Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten? | Fachanwalt Alexander Bredereck

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  • Опубліковано 10 вер 2024
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КОМЕНТАРІ • 28

  • @Turquoise_Sunshine
    @Turquoise_Sunshine 5 років тому +7

    So einen Arbeitsvertrag würde ich nie mehr unterschreiben... Habe ich einmal gemacht und dann nach 4 Monaten selbst gekündigt.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 років тому +5

      Immerhin haben Sie noch rechtzeitig den Absprung bekommen.

  • @CreativeComander
    @CreativeComander 6 місяців тому

    Geil das sie das so gut erklären direkt mal abonniert!

  • @matthiasgromann3889
    @matthiasgromann3889 4 роки тому

    Vielen Dank für die ausführliche Erörterung!

  • @mehtapozkan667
    @mehtapozkan667 4 роки тому

    Blau ist Ihre Lieblingsfarbe:) 👍 Viel Erfolg weiterhin

  • @maddinmettwurst8031
    @maddinmettwurst8031 5 років тому +1

    Danke für die Informationen in diesem Video. Wie immer sehr aufschlussreich! Man hat mich 2011 gegen meine Zustimmung (Unterschrift) in die Vertrauensarbeitszeit "geschickt". Seit dem leiste ich soviele Überstunden, mit 24/7 Rufbereitschaft, das mein Hausarzt mir (M.56 J.) dringend zur Eigenkündigung rät.Habe jetzt im Video erfahren, dass ich nur einige Monate zurück meine Überstunden einfordern kann. Meine Frage: Mein Arbeitgeber hat mich (kleiner Angestellter) aus der Zeiterfassung genommen. Verstößt das nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz? In meinem Arbeitsvertrag von 1991 steht, dass sich meine Arbeitszeit nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag richtet. Kann ich daher meine Überstunden auch für die letzten Jahre einfordern. Das ganze sehe ich vor dem Hintergrund, das der Personalchef, dem ich das zu verdanken habe, jetzt bald in Rente geht und würde das gerne vorher regeln. Wer ist Schuld (Haftbar) der Personalchef, oder die Firma. PS. Aufgrund der Überstunden/Bereitschaften leide ich seit einigen Jahren (nachweislich) an Depressionen. Könnte man da nicht sogar Schmerzensgeld fordern. Ich suche eine Weg aus der Firma auszuscheiden ohne selbst zu kündigen. Ich bin seit kurzen eine jungen, dynamischen Mitarbeiter unterstellt. Ich fühle mich sehr unwohl in der Position.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 років тому

      Dass der Arbeitgeber Sie aus der Zeiterfassung genommen hat, verstößt nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz. Wohl aber die Art Ihrer Beschäftigung. Schmerzensgeld wird schwierig. Zunächst einmal sollten Sie hier eine vertragsgerechte Beschäftigung unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes einfordern. Vllt ergibt sich darüber ein entsprechender Weg.

  • @kaithomas7920
    @kaithomas7920 6 років тому +1

    Hallo Herr Bredereck! Eigentlich ist es nicht meine Art, zu einem Ihrer Videos eine Frage zu einem komplett anderen Thema zu stellen, aber in diesem Falle will ich es ausnahmsweise mal tun: Was halten Sie davon, dass ein AG innerhalb der ersten 6 Monate (um den Kündigungsschutz zu umgehen) einen AN mit einer sehr langen Frist zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres kündigt, und ihm bis dahin eine "Bewährungszeit" einräumt mit der Aussicht auf Weiterbeschäftigung bei guter Arbeit innerhalb der "Bewährungszeit"? So geschehen seitens des Landes Rheinland-Pfalz bei einer mir bekannten angestellten Lehrerin (Quereinsteigerin mit Examen) - und das sogar 2-mal hintereinander bei unterschiedlichen Schulen, obwohl die Frau schon über 50 Jahre ist. Damit bindet das Land (die Schulbehörde) die Lehrerin jeweils für das komplette Schuljahr, hebelt aber gleichzeitig deren Kündigungsschutz aus. Halten Sie das für rechtmäßig? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und beste Grüße.

