Vielen Dank für Ihre Aufklärungsarbeit. Super einfach erklärt und verständlich. Die Leute, die ohne Argumente nur meckern, sollten einfach keine Kommentare schreiben.
Hallo Herr Mauritz, vielen Dank für Ihre Mühe. Ihre Anregungen haben mir beim Schreiben geholfen. Ich habe heute mein Antwortschreiben bekommen. Ich darf bleiben.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Hinweise geholfen haben und ein für Sie positives Ergebnis herbeigeführt haben. Dies bestärkt uns in unserem Bestreben nach sachlicher Aufklärung und Information. Ihnen alles Gute und herzliche Grüße, Ihr Andreas Mauritz
Ich hätte da auch mal eine Frage, warum sagen Sie ständig es gibt keine impfPflicht? Selbstverständlich gibt es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, so nennt es auch der Gesetzgeber. Bedeutet, wenn ich nicht geimpft bin darf ich in der Einrichtung nicht mehr arbeiten. Also bedeutet es für mich eine Pflicht. Bitte klären Sie mich auf
Der Begriff "Impfpflicht" ist ein Umgangssprachlicher Begriff. Der richtige lautet "Einrichtungsbezogene NACHWEISPflicht". Auch wenn es gefühlt keinen Unterschied macht.
Wenn mich jemand zwingt, mich zwischen meiner körperlichen Unversehrtheit und der Arbeit in meinem geliebten Beruf , mit all seinen Folgen...zu wählen, ist es für mein rechtsempfinden ein absoluter Impfzwang.....
@@DK-xs7oh Nein. Hier kommt die deutsche Sprache zum Tragen: Eine Pflicht ist etwas anderes als ein Zwang. Bei einer "Zwangsimpfung" würde man notfalls mit körperlicher Gewalt geimpft, wenn man es nicht selbst macht.. Oder einfach gesagt: Zwei Leute halten sie fest, während der Dritte die Spritze in sie hinein sticht. Eine Pflicht, bedeutet, dass sie zwar geimpft sein müssen, aber sie niemand dazu zwingt. Sie können sich immer noch frei entscheiden, auch wenn das evt. bedeutet, dass sie ihren Job verlieren oder eine Strafe nach der anderen zahlen. Das ist ähnlich wie beim Tragen einer Badehose im Freibad. Es gibt dort eine Bekleidungspflich für Badekleidung, teilweise auch bezüglich einer Badekappe. Sie werden aber nie einem Bademeister sehen, der ihnen die Kappe zwangsweise unter Nutzung von körperlicher Gewalt aufsetzt. Das Sie das anders fühlen ist logisch, aber rein faktisch falsch.
Klagen, klagen, klagen oder sich kündigen lassen. Mal sehen, in wieweit das dieses eh schon marode Gesundheitssystem durchhält. Man geht hier respektlos u arrogant mit qualifizierten Menschen um. Auswandern ist auch eine Option.
Vielen Dank Herr Mauritz, ich bin so froh dass Sie uns immer auf dem laufenden halten und Fragen beantworten. Denn die Rechtslage und die ständig wechselnden Gesetze, die nicht eindeutig formuliert sind, machen es einem Laien schwer. Man hat fast keinen Durchblick in diesem Gesetzeschaos. Ohne Rechtsanwälte wäre man aufgeschmissen. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!!!
Meine Tochter hat das Schreiben als Einwurfeinschreiben bekommen und genau so geantwortet. Punkt. Sie wollte es sogar persönlich abgeben, aber ins GA war kein Reinkommen. Security vor der Tür😂🤣.
Was bedeutet dieser "Altersschutz" bei Kündigung? Ich bin 54, seit 5,5 Jahren im Betrieb. Könnte ich also bei einer Kündigung anmerken, dass mildere Mittel ergriffen werden müssen, da man mit 54 nicht mal so eben einen gleichwertigen Job findet? Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit
Guten Abend Nochmal eine Frage: Wie ist das, wenn der Betriebsratsvorsitzende nach Beschluss freigestellt ist und ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommt. Kann er trotzdem die BR Tätigkeit weiterführen im homeoffice ? Die Sitzungen brauchen ja nicht im Betrieb stattfinden . Die Geschäftsordnung erlaubt virtuelle Sitzungen. Vielen Dank Immer sehr hilfreiche Kommentare die gut nachzuvollziehen sind.
