Guten Morgen,ich hätte eine sehr wichtige Frage an sie ! Ich möchte in 2-3 Jahren meine erste Firma in Deutschland gründen, meine Sorge besteht jedoch das ich keine Genehmigung in Deutschland für die Firmengründung bekomme, da ich mehrfach vorbestraft bin. Ist es möglich mit einem langen Vorstrafen Register in Deutschland eine Firma zu gründen? Ich bin gerade erst 25 Jahre alt männlich, und deutscher Staatsbürger.Diese Frage liegt mir sehr am Herzen.Ich bitte sie, um eine schnelle Antwort.Ich bedanke mich im vor raus bei Ihnen, und wünsche ihnen einen angenehmen Tag.
Hallo. Sorry für die späte Antwort. Ich habe keine Benachrichtigung über den Kommentar erhalten. Es kommt sicherlich darauf an, was das Gewerbeamt sagt und welche Vorstrafen in welchem Zeitraum vorliegen. Zudem müsste geklärt sein welches Gewerbe Sie eröffnen wollen. Eine Spielhalle betreiben zu wollen, wenn Sie vor einem Jahr wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt wurden, könnten wohl eher schwierig werden. Der richtige Ansprechpartner dürfte für Sie - wenn es konkret wird - ein Verwaltungsrechtler sein, mit dem Schwerpunkt Gewerberecht. Wenn das soweit hilfreich war, würde ich mich über eine positive Rezension bei google.de unter g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review freuen! Schon mal Danke im Voraus!
Hallo. Das kommt auf Ihre Vorstrafen an. Manche Vorstrafen hindern die Anmeldung eines Gewerbes. Bei Gewerbeanmeldung geht es im Grunde um die sog. "Zuverlässigkeit". Wenn Sie bspw. wegen Steuerhinterziehung oder Betrug verurteilt wurden, könnte es schwierig werden. Natürlich kommt es auch auf das geplante Gewerbe an. Wenn Sie eine Security-Firma aufmachen möchten, dürften Einträge wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub oder Erpressung (als Beispiele) dem wohl entgegenstehen. Damit man eine konkrete Aussage treffen kann, sollten Sie erstmal sehen, ob Sie in 2-3 Jahren eine Firma aufmachen und dann sich konkret zu Ihrem Vorhaben und den Voreintragungen beraten lassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine positive Rezension bei google.de hinterlassen. Besten Dank im Voraus!
Ich bin 14 Jahre alt und habe ein Problem ich hab eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen meine erste und meine Eltern können sich kein Anwalt leisten was kann ich tun muss ich dann vor Gericht ohne Anwalt hin oder wird mir einer zugeteilt bitte um schnelle Antwort
Beim Jugendgericht geht es primär darum das sich der Jugendliche selber verteidigt geh zur Jugendsgerichtshilfe die hilft dir da weiter, mein Tipp als erfahrener Anklagter.
Hi. Ich habe dir unter deiner anderen Frage bereits geantwortet. @Neverchange: das kann auch ein guter Tipp sein mit der JGH. Aber jeder Fall ist anders.
Guten Morgen,ich hätte eine sehr wichtige Frage an sie ! Ich möchte in 2-3 Jahren meine erste Firma in Deutschland gründen, meine Sorge besteht jedoch das ich keine Genehmigung in Deutschland für die Firmengründung bekomme, da ich mehrfach vorbestraft bin. Ist es möglich mit einem langen Vorstrafen Register in Deutschland eine Firma zu gründen? Ich bin gerade erst 25 Jahre alt männlich, und deutscher Staatsbürger.Diese Frage liegt mir sehr am Herzen.Ich bitte sie, um eine schnelle Antwort.Ich bedanke mich im vor raus bei Ihnen, und wünsche ihnen einen angenehmen Tag.
Hallo. Sorry für die späte Antwort. Ich habe keine Benachrichtigung über den Kommentar erhalten. Es kommt sicherlich darauf an, was das Gewerbeamt sagt und welche Vorstrafen in welchem Zeitraum vorliegen. Zudem müsste geklärt sein welches Gewerbe Sie eröffnen wollen. Eine Spielhalle betreiben zu wollen, wenn Sie vor einem Jahr wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt wurden, könnten wohl eher schwierig werden. Der richtige Ansprechpartner dürfte für Sie - wenn es konkret wird - ein Verwaltungsrechtler sein, mit dem Schwerpunkt Gewerberecht.
Wenn das soweit hilfreich war, würde ich mich über eine positive Rezension bei google.de unter
g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review
freuen! Schon mal Danke im Voraus!
Ein Tipp für ein Video: Finanzagent und Geldwäsche
Hallo. Danke für den Tipp! dazu werde ich was vorbereiten und demnächst mal ein Video machen. Danke
Hallo. Das kommt auf Ihre Vorstrafen an. Manche Vorstrafen hindern die Anmeldung eines Gewerbes. Bei Gewerbeanmeldung geht es im Grunde um die sog. "Zuverlässigkeit". Wenn Sie bspw. wegen Steuerhinterziehung oder Betrug verurteilt wurden, könnte es schwierig werden. Natürlich kommt es auch auf das geplante Gewerbe an. Wenn Sie eine Security-Firma aufmachen möchten, dürften Einträge wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub oder Erpressung (als Beispiele) dem wohl entgegenstehen. Damit man eine konkrete Aussage treffen kann, sollten Sie erstmal sehen, ob Sie in 2-3 Jahren eine Firma aufmachen und dann sich konkret zu Ihrem Vorhaben und den Voreintragungen beraten lassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine positive Rezension bei google.de hinterlassen. Besten Dank im Voraus!
Ich bin 14 Jahre alt und habe ein Problem ich hab eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen meine erste und meine Eltern können sich kein Anwalt leisten was kann ich tun muss ich dann vor Gericht ohne Anwalt hin oder wird mir einer zugeteilt bitte um schnelle Antwort
Beim Jugendgericht geht es primär darum das sich der Jugendliche selber verteidigt geh zur Jugendsgerichtshilfe die hilft dir da weiter, mein Tipp als erfahrener Anklagter.
Hi. Ich habe dir unter deiner anderen Frage bereits geantwortet.
@Neverchange: das kann auch ein guter Tipp sein mit der JGH.
Aber jeder Fall ist anders.