@@herdifreund7715 was ist,wenn jemand schon eine Hirnvenenthrombose hatte? Das Impfen belastet mich sehr? Hausärztin ist nicht bereit,einen Schein zu beantragen Meine Schwester hat nach der Zweiten eine Hirnvenenthrombose und einen Herzinfarkt festgestellt bekommen. Die Wahrheit,die sagt keiner. Einschränkungen hat .
@@christelpohlhaus5860 Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Arzt, aber was ich weiß ist, dass es relativ fest definierte Erkrankungen gibt die eine Impfung NICHT ausschließen. Wenn man nach "Trombose und Impufung Corona" googlet, findet man z.B. das hier: "Eine Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson ist trotz eines vorhandenen Thromboserisikos möglich. Menschen mit Thromboserisiko sind von den seltenen Nebenwirkungen nicht stärker betroffen als Menschen ohne Thromboserisiko. Weiterhin gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung." Dh. Ihre Ärztin wird ihnen DARAUF kein Attest ausstellen, weil sie sich dann dem möglichen Verdacht eines Gefälligkeits-Attests aussetzen würde. Und das will sie vermutlich nicht.
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert“, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker Nachlesen auf RKI-Webseite; in der Suche "Ergebnisse des Forschungsprojektes" eintippen und Pressemitteilung wählen dort 2 Beitrag-> gleich erste Absatz.
Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe jetzt mein Schreiben mit Ihrer Hilfe aufgesetzt und v.a. Meine persönlichen Gründe geschildert. Mal schauen was passiert... lg
Guten Abend. Was ist, wenn ich das Bußgeld zahlen würde? Kann man dann weiter arbeiten? Was macht das denn dann für einen Sinn? Vielen Dank für Ihre Mühe.
@Ann H., meiner Auffassung nach:Bussgeld bescheid für Dich rückwirkend ab 15.märz UND zusätzlich Betreuungs Verbot. Das Bußgeld deshalb, weil Du ja gesetzwidrig seit 15.3. tätig warst. Falls du nach dem Betretungs Verbot noch weiterhin tätig sein solltest, dann weiteres Bußgeld.
War heute beim Anwalt..... Danke für alle Infos von allen, die helfen wollen.... Aber einrichungsbezogen siehts schlecht aus. Bin irgendwie noch am kämpfen... Aber ich habe wirklich keine Ahnung, wie lange ich noch kann...
@@ailaram1008 Bisschen dumm oder? Die MA vom Gesundheitsamt machen genau das, was ihnen vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Also ihren Job. Soll DIR jemand den A...ch aufreißen, weil die Pflege in Deutschland so mies ist, weil DU schuld bist?
Nein. musst Du nicht. Aber das Resultat - Berufsverbot - dürfte dann wohl klar sein. Kommt eben darauf an, ob Du deinen Beruf weiter ausüben willst oder nicht.
@@herdifreund7715 Habe über 25 Jahre in Beruf gearbeitet, auf so ein Job könnte gerne verzichten! Bin 74, hab dieses Problem nicht mehr, aber meine Ehrliche Meinung werde dennoch diesem Massenmörder sagen, sollte der" Flicht" für ü. 60 kommen!
Naja, er beantwortet lediglich die Fragen nach besten Wissen und das macht er aus meiner Sicht gut. Was nützt es wenn er Hinweise gibt, welche rechtlich nicht haltbar sind. Die andere Möglichkeit wäre, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Oder die Konsequenz zu ziehen und den Beruf zu wechseln. Oder ins Ausland zu gehen. Es ist halt eine „blöde Situation“. Dafür kann der Anwalt auch nichts. Er hat das Gesetz ja nicht gemacht und versucht entsprechend seiner Möglichkeiten nur zu helfen. Es waren schon einige gute Tipps dabei. Dafür vielen Dank. Natürlich kann er nicht garantieren, dass sich das Amt davon überzeugen lässt. Aber man kann es versuchen. Am Ende muss so wie so jeder für sich festlegen, wo für ihn die Schmerzgrenze liegt und sich positionieren. Ja und wer weiß, vielleicht kassieren sie das Gesetz noch ein. Bis dahin hilft nur Fakten und Argumente sammeln, um ein Betretungsverbot abzuwenden.
