Ich habe laut Krankenkasse 1.340,34 EUR und muss statt der 140 Euro nun 240 Euro bezahlen. Ich verdiene als Behinderter Lehrer 72 Euro im Monat für je 2 Schulstunden pro Woche. Wer bekommt denn jetzt den errechneten Mehr wert seit ich vom Jobcebter zu SGB XII gekommen bin. Immerhin musste die Assozialkasse 1700Euro nachzahlen und meine Krankenversicherung ist von 140 auf 240 Kopeken gestiegen Verstehen kann ich das nicht, habe immer noch keinen Rollstuhl aber von 0 auf Pflegegrad 1. Schämt sich da niemand
Hallo Drdoli. Nein. Schämen tut sich da wirklich keiner für. Die lachen sich darüber kaputt, wie einfach es ist. Deine Situation hat mein Mitgefühl. Warum zahlst du das? Wrum gehst du arbeiten? Es scheint mir so, als hättest du dann weniger. Oder eventuell musst du gar nicht zaheln, weil du das Geld selber rbauchst. Hast du das mal prüfen lassen? Selbst der Pfändungsbetrag ist doch schon monatlich 1.410 € und für Menschen mit Einschränkungen sogar noch höher. Also der Gerichtsvolzeiher würde dir das Geld nicht abnehmen. Wie du siehst, gibt es aus vielen verschiedenen Richtungen viele Möglichkeiten.
Hallo Krypto, das werde ich pauschal so nicht sagen. Ich meine, dass es nach dem Geld geht. Es gibt ja auch reiche mit Pflegegrad. Diese müssen auch GEZ zahlen.
Danke für deine Worte liebe Hazreti. Es gibt bereits gute Parteien. Da bracht es nicht noch so ein Winzling mit meinem Namen. Ich weiß wie du es meinst, Danke für dein Vertrauen. Ich hab einen guten inneren Kompass mit Menschenliebe und das hilft mir durch diese Welt zu gehen.
Ganz anderes Thema, aber etwas was auch viele nicht wissen (hatte ich neulich im Verwandten-Kreis) dass bei zahnmedizinischer Versorgung auch im Falle einer Erwerbstätigkeit oder Rentenbezug (bei ALG2, Bafög, GruSi sowieso) oftmals trotzdem Anspruch auf 100 Prozent Kostenübernahme (Härtefallregelung) für Zahnersatz besteht! Aktuell bei Singlehaushalt und Einkommen unter 1316 Euro brutto (oder Zweipersonen-Haushalt unter 1810 Euro) besteht Anspruch auf eine solche Härtefallregelung, dH 100 Prozent Kostenübernahme für die Regelversorgung! Gerade viele Rentner mit kleinerer Rente (von denen es wirklich sehr sehr sehr viele gibt die weit unter diese Grenze fallen) oder Geringverdiener, Teilzeitkräfte, Minijobber etc. wissen das nicht und werden ohne die Geltungsmachung bzw. eigene Bentragung des "Härtefalls" beim Zahnarzt mit 25 bis 40 Prozent aus eigener Tasche zur Kasse gebeten, was bei größeren Sanierungsgeschichten (gerade im Alter) nicht selten einen Eigenanteil im vierstelligen Bereich erreicht, welche diese Gruppen oftmals mühselig von ihrem kaum vorhandenen Erspartem (oder kaum zum Leben reichenden Einkünften) bestreiten, oder manchmal dann sogar aus Angst vor den Kosten Ihre nötige Sanierung unnötig aufschieben oder teilweise auslassen, nur aus Unkenntnis über diesen Sachverhalt.
Hallo Cui Bono, genau so ist es. Das kann ich alles bestätigen und find es schön, wie gut du das formuliert hast. 1.316€ ist sehr nah an dem aktuellen Pfändungsbetrag. Diesem wird jeden gelassen und zeigt nochmal deutlich, das man an der Untergrenze ist. Danke für dein Kommentar. Ich find das so gut, dass ich gerne darüber auch ein Video machen würde.
@@paulhilft Toi toi toi :-) Exakt, da liegen viele "Grenzen" in etwa diesem Bereich, auch zB. der Selbstbehalt (nach Düsseldorfer Tabelle) im Falle unterhaltspflichtiger Kinder beginnt erst bei einem Netto-Einkommen über 1160 Euro.
Man ist sooo wütend, auf unsere Behörde und all die uns ausnehmen, wie ein Weihnachtsgans!!! Danke für deine Ehrlichkeit. Meine Mutter hat endlich '' verdiente '' Rente von 350 Euro zu bekommen. Was soll sie mit dem Geld anfangen?? Wie machen wir denn am besten mit GEZ?
