Seid ihr der Meinung, dass das Examen reformiert werden müsste? Oder habt ihr Themenvorschläge: Dann haut diese Themenvorschläge unter #HerrAnwalt in die Kommentare.
Ein spannendes, aber vermutlich nicht ganz einfach umzusetzendes Thema, über das es auch schon die ein oder andere Reportage gibt: Überlastung der Justiz und die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
Toll wäre es auch, wenn man alle Aufbauschemata und Definitionen für die Klausur und im Staatsexamen benutzen dürfte. Ein riesen großes Buch, wo dann alles drin steht. 😂
Ich finde generell spiegeln die Staatsexamen nur Momentaufnahmen wieder.Egal ob Pharmazie,Jura,Medizin,Tiermedizin. Die Jahre die man sich vorher abmüht werden da nirgends beachtet.Deswegen lernen viele dann nur um des bestehens Willen oder die Prüfungen sind einfach bockschwer gemacht bzw die Praktika.Ein Bachelor ist vielleicht ein guter Ansatz und halt mit den Noten aus den Jahren.Das ist ja leider im Staatsexamen noch immer so nur mit den Abschluß bist du was.
Genau das ist das Problem. Letztlich reduziert sich die ganze Geschichte auf 20 Minuten Sachverhalt und Lösung von 1 h und 30 Minuten. Wenn man dann nicht anfängt zu schreiben, wird man meist nicht fertig. Es ist verrückt, dass 60 % der Zeit für eine Niederschriftsaufgabe eingeplant wird.
Ich selbst bin leider durch das 1. Staatsexamen zwei mal durchgefallen (kein weiterer Versuch möglich) und befinde mich bis heute im Klageverfahren gegen die Bewertung einer Klausur, mit gutem Grund. Inzwischen ist unsere Klage beim OVG in Hessen anhängig. Dreh- und Angelpunkt der ganzen Problematik ist der uferlos ausartende Bewertungsspielraum der Prüfer. Ich habe derweil auch die Presse informiert und sie sind auf den Ausgang meines Verfahrens gespannt. Ich bin ein Mensch mit idealistischer Ambition, ich möchte gerne das Thema für die Zukunft zum Positiven verändern! Wer Interesse an meinem Vorhaben hat, kann gerne ein Abo bei mir hinterlassen. Auf meinem Kanal gibt es auch ein interessantes Video zum Thema "Juraexamen durchgefallen". Vielleicht können wir ja beide, du "Herr Anwalt" und ich, eines Tages ein Interview zu diesen Thema machen :-) Viele Grüße an alle aus Frankfurt am Main! Francois
E-Examen fände ich insb. aus gesundheitlichen Gründen gut. 1. Werden beide Arme gleichmäßig belastet und nicht nur einer wie beim Schreiben 2. Kann man gerade sitzen und muss sich nicht übers Blatt beugen.
bis man die pflegeausbildung (2020) mal gebacken bekommen hat sind 20 jahre vergangen. bis man das jura studium nach dem bologna system aufbaut. bin ich rentner....
Supi, endlich wieder Videos von dir ^-^ Ich bin zwar noch nicht soweit im Studium, dass ich schon für das Staatsexamen lernen muss (2. Semester), aber es ist trotzdem eine wichtige Thematik.
Die Anforderungen der Prüfung divergieren traditionell mit den Anforderungen der anschließenden Praxis. Im Grunde handelt es sich um eine kombinierten Test auf Konzentration, Merkfähigkeit und Ausdauer mit fachbezogenen Fragestellungen. Bei fast allen Ausbildungsgängen wird die Abschlußprüfung viel zu stark bewertet, so dass die Motivation vorher schon richtig mit der Materie zu arbeiten fast verschwindend ist, weil Teilleistungen entweder garnicht verlangt oder nicht bewertet werden. Würde jeden Monat eine benotete Arbeit in einem der Teilgebiete abgefordert, wäre kontinuierliches aufeinander aufbauendes Lernen stark motiviert und die Absolventen könnten ihre Sache dann wirklich. Die Abschlußprüfung wäre dann nicht ein Damoklesschwert, das jahrelang über dem Studenten baumelt und für zusätzlich psychische Belastungen sorgt. --- Hilfsmittel würde ich komplett alles zulassen, was der Kandidat im Koffer schleppen und auf einem usb-Stick in den Prüfungsrechner stecken kann. Je mehr "Spicker" zur Verfügung stehen, umso mehr Zeit wird während der Prüfung für Suchaktivitäten verplempert - das Ergebnis wird automatisch miserabel, wenn man keine Ahnung hat und sich nur auf "Spicker" verlässt. Andererseits hätte jeder Kandidat alle Gesetze und Kommentare mit Suchfunktion zur Verfügung und "nur abschreiben" führt nicht zu einer guten Bewertung, sondern der Anspruch würde mehr auf systematisches Arbeiten mit den zur Verfügung stehenden Informationen gelegt. Es gibt genügend Leute (auch Akademiker), die nicht fähig sind, Informationen (zügig) zu finden und sinnvoll zu verknüpfen - diese Fähigkeit ist heutzutage gefragt und nicht Tausende von Passagen mit Suchnummer (Paragraphen) auswendig zu lernen, die in wenigen Wochen oder Jahren geändert oder gänzlich abgeschafft wurden. --- Handschriftliche Arbeit ist komplett von Übervorgestern - das muss weg - das ist noch nicht mal Kunst !
"Es gibt genügend Leute (auch Akademiker), die nicht fähig sind, Informationen (zügig) zu finden und sinnvoll zu verknüpfen - diese Fähigkeit ist heutzutage gefragt und nicht Tausende von Passagen mit Suchnummer (Paragraphen) auswendig zu lernen, die in wenigen Wochen oder Jahren geändert oder gänzlich abgeschafft wurden." Genau so ist es. Die Informationen filtern. Die wichtigen Informationen herausarbeiten und gezielt einsetzen. Das ist die Kunst!
Das Problem vorher schon Klausuren zu stellen die in die gesamte Note mit einfließen, ist wohl eine fehlende Vergleichbarkeit. Dann bräuchte man da auch ein zentrales Vergabesystem. Die Klausuranforderungen divergieren sonst zu stark (hängt ja doch stark vom Professor/ der Uni ab, was konkret abverlangt wird) und es passiert genau das, was auch mit dem Schwerpunkt passiert. Der wird hinterher wieder herausgerechnet.
