Das Hauptproblem mit §32 und §34 ist doch, egal für welche "Verteidigungsreaktion" man sich aus dem Affekt entscheidet, nachher sitzen vor Gericht Leute die Stunden/Tage/Wochen über Situationen abwägen und entscheiden die innerhalb weniger Sekunden zu entscheiden waren - da kann man eig nur verlieren.
Das stimmt. Das ist analog wie bei einem Autounfall. Man selbst muss in Sekudenbruchteilen entscheiden und später können die schlauen Leute notfalls jahrelang darüber nachdenken, was denn nun richtig gewesen wäre.
Ich habe deinen Kanal erst vor kurzem gefunden. Notwehr ist immer ein tolles Thema um stundenlang drüber zu philosophieren. Du bringst auch die "Verhältnismäßigkeit" und "das mildeste Mittel" hier mit rein. Für beides gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Vorschrift, dass ich immer das mildeste mögliche Mittel wählen muss und bzw eine Verhältnismäßigkeit gefordert wird. An die Handlung der Notwehr wird in der Regel nur die Forderung gestellt dass sie erforderlich und geeignet ist und das gewählte Mittel in der Lage ist den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ab zu wehren. Das "mildeste Mittel" führt nur dazu dass man weiter Opfer ist, das dieses Mittel den rechtwidrigen Angriff nicht unmittelbar beendet. Dadurch entstehen immer wieder die Fälle, die sich mit Notwehrexzessen beschäftigen, weil der erste, zweite, fünfte Faustschlag den Angriff noch nicht beendet und das Opfer so in eine Art Blutrausch kommt und den Zeitpunkt nicht mehr fassen kann wann der Angriff abgewehrt ist. Alleine durch die menschliche Komponente sollte einem klar sein, dass man den Nachbarsjungen nicht erschießt, weil er sich zwei Kirschen vom Baum klaut. Dafür wurden die Notwehrparagraphen auch nicht gemacht. Sobald wir in den Bereich der Gefährdung der körperlichen Versehrtheit kommen ist das Mittel gesetzlich nicht relevant. Leider beschreibst du hier den Fall wie Amtsgerichte es handhaben. Die nächst höhere Instanz würde eine Verurteilung des Opfers wegen fehlender Verhältnismäßigkeit oder nicht Anwendung des mildesten Mittels direkt einkassieren. Das sieht man bei vielen Urteilen in denen Einbrecher erschossen wurden. Solange der Einbrecher nicht schon auf der Flucht ist und der rechtswidrige Angriff dadurch beendet ist, geht der überfallene Bewohner, wenn er die gefühlte Bedrohung und Angst um seine Unversehrtheit darlegen kann, immer als freier Mensch wegen Notwehr aus der Revision. Was mMn auch genau richtig ist. Durch die Gummiparagraphen nimmt man dem rechtstreuen Bürgen den Mut zur Zivilcourage oder sich zu Hause/ auf der Straße zu verteidigen. Bei so schwammigen Formulierungen ist es einem findigen Anwalt des Täters möglich, dass das Opfer ein Leben lang dafür dass es sich gewehrt hat zahlen muss. Das muss durch die Legislative geändert werden. Das möchte man aber nicht, weil man so die Bürger in einem schwebenden Angstzustand halten kann. Der Deutsche ist sehr auf Sicherheit bedacht, das Gesetz gibt sie ihm nicht, also dann lieber nichts machen als hinten rum noch Strafe zu bekommen. Wie schon einige Male geschrieben wurde "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Das muss die Maxime sein, genauso wie wir ein Stand your Ground Paragraphen brauchen, damit endlich Rechtssicherheit einkehrt.
Da jetzt hier das Bild mit der Frau mit Pfefferspray ist, könntest du mal erläutern wie das bei Gericht ist? Weil ich hab schon öfter gehört, dass das angeblich nicht so einfach ist, wenn man als Frau sich damit wehrt... Aber vielleicht hast du da ein paar Fälle parat
Soweit ich weiß ist es verboten ein RSG (Reizsprühgas ) zu benutzen was zb die Polizei verwendet ... Denn solche Sprays unterliegen strengen Auflagen zudem zählt es unter das Waffengesetz also haben sich die Hersteller einen einfach " Trick ' einfallen lassen und deklarieren es als ein Tierabwehrspray ist nichts weiter als das so genannte Pfefferspray , natürlich mit anderen Inhaltsstoffen als bei der Polizei .. Ein Tipp von mir es gibt welche mit Nebel und welche die einen Strahl abgeben , die mit dem Nebelsprühkopf sind scheiße denn wenn nämlich Wind kommt kann es gut aus sein dass es selbst in deine Augen kommt und du dich also selber umknockst 😅🤙
@@missmalina100 Ja, das weiß ich... aber wie ist die Rechtslage wenn man es wirklich benutzt (also das Tierabwehrspray) Ist das angemessen für das Gericht?
Ist halt immer sehr schwierig nachzuweisen muss man wirklich vorsichtig sein weil zum Schluss kann es passieren dass man selbst wegen gefährlicher KV angezeigt wird ... Ich hoffe natürlich das wir Frauen niemals in solche eine Lage kommen um es zu verwenden
Sicher.Beim Notwehrrecht findet keine Güterabwägung statt.Soweit es kein krasses Missverhältnis der Güter gibt(also A schießt B ab, weil er Äpfel im Garten des B klaut) hat der Angegriffene das Recht sein Eigentum zu verteidigen.Da mit der Benutzung der Schusswaffe eventuell auch das Leben des Autofahrers gefährdet ist ist die Notwehrhandlung gegeben. Alles ohne Gewähr
Ich denke schon, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Zumal steht dir in dem Moment kein milderes Mittel zur Verfügung, womit du den Angriff genauso effektiv stoppen könntest. Immerhin könnte er jederzeit den Schuss abfeuern und bei §32 geht es ja genau darum deine Rechtsgüter zu schützen
ksiyou 01 Achtung Flachwitz. Ohne Gewähr kannst du nicht sagen es wurde nur von ner Schusswaffe geredet ob nun Pistole oder Gewehr wurde nicht gesagt. Und ja ich weiß das es allein durch die Schreibweise 2 verschiedene Worte sind aber ich find das Wortspiel ganz nice.
Hey, du kommst sehr sympathisch und gleichzeitig fachlich sehr versiert rüber.👌 Freue mich den Kanal gefunden zu haben.👍 Ich habe mir einige Fragen gestellt: Was würdest du sagen macht einen guten Anwalt aus? Ist es jemals zu spät Jura zu studieren? Bzw. Ist es realistisch auch noch Ende Zwanzig oder später anzufangen? Wie hast du dich in der Studienzeit motiviert und was würdest du Anfängern empfehlen? Hattest du noch andere Interessen neben der Juristerei oder was es für dich the „Way to Go!“ Was hat dich motiviert UA-cam zu machen, bringt es dir mehr Mandate, war es eher das Teilen deiner Leidenschaft oder beides? Vielen Dank und weiter so!
@@NoMercy1444 Hey wie wär's ich schlag dir den Schädel ein und sage es war Notwehr, weil du mich angespuckt hast. In Wirklichkeit bist du in die Luft gesprungen, um weiter spucken zu können und bist mit deinen krummen Füßen falsch gelandet und bist flach auf den Rücken gefallen, wie ein Baum und hast deinen Kopf angeschlagen. Du hattest aber deine Spucke noch im Mund und hattest sie auf einmal in der Luftröhre und bist erstickt. Jedenfalls ist es oft unmöglich zu beweisen, was passiert ist und so ist Flucht und ei anschließender Notruf fast immer das beste, was man tun kann.
Strafrecht Stunde eins: Es gibt bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Zu dem braucht man grundsätzlich auch nicht zu fliehen und kann sich verteidigen! Denn Das Recht braucht nicht dem Unrecht zu weichen. Etc Etc. Also als Studi dieses Video zu schauen tut weh :\
Das ist fachlich einfach eine Vollkatastrophe! Ich muss mich auch nicht auf das Risiko einlassen, ein evtl. weniger erfolgreiches Mittel einzusetzen ..
Voll interessantes Video. Ich hab tatsächlich in den vergangenen Tagen darüber nachgedacht was es mit diesem ganzen Thema eigentlich auf sich hat. Lustig dass du so ein Video jetzt rausgebracht hast. Ich freue mich auf jeden Fall aufs Nächste.
Wir hatten gelernt, dass nach dem BGH einem Angegriffenen eine ,,schmähliche Flucht" nicht zumutbar ist, weil das Recht dem Unrecht nicht zu weichen hat. In dem Fall mit dem Betrunkenen wäre ja eher die Abgrenzung beim Punkt, ob eine Bagatelle vorliegt. Man hätte sich ivF dem Ausweichen und Ableiten von den Schlägen wehren können, aber eine Flucht ist nicht erforderlich.
Wenn mich jemand angreift und ums Verrecken nicht von mir ablassen will, muss ich eben schauen *DAS* er aufhört. Wenns dumm läuft, verliere ich ein Auge oder die Zähne, oder beides. Da ich das aber nicht möchte, muss ich den Gegner so schnell und sauber wie möglich ausschalten. Wenn ich mich vor Gericht dafür verantworten muss, soll es eben so sein. Die anderen Konsequenzen wären u.U viel fataler.
Gutes Video, leider nur zu wenig Informationen.. was wenn ich mit einem Messer angegriffen werde oder damit bedroht wird ? Oder z.b. Mit Mord gedroht wird ?
Bei nem Messer hast du eh keine Chance... Wenn der typ deine sachen will gib sie ihm oder nimm die Beine in die Hand, alles andere grenzt schon fast an Selbstmord.
@@FN--ky6my Das würde mich aber auch interessieren. Ob das irgendwie mit in die Rechtfertigung der Notwehr mit rein fließt, das man zb nicht sein Handy raus geben wollte. Aber kann ja auch nicht sein, das man seine Wertsachen raus geben muss. Im Realfall aber klar, wenn da wer mit nem Messer kommt, gib ihm einfach dein Handy.
Pfefferspray wäre eine Option wenn du welches dabei hast. Oder irgendwelche Objekte in deiner Umgebung zur Verteidigung zuhilfe nehmen. Möbelstücke wie Stühle kann man zum Beispiel sehr gut als Messerabwehr zweckentfremden weil der Angreifer so kaum an dich herankommt, wenn du körperlich fit genug bist. In der Regel ist es aber grundsätzlich zuerst mal immer am schlauesten, dem Täter in dem Moment nach Möglichkeit einfach zu geben, was er von dir will, dein Leben kann dir niemand ersetzen, wenn es weg ist.
Für die Morddrohung hast du ja keinen Beweis. Wenn Messer draußen ist, angenommen du haust den mit nem Schlagstock um. Dann musst das Messer im Notruf erwähnen, am besten beschreiben, aufpassen, dass er Abdrücke nicht abwischt.
leider gibt es kein Gesetz wie in den USA: "stand your ground", das klar regelt, dass der Aggressor auch mit überzogener Gegen- oder Notwehr seiner Opfer rechnen muss
Danke für deine Videos! ;) Könntest du mal ein Video zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes machen? Dabei geht es natürlich nicht um dein Spezialgebiet Strafrecht, aber eine juristische Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Ein spannender Beitrag. In der Schweiz gelten die gleichen Kriterien, allerdings besteht nie die Pflicht, zu fliehen. Verteidigen darf man sich also immer. Das halte ich für vernünftig, weil dem Angegriffenen so nicht noch retrospektiv auferlegt wird, er hätte eine andere Entscheidung treffen müssen in dieser Stresssituation. Aber ein Angriff muss natürlich vorliegen und die Art der Verteidigung muss auch verhältnismässig sein.
Was mir als ehemaligem Wehrpflichtigem auffällt, ist übrigens folgendes: Die Anforderungen für den gezielten Schuss auf "den Mann" im Gefecht laut BW-Unterricht sind viel, viel lockerer als es hier für eine zivile Notwehrsituation beschrieben wird. Und dass, obwohl man a) militärisch ausgebildet, b) militärisch ausgerüstet und c) vorbereitet in diese Situation geschickt wird. In eine Notwehrlage kommt man hingegen auch mental oft "aus dem tiefsten Frieden heraus". Ich finde die Formulierung "die Gerichte entscheiden extrem vorsichtig" daher auch unangemessen, wo entscheiden diese denn auf das Angriffsopfer bezogen vorsichtig?
Mein Eindruck ist, dass mit Vorsicht hier etwas anderes gemeint ist. Gewaltanwendung soll durch Gesetze unterbunden werden. Die Notwehr ist ein Werkzeug um Gewaltanwendung zu rechtfertigen sobald diese unumgänglich geworden ist. Rechtfertigung von Gewalt widerspricht natürlich dem zuvorgesagten, dass Unterbinden das Ziel ist. Vorsichtig beschreibt hier für mich also das Vorgehen, möglichst wenig Gewaltanwendung zu rechtfertigen. Der Anreiz soll stark dort liegen Gewaltsituationen zu entfliehen, bzw diese garnicht erst entstehen zu lassen durch Deeskalation oder Auseinandergehen. Ja, das kann nicht jeder persönlichen Situation gerecht werden. Aber rein gesellschaftlich finde ich den Ansatz richtig.
@@ruolbu Nein, der Ansatz ist alleine deshalb schon falsch, weil es den fundamentalen juristischen Grundsatz in Deutschland gibt, dass "das Recht dem Unrecht nicht weichen muss". Die Forderung nach "Deeskalation" oder gar "Flucht" steht daher in krassestem Widerspruch zu unserem Recht. Zudem wird mit diesen Urteilen natürlich die Gewalt unterstützt, und zwar die initiierte Gewalt. Denn wenn ich den Gewaltinitiator derart in Watte packe, dass ich sein Opfer nicht nur per Gesetz soweit nur möglich entwaffne, sondern dann auch noch einen ganzen Berg an Auflagen aufbürde, wie er sich im Falle, dass er nachts in der eigenen Wohnung sich einem Einbrecher gegenübersieht zu verhalten hat, FÖRDERE ich damit natürlich solche Straftaten. Und rechtsphilosophisch ist es sogar so, dass die Notwehr überhaupt nur deshalb erforderlich ist, weil der Staat nicht zugegen ist. Der sich Wehrende ersetzt mit seiner Handlung somit den nicht anwesenden Staat und seine Handlung dient somit dem Frieden und der Herstellung von Recht und Ordnung. Und das als unausgebildeter und überraschter Normalbürger. Bei kaum einem Rechtsfeld gibt es zu dem geschriebenen Recht auf der einen Seite, - und den gesprochenen Urteilen auf der anderen einen derart krassen Bias wie bei der Notwehr. Man könnte schon fast so weit gehen zu sagen, es ist Wurscht was im Gesetz steht oder was die Intention des Gesetzgebers war, - die deutschen Richter lesen ihre Gesinnung in dieses so hinein, wie die Kirche im 16. Jhd. in die Bibel die ihre. Denn auf dem Papier ist das deutsche Notwehrrecht im Vergleich zu anderen Staaten, selbst zu den USA, durchaus sehr, sehr robust.
