Herzichen Dank! Super Video, habe nochmal was dazu gerlernt! Nur noch zwei Fragen: Was ist denn, wenn ein Elternteil zum Beispiel von Jugendlichen, die ich bei einem Workshop aufnehmen lassen will zwar erziehungsberechtigt, aber nicht mehr auffindbar z.B. abgehauen ist? Oder, wenn es unter täglichem Drogeneinfluss oder psychisch nicht "zurechnungfähig" ist, das andere Elternteil, aber unterschreiben will? Und Zusatzfrage: Warum unterschreiben Jdgl. ab 14 Jahren auch, obwohl sie trotzdem die Einwilligung/Unterschrift der Eltern brauchen? Wegen Haftbarkeit? Beste Grüße, RCK
Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Zimmerei ihr Werk zeigen will und davon ein Foto posted? Darf man das, da es ja in die Privatsphäre der Kunden eingreift, oder?
Ein Video von Kanzlei WBS : Recht für UA-camr: Kann man eine Einverständnis widerrufen? | sagt hier aber was ganz anderes. Das eine Zustimmung im Video reicht und man so gut wie keine Chance hat dagegen vor zu gehen, wenn man eingewilligt hat.
Hallo, das von dir angesprochene Video von WBS stammt aus dem Jahr 2015. Damals galt noch nicht die DSGVO. Die Einwilligungen wurden zu dem Zeitpunkt noch nach dem KUG geregelt. Nach dem KUG kann man tatsächlich nicht so einfach widerrufen. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zur DSGVO. Gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann man eine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Viele Grüße Tobias Röttger
Ich würde Nein sagen. Gerade im Arbeitsverhältnis sind wegen des Ober- / Unterordnungsverhältnis an die Freiwilligkeit einer Einwilligung hohe Anforderungen zu stellen. Wenn natürlich die primäre Aufgabe des oder der Arbeitnehmerin bspw. die Erstellung von Social Media Werbe Videos, in denen sie vor der Kamera stehen, sollte man sich überlegen, ob man für den Job geeignet ist, wenn man das nicht möchte. Arbeitet man bspw. in der Buchhaltung, gibt es keinen Grund, warum man eine solche "Filmklausel" akzeptieren sollte. Viele Grüße Tobias
Sehr gutes Video! Danke!
Herzichen Dank! Super Video, habe nochmal was dazu gerlernt! Nur noch zwei Fragen: Was ist denn, wenn ein Elternteil zum Beispiel von Jugendlichen, die ich bei einem Workshop aufnehmen lassen will zwar erziehungsberechtigt, aber nicht mehr auffindbar z.B. abgehauen ist? Oder, wenn es unter täglichem Drogeneinfluss oder psychisch nicht "zurechnungfähig" ist, das andere Elternteil, aber unterschreiben will? Und Zusatzfrage: Warum unterschreiben Jdgl. ab 14 Jahren auch, obwohl sie trotzdem die Einwilligung/Unterschrift der Eltern brauchen? Wegen Haftbarkeit?
Beste Grüße, RCK
Wie sieht es eigentlich aus, wenn eine Zimmerei ihr Werk zeigen will und davon ein Foto posted? Darf man das, da es ja in die Privatsphäre der Kunden eingreift, oder?
Ein Video von Kanzlei WBS : Recht für UA-camr: Kann man eine Einverständnis widerrufen? | sagt hier aber was ganz anderes. Das eine Zustimmung im Video reicht und man so gut wie keine Chance hat dagegen vor zu gehen, wenn man eingewilligt hat.
Hallo, das von dir angesprochene Video von WBS stammt aus dem Jahr 2015. Damals galt noch nicht die DSGVO. Die Einwilligungen wurden zu dem Zeitpunkt noch nach dem KUG geregelt. Nach dem KUG kann man tatsächlich nicht so einfach widerrufen. Dies ist ein fundamentaler Unterschied zur DSGVO. Gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann man eine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Viele Grüße Tobias Röttger
Ist eine Einwilligung "freiwillig", wenn sie Bedingung dafür ist den Arbeitsvertrag unterschreiben zu dürfen?
Ich würde Nein sagen. Gerade im Arbeitsverhältnis sind wegen des Ober- / Unterordnungsverhältnis an die Freiwilligkeit einer Einwilligung hohe Anforderungen zu stellen. Wenn natürlich die primäre Aufgabe des oder der Arbeitnehmerin bspw. die Erstellung von Social Media Werbe Videos, in denen sie vor der Kamera stehen, sollte man sich überlegen, ob man für den Job geeignet ist, wenn man das nicht möchte. Arbeitet man bspw. in der Buchhaltung, gibt es keinen Grund, warum man eine solche "Filmklausel" akzeptieren sollte. Viele Grüße Tobias
schön das Sie das bringen aber mein Videoklau von RTL ist natürlich egal - email hatte ich Ihnen schon geschrieben
P.S. das soll jetzt in keinster Weise heißen das sie mich vertreten müssen aber der ärger ist groß
Interessant. Was war denn das für ein Video? RTL sollte man das eigentlich nicht durchgehen lassen.
Hallo @@nichtsicher4597, ich habe Ihnen per Mail geantwortet. Viele Grüße Tobias Röttger