An der Uni Oxford werden Examen von zwei Prüfern gewertet werden und wenn sich die Noten voneinander stark unterscheiden, wird ein dritter Prüfer beantragt, die endgültige Note festzustellen. Auch Studienleistungen werden zum Prüfungsergebnis meistens hinzugerechnet. (In der USA gilt dies als Regelfall.) Und auch dann, wenn etwas richtig schief geht, rechnen Arbeitgeber damit, dass der Kandidat auch dann etwas leisten kann, wenn er irgend eine Prüfung (besonders in Oxford/Cambridge) nicht geschafft hat. Der Rest bleibt aber: Studenten in Oxford schreiben 5-7 Prüfungsklausuren in 1,5-2 Wochen. Wiederholungsmöglichkeiten gibt es im Regelfall keine.
Warum in einer Prüfung immer dieser Zeitdruck. Ich sehe da keinen Sinn dahinter. Ich habe mir eine schlechte Note eingefangen, obwohl ich alles wusste. Mechanisch war es einfach für mich nicht machbar. Wäre auch ein tolles Meme. Fitnessstudio mit nur Jura Studenten, die ihr rechtes Handgelenk trainieren. Wie groß ist dein Handgelenk Six Pack??
Wichtiger Punkt, der hier an zwei Stellen angesprochen wird. Es ist im Grunde völlig sinnlos dem Studenten damit auch noch zu belasten. Denn welcher Skill soll damit in der Praxis festgestellt werden?
@@HerrAnwalt gerade der Punkt mit dem E-Examen wäre toll. Ich glaub da hätte man von jedem Prof die Unterstützung. Ist für die ja auch eine Erleichterung.
@@HerrAnwalt das ist ein typisches Generationen Ding, die die darüber entscheiden mussten selbst auch handschriftlich schreiben und denken sich, das mussten wir eben auch. Der Mensch denkt nunmal primär an sich. Mir persönliche würde ein E-Examen viel bringen da ich ungefähr 3 mal so schnell schreiben könnte wie per Hand. Problem ist aber, dass ist heutzutage fast normal, soll heißen - die Erwartungen werden angepasst um den Prozentsatz welcher durch das Tippen schneller geschrieben wird als per Hand. Im Ergebnis wird es dadurch eventuell angenehmer zu schreiben - einfacher jedoch nicht.
Absolut gutes Video. Und damit meine ich nicht den Inhalt, der ist sowieo klasse dargestellt. Die Art, wie du das Thema einleitest, der Schnitt, insgesamt die Machart des Videos -das ist spitze!
Danke dir vielmals Bro. Das ist mir mit das Wichtigste! Will mich auch in diesem Bereich immer weiterentwickeln und da tut mir ein Lob besonders gut, wenn ich merke, dass es Leuten auffällt.
Bezüglich dem E-Examen haben die Rechtspfleger dieses Jahr im Diplom als Pilotprojekt getestet. Und es hat erstaunlich gut und ohne große technische Probleme funktioniert... also sollte das alsbald auch für die Staatsexamen kommen! Liebe Grüße und mach weiter so Herr Anwalt 😇
Zu dem E-Examen hatte ich noch ein paar Punkte, aber musste es wegen der Länge des Videos etwas rauskürzen. Da könnte man sicher nochmal ein eigenes Video zu machen.
Ich bin mittlerweile im 4. Semester und kann mich nur bedanken, dass sich jemand für die gerechtere Gestaltung des RECHTSwissenschaftlichen Studiums einsetzt. Danke Herr Anwalt! Insbesondere der Community Punkt 1 ist schlicht bitter nötig. Ich kann mich an keine meiner Klausuren erinnern, in der ich nicht am Ende mit verkrampfter Hand und vor allem dem frustrierenden Gefühl, dass ich am Computer das 3-fache in der selben Zeit hätte abfassen können, die Blätter abgegeben hätte.
Wird glaube ich Wunschdenken bleiben. Wenn was passiert, dann irgendwann mal in 15 Jahren mit geringfügigen Änderungen. Darüber hinaus, bin ich auf die Lage der Justiz in 10-15 Jahren gespannt. Probleme mit dem Nachwuchs sind ja heute schon präsent.
Viele der Punkte auf der Liste lassen sich bereits jetzt durch Bundeslandhopping bewerkstelligen. Siehe Mannheimer Modell + Referendariat in Sachsen Anhalt. Schon hat man einen Bachelor mit Abschichtung und ein E-examen.
Kleine Anmerkung. Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Prüfungsamt und schreiben demnach auch das gleiche Examen. Der Unterschied in den Noten kann daher nur an der Vorbereitung an den jeweiligen Unis liegen. Was mich dazu bringt, dass der erste Schritt darin liegen sollte, den Studiengang so auszuformen, dass man sich auch auf das Examen vorbereitet fühlt und nicht noch zusätzlich Geld für ein Repetitorium ausgeben muss.
Ich persönlich würde Punkt 3, 6 und 7 total befürworten. Der Bachelor würde zumindest etwas Druck rausnehmen (man steht danach nicht völlig ohne Abschluss da) und wenn der Zweitkorrektor die Note des Erstkorrektors sieht, wird er zwangsläufig beeinflusst. Kommentar gehören für mich auch schon ins erste Examen, da man sich dann zum einen noch mehr auf das Systemverständnis fokussieren kann (wie oft habe ich jede Karteikarte wiederholt, um nicht die dritte Mindermeinung zu vergessen). Zum anderen sehe auch nicht die Gefahr, dass man keine Ahnung mehr von materiellen Recht hat, denn wenn man alles nachschlägt, kommt man vorne und hinten nicht mit der Zeit hin und es gibt ja auch noch die mündliche Prüfung. Zudem entspricht die Arbeit mit dem Kommentar der täglichen Arbeit in der Praxis. Mehr Klausuren und daher weniger umfangreiche fände ich sinnvoll, da ich glaube, dass man auf diese Weise ein realistischeres Ergebnis bekommen würde. Ein Abschichten halte ich dagegen nicht für sinnvoll, denn beim zweiten Examen muss man das ganze Wissen ja auch drauf haben. Würde man das auch noch aufteilen, lernt man viel eher ein konkretes Rechtsgebiet, ohne das große Ganze zu sehen. Ich bin Zivilrichterin und in der Praxis kommt es überraschend oft vor, dass es plötzlich um die EU-Konformität irgendwelcher Normen geht, man plötzlich im Rahmen von Mängelansprüchen Baurecht o.ä. prüfen muss, im Rahmen von Amtshaftungsansprüchen Versammlungs- und Polizeirecht oder auch Mal angebliche Steuerstraftaten, wegen denen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt wurde. Hatte ich so ehrlich gesagt auch nicht erwartet, ich bin aber froh darüber dass ich das alles gebündelt gelernt habe und jetzt gefühlt deutlich besser abrufen kann, als Diejenigen, die ich kenne, die im ersten Examen abgeschichtet haben. Und ich wüsste auch nicht, in welchem Bereich Stoff sinnvoll zu kürzen wäre..