Mit der geringen Summe kann sie Aufstocken. Dann bekommt sie vom Sozialamt Grundsicherung. Bis zu der Grenze, die das Existenzminimum in deiner Region ist. Es kann sich sogar lohnen, eine kleine Wohnung zu mieten und so altersgerecht besser zu leben. Das Existenzminimum ist bei uns gerade 1.450€. Auch das Gas wird übernommen. Ich kann dich gut verstehen. Es ist gemeint. Das sind halt die Beamte von Deutschland. Das ist Demokratie. Deine Mutter ist von der GEZ befreit.
@@paulhilft Wir sind gerade dabei, daß zu entscheiden ob Grundsicherung zu beeintragen oder sich Pflegegrad zu sichern. Vorausgesetzt sie muß daß auch bekommen natürlich. Man hat uns gesagt, daß uns minimum 2 zustehen würde. sie ist psychisch total am Ende. verwirrt, bringt die Sachen durcheinander. völlig orientierungslos. Urzeiten und zeiten existieren für sie nicht mehr. Sich pflegen oder die Wohnung tut sie auch lange nicht mehr. Was würdest du sagen, was wäre besser für uns?!
Grundsicherung UND Pflegegeld sind möglich. Ich lebe Ähnlich und habe über 35.000 € im Jahr an Leistungen die in meine Richtung gehen. Es lohnt sich. Wenn deine Mutter so wenig kann, dann kommt eher Pflegegrad 3 oder 4 dabei raus. Bereite dich mit meinen anderen Videos vor. Dann weißt du, worauf es ankommt. Ich empfehle dir, erstmal zu verstehen, dass die Grundsicherung euch einige Hundert Euro bringen. Eventuell stellst du noch diesen Monat einen Antrag. Du hast nichts zu verlieren. Eventuell sogar ein Tausender im Monat mehr, für deine Mutter. Die GEZ nicht zahlen und sich in den nächsten Monate auf die Beantragung eines Pflegegrads vorzubereiten. Es ist noch wichtig, wovon du lebst und wie deine Wohnsituation ist.
@@paulhilft Bin 37 und habe eine Tochter! Arbeite 30 St die Woche. Die Mutti wohnt natürlich nicht bei uns. In der Wohnung kommt die noch zu recht, naja bis aufs aufräumen, essen vorbereiten und so. Einfache primitive Aufgaben wie Aufstehen, Essen und Fernsehen werden erledigt. Alles andere interessiert sie nicht mehr. Außerhalb der Wohnung kommt die natürlich nicht mehr klar, da müssen wir alles regeln. Na gut, den Weg für die Einkäufe findet die noch, aber die Ärzte und ähnliches nicht mehr
Hallo Katarina, wenn du beweisen kannst, Steuererklärung, Mietvertrag, sonstige Ausgaben, dass du auch die letzten Jahre so wenig Geld hattest, werden die dir das Geld zurückgeben. Das ist ganz normal und auch so vorgesehen. Ich weiß leider nicht aus dem Kopf, wie lange man sich Rückwirkend befreien kann. Ich meine 3 oder 4 Jahre sind möglich. Die sofortige Zahlungsverweigerrung ist die etwas extrovertiertere Art. Natürlich kann man denen auch Einkommen und Mietausgaben senden, und so parallel die Zahlung einstellen, bis sich das geklärt hat. Oder Kontoauszüge, gerne geschwärzt, sind auch gute Belege. Da darf jeder seinen Weg finden.
@@paulhilft Ich müsste einen Antrag auf Erstattung stellen? Weißt du vielleicht, ob mir, wenn ich tatsächlich eine Erstattung erhalten würde, das jetzt als Einkommen angerechnet würde? Jetzt bin ich nämlich Alg2 Empfängerin. Danke dir :-)
Wenn du von der Behörde Geld zurückbekommen willst, musst du dies beantragen. Dann wird dein Antrag bearbeitet und falls alles passt, bekommst du ganz normal das Geld überwiesen. Das Geld ist ja keine Einnahme. Es ist ja kein neues Geld was durch Arbeit entstanden ist. Hättest du das damals nicht bezahl, dann würde es die ganze Zeit in deiner Spardose liegen. Und man darf Geld in der Spardose haben. (Sogar auf dem Bankkonto) Das Amt, wird es somit nicht verrechnen.
