STEUERLICHE FOLGEN, VERÄUßERUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN EINER IMMOBILIEN-GmbH | Steuerberater erklärt

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  • Опубліковано 19 чер 2024
  • Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei einer Beteiligung von mindestens 1 % an der GmbH greift das Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass nur 60 % des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig sind. Die restlichen 40 % sind steuerfrei.
    Bei einem Verkauf der GmbH an einen anderen Erwerber fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland in der Regel 3,5 % des Kaufpreises.
    Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Immobilien-GmbH sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen, um die steuerlichen Folgen frühzeitig zu berücksichtigen.
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