Wieder mal ein super Beitrag! Nur eine kleine Anmerkung hätte ich: Die Prüfungsämter Berlin und Brandenburg sind zum Gemeinsamen JPA Berlin-Brandenburg zusammen gezogen. Klausuren und mündliche Prüfungen finden gemeinsam statt und werden von den selben Personen korrigiert. Es scheint hier also tatsächlich an den Prüflingen zu liegen. Das ist auch nachvollziehbar: Während die "guten" Juristen aus Berlin in Berlin bleiben, gehen die schwächeren Juristen gerne ins Umland, da sie aufgrund ihrer Noten deutlich länger warten müssen. In Brandenburg sind überwiegend Referendare aus Berlin.
Als Nicht-Jurist einige Gedanken dazu (mir ist bewusst, dass ich die Lage möglicherweise verkenne :D): Der Druck im Jura Studium kommt nicht zuletzt auch davon, dass es einen extremen Konkurrenzkampf um die guten Stellen gibt. Mit anderen Worten: Es studieren zu viele Leute. Deshalb ist die relative Leistung (wie gut bin ich im Vergleich zum Jahrgang) sehr wichtig, und nicht primär das Bestehen (wie z.B. in Medizin). Ein einfacheres/schwereres Examen würde also grundsätzlich nichts ändern, ob man nun genug gut ist oder nicht. Die Bedingungen sind für alle gleich.
Vielen Dank für das Video! Keine Studierenden werden derart gef**** wie angehende Juristen. Die ganze Juristenausbildung muss an heutige Gegebenheiten angepasst werden. Man muss sich viel früher viel intensiver spezialisieren dürfen. Der mögliche Bachelor nach 6 Semester und ein 3. Examensversuch ist ein MUSS. Das Bullemie-Lernen und darauffolgende alles-oder-nichts-Prinzip muss der Geschichte angehören.
Vielen Dank für die Video. Leider wird die Thematik mE viel Zeit und Druck brauchen. Mich beschleicht im Gespräch mkt älteren Juristen oft der von dir auch angesprochene Eindruck, dass da eine "da muss man halt durch" Mentalität vorherrscht, obwohl die Leute ja oft unter ganz anderen Bedingungen ihre Examina geschrieben haben. Ein großes Problem bei der Stoffreduzierung ist mE, dass viele Professoren ihren Einfluss nutzen um für ihre Forschungsgebiete zu kämpfen (was an sich ja verständlich ist) und ohne ihr Steckenpferd im Examen gleich die Verdummung der Juristenschaft heraufziehen sehen. Ich habe leider nicht nur einen Komilitonen an dem enormen Druck und der Stoffmenge scheitern sehen, obwohl sie intelligente und fleißige Juristen waren. Deswegen ist mein erster Tipp für alle die ins Examen gehen auch: Bemüht euch um Ruhe in Kopf und Bauch. Man kann noch so viel theoretisch können, wenn ich am Tag des Examens nervlich am Ende bin wird auf dem ganzen Zirkus halt auch nichts.
#HerrAnwalt Wenn man mit dem ersten Examen kein Anwalt werden kann, aber erst mit dem zweiten Examen: Welche Befähigung soll dann der Bachelor geben? - Bin grundsätzlich auch für ein Bachelor in Mischung eines Staatsexamens. Also beides in eins vereint. Wenn man eine bestimmte Anzahl an Leistung hat, sollte man den Bachelor kriegen.
Zumindest in den Berliner (und damit auch den Brandenburger) Klausuren im 1. Staatsexamen ist schon Systemverständnis gefragt und zwar viel mehr als viele Studenten denken! Ich persönlich habe wesentlich weniger als 40 Stunden pro Woche in die Examensvorbereitung gesteckt, weil ich nebenher 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe und habe daher so manche "wichtige" Rechtsprechung oder Literaturmeinung nicht gekannt. Dennoch war in meinem Durchgang mit Anwendung von Methodik und Arbeit am Gesetz jede Klausur für mich lösbar. Von dem, was ich so mitbekommen habe, sind die Übungsklausuren in den kommerziellen Repetitorien leider sehr oft auf Spezialprobleme hin konzipiert (was die Studenten noch zusätzlich verunsichert) während die Klausuren im echten Examen eher Grundlagen abfragen. In einer meiner Klausuren kam Erb- und Familienrecht ran sowie Zwangsvollstreckung. Die Stimmung war nach der Klausur sehr gedrückt, weil viele das Gefühl hatten, nicht "genug zu wissen", weil es sich nicht um Standard-Examensprobleme handelte. Tatsächlich war aber eine vertiefte Kenntnis gar nicht gefragt, es kam darauf an, das Gesetz zu lesen, den Sachverhalt auszuwerten, sich nicht verunsichern zu lassen und ein Problem zur Anfechtung (also BGB AT) zu lösen. Ich hatte ein gutes Gefühl nach dieser Klausur und das hat sich dann auch bewarheitet. Die Vorschläge zur Änderung sind super, aber ich denke, die Studenten sollten sich auch von sich aus mehr trauen, auf Systemverständnis statt Detailwissen zu setzen. Die Chancen, dass dieses Vorgehen honoriert wird, sind hoch.