Zustimmung. Wie er im ersten Video geraten hat, man solle als Praktikant dem Gesundheitsamt darlegen, dass man ja andere Impfungen bekommen hat und emzufolge kein Impfgegner sei....also dem würde ich kein Mandat erteilen.
Sehr geehrte Frau Capera, bitte sehen Sie es mir nach, dass im Rahmen von UA-cam keine spezifische, einzelfallbezogene Rechtsberatung stattfinden kann. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, bitte ich Sie, sich einen Termin (Telefontermin) geben zu lassen. Herzliche Grüße, AM
@@stefankasper8756 Und das schüttelt man mal eben so aus dem Ärmel, wenn man schon OHNE Corona Probleme hat, bzw. es relativ schwierig ist, sich psychisch krank schreiben zu lassen. Viel Spaß dabei einen Arzt zu finden, der das aktuell noch (einfach so) macht, wenn es vorher keine entsprechend langen Krankheitsverlauf gegeben hat.
Bei der Einstellung "SORTIEREN NACH" muss man statt auf "Top Kommentare" auf "Neueste zuerst" gehen. Dann sieht man alle Kommentare. Das hat mit UA-cam und nicht Herrn Mauritz etc. zu tun, dass man unter den Top Kommentaren nicht alle Kommentare sieht. Also beschimpft hier nicht die Falschen. ;)
Đa tổ chức nơi tiêm vaccine. Thi cần người phải có chuyên môn Nghanh y.Bởi Họ phải có trách nhiệm để khám xét. Người dân có thể sự dụng tiêm vaccine được không .Bởi có một số bệnh liên quan không thể tiêm chủng. Cũng như ham lượng liều lượng để tiêm cho một người. Va cần phải vo trùng hợp pháp..
2x Covid-19 pos ist dann auch gleich 2x geimpft. Also muss ich nur ab 1.10 ein Booster aufweisen. Mal schauen ob Novavax oder Valneva zur Bosterung zugelassen wird.
Die mrna-Impfung ist nur eine Empfehlung der Stiko, keine gesetzliche Vorschrift. Nach einem Aufklärungsgedpräch mit dem Arzt darf man auch mit einem Protein-Impfstoff (Novavax) geboostert werden.
Ich gehöre ab 01.10. zu den Ungeimpften. Nachdem ich auf das Impfabo keine Lust habe, dachte ich mir, ich lasse mich vom 01.10. bis 31.12. von meiner Tätigkeit freistellen (hab genug Urlaub und Überstunden). Würde mich diese Freistellung von einer "Verfolgung" durch das Gesundheitsamt befreien? Vielen Dank.
Mit einer lückenlosen Freistellung durch Überstundenabbau, Urlaubsnahme und (eventuell) unbezahlten Urlaub für den zu überbrückenden Zeitraum, stellen Sie sicher, dass Sie keinen Kontakt mehr in Ihrem Unternehmen haben. Dadurch hat das Gesundheitsamt auch keinen Anlass, Ihnen ein Beschäftgungs-/Betretungsverbot auszusprechen. Genehmigte Anträge sammeln bzw. sich den Zeitraum vom Arbeitgeber ggf. bestätigen lassen, sollte das Gesundheitsamt auf Sie zukommen. Tipp: Besprechen Sie Ihre Vorgehensweise zunächst mit dem Arbeitgeber, dass Sie vorhaben - sollte das Gesundheitsamt den Booster-Nachweis verlangen - ab 01.10. - 31.12.2022 Urlaub zu nehmen und Überstunden abzubauen. Stand heute sollten Sie nur den Plan vorbereiten. Die Umsetzung, wenn abgesprochen, kann dann kurzfristig erfolgen. Niemand weiß, was Mitte/Ende September der Stand der Dinge ist im Hinblick auf die Umsetzung/Durchsetzung des § 20a IfSG. Alles Gute, AM
Ich bin bis heute Ungeimpft seit 40 Jahren hatte noch nie was von dem die da reden ..Und bis heute Kern gesund..PS Ursula von der Leyen ua-cam.com/video/6bUcqsjTuG4/v-deo.html
Guten Tag, Vielen Dank für die reichhaltigen Informationen Wie sieht es denn aus wenn der Betriebsratsvorsitzende betretungsverbot bekommt? Kann der BR auch außerhalb des Unternehmen tagen? Gibt es besondere Formulierungen für die Geschäftsordnung? Herzliche Grüße aus NRW
Kann der BR auch außerhalb des Unternehmen tagen? Kurze Antwort: Ja. § 29 BetrVG sagt nichts darüber aus, dass eine Betriebsratssitzung auf dem Gelände des Unternehmens stattfinden muss. Selbstverständlich müssen Sie den Sitzungsort bei Ihrer Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig bekanntgeben.
