5 Fehler, die Du bei einer Kontopfändung vermeiden musst.

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  • Опубліковано 3 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 35

  • @80IESANDMORE
    @80IESANDMORE 4 роки тому

    2:28 Ja, die Funktionsweise des P - Kontos diesbzüglich ist wichtig zu zu wissen. Jedoch falls es tatsächlich einmal zu einer Überschreitung u.a. durch solch einen "Leerzahlungeingang" durch Händlerrückzahlungen käme, dürfte bei Nachprüfung durch Menschen nicht ernsthaft eine Minderung des Freibetrages dabei herauskommen. Das wäre doch völlig absurd! Auch Rücklastschriften zählen nicht als Zahlungseingang! Interessant fänd´ ich auch eine Begründung, wieso manches bar erlaubt, online aber verboten zu sein scheint... Dafür gibt es m.E. keinen haltbaren Grund.
    Hat es dazu mal ein Urteil gegeben? Das Konto ist schließlich nur eine Maschine und zusätzlich werden ja auch noch div. Sachverhalte durch Gerichte mit Sinn- und Verstand ergänzt. (Z.B. werden Nachzahlungen von Sozialleistungen auch auf die Monate verteilt, in die sie gehören, etc.)
    Zunächst sollte ja nur eine Vereinfachung, daß Geld jeglichen Ursprungs eingehen kann, ein automatischer Schutz und daß nicht immer wieder Bescheinigungen ausgestellt werden müssen, hergestellt werden. Zur Entlastung aller Institutionen samt Schuldner. Es besteht mehr Schutz, z.B. auch für Selbstständige. Ein rein automatisches, vorgeschaltetes System.

  • @Kabayangermany
    @Kabayangermany 3 роки тому +2

    Ist das richtig, Sie verlangen für Schuldnerberatung, sprich Insolvenzeröffnung und Außergerichtliche Einigung 750€ +2700€ = 3.450€ Ich bin gerade etwas verwirrt, warum eine andere Kanzlei aus Köln dies für ca. 600€ plus je Gläubiger 25€ anbietet...

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  Рік тому

      Nein, das ist nicht richtig. Wir machen eine Erstberatung. In der Erstberatung legen wir einen Entschuldungsplan fest. Für die Insolvenz fallen 750 € inklusive Einigungsversuch an. Wenn wir einen Vergleich versuchen, um eine Insolvenz zu vermeiden, fallen 2700€ an. Scheitert der Vergleich auch nach Nachverhandlungen und ist keine Alternative möglich, erstellen wir den Insolvenzantrag. Die vergleichsverhandlungen sind sehr umfangreich und zeitaufwendig. Deshalb sind die Kosten wesentlich höher. Wir machen das nur wenn es echte Erfolgsaussichten gibt. Also: kein Vergleich möglich: 750€, wenn ein Vergleich möglich und realistisch ist 2700€.

  • @apollox8935
    @apollox8935 4 роки тому +1

    Guten Tag, ich hätte eine Frage, ich besitze Berichts eine P-konto.
    Ist ein gläubiger verpflichtet meine Rückzahlungsraten in einem bestimmten Betrag anzunehmen(egal in welcher Höhe) ?
    Und dann die Zinsen zu stoppen?
    Danke für die Antwort im voraus.

    • @kittykatie3003
      @kittykatie3003 3 роки тому

      Zinsen zu stoppen weiß ich nicht, aber wenn der Gläubiger eine Rate nicht an Dich
      zurückschickt gilt da als angenommen. Wichtig: Belege über alle Zahlungen an den Gläubiger aufbewahren!
      Du kannst dem Gläubiger auch einen Betrag überweisen mit bitte um Verrechnung zuerst mit der Hauptforderung nach BGB.

  • @citro8997
    @citro8997 2 роки тому

    Eine Frage: zurzeit ist eine Höhe Pfändung auf mein Konto. Dies ist ok und dauert halt nun. Ich würde mir gerne ein neues Konto machen bei einer anderen Bank um Überweisungen zu machen. Geht das oder wird es dann auch gepfändet?

  • @businessstartenonlinegeldv34
    @businessstartenonlinegeldv34 5 років тому +1

    Vielen vielen Dank!
    Habe eine Doppelpfändung, der Arbeitgeber hält sich an das Zahlverbot - obwohl ich nur 700 Eur verdiene und damit unter dem Freibetrag von 1133,83 bin... Muss der Arbeitgeber nicht sofort das Verbot zurückweisen?