@@ruolbu In der Praxis bedeutet das jedoch, sich ggf. zwischen Friedhof oder Knast entscheiden zu müssen, und es packt natürlich den Initiator von Gewalt in Watte und fördert diese somit.
@@ruolbu Zitat: "Der Anreiz soll stark dort liegen Gewaltsituationen zu entfliehen, bzw diese garnicht erst entstehen zu lassen durch Deeskalation oder Auseinandergehen." Da wir aber ein explizites "schneidiges Notwehrrecht" haben, würden in diesem Falle die Richter (mal wieder) Gesetzgeber spielen, sich über Geist und Sinn einer Regellung hinwegsetzen und diese sogar ins Gegenteil verkehren. Gesellschaftlich ist das Prinzip "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" eine sehr wertvolle zivilisatorische Errungenschaft. Es ist zudem absurd, dass sich ein Opfer eines Angriffes bei der Wahl seiner Mittel überspitzt gesagt zwischen Knast oder Friedhof entscheiden muss.
Sehr cooles informatives Video 👍🏼 Wie ist die rechtlich Lage wenn beide Parteien mit dem Schlagabtausch zufrieden sind? Also das herkömmliche 1 gegen 1 basierend auf zwei angenommene Willenserklärungen. Das würde mich mal brennend interessieren. Wo kein Kläger da auch keine Anklage?! 🤔
Ich hätte da noch eine Frage: Ist es dann eigentlich auch Notwehr? wenn ein Polizist jemanden erschießt,der den Polizist bedroht oder ist das was anderes ? LG und du machst echt sehr interessante Videos 😊
In erster Linie begründet man den Schusswaffengebrauch als rechtmäßiges polizeiliches Handeln nach dem jeweiligen Gefahrenabwehrgesetz. Notwehr für Polizisten ist nur die Auffangnorm, falls das Handeln nicht vom Gefahrenabwehrgesetz gedeckt wird.
@@xferox9199 Ist da Notwehr (§32) überhaupt richtig, das müsste doch unter Notstand (§34) laufen. Notwehr ist ja "nur" ein Angriff, wohingegen Notstand eine Gefahr für Leib und Leben darstellt was eher den Schusswaffengebrauch rechtfertigen könnte.
Danke für das Video. Wenn ich mich also verteidigen muss, werde ich die Person zurücklassen ohne einen Krankenwagen zu rufen und mich schnellstmöglich vom Ort des Geschehens entfernen.
Ich find die DE Gesetzlage ist lächerlich. Ich würde zu 8 Monate auf Bewährung verurteilt, weil ich mich verteidigt habe. Das Gericht begründete Ja ich wäre größer schwerer und mit meinen Kenntnissen (mache Krav maga) es nicht notwendig ist mich der Art zu verteidigen und ich anhand meiner Aussage: jede Verteidigung ist von mir auch ein Gegenangriff. Ja klar immer weglaufen manchmal geht das nicht manchmal will man das auch nicht, weil wenn man manchen Menschen keine Grenze setzt machen die weiter !!! Die Situation war das er in Streit geraten ist mit meiner Mutter und Sie angeschrien hat herausgestellt hat sich sogar er war schuld. Sie hat angefangen zu weinen und als ich aus dem Laden kam und das sah und ich schreiend dazwischen gegangen bin und ihm nach einer verbalen Auseinandersetzung den Rücken zu gekehrt habe fing er an mich am Hals von hinten zu packen und zu zudrücken. Ich hab ihm durch meine Verteidigung dann ein Schädel Basis Bruch zugefügt, 2 Finger gebrochen und bisschen aua aua. Ich kann doch indem Moment nicht wissen ob er mich nur packen will oder mir das Leben nehmen will den wer mich von hinten packt mir versucht die Luft abzuschnüren nimmt zumindest es billigend in Kauf das ich drauf gehe. Bevor jmd. mir oder meiner um weh tut tu ich ihm weh!
Wenn es wirklich so war wie du sagst kann ich von meiner Seite aus sagen dass du alles richtig gemacht hast. Meiner Meinung nach Respekt an dich und finde es schön wie du deine Mutter verteidigt hast!
Es ist mir schon öfters aufgefallen: Erforderlichkeit = mildeste Mittel, so wurde es mir beigebracht. Geeignetheit = alles was zum Ziel führt Erforderlichkeit = mildestes Mittel Angemessenheit = Interessensabwägung
Hey Andre, könntest du mal ein Video über die Vielzahl an juristischen Grundbegriffen machen. Sprich: subjektives Recht, objektives Recht o. positives Recht .... Würde mich sehr freuen. Lg Linus
BWL Asaad inwiefern Notwehr? Solltest du dich einer rechtskonformen Maßnahme widersetzen, ist dies Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und du bist damit Beschuldigter im Strafverfahren! Solltest du dich wehren, gegen unrechtmäßige Maßnahmen, würde er theoretisch greifen ..
Vielleicht ein Thema für noch ein video? - Notwehr mit Schusswaffe von Privatpersonen (Il+legal Besitz) Zuhause Einbruch Einschreiten in Nachbarschaftsstreit
Ich habe vor etwa 20 Monaten angefangen, Krav Maga zu lernen. Und einer der Trainer sagt ganz klar, "Lieber vor 3 Leuten im Gerichtssaal sitzen, als von 6 Leuten weggetragen zu werden." Das dumme an der Verhältnismäßigkeit ist, man weiß nie, wen man da vor sich hat.
@@stephanrehfeld3998 Es ist doch wie bei jedem Kampfsport oder SV System..Es ist immer der Kämpfer der dahinter steht. Ein Topfighter versteift sich eh nicht auf ein System oder Stil er verwendet das was funktioniert und erfolgreich ist und bestimmt nichts was cool aussieht und nichts bringt.
@@ottomais Das habe ich nicht behauptet, es gibt durchaus Möglichkeiten einen Angreifer außer Gefecht zu setzen ohne ihn in Lebensgefahr zubringen, wie gesagt Verhältnismäßigkeit, aber wenn jemand einen anderen Menschen angreift, dann riskiert er halt damit auch eigenen Schaden.
Kurze Korrektur: Du sprichst von einer Verhältnismäßigkeit. Die gibt es bei der Notwehr so aber nicht. Viel eher ist auf die Erforderlichkeit einer Handlung abzustellen, das ist ja was anderes als eine Rechtsgüterabwägung.
Kommt ja wohl aufs gleiche hinaus. Jemand schlägt mich zusammen, der körperlich überlegen ist. Ich reiße ihn die Augen raus, weil ich mit den Fäusten nicht gewinnen konnte. War das rausreißen notwendig? Ja. War es Verhältnismäßig? Auf Grund dessen das ich die körperliche Unterlegenheit kompensieren musste, ja.
@@mastamindchaan387 In diesem Fall vielleicht. Aber es gibt ja auch Fälle, in denen eine Handlung zwar erforderlich ist, jedoch theoretisch nicht verhältnismäßig wäre.
naja, schwer zu sagen. Wenn ich sehe jemand bedroht einen mit nem Messer und ich haue ihm eine Flasche auf den Kopf, woran dieser stirbt. Ist das Verhältnismäßig?
@@mx_lover Ja, da dein primäres Ziel sicherlich nicht war, dein Gegenüber zu töten, sondern dich zu schützen. Und das Leben des anderen war durch das Messer wohl gefährdet, jemanden ohne Waffe anzugreifen der ein Messer hat, wäre einfach nur dumm und gefährlich, deshalb ist die Flasche notwendig und auch verhältnismäßig.
Was ist wenn vorher gedroht wurde, und sich die Drohung auf das Recht auf Leben bezieht? Was ist insbesondere, wenn die Drohung geplant und mit zeitlichem Vorlauf gedroht wurde? Gilt ein Taschenalarm als mildes Mittel?
Also einige Sachen wundern mich in dem Video sehr und sind anders als ich es gelernt habe. 1. Ein Detail was ich kenne wurde weggelassen. Und zwar muss derjenige der in Notwehr handelt zwar das relativ mildeste Mittel wählen, dieses relativ mildeste Mittel muss den Angriff aber auch zuverlässig beenden. Es ist dem Verteidiger nicht zuzumuten ein Risiko einzugehen, dass die Handlung ggf. keine Wirkung zeigt. 2. Bei 4:30 kenne ich ehrlich gesagt genau anders rum. "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“". Einschlägige Literatur definiert das nach meinem Wissen auch anders herum wie z. B. Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT, 46. Aufl. 2016, Rn. 524. Das Spruch "Schutzwehr vor Trutzwehr" gilt zumindest nach meinem Kenntnisstand bei Angreifern die erkennbar schuldlos handeln (Kinder, Psychisch Kranke, stark Betrunkene)
Hey Andre, ich finde deine Videos wirklich super. Eine Frage, ich weiß zwar nicht, ob die Schlau ist, aber egal haha😂 Gibt es Fälle, also im Bezug auf Notwehr, bei denen keiner die Schuld bekommt, weil man nicht sagen kann wer "Schuld" war? Liebe Grüße🙌🏾
Wer an seiner seelischen und körperlichen Gesundheit hängt, sollte sich meiner Ansicht (und Erfahrung) nach in einer als Notwehrsituation erkannten Lage keine Gedanken um die möglichen rechtlichen Folgen des eigenen Handelns machen. Jeder (auch scheinbar geringe) Angriff kann potentiell schwerste Folgen haben, wie diverse Beispiele in der Praxis zeigen. Wenn man seine eigene Gesundheit nicht riskieren möchte, ist jedes geeignete Mittel recht, um die eigene Unversehrtheit zu gewährleisten. Das heisst, ein Angriff wird konsequent gestoppt, sobald man eine Gefährdungslage für sich oder andere erkennt. Denn: Better be judged by 12 then carried by 6....eine gute Rechtsschutzversicherung schadet natürlich auch nicht, wir sind schließlich in Deutschland...
+++ Ganz wichtig ist: nach der Notwehr immer SOFORT weg! NIEMALS die Polizei rufen oder gar darauf warten. Sonst könntest Du angeklagt werden und der Angreifer lacht sich eins. +++
@@user-fb5lj9cz5l Nein! Ganz wichtig ist: nach der Notwehr immer SOFORT weg! NIEMALS die Polizei rufen oder gar darauf warten. Sonst könntest Du angeklagt werden und der Angreifer lacht sich noch eins.
Lieber Andrè, wie verhält es sich denn damit, wenn man den ersten Schlag vorsorglich landet? Bsp. 2vs1, 3vs1 Situationen wo man höllische Angst hat und weglaufen nicht geht? Gebt dem Kommentar bitte einen Like, damit er ihn sieht! Danke euch und ein schönes Wochenende an alle!
ab wann ist es dann gerechtfertigt gebrauch von einer schreckschuss mit pfefferspray zu machen. ich trage 2 schreckschüss patran dann rest pfeffer. also wenn die ersten nicht abschrecken, dann soll pfeffer oder halt reizgas kampfunfähig machen, die verletzten aber nicht ernsthaft langfristig. ist das dann anders als bei ne schlagstock oder mit der faust reinzugehen?
Da gehts darum das man die wissentlich begangene Straftat rechtfertigen kann. Zb es regnet ganz doll, du wirst wahrscheinlich krank, daher betrittst du das Grundstück von wem und stellst dich unter die Terrasse. Oder brichst in der Apotheke ein, weil du dein Asthmaspray vergessen hast und bald erstickst. Oder wegen Corona sind alle Läden zu, du verhungerst, also brichst du beim Aldi ein. Dann wirst du zumindest nicht wegen Einbruch, Diebstahl uä verklagt. Zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz für die Apotheke/Aldi, wirst du dann aber wohl leisten müssen. (gibt sicherlich noch weitere und andere Beispiele aber so weit mein wissen)
Danke für das Video aber dieser Paragraph Ist mir irgendwie zu schwammig formuliert und kann im Zweifelsfall gegen einen ausgelegt werden. Meine Frage: Ist es Notwehr, wenn ich mich mit dem Rücken zur Wand in einem Büro befinde, und von einem aggressiven Kunden handgreiflich angegriffen werde und diesen dann zu Boden schlage, das Pfefferspray benutze oder zu Boden ringe und festhalte, bis der Sicherheitsdienst eintritt? Im Ernstfall muss ich nämlich mein eigenes Leben schützen und kann nicht erwarten, dass die Security schon nach 5 Sekunden aufkreuzt, nachdem ich auf dem versteckten Knopf gedrückt habe.
Wie sieht es aus, wenn man mich werbal angeht (beleidigt) ich weitergehe dies ignoriere, man mich schubst, aufgrund dessen da ich nicht drauf eingehe, ich 2 mal sage das er das bitte unterlassen soll und dann der Angreifer mich versucht zu schlagen, ich dies abblocke und 1 schlag zurück gebe die Person somit " außer Gefecht ist" bzw. auf dem Boden liegt, ich ihn auch so in Ruhe lasse, da ich kein Sinn sehe, erneut draufzuschlagen. Ist dies nun eine Notwehr Situation oder wie sieht der Sachverhalt in dieser Form aus? Danke für die Antwort LG
Dies wäre tatsächlich eine nach §32 StGB gerechtfertigte Notwehrhandlung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das du dich nicht nach der Beleidigung verteidigen darfst, da dies zwar ein Angriff au deine persönliche Ehre ist allerdings ist die Ehrverletzung schon durch das aussprechen eingetreten. Es fehlt hier an der Gegenwärtigkeit des Angriffs.
