Überbrückungshilfe - Alle Neuerungen im Überblick (Stand 02.02.2021)

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  • Опубліковано 7 лют 2021
  • +++ Achtung +++ Neuerung vom 12.02.2021 +++
    Relevant für Minute 44:30: Im Antrag auf Überbrückungshilfe III ist nunmehr zu bestätigen, dass der Umsatzeinbruch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht. Der Steuerberater muss die Plausibilität dieser Aussage bestätigen!
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    Unser Steuerexperte Marc Golüke zeigt dir alle Neuerungen hinsichtlich der Überbrückungshilfe (Stand 02.02.2021) im Überblick.
    Die zum Video gehörende Skript findest du hier: ims-files-cdn.net/27504/2021_...
    Inhaltsverzeichnis:
    01:44 - Überbrückungshilfe II
    31:50 - Überbrückungshilfe III
    47:37 - Neustarthilfe
    57:58 - Zusammenfassung
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КОМЕНТАРІ • 29

  • @SteuerWebinar
    @SteuerWebinar 3 роки тому +3

    Gutes Video! Klar und verständlich.

  • @annettep9361
    @annettep9361 3 роки тому +1

    Danke für das gute Video. Was ich mir wünsche: mehr Beispiele bei der Zuordnung der Kosten, wie Digitaliserung / IT-Hardware. Kann ich im Zeitraum Jan 2021 - Juni 2021 investieren und mir dann zB. den Februar aussuchen, weil ich da 90% bekomme? Also alle Kosten, auch die, die für die Entwicklung der Website noch bis Juni 2021 anfallen, pauschal mit 20.000 EUR im Februar ansetzen, am Schluss zählt ohnehin der Betrag gem. Abschlussbericht?
    Die Frage gilt eigentlich auch für Baumaßnahmen. Hier können ja pro Monat 20.000 EUR angesetzt werden. Müssen die Kosten in dem Monat entstehen oder ist das egal? Wenn ich Baumaßnahmen im Mai 2020 hatte (also rückwirkend noch geltend machen kann) welchem Monat weise ich die Kosten zu.
    Die Beratungskosten für die Erstellung von Hygienekonzepten (z.B. bei Veranstaltungen/Vermietung von Räumen) laufen über welchen Punkt?
    Leider finden sich hierzu keine Antworten bei den FAQs und die meisten Steuerberater sind damit auch überfordert. Danke im Voraus für Ihre Hilfe.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому +1

      Hallo Annette,
      diese bisher offene Frage wurde inzwischen in die FAQ aufgenommen (2.4 Punkt 14). Hier heißt es nunmehr:
      „Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. Die Kosten März 2020 bis Oktober 2020 können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten.“
      Wobei zu beachten ist, dass es für Baumaßnahmen einen monatlichen Höchstbetrag von 20 TEUR gibt und für Investitionen in Digitalisierung von insgesamt 20 TEUR für den gesamten Förderzeitraum.

    • @annettep9361
      @annettep9361 3 роки тому +1

      @@HaasiTax Hallo Herr Golüke. vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis auf die aktualisierten FAQ. TOP!

  • @hugobosstimbuktu
    @hugobosstimbuktu 3 роки тому +1

    Guten Tag, super Video. Was ist mit Freiberuflern, die erst seit Januar 2020 selbständig sind? Diese können keinen Verlust zu 2019 nachweisen. Danke für Ihre Rückmeldung.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому +1

      Hallo Hugo Boss,
      für die Überbrückungshilfe III können bei Unternehmen, die erst nach dem 1.1.2019 gegründet worden sind, die Vergleichsumsätze wie folgt ermittelt werden: als Vergleichsumsatz wahlweise den durchschnittlichen monatlichen Umsatz des Jahres 2019 heranziehen, den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020. Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde, abstellen.

  • @ganishehu6364
    @ganishehu6364 3 роки тому

    Hallo, danke für das aufschlussreiche Video. Also bedeutet es für mich als Soloselbständigen, der seinen kleinen Barbetrieb erst im August 2020 aufgenommen hat, dass ich mir ab Januar 2021 keine Hilfeleistungen zustehen?
    Danke für Ihre Rückmeldung

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      Ja, das ist leider so. Grundvoraussetzung für die Gewährung der Überbrückungshilfe III/Neustarthilfe ist, dass das Unternehmen bereits am 1.5.2020 am Markt aktiv war. Dies trifft in Ihrem Fall nicht zu.

  • @andreasweissenberger8174
    @andreasweissenberger8174 3 роки тому +1

    Schönen guten Tag, vielen Dank, dieses Video gefällt mir sehr! Eine Frage habe ich: Wird die Corona Soforthilfe Bayern sowie ein LfA-Kredit auch angerechnet? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      Hallo Andreas,
      sowohl die Corona-Soforthilfe , als auch der LfA-Schnellkredit fallen unter die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 und sind in die Höchstbetragsberechnung mit einzubeziehen.

