Hallo Ralf, erstmal nochmals vielen Dank für die im Januar 2023 große Hilfe Ihrer Videos zur Grundsteuererklärung. Damals hatte ich diese für Haus und Garage (separat) von meinem Vater und für Haus und Garage (auch separat) für uns selbst gemacht. Mittlerweile gehört mir mein Elternhaus plus die Garage auch. Somit sind es 4 Grundsteuererklärungen gewesen. Da ich damals bei meinem Elternhaus einen Fehler gemacht hatte mit der Wohnfläche, hatte ich diese IN der Frist nochmal neu gemacht, wo es ja immer hieß, dass die letzte Grundsteuererklärung gilt. Das alles war im Januar 2023. Im März bekam ich dann die falsche Berechnung, gegen die ich sofort Widerspruch eingelegt habe. Nicht gegen die Grundsteuer selbst, was hier ja Thema ist, sondern gegen die falschen Berechnungen. Da ich auch ein Jahr später immer noch nichts gehört hatte vom Finanzamt, rief ich dort an und sagte, dass ich immer noch auf der falschen Berechnung sitze, die ja unnötiger Weise rausgegangen ist vom Finanzamt, und ob mein Widerspruch überhaupt berücksichtigt wurde. Der Herr am Telefon erklärte, dass mein Widerspruch, der ja nichts mit den Widersprüchen gegen die Grundsteuer zu tun hat, auf jeden Fall bearbeitet und auch berücksichtigt wird. Es sei nur eben durch die anderen Widersprüch gegen die Grundsteuer soviel zu bearbeiten, die wie er meinte, sowieso zu nichts führen aber eben trotzdem abgehakt werden müssen, dass DIE gerechtfertigten Widersprüche dadurch noch dauern... Darauf habe ich mich verlassen, und tatsächlich, gestern am 17.10.24 habe ich im ersten Brief die korrigierte Äquivalenzberechnung bekommen mit der Erläuterung, dass mir die korrigierte Grundsteuermessbetragsberechnung in einem separaten Brief auch noch zugesandt wird und sich damit mein Widerspruch erledigt hätte. So, hat die Korrektur geklappt, kommt nun nur in 2 Briefen. UND was ich auch noch sagen wollte zum Hebesatz, der ist längst von unserer Stadt erhöht worden. Und zwar zum 01.01.2024 und gilt bis zum 31.12.2024. GELTEN bedeutet, dass der Hebesatz bleibt, das war ein Schreiben der Stadt im Januar diesen Jahres aber ab dem 01.01. 2025 sich die Preise nochmal ändern, da das Finanzamt dann noch die genaue Grundsteuer berechnet. Dafür ist dieses Jahr durch den erhöhten Hebesatz schon alles gestiegen, insgesamt um knapp 64 Euro. Daher glaube ich nicht, dass der Widerspruch zum Ruhen der Grundsteuer was bringt, denn man hätte dann ja auch noch vorab der Stadt mit der Anhebung des Hebesatzes widersprechen müssen, und ich glaube nicht, dass man das hätte können. Wäre auch teilweise zum Nachteil, denn die Hebesätze bleiben, und würde es bei uns ruhen, wären unsere Garagen ziemlich teuer geworden, die ja ab nächstem Jahr grundsteuermäßig GRATIS sind. Und zu dem Antrag auf Härtefall....da habe ich gelesen, dass man sich MIT dem Antrag beim Finanzamt vor denen "total nackig" machen muss, dass heißt, wenn man zwar ein kleines Einkommen hat aber was Erspartes hat, muss man das ALLES angeben und darlegen. Das darf man nicht vergessen, dazu zu sagen. Ich bin eigentlich auch ganz froh, dass wir in Niedersachsen eigentlich nicht so ein unfaires Grundsteuermodell haben, natürlich ist alles, was teurer wird nicht ganz fair....aber Baden-Württemberg & Co. DAS ist unfair und da würde ich auch sofort Einspruch erhoben haben!
