von einem Informanten Daten kriege und ihn quasi beauftrage, noch weitere Dokumente zu senden/beschaffen, oder gilt da auch der Informantenschutz? Ich hab vor wenigen Jahren als freier Journalist gearbeitet, war jedoch für den Sport zuständig, deshalb kenne ich die Gesetze bezüglich investigativem Journalismus nicht, wäre aber nichtmal so doof diese zu kennen, auch wenn sie vermutlich nicht komplett mit den Schweizer Gesetzen übereinstimmt, wäre es doch gut zu wissen, was ich in Deutschland machen darf, schliesslich muss man bei investigativem Journalismus oftmals international recherchieren.
Dann könnte ich ja eine Person anstellen, die den Job macht, sowie die Gefahr auf sich nimmt? Dann könnte ich doch auch problemlos Informationen kaufen? Wenn dies legal ist, kann man mit Geld ja noch viel mehr machen, als ich dachte. Es gibt bestimmt in jeder Firma einen kleinen, armen Mitarbeiter, bzw. Mitarbeiterin, der, bzw. die für ein paar Millionen die Gefahr auf sich nähme, Geld regiert oftmals das Gehirn...
Ich habe nicht vor, das Oben genannte auszuführen, da würde mir sowieso das Geld fehlen :'D
Oft empfinde ich die Videos einiger UA-camr als große Bereicherung unserer Medienlandschaft und des gesellschaftlichen Diskurses. Andererseits ist es aber auch so, dass ich als Journalist ein Studium absolviert habe, Berufserfahrung in verschiedensten Bereichen, mich an einen Pressekodex halte etc., und es daher manchmal problematisch finde, wenn jeder, der eine gewisse Öffentlichkeit erreicht, sein Tun so vorschnell als Journalismus deklariert. Sicher, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und auch dafür sehe ich Argumente, andererseits finde es es schwierig, wenn journalistische Standards so nach und nach an edeutung verlieren. Oft wünsche ich mir daher sogar viel mehr juristische Informationen, was Journalist*innen dürfen und was nicht, auch, um manchen da draußen unsere Arbeit ein wenig durchsichtiger zu machen.
Was Journalisten dürfen und was nicht... Also wenn es nur einen Pressekodex und ein paar Rügen bei Nichteinhaltung gibt dann darf ein Journalist scheinbar alles, was nicht strafrechtlich verfolgt werden muss, siehe die BILD und Co.
Marvin hat wohl auch Journalismus studiert
@@FionaKla ja dann sollte er in einigen Punkten wissen, was er darf und was nicht, ist ja eigerntlich Teil der Ausbildung.
Schade, dass man bestraft werden kann, ohne das jemand einen Schaden davon getragen hat.
Der Typ hat locker 15K plus durch die Aktion gemacht, also 3000 Strafe, haben sich gelohnt
Die Moral von der Geschichte ist mal wieder, dass man sich so eine Scheiße eben doch erlauben kann, wenn die deutsche Justiz es nicht schafft, die Strafen richtig anzusetzen. So ne Scheiße sollte sich nicht lohnen.
@@Fircasice
Er sollte unbedingt ein höhnisches "FU"-Video (Mittelfinger und "FU" am Ende) machen, wo er die Einnahmen den Kosten gegenüber stellt.
@@Fircasice Ist ja richtig Scheiße einen Missstand aufzudecken und daraus ein Experiment zu machen, dass niemanden geschadet hat. Und du behauptest du Strafe sei nicht richtig angemessen? Was ein lächerlicher Troll.
@@Fircasice wenns nach dir gehen würde direkt die todesstrafe, oder ? versuch doch mal wenigstens vorher nachzudenken bevor du einen Kommentar verfasst.
Eine Vorstrafe im Führungszeugnis ist langfristig nicht so geil.
Ich finde es wichtig, NICHT das Urteil, das ist Nebensache für mich, sondern das was Marvin gemacht hat, da merkt man mal wie einfach es sein kann, wenn ich drann denke was ich für Menschen kenne, inklusive mich, ICH mit nem Doktor Titel...großer Gott, bitte nicht. (bitte meinem Nick keine beachtung schenken, Danke Sehr 😁)
Doktor für Atomphysik, Medizin und Raketentechnik, gemacht in der D.Trump Universität bei Grab'em by the Wall.