Wie hast du dass denn alleine mit Arbeitslosengeld durchbekommen? So wie ich die einschätze, wird dass alleine mit dem Hinweis auf den geringen Verdienst bei denen nicht fruchten. Dann kommt im besten Fall der Hinweis auf einen Befreiungsantrag wegen Härtefall.
Wie genau meinst du das? Ist deine Frage auf mich bezogen oder allgemein ALG1? Ich habe den Befreiungsversuches von den Sozialbehörden. Der liegt immer bei. Im ALG1 zeigt man einfach denen, dass man weniger hat. Alles hinschicken. Mietvertrag und so. Dann geben sie nach mehrmaligen Murren eine eigene Befreiung.
@@paulhilft Ah ok danke. Meine Frage bezieht sich einfach darauf, wenn man nur Arbeitslosengeld bekommt. Den ALG1 Bescheid alleine sollen sie ja lt. Internet nicht annehmen wollen. Aber so weiß ich, was ich zu tun habe, wenn ich die Aufstockung mit Bürgergeld nicht bekommen sollte. Danke :)
Danke dass du fragst. Es kommt drauf an. Bei vielen ist das ALG1 mittlerweile nicht ausreichend. Diese könnten mit ALG2 aufstocken. Müssen das aber nicht. Wenn es aber so niedrig ist, kann man sich befreien lassen. Finde heraus, wie viel die ALG2 (Hartz4 / Bürgergeld) es in deiner Region gibt. Wie viel ist die Maximale Miete und dann diese 502e drauf rechnen. Wenn du diese Summe nicht vom ALG1 bekommst, dan bist du automatsich auch befreit. Dafür senden man den genau diese Begründung und Mietvertrag zu. Abwarten. Du kannst nichts verlieren.
Lieber Paul, hab Dich gerade entdeckt, Dich schickt der Himmel!
Abo dagelassen für Dich, alles Gute wünsche ich Dir von Herzen 🙏💝😘
♡ lichst Chris 🌹 🐢
Danke für deine ganze mühe ❤
Ich habe laut Krankenkasse 1.340,34 EUR und muss statt der 140 Euro nun 240 Euro bezahlen. Ich verdiene als Behinderter Lehrer 72 Euro im Monat für je 2 Schulstunden pro Woche. Wer bekommt denn jetzt den errechneten Mehr wert seit ich vom Jobcebter zu SGB XII gekommen bin. Immerhin musste die Assozialkasse 1700Euro nachzahlen und meine Krankenversicherung ist von 140 auf 240 Kopeken gestiegen
Verstehen kann ich das nicht, habe immer noch keinen Rollstuhl aber von 0 auf Pflegegrad 1. Schämt sich da niemand
Hallo Drdoli. Nein. Schämen tut sich da wirklich keiner für. Die lachen sich darüber kaputt, wie einfach es ist.
Deine Situation hat mein Mitgefühl. Warum zahlst du das? Wrum gehst du arbeiten? Es scheint mir so, als hättest du dann weniger. Oder eventuell musst du gar nicht zaheln, weil du das Geld selber rbauchst. Hast du das mal prüfen lassen?
Selbst der Pfändungsbetrag ist doch schon monatlich 1.410 € und für Menschen mit Einschränkungen sogar noch höher. Also der Gerichtsvolzeiher würde dir das Geld nicht abnehmen.
Wie du siehst, gibt es aus vielen verschiedenen Richtungen viele Möglichkeiten.
Hallo. Paul wenn man Pflege Grad 1 9der 2 hat wäre man auch befreit . du bist echt toll
liebe Grüße
Hallo Krypto, das werde ich pauschal so nicht sagen. Ich meine, dass es nach dem Geld geht. Es gibt ja auch reiche mit Pflegegrad. Diese müssen auch GEZ zahlen.
Ich finde es sehr gut was du machst 👌🏽
Gründe eine Partei Paul , ich würde dich wählen . Grüße aus der Stadt wo die Busse fliegen 😉
Danke für deine Worte liebe Hazreti. Es gibt bereits gute Parteien. Da bracht es nicht noch so ein Winzling mit meinem Namen. Ich weiß wie du es meinst, Danke für dein Vertrauen. Ich hab einen guten inneren Kompass mit Menschenliebe und das hilft mir durch diese Welt zu gehen.