@Holger H. Durch das Aussprechen der Beleidigung ist der Angriff grundsätzlich beendet, da die Rechtsgutverletzung endgültig eingetreten ist. Die Gegenwärtigkeit des Angriffs liegt dann vor, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch hinfort dauert. Im Falle der Beleidigung käme ein fortdauernden Angriff in Betracht. Ein solcher fortdauernde Angriff liegt aber nur dann vor wenn in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang eine Wiederholung droht. Diese Zusammenhang fehlt gerade bei Abständen zwischen den Angriffshandlungen aufgrund der zeitlichen und räumlichen Zäsur. Legt man den Sachverhalt zugrunde kann man durchaus von einer solchen Zäsur sprechen.
Der Grundsatz 'das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen' steht, ich darf mich wehren auch wenn ich fliehen könnte. Ob das in der Situation immer das beste ist, ist natürlich höchst fraglich.
Wie sieht es aus wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe und angegriffen werde...Ich selbst als Frau habe eventuell keine Chance mich zu wehren. Der Hund übernimmt das und beißt den Angreifer, der dann von mir ablässt. Kann ich dafür belangt werden?
Ein Hund wird im rechtlichen Sinne wie eine Sache behandelt siehe §90a BGB. Wenn du den Hund gezielt auf den Angreifer hetzt käme es gleich wie wenn du dich mit einem Verteidigungsmittel etwa einem Pfefferspray verteidigt hättest.
ronaldo7 aber wenn ich das nicht gezielt mache, sondern ich wehrlos bin und der Hund dann eigenmächtig handelt ? Dann kann ich trotzdem belangt werden ?
Nein wenn du schon zielgerichtet den Hund auf den Angreifer hetzen kannst und straflos bleibst, dann muss doch erst recht straflos bleiben, wenn dein Hund angreift ohne dein zu tun.
@@kathiv.9747 Also der Grundsatz ist ja, das der/die Halter/in für den Hund haftet. Es gab schon Fälle (von denen ich selbst gehört habe), wo nicht angeleinte Hunde Kinder gebissen haben. Die Hunde wurden dann eingeschläfert und die/der Halter/in hat eine fünfstellige Strafe zahlen müssen. Es ist also nicht so, dass man sich von aller Schuld lossagen kann, selbst wenn du angegriffen wirst. Ich würde lieber einen Pfefferspray mitführen. Ein Hund kann schon mal einen ausgewachsenen Menschen ungewollt töten, und glaub mir, dass willste nicht auf deine Kappe tragen.
Kannst du mal bitte eine Reaktion auf blackpqnthers videos machen. Er interviewt leute die z. B einen möbelhaus überfallen haben oder im club mit ner scherbe auf einem Auge blind gestochen wurden und der Angreifer frei gesprochen wurde wäre sehr interessant vorallem auf die story im club
@@Knoedel91 ja guck dir mal das video an dann wirst du es sehen von blackpqnther, ihm wurde es "nicht nachgewiesen" obwohl das opfer Zuspruch von den ärzteb bekommen hatte und es eig jedem klar war außer dem richter und dem staatsanwalt. Der Täter hat behauptet er hätte sich auf dem boden in den scherben selber gewälzt und selbst die zustiche verpasst. Klingt plausibel oder? Eben nicht selbst der arzt meinte sowas kann nicht durch wälzen passieren aber der richter hat es geglaubt
Wie sieht es denn aus, wenn ich als sehr ängstliche Frau mal alleine unterwegs bin und dann in eine Situation komme, in der ich mich von einem Mann schon bedrängt fühle, der erstmal nur sehr nah hinter mir läuft bzw mich vielleicht sogar anspricht oder an die Schulter tippt, ich mich furchtbar erschrecke und aus Reflex um mich schlage, weil ich überrascht wurde und nicht schnell genug losrennen kann? Oder mit dem Schlüssel in der Hand zuschlage, wenn ich festgehalten werde? Für die meisten Menschen klingt das scheinbar oft, als würde ich dann viel zu übertrieben reagieren, aber für mich als sozialphobe und paranoide Frau löst selbst sowas bereits furchtbare Angst aus.
Wenn ich dich richtig verstanden habe meinst du den Fall das jemand bedrohlich nah kommt und du glaubst das er dich gerade in dem Moment angreift der Mann aber in Wirklichkeit dich nicht angreifen wollte. In diesen Fällen machst du dich nicht strafbar im Hinblickauf eine vorsätzliche (mit Wissen und Wollen herbeigeführte)Tat. Die Tat wäre zwar nicht durch Notwehr gemäß §32 StGB gedeckt, da objektiv keine Notwehrlage bestand allerdings werden solche Fälle über den Erlaubnistatbestandsirrtum gelöst. Das sind solche Fälle bei dem sich der "Verteidigende" die Notwehrlage im Kopf gedacht hat. Eine Fahrlässigkeitstrafbarkeit käme aber dennoch in Betracht.
Zufällige Schläge sind sehr schwach, also keine Angst. Schlüssel ist aber ne Waffe und zudem eine sehr ineffektive. Würde an deiner Stelle Vollkontaktsport üben wie Boxen oder Jujutsu. Kein Aikido bullshit oder ving tsun. Dort wirst du auch Distanz lernen und das erkennen von Angriffen.
@@David-cy5zu mit Verteidigungssport habe ich mich bereits auseinandergesetzt, das ist bei mir sinnlos. Im Ernstfall bzw sobald die Angst einsetzt, verfalle ich in eine Art Schockstarre, kann mich nicht mehr frei und kontrolliert weiterbewegen. Das bringt mir nichts. Danke trotzdem.
du bist klasse andré! ich wünschte ich hätte dieses video vor 7 jahren angeschaut. auf dem weg zu meinem geburtstagsparty wurde ich und meine kollegen von nur 2 assozialen angefickt, die gras wollten und auch noch streit suchten. da ich gewissermassen verantwortlich über die gruppe war, wollte ich die 2 zum abhauen bewegen, was aber nach hinten ging. also hat einer der beiden zum mit gewalt bedroht, beleidigt und dann noch geschubst, bis ich ihm eins in die fresse gab. da ich damals ein dünner lauch und meine kollegen so feige, brave jungen war, hab ich kassiert. die brille ging kaputt und kostete mich 1000 schweizer franken. nach der party wollte ich anzeige erstatten. das schlimmste war, die kollegen und sogar meine eltern drängten mich dazu, keine anzeige zu erstatten, da ich ja den ersten schlag verpasste. und das war 1 einziger schlag bei dem ich mich nur verteidigen wollte. danach verfiel ich mehrere tage land in eine depression und konnte kaum essen. ich wurde vor mehr als 30 leuten gedemütigt und war machtlos
Wie ist es wenn der angreifer einen z.b baseballschläger in der hand hat und ausholt du ihm aber mit einem schlag das kiefer und das jochbein brichst ist das ja nicht mehr Verhältnismäßig oder? (Ist nur ne theorie)
Wenn der Typ dir mit nem Baseballschläger in die Fresse geknallt hätte, möchte ich mal meinen, wäre bei dir auch einiges gebrochen. Gibt noch "§33 stgb Überschreitung der Notwehr". In echt laufen Schlägereien ja meist etwas anders ab, bei so plumpen Beispielen, dürfte jedem klar sein, das man dann nicht in den Knast kommt, weil man aus Notwehr zu stark ausgeholt hat.
Mastamind Chaan das mein ich weil 1 schlag ist ja relativ aber macht das dann einen unterschied weil ein schlag von einem boxer richtet ja mehr schaden an als von einem normalo aber es bleibt ja nur „ein“ schlag
@@balboa4261 Gibt zb auch ein Beispiele mit Einbrechern. Einbrecher bedroht man mit einer Waffe, der Einbrecher bleibt. Waffe hat nur 1 Schuss, darfst du ihn sicherlich in Brust/Rumpf Bereich treffen. Kopf wäre übertrieben, Arm/Bein heftig aber noch Glückssache obs zur Abwehr ausreicht. Also immer das geringste Mittel um ihn halt sicher los zu werden. Bestimmt darf man auch mit einem Schlag doller zuschlagen. Nur ein Freifahrtschein um zb als Boxer, gegen den Lauch sein ganzes Gewicht reinzulegen und ihm mit 1 Schlag so doll zu schaden wie möglich, wird wohl nicht erlaubt sein, außer man begründet die Notwendigkeit.
Strafgesetzbuch (StGB) § 33 Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Tolles Video wie immer, top!! :D Ich stell mir jedoch die Frage bei der Notwehr: Wenn mich einer angreift und will mich durch schlagen ins Gesicht ernsthaft verletzten und ich wäre diese Schläge durch schubsen und durch einen milden Gegenschlag ab. Das provoziert den Angreifer jedoch noch mehr und er schlägt noch härter und aggressiver auf mich ein. Dann bin ich doch gezwungen ihn so zu verletzten dass er nicht mehr zurück schlagen kann der er davor nicht auf hört mich anzugreifen und mich zu verletzten. Sprich ich müsste ihn mehrmals schlagen und bspw am Boden fixieren oder ähnliches. Ich müsste ihm also quasi viel schlimmeres antun als er mir um meine Unversehrtheit zu waren. Wäre das von der Notwehr gedeckt?
Du musst das mildeste Mittel wählen, dass dazu geeignet ist, den Angriff zu beenden. Das, was du beschreibst ist argumentativ ungeschickt: du willst den Angreifer nicht verletzen. Du willst ihn davon abbringen, dich weiter anzugreifen. Sobald er seinen Angriff einstellt, musst du das ebenfalls tun, ohne mit einer letzten Maßnahme sicherzustellen, dass er wirklich aufhört (nicht nochmal "zur Sicherheit" eine mitgeben). Und: woher willst du wissen, das das, was er er dir antun wollte weninger schlimm gewesen wäre, als das was du als das mildeste Mittel angesehen hast, den Angriff zu beenden? Alles nicht einfach, nicht eindeutig und immer ein Einzelfall.
Es gibt Kampftechniken bzw. Selbstverteidigungsmaßnahmen, die hier anzuwenden wären.. triffst du die richtigen Stellen am Körper, sind keine mehreren Schläge nötig, weil der Aggressor dann in der Regel KO ist. Wenn der dann aber wieder aufsteht und immer noch nicht genug hat, dann darfst du dich erneut verteidigen.. sollte dir sowas passieren, sorg am besten dafür, dass du Zeugen hast, die bestätigen können, dass du dich lediglich verteidigt hast.
Was ist wenn einen 2 oder mehr Leute angreifen. Ich komplett der Lauch bin und nie geschlagen habe und aufm dem Boden nen Stock liegt den ich nutze und jedem der Angreifer mit 1 Schlag zu Boden bringe und danach nicht weiter haue und sogar noch Hilfe leisten ? Wird mir das dann trotzdem als Straftat ausgelegt ? Sollte ja schwere Körperverletzung sein da ein Gegenstand involviert war ?
Auch das Eingangsbeispiel humpelt leider enorm, da A zunächst Rechtsgüter des B mit seinen Beleidigungen verletzt. Notwehr gegen Notwehr gibt es tatsächlich nicht, da dem ersten Faustschlag die Rechtswidrigkeit fehlt.
Es ist lediglich zum schutze des Angreifers.Der Verteidiger soll aus einer Auswahl von gleicheffektiven Mitteln, welche aber ALLE sicher den Angriff beenden, wählen. Der Verteidiger muss sich somit nicht auf weniger effektive Mittel beschränken die nicht sicher den Angriff abwehren
Grundsätzlich bedeutet erforderlich, dass mildeste Mittel und mehreren gleich geeigneten zu wählen. Somit ist seine Aussage mit dem mildesten Mittel bereits in der Erforderlichkeit integriert.
Was ist mit der 2 Sekunden Regel wenn ich dem angreifer im affekt mit einem Schlag den Kiefer brech und beispielsweise 3 Zähne Ausschlage aber das halt auch erst in dem Moment wo ich bereits angegriffen werde? Ich mach seit 10 Jahren kampfsport bin noch nicht vors Gericht gezogen worden aber mich würde es gesetzt dem Fall das es dazu kommt interessieren weil ich genau weiß was ich in der Notwehr alles gezielt kaputt machen kann
Mich würde es mal brennend interessieren, wie das mit der Verhältnismäßigkeit aussieht, wenn man selber als Opfer körperlich eingeschränkt ist? Ich hab zum Beispiel ein angeborenes Problem mit meinem Knie und wäre schon by default einem ansonsten körperlich fitten Angreifer unterlegen, wenn ich nur mit Prügel bedroht werde, da ich damit auch nicht weglaufen kann! Dürfte ich da im Notfall beispielsweise einen Teleskopschlagstock auspacken um die Chancen auszugleichen? Wäre das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit noch als Notwehr einzustufen oder müsste ich mich da auf eine Strafe einstellen, wenn ich den Aggressor mit dem Schlagstock außer Gefecht setze? Mal ganz ungeachtet der Tatsache, dass ein Teleskopschlagstock nach dem Gesetz zum Führen von Waffen auf der schwarzen Liste steht?
Reissen Sie ihm die Augen aus. Da sie das mit der Hand machen können, haben Sie nicht das Problem, des Vorwurfs Einsetzen einer Waffe. Ich bin auch gehbehindert. Und 5 mal überfallen worden.
Ich denke, dass es extrem schwer ist sowas zu entscheiden, wie du schon sagst. Notwehr kann man ja nicht planen, sondern muss in Bruchteilen von Sekunden entscheiden, wie man sich verteidigt. Habe oft das Gefühl, dass RichterInnen das schwer entscheiden können, in welchem Maße das gerechtfertigt war. (Natürlich in gewissen Angelegenheiten schon) Holen sich Gerichte da auch manchmal Experten, die ihnen da beratend zur Seite stehen? (Also z.B. erfahrene Kampfsportler)
Nehmen wir mal an A geht im Park spazieren. B kommt und versucht A am Arm irgendwohin zu zerren. A hat aber einen Schlüssel in der Hand und sticht damit einmal zu, und läuft dann weg. Wäre das trotzdem Notwehr, auch wenn A sich anders hätte befreien können?