Ja. Kann er. Die Sitzungen müssen nur formentsprechend anberaumt werden. Der Ort und die Form der Durchführung sind nicht relevant, sofern sie den gesetzl. und protokollarischen Vorgaben entsprechen.
Virtuelle Sitzungen sind nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.06. 2021 möglicht, sollten aber Ausnahmen bleiben (Aber was und "wie lange" sind Ausnahmen?). Grundstäzlich besteht für BR Sitzungen immer noch eine Präsenzpflicht. Wo diese stattfindet ist irrelevant. Problematisch würde es nur, wenn die anderen BR Mitglieder nicht ausserhalb tagen wollen...
Ich bin in der Pflege tätig und arbeite in Teilzeit (50 % ) .Meine Vorgesetzte trägt bei mir im Dienstplan, an meinen freien Tagen „D““( Dienst) ein .Ich habe meine Vorgesetzte daraufhin gefragt ,was dies zu bedeutet hat und sie hat mir erklärt, dass es kein Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaftdienst ist , sondern ich muss an diesen (meinen freien Tagen )verfügbar und erreichbar sein;oder selbe anrufen, damit ich zum Dienst antreten kann. Ist dass alles rechtmäßig ?Welche Rechte haben die Arbeitnehmer im solchen Fall?
Ich arbeite im Büro in einem Seniorenheim und meine Firma fällt trotzdem unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, obwohl viele Bewohner nicht geimpft sind. Mein AG drängt mich nun zur Impfung, ansonsten denke ich mit einem Arbeitsverbot. Ich habe mich am 28.01. impfen lassen und bin jetzt bis zum 28.07. genesen. Wie muss ich nun weiter verfahren? Abwarten oder zum 2. mal impfen lassen? :(
Eine Infektion und eine Impfung ist doch gleichgestellt wie "vollständig immunisiert" also 2 Impfungen. Allerdings heißt es ab Oktober dass man erst nach 3 Impfungen vollständig immunisiert sein soll!
Geht mir ähnlich. Ich bin aber Orthopädietechnik-Mechanikerin. Einmal geimpft und einmal genesen, darf ich ab Oktober wieder um meinen Job bangen. Weil ich mich definitiv nicht nochmal impfen lasse! Ich war schon bereit dazu wegen der Impfpflicht und dann gilt man grad wieder als Ungeimpft! So unverschämt, dann arbeite ich halt nicht mehr so schlecht bezahlt im Gesundheitswesen weiter! Oder bewerbe mich neu im neuen Jahr, wenn die Impfpflicht hoffentlich nicht mehr gilt! Diese neue Regelung, dass man ab Oktober nurnoch 2xgeimpft & 1xgenesen oder 3xgeimpft sein muss kam schon wieder total durch die Hintertür. Dadurch werden wieder alle Arbeiter im Gesundheitswesen, die sich gezwungen gefühlt haben, sich wegen der Pflicht impfen zu lassen, erneut unter massiven psychischen Druck gesetzt sich boostern zu lassen! Bestraft und nochmal bestraft für die Auswahl eines Berufes! Das ist grausam und muss gestoppt werden!
@@lisalih7240 Sollte die Impfpflicht im Dezember auslaufen, denke ich nicht dass Sie sich ab Oktober noch um Ihren Job sorgen müssen. Der Verwaltungsaufwand ist zu groß und die Zeitspanne zu kurz um noch eine Anhörung durchzuführen oder ein Betretungsverbot zu erteilen.
Sie sind unermüdlich engagiert in dieser Frage. Respekt.
Grüße an den Regisseur und Kameramann.
Vielen Dank für Ihre Aufklärungsarbeit. Super einfach erklärt und verständlich. Die Leute, die ohne Argumente nur meckern, sollten einfach keine Kommentare schreiben.