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 років тому +1

      Hallo Herr Thomas,
      Sie dürfen bei mir natürlich immer und zu jedem Video jede Frage stellen. Die größere Frage ist ja immer, ob ich sie zu Ihrer Zufriedenheit beantworten kann. ;)
      Ich halte ein solches Vorgehen nicht für rechtmäßig. Kontrollfrage sollte immer sein, ob hier eine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes vorliegt. Genau das würde ich hier so sehen. Das Land wird vermutlich einwenden, es habe aus anderen Gründen gehandelt, um z.B. das Schuljahr abzudecken. Solche Argumente reichen aus meiner Sicht allerdings nicht, weil der Arbeitgeber ja immer bestimmte und durchaus auch berechtigte Interessen hat. Das Kündigungsschutzgesetz nimmt jedoch eine bestimmte Wertung vor. Es stellt den Kündigungsschutz eben über diese Interessen. Aus Sicht des Landes könnte man vielleicht auch noch sagen, das Land hätte das Arbeitsverhältnis auch befristen können. Meiner Ansicht nach muss es das dann eben tun. Ich habe die Rechtsprechung auf die Schnelle nicht parat. Aber es gibt ja Entscheidungen, und ich meine auch des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei einer überlangen Frist bis zur Beendigung ein Aufhebungsvertrag seinen Charakter als Aufhebungsvertrag verliert und tatsächlich dann ein (möglicherweise unwirksam) befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Analog würde ich das hier auch sehen.
      Fazit: Zum Ende der 6 Monate mit der jeweiligen Kündigungsfrist kündigen ist ok. Alles, was darüber hinaus geht, ist kritisch. Geht es deutlich darüber hinaus, ist es aus meiner Sicht in jeden Fall unwirksam und ich würde hier dann eine Kündigungsschutzklage erheben. Das ganze jetzt aber nur mal so spontan. Ich werde mir die Frage noch einmal genauer ansehen und dazu dann ein video machen und zumindest mal die aktuelle Rechtsprechung darstellen.
      In der Praxis muss man vielleicht noch beachten, dass die Gerichte bei öffentlichen Arbeitgebern immer sehr großzügig zugunsten des Arbeitgebers entscheiden. Herzliche Grüße!

    • @kaithomas7920
      @kaithomas7920 6 років тому +1

      Hallo Herr Bredereck, herzlichen Dank für Ihre Bewertung. Ich sehe das genauso. Es ist schlimm, wie die Bundesländer mit angestellten Lehrern umgehen. Die betreffende Lehrerin hat gegen ihre zweite Kündigung geklagt. Das Verfahren ruhte bis Ablauf der "Bewährungszeit". Jetzt wird es wieder aufgenommen, weil die Lehrerin die Bewährungszeit aus Sicht der Schulbehörde wieder nicht bestanden hat. Ich bin gespannt auf den Ausgang und freue mich auf Ihr Video. Beste Grüße!

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 років тому +1

      Hallo Herr Thomas, sehr gern. Das ist alles so absurd mit den Lehrern. Hier in Berlin werden jetzt unausgebildete Lehrer im "dualen System“ auf die Schüler gehetzt oder umgekehrt, die Schüler auf die Lehrer, wenn man so die Berichte aus manchen
      Schulen hört. Wirklich übel, wie der Staat seinen Bildungsauftrag verhunzt. Herzliche Grüße zurück.

  • @Pj-xq8uy
    @Pj-xq8uy 5 років тому

    hallo meine frage wäre ich möchte mir jetzt 80 überstunden auszahlen lassen und bekomme den mindestlohn von 9 euro 19 die stunde wieviel steuerliche etc abgaben hab ich dabei stimmt es bei überstunden 50 prozent für steuern etc weg gehen also quasi nur die hälfte dabei netto rum kommt

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  5 років тому

      Wenn Sie sich die Überstunden auszahlen lassen, haben Sie ein höheres Einkommen und zahlen daher auch mehr Steuern. Darüber hinaus gibt es aber keine 50%-Regelung oder ähnliches.

  • @MegaUranus
    @MegaUranus 4 роки тому

    Ist 4400 schon ein Gehalt , bei dem ich meine Überstunden nicht mehr bekomme?

  • @CreativeComander
    @CreativeComander 6 місяців тому

    Ich bin seit 6 Jahren Berufskraftfahrer meist waren meine Arbeitsverträge auf 45 - 50 Stunden die Woche ausgestellt die Realität war so 50-70 Stunden sprich eigentlich immer Überstunden gesammelt nie Urlaub genommen in jedem Fall wenn ich die Firma gewechselt hab Urlaubstage weg Überstunden gabs angeblich nicht…… Ich zum Anwalt 900€ Rechnung keine Lösung herrlich seit 6 Jahren keinen Urlaub mehr genommen.
    Hab jetzt aber den Plan beim nächsten mal ruf ich Arafat an der kann sich die Kohle dann bei meinem Chef abholen und behalten gibt scheinbar keinen Arbeiterschutz in diesem Land!