Ganz anderes Thema, aber etwas was auch viele nicht wissen (hatte ich neulich im Verwandten-Kreis) dass bei zahnmedizinischer Versorgung auch im Falle einer Erwerbstätigkeit oder Rentenbezug (bei ALG2, Bafög, GruSi sowieso) oftmals trotzdem Anspruch auf 100 Prozent Kostenübernahme (Härtefallregelung) für Zahnersatz besteht! Aktuell bei Singlehaushalt und Einkommen unter 1316 Euro brutto (oder Zweipersonen-Haushalt unter 1810 Euro) besteht Anspruch auf eine solche Härtefallregelung, dH 100 Prozent Kostenübernahme für die Regelversorgung! Gerade viele Rentner mit kleinerer Rente (von denen es wirklich sehr sehr sehr viele gibt die weit unter diese Grenze fallen) oder Geringverdiener, Teilzeitkräfte, Minijobber etc. wissen das nicht und werden ohne die Geltungsmachung bzw. eigene Bentragung des "Härtefalls" beim Zahnarzt mit 25 bis 40 Prozent aus eigener Tasche zur Kasse gebeten, was bei größeren Sanierungsgeschichten (gerade im Alter) nicht selten einen Eigenanteil im vierstelligen Bereich erreicht, welche diese Gruppen oftmals mühselig von ihrem kaum vorhandenen Erspartem (oder kaum zum Leben reichenden Einkünften) bestreiten, oder manchmal dann sogar aus Angst vor den Kosten Ihre nötige Sanierung unnötig aufschieben oder teilweise auslassen, nur aus Unkenntnis über diesen Sachverhalt.
Hallo Cui Bono,
genau so ist es. Das kann ich alles bestätigen und find es schön, wie gut du das formuliert hast. 1.316€ ist sehr nah an dem aktuellen Pfändungsbetrag. Diesem wird jeden gelassen und zeigt nochmal deutlich, das man an der Untergrenze ist.
Danke für dein Kommentar. Ich find das so gut, dass ich gerne darüber auch ein Video machen würde.
@@paulhilft Toi toi toi :-)
Exakt, da liegen viele "Grenzen" in etwa diesem Bereich, auch zB. der Selbstbehalt (nach Düsseldorfer Tabelle) im Falle unterhaltspflichtiger Kinder beginnt erst bei einem Netto-Einkommen über 1160 Euro.
Man ist sooo wütend, auf unsere Behörde und all die uns ausnehmen, wie ein Weihnachtsgans!!! Danke für deine Ehrlichkeit. Meine Mutter hat endlich '' verdiente '' Rente von 350 Euro zu bekommen. Was soll sie mit dem Geld anfangen?? Wie machen wir denn am besten mit GEZ?
Mit der geringen Summe kann sie Aufstocken. Dann bekommt sie vom Sozialamt Grundsicherung. Bis zu der Grenze, die das Existenzminimum in deiner Region ist. Es kann sich sogar lohnen, eine kleine Wohnung zu mieten und so altersgerecht besser zu leben.
Das Existenzminimum ist bei uns gerade 1.450€. Auch das Gas wird übernommen.
Ich kann dich gut verstehen. Es ist gemeint. Das sind halt die Beamte von Deutschland. Das ist Demokratie.
Deine Mutter ist von der GEZ befreit.
@@paulhilft
Wir sind gerade dabei, daß zu entscheiden ob Grundsicherung zu beeintragen oder sich Pflegegrad zu sichern. Vorausgesetzt sie muß daß auch bekommen natürlich. Man hat uns gesagt, daß uns minimum 2 zustehen würde. sie ist psychisch total am Ende. verwirrt, bringt die Sachen durcheinander. völlig orientierungslos. Urzeiten und zeiten existieren für sie nicht mehr. Sich pflegen oder die Wohnung tut sie auch lange nicht mehr. Was würdest du sagen, was wäre besser für uns?!
Grundsicherung UND Pflegegeld sind möglich. Ich lebe Ähnlich und habe über 35.000 € im Jahr an Leistungen die in meine Richtung gehen. Es lohnt sich.
Wenn deine Mutter so wenig kann, dann kommt eher Pflegegrad 3 oder 4 dabei raus. Bereite dich mit meinen anderen Videos vor. Dann weißt du, worauf es ankommt.
Ich empfehle dir, erstmal zu verstehen, dass die Grundsicherung euch einige Hundert Euro bringen. Eventuell stellst du noch diesen Monat einen Antrag. Du hast nichts zu verlieren. Eventuell sogar ein Tausender im Monat mehr, für deine Mutter. Die GEZ nicht zahlen und sich in den nächsten Monate auf die Beantragung eines Pflegegrads vorzubereiten.
Es ist noch wichtig, wovon du lebst und wie deine Wohnsituation ist.