Hallo Herr Mauritz, vielen Dank für Ihre Mühe. Ihre Anregungen haben mir beim Schreiben geholfen. Ich habe heute mein Antwortschreiben bekommen. Ich darf bleiben.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Hinweise geholfen haben und ein für Sie positives Ergebnis herbeigeführt haben. Dies bestärkt uns in unserem Bestreben nach sachlicher Aufklärung und Information. Ihnen alles Gute und herzliche Grüße, Ihr Andreas Mauritz
Ich hätte da auch mal eine Frage, warum sagen Sie ständig es gibt keine impfPflicht? Selbstverständlich gibt es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, so nennt es auch der Gesetzgeber. Bedeutet, wenn ich nicht geimpft bin darf ich in der Einrichtung nicht mehr arbeiten. Also bedeutet es für mich eine Pflicht. Bitte klären Sie mich auf
Der Begriff "Impfpflicht" ist ein Umgangssprachlicher Begriff. Der richtige lautet "Einrichtungsbezogene NACHWEISPflicht". Auch wenn es gefühlt keinen Unterschied macht.
Wenn mich jemand zwingt, mich zwischen meiner körperlichen Unversehrtheit und der Arbeit in meinem geliebten Beruf , mit all seinen Folgen...zu wählen, ist es für mein rechtsempfinden ein absoluter Impfzwang.....
@@DK-xs7oh ganz genau so sehe ich das auch!
@@DK-xs7oh Nein. Hier kommt die deutsche Sprache zum Tragen: Eine Pflicht ist etwas anderes als ein Zwang. Bei einer "Zwangsimpfung" würde man notfalls mit körperlicher Gewalt geimpft, wenn man es nicht selbst macht.. Oder einfach gesagt: Zwei Leute halten sie fest, während der Dritte die Spritze in sie hinein sticht. Eine Pflicht, bedeutet, dass sie zwar geimpft sein müssen, aber sie niemand dazu zwingt. Sie können sich immer noch frei entscheiden, auch wenn das evt. bedeutet, dass sie ihren Job verlieren oder eine Strafe nach der anderen zahlen. Das ist ähnlich wie beim Tragen einer Badehose im Freibad. Es gibt dort eine Bekleidungspflich für Badekleidung, teilweise auch bezüglich einer Badekappe. Sie werden aber nie einem Bademeister sehen, der ihnen die Kappe zwangsweise unter Nutzung von körperlicher Gewalt aufsetzt. Das Sie das anders fühlen ist logisch, aber rein faktisch falsch.
Klagen, klagen, klagen oder sich kündigen lassen. Mal sehen, in wieweit das dieses eh schon marode Gesundheitssystem durchhält. Man geht hier respektlos u arrogant mit qualifizierten Menschen um. Auswandern ist auch eine Option.
Vielen Dank Herr Mauritz, ich bin so froh dass Sie uns immer auf dem laufenden halten und Fragen beantworten. Denn die Rechtslage und die ständig wechselnden Gesetze, die nicht eindeutig formuliert sind, machen es einem Laien schwer. Man hat fast keinen Durchblick in diesem Gesetzeschaos. Ohne Rechtsanwälte wäre man aufgeschmissen. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!!!
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
Meine Tochter hat das Schreiben als Einwurfeinschreiben bekommen und genau so geantwortet. Punkt.
Sie wollte es sogar persönlich abgeben, aber ins GA war kein Reinkommen. Security vor der Tür😂🤣.
Was bedeutet dieser "Altersschutz" bei Kündigung? Ich bin 54, seit 5,5 Jahren im Betrieb. Könnte ich also bei einer Kündigung anmerken, dass mildere Mittel ergriffen werden müssen, da man mit 54 nicht mal so eben einen gleichwertigen Job findet?
Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit
Warum darf es überhaupt so Unterschiede geben !?! Kann man sich nicht dagegen schon wehren ?
Ganz lieben Dank für Ihre tolle Arbeit und die guten Infos...
Vielen Dank wieder eine tolle Arbeit von Ihnen sie erklären alles sehr verständlich
Vielen herzlichen Dank, Herr Mauritz für ihre aufschlussreichen Informationen 🌺
Vielen lieben Dank, sie machen mir Mut, kann ich gebrauchen.
meine frau arbeitet in einem KKH in der verwaltung,wie sieht es da mit der impflicht aus ?und nein,sie kommt nicht mit patienten in kontakt,m.f.g
Ich habe im März gegen die unbezahlte Freistellung geklagt und entgegen vieler anderer Auffassungen und anderer Urteile aus Gießen etc. gewonnen
Guten Abend
Nochmal eine Frage: Wie ist das, wenn der Betriebsratsvorsitzende nach Beschluss freigestellt ist und ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommt. Kann er trotzdem die BR Tätigkeit weiterführen im homeoffice ?
