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JuS
Germany
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Rechtfertigender Notstand und Erlaubnistatbestandsirrtum
In Folge 58 von nachJuStiert geht es um die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands. Außerdem werden Erlaubnistatbestandsirrtum, Entschuldigungstatbestandsirrtum und Verbotsirrtum voneinander abgegrenzt.
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BayObLG, Urt. v. 6.8.2024 - 206 StRR 227/24, JuS 2024, 1184 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
Viel Spaß beim Video!
Zum Beitrag JuS 2024, 1184, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2024%2Fcont%2Fjus.2024.1184.1.htm.
Weitere JuS-Beiträge zum Themenfeld:
Jahn: Klimaaktivismus und rechtfertigender Notstand, JuS 2023, 82, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2023%2Fcont%2Fjus.2023.82.1.htm.
Dazu auch das Video: ua-cam.com/video/JKyGX6VFAVA/v-deo.html
Rönnau/Saathoff, Grundwissen - Strafrecht: Der Erlaubnistatumstandsirrtum, JuS 2023, 916, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2023%2Fcont%2Fjus.2023.916.1.htm.
Herzberg/Scheinfeld, Der Erlaubnistatbestandsirrtum - dargestellt in Form eines Seminarvortrags, JuS 2002, 649, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2002%2Fcont%2Fjus.2002.649.1.htm.
Gasa, Die Behandlung des Irrtums über rechtfertigende Umstände im Gutachten - Typische Fehler, JuS 2005, 890, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2005%2Fcont%2Fjus.2005.890.1.htm.
Britz, Der praktische Fall - Strafrecht: errare humanum est?, JuS 2002, 465, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2002%2Fcont%2Fjus.2002.465.1.htm.
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Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BayObLG, Urt. v. 6.8.2024 - 206 StRR 227/24, JuS 2024, 1184 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
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Rederecht des Abgeordneten vs. Funktionsfähigkeit des Bundestags - Abwägung im Organstreit
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In Folge 57 von nachJuStiert geht es um die Verfassungsmäßigkeit einer parlamentarischen Ordnungsmaßnahme: Dürfen Abgeordnete im Bundestag alles sagen? Wo sind die Grenzen? Prof. Dr. Bettina Stepanek und Jun.-Prof. Dr. Jens Gerlach, Mag. rer. publ., widmen sich der Entscheidung LVerfG LSA, Urt. v. 21.8.2023 - LVG 20/22, JuS 2024, 89 (Wischmeyer), auf gewohnt unterhaltsame Weise. Viel Spaß beim ...
Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss
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In Folge 56 von nachJuStiert geht es um die Fragen, wie eine Beschaffenheitsvereinbarung konkludent in den Kaufvertrag gelangt und wie ihre Kollision mit einem Gewährleistungsausschluss zu behandeln ist. Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar und Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 10.4.2024 - VIII ZR 161/23, JuS 2024, 884 (Omlor), auf gewohnt ...
Mittäterschaft bei erfolgsqualifiziertem Delikt
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In Folge 55 von nachJuStiert geht es um die Prüfung des erfolgsqualifizierten Delikts. Speziell bei Beteiligung mehrerer sind hier verschiedene Fallgruppen auseinanderzuhalten. Im Vorteil ist, wer sich das vor der Klausur schon einmal klar gemacht hat. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 7.8.2024 - 1 StR 430/23, JuS 2024, 1084 (Eise...
Haftung beim Forderungskauf und Verjährung
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In Folge 54 von nachJuStiert geht es um die Unterscheidung von echtem und unechtem Factoring und um die Frage, welche Verjährung in Fällen des Forderungskaufs gilt. Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar und Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 18.10.2023 - VIII ZR 307/20, JuS 2024, 788 (Omlor), auf gewohnt unterhaltsame Weise. Viel Spaß beim Vi...
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung - ein Klausurstandard
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In Folge 53 von nachJuStiert geht es um einen strafrechtlichen Klausurklassiker: das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung. Sollte man beherrschen. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 14.5.2024 - 3 StR 121/24, JuS 2024, 987 (Eisele), auf gewohnt unterhaltsame Weise. Viel Spaß beim Video! Zum Beitrag JuS 2024, 987, in be...