>Herr Doktor, der Patient leidet unter Depression, was sollen wir ihm geben?
Lachgas, 3x Täglich, rektal.
Wie wäre es hier mit einer Sockenpuppe? Daher Marvin lässt jemand anderen mit einer gefälschten Urkunde zum Amt gehen und berichtet dann darüber...
Vielen Dank für diesen Urteilsspruch.
Der Vollständigkeit halber, der Doktor-Titel ist gar kein Titel, sondern ein Akademischer Grad, wohingegen z.B. der Professor-Titel tatsächlich ein Titel ist.
Der Unterschied liegt darin, dass ein Akademischer Grad, z.B. Bachelor und Master erworben werden, ein Titel verliehen wird.
Lebenslänglich, alleine weil er Marvin heißt!
Können Sie mal ein Video über Mowo (MotorWoche) bezüglich der Beschlagnahmung seinen R35 drehen? Er hat dazu auch ekn Video gemacht, was meiner Meinung nach deutlich Geschmack hat ... Richter kennen sich alle und da hat man manchmal keine Chance, Stichwort Recht hsben und Recht bekommen.
Wieder einmal ein klasse Video
Man muss bei den 3200€ aber auch noch die Prozesskosten mit dazu rechnen. Die dürften sicherlich auch schon 4 stellig sein.
Die Prozesskosten dürften sich im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen, die Anwaltskosten könnten jedoch so um die 1000 EUR liegen.
Mit den UA-cam-Videos hat er alle Kosten eh locker abgedeckt und durch mehr Abonennten dauerhaft viel mehr Geld generiert. Super PR-Strategie.
@@simonk.6524
Er sollte unbedingt ein Video machen, indem er die Kosten und Einnahmen gegeneinander aufrechnet, und das höhnisch kommentiert.
Am besten inkl. einem "F*ck You" und Mittelfinger in die Kamera, ganz offensichtlich an Richter und SA gerichtet. Das wäre legal, wenn er sie nicht nennt.
@@Ano-Nymos Warum sollte er die Staatsanwaltschaft (SA wäre hier eine etwas unpassende Abkürzung) und die Richterin dafür verhöhnen, dass er eine verhältnismäßig milde Strafe bekommen hat. Das macht ja gar keinen Sinn.
@@Ano-Nymos Ja,das stimmt 😄 Traurig ist wirklich, dass die Behörden es noch nicht einmal zum Anlass nehmen, um sich zu verbessern.
Ein Universitätsregister würde wenig bringen, man kann ja bei der Fälschung den Namen einer echten Uni draufschreiben. Da müßte man vor der Eintragung bei der Uni nachfragen.
Zudem ist ein Doktortitel im Ausweis rechtlich kaum relevant.
Viel kritischer ist da die Ausstellung von Ausweisen, da man mit einem mittelbar gefälschten Ausweis eine Identität erzeugen kann.
"…zur Täuschung im Rechtsverkehr…" Aber er hat das doch gar nicht zur Täuschung verwendet, sondern gezeigt, dass das Amt nicht genau prüft. Ich finde das ein lächerliches Urteil, das absolut den Falschen trifft. Diejenigen, die die Fehler gemacht haben, bekommen keine Probleme. Unsinnig und absurd. Er hat sich doch sogar selbst angezeigt, wenn ich mich recht erinnere. Das ist wohl der einzige Fehler, den man ihm vorwerfen kann.
Natürlich hat er die Urkunde zur Täuschung verwendet
@@ypsylon2137 Zur Täuschung der Beamtin, um den Titel eintragen zu lassen, klar. Doch das hatte ja keine Relevanz, da er den Titel ja nicht missbräuchlich verwendet hat.
@@aljoschalong625 Steht da irgendwo, dass es erst strafbar ist wenn man den Titel missbräuchlich verwendet? Nein, dass wäre nämlich wieder ein anderer Tatbestand.
@@ypsylon2137 Jaja, ist schon klar, dass es rechtlich so ist. Ist ja offensichtlich, das Urteil ist ja gefällt. Idiotisch und unsinnig ist es halt.