Die Sitzungen brauchen ja nicht im Betrieb stattfinden . Die Geschäftsordnung erlaubt virtuelle Sitzungen.
Vielen Dank
Immer sehr hilfreiche Kommentare die gut nachzuvollziehen sind.
Ja. Kann er. Die Sitzungen müssen nur formentsprechend anberaumt werden. Der Ort und die Form der Durchführung sind nicht relevant, sofern sie den gesetzl. und protokollarischen Vorgaben entsprechen.
Guten Tag, die Frage hatten wir inhaltlich in Teil 4 - ua-cam.com/video/kHQdMdLa_jI/v-deo.html - Sprungmarke Minute 19.47.
Virtuelle Sitzungen sind nach dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 18.06. 2021 möglicht, sollten aber Ausnahmen bleiben (Aber was und "wie lange" sind Ausnahmen?). Grundstäzlich besteht für BR Sitzungen immer noch eine Präsenzpflicht. Wo diese stattfindet ist irrelevant. Problematisch würde es nur, wenn die anderen BR Mitglieder nicht ausserhalb tagen wollen...
Ich bin in der Pflege tätig und arbeite in Teilzeit (50 % ) .Meine Vorgesetzte trägt bei mir im Dienstplan, an meinen freien Tagen „D““( Dienst) ein .Ich habe meine Vorgesetzte daraufhin gefragt ,was dies zu bedeutet hat und sie hat mir erklärt, dass es kein Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaftdienst ist , sondern ich muss an diesen (meinen freien Tagen )verfügbar und erreichbar sein;oder selbe anrufen, damit ich zum Dienst antreten kann. Ist dass alles rechtmäßig ?Welche Rechte haben die Arbeitnehmer im solchen Fall?
Was ist wenn ich im ersten ausbildungsjahr bin und 16 jahre bin. Was kann ich tun
Ich arbeite im Büro in einem Seniorenheim und meine Firma fällt trotzdem unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht, obwohl viele Bewohner nicht geimpft sind. Mein AG drängt mich nun zur Impfung, ansonsten denke ich mit einem Arbeitsverbot. Ich habe mich am 28.01. impfen lassen und bin jetzt bis zum 28.07. genesen. Wie muss ich nun weiter verfahren? Abwarten oder zum 2. mal impfen lassen? :(
Eine Infektion und eine Impfung ist doch gleichgestellt wie "vollständig immunisiert" also 2 Impfungen. Allerdings heißt es ab Oktober dass man erst nach 3 Impfungen vollständig immunisiert sein soll!
Geht mir ähnlich. Ich bin aber Orthopädietechnik-Mechanikerin. Einmal geimpft und einmal genesen, darf ich ab Oktober wieder um meinen Job bangen. Weil ich mich definitiv nicht nochmal impfen lasse! Ich war schon bereit dazu wegen der Impfpflicht und dann gilt man grad wieder als Ungeimpft! So unverschämt, dann arbeite ich halt nicht mehr so schlecht bezahlt im Gesundheitswesen weiter! Oder bewerbe mich neu im neuen Jahr, wenn die Impfpflicht hoffentlich nicht mehr gilt!
Diese neue Regelung, dass man ab Oktober nurnoch 2xgeimpft & 1xgenesen oder 3xgeimpft sein muss kam schon wieder total durch die Hintertür. Dadurch werden wieder alle Arbeiter im Gesundheitswesen, die sich gezwungen gefühlt haben, sich wegen der Pflicht impfen zu lassen, erneut unter massiven psychischen Druck gesetzt sich boostern zu lassen! Bestraft und nochmal bestraft für die Auswahl eines Berufes! Das ist grausam und muss gestoppt werden!
@@lisalih7240 Sollte die Impfpflicht im Dezember auslaufen, denke ich nicht dass Sie sich ab Oktober noch um Ihren Job sorgen müssen. Der Verwaltungsaufwand ist zu groß und die Zeitspanne zu kurz um noch eine Anhörung durchzuführen oder ein Betretungsverbot zu erteilen.