Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht oder Bedenken äußert, inwiefern darf ich als BR den betroffenen AN über den Beschluss informieren? Mündlich, schriftlich? Konkret fragt ein AN ob er eine schriftliche Bestätigung vom BR bekommen kann, dass dieser seiner Kündigung widersprochen hat bzw. Bedenken geäußert hat. Darf ich als BR dem AN eine solche schriftliche Bestätigung schreiben und wenn ja darf ich auch die Begründung für den Widerspruch oder die Bedenken nennen? Vielen Dank!
@@susanneklotzer5629 bei jeder Kündigung vom AG hat man 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Also am besten gleich zum Anwalt, der soll das prüfen und holt auch die nötigen Informationen
Wenn der Betriebsrat der Kündigung widerspricht oder Bedenken äußert, inwiefern darf ich als BR den betroffenen AN über den Beschluss informieren?
Mündlich, schriftlich?
Konkret fragt ein AN ob er eine schriftliche Bestätigung vom BR bekommen kann, dass dieser seiner Kündigung widersprochen hat bzw. Bedenken geäußert hat.
Darf ich als BR dem AN eine solche schriftliche Bestätigung schreiben und wenn ja darf ich auch die Begründung für den Widerspruch oder die Bedenken nennen?
Vielen Dank!
Das muss der AN sogar bekommen
Arbeitgeber händigt den Widerspruch mit Kündigung nicht aus, was ist zu tun, welche Auswirkungen hat es.
@@susanneklotzer5629 bei jeder Kündigung vom AG hat man 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Also am besten gleich zum Anwalt, der soll das prüfen und holt auch die nötigen Informationen