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  5 років тому +3

      Wenn sie nur 700€ netto verdienen, ist alles unpfändbar und der Arbeitgeber muss vollständig an sie auszahlen

    • @kittykatie3003
      @kittykatie3003 3 роки тому

      @@MaxPostulkaRA korrekt.

  • @businessstartenonlinegeldv34
    @businessstartenonlinegeldv34 5 років тому +2

    Doppelpfändung vom gleichen Gläubiger übrigens, in angeblich verschiedenen Fällen...

  • @Agnes-uy4sf
    @Agnes-uy4sf 2 роки тому

    der Gerichtsvollzieher erpresst mich mit Zwangsvollstreckung, weil ich eine Rate unter Vorbehalt eingezahlt habe. was kann ich tun.

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  2 роки тому

      Ich kann Ihnen als Rechtsanwalt über die öffentliche Kommentarfunktion auf UA-cam keine individuelle Beratung anbieten. Um Ihre Frage gewissenhaft zu beantworten ist es notwendig eine persönliche Beratung durchzuführen und Ihre Gesamtsituation zu besprechen. Das können wir gerne machen, wenn Sie über meine Webseite einen Beratungstermin buchen.

  • @martinferrari4409
    @martinferrari4409 Рік тому

    Mein P-konto ist über der freibetrag, bekam rückwirkend pflegegeld! Nun ist grundsicherung und Rente futsch fast 600 €..+pflegegeld für Oktober!
    Bin so verzweifelt bin völlig mittellos, weiß nicht was ich machen soll!
    Handy /Internet Rechnungen sind offen.. Was kann ich jetzt tun???

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  Рік тому

      Hier finden sie eine Anleitung zum Schutz des Pflegegeldes: p-konto.de/glossar/pflegegeld.html

  • @Flying_Karsten
    @Flying_Karsten 5 років тому

    Wie ist es, wenn man ein P-Konto hat, auf dem Konto habe ich im Januar ALG 2 bekommen (780) / Freibetrag ist glaube ca. 1170 / habe 390 Euro auf das Konto überwiesen bekommen, was keine Sozialleistung war, bekomme ich dies im Februar dann wieder zur Verfügung gestellt? Also sprich 1170? Wäre nett wenn so schnell wie möglich eine Antwort kommen würde, ein Ja oder Nein reicht mir völlig aus. Dankeschön im Vorfeld!

    • @Flying_Karsten
      @Flying_Karsten 5 років тому

      Ach ja, es ist auf ein PSK Auskehrungskonto

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  5 років тому

      @@Flying_Karsten eigentlich sollten Sie bereits jetzt über das Geld verfügen können. Sie können monatlich bis zur Höhe Ihres Freibetrages über Gutschriften auf Ihrem Konto verfügen. Dazu gehören auch Bareinzahlungen. Wenn man sie nicht an das Geld lässt, fragen Sie bitte bei Ihrer Bank nach dem Grund.

    • @Flying_Karsten
      @Flying_Karsten 5 років тому

      @@MaxPostulkaRA Dankeschön für die Auskunft, werd dies morgen gleich mal machen und zur Bank gehen

    • @Flying_Karsten
      @Flying_Karsten 5 років тому

      @@MaxPostulkaRA Noch eine Frage die sich mir stellt, erhöht sich der Festbetrag automatisch oder muss man dies selbst erhöhen, ist ja gesetzlich festgelegt, daher die Frage.

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  5 років тому

      FlyingKarsten Ich verstehe nicht ganz, was sie mit Festbertrag meinen. Der Grundfreibetrag wird automatisch gewährt. Weitere Freibeträge werden nur gewährt, wenn eine Bescheinigung vorgelegt wird. Weitere Freibeträge kommen insbesondere in Betracht, wenn Angehörige vorhanden sind (Ehegatte, Kinder) die im gleichen Haushalt versorgt werden oder die unterhaltsberechtigt sind und für die auch tatsächlich Unterhalt gezahlt wird.