Legalistisches Gequatsche geht mir auf die Nerven. Die Gesetze sind ja für die Menschen da, nicht umgekehrt. Hier ist nicht nur kein Schaden entstanden; dieser Marvin hat vielmehr einen Missstand aufgeklärt - der aber bleibt bestehen. Irrwitzig.
@@ypsylon2137 Klart ist das einerseits rechtens aber anderseits absolut lächerlich und unverdient.
Hätte ein Fernsehsender dasselbe gemacht, z.B. Galileo, wäre es locker als Journalismus durchgegangen. Und die sind auch nicht wirklich seriöser als unser Marvin.
Da es aber nun mal ein UA-camr war, und der deutsche Staat keine Ahnung davon hat, oder dem Internet generell, wird das natürlich nicht anerkannt. (Mein Take zu dem Fall.)
Zumal die Urkunde nicht als Scherzurkunde anerkannt wurde, obwohl der "Aussteller" eine offensichtliche Anspielung auf Karl Theodor zu Guttenberg ist... lächerlich.
Hallo Herr Solmecke eine Frage Hätte ich dazu: Betrifft das aufbrechen der VW konzern Zentrale: Ich kenne Tierschützer die in Stallungen einbrachen um Dinge Aufzudecken, diese wurden aber freigesprochen, da die Aufgedeckte Straftat höherwertig war als der Einbruch. Könnten sie das erläutern:
Wie genau das rechtlich funktioniert?
Die wurden wahrscheinlich nicht freigesprochen, sondern das Verfahren wurde mangels öffentlichen Strafverfolgungsinteresses eingestellt.
@@Ottgar_Neubauer Weder noch. Wie auch, wenn ich nicht mal weiß, um welchen konkreten Fall es geht. Das ist eine bloße (fundierte) Vermutung meinerseits
@@Ottgar_Neubauer Ich habe mal gehört das nur die Polizei, Polizeiarbeit leisten darf.
Entweder ist es tatsächlich so wie es Cyberhobser 42 sagt, oder, eventuell...
Es geht hier um Tiere. Also um Lebewesen.
Vielleicht könnte es als Notfall oder versuchte Rettung gelten.
Aber ich würde doch auf ersteres schätzen.
@@zock5166 Rechtlich gesehen gibt es keinen "Notfall" und auch keine "Rettung".
Es ist anzunehmen, dass es hier zwei gegensätzliche Klagen gab: Einmal den Einbruch und einmal die aufgedeckte Tat. Da Justiz (Gerechtigkeit) immer ein Equilibrium erzielen soll, werden diese beiden Taten miteinander abgewägt, wobei man anscheinend zu dem Schluss kam, dass die aufgedeckte Tat deutlich mehr Schaden erzielt als der Einbruch - wodurch dann wohl die geringerwertige Klage fallen gelassen wurde.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass der Einbruch legal oder rechtens war, oder im Recht gilt “Der Zweck heiligt die Mittel”, sondern einfach, dass die strafrechtliche Verfolgung der Tat nicht verhältnismäßig ist. Vielleicht kennst du das Symbol der Justizia mit den zwei Waagschalen, die immer im Gleichgewicht bleiben müssen.
Der Staat ist fahrlässig, aber der Aufdecker wird verurteilt. Das ist das Beste Deutschland, das wir je hatten....
Das Amt (Leiter des Amtes) und die Mitarbeiter(in) sind straffrei aus der Nummer gekommen und das Amt hat keine Auflagen bekommen an dem Eintragungsprozess etwas zu ändern?
So etwas darf es nicht geben. Wenn in der Privatwirtschaft ein erheblicher Mangel erkannt / aufgetreten ist, muss dieser behoben werden. Für darauf folgende Schäden ist im Zweifelsfall der Unternehmer voll haftbar, auch mit dem Privatvermögen, weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist...
Als Unternehmer und selbstständiger bekommt man jedes Jahr mehr aufgebürdet und wird direkt zur Kasse gebeten, wenn man eine Kleinigkeit nicht richtig gemacht hat. Am besten werden alle Beamte...
Den Vergleich von Äpfel und Birnen hat dir in der Schule schon kein Deutschlehrer abgenommen. Aber hier auf YT kann ma es ja nochmal probieren.
Es hat doch noch keiner das schriftliche Urteil. Abwarten auf den Inhalt.
