Guten Tag, wann ist es angebracht das P-konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln? Kann ich das P-konto in der Wohlverhaltensphase kündigen oder erst wenn das komplette Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?
Hallo, wenn der Insolvenzverwalter das Konto freigegeben hat, ist es grundsätzlich kein Problem, es wieder als normales Konto zu führen. In der Wohlverhaltensphase darf man ja auch wieder Ersparnisse bilden. Mit freundlichen Grüßen Ihr KGR Team
hallo ich habe ein p konto mein vermieter hat mein kautionssparbuch an meine sparkasse gesendet meine sparkasse hat jetzt das geld an einen meiner GLEUBIGER überwiesen obwohl es die freimänge nicht überschritten hat ist das rechtens ? VIELEN DANK IM VORRAUS
Hallo, hierfür ist ein Antrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO notwendig. Je nach Situation muss der Antrag unterschiedlich formuliert sein, daher können wir Ihnen leider keinen fertig formulierten Antrag zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen Ihr KGR Team
Hallo, nein, das P-Konto kann nicht gesperrt werden, der Freibetrag bleibt verfügbar. Nur Guthaben, das darüber hinaus geht, wird gesperrt und letztendlich auch abgeführt. Mit freundlichen Grüßen Ihre KGR Anwaltskanzlei
Hallo guten tag und wie bekomme ich das musterantrag
Guten Tag,
wann ist es angebracht das P-konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln? Kann ich das P-konto in der Wohlverhaltensphase kündigen oder erst wenn das komplette Insolvenzverfahren abgeschlossen ist?
Hallo, wenn der Insolvenzverwalter das Konto freigegeben hat, ist es grundsätzlich kein Problem, es wieder als normales Konto zu führen. In der Wohlverhaltensphase darf man ja auch wieder Ersparnisse bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KGR Team
hallo ich habe ein p konto mein vermieter hat mein kautionssparbuch an meine sparkasse gesendet meine sparkasse hat jetzt das geld an einen meiner GLEUBIGER überwiesen obwohl es die freimänge nicht überschritten hat ist das rechtens ? VIELEN DANK IM VORRAUS
Wird die Bank das Geld nicht an die Gläubiger auszahlen, wenn ich den Gläubigen nicht bezahle? Wie lange bleibt da Kto gepfändet?
Könnten sie mir solch einen Antrag schicken ?
Hallo, hierfür ist ein Antrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO notwendig. Je nach Situation muss der Antrag unterschiedlich formuliert sein, daher können wir Ihnen leider keinen fertig formulierten Antrag zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KGR Team
Kann ein Inkassobüro das 'P-Konto sperren lassen??
nein
Hallo, nein, das P-Konto kann nicht gesperrt werden, der Freibetrag bleibt verfügbar. Nur Guthaben, das darüber hinaus geht, wird gesperrt und letztendlich auch abgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre KGR Anwaltskanzlei