Zwei Punkte würde ich mit zum reformieren noch wünschen. Zum einen würde ich mir eine Überarbeitung des Notensystems wünschen. Brauchen wir wirklich drei Punkte die so gut wie nie geschrieben werden? Ich würde mir das Notensystem aus meinem dualen Studium zurückwünschen. 15 Punkte (15=1) man brauchte 5 Punkte zum bestehen, und auch da gab es nie mehr als 1-2 Personen die mal die 14 geknackt haben, wodurch also keine Verwässerung der Noten stattfand. Aber für Leute außerhalb der Juristerei ist es beinahe unverständlich warum Leute mit einem vollbefriedigend eine tolle Leistung erbracht haben, weil in fast jedem anderen Studiengang dies nur eine durchschnittliche Leistung wäre. Darüber hinaus würde ich mir wünschen, dass es beim Examen nicht mehr davon abhängig ist wie gut man im Verhältnis zu den anderen Studenten ist. Ich finde es schlichtweg falsch, dass jeder Jahrgang im Durchschnitt die gleiche Menge an einser/zweier und Prädikatsstudenten hervorbringen soll. Das bedeutet einfach, dass Studenten in starken Jahrgängen deutlich benachtteiligt sind als Studenten in schwächeren Jahrgängen. Daher würde ich mir diesbezüglich eine Überarbeitung wünschen. Als zweiten Punkt würde ich mir wünschen, dass eine ggf. zweiteilige Hausarbeit (1. Teil Fallbearbeitung, 2. Teil Rechtslehre) das Examen ergänzen oder einen Teil der Klausuren ersetzen sollte, da die Hausarbeit insbesondere im Verhältnis zur Klausur der späteren Arbeitspraxis im Studium am nähesten kommt.
Uns wurde das damals so erklärt, dass der Zeitdruck in den Klausuren so ist weil einen die Ausbildung auf das Richtertamt vorbereitet und Richter immer unter Zeitdruck stehen. Hat mich zwar nicht wirklich überzeugt die Erklärung... aber ist zumindest ne Erklärung 😅
Naja, aber vor allem muss der Richter eine sachlich richtige Entscheidung treffen. Und der Richter wird auch den Kommentar, seine Datenbank und häufig ähnliche Gebiete haben. Für alles was ihm dann noch nicht einfällt, gibt es die gesellige Kaffepause mit den Kollegen, wo man mal um Meinungen bitten kann.
Ich mache dieses Jahr mein Abi und möchte mich danach auf einer Universität für das Jurastudium bewerben. Nachdem ich so viel negatives über das Studium lese, habe ich schon Schiss davor :D
Hussein Mouda Keine Angst haben, einfach machen und probieren. Selbst wenn du nach X Semestern scheiterst, hast du Gewissheit. Aber wer vor Angst sich zurückzieht, der wird das irgendwann bereuen.
Der Lesnar Danke für deine Antwort. Aber der Gedanke ist halt: Wenn du so viele Semester für diese Augenblicke der Prüfung studierst, ist die Chance da, dass du ohne Abschluss dastehst. Dann fängt man mit 24,25,26 Jahren wieder von 0 an 😅
Hussein Mouda Das ist leider im klassischen Jurastudium ein großes Risiko. Entweder du suchst du dir eine Uni, die eine Prüfungsordnung nach dem Mannheimer-Modell anbietet, also mit integriertem Jura Bachelor oder du studierst davor erstmal einen juristischen Studiengang, der nur mit dem LL.B (Jura-Bachelor) endet. Diese dauern idr 6 Semester und bieten Dir erstens ein Back Up, falls das andere nicht klappt und du profitierst von den Erfahrungen.
Bin im 6. Semester und fühle mich wie ein Roboter: Wortlaut verstehen, Systematik lernen, Rechtsprechung lernen, selbst die Argumente bei problematischen Prüfungspunkten muss man sich vorher merken. Als ob materielles Recht nicht reichen würde, kommt noch Prozessrecht hinzu - "Es sind die Basics", heißt es immer; oder auch: "es ist nur ein Überblick". Klar ist Prozessrecht sehr wichtig. Aber hierfür gibt es doch das 2. Staatsexamen. Also warum Prozessrecht in das Erste nehmen? Und dies alles in allen 3 Rechtsgebieten. Nunja, vielleicht geht es ja nur mir so ...
@@yussufmaroc8279 Ich denke nicht, dass es an den Rechtswissenschaften selbst liegt, sondern an der Art und Weise wie das Ganze gehandhabt wird. Aber das System kritisieren kann jeder. Richtige Lösungen finden ist um einiges schwerer. Nicht falsch verstehen, ich liebe mein Studium, auch wenn es mich manchmal zum Verzweifeln bringt. Ich stelle mir immer vor, was für ein Gefühl es sein muss da durchzukommen und endlich in das Berufsleben einzusteigen. Vielen Dank für dein Kommentar! Du kannst gerne hierauf eingehen.
Interessante Vorschläge. Das Abschichten halte ich jedoch realistischer. Denn das Wirtschaftsprüferexamen hat auch jedes Jahr hohe Durchfallquoten. Die zuständige Kammer hat darauf reagiert (Wahrscheinlich auch wegen Nachwuchsprobleme). Seit diesem Jahr kann man die 7 Klausuren auf mehrere Jahre verteilen.
Also ein bisschen Veränderungen sind schon zu spüren. Zum Beispiel würde an meiner Union 2015 der Bachelor of Law eingeführt. Was das Examen an sich betrifft ist die Veränderungsbereitschaft sehr gering.
Mega video‘ Aber da wird sich nichts tun. Besonders wichtig würd ich den Bachelor finden. In Bayern zumindest ist es so, dass man mit Abschluss des Schwerpunktes in etwa 1,5 mal so viele Leistungen erbracht hat (an Credits etc.), die man bräuchte um einen Bachelor zu haben... aber die Uni darf einem das nicht anerkennen. Es kann doch nicht sein, dass man im Laufe des Studiums alle Klausuren (gut) besteht und am Ende NICHTS hat.?! Außerdem wäre es eine Erleichterung der Umorientierung, wenn man feststellt, dass Jura nicht das richtige ist.