Wie wäre es erst Mal wegzurennen? Rennt der Täter einem hinterher und zerrt weiter am Arm, dann den Arm wegschlagen. Gelingt das nicht bzw. greift der Täter weiter an dann mit dem Schlüssel. Also im vom mildesten bis zum ultimativen also töten
Ich hatte mal folgende Situation. Es war ca 23.00 und ich und ein kumpel inkl. Zwei Mädls waren in einem Imbiss und wollten gerade etwas bestellen. In dem Imbiss war ein unbekannter mit seinem Kumpel und deieser hat die Freundin von meinennKumpel angegrapscht. Er wurde aufgefordert verbal dies zu unterlassen. Kurz darauf hat er dies wieder getan. Mein Kumpel forderte ihn daraufhin auf mit vor die atür zu gehen um dies zu klären. (Drin war ordentlich viel los und auch sehr laut). Vor dem besagten Imbiss standen wir dann und mein Kumpel fing mit den unbekannten an zu diskutieren, dieser begann plötzlich an auf meinen Kumpel einzuschlagen (dessen Freund hielt sich raus und hat zusammen mit mir verbal versucht beide auseinander zu bringen ohne Beleidigungen etc.) Warum auch immer hörte dieser unbekannte dann auf ging schnell auf mich zu und wollte mir eine zentrieren. Er holte aus und i diesem Moment hat er von mir einen Fastschlag ins Gesicht bekommen sodass er bewusstlos umflog. (1 Schlag, dazu sei gesagt ich hab zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre Kampfsport betrieben). Ich habe den unbekannten dann in die stabile Seitenlage gebracht und im Anschluss hat sich meine Gruppe vom geschehen entfernt da nun insgesamt 3 Leute bei dem unbekannten waren wovon nur einer die Situation kannte und die anderen aggressiv verbal auf uns losgingen. Hätten wir uns da überhaupt entfernen dürfen? Top Videos, mach weiter so!
Du hast ihm ja so weit geholfen, mehr konntest du nicht mehr tun, bis auf ein Krankenwagen rufen. Seine Freunde waren weiterhin bei ihm, konnten ihm helfen und auch ein Krankenwagen rufen. Könnte man ja meinen das es gar von Vorteil war, das ihr euch entfernt habt, mit nicht weitere Eskalationen dazu kommen. Was ich auch gern wissen würde, ob du dich einfach entfernen durftest, ohne deine Daten da zulassen. Denn das macht ja eine Anzeige gegen dich (auch wenn du im Recht warst) fast unmöglich, wenn du vorab "geflohen" bist.
Hättest ihn anzeigen sollen, bzw die Frau. P.s. dein Freund ist ein Lappen. Was gibt es zu diskutieren mit einem, der deine Freundin 2x begrabscht?!!!!
@@David-cy5zu ich bin keoner der jemanden anzeigt weil er im suff bescheuert ist, hätte ich eine Fraktur davon getragen wäre das etwas anderes, weil ich mich zur damaligen Zeit auch meinen Disziplinarvorgesetzten in der Bundeswehr erklären hätte müssen (war Sanitäter bei der Bundeswehr)
wenn ich merke, dass jemand in meine wohnung einbricht, dann weiss ich ja noch nicht was gerechtfeigt ist und was nicht, vieleicht hat der oder die einbrecher eine schusswaffe oder was auch immer. Darf ich dann auch was auch immer benutzen um dafür zu sorgen, dass der oder die einbrecher nicht in einem stück in meine wohnung ankommen? Elektrische Kettensäger oder sowas?
Keine Ahnung aber ein Grund zu sagen ist ja nicht schwer. Suchst halt schon seit Stunden die Tankstelle, die dir ein bestimmten Tabak oder Weißbrot verkauft.
Das ist einfach nur falsch!!! Eine Interessenabwägung gibt es nur beim 34 StGB dem Notstand! Bei der Notwehr gilt grundsätzlich: Recht muss dem Unrecht nicht weichen!!! Ich muss nicht fliehen!!! Bei Kindern, Betrunkenen usw ist die Gebotenheit zusätzlich zu prüfen! Da ist es dann durchaus richtig, dass ich den Ort verlassen kann, das liegt aber schlichtweg daran, dass das Gegenüber sprich der Angreifer sowieso nicht mehr 100%ig handlungsfähig ist .
ich frag mich wie man das alles in dem Moment wo man den Konflikt mit einem anderen menschen hat alles durchdenken soll, wenn schon anwälte und richter im nachhinein so lange brauchen das alles auseinander zu bröseln und zu gucken was war okay und was net.
Bei "Flüchtlingen" sieht die Sache anders aus: www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/fluechtlingshelfer-erstochen-freispruch-fuer-messerstecher-seyed-m-59671212.bild.html
Wenn ihr was über Recht erfahren wollt, holt euch Bücher dazu. Sorry, Herr Miegel aber meine Cousine hat zwei Prädikatsexamen und für White & Case, Hogan Lovells, Freshfield etc. gearbeitet, wir lachen uns kaputt wie einfach sie das Recht manchmal darstellen wollen. Ist zwar mega korrekt, dass sie hier versuchen Wissen zu vermitteln, aber wo sind ihre Referenzen?
Klar, das Nachtreten auf einen Angreifer der bereits am Boden liegt ist keine Notwehr mehr. Aber das Verlangen des mildesten Mittels in einer Notwehrlage kann ich nicht nachvollziehen. Man hat doch da keine Zeit sich zu überlegen, was ist jetzt das mildeste Mittel. Innerhalb von Augenblicken muss man reagieren und vielleicht denkt man dabei nicht daran "ich kann auch einfach weglaufen". Den Betrunkenen, der einen plötzlich angreift, als Gegenreaktion zu Schlagen finde ich völlig ok. Natürlich ist das Treten und alles andere, wenn der Betrunkene bereits am Boden liegt, nicht mehr ok und keine Notwehr.
Zum Thema Flucht: Was ist mit dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss ? - Ein Kollge erzählt gerade in einem anderen Video, dass man eben gerade NICHT weglaufen muss, sondern sich körperlich zur Wehr setzen darf.... Ja was denn nun ?
Beide Fälle (der "Angetrunkene Angreifer" und der "Schlagstock") sind in der beschriebenen Form durchaus eindeutige Fälle der Notwehrüberschreitung. Das richtige Maß ist immer schwierig und immer von vielen Umstandsfaktoren abhängig: der Kumpel des Angetrunkenen, der dazukommt? Einem Angreifer den Rücken zuzudrehen kann durchaus ein ungeeignetes Mittel sein, um Schaden abzuwehren. Was ist, wenn ich schützenswerte Personen bei mit habe, z.B. meine Frau und/oder meine Kinder? Was ist, wenn der Angreifer ein 100kg-Bulle ist und sich eine zierliche Frau verteidigen muss? Und dann immer die Frage: erzähle ich lieber meinem Anwalt oder meinem Arzt von dem Vorfall? Auch wenn ich mich möglichst deutlich an das mildeste, mir zur Verfügung stehende, Mittel halten MUSS, muss diese Mittel auch dazu geeignet sein, den (rechtswidrigen) Angriff auf mich oder mein Rechtsgut zu beenden. Im übrigen sind Faustschläge zumindest für Ungeübte generell ein zweifelhaftes Mittel, da das schnell mit gebrochenen oder gesteuchten Teilen der eigenen Hände enden kann.
Wie ist es eigentlich wenn ich hinter einem Polizist herlaufe und schlimme Lieder mitsinge a la „Alle Bullen sind Schweine“? Kann man dafür belangt werden? Genauso bei Musik aus dem Auto mitsingen? Das würde mich mal interessieren... Grüße und bleibt gesund :)
Auch ohne Musik, ist es keine Beleidigung wenn du die ganze Zeit vor dich hin laberst und Ausdrücke aussprichst. Aber ob du wen durch direktes Beleidigen beleidigst, oder dazu Musik im Hintergrund nutzt ist egal, die legitimiert es bestimmt nicht. Könnte ich mir auf dem Handy auch ein Tutorial zur Selbstverteidigung mit dem Messer ansehen und wenn "zufällig" vor mir einer steht, habe ich ihn nicht abgestochen..
Servus, ich hatte mal eine Situation in meinem Leben in dem ich heftigst beleidigt worden bin und der Angreifer kam ganz nahe an mich heran so dass unsere stirne schon fast berührt haben darf ich dann schon zuschlagen? wann darf man den zuschlagen?
Wenn ich jz alleine bin, 3 leute mich angreiffen wollen und ich mit einem messer zusteche wäre das noch selbstverteidigung da ich alleine gegen 3 leute ohne hilfsmittel keine chance hätte?
aber um das mildeste Maß an Notwehr anzuwenden, müsste sich jeder mit Kampfsport auseinander setzen, damit er A: mit solchen Situationen gut umgehen kann und B: das Nötige Selbstbewusstsein entwickelt hat, um halt zu überlegen "was wende ich an, um diese Person so schnell wie möglich unverletzt auszuschalten". Das heißt, es müsse sich jeder mit BJJ usw. auseinandersetzen, oder wie denkst du das ? weil der "Normalo" schlägt definitiv zurück.
Wenn durch Corona alle Läden geschlossen sind, es nichts mehr zu essen gibt. Bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als andere Leute zu überfallen und ihnen zum Teil ihr essen zu nehmen.
@@mastamindchaan387 Dazu wird es nicht kommen, aber wenn ist die öffentliche Ordnung eh vorbei und kein Mensch fragt mehr nach richtig oder falsch, wenn es ums Überleben geht. Trotzdem ist es kein rechtmäßiger Angriff.
Wie sieht es denn jetzt in dem Beispiel aus mit dem Schlagstock? Ein Schlagstock fällt doch unter das Führungsverbot, ist man dann rechtlich nicht sowieso der gearschte?
Das Hauptproblem mit §32 und §34 ist doch, egal für welche "Verteidigungsreaktion" man sich aus dem Affekt entscheidet, nachher sitzen vor Gericht Leute die Stunden/Tage/Wochen über Situationen abwägen und entscheiden die innerhalb weniger Sekunden zu entscheiden waren - da kann man eig nur verlieren.
Das stimmt. Das ist analog wie bei einem Autounfall. Man selbst muss in Sekudenbruchteilen entscheiden und später können die schlauen Leute notfalls jahrelang darüber nachdenken, was denn nun richtig gewesen wäre.
Ich habe deinen Kanal erst vor kurzem gefunden. Notwehr ist immer ein tolles Thema um stundenlang drüber zu philosophieren.
Du bringst auch die "Verhältnismäßigkeit" und "das mildeste Mittel" hier mit rein. Für beides gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Vorschrift, dass ich immer das mildeste mögliche Mittel wählen muss und bzw eine Verhältnismäßigkeit gefordert wird.
An die Handlung der Notwehr wird in der Regel nur die Forderung gestellt dass sie erforderlich und geeignet ist und das gewählte Mittel in der Lage ist den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ab zu wehren.
Das "mildeste Mittel" führt nur dazu dass man weiter Opfer ist, das dieses Mittel den rechtwidrigen Angriff nicht unmittelbar beendet. Dadurch entstehen immer wieder die Fälle, die sich mit Notwehrexzessen beschäftigen, weil der erste, zweite, fünfte Faustschlag den Angriff noch nicht beendet und das Opfer so in eine Art Blutrausch kommt und den Zeitpunkt nicht mehr fassen kann wann der Angriff abgewehrt ist.
Alleine durch die menschliche Komponente sollte einem klar sein, dass man den Nachbarsjungen nicht erschießt, weil er sich zwei Kirschen vom Baum klaut. Dafür wurden die Notwehrparagraphen auch nicht gemacht. Sobald wir in den Bereich der Gefährdung der körperlichen Versehrtheit kommen ist das Mittel gesetzlich nicht relevant.
Leider beschreibst du hier den Fall wie Amtsgerichte es handhaben. Die nächst höhere Instanz würde eine Verurteilung des Opfers wegen fehlender Verhältnismäßigkeit oder nicht Anwendung des mildesten Mittels direkt einkassieren. Das sieht man bei vielen Urteilen in denen Einbrecher erschossen wurden. Solange der Einbrecher nicht schon auf der Flucht ist und der rechtswidrige Angriff dadurch beendet ist, geht der überfallene Bewohner, wenn er die gefühlte Bedrohung und Angst um seine Unversehrtheit darlegen kann, immer als freier Mensch wegen Notwehr aus der Revision. Was mMn auch genau richtig ist.
Durch die Gummiparagraphen nimmt man dem rechtstreuen Bürgen den Mut zur Zivilcourage oder sich zu Hause/ auf der Straße zu verteidigen. Bei so schwammigen Formulierungen ist es einem findigen Anwalt des Täters möglich, dass das Opfer ein Leben lang dafür dass es sich gewehrt hat zahlen muss. Das muss durch die Legislative geändert werden. Das möchte man aber nicht, weil man so die Bürger in einem schwebenden Angstzustand halten kann. Der Deutsche ist sehr auf Sicherheit bedacht, das Gesetz gibt sie ihm nicht, also dann lieber nichts machen als hinten rum noch Strafe zu bekommen.
Wie schon einige Male geschrieben wurde "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen". Das muss die Maxime sein, genauso wie wir ein Stand your Ground Paragraphen brauchen, damit endlich Rechtssicherheit einkehrt.
Deine Videos sind immer sehr spannend und hilfreich danke vielmals dafür :)
Da jetzt hier das Bild mit der Frau mit Pfefferspray ist, könntest du mal erläutern wie das bei Gericht ist? Weil ich hab schon öfter gehört, dass das angeblich nicht so einfach ist, wenn man als Frau sich damit wehrt... Aber vielleicht hast du da ein paar Fälle parat
Soweit ich weiß ist es verboten ein RSG (Reizsprühgas ) zu benutzen was zb die Polizei verwendet ... Denn solche Sprays unterliegen strengen Auflagen zudem zählt es unter das Waffengesetz also haben sich die Hersteller einen einfach " Trick ' einfallen lassen und deklarieren es als ein Tierabwehrspray ist nichts weiter als das so genannte Pfefferspray , natürlich mit anderen Inhaltsstoffen als bei der Polizei ..
Ein Tipp von mir es gibt welche mit Nebel und welche die einen Strahl abgeben , die mit dem Nebelsprühkopf sind scheiße denn wenn nämlich Wind kommt kann es gut aus sein dass es selbst in deine Augen kommt und du dich also selber umknockst 😅🤙
@@missmalina100 Ja, das weiß ich... aber wie ist die Rechtslage wenn man es wirklich benutzt (also das Tierabwehrspray) Ist das angemessen für das Gericht?
Ist halt immer sehr schwierig nachzuweisen muss man wirklich vorsichtig sein weil zum Schluss kann es passieren dass man selbst wegen gefährlicher KV angezeigt wird ... Ich hoffe natürlich das wir Frauen niemals in solche eine Lage kommen um es zu verwenden
Verhältnismäßigkeiz muss gegeben sein
@@arminbayer4934 deshalb hätte mich ja auch Rechtsprechung dazu interessiert, ob es für das Gericht verhältnismäßig ist...