Akzessorietät der Vormerkung auch bei Verlängerung der Annahmefrist für die Forderung
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In Folge 52 von nachJuStiert geht es zum einen darum, wie sich die Verlängerung einer Annahmefrist hinsichtlich einer vormerkungsgesicherten Forderung auswirkt, zum anderen um die Grenzen der Kondiktionsfestigkeit gutgläubigen Erwerbs. Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar und Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 8.3.2024 - V ZR 176/22, JuS 202...
Abgrenzung von Suizid und Tötung in mittelbarer Täterschaft
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In Folge 51 von nachJuStiert geht es um die Frage, nach welchen Kriterien eine Tötung in mittelbarer Täterschaft zum Nachteil des Tatmittlers selbst von dessen Suizid abzugrenzen ist. Die präzise Arbeit mit dem Tatherrschaftsbegriff führt zum Ziel. Im konkreten Fall geht es um den psychischen Druck auf den Tatmittler als Herrschaftselement. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmerma...
Abgrenzung von Mangel und Symptom im Kaufrecht / Bezugspunkt der Arglist
Переглядів 8593 місяці тому
In Folge 50 von nachJuStiert geht es um die zentral klausurrelevanten Fragen, wie ein Sachmangel von einem bloßen Mangelsymptom abzugrenzen ist. Außerdem wird erörtert, worauf sich die Arglist eines den Mangel iSd § 444 BGB verschweigenden Verkäufers beziehen muss, damit der Haftungsausschluss nicht gilt. Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmet sich der Entscheidung BGH, Urt. v. ...
Sukzessive Mittäterschaft
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In Folge 49 von nachJuStiert geht es um die Frage, ob sukzessive Mittäterschaft möglich ist und wie deren Verhältnis zu den Anschlussdelikten ist. Dabei wird klar, dass die Feststellung von Vollendungs- und Beendigungszeitpunkt von zentraler Bedeutung sein kann. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 13.2.2024 - 5 StR 580/23, JuS 20...
Regress in der werkvertraglichen Leistungskette
Переглядів 9864 місяці тому
In Folge 48 von nachJuStiert geht es um die zentral klausurrelevante Frage, wie Schäden in der werkvertraglichen Leistungskette weitergereicht werden. Auch die Problematik einer Abrechnung nach Vorschuss spielt eine Rolle. Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmet sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 9.11.2023 - VII ZR 92/20, JuS 2024, 461 (Omlor), auf gewohnt unterhaltsame Weise. Vi...
Voraussetzungen der rechtfertigenden Einwilligung
Переглядів 1,6 тис.5 місяців тому
In Folge 47 von nachJuStiert geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung rechtfertigende Wirkung entfalten kann. Insbesondere rechtsgutsbezogene Irrtümer führen zu relevanten Willensmängeln, die in der Klausur präzise herausgearbeitet werden müssen. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Beschl. v. 19.3.2024 - 3 StR 6...
Verwahrkosten für abgeschleppten Pkw - GoA? Deliktsrecht? Verzug?
Переглядів 1,8 тис.5 місяців тому
In Folge 46 von nachJuStiert geht es um die Frage, welche Verwahrkosten der Halter eines Pkw tragen muss, der widerrechtlich auf einem Privatgrundstück geparkt war und deshalb abgeschleppt wurde. Als Anspruchsgrundlagen werden GoA, § 823 II BGB iVm § 858 BGB sowie auch die Verzugshaftung nach § 304 BGB ausführlich geprüft - ideales Material für die nächste Klausur. Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL...
Zueignung bei der Unterschlagung - Abkehr von den Manifestationstheorien?
Переглядів 2,6 тис.6 місяців тому
In Folge 45 von nachJuStiert geht es um die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal der Zueignung in § 246 I StGB (Unterschlagung) auszulegen ist. Bislang waren verschiedene Ausprägungen der Manifestationstheorie herrschend, ein aktueller Beschluss des 6. Strafsenats des BGH rückt jedoch hiervon ab. Das macht die Frage ausgesprochen prüfungsverdächtig. Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zi...
Untervermietung einer Ein-Zimmer-Wohnung - Auslegung von § 553 BGB
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In Folge 44 von nachJuStiert geht es um die Auslegung von § 553 BGB: Wie groß muss der nicht vermietete Teil des Wohnraums sein, damit Untermiete noch zulässig ist? Schließt die Vorschrift etwa Ein-Zimmer-Wohnungen von der Untervermietung aus? Jun.-Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar und Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL. M., LL. M. Eur., widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 13.9.2023 - VIII ZR 109...
