Eine Frage zum Thema Strafbefehl und der damit verbundenen Geldstrafe: Werden eigentlich bei der Festlegung auch Verbindlichkeiten (Schulden), die der Verurteilte bei der Bank hat, sowie Miet- und Unterhaltszahlungen berücksichtigt?
Verbindlichkeiten in der Regel nicht, bzw. nur im Einzelfall. Allenfalls wenn es außergewöhnliche Belastungen sind. Miete wäre nicht zu berücksichtigen. Unterhaltszahlungen hingegen schon. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen! Haben Sie Zeit für eine kurze Bewertung? Einfach den Link anklicken: g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review
@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 Danke Herr Karsten für Ihre Antwort. Eine keine Zusatzfrage bezüglich Unterhaltszahlungen in diesem Zusammenhang hätte ich noch: Bezieht sich das nur auf Personen, die Unterhaltszahlungen abgeben müssen oder umgekehrt auch erhalten? Dabei ändert sich dann ja so oder so die Berechnungsgrundlage - und somit am Ende auch die Tagessatzhöhe, die als Komponente für die Ermittlung der Gesamtgeldstrafe am Ende herangezogen wird. Wäre auf eine Rückmeldung dazu noch dankbar.
Herr Rechtsanwalt, ich habe eine Frage. Ich habe einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis von zweieinhalb Jahren. Kann ich diesen auf Antrag rechtlich entfernen? Bitte antworten Sie
Selbst wenn es im erweiterten Führungszeugnis entfernt wird...im Bewacherregister steht es immer noch drin. Kannst dann also nicht mehr arbeiten zB als Wachmann.
Danke für ihre Unterstützung
Schnell und sicher 👍
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Süper guter Anwalt
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Eine Frage zum Thema Strafbefehl und der damit verbundenen Geldstrafe:
Werden eigentlich bei der Festlegung auch Verbindlichkeiten (Schulden), die der Verurteilte bei der Bank hat, sowie Miet- und Unterhaltszahlungen berücksichtigt?
Verbindlichkeiten in der Regel nicht, bzw. nur im Einzelfall. Allenfalls wenn es außergewöhnliche Belastungen sind. Miete wäre nicht zu berücksichtigen. Unterhaltszahlungen hingegen schon.
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@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 Danke Herr Karsten für Ihre Antwort. Eine keine Zusatzfrage bezüglich Unterhaltszahlungen in diesem Zusammenhang hätte ich noch:
Bezieht sich das nur auf Personen, die Unterhaltszahlungen abgeben müssen oder umgekehrt auch erhalten? Dabei ändert sich dann ja so oder so die Berechnungsgrundlage - und somit am Ende auch die Tagessatzhöhe, die als Komponente für die Ermittlung der Gesamtgeldstrafe am Ende herangezogen wird. Wäre auf eine Rückmeldung dazu noch dankbar.
Herr Rechtsanwalt, ich habe eine Frage. Ich habe einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis von zweieinhalb Jahren. Kann ich diesen auf Antrag rechtlich entfernen? Bitte antworten Sie
Man kann Löschung aus dem BZR beantragen. Wenn das "sauber" ist, steht auch nix im Führungszeugnis.
Selbst wenn es im erweiterten Führungszeugnis entfernt wird...im Bewacherregister steht es immer noch drin. Kannst dann also nicht mehr arbeiten zB als Wachmann.
Bitte antworten Sie, da es sich auf meinen Arbeitsbereich auswirkt. Es handelt sich um eine Strafe für Diebstahl und eine Zahlung dafür
Schreiben Sie uns besser per Email an