Man muss nicht fliehen als milderes Mittel, das Recht braucht dem unrecht nicht zu weichen.
Ist das so? Klingt auf jeden Fall sehr gut!!!!!
@@Winona493 Ja ist wirklich so :-)
Ist es Verhältnismäßig, wenn ich jemanden mit dem Auto umfahre, der mein Fahrzeug mit einer Schusswaffe stoppen will?
Sicher.Beim Notwehrrecht findet keine Güterabwägung statt.Soweit es kein krasses Missverhältnis der Güter gibt(also A schießt B ab, weil er Äpfel im Garten des B klaut) hat der Angegriffene das Recht sein Eigentum zu verteidigen.Da mit der Benutzung der Schusswaffe eventuell auch das Leben des Autofahrers gefährdet ist ist die Notwehrhandlung gegeben. Alles ohne Gewähr
Ich denke schon, dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Zumal steht dir in dem Moment kein milderes Mittel zur Verfügung, womit du den Angriff genauso effektiv stoppen könntest. Immerhin könnte er jederzeit den Schuss abfeuern und bei §32 geht es ja genau darum deine Rechtsgüter zu schützen
@@Gourmaggots das meine ich doch :D
ksiyou 01 ich weiß bro, wollte es nur weiter ausführen 👍🏼
ksiyou 01 Achtung Flachwitz. Ohne Gewähr kannst du nicht sagen es wurde nur von ner Schusswaffe geredet ob nun Pistole oder Gewehr wurde nicht gesagt. Und ja ich weiß das es allein durch die Schreibweise 2 verschiedene Worte sind aber ich find das Wortspiel ganz nice.
Hey, du kommst sehr sympathisch und gleichzeitig fachlich sehr versiert rüber.👌
Freue mich den Kanal gefunden zu haben.👍
Ich habe mir einige Fragen gestellt:
Was würdest du sagen macht einen guten Anwalt aus?
Ist es jemals zu spät Jura zu studieren?
Bzw. Ist es realistisch auch noch Ende Zwanzig oder später anzufangen?
Wie hast du dich in der Studienzeit motiviert und was würdest du Anfängern empfehlen?
Hattest du noch andere Interessen neben der Juristerei oder was es für dich the „Way to Go!“
Was hat dich motiviert UA-cam zu machen, bringt es dir mehr Mandate, war es eher das Teilen deiner Leidenschaft oder beides?
Vielen Dank und weiter so!
Tolles Video hat mich immer mal interessiert 👍
Ich stelle mir gerade die Frage wie soll das Gericht ein verteidigungswille nachweisen in einer 1zu1 Situation?
Ich mich auch
In erster Linie über Vernehmungen von Beteiligten und Zeugen
Xeni Xephenol wer zu hart zu schlägt,verliert :) deutsche Gesetze sind Witz,hab 2 Bewehrungen wegen 1 gegen 1 gehabt
@@NoMercy1444 Hey wie wär's ich schlag dir den Schädel ein und sage es war Notwehr, weil du mich angespuckt hast.
In Wirklichkeit bist du in die Luft gesprungen, um weiter spucken zu können und bist mit deinen krummen Füßen falsch gelandet und bist flach auf den Rücken gefallen, wie ein Baum und hast deinen Kopf angeschlagen. Du hattest aber deine Spucke noch im Mund und hattest sie auf einmal in der Luftröhre und bist erstickt.
Jedenfalls ist es oft unmöglich zu beweisen, was passiert ist und so ist Flucht und ei anschließender Notruf fast immer das beste, was man tun kann.
Paul Googol flucht ? Für nen Teddybärfickenden Westeuropäer vielleicht :) ich bin ausm Balkan
Strafrecht Stunde eins: Es gibt bei der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Zu dem braucht man grundsätzlich auch nicht zu fliehen und kann sich verteidigen! Denn Das Recht braucht nicht dem Unrecht zu weichen. Etc Etc. Also als Studi dieses Video zu schauen tut weh :\
Das ist fachlich einfach eine Vollkatastrophe! Ich muss mich auch nicht auf das Risiko einlassen, ein evtl. weniger erfolgreiches Mittel einzusetzen ..
Voll interessantes Video. Ich hab tatsächlich in den vergangenen Tagen darüber nachgedacht was es mit diesem ganzen Thema eigentlich auf sich hat. Lustig dass du so ein Video jetzt rausgebracht hast. Ich freue mich auf jeden Fall aufs Nächste.
Wir hatten gelernt, dass nach dem BGH einem Angegriffenen eine ,,schmähliche Flucht" nicht zumutbar ist, weil das Recht dem Unrecht nicht zu weichen hat. In dem Fall mit dem Betrunkenen wäre ja eher die Abgrenzung beim Punkt, ob eine Bagatelle vorliegt. Man hätte sich ivF dem Ausweichen und Ableiten von den Schlägen wehren können, aber eine Flucht ist nicht erforderlich.
Wenn mich jemand angreift und ums Verrecken nicht von mir ablassen will, muss ich eben schauen *DAS* er aufhört. Wenns dumm läuft, verliere ich ein Auge oder die Zähne, oder beides. Da ich das aber nicht möchte, muss ich den Gegner so schnell und sauber wie möglich ausschalten. Wenn ich mich vor Gericht dafür verantworten muss, soll es eben so sein. Die anderen Konsequenzen wären u.U viel fataler.
Danke fürs Video hat mir persönlich viel geholfen.
Gutes Video, leider nur zu wenig Informationen.. was wenn ich mit einem Messer angegriffen werde oder damit bedroht wird ? Oder z.b. Mit Mord gedroht wird ?
Egal :D egal
Bei nem Messer hast du eh keine Chance... Wenn der typ deine sachen will gib sie ihm oder nimm die Beine in die Hand, alles andere grenzt schon fast an Selbstmord.
@@FN--ky6my
Das würde mich aber auch interessieren.
Ob das irgendwie mit in die Rechtfertigung der Notwehr mit rein fließt, das man zb nicht sein Handy raus geben wollte.
Aber kann ja auch nicht sein, das man seine Wertsachen raus geben muss.
Im Realfall aber klar, wenn da wer mit nem Messer kommt, gib ihm einfach dein Handy.
Pfefferspray wäre eine Option wenn du welches dabei hast. Oder irgendwelche Objekte in deiner Umgebung zur Verteidigung zuhilfe nehmen.
Möbelstücke wie Stühle kann man zum Beispiel sehr gut als Messerabwehr zweckentfremden weil der Angreifer so kaum an dich herankommt, wenn du körperlich fit genug bist.
In der Regel ist es aber grundsätzlich zuerst mal immer am schlauesten, dem Täter in dem Moment nach Möglichkeit einfach zu geben, was er von dir will, dein Leben kann dir niemand ersetzen, wenn es weg ist.
Für die Morddrohung hast du ja keinen Beweis. Wenn Messer draußen ist, angenommen du haust den mit nem Schlagstock um. Dann musst das Messer im Notruf erwähnen, am besten beschreiben, aufpassen, dass er Abdrücke nicht abwischt.
leider gibt es kein Gesetz wie in den USA: "stand your ground", das klar regelt, dass der Aggressor auch mit überzogener Gegen- oder Notwehr seiner Opfer rechnen muss
so wäre es richtig.
Ich finde, das wäre der worst case, pure Eskalation in Situation die eher Deeskalation verlangen.
Super viel gelernt 👍👍👍
Danke für deine Videos! ;) Könntest du mal ein Video zur Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes machen? Dabei geht es natürlich nicht um dein Spezialgebiet Strafrecht, aber eine juristische Meinung dazu würde mich sehr interessieren.
Ein spannender Beitrag. In der Schweiz gelten die gleichen Kriterien, allerdings besteht nie die Pflicht, zu fliehen. Verteidigen darf man sich also immer. Das halte ich für vernünftig, weil dem Angegriffenen so nicht noch retrospektiv auferlegt wird, er hätte eine andere Entscheidung treffen müssen in dieser Stresssituation. Aber ein Angriff muss natürlich vorliegen und die Art der Verteidigung muss auch verhältnismässig sein.
Was mir als ehemaligem Wehrpflichtigem auffällt, ist übrigens folgendes: Die Anforderungen für den gezielten Schuss auf "den Mann" im Gefecht laut BW-Unterricht sind viel, viel lockerer als es hier für eine zivile Notwehrsituation beschrieben wird. Und dass, obwohl man a) militärisch ausgebildet, b) militärisch ausgerüstet und c) vorbereitet in diese Situation geschickt wird. In eine Notwehrlage kommt man hingegen auch mental oft "aus dem tiefsten Frieden heraus". Ich finde die Formulierung "die Gerichte entscheiden extrem vorsichtig" daher auch unangemessen, wo entscheiden diese denn auf das Angriffsopfer bezogen vorsichtig?
Mein Eindruck ist, dass mit Vorsicht hier etwas anderes gemeint ist. Gewaltanwendung soll durch Gesetze unterbunden werden. Die Notwehr ist ein Werkzeug um Gewaltanwendung zu rechtfertigen sobald diese unumgänglich geworden ist. Rechtfertigung von Gewalt widerspricht natürlich dem zuvorgesagten, dass Unterbinden das Ziel ist.
Vorsichtig beschreibt hier für mich also das Vorgehen, möglichst wenig Gewaltanwendung zu rechtfertigen. Der Anreiz soll stark dort liegen Gewaltsituationen zu entfliehen, bzw diese garnicht erst entstehen zu lassen durch Deeskalation oder Auseinandergehen.
Ja, das kann nicht jeder persönlichen Situation gerecht werden. Aber rein gesellschaftlich finde ich den Ansatz richtig.
@@ruolbu Nein, der Ansatz ist alleine deshalb schon falsch, weil es den fundamentalen juristischen Grundsatz in Deutschland gibt, dass "das Recht dem Unrecht nicht weichen muss". Die Forderung nach "Deeskalation" oder gar "Flucht" steht daher in krassestem Widerspruch zu unserem Recht. Zudem wird mit diesen Urteilen natürlich die Gewalt unterstützt, und zwar die initiierte Gewalt. Denn wenn ich den Gewaltinitiator derart in Watte packe, dass ich sein Opfer nicht nur per Gesetz soweit nur möglich entwaffne, sondern dann auch noch einen ganzen Berg an Auflagen aufbürde, wie er sich im Falle, dass er nachts in der eigenen Wohnung sich einem Einbrecher gegenübersieht zu verhalten hat, FÖRDERE ich damit natürlich solche Straftaten.
Und rechtsphilosophisch ist es sogar so, dass die Notwehr überhaupt nur deshalb erforderlich ist, weil der Staat nicht zugegen ist. Der sich Wehrende ersetzt mit seiner Handlung somit den nicht anwesenden Staat und seine Handlung dient somit dem Frieden und der Herstellung von Recht und Ordnung. Und das als unausgebildeter und überraschter Normalbürger.
Bei kaum einem Rechtsfeld gibt es zu dem geschriebenen Recht auf der einen Seite, - und den gesprochenen Urteilen auf der anderen einen derart krassen Bias wie bei der Notwehr. Man könnte schon fast so weit gehen zu sagen, es ist Wurscht was im Gesetz steht oder was die Intention des Gesetzgebers war, - die deutschen Richter lesen ihre Gesinnung in dieses so hinein, wie die Kirche im 16. Jhd. in die Bibel die ihre. Denn auf dem Papier ist das deutsche Notwehrrecht im Vergleich zu anderen Staaten, selbst zu den USA, durchaus sehr, sehr robust.
@@ruolbu In der Praxis bedeutet das jedoch, sich ggf. zwischen Friedhof oder Knast entscheiden zu müssen, und es packt natürlich den Initiator von Gewalt in Watte und fördert diese somit.
@@ruolbu Zitat: "Der Anreiz soll stark dort liegen Gewaltsituationen zu entfliehen, bzw diese garnicht erst entstehen zu lassen durch Deeskalation oder Auseinandergehen."
Da wir aber ein explizites "schneidiges Notwehrrecht" haben, würden in diesem Falle die Richter (mal wieder) Gesetzgeber spielen, sich über Geist und Sinn einer Regellung hinwegsetzen und diese sogar ins Gegenteil verkehren. Gesellschaftlich ist das Prinzip "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" eine sehr wertvolle zivilisatorische Errungenschaft. Es ist zudem absurd, dass sich ein Opfer eines Angriffes bei der Wahl seiner Mittel überspitzt gesagt zwischen Knast oder Friedhof entscheiden muss.
Sehr cooles informatives Video 👍🏼
Wie ist die rechtlich Lage wenn beide Parteien mit dem Schlagabtausch zufrieden sind?
Also das herkömmliche 1 gegen 1 basierend auf zwei angenommene Willenserklärungen.
Das würde mich mal brennend interessieren.
Wo kein Kläger da auch keine Anklage?! 🤔
Ich hätte da noch eine Frage: Ist es dann eigentlich auch Notwehr? wenn ein Polizist jemanden erschießt,der den Polizist bedroht oder ist das was anderes ?
LG und du machst echt sehr interessante Videos 😊
@@xferox9199 Dankeschön für die Antwort
Notwehr findet immer Anwendung. Sollte der schusswaffengebrauch nicht gerechtfertigt sein kann dies trotzdem durch notwehrgeboten sein
Hans Gerhard stimmt nicht es kann eine tb Voraussetzung des Zwanges nicht gegeben sein der schusswaffengebraich aber trotzdem vm sein somit Notwehr
In erster Linie begründet man den Schusswaffengebrauch als rechtmäßiges polizeiliches Handeln nach dem jeweiligen Gefahrenabwehrgesetz. Notwehr für Polizisten ist nur die Auffangnorm, falls das Handeln nicht vom Gefahrenabwehrgesetz gedeckt wird.
@@xferox9199 Ist da Notwehr (§32) überhaupt richtig, das müsste doch unter Notstand (§34) laufen. Notwehr ist ja "nur" ein Angriff, wohingegen Notstand eine Gefahr für Leib und Leben darstellt was eher den Schusswaffengebrauch rechtfertigen könnte.
Danke für das Video. Wenn ich mich also verteidigen muss, werde ich die Person zurücklassen ohne einen Krankenwagen zu rufen und mich schnellstmöglich vom Ort des Geschehens entfernen.