    • @andreasweissenberger8174
      @andreasweissenberger8174 3 роки тому +1

      @@HaasiTax Herzlichen Dank für die Info !

  • @kalligoy9150
    @kalligoy9150 3 роки тому +1

    Sehr gut erklärt. Danke. Eine Frage: Ich bin Einzelunternehmen mit 100% Einkommensausfall (Freizeitbranche) und beschäftige eine fest angestellte Person in der Gleitzone (z.Zt. in Kurzarbeit)... habe ich dann Anspruch auf einen fiktiven Unternehmerlohn? Oder betrifft es ggf. nur Einzelunternehmer ohne fest Angestellte?

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      Hallo Kalli,
      ein fiktiver Unternehmerlohn ist nur für die Ermittlung der sog. ungedeckten Fixkosten anzusetzen, aber niemals für die Berechnung der Überbrückungshilfe als solches. In deinem Fall müsste man prüfen, ob die reguläre Überbrückungshilfe III oder die Neustarthilfe (welche sich nicht an den Kosten sondern an den entfallenen Einnahmen orientiert) die bessere Alternative wäre.

    • @kalligoy8119
      @kalligoy8119 3 роки тому

      Hm, die Antwort verstehe ich nicht ganz, geplant ist es die Ü III zu beantragen, um 90 % der ungedeckten Fixkosten zu erhalten. Da keinerlei Einnahmen vorliegen, war die Frage, ob ich im Rahmen der Ü III dann auch einen fiktiven Unternehmerlohn ansetzen kann?

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      @@kalligoy8119 Bei einem Umsatzeinbruch von 100 % kann Überbrückungshilfe III in Höhe von 90 % der förderfähigen Fixkosten (das ist begrifflich etwas anderes als die ungedeckten Fixkosten) beantragt werden. Ein kalkulatorischer Unternehmerlohn zählt nicht zu den förderfähigen Fixkosten und kann daher nicht angesetzt werden.

  • @renemarquis6796
    @renemarquis6796 3 роки тому

    Super Vortrag! Eine Frage: Sie weisen darauf hin, dass man in den Monaten November und Dezember zusätzlich zur ÜB II auch ÜB III beantragen kann, um nicht gedeckte Fixkosten die in der ÜB III ansetzbar sind erstattet zu bekommen und "aufzustocken". In diesem Zusammenhang wäre eine Aufstellung oder Vergleich der beiden Hilfen in Bezug auf die anzusetzenden Fixkosten sehr nützlich! Kennen Sie da eine Quelle?

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      Hallo Rene,
      ein wesentlicher Unterscheid zwischen der Überbrückungshilfe II und III sind monatlichen Höchstbeträge. Diese belaufen sich bei der Ü-Hilfe II auf 50.000 EUR, bei der Ü-Hilfe III auf 1.500.000 EUR. Die im Rahmen der Ü-Hilfe III zusätzlich begünstigten Kosten kannst du der Skriptbeilage S. 6 unter dem Stichwort „förderfähige Fixkosten“ entnehmen. Das Skript findest du hier: ims-files-cdn.net/27504/2021_Ueberbrueckungshilfe/AnlageUeberbrueckungshilfe04.02.21DF.pdf

  • @annettep9361
    @annettep9361 3 роки тому +1

    Ich habe bitte noch eine Frage, bzw. möchte Klarheit zum Umsatzvergleich. Unter Punkt 2.1. steht:
    Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Kleine und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014) sowie Soloselbständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe KÖNNEN WAHLWEISE den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.. FRAGE: Hat jedes kleine Unternehmen unter 49 MA die Wahlmöglichkeit den Referenz-Monat 2019 ODER Umsatzdurchschnitt 2019 (also Gesamtumsatz 2019 durch 12) heranzuziehen? Oder gilt das nur für die Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet worden sind. Herzlichen Dank im Voraus.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому +1

      Hallo Annette, eine sehr spannende Frage!
      Jedes kleine Unternehmen (unter 50 MA und Umsatzerlöse unter 10 Mio. EUR) hat grundsätzlich die Möglichkeit auf den Umsatzdurchschnitt des Jahres 2019 abzustellen. Hierbei ist lediglich zu beachten, dass man für alle Fördermonate dasselbe Prinzip (Monat des Jahres 2019 oder Durchschnittswert 2019) anwenden muss.
      Neu gegründete Unternehmen haben noch weitergehende Wahlmöglichkeiten zur Ermittlung des Referenzumsatzes (durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder den durchschnittlichen Monatsumsatz in den Monaten Juni bis September 2020).
      Viele Grüße

