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Rechtfertigender Notstand und Erlaubnistatbestandsirrtum
In Folge 58 von nachJuStiert geht es um die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands. Außerdem werden Erlaubnistatbestandsirrtum, Entschuldigungstatbestandsirrtum und Verbotsirrtum voneinander abgegrenzt.
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BayObLG, Urt. v. 6.8.2024 - 206 StRR 227/24, JuS 2024, 1184 (Jahn), auf gewohnt unterhaltsame Weise.
Viel Spaß beim Video!
Zum Beitrag JuS 2024, 1184, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2024%2Fcont%2Fjus.2024.1184.1.htm.
Weitere JuS-Beiträge zum Themenfeld:
Jahn: Klimaaktivismus und rechtfertigender Notstand, JuS 2023, 82, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2023%2Fcont%2Fjus.2023.82.1.htm.
Dazu auch das Video: ua-cam.com/video/JKyGX6VFAVA/v-deo.html
Rönnau/Saathoff, Grundwissen - Strafrecht: Der Erlaubnistatumstandsirrtum, JuS 2023, 916, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2023%2Fcont%2Fjus.2023.916.1.htm.
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Britz, Der praktische Fall - Strafrecht: errare humanum est?, JuS 2002, 465, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2002%2Fcont%2Fjus.2002.465.1.htm.
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КОМЕНТАРІ

  • @fdgfgsgsg
    @fdgfgsgsg 13 днів тому

    Klasse Format! Gerne auch mal Videos zum ETBI und den Anschlussstraftaten😄

  • @neuftrois5079
    @neuftrois5079 14 днів тому

    Danke für eure Videos!

  • @DaR77777
    @DaR77777 14 днів тому

    Danke, dass es endlich auch eine öffentlichrechtliche Folge gibt - hoffentlich kommen noch mehr! 🎉 Seit der letzten zivilrechtlichen Folge über die Beschaffenheitsgarantie und Gewährleistungsausschluss ist der Ton schlechter, wahrscheinlich weils an extra Mikrofonen fehlt - woran liegt das, vor allem vor dem Hintergrund, dass der Ton in der Vergangenheit besser war? 😅

  • @kanshelsen
    @kanshelsen 15 днів тому

    Sehr geil! Besser wäre es noch mit Mikros an den Sprechern!

  • @Inspocgn
    @Inspocgn 15 днів тому

    Juhu endlich Öffentliches Recht 🎉

  • @Noah-pd6wm
    @Noah-pd6wm 16 днів тому

    Vielen Dank für dieses wie immer sehr instruktive Nachjustieren 😊

  • @ye5527
    @ye5527 18 днів тому

    Weitere Videos zum Betrug bitte. Trickdiebstahl/Sachbetrug ….

  • @titus4169
    @titus4169 Місяць тому

    Wie immer top! Danke 👍

  • @jannikl1132
    @jannikl1132 Місяць тому

    0:20 schöne Hommage an den (aktuellen) Bundeskanzler ;)

  • @EliaZanandrea
    @EliaZanandrea Місяць тому

    top👍🏽

  • @ye5527
    @ye5527 Місяць тому

    Bitte niemals aufhören !!!! Hab endlich die Manifestationstheorie verstanden. Super sympathisch die Professoren. Mein Verbesserungsvorschlag wäre nur, dass man gewisse Sachen, die oft vergessen werden wie z.B. dass der Tieflader durch die Sicherungsübereignung nicht zumindest im Alleineigentum des Täters stand und somit fremd i.S.d 246 StGB ist. Also so kleine übersehene Punkte von den meisten Studierenden nochmal zu thematisieren. Danke für das Video

  • @heisenberg8414
    @heisenberg8414 Місяць тому

    Ich habe nichts mit Jura zu tun, aber das war sehr interessant.

  • @ammar6915
    @ammar6915 Місяць тому

    Woowww! Danke fürs Video, unglaublich hilfreich und lehrreich!!! Habe es noch nie so gut verstanden(bei keinem anderen).👍👍👍👍👍🙏

  • @LL-oo3gp
    @LL-oo3gp Місяць тому

    Bitte mehr prozessuales Recht

  • @benbm8965
    @benbm8965 Місяць тому

    Wo kann ich Kandidat 1 als Rechtsanwalt buchen?

  • @SkarushSkipper
    @SkarushSkipper Місяць тому

    Der Sachverhalt dazu ist ja etwas dünn, aber mir kam direkt der Finalzusammenhang in den Kopf. Er wollte das Zeug=Heroin, das bekommt er auch. Sieht er danach das erst das Geld, müsste man dann noch über die Fortwirkung des Nötigungsmittel sprechen und ggf. den Finalzusammenhang an- oder ablehnen ?