War es nicht so, dass er vor der Aktion einen Juristen gefragt hat, ob das ganze rechtlich ok ist oder nicht? Dann wäre doch zu seinen Gunsten ein unvermeidbarer Verbotsirrtum gem. § 17 StGB zu prüfen.
🤔
Sehr geehrter Herr Solmecke, vielen Dank für das interessante Video! Auch wenn es hier nur ein Aspekt von mehreren war, würde mich persönlich ein Video zum Thema: Was dürfen Journalist:innen und was nicht? Wo fangen Graubereiche an und wo hören sie auf? Wann gilt man vor Gericht als Journalist:in? interessieren. Vielleicht ja mal ein spannendes Thema auch für Sie.
@Johannes Danke, ergänzt. 🙂
Journalist:innen müssen keine Täter:innen und verbrecher:innen an polizist:innen oder statsanwalt:innen verraten, außer die Journalisr:innen wissen, dass die täter:innen bzw verbrecher:innen Kapitalverbrecher:innen wie z.b. Mörder:innen, Vergewaltiger:innen oder Terorist:innen sind. Journalist:innen dürfen selber keine straftaten begehen. was verstehst du daran nicht?
ich hoffe du kannst den ersten satz gut und flüssig lesen, aber so sieht das gendern at its best nunmal aus xD
@@grapefruitlight9408 Ich könnte dir deine Erklärung, die ganz offensichtlich nur darauf abzielte, sich über geschlechtergerechte Sprache zu beömmeln, leicht so umformulieren, dass deine überflüssigen Wiederholungen und Ergänzungen rausfliegen und man auf gendergerechte Begriffe wie Polizei oder Staatsanwaltschaft zurückgreift. Da das aber erfahrungsgemäß zu keinem Erkenntnisgewinn bei derlei Trollen führt, belasse ich es bei dem Hinweis, dass alle folgenden Antworten von dir ab sofort entspannt ignoriert werden.
Nach der Logik "man darf nix illegales machen" gehört Julian Assange ausgeliefert und verurteilt. Weil er Kriegsverbrechen aufdeckt? Ich finde sehr wohl, dass man zum Wohle der Gesellschaft und für das moralisch höhere Gut Misstände mit grenzwertigen Methoden aufdecken darf, wenn die Mittel verhältnismäßig sind (Urkunde ausstellen => tut keinem weh, versteckte Kamera für Aufnahmen im Schlachtbetrieb, etc.) oder bin ich am Holzweg?
@@umbraexsanguis Marvin hätte auch in seiner journalistischen Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anfragen können, ob es ein Zentralregister mit sämtlichen zugelassenen Uni's gibt und ob bei Beantragung der Eintragung eines Doktortitels in jedem Fall eine entsprechende Prüfung stattfindet.
Servus. Wie ist das denn mit dem Strafmaß, bei der Fälschung eines Lebenslaufs ?
Müssten die Zuständigen Beamten demnach nicht auch verurteilt werden? Immerhin haben sie im selben Fall die Urkunden nicht pflichtgemäß kontrolliert, was aber deren Job wäre = fahrlässiges Verhalten
Eigentlich ja würde ich sagen
Also erst einmal welches Delikt sollten die verwirklicht haben? Urkundenfälschung erfordert Vorsatz. Fahrlässigkeit reicht also nicht. Davon unabhängig ist deren Pflicht nicht, die Urkunden bis ins Detail zu kontrollieren, weil sie dafür gar nicht ausgebildet sind bzw. kein hinterlegtes Register haben, auf das sie zugreifen könnten. Das ist ja genau die Schwachstelle, die hier aufgedeckt werden sollte.
@@UA-camAccount396 Das fällt schon dadurch weg, dass Marvin wegen einer mittelbaren Falschbeurkundung verurteilt wurde. Die Beamten haben somit allein deswegen als willenloses Werkzeug agiert und sind deswegen nicht zu bestrafen.
Lieber vorher Herrn Solmecke kontaktieren.
40 Tage Gefängnis mit versteckter Kamera, hätte ich ihm aber auch zugetraut 😂
Die Kamera dort rein zu schmuggeln wird nicht einfach 😂
@@TheDarkkus
Sollte mal jemand machen. In den Körper eingenäht.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit würde es der Justiz verbieten es heraus zu holen.