Super Video! ich bin der Meinung, dass das Examen auf jeden Fall transparenter gemacht werden sollte. Die unterschiedlichen Klausuren, die je Bundesland geschrieben werden müssen und die unterschiedlichen Quoten stören mich sehr. Kommentare verwenden zu dürfen, finde ich ne super Idee. Ohne Systemwissen ist ja auch nix gekonnt. Und später hat man ja wirklich die Kommentare zur Hand und schaut auch eher noch mal nach, bevor man sich auf das beruft, was man vor 10 Jahren mal gelernt hat. Auch die Sache, mit dem BA find ich sinnvoll- die Uni Potsdam macht das ja bereits. Dass nur eine Woche ausschlaggebend für die Bewertung von 5 Jahren (Regelstudienzeit/optimistisch) ist, find ich persönlich ja auch völlig absurd. Also, dass die Klausuren gewichtiger wären, könnte ich ja noch nachvollziehen, aber nicht, dass nur diese zählen und ein völlig falsches Bild vermitteln. Ich find´s gut, dass Sie sich weiterhin einsetzen wollen. Als Praktiker hat man ja manchmal auch mehr Einfluss als der arme Student/die arme Studentin :)
1. Kommentare zulassen 2. Leistungen aus dem Studium zählen in die Endnote zu 40%, weitere 40% das Examen und 20% der Schwerpunkt - dafür alle Klausuren im Studium auch Pflicht (Anonymisierung wird bei jeder Klausur bei Abgabe vorgenommen, nicht per Matrikelnummer) 3. Alle Nebengebiete des Examens müssen dann auch per 2h bis 3h Klausur bereits im Studium geschrieben werden, dafür dann nicht mehr im Examen - Ausnahme Prozessrecht kommt auch ins Examen 4. 5h Klausuren bleiben, doch mehr Gewicht aufs Prozessrecht, weniger Tiefe im materiellen Recht 5. Strafrecht weniger Umfang 6. Schwerpunkt des Examens bleibt auf Systematik und Methodik, nicht auf Streitigkeiten 7. An der Uni: Pflicht-Abstimmung zwischen der Vorlesung und dem Kolloquium, vorallem im Grundstudium - Pflichtvorgaben und Inhalte für die Unieigenen Examenskurse als Standardisierung - Pflichtteilnahme an Methodik und Systematik Kursen im Grund- und später im Hauptstudium 8. Didaktik Fortbildungen für Dozenten als Pflicht 9. 3 reguläre Versuche für jede Klausur/ Hausarbeit/ Examensleistung/ Schwerpunktarbeit - bei Bestehen des Erst- oder Zweitversuches ein Verbesserungsversuch - kein Freischuss mehr dafür Alles Punkte, die ich vermisst habe - vorallem dieser krasse End-Druck würde durch Einbringunh der Studienleistungen entschärft. Schließlich funktioniert das in 99% aller Studiengänge. Allerdings legen auch heute Examensklausuren KEINEN Wert auf Meinungsstreitigkeiten - das machen irreführend nur die privaten Repetitoren. Man muss methodisch und systemstisch mit dem Gesetz arbeiten können und einzig auf verständnis gelernt haben - da braucht man auch keine Urteile auswendig gelernt haben.
@Fernando LentiniExtreme Schwankungen sind reine Spekulation und könnte genauso für die Examensprüfung unterstellt werden. Mit der Argumentation erkennst du auch sämtlichen Bachelor und Masterstudiengängen ihre Qualifikation ab, da diese ja denselben Schwankungen unterliegen würden. Zudem werden mit den Nebengebieten und großen Scheinen gut und gerne über 20 Klausuren im Studium geschrieben. Da gleichen sich etwaige Schwankungen leicht aus. Der Staatsdienst dürfte im übrigen nicht rausrechnen, wie auch aktuell der Schwerpunkt von ihm nicht rausgerechnet werden darf, besonders bei einem vorliegeng hypothetischen 40% Anteil der Studienklausuren an der Endnote. Zudem zählt beim Arbeitgeber in erster Linie sowieso das zweite Examen;, wie auch inder Hälfte aller Bundeslände (8 insgesant, idR. Westdeutsche vor allem) bei der Bewerbung aufs Richteramt, laut Juristenkoffer. Das erste Examen hat zumindest für die, die Volljuristen werden wollen sowieso nur eine zweitrangige Bedeutung. Der Arbeigeber der freien Wirtschaft hat in kein Interesse am Rausrechnen. Im übrigen ist die Bewertung beim Examen nicht so neutral wie du denkst, da erst und zweitgutachter die Noten des anderen kennen, man weiß ob jemand freischuss, wiederholer oder verbesserer ist und die Vornoten aus dem Studium, die bei Bewerbung eingereicht werden, bekannt sind. Nur der Name fehlt. Der Schwerpunktbereich könnte deiner Ansicht nach dann auch ersatzlos gestrichen werden. Zur Absicherung vor möglichen Schwankungen müssten deutschlandweit geltende Standards über die Art (Frage oder Fall-Lösung) und den Prüfstoff einer jeden Studiums-Klausur eingestellt werden, was nicht allzu schwer fallen dürfte.
@Fernando Lentini In den meisten Stellenbeschreibungen ist das erste Examen ggü dem zweiten entweder umbedeutend oder stark nachrangig. Was du sagst trifft nur auf einen Teil des Staatsdienstes in einigen Bundesländern und auf einige Wirtschaftskanzleien/ große Arbeitgeber zu. Ich habe das erste Examen bereits erfolgreich abgelegt und weiß das aus zahlreichen Gesprächen mit Kanzleipartnern, Bewerbungsgesprächen für die Stationen des zweiten Examens, auch beim Staatsdienst, die ich zur Zeit ableiste und aus den Einstellungsgesetzen der Bundesländer/ entsprechenden Richtlinien. Zudem sind die Noten der Prüfungen im 2. Examem statistisch besser dank 100x besserer Vorbereitung und Betreuung, wie ich grade selbst erfahre. Die Gesamtnote ist nur schlechter, weil der im ersten Examen unrealistisch schönende Schwetpunkt fehlt. Der Schnitt liegt in meinem Bundesland rund 1.5 Punkte über dem Staatsteil des ersten Examens. Man wird bestens an den Stoff heran geführt und bei guter Arbeitsmoral reicht die Zeit locker - zumindest aus meiner Sicht. Willkür habe ich keine erfahren bisher. Der Stoff der Scheinsklausuren und Zwischenprüfungsklausuren an der Uni ist auch wie das Examen auf systematisches