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast Місяць тому

      Bei der Prüfung des Raubes müssen Sie selbstverständlich den Finalzusammenhang im Auge behalten. Unser A hatte es von Anfang an auf (sämtliche) Wertsachen des N abgesehen. Das eingesetzte Nötigungsmittel diente A auch als Mittel zur Verwirklichung der Wegnahme. Ihr Einwand ist vor dem Hintergrund nicht unberechtigt, dass Herr El-Ghazi an einer Stelle von "Zeugs" spricht. Das Wort "Zeugs" sollte sich auf alle (werthaltigen) Sachen beziehen, nicht nur auf die Drogen. Wenn der A hingegen ursprünglich nur die Übergabe der Drogen hätte erreichen wollen und ihm erst später in den Sinn gekommen wäre, die Situation für eine weitere Bereicherung seinerseits auszunutzen, stehen Sie in der Tat vor der von Ihnen geschilderten Situation. Dass das Nötigungsmittel fortwirkt, ändert nichts an der Notwendigkeit eines Finalzusammenhanges. An diesem dürfte es aber eben fehlen.

    • @SkarushSkipper
      @SkarushSkipper Місяць тому

      @@JuS-VideocastVielen Dank für die Antwort !

  • @MaxMustermann-ym3wb
    @MaxMustermann-ym3wb 2 місяці тому

    Kommt nochmal so ein Video zur Klausurkorrektur im Examen? Das war wirklich super und sowas gibt es sonst nirgends! Ich würde mich darüber sehr freuen 😊

  • @jannikl1132
    @jannikl1132 2 місяці тому

    Herr Hofmanns ist ja mein insgeheimer NachJuStiert MVP

  • @cal_law
    @cal_law 2 місяці тому

    sale and rent back lief gestern in ZR 1 in NRW... und UA-cam schlägt mir dieses Video natürlich erst heute, am Tag danach vor. Rip.

  • @NK7YT
    @NK7YT 2 місяці тому

    Der ZivilR Fall lief, in verkomplizierter Form, gestern im hessischen Examen!

  • @Max-jk2ur
    @Max-jk2ur 2 місяці тому

    Danke für die Zusammenfassung. Top dargestellt. Einzig der Ton könnte noch bisschen besser werden und vielleicht eine andere Maus angeschafft werden ;)

  • @durohre386
    @durohre386 3 місяці тому

    beste kombi

  • @NK7YT
    @NK7YT 3 місяці тому

    Mal wieder eine super Urteilsbesprechung! Vielen Dank dafür. Die Abgrenzung Suizid und Tötrung in mittelbarer Täterschaft und auch §216 BGB scheinen ja aktuell sehr heiß für das Examen zu sein. Habt ihr eventuell ein paar Übungsklausuren, gerne auch aus der JuS, welche man sich zu dem Thema einmal anschauen kann/sollte?

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 2 місяці тому

      Hier ein paar Klausuren zu diesem Themenbereich: Gaede/Miranowicz, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Ärztlich assistierter Suizid, JuS 2018, 556, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2018%2Fcont%2Fjus.2018.556.1.htm Weißer, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Tötungsdelikte und Beteiligungsfragen - Tödliche Erlösung, JuS 2009, 135, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2009%2Fcont%2Fjus.2009.135.1.htm Paul/Schubert, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Medizinstrafrecht und AT - Gefahr im Spital, JuS 2013, 1007, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2013%2Fcont%2Fjus.2013.1007.1.htm Norouzi, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Zurechnungsprobleme aus dem Allgemeinen Teil, JuS 2007, 146, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2007%2Fcont%2Fjus.2007.146.1.htm Über 1200 Klausuren, sortiert nach Schwierigkeitsgrad und Thema, finden Sie übrigens auf www.Klausurfinder.de. Viel Erfolg!

    • @NK7YT
      @NK7YT 2 місяці тому

      @@JuS-Videocast Vielen Dank für die Mühe! Das wird mir ganz sicher weiterhelfen!!

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 3 місяці тому

    Ihr seid die besten

  • @wattwillstduuu4627
    @wattwillstduuu4627 3 місяці тому

    Danke für die Folge! Sie beide sind mein Lieblings-UA-cam-Jura-Format :)

  • @hbSkill
    @hbSkill 4 місяці тому

    Eure Kombo ist wirklich super!

  • @Quant1547
    @Quant1547 4 місяці тому

    Ein sehr erfrischendes Duo ❤❤

  • @msch9193
    @msch9193 4 місяці тому

    Tolles Format! Es wäre aber eine sehr hilfreiche Ergänzung, wenn man zukünftig ggf. die jeweiligen Sachverhalte kurz über einige Zeilen zusammenfasst und einblendet. Die nur mündliche Wiedergabe macht es etwas schwerer den Ausführungen zu folgen oder sich ggf. vorab selbst an einer Lösung(skizze) zu versuchen.