Dieses unsägliche Gesetz sollte sofort aufgehoben werden, kein Schutz gegen Omikron. Allg.. Impfpflicht ist auch vom Tisch
Allgemeine Impfpflicht ist nicht vom Tisch. Soll wieder im Bundestag diskutiert werden. CDU/CSU sind jetzt auch dafür.
Angesichts der vielen Komplikationen und Nebenwirkungen absolut unbegreiflich.....
Danke für die sehr sachlichen und verständlichen Ausführungen zu dieser Never Ending Story
Danke für die wirklich hilfreichen konkreten Informationen und Ihre Mühen fast alle "soliden" Fragen zu beantworten.
Was ist eigentlich nach dem 31.12.22? Dann ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht aufgehoben und man darf wieder arbeiten?
Das würde mich auch interessieren...
@@steffic104 Wenn die Impfpflicht nicht verlängert wird natürlich.
Mich auch... oder muss ich bis dahin bei ggf. Einem neuen AG auch ein Impfnachweis vorweisen
@@herdifreund7715 was ist,wenn jemand schon eine Hirnvenenthrombose hatte? Das Impfen belastet mich sehr? Hausärztin ist nicht bereit,einen Schein zu beantragen
Meine Schwester hat nach der Zweiten eine Hirnvenenthrombose und einen Herzinfarkt festgestellt bekommen. Die Wahrheit,die sagt keiner. Einschränkungen hat .
@@christelpohlhaus5860 Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Arzt, aber was ich weiß ist, dass es relativ fest definierte Erkrankungen gibt die eine Impfung NICHT ausschließen. Wenn man nach "Trombose und Impufung Corona" googlet, findet man z.B. das hier:
"Eine Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson ist trotz eines vorhandenen Thromboserisikos möglich. Menschen mit Thromboserisiko sind von den seltenen Nebenwirkungen nicht stärker betroffen als Menschen ohne Thromboserisiko. Weiterhin gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung."
Dh. Ihre Ärztin wird ihnen DARAUF kein Attest ausstellen, weil sie sich dann dem möglichen Verdacht eines Gefälligkeits-Attests aussetzen würde. Und das will sie vermutlich nicht.
Ganz tolle Arbeit von Ihnen
Danke für Ihre hervorragende Arbeit!
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert“, sagte RKI-Präsident Jörg Hacker Nachlesen auf RKI-Webseite; in der Suche "Ergebnisse des Forschungsprojektes" eintippen und Pressemitteilung wählen dort 2 Beitrag-> gleich erste Absatz.
Danke für Ihre aufklärende Arbeit.
Wie sieht die Lage mit ärzlichen Attesten aus?Ich habe Autoimmunthyreoiditis ich weiß es nicht der Gesundheitsamt akzeptiert diese Krankheit?
Vielen, vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe jetzt mein Schreiben mit Ihrer Hilfe aufgesetzt und v.a. Meine persönlichen Gründe geschildert. Mal schauen was passiert... lg
Na nix.
Und was kam raus? Brauch dringend Hilfe...
Guten Abend. Was ist, wenn ich das Bußgeld zahlen würde? Kann man dann weiter arbeiten? Was macht das denn dann für einen Sinn? Vielen Dank für Ihre Mühe.
@Ann H., meiner Auffassung nach:Bussgeld bescheid für Dich rückwirkend ab 15.märz UND zusätzlich Betreuungs Verbot. Das Bußgeld deshalb, weil Du ja gesetzwidrig seit 15.3. tätig warst. Falls du nach dem Betretungs Verbot noch weiterhin tätig sein solltest, dann weiteres Bußgeld.
warum willst du für so einen unsäglichen Schwachsinn Bußgeld bezahlen?
