RÜ-Video 06/19 Anforderungen an die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung

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  • Опубліковано 13 жов 2024
  • ++++Diese Entscheidung war bereits Bestandteil einer Zivilrechtsklausur im 1. Staatsexamen im Januar 2020 in NDS!+++
    Das Video zu unserer "Entscheidung des Monats" aus unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht 06/2019 von Dr. Matthias Hünert: Anforderungen an die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB.
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КОМЕНТАРІ •

  • @joachimm.2657
    @joachimm.2657 3 роки тому +1

    Besteht bei dieser Definition des BGH zur vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von Par. 434 überhaupt noch ein Unterschied zur Definition der Garantie ?

  • @95creme
    @95creme 5 років тому +3

    Verhält sich der Verkäufer aber nicht treuwidrig, wenn er behauptet, es sei eine Leistung von 40 Stück/Minute möglich, obwohl die Maschine nur die Hälfte schafft, dann aber behauptet, das sei ja vertraglich gar nicht vereinbart gewesen, zumal er sich doch nach § 434 I 3 BGB sogar an öffentlichen Äußerungen messen lassen muss? Oder liegt das hier daran, dass er dies erst bei der Bestellbestätigung äußert, sodass das für die Willenserklärung der Käuferin gar nicht erheblich war?

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 років тому +3

      Vielen Dank für Ihre interessante Rückmeldung! Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass der BGH streng zwischen einer Beschaffenheitsvereinbarung und einer vertraglich vorausgesetzten Verwendung differenziert. Den hohen Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung wurde hier mangels eindeutiger Abrede über die seitens des Käufers genau angestrebte Produktionsgeschwindigkeit nicht entsprochen. Diese statt dessen zum Gegenstand einer vertraglich vorausgesetzten Verwendung zu machen, verbietet sich nach dem BGH, weil ansonsten die zuvor aufgestellten Hürden umgangen werden könnten.
      Zwar erweitern öffentliche Äußerungen (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB) in der Tat die Soll-Beschaffenheit der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung. An der Öffentlichkeit, welche als Adressat einen nicht von vornherein feststehenden Personenkreis voraussetzt, fehlt es hier jedoch.
      Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochene Treuwidrigkeit ist anzumerken, dass in der Auftragsbestätigung lediglich - relativ diffus - von einer Geschwindigkeit „bis zu 40 Stück/Minute“ die Rede war. Die Interessen des Käufers werden als letztlich gewahrt angesehen, weil die Maschine - so die Sachverständigengutachten - industriellen Maßstäben durchaus genügt. Wollte der Käufer mehr, hätte er sich - so könnte man ebenfalls argumentieren - eben um eine präzisere vertragliche Abrede über die Produktionsgeschwindigkeit bemühen müssen. Im Übrigen ist bei dem Aspekt der Treuwidrigkeit generell zu beachten, dass er - abgeleitet aus § 242 BGB - nur als ultima ratio zur Korrektur untragbarer Ergebnisse herangezogen werden darf.

    • @95creme
      @95creme 5 років тому +3

      @@alpmann_schmidt Das heißt aber, dass der Verkäufer irgendeine Äußerung im Sinne vom "bis zu xy Stück/Minute" hätte tätigen können, ohne es als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen wäre? Das käme mir etwas komisch vor, denn im Grundsatz sollte sich ein Verkäufer doch gerade an den Aussagen messen lassen muss, die er über den Kaufgegenstand getätigt hat. Indes kann man "bis zu" natürlich keinesfalls als "immer 40 Stück/Minute" verstehen, zumindest suggeriert er aber damit doch, dass es jedenfalls die Möglichkeit geben sollte, eine entsprechende Geschwindigkeit zu erreichen. Und zumindest dafür dürfte er doch auch Gewähr übernehmen müssen.

    • @AG-ql6uh
      @AG-ql6uh 5 років тому +1

      @@95creme Bin da ganz auf der Linie deiner Argumentation. Finde es sehr merkwürdig eine Beschaffenheitsvereinbarung abzulehnen. Meiner Ansicht nach könnte man eine (nachmessbare) Stückzahl in einer Auftragsbestätigung durchaus als "vertragsgemäße bindende Gewähr" für eben diese Stückzahl ansehen.
      @Alpmann Schmidt wäre dies auch vertretbar ?

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 років тому +4

      @@AG-ql6uh & @95creme: Ihre Bedenken gegen das Ergebnis des BGH sind durchaus nachvollziehbar. Gleichwohl könnte man - wie gesagt - eben auch argumentieren, dass der Käufer auf einer eindeutigen Abrede über die Produktionsgeschwindigkeit hätte bestehen können. Wichtig für die Examensvorbereitung ist es - unabhängig von der persönlichen Auffassung - in jedem Fall, diese BGH-Rechtsprechung zu kennen und entsprechend darzustellen. Eine Kritik darf sich nicht nur an einem als unbillig empfundenen Ergebnis orientieren, sondern muss sich darüber hinaus mit den einzelnen Tatbestandsmerkmalen auseinandersetzen und vor allem mit deren Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum.
      Nochmals danke für Ihre Anmerkungen und weiterhin viel Erfolg für Ihren juristischen Werdegang!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life 5 років тому

    Ist die Definition der Beschaffenheitsvereinbarung, welche von Ihnen erläutert wurde, nicht eher die der Beschaffenheitsgarantie ? LG

    • @Erik-uw1qy
      @Erik-uw1qy 5 років тому +1

      Julian Jung nein, das ist sogar fast der exakte Wortlauts des BGHs zur Beschaffenheitsvereinbarung in ständiger Rspr.

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 років тому +7

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Die im Video vorgestellte Definition der Beschaffenheitsvereinbarung ist wörtlich dem Urteil des BGH entnommen und entspricht dessen ständiger Rechtsprechung. Die Garantie geht wesentlich darüber hinaus durch einen absoluten Einstandswillen des Verkäufers, für alle Folgen des Fehlens der Beschaffenheit auch verschuldensunabhängig zu haften. Dies ermöglicht neben dem vom Verschulden sowieso unabhängigen Rücktritts- und Minderungsrecht dann auch einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch.

    • @BusbyBabe4life
      @BusbyBabe4life 5 років тому +1

      @@alpmann_schmidt Vielen Dank :)

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  5 років тому +3

      @@BusbyBabe4life Sehr gern :)