Ein Part wird nie erwähnt, vielleicht kannst du mal was dazu sagen. Es gibt ja Fahrzeuge, wo unten das zulässige Gesamtzuggewicht begrenzt wird (wie auch bei dem Passat im Video), was ja bedeutet, dass F.1 herabgesetzt wird, sobald ein Anhänger (mit voller Anhängelast) dran ist. Nehmen wir mal an: - Zugfahrzeug leer 1400kg - Anhängelast 1750kg - F.1 Zugfahrzeug 2000kg - F.1 Anhänger 1750kg - zulässiges Gesamtzuggewicht 3500kg Darf das Gespann dann mit Klasse B gefahren werden oder nicht?
Aber ein Leerer Hänger zählt nicht ? Also wen ich nen leeren Autotrailer an meinem Passat drann hänge der den voll beladen gar nicht ziehen darf was ist da ?
Wie sieht das eigentlich mit der Anängelast vom Zugfahrzeug und zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers aus? Als Beispiel mein X5, Leergewicht 2.180kg / zulässiges Gesamtgewicht 2.685kg / gebremmste Anhängelast 2.700kg. Darf ich mit dem X5 überhaupt einen Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 3.500kg ziehen oder darf der Anänger auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.700kg maximal haben wie die Anängelast die der X5 (Zugfahrzeug) hat? Möchte mit meinen X5 nämlich meine E39 Limo ziehen (1.700kg Leergewicht / 2.170kg zulässiges Gesamtgewicht)
@@Dustin.V8 Hallo, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers hat nur was mit dem Führerschein zu tun. Das reale Gewicht des Anhängers ist ausschlaggebend für das zulässige Zuggewicht deines X5.
Ein Part wird nie erwähnt, vielleicht kannst du mal was dazu sagen. Es gibt ja Fahrzeuge, wo unten das zulässige Gesamtzuggewicht begrenzt wird (wie auch bei dem Passat im Video), was ja bedeutet, dass F.1 herabgesetzt wird, sobald ein Anhänger (mit voller Anhängelast) dran ist.
Nehmen wir mal an:
- Zugfahrzeug leer 1400kg
- Anhängelast 1750kg
- F.1 Zugfahrzeug 2000kg
- F.1 Anhänger 1750kg
- zulässiges Gesamtzuggewicht 3500kg
Darf das Gespann dann mit Klasse B gefahren werden oder nicht?
Aber ein Leerer Hänger zählt nicht ? Also wen ich nen leeren Autotrailer an meinem Passat drann hänge der den voll beladen gar nicht ziehen darf was ist da ?
Es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht im Führerscheinrecht!
Wie sieht das eigentlich mit der Anängelast vom Zugfahrzeug und zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers aus?
Als Beispiel mein X5, Leergewicht 2.180kg / zulässiges Gesamtgewicht 2.685kg / gebremmste Anhängelast 2.700kg. Darf ich mit dem X5 überhaupt einen Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von 3.500kg ziehen oder darf der Anänger auch nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.700kg maximal haben wie die Anängelast die der X5 (Zugfahrzeug) hat?
Möchte mit meinen X5 nämlich meine E39 Limo ziehen (1.700kg Leergewicht / 2.170kg zulässiges Gesamtgewicht)
@@Dustin.V8 Hallo, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers hat nur was mit dem Führerschein zu tun. Das reale Gewicht des Anhängers ist ausschlaggebend für das zulässige Zuggewicht deines X5.
@@gutachtermainz Vielen Dank 👏🏼
Genau das wollte ich hören. Dann kann ich ja jetzt denen die anderer Meinung sind, es mal korrekt erklären 👍🏼