und methodisches Verständnis und nicht auf Einzelprobleme ausgelegt. Wer das Gesetz versteht, der muss nichts auswendig lernen - einzig das Strafrecht fordert das aufgrund von Zeitknappheit - Stichwort Zulassen von Kommentaren. Im übrigen würde der von mir vorgeschlagene Standart weiter abhelfen. Da hast du gar nichts zu gesagt. Würde verbindlich festgelegt werden, dass z.B. die BGB I Klausur eine Fall-Lösung sein muss und sich auf die Themen Vertragsschluss, Anfechtung, Stellvertretung und Geschäftsfähigkeit beschränken muss sehe ich da keine Probleme. So müssten alle den selben Stoff drauf haben und die schwere der Klausur führt bei verbindlicher Festlegung zu einer strengeren oder milderen Bewertung. Das Examen ist leider nicht so stabil wie man denkt. Ich kenne Durchgänge mit Quoten von 20% Durchfallern und auch einige, die sich den 50% in den schriftlichen Leistungen annähern, bei verschiedenen Durchgängen. Ich selbst habe 2016 einen schweren Durchgang erwischt, bei dem die Hälfte meiner Mitprüflinge scheiterte und sodann habe ich in der Verbesserung 2018 fast nur Traumthemen bekommen - dadurch erhebliche Verbesserung und kaum jemand hat den Durchgang versaut. Protipp: In Jura lernt man nicht auswendig! Auswendig lernrn ist einer der großten Punkte, die zum Nichtbestehen führen. Viele verlieren dadurch den Blick fürs Verständnis, denn grade im Examen wird man mit eher unbekannten Konstellationen konfrontiert, die nur strenger Arbeit mit dem Gesetz zu lösen sind - Strafrecht ausgenommen ;) - Meinungsstreitigkeitrn spielen eine untergeordnete Rolle. Dazu fand ich schon immer sehr Lehrreich die Examenstipps vom Prof. emerit. Knoche (ehem Lehrstuhl an der MLU) - google msl Examenstipps Knoche dazu
@Fernando Lentini In Niedersachsen z.B. fürs Richteramt 8 Punkte im Zweiten - keine Mindestgrenze im ersten. Witzigerweiseist das in Bayern auch so - auch da zählt nur das zweite. Ergibt auch Sinn, in Anbetracht dessen wie weit das erste Examem von der Praxis entfernt liegt und man das ganze materielle Wissen auch fürs zweite drauf haben muss, Minus die ganzen unwichtigen Ansichten der Literatur ;) Das BAMF z.B. verlangt eine Summe i.H.v. 13 Punkten aus erstem und zweiten - ohne Mindesrgrenzen. Normalgroße Kanzleien (unter 10 Anwälte) verlangen idR keinerlei Mindestnoten starr. Bei VW oder Großkanzleien und den Mittelgroßen mag das anders aussehen, wobei auch dort langsam von dem Modell aufgrund Nachwuchsmangels abgerückt wird. Einige GK's verlangen z.B. schon "nur" 2 aus 4 - soll heißen 2 8 bis 9 Punkte Examen, Diss oder llm. Zudem heißt eine Notengrenze als Bewerbungsanforderung nicht automatisch, dass man als Bewerber direkt raus ist. Das sind vorallem in der Wirtschaft eher wünsche des Arbeitgebers (GKs mal ausgenommen) als starre Gerenzen. Wer sich nur deshalb nicht bewirbt verspielt realistische Chancen. Aber wir scheifen ab ;)
Punkt 2 finde ich problematisch. Ich persönlich hatte z.B. in den ersten Semestern überhaupt keinen Bezug zum öffentlichen Recht. Im zweiten Semester erste mit 2 Punkten durchgefallen, dann 4 Punkte. Im Rahmen der Examensvorbereitung hat es erst Klick gemacht und im zweiten Examen hatte ich 10 und 12 Punkte schriftlich, mündlich glaube ich 13?. Hätte man die Noten vorher berücksichtigt, hätte das meinen Schnitt total ruiniert, einfach, weil ich nicht von Anfang an einen Bezug zum Rechtsgebiet hatte, es aber, nachdem ich mich durchgebissen habe, letztlich gut beherrscht habe.. Man muss auch dazu sagen, dass bei uns in den Klausuren nicht selten Themen abgeprüft wurden, die vorher ausdrücklich ausgeschlossen waren..
@@janeprant5077 sowaa darf auch nicht passieren. Meiner Meinung nach brauchen Professoren auch Didaktik Training, in Bezug auf ihre Vorlesungen. Diese Themenwillkür soll ja auch durch verbindliche Vorgaben eingekreist werden. Warum soll Jura denn ggü 99% der anderen Studiengänge eine Extrawurst bekommen? Meine Freundin hat eine Mischung aus Politik und Jura studiert und musste z.b. die selben Juraklausure aus Staatsrecht, Grundrechte und später sogar Europarecht und Völkerrecht mitschreiben, die alle in die Note rein gezählt haben. Genauso verhält es sich auch bei denjenigen, die Jura auf Bachelor studieren, oft in Kombi mit Wirtschaftswissenschaften.
Seit der 8. Klasse wollte ich Rechtswissenschaften studieren und nun steht am 15. Oktober meine erste Vorlesung an... hoffentlich setzt sich das E-Examen schnellstmöglich durch😁👍🏼 Viel Erfolg euch allen.
@@MrDarudin Ich bin Schweizer, überlege mir aber nach DE zu ziehen um dort Richter zu werden, da ich mit unserem Richtersystem nicht klar komme. Da kann jeder Hans mit Partei-Beziehungen Richter werden. Er muss nicht einmal Jurist sein...
@@Radescha Und das soll bei R3 Beförderungen in Deutschland so viel besser sein? Des weiteren sollte hinzugefügt werden, dass es in in der Schweiz ein in Deutschland nicht existierendes Berufsbild der Gerichtsschreibers gibt.
Fast alle Punkte sind auch auf andere Berufe übertragbar. Vor allem das E-Examen finde ich aus eigenem Erleben wichtig. Zwar nur beim Fachwirt, aber ich ärgere mich immer noch wie sonstwas, dass ich Recht und Steuern im Schlaf konnte, meine Antworten der Übungsaufgaben mit denen der Musterlösungen zu 95% übereingestimmt haben… und ich dann nur 55% in der Prüfung hatte, weil nach über vier Stunden Prüfungen schreiben einfach meine Hand abgekackt ist und nicht mal mehr ich selbst meine Schrift lesen konnte 😫😭 Was mich aber zu der Frage bringt: sind bei bundeseinheitlichen Prüfungen Nachteilsausgleiche möglich oder darf sich die prüfende Stelle querstellen?