Ich denke es kommt auf den Einzelfall drauf an. Bei mir zum Beispiel ist es so, das hatte ich ja in einem Video schon einmal erwähnt, dass mein Grundsteuer-Messbetrag neun Euro höher ist als der vorherige. Deshalb habe ich auch kein Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Allerdings gibt es bestimmt noch andere Fälle, und vor allen Dingen erst nächstes Jahr wissen wir ja, welche Hebesätze eigentlich gelten. Die Kommunen und Städte dürfen nicht mehr einnehmen, als sie in 2024 laut ihrem Plan eingenommen hätten. D.h. es wird Gewinner und Verlierer geben. Ich wohne in einer ländlichen Gegend und ich habe von einigen Bekannten gehört die deutliche Grundsteuermessbetrags Erhöhungen haben, weil die Grundstückswerte aufgrund der gestiegenen Bodenrichtwerte massiv angestiegen sind. Und hier auf dem Land sind die Grundstücke in der Regel etwas größer, zum Beispiel auch ehemalige Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke die heute als Wohngrundstücke genutzt werden. D.h. es wird wahrscheinlich für einige nächstes Jahr deutlich teurer und in solchen Fällen könnten die dann Ruhen des Verfahrens beantragen, das muss das Finanzamt gewähren. Das bedeutet zwar, dass man die Grundsteuer weiter zahlen muss, wenn man den Aussetzungs-Antrag nicht stellt, aber man hat zumindest noch ne Chance, später in die Bescheide reinzukommen. Wobei ich selbst auch nicht davon ausgehe, dass es in Niedersachsen zum Erfolg führt. Aber ich sag mal, so ein Schreiben für Ruhen des Verfahrens kostet nichts außer Zeit. Das muss dann auch jeder für sich selbst entscheiden. Und ich hab ja ganz zu Beginn schon gesagt, als ich mit den Grundsteuer Videos angefangen habe, dass ich halt immer über Neuigkeiten informiere, die ich erfahre.
@@Finanzenleichtgemacht Hallo Ralf, danke für die Antwort. Also die Hebesätze bei mir in Hannover sind zum 01.01. 24 von 600 auf 700 angebhoben worden, das steht in dem Schreiben der Stadt vom Anfang diesen Jahres, und dadurch ergibt sich, lt. deren Rechnung für DIESES Jahr eine höhere Grundsteuer nach deren "Grundsteuer PLAN B" wie sie es nennen, und dieser "Grundsteuer Plan B" läuft zum 31.12.2024 dann aus, und es wird ein Neuer berechnet, aufgrund der Zahlen vom Finanzamt, die 2025 dann dazu kommen, so steht es im Schreiben vom Anfang diesen Jahres der Stadt. Nächstes Jahr ändern sich die Hebesätze nicht mehr, das war DIESES Jahr. Und das hab ich in einem alten MARKT Bericht von 2023 für 2024 heute auch gehört, als ich über UA-cam einen Vorschlag zu dieser Fernsehsendung bekam. Da wurde auch gemeint, dass man bei Baden Württemberg auf jeden Fall Einspruch einlegen sollte, genau wie bei Rheinland Pfalz. Würde ich wie gesagt aus Gerechtigkeitsgründen sowieso machen, wenn ich dort wohnen würde. Niedersachsen, Bayern, Hessen und noch ein 4. Bundesland, da wäre es wegen dem konformen Modell nicht nötig und wahrscheinlich sowieso aussichts- und sinnlos. In diesem Video hatten Sie auch irgendwas von Zinsen bei ruhender Grundsteuer gesagt, falls die Klagen abgewiesen werden. Das wäre es mir in unserem Bundesland nicht wert. Woher weiß ich denn meinen alten Grundsteuermessbetrag von 2022? Sie schreiben, dass der Neue bei Ihnen 9 Euro darüber liegt. Ich hab mein Haus jetzt schon fast 25 Jahre und noch nie vorher einen Grundsteuermessbetrag irgendwo gesehen, auch nicht in den Stadtgebühren. Das Gleiche gilt auch für mein Elternhaus, dass ich ja mit allen Papieren nun seit diesem Jahr habe...!?! Da habe ich nirgendwo Vergleichswerte. Ich habe die Wohn- und Grundstücksflächen nur verglichen, ob die richtig übernommen wurden.
