Kassenführung bei Nutzung "offenen Ladenkasse"

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  • Опубліковано 18 чер 2017
  • Kassenführung ist ein ganz sensibles Thema. Gerade bei einer offenen Ladenkasse ist die Gefahr sehr groß, dass Bareinnahmen "in die eigene Tasche" fließen. Daher schaut das Finanzamt besonders streng auf die Kassenführung einer offenen Ladenkasse. Wer hier Fehler macht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt. Dieses Tutorial zeigt, wie Fehler vermeiden und eben keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
    Link: Merkblatt OFD Karlsruhe: buchfuehrung-mit-vorsprung.co...

КОМЕНТАРІ • 20

  • @nicolewiecher7435
    @nicolewiecher7435 6 років тому

    Wirklich klasse Video!
    Vielen Dank für die sehr ausführlichen Informationen.
    Ich freue mich schon auf weitere Videos von Ihnen

  • @jonathancappa254
    @jonathancappa254 2 роки тому

    Super Video! Hat mich wirklich weitergeholfen!
    DANKE

  • @Soziopathy
    @Soziopathy 6 років тому

    Das ist wirklich ein umfangreiches, detailliertes und qualitativ hochwertiges Seminar. Weiter so mit den Videos!

    • @Soziopathy
      @Soziopathy 6 років тому

      Die Betriebsprüfung hat meine Kassenführung beanstandet, obwohl ich jeden Tag sorgfältig ein Kassenbericht geführt habe. Der Grund war der, dass ich meine Kasse ja nicht "festgeschrieben" habe und eine Änderung jederzeit deshalb möglich gewesen wäre. Dann wurde ich geschätzt...

    • @holgerbraun1599
      @holgerbraun1599 6 років тому

      und was kam bei der "Schätzung" raus wenn ich fragen darf?? Musstest also nachzahlen? Mir blüht das nämlich auch... :(

    • @Soziopathy
      @Soziopathy 6 років тому

      Ich musste ca. 80.000,-€ nachversteuern.

    • @holgerbraun1599
      @holgerbraun1599 6 років тому

      Au das ist hart!!! Was soll dann ganze Mist mit dem "Kassenbericht/Zählprotokoll"?? Was ist eine "festgeschriebene Kasse"? LG

    • @Soziopathy
      @Soziopathy 6 років тому

      Festgeschrieben bedeutet, dass du einen Kassenbericht, den du geschrieben hast, nicht mehr verändern kannst.
      Wenn du zum Beispiel mit Excel für den Monat Januar 2018 deine Kasse schreiben würdest, druckst die Excel-Datei aus und gibst das deinem Steuerberater und er erfasst das, dann bist du noch lange nicht abgesichert. Wenn die Betriebsprüfer zum Beispiel im Jahr 2019 dich prüfen, dann werden die zu 100% kontrollieren, auf welche Art und Weise du deine Kasse schreibst. Die sehen dann "Aha, der schreibt seine Kasse ja mit Excel, wie versichert er mir den, dass er diese Kasse nicht einen Tag vor der Betriebsprüfung geschrieben oder verändert hat? Wer weiß, wie oft er schon im Laufe der Zeit zig tausende Male seine Kasse neu schreibt". Das wird die Betriebsprüfung dir zu 100% unterstellen. Dann passiert dir das gleiche wie mir, dass die dann sagen "Kasse ist nicht festgeschrieben, das gucke ich mir gar nicht erst an." Dann wird geschätzt. Eine Schätzung ist immer extrem fatal und immer zu deinen Ungunsten. Da kann dein Steuerberater dich auch nicht mehr rausboxen.
      Deine Kassenführung ist nicht revisionssicher und erfüllt nicht die Anforderungen der GOBD.
      Nach dieser brutalen Erfahrung und riesigen Steuernachzahlung, dich hatte, habe ich nach einem Steuerberater gesucht, der mir zeigen kann, wie ich eine Kasse festschreiben kann und mir sowas in der nächsten Betriebsprüfung nie wieder passiert!
      Die Lösung ist die: Suche dir einen Steuerberater, der mit "DATEV Unternehmen Online und Kassenbuch online" arbeitet. Dadurch schreibst du deine Kasse online und es ist sehr einfach. So gehst du auf deren Internetseite, meldest dich mit deiner Benutzer-Id an und erfasst das auf der Seite. Mit "Kassenbuch online" kannst du dann deine Kasse festschreiben. Alternativ kannst du auch lexoffice benutzen. Kostet im Monat ca. 10 Euro. Lexoffice wird vom Finanzamt anerkannt und damit kannst du auch deine Kasse festschreiben.
      Wenn du noch fragen hast, kannst du mich gerne anschreiben.

  • @olafneumann8179
    @olafneumann8179 3 роки тому

    Das haben sie sehr gut gemacht!

  • @uttokkouttukku3281
    @uttokkouttukku3281 5 років тому

    Hallo, sehe ich das richtig das eine nutzung einer nicht godb konformen kasse z.b. tablet z.b. zur vereinfachung von WAWI und als rechenhilfe mit einer ´´offenen schublade`` nicht zulässig ist ? selbstverständlich würde ich dann ZP und TB schreiben und diese dann in lexware eingeben.
    mehrere tagesberichte auf eine seite ist doch okay, oder?

  • @nataliab.5069
    @nataliab.5069 Рік тому

    Vielen Dank !

  • @arlesdro6747
    @arlesdro6747 2 роки тому

    Interessantes und detailliertes Video. Wie sieht es denn aus wenn man als EÜR-ler eine Registrierkasse hat. Muss man dann automatisch ein Kassenbuch führen und reicht trotzdem der Kassenbericht aus ? Viele Grüße

  • @jakobbehrens9730
    @jakobbehrens9730 Рік тому

    JAKOB