Ich find die DE Gesetzlage ist lächerlich. Ich würde zu 8 Monate auf Bewährung verurteilt, weil ich mich verteidigt habe. Das Gericht begründete Ja ich wäre größer schwerer und mit meinen Kenntnissen (mache Krav maga) es nicht notwendig ist mich der Art zu verteidigen und ich anhand meiner Aussage: jede Verteidigung ist von mir auch ein Gegenangriff. Ja klar immer weglaufen manchmal geht das nicht manchmal will man das auch nicht, weil wenn man manchen Menschen keine Grenze setzt machen die weiter !!!
Die Situation war das er in Streit geraten ist mit meiner Mutter und Sie angeschrien hat herausgestellt hat sich sogar er war schuld. Sie hat angefangen zu weinen und als ich aus dem Laden kam und das sah und ich schreiend dazwischen gegangen bin und ihm nach einer verbalen Auseinandersetzung den Rücken zu gekehrt habe fing er an mich am Hals von hinten zu packen und zu zudrücken. Ich hab ihm durch meine Verteidigung dann ein Schädel Basis Bruch zugefügt, 2 Finger gebrochen und bisschen aua aua. Ich kann doch indem Moment nicht wissen ob er mich nur packen will oder mir das Leben nehmen will den wer mich von hinten packt mir versucht die Luft abzuschnüren nimmt zumindest es billigend in Kauf das ich drauf gehe. Bevor jmd. mir oder meiner um weh tut tu ich ihm weh!
Die ist grundsätzlich lächerlich.
Ich finde deinen Fall sehr interessant wenn möchtest kannst du ihn noch näher schildern bzw. auch deinen Prozess lg:)
Wenn es wirklich so war wie du sagst kann ich von meiner Seite aus sagen dass du alles richtig gemacht hast.
Meiner Meinung nach Respekt an dich und finde es schön wie du deine Mutter verteidigt hast!
Im vorliegenden Fall ist nicht die Gesetzeslage Schuld, sondern der Richter. Bist in Berufung gegangen?
Hättest mal Andre als Anwalt gehabt 😄😉
RA Miegel - Bester Mann!
Grüße von jemandem mit dem ersten Jura-Stex 🤙🏼
Was das
@@Cursein StEx = Staatsexamen ;)
BlueSkull 2121 ah cool wallah bruder
BlueSkull 2121 inshallah bekommst du zweite
Aggressionen in dein GesichtTM 🙏🏼🤲🏼
Es ist mir schon öfters aufgefallen: Erforderlichkeit = mildeste Mittel, so wurde es mir beigebracht.
Geeignetheit = alles was zum Ziel führt
Erforderlichkeit = mildestes Mittel
Angemessenheit = Interessensabwägung
Hey Andre, könntest du mal ein Video über die Vielzahl an juristischen Grundbegriffen machen. Sprich: subjektives Recht, objektives Recht o. positives Recht ....
Würde mich sehr freuen.
Lg Linus
Interessantes Video ☺️
Nur das MIC nervt mich übelst im Bild 🤪
Hab das Mikrofon gar nicht gesehen, bis du das angesprochen hast
cold123ice hahah
cold123ice Sorry
cold123ice Ich auch nicht, jetzt triggert es mich heftig...
10 Bars Intus 🥺
Hallo Andre. Besteht das Notwehrrecht auch im Zusammenhang mit Polizeibeamten?
Probier's doch einfach mal aus.
Enjoy...
Herzeleydt Diesentrüb Die Frage ist ernst gemeint
BWL Asaad inwiefern Notwehr? Solltest du dich einer rechtskonformen Maßnahme widersetzen, ist dies Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und du bist damit Beschuldigter im Strafverfahren! Solltest du dich wehren, gegen unrechtmäßige Maßnahmen, würde er theoretisch greifen ..
Sehr informativ Dankeschön 👍
Das video ist fachlich schlecht und mit vielen, naja nennen wir es positiv ausgedrückt Missverständnissen behaftet !
Vielleicht ein Thema für noch ein video?
- Notwehr mit Schusswaffe von Privatpersonen (Il+legal Besitz)
Zuhause Einbruch
Einschreiten in Nachbarschaftsstreit
"nOtWEhR KEnNt kEinE VerHäLtnIsMäßiGkEiT"
Danke!
Ich habe vor etwa 20 Monaten angefangen, Krav Maga zu lernen. Und einer der Trainer sagt ganz klar, "Lieber vor 3 Leuten im Gerichtssaal sitzen, als von 6 Leuten weggetragen zu werden." Das dumme an der Verhältnismäßigkeit ist, man weiß nie, wen man da vor sich hat.
@@oliverarndt945 Keine Sorge, Krav Maga ist so ineffizient, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen selbst auf der Anklagebank zu sitzen ;-)
@@stephanrehfeld3998 Es ist doch wie bei jedem Kampfsport oder SV System..Es ist immer der Kämpfer der dahinter steht. Ein Topfighter versteift sich eh nicht auf ein System oder Stil er verwendet das was funktioniert und erfolgreich ist und bestimmt nichts was cool aussieht und nichts bringt.
@@stephanrehfeld3998 was ist denn deiner Meinung nach effizient?
Eine Notwehrsituation ist beendet wenn ich angstfrei weggehen kann.
Ahhh also noch ein Kontrollschuss setzen am besten direkt hinterm Ohr .😀😀😀
@@ottomais Das habe ich nicht behauptet, es gibt durchaus Möglichkeiten einen Angreifer außer Gefecht zu setzen ohne ihn in Lebensgefahr zubringen, wie gesagt Verhältnismäßigkeit, aber wenn jemand einen anderen Menschen angreift, dann riskiert er halt damit auch eigenen Schaden.
@@niklasweber466 War natürlich ein Witz,,schon klar das du kein Kontrollschuss setzen kannst du bist doch nicht bei der Polizei äh Kripo äh GSG 9!
Feier deine Videos
Kurze Korrektur: Du sprichst von einer Verhältnismäßigkeit. Die gibt es bei der Notwehr so aber nicht. Viel eher ist auf die Erforderlichkeit einer Handlung abzustellen, das ist ja was anderes als eine Rechtsgüterabwägung.
Kommt ja wohl aufs gleiche hinaus.
Jemand schlägt mich zusammen, der körperlich überlegen ist.
Ich reiße ihn die Augen raus, weil ich mit den Fäusten nicht gewinnen konnte.
War das rausreißen notwendig? Ja. War es Verhältnismäßig? Auf Grund dessen das ich die körperliche Unterlegenheit kompensieren musste, ja.
@@mastamindchaan387 In diesem Fall vielleicht. Aber es gibt ja auch Fälle, in denen eine Handlung zwar erforderlich ist, jedoch theoretisch nicht verhältnismäßig wäre.
naja, schwer zu sagen. Wenn ich sehe jemand bedroht einen mit nem Messer und ich haue ihm eine Flasche auf den Kopf, woran dieser stirbt. Ist das Verhältnismäßig?
@@mx_lover Ja, da dein primäres Ziel sicherlich nicht war, dein Gegenüber zu töten, sondern dich zu schützen. Und das Leben des anderen war durch das Messer wohl gefährdet, jemanden ohne Waffe anzugreifen der ein Messer hat, wäre einfach nur dumm und gefährlich, deshalb ist die Flasche notwendig und auch verhältnismäßig.
Was ist wenn vorher gedroht wurde, und sich die Drohung auf das Recht auf Leben bezieht? Was ist insbesondere, wenn die Drohung geplant und mit zeitlichem Vorlauf gedroht wurde? Gilt ein Taschenalarm als mildes Mittel?
Also einige Sachen wundern mich in dem Video sehr und sind anders als ich es gelernt habe. 1. Ein Detail was ich kenne wurde weggelassen. Und zwar muss derjenige der in Notwehr handelt zwar das relativ mildeste Mittel wählen, dieses relativ mildeste Mittel muss den Angriff aber auch zuverlässig beenden. Es ist dem Verteidiger nicht zuzumuten ein Risiko einzugehen, dass die Handlung ggf. keine Wirkung zeigt. 2. Bei 4:30 kenne ich ehrlich gesagt genau anders rum. "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“". Einschlägige Literatur definiert das nach meinem Wissen auch anders herum wie z. B. Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT, 46. Aufl. 2016, Rn. 524. Das Spruch "Schutzwehr vor Trutzwehr" gilt zumindest nach meinem Kenntnisstand bei Angreifern die erkennbar schuldlos handeln (Kinder, Psychisch Kranke, stark Betrunkene)
Hey Andre, ich finde deine Videos wirklich super. Eine Frage, ich weiß zwar nicht, ob die Schlau ist, aber egal haha😂
Gibt es Fälle, also im Bezug auf Notwehr, bei denen keiner die Schuld bekommt, weil man nicht sagen kann wer "Schuld" war?
Liebe Grüße🙌🏾
Ja klar das gibts, wenn es keine eindeutige Beweislage gibt. Zum Beispiel wenn es keine Zeugen gibt
Wer an seiner seelischen und körperlichen Gesundheit hängt, sollte sich meiner Ansicht (und Erfahrung) nach in einer als Notwehrsituation erkannten Lage keine Gedanken um die möglichen rechtlichen Folgen des eigenen Handelns machen.
Jeder (auch scheinbar geringe) Angriff kann potentiell schwerste Folgen haben, wie diverse Beispiele in der Praxis zeigen.
Wenn man seine eigene Gesundheit nicht riskieren möchte, ist jedes geeignete Mittel recht, um die eigene Unversehrtheit zu gewährleisten. Das heisst, ein Angriff wird konsequent gestoppt, sobald man eine Gefährdungslage für sich oder andere erkennt.
Denn: Better be judged by 12 then carried by 6....eine gute Rechtsschutzversicherung schadet natürlich auch nicht, wir sind schließlich in Deutschland...
+++ Ganz wichtig ist: nach der Notwehr immer SOFORT weg! NIEMALS die Polizei rufen oder gar darauf warten. Sonst könntest Du angeklagt werden und der Angreifer lacht sich eins. +++
Ich würde im Gegenteil immer als Erster die Polizei rufen. Sonst kann sich der andere als Opfer darstellen und du als Verteidiger hast die Arschkarte.
@@user-fb5lj9cz5l Nein! Ganz wichtig ist: nach der Notwehr immer SOFORT weg! NIEMALS die Polizei rufen oder gar darauf warten. Sonst könntest Du angeklagt werden und der Angreifer lacht sich noch eins.
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass, wenn mich jemand angreift, hat der mit ALLEM zu rechnen!!! Man greift einfach niemanden an!!!!
Wie sieht es rechtlich mit der Zivilcourage aus bei Notwehr? (Also wenn jemand einen schwächeren Angreift und ich mich in der Situation einmische)
Im zitierten Gesetzt galt es genauso für andere Personen
Lieber Andrè,
wie verhält es sich denn damit, wenn man den ersten Schlag vorsorglich landet? Bsp. 2vs1, 3vs1 Situationen wo man höllische Angst hat und weglaufen nicht geht?
Gebt dem Kommentar bitte einen Like, damit er ihn sieht! Danke euch und ein schönes Wochenende an alle!
Super Video
ab wann ist es dann gerechtfertigt gebrauch von einer schreckschuss mit pfefferspray zu machen.
ich trage 2 schreckschüss patran dann rest pfeffer.
also wenn die ersten nicht abschrecken, dann soll pfeffer oder halt reizgas kampfunfähig machen, die verletzten aber nicht ernsthaft langfristig.
ist das dann anders als bei ne schlagstock oder mit der faust reinzugehen?
wie ist es selbstverteidiegung mit cs gas oder pferfferspree?
@André Miegel Kannst du auch den § 34 StGB erklären?
Da gehts darum das man die wissentlich begangene Straftat rechtfertigen kann.
Zb es regnet ganz doll, du wirst wahrscheinlich krank, daher betrittst du das Grundstück von wem und stellst dich unter die Terrasse.
Oder brichst in der Apotheke ein, weil du dein Asthmaspray vergessen hast und bald erstickst.
Oder wegen Corona sind alle Läden zu, du verhungerst, also brichst du beim Aldi ein.
Dann wirst du zumindest nicht wegen Einbruch, Diebstahl uä verklagt.
Zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz für die Apotheke/Aldi, wirst du dann aber wohl leisten müssen.
(gibt sicherlich noch weitere und andere Beispiele aber so weit mein wissen)
Kann man denn beispielsweise bei Anwendung von Festnahme nach §127 StPO vom festgenommen beispielsweise wegen freiheitsberaubung belangt werden?
Danke für das Video aber dieser Paragraph Ist mir irgendwie zu schwammig formuliert und kann im Zweifelsfall gegen einen ausgelegt werden.
Meine Frage: Ist es Notwehr, wenn ich mich mit dem Rücken zur Wand in einem Büro befinde, und von einem aggressiven Kunden handgreiflich angegriffen werde und diesen dann zu Boden schlage, das Pfefferspray benutze oder zu Boden ringe und festhalte, bis der Sicherheitsdienst eintritt? Im Ernstfall muss ich nämlich mein eigenes Leben schützen und kann nicht erwarten, dass die Security schon nach 5 Sekunden aufkreuzt, nachdem ich auf dem versteckten Knopf gedrückt habe.
Wie sieht es aus, wenn man mich werbal angeht (beleidigt) ich weitergehe dies ignoriere, man mich schubst, aufgrund dessen da ich nicht drauf eingehe, ich 2 mal sage das er das bitte unterlassen soll und dann der Angreifer mich versucht zu schlagen, ich dies abblocke und 1 schlag zurück gebe die Person somit " außer Gefecht ist" bzw. auf dem Boden liegt, ich ihn auch so in Ruhe lasse, da ich kein Sinn sehe, erneut draufzuschlagen. Ist dies nun eine Notwehr Situation oder wie sieht der Sachverhalt in dieser Form aus?
Danke für die Antwort
LG
Dies wäre tatsächlich eine nach §32 StGB gerechtfertigte Notwehrhandlung. Wichtig in diesem Zusammenhang ist das du dich nicht nach der Beleidigung verteidigen darfst, da dies zwar ein Angriff au deine persönliche Ehre ist allerdings ist die Ehrverletzung schon durch das aussprechen eingetreten. Es fehlt hier an der Gegenwärtigkeit des Angriffs.