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Klasse Format! Gerne auch mal Videos zum ETBI und den Anschlussstraftaten😄
Danke für eure Videos!
Danke, dass es endlich auch eine öffentlichrechtliche Folge gibt - hoffentlich kommen noch mehr! 🎉 Seit der letzten zivilrechtlichen Folge über die Beschaffenheitsgarantie und Gewährleistungsausschluss ist der Ton schlechter, wahrscheinlich weils an extra Mikrofonen fehlt - woran liegt das, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Ton in der Vergangenheit besser war? 😅
Sehr geil! Besser wäre es noch mit Mikros an den Sprechern!
Juhu endlich Öffentliches Recht 🎉
Vielen Dank für dieses wie immer sehr instruktive Nachjustieren 😊
Weitere Videos zum Betrug bitte. Trickdiebstahl/Sachbetrug ….
Wie immer top! Danke 👍
0:20 schöne Hommage an den (aktuellen) Bundeskanzler ;)
top👍🏽
Bitte niemals aufhören !!!! Hab endlich die Manifestationstheorie verstanden. Super sympathisch die Professoren. Mein Verbesserungsvorschlag wäre nur, dass man gewisse Sachen, die oft vergessen werden wie z.B. dass der Tieflader durch die Sicherungsübereignung nicht zumindest im Alleineigentum des Täters stand und somit fremd i.S.d 246 StGB ist. Also so kleine übersehene Punkte von den meisten Studierenden nochmal zu thematisieren. Danke für das Video
Ich habe nichts mit Jura zu tun, aber das war sehr interessant.
Woowww! Danke fürs Video, unglaublich hilfreich und lehrreich!!! Habe es noch nie so gut verstanden(bei keinem anderen).👍👍👍👍👍🙏
Bitte mehr prozessuales Recht
Wo kann ich Kandidat 1 als Rechtsanwalt buchen?
Der Sachverhalt dazu ist ja etwas dünn, aber mir kam direkt der Finalzusammenhang in den Kopf. Er wollte das Zeug=Heroin, das bekommt er auch. Sieht er danach das erst das Geld, müsste man dann noch über die Fortwirkung des Nötigungsmittel sprechen und ggf. den Finalzusammenhang an- oder ablehnen ?
Bei der Prüfung des Raubes müssen Sie selbstverständlich den Finalzusammenhang im Auge behalten. Unser A hatte es von Anfang an auf (sämtliche) Wertsachen des N abgesehen. Das eingesetzte Nötigungsmittel diente A auch als Mittel zur Verwirklichung der Wegnahme. Ihr Einwand ist vor dem Hintergrund nicht unberechtigt, dass Herr El-Ghazi an einer Stelle von "Zeugs" spricht. Das Wort "Zeugs" sollte sich auf alle (werthaltigen) Sachen beziehen, nicht nur auf die Drogen. Wenn der A hingegen ursprünglich nur die Übergabe der Drogen hätte erreichen wollen und ihm erst später in den Sinn gekommen wäre, die Situation für eine weitere Bereicherung seinerseits auszunutzen, stehen Sie in der Tat vor der von Ihnen geschilderten Situation. Dass das Nötigungsmittel fortwirkt, ändert nichts an der Notwendigkeit eines Finalzusammenhanges. An diesem dürfte es aber eben fehlen.
@@JuS-VideocastVielen Dank für die Antwort !
Kommt nochmal so ein Video zur Klausurkorrektur im Examen? Das war wirklich super und sowas gibt es sonst nirgends! Ich würde mich darüber sehr freuen 😊
Herr Hofmanns ist ja mein insgeheimer NachJuStiert MVP
meiner auch !
sale and rent back lief gestern in ZR 1 in NRW... und UA-cam schlägt mir dieses Video natürlich erst heute, am Tag danach vor. Rip.
😬
In Berlin/Brandenburg auch
In BB auch 😢😢😢😢
Der ZivilR Fall lief, in verkomplizierter Form, gestern im hessischen Examen!
Danke für die Zusammenfassung. Top dargestellt. Einzig der Ton könnte noch bisschen besser werden und vielleicht eine andere Maus angeschafft werden ;)
beste kombi
Mal wieder eine super Urteilsbesprechung! Vielen Dank dafür. Die Abgrenzung Suizid und Tötrung in mittelbarer Täterschaft und auch §216 BGB scheinen ja aktuell sehr heiß für das Examen zu sein. Habt ihr eventuell ein paar Übungsklausuren, gerne auch aus der JuS, welche man sich zu dem Thema einmal anschauen kann/sollte?