Es könnte z.B. ein Smartphone entwickelt werden dass im Körper verbaut wird.
Display ist evtl. nicht machbar. Ein Loch für eine Kamera auch ein Problem (sichtlich und hygienisch).
Aber das Teil an einem Knochen könnte den Schall von außen unhörbar ins Gehör übertragen.
Wenn man dann noch Audio aufzeichnen kann, hat das schon was.
Evtl. zusätzlich zu den Mobilfunkfrequenzen noch PMR und CB.
Oder ein eingebautes Reservoir dass entweder Drogen freisetzt, oder einen Stoff der einen für die Zeit ausnockt.
Die werden einen ja schon künstlich ernähren, wenn man nicht mehr wach wird.
Gut wäre AMP5, das versetzt einen in Winterschlaf bei ~22°C. Man altert da auch langsamer. Es gab leider noch keine Menschenversuche.
Auch das Teil sollten die nicht heraus nehmen dürfen.
@@TheDarkkus ich trau dem Kerl einfach alles zu 😀
Dieser Marvin hätte lieber Politiker werden sollen, dann wäre er nicht verurteilt worden und könnte sogar Bürgermeister von Berlin werden.
In § 267 StGB heißt es ja auch "wer" und nicht "ein Nicht-Journalist, der..." also daraus ergibt sich schon, dass sich ein Journalist nicht auf seine Journalisten-Tätigkeit berufen kann. ☺️
Naja die Ausnahmen folgen immer erst im Nachgang und nicht bereits im Grundsatz. So genießen zum Beispiel Bundestagsabgeordnete Immunität. Mit der Logik müsste es ja dann "Ein Nicht-Abgeordneter, der" heißen. Und das ist nicht so. Aber trotzdem ein netter Gedanke.
Reputationssysteme vollständig dezentralisieren.
Jetzt heißt es wohl nur noch
"ich heiße Marvin" 🐞
Freu dich, kaufe runde Kekse und beiße die Ecken ab, viel Erfolg.
5:00 gilt das für alle Urkunden ? (Hund/Katzen Urkunde reinrassig)
Musste das Gericht ihn eigentlich als Dr ansprechen solange kein Urteil gesprochen wurde?
Nein.
@@TimmiCat Schade
Hallo Herr Solmecke, könnten Sie eventuell ein Video zu dem Thema des neuen Genesenenstatuses machen? Wie ist das gesetzlich verankert und wie verpflichtend ist die aktuelle Entscheidung? Ich hätte wirklich gerne eine rechtliche Einschätzung dazu.
Alleine seine eigene öffentlich erklärte Absicht und die darauf folgenden "Taten" sollten doch schon deutlich machen, das es sich eher um eine "Satire" bzw. zur Schaustellung der Gutgläubigkeit der Behörden handelt als um die Bereicherung eines Titelmissbrauchs handelt.
Aber nein, wenn Behörden und Staat veralbert werden kennt das Gesetz keine Gnade, vor allem wenn der Strafverteidiger mal wieder wegen "Unlust" hinter dem Pfeiler gepennt hat und völlig unkreativ war.
Das hätte auch ganz anders positiv ausgehen können!
Wer Straftaten begeht wird bestraft. Egal ob er es als Spaß sieht.
@@scoobydoo1244 Den Unterschied zwischen Totschlag oder Mord macht auch das Motiv. Ebenso hatte Marvin in diesem Fall von "Fälschung" keine niederen Absichten! Straftat sollte nicht gleich Straftat sein.
@@Sabnoc1234 das klassische „it’s a prank“ macht Fehlverhalten aber nicht besser, entsprechend macht die Absicht sein Verhalten in diesem Fall auch nicht besser. Herr Solmecke hat das doch schön dargelegt. Nur weil du ein Bericht über Drängler machst, darfst du auf der Autobahn auch nicht unbegründet mit 90 auf der linken Spur schleichen. Selbst wenn 90 fahren kein Verbrechen ist, und du das auch journalistischen Gründen machst. Da gibt’s wenig Spielraum, weder auf Seite des Täters noch auf Seite des Gerichts.