    • @annettep9361
      @annettep9361 3 роки тому +1

      @@HaasiTax Hallo Herr Golüke, top! Besten Dank für die schnelle und professionelle Antwort. VG

  • @TheAries93
    @TheAries93 3 роки тому

    Es wurden mal eben die Regeln bei Soloselbtstständigen so abgeändert, dass Menschen, die für ÜI und ÜII noch infrage kamen nun bei ÜIII ausgeschlossen sind..
    Bei den bisherigen Hilfen konnte man zum Belegen der Selbstständigkeit alternativ auch den Feb 2020 heranziehen. Bei Ü III gilt nur 2019 (51% müssen Einkünfte [nicht Einnahmen] aus selbstständiger Tätigkeit sein).
    Wenn in diesem Jahr Langzeitprojekte begonnen wurden oder stark investiert wurde konnten die Einkünfte zu gering sein, auch wenn die Einnahmen deutlich höher waren.
    Durch das Weglassen des Februars 2020 als Referenzmöglichkeit ist man nun auf Gedeih und Verderb davon abhängig, wie das Jahr 2019 gelaufen ist. Alles oder Nichts. Es wäre wünschenswert, das diese Alternative wieder aufgenommen wird, ansonsten stehen Einige, denen bisher geholfen wurde im Jahr 2021 ohne jede Hilfe im Lockdown.

  • @UeMit_Li
    @UeMit_Li 3 роки тому

    Leider ist die Erklärung der Neustarthilfe nicht ganz richtig. Soloselbständige dürfen den Zuschuss in voller Höhe behalten, wenn sie Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen haben. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, ist der Zuschuss (anteilig) zurückzuzahlen.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому +1

      Hallo Ümit,
      genauso wird es in dem Video und der Anlage auch dargestellt: Vgl. S. 9 oben. Wenn der Ist-Umsatz über 40 % des Referenzumsatzes liegt, entspricht dies einer Umsatzeinbuße von weniger als 60 %. Heißt im Umkehrschluss: Beträgt der Ist-Umsatz weniger als 40 % des Referenzumsatzes, liegt die Umsatzeinbuße über 60 % und man darf die Neustarthilfe in vollem Umfang behalten. Im Beispiel beträgt der Umsatzrückgang zur 36 %, folglich sind 24 % des Referenzumsatzes zurückzuzahlen.

  • @Sanal_Hayat91
    @Sanal_Hayat91 3 роки тому

    Ich möchte gerne einen Betrieb mit einen Vollzeitmitarbeiter übernehmen bzw neugründen, also habe vorher überhaupt keine Einnahmen erzielt aber werde in der Zukunft nach der Übernahme Fixkosten wie Miete,, Strom etc. haben und leider den Betrieb dann erstmal natürlich auch coronabedingt geschlossen halten.
    Aber der Vorbesitzer dieses Betriebs war klar für die Coronahilfen antragsberechtigt und hat auch Hilfen bekommen.
    Könnte ich also auch Coronahilfe direkt nach der Übernahme bekommen?

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому

      Hallo Isimsiz,
      Unternehmen, die zwar bis zum 31. Oktober 2020 gegründet, aber nach diesem Stichtag verkauft/umgewandelt/aufgespalten wurden, sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern das Unternehmen in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang fortgeführt wird. Zur Ermittlung der Umsatzrückgänge ist in einem solchen Fall auf die Unterlagen des Rechtsvorgängers (USt-VA etc.) abzustellen. Bei Unternehmensfortführung in geringerem Umfang sind entsprechende Kürzungen vorzunehmen.

    • @Sanal_Hayat91
      @Sanal_Hayat91 3 роки тому

      @@HaasiTax vielen Dank für die Information.
      Kennen Sie den Link für den Antrag?

  • @SoundOfMarcAntonio
    @SoundOfMarcAntonio 3 роки тому

    Was ist Mit der Gastronomie und Überbrückungshilfe III? wird der Gesamtumsatz angewendet aus 2019 7% und 19% für die Berechnung der Verluste?oder nur das ausserhaus 7%? Wir haben eine Teilschließung der Firma , und können nur ausserhaus anbieten.

    • @HaasiTax
      @HaasiTax  3 роки тому +1

      Hallo Eiscafé Grava's,
      ab Januar 2021 gibt es keine Besonderheiten mehr hinsichtlich der Gastronomie und der Überbrückungshilfe III. Es wird der vollständige tatsächliche Umsatz aus dem Jahr 2019 (auf Monatsbasis oder auf Basis durchschnittlicher Umsatzzahlen) mit dem tatsächlichen Umsatz im Jahr 2021 (auf Monatsbasis) verglichen, um den Umsatzrückgang zu ermitteln.

    • @SoundOfMarcAntonio
      @SoundOfMarcAntonio 3 роки тому +1

      @@HaasiTax Herzlichen Dank für die Antwort