@Holger H. Durch das Aussprechen der Beleidigung ist der Angriff grundsätzlich beendet, da die Rechtsgutverletzung endgültig eingetreten ist. Die Gegenwärtigkeit des Angriffs liegt dann vor, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch hinfort dauert. Im Falle der Beleidigung käme ein fortdauernden Angriff in Betracht. Ein solcher fortdauernde Angriff liegt aber nur dann vor wenn in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang eine Wiederholung droht. Diese Zusammenhang fehlt gerade bei Abständen zwischen den Angriffshandlungen aufgrund der zeitlichen und räumlichen Zäsur. Legt man den Sachverhalt zugrunde kann man durchaus von einer solchen Zäsur sprechen.
Wie ist es mit der "Verhältnismäßigkeit" bei einem Beschuss durch Pistolen etc?
Der Grundsatz 'das Recht hat dem Unrecht nicht zu weichen' steht, ich darf mich wehren auch wenn ich fliehen könnte. Ob das in der Situation immer das beste ist, ist natürlich höchst fraglich.
Wie sieht es aus wenn ich mit meinem Hund spazieren gehe und angegriffen werde...Ich selbst als Frau habe eventuell keine Chance mich zu wehren. Der Hund übernimmt das und beißt den Angreifer, der dann von mir ablässt. Kann ich dafür belangt werden?
Ein Hund wird im rechtlichen Sinne wie eine Sache behandelt siehe §90a BGB. Wenn du den Hund gezielt auf den Angreifer hetzt käme es gleich wie wenn du dich mit einem Verteidigungsmittel etwa einem Pfefferspray verteidigt hättest.
ronaldo7 aber wenn ich das nicht gezielt mache, sondern ich wehrlos bin und der Hund dann eigenmächtig handelt ? Dann kann ich trotzdem belangt werden ?
Nein wenn du schon zielgerichtet den Hund auf den Angreifer hetzen kannst und straflos bleibst, dann muss doch erst recht straflos bleiben, wenn dein Hund angreift ohne dein zu tun.
ronaldo7 ah danke.. das habe ich zuvor falsch verstanden. Vielen Dank für die Antwort 😊
@@kathiv.9747 Also der Grundsatz ist ja, das der/die Halter/in für den Hund haftet. Es gab schon Fälle (von denen ich selbst gehört habe), wo nicht angeleinte Hunde Kinder gebissen haben. Die Hunde wurden dann eingeschläfert und die/der Halter/in hat eine fünfstellige Strafe zahlen müssen. Es ist also nicht so, dass man sich von aller Schuld lossagen kann, selbst wenn du angegriffen wirst. Ich würde lieber einen Pfefferspray mitführen. Ein Hund kann schon mal einen ausgewachsenen Menschen ungewollt töten, und glaub mir, dass willste nicht auf deine Kappe tragen.
Kannst du mal bitte eine Reaktion auf blackpqnthers videos machen. Er interviewt leute die z. B einen möbelhaus überfallen haben oder im club mit ner scherbe auf einem Auge blind gestochen wurden und der Angreifer frei gesprochen wurde wäre sehr interessant vorallem auf die story im club
Dann konnte man es dem Täter wohl nicht nachweisen... sonst wäre kein Freispruch und im Zweifel eben für den Angeklagten.
@@Knoedel91 ja guck dir mal das video an dann wirst du es sehen von blackpqnther, ihm wurde es "nicht nachgewiesen" obwohl das opfer Zuspruch von den ärzteb bekommen hatte und es eig jedem klar war außer dem richter und dem staatsanwalt. Der Täter hat behauptet er hätte sich auf dem boden in den scherben selber gewälzt und selbst die zustiche verpasst. Klingt plausibel oder? Eben nicht selbst der arzt meinte sowas kann nicht durch wälzen passieren aber der richter hat es geglaubt
Wie sieht es mit dem Einsatz einer Schreckschusspistole aus?
07:32 einspruch! "recht muss unrecht nicht weichen"
nicht bei Verteidigung gegen Schuldlos Handelnde
A schlägt B, C schaut zu und schupst/ stößt darauf A nach hinten direkt nach dem Schlag. Gilt das als Notwehr?
Wie sieht es denn aus, wenn ich als sehr ängstliche Frau mal alleine unterwegs bin und dann in eine Situation komme, in der ich mich von einem Mann schon bedrängt fühle, der erstmal nur sehr nah hinter mir läuft bzw mich vielleicht sogar anspricht oder an die Schulter tippt, ich mich furchtbar erschrecke und aus Reflex um mich schlage, weil ich überrascht wurde und nicht schnell genug losrennen kann? Oder mit dem Schlüssel in der Hand zuschlage, wenn ich festgehalten werde?
Für die meisten Menschen klingt das scheinbar oft, als würde ich dann viel zu übertrieben reagieren, aber für mich als sozialphobe und paranoide Frau löst selbst sowas bereits furchtbare Angst aus.
Wenn ich dich richtig verstanden habe meinst du den Fall das jemand bedrohlich nah kommt und du glaubst das er dich gerade in dem Moment angreift der Mann aber in Wirklichkeit dich nicht angreifen wollte. In diesen Fällen machst du dich nicht strafbar im Hinblickauf eine vorsätzliche (mit Wissen und Wollen herbeigeführte)Tat. Die Tat wäre zwar nicht durch Notwehr gemäß §32 StGB gedeckt, da objektiv keine Notwehrlage bestand allerdings werden solche Fälle über den Erlaubnistatbestandsirrtum gelöst. Das sind solche Fälle bei dem sich der "Verteidigende" die Notwehrlage im Kopf gedacht hat. Eine Fahrlässigkeitstrafbarkeit käme aber dennoch in Betracht.
@@ronaldo7933 vielen lieben Dank! Genau so meinte ich es.
Zufällige Schläge sind sehr schwach, also keine Angst. Schlüssel ist aber ne Waffe und zudem eine sehr ineffektive. Würde an deiner Stelle Vollkontaktsport üben wie Boxen oder Jujutsu. Kein Aikido bullshit oder ving tsun. Dort wirst du auch Distanz lernen und das erkennen von Angriffen.
@@David-cy5zu mit Verteidigungssport habe ich mich bereits auseinandergesetzt, das ist bei mir sinnlos. Im Ernstfall bzw sobald die Angst einsetzt, verfalle ich in eine Art Schockstarre, kann mich nicht mehr frei und kontrolliert weiterbewegen. Das bringt mir nichts. Danke trotzdem.
Diese Hobbyjuristen wie Du sind der Wahnsinn.@@David-cy5zu
Ab wann gilt der Pfeffer spray Einsatz noch als Notwehr und ab wann nicht mehr ?
😎 weiter sooo
du bist klasse andré!
ich wünschte ich hätte dieses video vor 7 jahren angeschaut. auf dem weg zu meinem geburtstagsparty wurde ich und meine kollegen von nur 2 assozialen angefickt, die gras wollten und auch noch streit suchten. da ich gewissermassen verantwortlich über die gruppe war, wollte ich die 2 zum abhauen bewegen, was aber nach hinten ging. also hat einer der beiden zum mit gewalt bedroht, beleidigt und dann noch geschubst, bis ich ihm eins in die fresse gab. da ich damals ein dünner lauch und meine kollegen so feige, brave jungen war, hab ich kassiert. die brille ging kaputt und kostete mich 1000 schweizer franken. nach der party wollte ich anzeige erstatten.
das schlimmste war, die kollegen und sogar meine eltern drängten mich dazu, keine anzeige zu erstatten, da ich ja den ersten schlag verpasste. und das war 1 einziger schlag bei dem ich mich nur verteidigen wollte. danach verfiel ich mehrere tage land in eine depression und konnte kaum essen. ich wurde vor mehr als 30 leuten gedemütigt und war machtlos
Wie ist es wenn der angreifer einen z.b baseballschläger in der hand hat und ausholt du ihm aber mit einem schlag das kiefer und das jochbein brichst ist das ja nicht mehr Verhältnismäßig oder?
(Ist nur ne theorie)
Natürlich ist das verhältnismäßig. Willst du lieber von solch einem Schlag sterben. Glaube nicht
Warum nicht? Ist ein potenziell tödlicher Angriff der unmittelbar bevor steht. Was willst du sonnst machen?
Wenn der Typ dir mit nem Baseballschläger in die Fresse geknallt hätte, möchte ich mal meinen, wäre bei dir auch einiges gebrochen.
Gibt noch "§33 stgb Überschreitung der Notwehr".
In echt laufen Schlägereien ja meist etwas anders ab, bei so plumpen Beispielen, dürfte jedem klar sein, das man dann nicht in den Knast kommt, weil man aus Notwehr zu stark ausgeholt hat.
Mastamind Chaan das mein ich weil 1 schlag ist ja relativ aber macht das dann einen unterschied weil ein schlag von einem boxer richtet ja mehr schaden an als von einem normalo aber es bleibt ja nur „ein“ schlag
@@balboa4261
Gibt zb auch ein Beispiele mit Einbrechern.
Einbrecher bedroht man mit einer Waffe, der Einbrecher bleibt.
Waffe hat nur 1 Schuss, darfst du ihn sicherlich in Brust/Rumpf Bereich treffen.
Kopf wäre übertrieben, Arm/Bein heftig aber noch Glückssache obs zur Abwehr ausreicht.
Also immer das geringste Mittel um ihn halt sicher los zu werden.
Bestimmt darf man auch mit einem Schlag doller zuschlagen.
Nur ein Freifahrtschein um zb als Boxer, gegen den Lauch sein ganzes Gewicht reinzulegen und ihm mit 1 Schlag so doll zu schaden wie möglich, wird wohl nicht erlaubt sein, außer man begründet die Notwendigkeit.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Wenn man von Polizisten rechtswidrig angegangen wird, beispielsweise bei einer Demonstration, darf man sich dann auch wehren ? Gibt es da Urteile ?
Tolles Video wie immer, top!! :D
Ich stell mir jedoch die Frage bei der Notwehr:
Wenn mich einer angreift und will mich durch schlagen ins Gesicht ernsthaft verletzten und ich wäre diese Schläge durch schubsen und durch einen milden Gegenschlag ab. Das provoziert den Angreifer jedoch noch mehr und er schlägt noch härter und aggressiver auf mich ein.
Dann bin ich doch gezwungen ihn so zu verletzten dass er nicht mehr zurück schlagen kann der er davor nicht auf hört mich anzugreifen und mich zu verletzten. Sprich ich müsste ihn mehrmals schlagen und bspw am Boden fixieren oder ähnliches.
Ich müsste ihm also quasi viel schlimmeres antun als er mir um meine Unversehrtheit zu waren.
Wäre das von der Notwehr gedeckt?
Du musst das mildeste Mittel wählen, dass dazu geeignet ist, den Angriff zu beenden.
Das, was du beschreibst ist argumentativ ungeschickt: du willst den Angreifer nicht verletzen. Du willst ihn davon abbringen, dich weiter anzugreifen. Sobald er seinen Angriff einstellt, musst du das ebenfalls tun, ohne mit einer letzten Maßnahme sicherzustellen, dass er wirklich aufhört (nicht nochmal "zur Sicherheit" eine mitgeben).
Und: woher willst du wissen, das das, was er er dir antun wollte weninger schlimm gewesen wäre, als das was du als das mildeste Mittel angesehen hast, den Angriff zu beenden?
Alles nicht einfach, nicht eindeutig und immer ein Einzelfall.
Es gibt Kampftechniken bzw. Selbstverteidigungsmaßnahmen, die hier anzuwenden wären.. triffst du die richtigen Stellen am Körper, sind keine mehreren Schläge nötig, weil der Aggressor dann in der Regel KO ist. Wenn der dann aber wieder aufsteht und immer noch nicht genug hat, dann darfst du dich erneut verteidigen.. sollte dir sowas passieren, sorg am besten dafür, dass du Zeugen hast, die bestätigen können, dass du dich lediglich verteidigt hast.
Was ist wenn einen 2 oder mehr Leute angreifen. Ich komplett der Lauch bin und nie geschlagen habe und aufm dem Boden nen Stock liegt den ich nutze und jedem der Angreifer mit 1 Schlag zu Boden bringe und danach nicht weiter haue und sogar noch Hilfe leisten ? Wird mir das dann trotzdem als Straftat ausgelegt ? Sollte ja schwere Körperverletzung sein da ein Gegenstand involviert war ?
Auch das Eingangsbeispiel humpelt leider enorm, da A zunächst Rechtsgüter des B mit seinen Beleidigungen verletzt. Notwehr gegen Notwehr gibt es tatsächlich nicht, da dem ersten Faustschlag die Rechtswidrigkeit fehlt.
Ist es nicht so, dass man lediglich verpflichtet ist bei gleicher Effektivität das mildeste Mittel zu wählen?
hat nichts mit gleicher effektivität zutun. einfach nur das mildeste mittel was noch ausreichend ist um den angriff zu beenden
Es ist lediglich zum schutze des Angreifers.Der Verteidiger soll aus einer Auswahl von gleicheffektiven Mitteln, welche aber ALLE sicher den Angriff beenden, wählen. Der Verteidiger muss sich somit nicht auf weniger effektive Mittel beschränken die nicht sicher den Angriff abwehren
@@ksiyou0191 versteh nix...
Grundsätzlich bedeutet erforderlich, dass mildeste Mittel und mehreren gleich geeigneten zu wählen. Somit ist seine Aussage mit dem mildesten Mittel bereits in der Erforderlichkeit integriert.
Der Andre Miegel ist nicht mehr in Soziale Media aktiv. weiß jemand warum? Er wollte eigentlich nach München Umziehen. hoffe gehts ihn gut.
Was ist mit der 2 Sekunden Regel wenn ich dem angreifer im affekt mit einem Schlag den Kiefer brech und beispielsweise 3 Zähne Ausschlage aber das halt auch erst in dem Moment wo ich bereits angegriffen werde? Ich mach seit 10 Jahren kampfsport bin noch nicht vors Gericht gezogen worden aber mich würde es gesetzt dem Fall das es dazu kommt interessieren weil ich genau weiß was ich in der Notwehr alles gezielt kaputt machen kann
legitim
Mich würde es mal brennend interessieren, wie das mit der Verhältnismäßigkeit aussieht, wenn man selber als Opfer körperlich eingeschränkt ist?
Ich hab zum Beispiel ein angeborenes Problem mit meinem Knie und wäre schon by default einem ansonsten körperlich fitten Angreifer unterlegen, wenn ich nur mit Prügel bedroht werde, da ich damit auch nicht weglaufen kann! Dürfte ich da im Notfall beispielsweise einen Teleskopschlagstock auspacken um die Chancen auszugleichen? Wäre das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit noch als Notwehr einzustufen oder müsste ich mich da auf eine Strafe einstellen, wenn ich den Aggressor mit dem Schlagstock außer Gefecht setze? Mal ganz ungeachtet der Tatsache, dass ein Teleskopschlagstock nach dem Gesetz zum Führen von Waffen auf der schwarzen Liste steht?