  • @jannachkam3850
    @jannachkam3850 4 роки тому

    Ich habe ein P Konto aber keine Pfändung mehr drauf kannst du es sind keine Gläubiger mehr offen ich bekomme demnächst 4000 € drauf von der Versicherung aber ich kann ja nur einen bestimmten Freibetrag abheben weg kann ich das machen dass ich alles sofort abheben kann

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  4 роки тому +1

      Wenn keine Pfändung auf dem P-Konto ist, können Sie über das gesamte Guthaben verfügen. Die Begrenzung auf die Freibeträge gilt nur bei einer Pfändung.

  • @38Montayo
    @38Montayo 3 роки тому

    Hallo. Ich habe ein P Konto u kein Einkommen / Meine Lebenspatnerin hat Gehalt u Witwenrente daher bekomme ich keinerlei Leistungen von Ämtern. Muss mich auch freiwillig Krankenversichern.
    Sie/Lebenspartnerin überweist mir Monatlich 400 € . Ich habe letzten Monat 130 € von März in den April mitgenommen u das wurde laut Auftrag gepfändet. Meine Bank/Sparkasse sagte mir das Geld vom Vormonat was nicht verbraucht wurde gepfändet werden kann. Habe nie mehr als 400 € auf meinem p Konto. FRAGE: Ist das so...

  • @RicardoK-mr7xh
    @RicardoK-mr7xh 3 роки тому

    der Freibetrag sollte jeden Monat neu berechnet werden. und es wäre besser wenn 5 % gesperrt sein sollten jeden Monat. oder das wenn er erreicht ist überweisungen noch möglich sind wenigstens. nur weil man Schulden hat behandelt so der Gesetzgeber und die Banken einen total Respektlos. finger weg vom P- Konto also

  • @berndfreudinger8754
    @berndfreudinger8754 2 роки тому

    Also am besten dann ein Konto im Ausland auf andere Firma, die ich nur zur Vermögensverwaltung verwende 🤔

  • @RKEINGE
    @RKEINGE 4 роки тому +1

    So ein Schwachsinn wenn du über einen Freibetrag kommst ist das Geld nicht weg du kannst dann im folgemonat über den Rest verfügen bzw wird er im folgemonat gutgeschrieben das Geld ist nicht gleich weg.

    • @MaxPostulkaRA
      @MaxPostulkaRA  4 роки тому +1

      Moinmoin loui vielen Dank für Ihren freundlichen Kommentar. Ihre Darstellung ist aber nicht richtig. Ihre Aussage trifft auf den Fall zu, wenn man nicht vollständig über Guthaben innerhalb des Freibetrages verfügt. Das nicht verbrauchte Guthaben steht dann einmalig im Folgemonat zusätzlich zur Verfügung. Wenn jedoch Geldeingänge erfolgen, die höher sind als der Freibetrag, wird der Betrag, der über dem Freibetrag liegt nicht in den Folgemonat übertragen, sondern an den Gläubiger überwiesen.

    • @80IESANDMORE
      @80IESANDMORE 4 роки тому

      @@MaxPostulkaRA Aber es gibt doch sog. "Moratoriumsbeträge".

    • @zeratos8010
      @zeratos8010 4 роки тому +1

      @@80IESANDMORE Korrekt. Man kann es so zusammenfassen: Alles, was im Eingangsmonat den Freibetrag auf dem P-Konto übersteigt, wird von der Bank zunächst zurückgehalten. Im Folgemonat wird das einbehaltene Geld aber so behandelt, als handele es sich um in diesem Folgemonat erst eingegangenes Einkommen. Aus diesem Grund zahlt die Bank diesen Betrag Anfang des Folgemonats aus (natürlich maximal in der Höhe des bestehenden Freibetrages, vgl. Verweis § 850k Abs. 1 Satz 2 auf Satz 1). Die Behandlung als Einkommen des Folgemonats ist dabei konsequent und da ist der Haken der vermeintlichen Wohltat: Es wird nicht anders behandelt, als wäre es tatsächlich im Folgemonat erst eingegangen. Das führt dazu, dass es mit den tatsächlich erst im Folgemonat verbuchten Eingängen zusammengerechnet wird, der Moratoriumsbetrag belastet also den Freibetrag des Folgemonats. Das Moratorium steht zwar im Folgemonat zur Verfügung, dies führt aber nicht dazu, dass der Schuldner auf mehr als den P-Konto-Freibetrag zugreifen kann. Quelle: www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#16