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 4 місяці тому

      Vielen Dank! Die hier besprochenen Fälle stehen auch in der JuS. Dort ist unter anderem der Sachverhalt schriftlich zusammengefasst. Einfach auf den Link unter dem Video klicken!

  • @kaiboxberg5505
    @kaiboxberg5505 4 місяці тому

    Wir haben den Fall in der Lerngruppe besprochen und eine Frage konnten wir nicht recht verstehen warum wurde der Anspruch nicht aus §632 III gestützt. Die Höhe des Vorschuss den die Endbesteller erfolgreich eingeklagt hatte nicht ebenso im wegen des Vorschusses des Werkunternehmers gegenüber seine Subunternehmerin geltend machen ohne das man dieses gebastel bräuchte.

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 4 місяці тому

      Wahrscheinlich beziehen Sie sich auf § 637 III BGB (nicht: § 632 III BGB zum Kostenvoranschlag). Dieser Anspruch auf Vorschuss klingt in der Tat einfacher als die Inzidentprüfung im Schadensersatz statt der Leistung. Allerdings knüpft der Vorschussanspruch an einer Selbstvornahme nach § 637 I BGB an. Bei einer solchen muss der Besteller (hier: der Kl.) "den Mangel selbst beseitigen" (§ 637 I BGB); das hat er aber nicht getan. Vielmehr will die C-GmbH den Mangel beseitigen. Daher scheidet im Verhältnis Kl. - Bekl. ein solcher Vorschussanspruch aus.

    • @kaiboxberg5505
      @kaiboxberg5505 4 місяці тому

      @@JuS-Videocast Aber auch der einfache Besteller darf sich einer Hilfsperson bedienen. Namentlich eines anderen Werkunternehmers warum sollte dann nicht der Erstbestller als Hilfsperson des HauptUnternehmers gelten ?

    • @jonasrehder9978
      @jonasrehder9978 4 місяці тому

      @@JuS-Videocast Dies wird in der Literatur allerdings teilweise anders gesehen: Der Hauptunternehmer kann von seinem Nachunternehmer einen Aufwendungsvorschuss verlangen, auch wenn der Hauptunternehmer selbst den Mangel nicht beseitigen will, sondern vom Besteller auf Aufwendungsvorschuss oder Kostenerstattung in Anspruch genommen wird. Der Hauptunternehmer soll im Verhältnis zum Nachunternehmer nicht verpflichtet sein, eigene finanzielle Mittel zur Mängelbeseitigung einzusetzen. Der Nachunternehmer hat die Kosten für die Beseitigung der Mängel für seine mangelhafte Leistung seinem Vertragspartner und damit dem Hauptunternehmer vorzuschießen. (BeckOGK/Rast, 1.7.2024, BGB § 637 Rn. 193, beck-online)

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 4 місяці тому

      @kaiboxberg5505 Was verstehen Sie unter einem „einfachen Besteller“? Der Hauptunternehmer kann sich bei der Mangelbeseitigung, nachdem die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist und er vom Nachunternehmer Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) oder Kostenvorschuss (§ 637 III BGB) verlangt, eines Werkunternehmers bedienen; hierzu habe ich keine gegenteilige Auffassung geäußert.

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 4 місяці тому

      @jonasrehder9978 Nicht ganz sicher bin ich mir, wo genau Sie eine andere Ansicht verfolgen. Der Hautunternehmer kann von seinem Nachunternehmer, ebenso wie der Besteller vom Hauptunternehmer, für die mangelhafte Ausführung der Werkleistungen Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) bzw. einen Vorschuss (§ 637 III BGB) verlangen. Dem wurde indes auch nicht widersprochen. Die Besonderheit dieses Falls besteht darin, dass die Inanspruchnahme des Hauptunternehmers und seine rechtskräftige Verurteilung auf Zahlung des Vorschusses an den Besteller dazu geführt hat, dass sich bereits eine konkrete Schadensposition Im Verhältnis zwischen dem Hauptunternehmer und Nachunternehmer gebildet hat. Dies ist in den Rn. 16-22 des Urteils dargelegt. Auch die Literaturquelle, die Sie zitieren (Rast in: BeckOGK/BGB, Stand: 01.07.2024, § 637, Rn. 193) widerspricht dieser Auffassung nicht.

