Bad Segeberg - Klein Rönnau, Germany: Stadtfahrt - Südwest-Mitte-Nord - DSGVO-Konformes Video in 4K

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  • Опубліковано 30 вер 2024
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    Das Verwaltungsgericht in Schleswig (Schleswig-Holstein) hat entschieden, dass ein Bescheid der Landesdatenschutzbehörde (Bescheid und Urteil sind in den Augen des Kanalbetreibers formal und inhaltlich widersprüchlich, unklar und massiv fehlerhaft) rechtmäßig ist. Somit müssen alle Videos überprüft und fast alle bearbeitet werden und alle Personen und alle Kennzeichen entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
    Dafür bietet UA-cam kein Tool an, um das bei bereits veröffentlichten Videos automatisch zu machen. Eine Bearbeitung und Prüfung jedes Videos würde pro Video ungefähr 1 Stunde bis zu 2 Tagen dauern (je nach Videolänge und Inhalt). Somit wäre der Kanalbetreiber bis zum Ende seines Lebens (und darüber hinaus) damit beschäftigt Kennzeichen und Menschen einzeln unkenntlich zu machen.
    Hier ist nun in das Ergebnis des Behördenbescheids und der Gerichtsentscheidung zu sehen (oder eben fast nichts mehr). Das Unkenntlichmachen-Tool von UA-cam funktioniert als Komplett-Tool ausgezeichnet.
    Der Kanalbetreiber hat die Behörde und das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es gerade bei den Kennzeichen unmöglich sein wird diese rückwirkend inhaltlich ansprechend bearbeiten zu können und dass dieses somit zur Löschung oder wie hier zur praktisch völligen Zerstörung der Inhalte führen würde.
    Das KI-automatisierte Bearbeiten der Videos VOR der Veröffentlichung ist auch nicht wirtschaftlich möglich, denn auch das kostet einen erhöhten Zeitaufwand und muss zudem sicher sein, um keine zigtausend Euro als mögliche Bußgelder zu kassieren. Für das Bearbeitungsprogramm des Kanalbetreibers ist kein automatisiertes Plug-In bekannt. Es müsste also die Schnittsoftware gewechselt werden (teilweise völlig neues Anlernen, höherer Preis) und ein Plug-In extra gekauft werden. Die Preise und der Aufwand hierfür sind bezogen auf diesen Kanal komplett unwirtschaftlich und somit nicht durchführbar, wohlgemerkt nur bei neu erstellten Videos. Bei bereits veröffentlichten Videos geht gar nichts. Siehe hier dieses Video.
    Die Behörde fordert zudem die Unkenntlichmachung der gesamten Personen, da man diese auch z.B. an getragener Kleidung oder beigeführten Gegenständen erkennen könnte. Es ist dem Kanalbetreiber kein automatisches KI-Tool bekannt, welches das leisten kann. Bisher beschränken sich diese immer nur auf das Gesicht bzw. den Kopfbereich. Abgesehen von der nicht vorhandenen Wirtschaftlichkeit gibt es auch dazu die automatisierte technische Unmöglichkeit.
    Die Datenschutzbehörde in Kiel und das Gericht in Schleswig fordern daher völlig unangemessen und damit auch völlig weltfremd technisch heute (August/September 2024) nicht wirtschaftlich umsetztbare Dinge. Anzumerken ist, dass der Bescheid der Behörde bereits 2020 erstellt wurde, damals war von KI in breiter Anwendung noch gar nichts bekannt.
    Da auch dieses Video in der Bearbeitung einen Aufwand gemacht hat und nicht davon auszugehen ist, dass es noch soweit ansprechend sein wird, dass es viele Zuschauer anlocken wird, ist das hier eines von nur wenigen Videos und es dient damit lediglich zu Demonstrationszwecken.
    Also dennoch viel Spaß beim Ansehen von dem, was laut Gericht und Behörde noch möglich sein soll!
    Weitere Erläuterungen in den folgenden Videos:
    • Datenschutz beendet kü...
    • Wichtige Hinweise für ...
    Bad Segeberg, Germany (Google-Maps):
    English: www.google.de/...
    Deutsch: www.google.de/...
    Front Video No.: 1709
    Rechtliche Hinweise zum Kanalinhalt und zu den angefertigten Aufnahmen:
    Es ist möglich, dass Teile von Kennzeichen trotz des Balkens erkennbar sind, jedoch ist für eine eindeutige Identifizierung immer das ganze Kennzeichen entscheidend.
    ...
    Videosequenzen für eigene Projekte lizenzieren? Hier finden Sie mehr Infos: www.fullroadvie...
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