Ab September bin ich offiziell in der Examensvorbereitung und kann das nur unterschreiben. So wie die Examensmethode jetzt ist, wurde sie vor 100 Jahren erfunden - als es noch kein Internet und Wissen auf Abruf gab. Damals MUSSTE man vieles auswendig wissen, weil es keine Möglichkeit gab, Details im Internet abzurufen. Heute leben wir in einer komplett anderen Welt, wir haben unendlich viel Wissen jederzeit zur Verfügung und müssen lernen es gekonnt einzusetzen - also zu finden und damit zu arbeiten und systematisch einzugliedern. Alles andere ist Unsinn und führt nur zu Psychosen und mehr Problemen, als Lösungen. Wir müssen mit der Zeit gehen. Finde es ohnehin sehr bedenklich, dass eine Wissenschaft, die sich doch für Recht und Ordnung einzusetzen will, eine solch ungerechte Basis hat. Wirkt scheinheilig und heuchlerisch - gerade wir müssten das doch Wissen.
Zu 10: Bin ich völlig bei Ihnen. Zu 9: Der Umfang sollte nicht reduziert werden. Gerade im Strafrecht ist die Herausforderung den Stoff in 5h die jeweiligen Schwerpunkt herauszuarbeiten. Es gibt keine Punkte für einen sauber gelösten 123 StGB wenn im Rahmen der Konkurrenz da Ding rausfliegt. Dafür gibt's die Punkte, nicht für lehrbuchmäßige Lösungen. Zu 8: Völlig überflüssig. Jeder Arbeitgeber der Juristen einstellen möchte kennt das juristische Ausbildungssystem. Außerdem kann man sich den Bachelor ohnehin sparen, niemand stellt inzwischen Bachelolabsolventen ein, da muss ein Master her, insbesondere in Massenstudiengängen wie Wirtschaftswissenschaften, Jura oder Ingenieurwissenschaften. Oder was sagen die Jura Bachelorabsolventen der Uni Mannheim? Genau, sie finden gerade keinen Job . Wirtschaftsrecht als Bachelor- /Masterstudiengang ist auch eine Alternative auch wenn man aus Gründen zutreffend nicht als Anwalt tätig sein kann. Zu 7: Zwei Versuche sind ausreichend. Zu 6: Im zweiten Examen bringt der Kommentar auch nix. Für das Anschreiben aus dem Kommentar gibt es auch keine Punkte, im Zweifel gibt es eher keine Punkte. Zu 5: Die Stoffmenge ist ausreichend, auch wenn ich manche Problemlösung als Streit um die goldene Ananas empfinde. Zu 4: Bin ich völlig bei Ihnen, jedoch sollte sich die Anforderungen immer am Bundesland mit den schwersten Klausuren orientieren sollten. Also insbesondere Bayern, BW, Hessen und Sachsen. Zu 3: Das entwertet das Examen. Letztlich wird genau für diese Leistung ein solch hohes Gehalt bezahlt. Es geht darum in kurzer Zeit sachgerechte Lösungen unter Druck zu finden. Zu 2: Völlig überflüssig. Auch das würde das Examen entwerten. Sind wir Mal ehrlich. Jeder Holzkopf mit ein wenig Biss schafft es bis zum Examen. Im Ergebnis muss das Examen die Spreu vom Weizen trennen, ansonsten wird der Markt mit tausenden von halbgaren Juristen überschwemmt. Zu 1: Wäre überlegenswert. Letztlich nimmt man die subjektive Bewertungskomponente einer Handschrift aus der Bewertung heraus.
Ich komme aus Syrien und studiere auch jura in Bonn. Ich bin nun im zweiten Semester und habe Angst vor Staatsexam.😂 Aber Deine Videos geben mir aber viel Motivation. Weiter so.✌
Aus meiner Sicht ist es doch so: die 20J Johanna hatte im Abi in der 12. Klasse in Wirtschaft/Recht Unterricht 13 Punkte, studiert dann Jura und hat in Deutsche Rechtsgeschichte im ersten Semester dann 12 Punkte und ist der Meinung, das Examen sollte sich doch mit 17 Punkten machen lassen. Wahrscheinlich hört sich die Übung Einführung Strafrecht nach easy an, wo schon überlegt wird, ob bei den zu erwartenden 15 in der Klausur die Teilnahme überhaupt lohnt, jäh nach dem ersten Mal durchfallen bitter enttäuscht wird. Man sollte ein Jurastudium erst für Leute ab 25 Erlauben oder wenigstens die ganzen Unsinn so reformieren, dass wirklich nur die "Besten" für ein Studium zum Richteramt zugelassen werden. Und alle, die heute Anwalt sind, für die "reicht" Master. Das entspräche eher der Praxis. Für einen schlechten Anwalt macht doch die Gegenseite die Arbeit mit, oder es geht zu Lasten des Mandanten. Aber das ist die Realität. Es gibt zu viele schlechte Anwälte!
Wir durften mal für eine Probeklausur alles ein Lehrbuch unserer Wahl mit beliebig vielen Anmerkungen mitbringen. Und was soll ich euch sagen... Die Noten waren nicht besser als in den Jahren zuvor 😅... will sagen, dass mit den Kommentaren nützt den Leuten die kein Plan haben eh nicht
@Herr Anwalt: Könnten Sie bitte ein Video über die rechtliche Situation zur Trennung von Staat und Kirche drehen? Mich würde interessieren, ob sich die öffentlich-rechtliche Stellung der Glaubensgemeinschaften nicht mit dem GG-Artikel 140 beißt.
Das kann gut möglich sein. Den Vergleich zu den % der Ergebnisse in Brandenburg und Berlin habe ich aus der Legal Tribune Online. Die Frage ist: Wie kommt diese Divergenz zustande?
wo ich wirklich gegen bin sind die Kommentare im 1. Stex. Es macht finde ich schon iwo Sinn, dass man eine bestimmte Menge an Grundwissen auswendig kann und die Basics wirklich drauf hat. Und im 2. kann man dann mit den Kommentaren das Speziellere prüfen und den wissenschaftlichen Umgang mit Literatur
Die Basics? Unzählige Streitstände (insbesondere im Strafrecht) zwischen Literatur und Rechtsprechung? Mal davon abgesehen, dass diese in der Praxis völlig irrelevant sind, da interessiert sich absolut niemand dafür, was die Literatur so meint. Da wird geguckt, wurde das schon mal entschieden, wenn ja, geht man darauf. Entscheidet der Richter anders, gehts in die Berufung/Revision und wird aufgehoben. Wer in einer Examensklausur wirklich Basics (mehrfach) nachlesen müsste, wird so oder so nicht fertig. Das stupide Auswendiglernen von Definitionen könnte man sich jedoch schenken und das wäre gut so.