@@Finanzenleichtgemacht hallo Ralf, bei uns in Hannover wurden die Hebesätze schon Anfang 2024 raufgesetzt und werden auch so bleiben. Aufgrund der erhöhten Hebesätze, sind alles Stadtausgaben inclusive der Grundsteuer auch in diesem Jahr dementsprechend gestiegen. Das die Hebesätze 2024 erhöht werden, wurde schon in einer Fernsehfolge von Markt im Jahr 2023 erwähnt. Im nächsten Jahr 2025 verändern sich die Beiträge nur nochmal explzit die Grundsteuer betreffend aufgrund der Berechnungen des Finanzamts mit der neuen Grundsteuer, so steht es im Schreiben der Stadt. Grundsteuermessbetrag oder Äquivalenzbetrag kann ich als Vergleich leider nirgends finden, was die Papiere meiner Häuser für die Vorjahre betrifft. Ich habe lediglich die Grundstücks- und Wohnflächengrößen verglichen, ob die korrekt übernommen wurden von meiner Grundsteuererklärung. Dies nochmal abgekürzt, weil meine Antwort an Sie auf Ihre Antwort, und meine Fragen dazu, die ich jetzt nicht nochmal stellen möchte, nicht veröffentlicht wurden. Daher jetzt nur die starren Eckpunkte, dass wir ja beide in Niedersachsen sind aber die Informationen doch irgendwie auseinandergehen, was die Ergebnisse betrifft. Danke trotzdem auch nochmal für die 2. Antwort.
Hallo Ralf, erstmal nochmals vielen Dank für die im Januar 2023 große Hilfe Ihrer Videos zur Grundsteuererklärung.
Damals hatte ich diese für Haus und Garage (separat) von meinem Vater und für Haus und Garage (auch separat) für uns selbst gemacht. Mittlerweile gehört mir mein Elternhaus plus die Garage auch. Somit sind es 4 Grundsteuererklärungen gewesen.
Da ich damals bei meinem Elternhaus einen Fehler gemacht hatte mit der Wohnfläche, hatte ich diese IN der Frist nochmal neu gemacht, wo es ja immer hieß, dass die letzte Grundsteuererklärung gilt. Das alles war im Januar 2023.
Im März bekam ich dann die falsche Berechnung, gegen die ich sofort Widerspruch eingelegt habe. Nicht gegen die Grundsteuer selbst, was hier ja Thema ist, sondern gegen die falschen Berechnungen.
Da ich auch ein Jahr später immer noch nichts gehört hatte vom Finanzamt, rief ich dort an und sagte, dass ich immer noch auf der falschen Berechnung sitze, die ja unnötiger Weise rausgegangen ist vom Finanzamt, und ob mein Widerspruch überhaupt berücksichtigt wurde.
Der Herr am Telefon erklärte, dass mein Widerspruch, der ja nichts mit den Widersprüchen gegen die Grundsteuer zu tun hat, auf jeden Fall bearbeitet und auch berücksichtigt wird. Es sei nur eben durch die anderen Widersprüch gegen die Grundsteuer soviel zu bearbeiten, die wie er meinte, sowieso zu nichts führen aber eben trotzdem abgehakt werden müssen, dass DIE gerechtfertigten Widersprüche dadurch noch dauern...
Darauf habe ich mich verlassen, und tatsächlich, gestern am 17.10.24 habe ich im ersten Brief die korrigierte Äquivalenzberechnung bekommen mit der Erläuterung, dass mir die korrigierte Grundsteuermessbetragsberechnung in einem separaten Brief auch noch zugesandt wird und sich damit mein Widerspruch erledigt hätte.