@@erebostd Stimmt eigentlich. Und ich finde es ja auch fair vom Gericht, dass die ihm eine vergleichsweise milde Strafe gegeben haben. Aber der Vergleich mit dem "it's a prank" passt auch nicht zu 100%. Es ging ihm ja teilweise auch darum, den faulen Beamten beim Bürgeramt vor Augen zu führen, wie schlampig da teilweise gearbeitet wird. Wie Herr Solmecke gesagt hat, war ja sogar die Richterin schockiert, dass das betroffene Amt keinerlei Konsequenzen daraus gezogen hat.
Keine gnade? 40 Tagessätze sind doch gnädiger als 5 Jahre Knast.
Halloo wir sind hier in DE...hier werden grundsätzlich Menschen mit Titel nicht hinterfragt.
POV: Er geht ins Gefängnis und dreht ein “Wie ist es in einem Strafvollzug” 😂
Gratuliere, „POV“ absolut falsch benutzt.
Das wäre Leroy
in welchem Gesetz ist sowas denn geregelt? Müssten demnach Journalisten nicht auch Straftaten und Straftäter
anzeigen um weitere Straftaten zu verhindern?Wenn die sich mit Dalern,Drogenproduzenten,Waffenschiebern und
dergleichen treffen?
Nein, wenn keine (unmittelbare?) Gefahr für Leib und Leben besteht, dann nicht.
Also folgendes ist für das nächst Mal zu notieren:
1. Eine Ausbildung und Anstellung als V-Mann machen.
2. Oder Jemanden finden, der die Tat begeht und dann darüber berichten.
3. Oder ansonsten gleich Rückstellungen machen und bezahlen.
Notabene: Ein Bekannter meiner Familie ohne viel Aus- aber mit viel Ein-Bildung dachte mal, er kaufe sich einen Dr.-Titel und als er damit auftrat, wurde er so heftig ausgelacht, dass er das schnell hat sein lassen. Hinter vorgehaltener Hand wird aber immer noch über den „Dr. Croupier“ gewitzelt (Er hatte mal als Croupier in einem Casino gearbeitet).
Wir hatten mal eine Kollegin mit "Dr" in Literatur. Die saß wegen der nutzlosen Qualifikation in der Verwaltung, Sekretariat.
Nachdem die auf den Titel bestand, hatten 1 Monat später einige Kollegen einen Doktor oder Lord Titel.
Danach war sie ganz ruhig.
Es bräuchte eine Graswurzel-IQ-Eugenik-Bewegung in Deutschland. Also Eizelle und Spermium von Menschen mit I-Q 180+ beschaffen, Frau trägt es aus, Kind hat IQ um 140+.
Ab der Geburt lesen, schreiben, Mathe etc. lernen, und mit Zehn kann das Kind das erste Studium beenden (gerade mit I-Q 145 mit 10 passiert).
Der Doktortitel würde so normal wie heute das Studium. Und das würde ihn im positiven Sinn entwerten.
Wo in Deutschland Politiker ihre Doktortitel "raushängen" lassen, verschweigen das Politiker in den USA eher.
Denn dort kann das im Wahlkampf ein Nachteil sein.
Der Journalist Armin Himmelrath hat den Spaß schon vor 10 Jahren getrieben, hat aber eine gänzlich andere Zielgruppe.
HC Strache Uni Wien, wäre wohl besser gewesen.
Vorsicht, nicht noch die lieben Nachbarn auf schlechte Ideen bringen.
Hat er nicht sogar zur Auflösung beigetragen bzw. diese offengelegt? Wenn ich mich richtig erinnere hätte es in Berlin sonst niemand gemerkt. Ist das nicht auch strafmildernd? Oder kann man sagen, die 80x40 kamen auch deshalb zustande?
Denkt immer dran! Brecht die Regeln, aber nicht das Gesetz!1
Bitte ein Video zum hagenweg Bzw dem Brennpunkt dort. Die Menschen dort brauchen wirklich Hilfe, und ich bin mir sicher dass das nicht alles rechtlich möglich ist.
Ach gegen diesen Marvin geht das, ein Urteil 😳 Aber was ist mit den anderen, die sich gerne Dr. nennen? Die werden zB Bürgermeister von Berlin 🙈
Aber hey, was erzähl ich da😱
Kleinen UNterschied gibt es schon. Marvin hat sich halt eine Fake Urkunde einer Fake Uni gekauft/erstellt und sich damit den Doktortitel eintragen lassen. Die anderen haben ein Uni besucht und erstmal eine Promotion abgeschlossen. Das der Titel aufgrund von verstößen gegen Zitatrecht etc nach öffentlichem Druck wieder aberkannt wurde hat mit vorliegendem Fall rein gar nichts zu tun.