@@AngelJelial will ich nicht.
War heute beim Anwalt..... Danke für alle Infos von allen, die helfen wollen.... Aber einrichungsbezogen siehts schlecht aus. Bin irgendwie noch am kämpfen... Aber ich habe wirklich keine Ahnung, wie lange ich noch kann...
Hallo muss ich an einem Beratungsgespräch zur Corana Impfung teilnehmen das mir das Gesundheitsamt anschafft
Würde auch gerne teilnehmen! Könnte dieser Mengele' s meine Meinung geigen!🤮🤮🤮
@@ailaram1008 Bisschen dumm oder? Die MA vom Gesundheitsamt machen genau das, was ihnen vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Also ihren Job. Soll DIR jemand den A...ch aufreißen, weil die Pflege in Deutschland so mies ist, weil DU schuld bist?
Nein. musst Du nicht. Aber das Resultat - Berufsverbot - dürfte dann wohl klar sein. Kommt eben darauf an, ob Du deinen Beruf weiter ausüben willst oder nicht.
@@herdifreund7715 Habe über 25 Jahre in Beruf gearbeitet, auf so ein Job könnte gerne verzichten! Bin 74, hab dieses Problem nicht mehr, aber meine Ehrliche Meinung werde dennoch diesem Massenmörder sagen, sollte der" Flicht" für ü. 60 kommen!
@@herdifreund7715 Gute Witz, die Pflege ist seit Jahren am Arsch, war in meinem Zeiten schon so!🤣🤣🤣
auch ein Systemanwalt!
Naja, er beantwortet lediglich die Fragen nach besten Wissen und das macht er aus meiner Sicht gut. Was nützt es wenn er Hinweise gibt, welche rechtlich nicht haltbar sind. Die andere Möglichkeit wäre, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Oder die Konsequenz zu ziehen und den Beruf zu wechseln. Oder ins Ausland zu gehen. Es ist halt eine „blöde Situation“. Dafür kann der Anwalt auch nichts. Er hat das Gesetz ja nicht gemacht und versucht entsprechend seiner Möglichkeiten nur zu helfen. Es waren schon einige gute Tipps dabei. Dafür vielen Dank. Natürlich kann er nicht garantieren, dass sich das Amt davon überzeugen lässt. Aber man kann es versuchen. Am Ende muss so wie so jeder für sich festlegen, wo für ihn die Schmerzgrenze liegt und sich positionieren. Ja und wer weiß, vielleicht kassieren sie das Gesetz noch ein. Bis dahin hilft nur Fakten und Argumente sammeln, um ein Betretungsverbot abzuwenden.
Zustimmung. Wie er im ersten Video geraten hat, man solle als Praktikant dem Gesundheitsamt darlegen, dass man ja andere Impfungen bekommen hat und emzufolge kein Impfgegner sei....also dem würde ich kein Mandat erteilen.
Hallo, ich habe eine schreiben von Gesundheitsamt bekommen und meine Frist ist bis zum 25.04.22 Was soll ich machen, könnte sie mir bitte helfen
Sehr geehrte Frau Capera, bitte sehen Sie es mir nach, dass im Rahmen von UA-cam keine spezifische, einzelfallbezogene Rechtsberatung stattfinden kann. Sollten Sie eine Rechtsberatung wünschen, bitte ich Sie, sich einen Termin (Telefontermin) geben zu lassen. Herzliche Grüße, AM
Krankschreiben lassen......Psychologen
Sie bekommen schnell einen Termin wenn Sie vom Hausarzt eine Überweisung der Dringlichkeitsstufe 3 vorl
Vorlegen
@@stefankasper8756 Und das schüttelt man mal eben so aus dem Ärmel, wenn man schon OHNE Corona Probleme hat, bzw. es relativ schwierig ist, sich psychisch krank schreiben zu lassen. Viel Spaß dabei einen Arzt zu finden, der das aktuell noch (einfach so) macht, wenn es vorher keine entsprechend langen Krankheitsverlauf gegeben hat.