So, hat die Korrektur geklappt, kommt nun nur in 2 Briefen. UND was ich auch noch sagen wollte zum Hebesatz, der ist längst von unserer Stadt erhöht worden. Und zwar zum 01.01.2024 und gilt bis zum 31.12.2024. GELTEN bedeutet, dass der Hebesatz bleibt, das war ein Schreiben der Stadt im Januar diesen Jahres aber ab dem 01.01. 2025 sich die Preise nochmal ändern, da das Finanzamt dann noch die genaue Grundsteuer berechnet.
Dafür ist dieses Jahr durch den erhöhten Hebesatz schon alles gestiegen, insgesamt um knapp 64 Euro. Daher glaube ich nicht, dass der Widerspruch zum Ruhen der Grundsteuer was bringt, denn man hätte dann ja auch noch vorab der Stadt mit der Anhebung des Hebesatzes widersprechen müssen, und ich glaube nicht, dass man das hätte können.
Wäre auch teilweise zum Nachteil, denn die Hebesätze bleiben, und würde es bei uns ruhen, wären unsere Garagen ziemlich teuer geworden, die ja ab nächstem Jahr grundsteuermäßig GRATIS sind.
Und zu dem Antrag auf Härtefall....da habe ich gelesen, dass man sich MIT dem Antrag beim Finanzamt vor denen "total nackig" machen muss, dass heißt, wenn man zwar ein kleines Einkommen hat aber was Erspartes hat, muss man das ALLES angeben und darlegen. Das darf man nicht vergessen, dazu zu sagen.
Ich bin eigentlich auch ganz froh, dass wir in Niedersachsen eigentlich nicht so ein unfaires Grundsteuermodell haben, natürlich ist alles, was teurer wird nicht ganz fair....aber Baden-Württemberg & Co. DAS ist unfair und da würde ich auch sofort Einspruch erhoben haben!
Ich denke es kommt auf den Einzelfall drauf an. Bei mir zum Beispiel ist es so, das hatte ich ja in einem Video schon einmal erwähnt, dass mein Grundsteuer-Messbetrag neun Euro höher ist als der vorherige. Deshalb habe ich auch kein Einspruch beim Finanzamt eingelegt. Allerdings gibt es bestimmt noch andere Fälle, und vor allen Dingen erst nächstes Jahr wissen wir ja, welche Hebesätze eigentlich gelten. Die Kommunen und Städte dürfen nicht mehr einnehmen, als sie in 2024 laut ihrem Plan eingenommen hätten. D.h. es wird Gewinner und Verlierer geben. Ich wohne in einer ländlichen Gegend und ich habe von einigen Bekannten gehört die deutliche Grundsteuermessbetrags Erhöhungen haben, weil die Grundstückswerte aufgrund der gestiegenen Bodenrichtwerte massiv angestiegen sind. Und hier auf dem Land sind die Grundstücke in der Regel etwas größer, zum Beispiel auch ehemalige Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke die heute als Wohngrundstücke genutzt werden. D.h. es wird wahrscheinlich für einige nächstes Jahr deutlich teurer und in solchen Fällen könnten die dann Ruhen des Verfahrens beantragen, das muss das Finanzamt gewähren. Das bedeutet zwar, dass man die Grundsteuer weiter zahlen muss, wenn man den Aussetzungs-Antrag nicht stellt, aber man hat zumindest noch ne Chance, später in die Bescheide reinzukommen. Wobei ich selbst auch nicht davon ausgehe, dass es in Niedersachsen zum Erfolg führt. Aber ich sag mal, so ein Schreiben für Ruhen des Verfahrens kostet nichts außer Zeit. Das muss dann auch jeder für sich selbst entscheiden. Und ich hab ja ganz zu Beginn schon gesagt, als ich mit den Grundsteuer Videos angefangen habe, dass ich halt immer über Neuigkeiten informiere, die ich erfahre.