@@wolle76 und wolle steht vor dem leeren Tor, er schiesst
und
TOOOOR! TOOORRR! TOOOOOOOOR! :)
@@wolle76 ich sag ja, was erzähl ich da 😉
Wie mich solche selbstverliebten "UA-cam-Stars" nerven. Schade, dass er nicht in den Knast muss.
Die Damen vom Bürgeramt können sich nicht an ihn erinnern und kennen auch seine Videos nicht. Das trifft ihn härter als das Urteil.
Welche Konsequenzen hat dieser Vorfall für die inkompetente Behörde bzw deren Mitarbeiter?
Keine, wie immer.
KEINEN Beamte können doch nicht für Untätigkeit bestraft werden oder Dummheit ist doch Berufsvoraussetzung .... nicht aufregen die tun doch nix.
Sind halt zwei paar verschiedene Schuhe.. ob ich bei Volkswagen einbreche... oder ob Beamte ihren harten Job nicht richtig machen und überprüfen ob es diese Uni usw. gibt? 🤦♂️
Hat sich Günther Wallraf nun früher strafbar gemacht?
Ja
Womit genau?
Bei "Ganz Unten" hat er plagiiert und damit letztlich gelogen - aber nicht Urkunden gefälscht.
Die betreffenden Firmen hätten wohl wegen Verleumdung klagen können, taten das aber wohl nicht, um nicht noch mehr Dreck aufzuwirbeln.
Meintest Du das oder kamen da noch andere Highlights der Fiktion dazu?
Danach ist er ja dankenswerterweise ein paar Jahre abgetaucht... aber seit für die meisten "Gras darüber gewachsen" ist, spielt er wieder die moralische Instanz und den Rächer der Enterbten.
@@notroll1279 unter falschem Namen Arbeitsverträge unterschreiben zum Beispiel?
Ist das den Strafbar? Dachte solange man es nicht in der Absicht tut zu betrügen ist es okay.
@@hawkanonymous2610 ich denke nicht, dass das Motiv eine Rolle spielt
Ich verstehe immer noch nicht, warum das nicht von der Pressefreiheit gedeckt ist?.!
Naja Helden sind nun mal Helden weil sie innerhalb der Spielregeln gutes tun. Da ist der Schritt zum (kriminellen) Antihelden klein aber umso bedeutender.
Deswegen erreichen unsere "Helden" nix. Wolf und Hirtenhund nutzen die gleichen Methoden, nur haben sie unterschiedliche Ziele. Unsere Hirtenhunde kannste eher als Schafe im Hundepelz bezeichnen, die damit nur andere Schafe beeindrucken wollen. Mehr ist es nicht.
Wenn ich wegen Fälschung der Promotionsurkunde vor Gericht bin, kann ich dann darauf bestehen bis zum Urteil mit Dr. angesprochen zu werden?
Außerdem: warum der Stress, einfach Dr. der Engelskunde werden für 50 Tacken.
Hahahaha. Was ist „Doktor der Engelkunde“? 😂
Frage: Wann hätte Marvin das ganze Aufdecken/Abbrechen müssen um keine oder eine mindere Strafe zu bekommen? Natürlich nur aus Interesse!
Gäbe keine Möglichkeit, er hat direkt nachdem er den Ausweis hatte alles aufgedeckt. Er hat sich schon mit der Dr. Urkunde strafbar gemacht, selbst wenn er den Titel nicht eingetragen hätte
Wie der Vorkommentator schon sagte, allein die Erstellung der echtwirkenden Urkunde hat die Straftat erzeugt. Keine Strafe bekommen, wäre nur passiert, wenn er diese Urkunde nie erstellt hätte oder offensichtlich witzig/gefälscht hat aussehen lassen.
Eine mindere Strafe als 3200€ wäre glaube ich nicht möglich. Wenn du bei Urkundenfälschung bis zu 5 Jahre bekommen kannst, ist Marvin mit 40 Tagessätzen a 80€ hier richtig gut rausgekommen. Sicherlich auch den Umständen geschuldet, dass er den Titel nicht missbraucht hat, es schnell aufgedeckt hat, und das Amt keinerlei Konsequenzen gezogen hat.