Ich darf keine Famulatur in der Krankenhaus machen, ist das überhaupt gesetzlich zulässig? Ich arbeite doch nicht, das ist Praktikum
Bei der Einstellung "SORTIEREN NACH" muss man statt auf "Top Kommentare" auf "Neueste zuerst" gehen. Dann sieht man alle Kommentare. Das hat mit UA-cam und nicht Herrn Mauritz etc. zu tun, dass man unter den Top Kommentaren nicht alle Kommentare sieht. Also beschimpft hier nicht die Falschen. ;)
Đa tổ chức nơi tiêm vaccine. Thi cần người phải có chuyên môn Nghanh y.Bởi Họ phải có trách nhiệm để khám xét. Người dân có thể sự dụng tiêm vaccine được không .Bởi có một số bệnh liên quan không thể tiêm chủng. Cũng như ham lượng liều lượng để tiêm cho một người. Va cần phải vo trùng hợp pháp..
2x Covid-19 pos ist dann auch gleich 2x geimpft. Also muss ich nur ab 1.10 ein Booster aufweisen. Mal schauen ob Novavax oder Valneva zur Bosterung zugelassen wird.
Die mrna-Impfung ist nur eine Empfehlung der Stiko, keine gesetzliche Vorschrift. Nach einem Aufklärungsgedpräch mit dem Arzt darf man auch mit einem Protein-Impfstoff (Novavax) geboostert werden.
Ich gehöre ab 01.10. zu den Ungeimpften. Nachdem ich auf das Impfabo keine Lust habe, dachte ich mir, ich lasse mich vom 01.10. bis 31.12. von meiner Tätigkeit freistellen (hab genug Urlaub und Überstunden).
Würde mich diese Freistellung von einer "Verfolgung" durch das Gesundheitsamt befreien?
Vielen Dank.
Mit einer lückenlosen Freistellung durch Überstundenabbau, Urlaubsnahme und (eventuell) unbezahlten Urlaub für den zu überbrückenden Zeitraum, stellen Sie sicher, dass Sie keinen Kontakt mehr in Ihrem Unternehmen haben. Dadurch hat das Gesundheitsamt auch keinen Anlass, Ihnen ein Beschäftgungs-/Betretungsverbot auszusprechen. Genehmigte Anträge sammeln bzw. sich den Zeitraum vom Arbeitgeber ggf. bestätigen lassen, sollte das Gesundheitsamt auf Sie zukommen.
Tipp: Besprechen Sie Ihre Vorgehensweise zunächst mit dem Arbeitgeber, dass Sie vorhaben - sollte das Gesundheitsamt den Booster-Nachweis verlangen - ab 01.10. - 31.12.2022 Urlaub zu nehmen und Überstunden abzubauen. Stand heute sollten Sie nur den Plan vorbereiten. Die Umsetzung, wenn abgesprochen, kann dann kurzfristig erfolgen. Niemand weiß, was Mitte/Ende September der Stand der Dinge ist im Hinblick auf die Umsetzung/Durchsetzung des § 20a IfSG. Alles Gute, AM
Ich bin bis heute Ungeimpft seit 40 Jahren hatte noch nie was von dem die da reden ..Und bis heute Kern gesund..PS Ursula von der Leyen ua-cam.com/video/6bUcqsjTuG4/v-deo.html
@@andreasmauritzrechtsanwalt7983 Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag,
Vielen Dank für die reichhaltigen Informationen
Wie sieht es denn aus wenn der Betriebsratsvorsitzende betretungsverbot bekommt?
Kann der BR auch außerhalb des Unternehmen tagen?
Gibt es besondere Formulierungen für die Geschäftsordnung?
Herzliche Grüße aus NRW
Kann der BR auch außerhalb des Unternehmen tagen? Kurze Antwort: Ja.
§ 29 BetrVG sagt nichts darüber aus, dass eine Betriebsratssitzung auf dem Gelände des Unternehmens stattfinden muss. Selbstverständlich müssen Sie den Sitzungsort bei Ihrer Einladung mit der Tagesordnung rechtzeitig bekanntgeben.
@@andreasmauritzrechtsanwalt7983 super vielen Dank!
Das ebnet den Weg das der sonst so zahme BR Zähne zeigt.
Sportliche Herausforderungen...😊
Dest xwes bira