@@Finanzenleichtgemacht Hallo Ralf, danke für die Antwort. Also die Hebesätze bei mir in Hannover sind zum 01.01. 24 von 600 auf 700 angebhoben worden, das steht in dem Schreiben der Stadt vom Anfang diesen Jahres, und dadurch ergibt sich, lt. deren Rechnung für DIESES Jahr eine höhere Grundsteuer nach deren "Grundsteuer PLAN B" wie sie es nennen, und dieser "Grundsteuer Plan B" läuft zum 31.12.2024 dann aus, und es wird ein Neuer berechnet, aufgrund der Zahlen vom Finanzamt, die 2025 dann dazu kommen, so steht es im Schreiben vom Anfang diesen Jahres der Stadt.
Nächstes Jahr ändern sich die Hebesätze nicht mehr, das war DIESES Jahr. Und das hab ich in einem alten MARKT Bericht von 2023 für 2024 heute auch gehört, als ich über UA-cam einen Vorschlag zu dieser Fernsehsendung bekam.
Da wurde auch gemeint, dass man bei Baden Württemberg auf jeden Fall Einspruch einlegen sollte, genau wie bei Rheinland Pfalz. Würde ich wie gesagt aus Gerechtigkeitsgründen sowieso machen, wenn ich dort wohnen würde. Niedersachsen, Bayern, Hessen und noch ein 4. Bundesland, da wäre es wegen dem konformen Modell nicht nötig und wahrscheinlich sowieso aussichts- und sinnlos.
In diesem Video hatten Sie auch irgendwas von Zinsen bei ruhender Grundsteuer gesagt, falls die Klagen abgewiesen werden. Das wäre es mir in unserem Bundesland nicht wert.
Woher weiß ich denn meinen alten Grundsteuermessbetrag von 2022? Sie schreiben, dass der Neue bei Ihnen 9 Euro darüber liegt. Ich hab mein Haus jetzt schon fast 25 Jahre und noch nie vorher einen Grundsteuermessbetrag irgendwo gesehen, auch nicht in den Stadtgebühren.
Das Gleiche gilt auch für mein Elternhaus, dass ich ja mit allen Papieren nun seit diesem Jahr habe...!?!
Da habe ich nirgendwo Vergleichswerte.
Ich habe die Wohn- und Grundstücksflächen nur verglichen, ob die richtig übernommen wurden.
@@Finanzenleichtgemacht hallo Ralf, bei uns in Hannover wurden die Hebesätze schon Anfang 2024 raufgesetzt und werden auch so bleiben. Aufgrund der erhöhten Hebesätze, sind alles Stadtausgaben inclusive der Grundsteuer auch in diesem Jahr dementsprechend gestiegen.
Das die Hebesätze 2024 erhöht werden, wurde schon in einer Fernsehfolge von Markt im Jahr 2023 erwähnt.
Im nächsten Jahr 2025 verändern sich die Beiträge nur nochmal explzit die Grundsteuer betreffend aufgrund der Berechnungen des Finanzamts mit der neuen Grundsteuer, so steht es im Schreiben der Stadt.
Grundsteuermessbetrag oder Äquivalenzbetrag kann ich als Vergleich leider nirgends finden, was die Papiere meiner Häuser für die Vorjahre betrifft. Ich habe lediglich die Grundstücks- und Wohnflächengrößen verglichen, ob die korrekt übernommen wurden von meiner Grundsteuererklärung.
Dies nochmal abgekürzt, weil meine Antwort an Sie auf Ihre Antwort, und meine Fragen dazu, die ich jetzt nicht nochmal stellen möchte, nicht veröffentlicht wurden. Daher jetzt nur die starren Eckpunkte, dass wir ja beide in Niedersachsen sind aber die Informationen doch irgendwie auseinandergehen, was die Ergebnisse betrifft.
Danke trotzdem auch nochmal für die 2. Antwort.