Hier ein paar Klausuren zu diesem Themenbereich: Gaede/Miranowicz, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Ärztlich assistierter Suizid, JuS 2018, 556, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2018%2Fcont%2Fjus.2018.556.1.htm Weißer, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Tötungsdelikte und Beteiligungsfragen - Tödliche Erlösung, JuS 2009, 135, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2009%2Fcont%2Fjus.2009.135.1.htm Paul/Schubert, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Medizinstrafrecht und AT - Gefahr im Spital, JuS 2013, 1007, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2013%2Fcont%2Fjus.2013.1007.1.htm Norouzi, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Zurechnungsprobleme aus dem Allgemeinen Teil, JuS 2007, 146, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2007%2Fcont%2Fjus.2007.146.1.htm Über 1200 Klausuren, sortiert nach Schwierigkeitsgrad und Thema, finden Sie übrigens auf www.Klausurfinder.de. Viel Erfolg!
@@JuS-Videocast Vielen Dank für die Mühe! Das wird mir ganz sicher weiterhelfen!!
Ihr seid die besten
Danke für die Folge! Sie beide sind mein Lieblings-UA-cam-Jura-Format :)
Eure Kombo ist wirklich super!
Ein sehr erfrischendes Duo ❤❤
Tolles Format! Es wäre aber eine sehr hilfreiche Ergänzung, wenn man zukünftig ggf. die jeweiligen Sachverhalte kurz über einige Zeilen zusammenfasst und einblendet. Die nur mündliche Wiedergabe macht es etwas schwerer den Ausführungen zu folgen oder sich ggf. vorab selbst an einer Lösung(skizze) zu versuchen.
Vielen Dank! Die hier besprochenen Fälle stehen auch in der JuS. Dort ist unter anderem der Sachverhalt schriftlich zusammengefasst. Einfach auf den Link unter dem Video klicken!
Wir haben den Fall in der Lerngruppe besprochen und eine Frage konnten wir nicht recht verstehen warum wurde der Anspruch nicht aus §632 III gestützt. Die Höhe des Vorschuss den die Endbesteller erfolgreich eingeklagt hatte nicht ebenso im wegen des Vorschusses des Werkunternehmers gegenüber seine Subunternehmerin geltend machen ohne das man dieses gebastel bräuchte.
Wahrscheinlich beziehen Sie sich auf § 637 III BGB (nicht: § 632 III BGB zum Kostenvoranschlag). Dieser Anspruch auf Vorschuss klingt in der Tat einfacher als die Inzidentprüfung im Schadensersatz statt der Leistung. Allerdings knüpft der Vorschussanspruch an einer Selbstvornahme nach § 637 I BGB an. Bei einer solchen muss der Besteller (hier: der Kl.) "den Mangel selbst beseitigen" (§ 637 I BGB); das hat er aber nicht getan. Vielmehr will die C-GmbH den Mangel beseitigen. Daher scheidet im Verhältnis Kl. - Bekl. ein solcher Vorschussanspruch aus.
@@JuS-Videocast Aber auch der einfache Besteller darf sich einer Hilfsperson bedienen. Namentlich eines anderen Werkunternehmers warum sollte dann nicht der Erstbestller als Hilfsperson des HauptUnternehmers gelten ?
@@JuS-Videocast Dies wird in der Literatur allerdings teilweise anders gesehen: Der Hauptunternehmer kann von seinem Nachunternehmer einen Aufwendungsvorschuss verlangen, auch wenn der Hauptunternehmer selbst den Mangel nicht beseitigen will, sondern vom Besteller auf Aufwendungsvorschuss oder Kostenerstattung in Anspruch genommen wird. Der Hauptunternehmer soll im Verhältnis zum Nachunternehmer nicht verpflichtet sein, eigene finanzielle Mittel zur Mängelbeseitigung einzusetzen. Der Nachunternehmer hat die Kosten für die Beseitigung der Mängel für seine mangelhafte Leistung seinem Vertragspartner und damit dem Hauptunternehmer vorzuschießen. (BeckOGK/Rast, 1.7.2024, BGB § 637 Rn. 193, beck-online)
@kaiboxberg5505 Was verstehen Sie unter einem „einfachen Besteller“? Der Hauptunternehmer kann sich bei der Mangelbeseitigung, nachdem die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist und er vom Nachunternehmer Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) oder Kostenvorschuss (§ 637 III BGB) verlangt, eines Werkunternehmers bedienen; hierzu habe ich keine gegenteilige Auffassung geäußert.
