Der Hahn erklärt Strafrecht - § 244 I Nr.1a, b StGB Diebstahl mit Waffen

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  • Опубліковано 20 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 3

  • @derhahnerklartstrafrecht4434
    @derhahnerklartstrafrecht4434  5 років тому

    01:29 § 244 Abs. 1 Nr. 1 a
    05:15 Problematik gefährliches Werkzeug
    09:31 Subjektiver Tatbestand 244 Abs. 1 Nr. 1 a
    09:51 § 244 Abs. 1 Nr. 1 b
    12:39 Scheinwaffen
    15:13 Subjektiver Tatbestand 244 Abs. 1 Nr. 1 b

  • @mentury5582
    @mentury5582 3 роки тому +1

    Wenn T. z.B. eine ungeladene Schusswaffe bei sich führt und auch keine Munition in der Nähe hat, selbige aber trotzdem gegen den O. anwendet, weil dieser denken soll, es sei eine echte, wäre es dann §250 Abs. 1 Nr. 1b?

    • @derhahnerklartstrafrecht4434
      @derhahnerklartstrafrecht4434  3 роки тому

      Hier wären sowohl § 250 Abs. 1 Nr. 1a und auch 1b möglich, wenn die Waffe angewendet wird. Es kommt darauf an, ob die Waffe als Schlagwerkzeug eingesetzt werden kann....wenn ja, dann ist es ein gefährliches Werkzeug nach der Nr. 1a........ansonsten ein sonstiges Werkzeug nach 1b (vorausgesetzt natürlich, dass das Grunddelikt ein Raub ist)