Kassenführung bei Nutzung "offenen Ladenkasse"
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- Опубліковано 18 чер 2017
- Kassenführung ist ein ganz sensibles Thema. Gerade bei einer offenen Ladenkasse ist die Gefahr sehr groß, dass Bareinnahmen "in die eigene Tasche" fließen. Daher schaut das Finanzamt besonders streng auf die Kassenführung einer offenen Ladenkasse. Wer hier Fehler macht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Dieses Tutorial zeigt, wie Fehler vermeiden und eben keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
Link: Merkblatt OFD Karlsruhe: buchfuehrung-mit-vorsprung.co...
Wirklich klasse Video!
Vielen Dank für die sehr ausführlichen Informationen.
Ich freue mich schon auf weitere Videos von Ihnen
Super Video! Hat mich wirklich weitergeholfen!
DANKE
Das ist wirklich ein umfangreiches, detailliertes und qualitativ hochwertiges Seminar. Weiter so mit den Videos!
Die Betriebsprüfung hat meine Kassenführung beanstandet, obwohl ich jeden Tag sorgfältig ein Kassenbericht geführt habe. Der Grund war der, dass ich meine Kasse ja nicht "festgeschrieben" habe und eine Änderung jederzeit deshalb möglich gewesen wäre. Dann wurde ich geschätzt...
und was kam bei der "Schätzung" raus wenn ich fragen darf?? Musstest also nachzahlen? Mir blüht das nämlich auch... :(
Ich musste ca. 80.000,-€ nachversteuern.
Au das ist hart!!! Was soll dann ganze Mist mit dem "Kassenbericht/Zählprotokoll"?? Was ist eine "festgeschriebene Kasse"? LG
Festgeschrieben bedeutet, dass du einen Kassenbericht, den du geschrieben hast, nicht mehr verändern kannst.
Wenn du zum Beispiel mit Excel für den Monat Januar 2018 deine Kasse schreiben würdest, druckst die Excel-Datei aus und gibst das deinem Steuerberater und er erfasst das, dann bist du noch lange nicht abgesichert. Wenn die Betriebsprüfer zum Beispiel im Jahr 2019 dich prüfen, dann werden die zu 100% kontrollieren, auf welche Art und Weise du deine Kasse schreibst. Die sehen dann "Aha, der schreibt seine Kasse ja mit Excel, wie versichert er mir den, dass er diese Kasse nicht einen Tag vor der Betriebsprüfung geschrieben oder verändert hat? Wer weiß, wie oft er schon im Laufe der Zeit zig tausende Male seine Kasse neu schreibt". Das wird die Betriebsprüfung dir zu 100% unterstellen. Dann passiert dir das gleiche wie mir, dass die dann sagen "Kasse ist nicht festgeschrieben, das gucke ich mir gar nicht erst an." Dann wird geschätzt. Eine Schätzung ist immer extrem fatal und immer zu deinen Ungunsten. Da kann dein Steuerberater dich auch nicht mehr rausboxen.
Deine Kassenführung ist nicht revisionssicher und erfüllt nicht die Anforderungen der GOBD.
Nach dieser brutalen Erfahrung und riesigen Steuernachzahlung, dich hatte, habe ich nach einem Steuerberater gesucht, der mir zeigen kann, wie ich eine Kasse festschreiben kann und mir sowas in der nächsten Betriebsprüfung nie wieder passiert!
Die Lösung ist die: Suche dir einen Steuerberater, der mit "DATEV Unternehmen Online und Kassenbuch online" arbeitet. Dadurch schreibst du deine Kasse online und es ist sehr einfach. So gehst du auf deren Internetseite, meldest dich mit deiner Benutzer-Id an und erfasst das auf der Seite. Mit "Kassenbuch online" kannst du dann deine Kasse festschreiben. Alternativ kannst du auch lexoffice benutzen. Kostet im Monat ca. 10 Euro. Lexoffice wird vom Finanzamt anerkannt und damit kannst du auch deine Kasse festschreiben.
Wenn du noch fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben.
Das haben sie sehr gut gemacht!
Hallo, sehe ich das richtig das eine nutzung einer nicht godb konformen kasse z.b. tablet z.b. zur vereinfachung von WAWI und als rechenhilfe mit einer ´´offenen schublade`` nicht zulässig ist ? selbstverständlich würde ich dann ZP und TB schreiben und diese dann in lexware eingeben.
mehrere tagesberichte auf eine seite ist doch okay, oder?
Vielen Dank !
Interessantes und detailliertes Video. Wie sieht es denn aus wenn man als EÜR-ler eine Registrierkasse hat. Muss man dann automatisch ein Kassenbuch führen und reicht trotzdem der Kassenbericht aus ? Viele Grüße
JAKOB