    • @blacksheep3066
      @blacksheep3066 25 днів тому

      Ich fahre seit über 25 Jahren und in meinen Arbeitsverträgen stand nie eine Wochen- oder Tagesarbeitszeit. Dann wären die Unternehmer auch ganz schön dämlich. Wobei Die Angaben aber nicht wirklich gelogen sind.
      In dem Job muß man halt flexibel sein: Ist wenig zu tun, haste wenig Stunden, ist viel zu tun, wird die gesetzlich zulässige Arbeitszeit bzw Schichtzeit maximal ausgenutzt. Auf Deine angegebenen Stunden bedeutet das, 45-50 Arbeitsstunden und die realen 50-70 Stunden war die Schichtzeit. In der Transportbranche ist das leider so. Du darfst max 10 Stunden am Tag arbeiten, macht bei einer 5 Tage Woche 50 Stunden (plus 4,25 Stunden Pause). Zwischen den Schichten muß mindestens 11 Stunden Ruhezeit einhalten werden, macht max 13 Stunden Schichtzeit pro Tag, macht im Schnitt 65 Stunden die Woche. Warum im Schnitt? BkF dürfen ihre Ruhezeit 2 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzen, was innerhalb eines Monats (wenn ich nicht irre) aber wieder ausgeglichen werden muß.
      Schichtzeit ist keine Arbeitszeit. In der Schichtzeit ist alles enthalten, was während einer Schicht anfällt: Arbeitszeit, Pausen und Wartezeiten. Wartezeit ist zwar eigentlich Arbeitszeit, aber da gibt es halt auch wieder so Sonderregelungen, die ich hier nicht näher ausführen will, um den Rahmen nicht zu sprengen. Somit sind eben auch keine Überstunden angefallen, die entlohnt werden müssen.
      Kurz und bündig: Für BKF gibt es jede Menge Sonderregeln. Finde ich auch scheiße, ist aber nunmal so. Und das alles für einen relativ beschissenen Festlohn. Dein AG hat sich also nur an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Nix für Ungut, aber wenn Du das nicht weißt, hast Du in der Fahrschule geschlafen.
      Auch für den Urlaub gibt es gesetzliche Regeln. Nicht genommene Urlaubstage verfallen halt irgendwann. Wenn ich nicht irre, wenn diese nicht bis Ende März des Folgejahres genommen wurden. Und der AG muß ihn auch nicht auszahlen, sondern kann darauf bestehen, daß er genommen wird.
      Sorry, aber für Deine Unwissenheit ist nicht Dein AG verantwortlich.

  • @Hackhamster
    @Hackhamster Рік тому

    Also soll ich mir die Überstunden aufschreiben ?

  • @Mokoloktof
    @Mokoloktof 6 років тому +1

    Oh man,was hab ich ein Scheiss Job ich muss 46 die Woche Arbeit und mach 20-30 Überstunden die Woche. Hab mir mal 39 Stunden auszahlen lassen und 260euro mehr auf meiner Abrechnung gehabt. Unsere Ausschiffung machen 50 bis 55 Std im Monat und haben ihre 400 bis 450 Euro

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 років тому +2

      Wenn Sie 46 Stunden die Woche arbeiten und regelmäßig 20-30 Überstunden machen, liegt ein Verstoß gegen
      das Arbeitszeitgesetz vor.

    • @Mokoloktof
      @Mokoloktof 6 років тому +1

      Wieviel Überstunden sind in der Regel erlaubt

    • @Fernsehanwalt
      @Fernsehanwalt  6 років тому +1

      Das kann man so pauschal nicht sagen. Zunächst einmal die Überstunden, die in einem Arbeitsvertrag, einer einschlägigen
      Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag als Höchstgrenze zugelassen sind. Dann muss die Anordnung auch noch verhältnismäßig sein. In der Regel kann der Arbeitgeber nicht permanent die maximal zulässigen Überstunden abfordern. Außerdem muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Hier finden Sie quasi die Höchstgrenze, die in jedem Falle gilt.

  • @bluerisk
    @bluerisk 3 роки тому

    Was ist bei Arbeitnehmern, die kein Gehalt, sondern einen Stundenlohn erhalten?

  • @soulmate4821
    @soulmate4821 3 роки тому

    Arbeitgeber hat ohne Worte einfach die Überstunden sämtlicher Betriebsleiter auf Null gesetzt

  • @robertv4369
    @robertv4369 5 років тому

    Kleines Gehalt mit guter Überstundenpauschale und man ist im Reinen.

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 4 роки тому

    Wie immer ein sehr informatives Video, dennoch wäre es super, wenn Sie zumindest ab und zu die Rechtsnormen, Paragraphe nennen woraus der Inhalt resultiert. Man weiß halt nicht, was ihre Einschätzung und was schwarz auf weiß irgendwo steht. Dies in Gesetzen nachlesen zu können, wäre Klasse! Dennoch Danke!

  • @Rudiralla
    @Rudiralla Рік тому

    Kommt einer Lohnsenkung gleich und wird von mir vehement abgelehnt! Alles über den vereinbarten Stundensatz sind Überstunden und sind auch als solche zu bezahlen!