@jonasrehder9978 Nicht ganz sicher bin ich mir, wo genau Sie eine andere Ansicht verfolgen. Der Hautunternehmer kann von seinem Nachunternehmer, ebenso wie der Besteller vom Hauptunternehmer, für die mangelhafte Ausführung der Werkleistungen Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) bzw. einen Vorschuss (§ 637 III BGB) verlangen. Dem wurde indes auch nicht widersprochen. Die Besonderheit dieses Falls besteht darin, dass die Inanspruchnahme des Hauptunternehmers und seine rechtskräftige Verurteilung auf Zahlung des Vorschusses an den Besteller dazu geführt hat, dass sich bereits eine konkrete Schadensposition Im Verhältnis zwischen dem Hauptunternehmer und Nachunternehmer gebildet hat. Dies ist in den Rn. 16-22 des Urteils dargelegt. Auch die Literaturquelle, die Sie zitieren (Rast in: BeckOGK/BGB, Stand: 01.07.2024, § 637, Rn. 193) widerspricht dieser Auffassung nicht.
Ein schöner Fall aus Wuppertal 😅
stark underrated ein glück hab ich euch gefunden
Lief gestern in Hessen im Examen wieder ein Abschleppfall
Täter ist die Luftpumpe.
Sie machen einen super Job, weiter so !!!
Tolles Video, danke!
So süßes Team seid ihr!
Das ist so anspruchsvoll. Der BGH biegt sich alles zurecht...
Danke :) Eine Frage: woher kommt bzgl. des Annahmeverzugs der erfüllbare Leistungsansruch? Aus 985 und 681 S.2, 667? LG
Guter Punkt - aber: Der Annahmeverzug setzt keine (Rücknahme-)Pflicht voraus; vielmehr genügt eine schlichte Obliegenheit zur Rücknahme. Ein Anspruch auf Rücknahme ist daher nicht erforderlich. Der Geschäftsherr hat umgekehrt - wie von Ihnen zitiert - gegen den Geschäftsführer einen Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB und als Eigentümer zudem aus § 985 BGB.
Sehr hilfreiches Video, danke schön!
Super, danke sehr
Vielen Dank. Super hilfreiches Video. Unbedingt mehr davon!
Vielen vielen Dank für die Videos hier - immer sehr viel Inhalt!! 😇👍🏻
Euer Kanal ist absolutes Gold
So eine Art Video für eine Klausur aus dem 2. Examen wäre toll!
Ihr seid echt klasse ! Macht richtig Spaß.
Kam in NRW im 1. Examen vor 2 Wochen dran👍🏼
Ihr seid wundervoll !!
Wie weit darf das Wiedergeben von Normen gehen? Der 312c I und II wird ja schon sehr ausführlich und Wort für Wort abgeschrieben. Eventuell ein Begrenzen auf das für die Prüfung Relevante? MfG
Gegen Zitate von (für die Bearbeitung relevanten) Normen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Entscheidend ist allerdings, dass die einzelnen Voraussetzungen der jeweiligen Norm klar benannt werden und dass an den richtigen Stellen durch saubere gutachterliche Subsumtion Schwerpunkte gesetzt werden.
Warum wurde kein Rücktritt geprüft. Eine ungewünschte Gravur kann man doch unschwer als Mangel ansehen oder nicht ?
Die Prüfung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 346 I BGB hinsichtlich der Wanduhr ist denkbar. Man wird aber wohl die Voraussetzungen eines Rücktrittsgrunds verneinen müssen, weil H kein angemessener Zeitraum für eine Nacherfüllung gem. § 475d I Nr. 1 BGB zur Verfügung gestanden hat (vgl. auch die Anmerkung in den Lösungshinweisen auf S. 554 unten). Es erscheint aber noch vertretbar einen Rücktrittsgrund nach § 475d I Nr. 3 BGB (schwerwiegender Mangel) mit der Begründung, dass H bewusst mangelhaft geliefert hat, zu bejahen (vgl. hierzu BeckOK-BGB/Faust, 70. Edition, 1.5.2024, § 439 Rn. 21).
Danke
Dieses Duo ist einfach super danke!