Hallo! All zu klar ist es mir leider nicht geworden... Werden die im Paragrafen 18 RVG genannten Punkte nun jeeeweils einmal abgerechnet? Also, wenn eine Abhnahme der Vermögensauskunfg und ein Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek stattfinden, für beide jeweils eine Gebühr von 0,3 aus Nr. 3309 VV RVG? 😣 Vielen lieben Dank für eine Rückantwort im Voraus!!!
Hallo!
All zu klar ist es mir leider nicht geworden... Werden die im Paragrafen 18 RVG genannten Punkte nun jeeeweils einmal abgerechnet? Also, wenn eine Abhnahme der Vermögensauskunfg und ein Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek stattfinden, für beide jeweils eine Gebühr von 0,3 aus Nr. 3309 VV RVG?
😣 Vielen lieben Dank für eine Rückantwort im Voraus!!!
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jup jeweils eine 0,3 Gebühr fällt hier an