Er hätte es bei wem anders aufdecken müssen, dann wäre es da raus gekommen mit Informantenschutz.. aber sonst nicht
@@christophsiebert1213 Da ist Eine mit Dr.-Titel lange durch die Gegend gelaufen bis er aberkannt wurde. Zum Dank ist Diese jetzt Bürgermeister*in in Berlin.
@@hansmagolves7329 Da ich nicht in Berlin wohne oder weiß was sie tut, kann ich nur sagen: Solange sie ihren Job tut und das auch gut genug, kann sie gerne im Amt bleiben.
Das ist natürlich von Dr zu Dr unterschiedlich. Ein Arzt, der seinen Doktor verloren hat, sollte evtl. nicht mehr praktizieren.
Wo kann man sich mit einem Doktortitel auf dem Personalausweis denn Vorteile erschleichen?
Ist halt kein Politiker !
@Kanzlei WBS: 40x80 = 3`200
mach den Strich da weg ey 😅
Dieses Land krankt an „zu viel“ Juristerei! Auch wenn viele Juristen das nicht nachvollziehen können, da es dem eigenen Berufsethos widerspricht…manchmal muss man „5e grade sein lassen“!
Würde dem Land und Leuten gut tun 🤷♂️😂😂😂
Das Problem ist dann aber nicht die Justiz, sondern die Verstöße und angestoßenen Verfahren durch die Klienten/Mandanten. Bewerb Dich mal als Schöffe/Laienrichter für eine Periode, dann verstehst Du etwas mehr, was ich meinte.
@@Baumbart auf der einen Seite finde ich es ja gut, dass Menschen ihre Rechte wahrnehmen und auch durchsetzen versuchen…auf der anderen Seite sind wir in Gesellschaft und vorallem Wirtschaft eigentlich nur noch damit beschäftigt „ja nichts falsch zu machen“ und für alles gibt es zig Normen🤷♂️
@@kaimartin092 Jo, lass mal Anarchie machen. Oder besser: Gesetze wie in den USA!
@@TimmiCat zwischen schwarz und weiß gibt es diverse Graustufen 🤷♂️
ich verstehe dass Marvin dafür veurteilt wird, aber was ich nicht verstehe ist, dass keine anderen Konsequenzen daraus gezogen werden. Er hat es aufgedeckt wie leicht sowas ist und hat es gefilmt und verlffentlicht um zu zeigen, was für eine riesen Sicherheitslücke besteht und nur er wird dafür bestraft? Dasbist einfach nicht richtig! Ich hoffe Marvin macht trotzdem weiter diese Videos sind sehr interessant und aufschlussreich!!
Willst du noch mehr Kontrolle durch den Staat haben? Wie wäre es mit Kameras an allen Ampeln, damit niemand durchs Netz geht? Ist doch beruhigend, dass es zumindest auf unterer Ebene noch ein paar Lücken im System gibt.
Hat der Marvin wohl nen schlechten Anwalt gehabt 😂
marvin ist echt mild davon gekommen, es hätte um einiges schlimmer kommen können. der anwalt wird sehr gut gewesen sein. ein freispruch wäre hier sehr realitätsfern. ich darf ja auch nicht 1 jahr lang harte drogen verkaufen und mich dann auf den journalismus beziehen weil ich eine reportage drehen wollte
So sieht es aus🥵. Durch einen Einspruch kommen noch mehr Gebühren. 😅😂
@@grapefruitlight9408 Der Vergleich hinkt ... ich würde sogar sagen, er ist absolut abwegig ... ja, eigentlich sogar total bescheuert.
Finde ich nicht.
@@barb0106 Warum nicht? In dem einen Szenario schade ich aktiv Menschen, die durch diese Drogen sehr wahrscheinlich viel Leid erfahren. In dem anderen Szenario breche ich das Gesetz, ohne selber einen Vorteil zu erlangen oder anderen zu schaden, um einen Missstand aufzudecken. Das ist ein deutlicher Unterschied.
Als ob wir im Bürgerbüro jede Universität / Hochschule kennen. Bestimmt nicht 😂