@@paulhilft
Bin 37 und habe eine Tochter! Arbeite 30 St die Woche. Die Mutti wohnt natürlich nicht bei uns. In der Wohnung kommt die noch zu recht, naja bis aufs aufräumen, essen vorbereiten und so. Einfache primitive Aufgaben wie Aufstehen, Essen und Fernsehen werden erledigt. Alles andere interessiert sie nicht mehr. Außerhalb der Wohnung kommt die natürlich nicht mehr klar, da müssen wir alles regeln. Na gut, den Weg für die Einkäufe findet die noch, aber die Ärzte und ähnliches nicht mehr
Lustig... im Video hat der liebe Paul noch unter 500 Abonnenten... Wann hast du das Video aufgenommen?
ca Juni 2022. Die Cutter hatten Urlaub. =)
Cool das dir das aufgefallen ist. ^^
hallo Paul habe dich gerade entdeckt ..ja die GEZ die Gangster .
Hallo Paul, funktioniert das auch rückwirkend? Dann müsste man das Geld ja zurückfordern. Oder funktioniert dieser Weg nur über Zahlungsverweigerung?
Hallo Katarina,
wenn du beweisen kannst, Steuererklärung, Mietvertrag, sonstige Ausgaben, dass du auch die letzten Jahre so wenig Geld hattest, werden die dir das Geld zurückgeben. Das ist ganz normal und auch so vorgesehen.
Ich weiß leider nicht aus dem Kopf, wie lange man sich Rückwirkend befreien kann. Ich meine 3 oder 4 Jahre sind möglich.
Die sofortige Zahlungsverweigerrung ist die etwas extrovertiertere Art. Natürlich kann man denen auch Einkommen und Mietausgaben senden, und so parallel die Zahlung einstellen, bis sich das geklärt hat.
Oder Kontoauszüge, gerne geschwärzt, sind auch gute Belege.
Da darf jeder seinen Weg finden.
@@paulhilft Ich müsste einen Antrag auf Erstattung stellen? Weißt du vielleicht, ob mir, wenn ich tatsächlich eine Erstattung erhalten würde, das jetzt als Einkommen angerechnet würde? Jetzt bin ich nämlich Alg2 Empfängerin. Danke dir :-)
Wenn du von der Behörde Geld zurückbekommen willst, musst du dies beantragen. Dann wird dein Antrag bearbeitet und falls alles passt, bekommst du ganz normal das Geld überwiesen.
Das Geld ist ja keine Einnahme. Es ist ja kein neues Geld was durch Arbeit entstanden ist. Hättest du das damals nicht bezahl, dann würde es die ganze Zeit in deiner Spardose liegen. Und man darf Geld in der Spardose haben. (Sogar auf dem Bankkonto)
Das Amt, wird es somit nicht verrechnen.
@@paulhilft Danke dir 🙂
Wie hast du dass denn alleine mit Arbeitslosengeld durchbekommen? So wie ich die einschätze, wird dass alleine mit dem Hinweis auf den geringen Verdienst bei denen nicht fruchten. Dann kommt im besten Fall der Hinweis auf einen Befreiungsantrag wegen Härtefall.
Wie genau meinst du das? Ist deine Frage auf mich bezogen oder allgemein ALG1?
Ich habe den Befreiungsversuches von den Sozialbehörden. Der liegt immer bei.
Im ALG1 zeigt man einfach denen, dass man weniger hat. Alles hinschicken. Mietvertrag und so. Dann geben sie nach mehrmaligen Murren eine eigene Befreiung.
@@paulhilft Ah ok danke. Meine Frage bezieht sich einfach darauf, wenn man nur Arbeitslosengeld bekommt. Den ALG1 Bescheid alleine sollen sie ja lt. Internet nicht annehmen wollen. Aber so weiß ich, was ich zu tun habe, wenn ich die Aufstockung mit Bürgergeld nicht bekommen sollte. Danke :)
Danke dass du fragst. Es kommt drauf an. Bei vielen ist das ALG1 mittlerweile nicht ausreichend. Diese könnten mit ALG2 aufstocken. Müssen das aber nicht. Wenn es aber so niedrig ist, kann man sich befreien lassen.
Finde heraus, wie viel die ALG2 (Hartz4 / Bürgergeld) es in deiner Region gibt. Wie viel ist die Maximale Miete und dann diese 502e drauf rechnen. Wenn du diese Summe nicht vom ALG1 bekommst, dan bist du automatsich auch befreit.
Dafür senden man den genau diese Begründung und Mietvertrag zu. Abwarten. Du kannst nichts verlieren.