Reissen Sie ihm die Augen aus. Da sie das mit der Hand machen können, haben Sie nicht das Problem, des Vorwurfs Einsetzen einer Waffe. Ich bin auch gehbehindert. Und 5 mal überfallen worden.
@@elisabethalbrecht2541
Sonst gehts aber noch klar bei dir wa opa? Spinner.
Ich denke, dass es extrem schwer ist sowas zu entscheiden, wie du schon sagst. Notwehr kann man ja nicht planen, sondern muss in Bruchteilen von Sekunden entscheiden, wie man sich verteidigt. Habe oft das Gefühl, dass RichterInnen das schwer entscheiden können, in welchem Maße das gerechtfertigt war. (Natürlich in gewissen Angelegenheiten schon)
Holen sich Gerichte da auch manchmal Experten, die ihnen da beratend zur Seite stehen? (Also z.B. erfahrene Kampfsportler)
Wie ist es, wenn man eine Schlägerei beobachtet? Ist man verpflichtet einzugreifen oder zu handeln? Kann es Folgen bringen, wenn man eingreift?
Lieber André...wie sieht es bei häuslicher Gewalt aus???
Ich habe in meiner Ehe viel erlebt und weder Polizei noch Anwälte wollten mir helfen...
Jetzt mal ganz ehrlich: ich bin Frau und gehbehindert. Ich geh lieber zum Staatsanwalt wie zum Bestatter.
Nehmen wir mal an A geht im Park spazieren. B kommt und versucht A am Arm irgendwohin zu zerren. A hat aber einen Schlüssel in der Hand und sticht damit einmal zu, und läuft dann weg. Wäre das trotzdem Notwehr, auch wenn A sich anders hätte befreien können?
Wie wäre es erst Mal wegzurennen?
Rennt der Täter einem hinterher und zerrt weiter am Arm, dann den Arm wegschlagen. Gelingt das nicht bzw. greift der Täter weiter an dann mit dem Schlüssel. Also im vom mildesten bis zum ultimativen also töten
Ich hatte mal folgende Situation. Es war ca 23.00 und ich und ein kumpel inkl. Zwei Mädls waren in einem Imbiss und wollten gerade etwas bestellen. In dem Imbiss war ein unbekannter mit seinem Kumpel und deieser hat die Freundin von meinennKumpel angegrapscht. Er wurde aufgefordert verbal dies zu unterlassen. Kurz darauf hat er dies wieder getan. Mein Kumpel forderte ihn daraufhin auf mit vor die atür zu gehen um dies zu klären. (Drin war ordentlich viel los und auch sehr laut). Vor dem besagten Imbiss standen wir dann und mein Kumpel fing mit den unbekannten an zu diskutieren, dieser begann plötzlich an auf meinen Kumpel einzuschlagen (dessen Freund hielt sich raus und hat zusammen mit mir verbal versucht beide auseinander zu bringen ohne Beleidigungen etc.) Warum auch immer hörte dieser unbekannte dann auf ging schnell auf mich zu und wollte mir eine zentrieren. Er holte aus und i diesem Moment hat er von mir einen Fastschlag ins Gesicht bekommen sodass er bewusstlos umflog. (1 Schlag, dazu sei gesagt ich hab zu diesem Zeitpunkt 8 Jahre Kampfsport betrieben). Ich habe den unbekannten dann in die stabile Seitenlage gebracht und im Anschluss hat sich meine Gruppe vom geschehen entfernt da nun insgesamt 3 Leute bei dem unbekannten waren wovon nur einer die Situation kannte und die anderen aggressiv verbal auf uns losgingen.
Hätten wir uns da überhaupt entfernen dürfen?
Top Videos, mach weiter so!
Du hast ihm ja so weit geholfen, mehr konntest du nicht mehr tun, bis auf ein Krankenwagen rufen.
Seine Freunde waren weiterhin bei ihm, konnten ihm helfen und auch ein Krankenwagen rufen.
Könnte man ja meinen das es gar von Vorteil war, das ihr euch entfernt habt, mit nicht weitere Eskalationen dazu kommen.
Was ich auch gern wissen würde, ob du dich einfach entfernen durftest, ohne deine Daten da zulassen.
Denn das macht ja eine Anzeige gegen dich (auch wenn du im Recht warst) fast unmöglich, wenn du vorab "geflohen" bist.
@@mastamindchaan387 das ist ja die Hauptfrage. Ist ja eig so ähnlich wie "Fahrerflucht" im Verkehr.
Du hattest das Recht dich zu entfernen um dich zu schützen, allerdings hättest du die Polizei rufen müssen
Hättest ihn anzeigen sollen, bzw die Frau. P.s. dein Freund ist ein Lappen. Was gibt es zu diskutieren mit einem, der deine Freundin 2x begrabscht?!!!!
@@David-cy5zu ich bin keoner der jemanden anzeigt weil er im suff bescheuert ist, hätte ich eine Fraktur davon getragen wäre das etwas anderes, weil ich mich zur damaligen Zeit auch meinen Disziplinarvorgesetzten in der Bundeswehr erklären hätte müssen (war Sanitäter bei der Bundeswehr)
Mach doch ergänzend noch was zum rechtfertigenden Notstand 👍🏼
wenn ich merke, dass jemand in meine wohnung einbricht, dann weiss ich ja noch nicht was gerechtfeigt ist und was nicht, vieleicht hat der oder die einbrecher eine schusswaffe oder was auch immer. Darf ich dann auch was auch immer benutzen um dafür zu sorgen, dass der oder die einbrecher nicht in einem stück in meine wohnung ankommen? Elektrische Kettensäger oder sowas?
Mal ein Video über 31er?
Danke für deine Videos, helfen einem echt!
Erklär mir mal bitte diesen videovorschlag
@@mx_lover 31er ist ein Synonym in der deutschen Jugendsprache für "Verräter". Der Ausdruck ist auf BtMG §31 zurück zu führen
@@pandafish1985 ah ok danke. Wusste gar nicht dass das auf den Gesetzesabschnitt zurückzuführen ist
Muss ich momentan den Grund fürs Verlassen meiner Wohnung sagen, oder muss man weiterhin nur seine Personalien angeben ?(Bayern)
Keine Ahnung aber ein Grund zu sagen ist ja nicht schwer.
Suchst halt schon seit Stunden die Tankstelle, die dir ein bestimmten Tabak oder Weißbrot verkauft.
Mastamind Chaan so funktioniert Sklavendenken. Nicht seine Rechte kennen, sondern mit Unkenntnis derer lernen um zu gehen.
Das ist einfach nur falsch!!! Eine Interessenabwägung gibt es nur beim 34 StGB dem Notstand! Bei der Notwehr gilt grundsätzlich: Recht muss dem Unrecht nicht weichen!!! Ich muss nicht fliehen!!! Bei Kindern, Betrunkenen usw ist die Gebotenheit zusätzlich zu prüfen! Da ist es dann durchaus richtig, dass ich den Ort verlassen kann, das liegt aber schlichtweg daran, dass das Gegenüber sprich der Angreifer sowieso nicht mehr 100%ig handlungsfähig ist .
ich frag mich wie man das alles in dem Moment wo man den Konflikt mit einem anderen menschen hat alles durchdenken soll, wenn schon anwälte und richter im nachhinein so lange brauchen das alles auseinander zu bröseln und zu gucken was war okay und was net.
Bei "Flüchtlingen" sieht die Sache anders aus:
www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/fluechtlingshelfer-erstochen-freispruch-fuer-messerstecher-seyed-m-59671212.bild.html
Also ist es jetzt Notwehr, wenn ich Angreifer mit meiner Glock hinrichte?
hä klar.. einfach blei zwischen die augen
@@pattiee5425 okay also dann kann ich dafür nicht belangt werden? Da fällt mir ein Stein vom Herzen
#Crack
Ja voll
Nice Lieder machst du
@@RitchTV natürlich kannst du dafür nicht belangt werden, vorausgesetzt es waren keine Zeugen in der nähe
Wenn ihr was über Recht erfahren wollt, holt euch Bücher dazu.
Sorry, Herr Miegel aber meine Cousine hat zwei Prädikatsexamen und für White & Case, Hogan Lovells, Freshfield etc. gearbeitet, wir lachen uns kaputt wie einfach sie das Recht manchmal darstellen wollen.
Ist zwar mega korrekt, dass sie hier versuchen Wissen zu vermitteln, aber wo sind ihre Referenzen?
Klar, das Nachtreten auf einen Angreifer der bereits am Boden liegt ist keine Notwehr mehr. Aber das Verlangen des mildesten Mittels in einer Notwehrlage kann ich nicht nachvollziehen. Man hat doch da keine Zeit sich zu überlegen, was ist jetzt das mildeste Mittel. Innerhalb von Augenblicken muss man reagieren und vielleicht denkt man dabei nicht daran "ich kann auch einfach weglaufen".
Den Betrunkenen, der einen plötzlich angreift, als Gegenreaktion zu Schlagen finde ich völlig ok. Natürlich ist das Treten und alles andere, wenn der Betrunkene bereits am Boden liegt, nicht mehr ok und keine Notwehr.
Zum Thema Flucht: Was ist mit dem Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss ? - Ein Kollge erzählt gerade in einem anderen Video, dass man eben gerade NICHT weglaufen muss, sondern sich körperlich zur Wehr setzen darf.... Ja was denn nun ?
Ist das das gleiche wie mit pfefferspray da pfefferspray leute ja auch schwer an den augen verletzen kann
naja bleibende schäden verursacht pfefferspray nicht
Krank
Gute Besserung.
Jeffrey Gall ha ha ha
Beide Fälle (der "Angetrunkene Angreifer" und der "Schlagstock") sind in der beschriebenen Form durchaus eindeutige Fälle der Notwehrüberschreitung. Das richtige Maß ist immer schwierig und immer von vielen Umstandsfaktoren abhängig: der Kumpel des Angetrunkenen, der dazukommt?
Einem Angreifer den Rücken zuzudrehen kann durchaus ein ungeeignetes Mittel sein, um Schaden abzuwehren.
Was ist, wenn ich schützenswerte Personen bei mit habe, z.B. meine Frau und/oder meine Kinder?
Was ist, wenn der Angreifer ein 100kg-Bulle ist und sich eine zierliche Frau verteidigen muss?
Und dann immer die Frage: erzähle ich lieber meinem Anwalt oder meinem Arzt von dem Vorfall?
Auch wenn ich mich möglichst deutlich an das mildeste, mir zur Verfügung stehende, Mittel halten MUSS, muss diese Mittel auch dazu geeignet sein, den (rechtswidrigen) Angriff auf mich oder mein Rechtsgut zu beenden.
Im übrigen sind Faustschläge zumindest für Ungeübte generell ein zweifelhaftes Mittel, da das schnell mit gebrochenen oder gesteuchten Teilen der eigenen Hände enden kann.
Wenn ich einen Betrunkenen dann aber in den "Polizeigriff" bringe und ihn nicht weiter verletze. Ist das dann auch das mildeste Mittel?
Azuriz weglaufen?
Wie ist es eigentlich wenn ich hinter einem Polizist herlaufe und schlimme Lieder mitsinge a la „Alle Bullen sind Schweine“? Kann man dafür belangt werden? Genauso bei Musik aus dem Auto mitsingen? Das würde mich mal interessieren... Grüße und bleibt gesund :)
Auch ohne Musik, ist es keine Beleidigung wenn du die ganze Zeit vor dich hin laberst und Ausdrücke aussprichst.
Aber ob du wen durch direktes Beleidigen beleidigst, oder dazu Musik im Hintergrund nutzt ist egal, die legitimiert es bestimmt nicht.
Könnte ich mir auf dem Handy auch ein Tutorial zur Selbstverteidigung mit dem Messer ansehen und wenn "zufällig" vor mir einer steht, habe ich ihn nicht abgestochen..
Servus, ich hatte mal eine Situation in meinem Leben in dem ich heftigst beleidigt worden bin und der Angreifer kam ganz nahe an mich heran so dass unsere stirne schon fast berührt haben darf ich dann schon zuschlagen? wann darf man den zuschlagen?
Wenn ich jz alleine bin, 3 leute mich angreiffen wollen und ich mit einem messer zusteche wäre das noch selbstverteidigung da ich alleine gegen 3 leute ohne hilfsmittel keine chance hätte?
Mich würde mal interessieren wie das ist wen jemand in meine Wohnung einbricht oder versucht gewaltsam in meine Wohnung einzudringen
aber um das mildeste Maß an Notwehr anzuwenden, müsste sich jeder mit Kampfsport auseinander setzen, damit er A: mit solchen Situationen gut umgehen kann und B: das Nötige Selbstbewusstsein entwickelt hat, um halt zu überlegen "was wende ich an, um diese Person so schnell wie möglich unverletzt auszuschalten". Das heißt, es müsse sich jeder mit BJJ usw. auseinandersetzen, oder wie denkst du das ? weil der "Normalo" schlägt definitiv zurück.
Über solch Sachen machen sich auch nur Deutsche Gedanken...!
Das ist auch so gut.
Gibt es einen Angriff, der rechtmäßig ist?
Natürlich. Wenn die Polizei einen Verbrecher festnimmt,bzw. ihn festhalten will ist das ein rechtmäßiger Angriff
@@ksiyou0191 Als Angriff würde ich das nicht unbedingt bezeichnen, esseiden es handelt sich um eine gewaltsame Festnahme.
Das meinte ich auch
Wenn durch Corona alle Läden geschlossen sind, es nichts mehr zu essen gibt.
Bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als andere Leute zu überfallen und ihnen zum Teil ihr essen zu nehmen.
@@mastamindchaan387 Dazu wird es nicht kommen, aber wenn ist die öffentliche Ordnung eh vorbei und kein Mensch fragt mehr nach richtig oder falsch, wenn es ums Überleben geht. Trotzdem ist es kein rechtmäßiger Angriff.
Wie sieht es denn jetzt in dem Beispiel aus mit dem Schlagstock? Ein Schlagstock fällt doch unter das Führungsverbot, ist man dann rechtlich nicht sowieso der gearschte?