  • @wettbdwe
    @wettbdwe 4 місяці тому

    Ein schöner Fall aus Wuppertal 😅

  • @durohre386
    @durohre386 5 місяців тому

    stark underrated ein glück hab ich euch gefunden

  • @kartoffelsalat00
    @kartoffelsalat00 5 місяців тому

    Lief gestern in Hessen im Examen wieder ein Abschleppfall

  • @dennisp.r.2207
    @dennisp.r.2207 5 місяців тому

    Täter ist die Luftpumpe.

  • @firefighter4414
    @firefighter4414 5 місяців тому

    Sie machen einen super Job, weiter so !!!

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent 5 місяців тому

    Tolles Video, danke!

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 5 місяців тому

    So süßes Team seid ihr!

  • @Dnaiess
    @Dnaiess 5 місяців тому

    Das ist so anspruchsvoll. Der BGH biegt sich alles zurecht...

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life 5 місяців тому

    Danke :) Eine Frage: woher kommt bzgl. des Annahmeverzugs der erfüllbare Leistungsansruch? Aus 985 und 681 S.2, 667? LG

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 4 місяці тому

      Guter Punkt - aber: Der Annahmeverzug setzt keine (Rücknahme-)Pflicht voraus; vielmehr genügt eine schlichte Obliegenheit zur Rücknahme. Ein Anspruch auf Rücknahme ist daher nicht erforderlich. Der Geschäftsherr hat umgekehrt - wie von Ihnen zitiert - gegen den Geschäftsführer einen Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB und als Eigentümer zudem aus § 985 BGB.

  • @Noah-pd6wm
    @Noah-pd6wm 5 місяців тому

    Sehr hilfreiches Video, danke schön!

  • @ratiolegis8732
    @ratiolegis8732 5 місяців тому

    Super, danke sehr

  • @user-eh1es3hr9u
    @user-eh1es3hr9u 5 місяців тому

    Vielen Dank. Super hilfreiches Video. Unbedingt mehr davon!

  • @Lex-M27
    @Lex-M27 5 місяців тому

    Vielen vielen Dank für die Videos hier - immer sehr viel Inhalt!! 😇👍🏻

  • @hbSkill
    @hbSkill 5 місяців тому

    Euer Kanal ist absolutes Gold

  • @Youtubeaccount-hs5dr
    @Youtubeaccount-hs5dr 6 місяців тому

    So eine Art Video für eine Klausur aus dem 2. Examen wäre toll!

  • @lorbeer27
    @lorbeer27 6 місяців тому

    Ihr seid echt klasse ! Macht richtig Spaß.

  • @lb5426
    @lb5426 6 місяців тому

    Kam in NRW im 1. Examen vor 2 Wochen dran👍🏼

  • @hbSkill
    @hbSkill 6 місяців тому

    Ihr seid wundervoll !!

  • @noname45362
    @noname45362 6 місяців тому

    Wie weit darf das Wiedergeben von Normen gehen? Der 312c I und II wird ja schon sehr ausführlich und Wort für Wort abgeschrieben. Eventuell ein Begrenzen auf das für die Prüfung Relevante? MfG

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 6 місяців тому

      Gegen Zitate von (für die Bearbeitung relevanten) Normen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Entscheidend ist allerdings, dass die einzelnen Voraussetzungen der jeweiligen Norm klar benannt werden und dass an den richtigen Stellen durch saubere gutachterliche Subsumtion Schwerpunkte gesetzt werden.

  • @kaiboxberg5505
    @kaiboxberg5505 6 місяців тому

    Warum wurde kein Rücktritt geprüft. Eine ungewünschte Gravur kann man doch unschwer als Mangel ansehen oder nicht ?

    • @JuS-Videocast
      @JuS-Videocast 6 місяців тому

      Die Prüfung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 346 I BGB hinsichtlich der Wanduhr ist denkbar. Man wird aber wohl die Voraussetzungen eines Rücktrittsgrunds verneinen müssen, weil H kein angemessener Zeitraum für eine Nacherfüllung gem. § 475d I Nr. 1 BGB zur Verfügung gestanden hat (vgl. auch die Anmerkung in den Lösungshinweisen auf S. 554 unten). Es erscheint aber noch vertretbar einen Rücktrittsgrund nach § 475d I Nr. 3 BGB (schwerwiegender Mangel) mit der Begründung, dass H bewusst mangelhaft geliefert hat, zu bejahen (vgl. hierzu BeckOK-BGB/Faust, 70. Edition, 1.5.2024, § 439 Rn. 21).

    • @kaiboxberg5505
      @kaiboxberg5505 6 місяців тому

      Danke

  • @ErgünYurdakul-o4q
    @ErgünYurdakul-o4q 6 місяців тому

    Dieses Duo ist einfach super danke!