Seid ihr der Meinung, dass das Examen reformiert werden müsste?
Oder habt ihr Themenvorschläge: Dann haut diese Themenvorschläge unter #HerrAnwalt in die Kommentare.
Ein spannendes, aber vermutlich nicht ganz einfach umzusetzendes Thema, über das es auch schon die ein oder andere Reportage gibt: Überlastung der Justiz und die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
Toll wäre es auch, wenn man alle Aufbauschemata und Definitionen für die Klausur und im Staatsexamen benutzen dürfte. Ein riesen großes Buch, wo dann alles drin steht. 😂
Ich finde generell spiegeln die Staatsexamen nur Momentaufnahmen wieder.Egal ob Pharmazie,Jura,Medizin,Tiermedizin. Die Jahre die man sich vorher abmüht werden da nirgends beachtet.Deswegen lernen viele dann nur um des bestehens Willen oder die Prüfungen sind einfach bockschwer gemacht bzw die Praktika.Ein Bachelor ist vielleicht ein guter Ansatz und halt mit den Noten aus den Jahren.Das ist ja leider im Staatsexamen noch immer so nur mit den Abschluß bist du was.
5 Stunden für eine Klausurlösung, für die sich der BGH mit seinen Topjuristen Wochen Zeit genommen hat? Logo.
Wobei die Lösung ja in den ersten beiden Stunden stehen sollte, die restliche Zeit soll ja fürs Schreiben draufgehen
Genau das ist das Problem. Letztlich reduziert sich die ganze Geschichte auf 20 Minuten Sachverhalt und Lösung von 1 h und 30 Minuten. Wenn man dann nicht anfängt zu schreiben, wird man meist nicht fertig. Es ist verrückt, dass 60 % der Zeit für eine Niederschriftsaufgabe eingeplant wird.
Ich selbst bin leider durch das 1. Staatsexamen zwei mal durchgefallen (kein weiterer Versuch möglich) und befinde mich bis heute im Klageverfahren gegen die Bewertung einer Klausur, mit gutem Grund.
Inzwischen ist unsere Klage beim OVG in Hessen anhängig.
Dreh- und Angelpunkt der ganzen Problematik ist der uferlos ausartende Bewertungsspielraum der Prüfer.
Ich habe derweil auch die Presse informiert und sie sind auf den Ausgang meines Verfahrens gespannt.
Ich bin ein Mensch mit idealistischer Ambition, ich möchte gerne das Thema für die Zukunft zum Positiven verändern!
Wer Interesse an meinem Vorhaben hat, kann gerne ein Abo bei mir hinterlassen. Auf meinem Kanal gibt es auch ein interessantes Video zum Thema "Juraexamen durchgefallen".
Vielleicht können wir ja beide, du "Herr Anwalt" und ich, eines Tages ein Interview zu diesen Thema machen :-)
Viele Grüße an alle aus Frankfurt am Main!
Francois
@@mpu.experte.kastellon gibt es News?
@@mpu.experte.kastellon wie läuft es?
E-Examen fände ich insb. aus gesundheitlichen Gründen gut.
1. Werden beide Arme gleichmäßig belastet und nicht nur einer wie beim Schreiben
2. Kann man gerade sitzen und muss sich nicht übers Blatt beugen.
Du hast so recht
Zum Glück bist Du wieder da 👍.
Endlich, Welcome Back 💪🏽
Top Video! Danke dass du dich für uns arme, kleine Studenten einsetzt 🤗
bis man die pflegeausbildung (2020) mal gebacken bekommen hat sind 20 jahre vergangen. bis man das jura studium nach dem bologna system aufbaut. bin ich rentner....
Supi, endlich wieder Videos von dir ^-^
Ich bin zwar noch nicht soweit im Studium, dass ich schon für das Staatsexamen lernen muss (2. Semester),
aber es ist trotzdem eine wichtige Thematik.
100 Prozent richtig!
Es wird Zeit das es endlich eine Reform gibt!
Wenn man sich die Rechtsabteilungen der meisten Unternehmen ansieht kann man schon bemerken, dass die viele Probleme finden, aber selten Lösungen.
Die Anforderungen der Prüfung divergieren traditionell mit den Anforderungen der anschließenden Praxis. Im Grunde handelt es sich um eine kombinierten Test auf Konzentration, Merkfähigkeit und Ausdauer mit fachbezogenen Fragestellungen.
Bei fast allen Ausbildungsgängen wird die Abschlußprüfung viel zu stark bewertet, so dass die Motivation vorher schon richtig mit der Materie zu arbeiten fast verschwindend ist, weil Teilleistungen entweder garnicht verlangt oder nicht bewertet werden. Würde jeden Monat eine benotete Arbeit in einem der Teilgebiete abgefordert, wäre kontinuierliches aufeinander aufbauendes Lernen stark motiviert und die Absolventen könnten ihre Sache dann wirklich. Die Abschlußprüfung wäre dann nicht ein Damoklesschwert, das jahrelang über dem Studenten baumelt und für zusätzlich psychische Belastungen sorgt.
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Hilfsmittel würde ich komplett alles zulassen, was der Kandidat im Koffer schleppen und auf einem usb-Stick in den Prüfungsrechner stecken kann. Je mehr "Spicker" zur Verfügung stehen, umso mehr Zeit wird während der Prüfung für Suchaktivitäten verplempert - das Ergebnis wird automatisch miserabel, wenn man keine Ahnung hat und sich nur auf "Spicker" verlässt. Andererseits hätte jeder Kandidat alle Gesetze und Kommentare mit Suchfunktion zur Verfügung und "nur abschreiben" führt nicht zu einer guten Bewertung, sondern der Anspruch würde mehr auf systematisches Arbeiten mit den zur Verfügung stehenden Informationen gelegt.
Es gibt genügend Leute (auch Akademiker), die nicht fähig sind, Informationen (zügig) zu finden und sinnvoll zu verknüpfen - diese Fähigkeit ist heutzutage gefragt und nicht Tausende von Passagen mit Suchnummer (Paragraphen) auswendig zu lernen, die in wenigen Wochen oder Jahren geändert oder gänzlich abgeschafft wurden.
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Handschriftliche Arbeit ist komplett von Übervorgestern - das muss weg - das ist noch nicht mal Kunst !
"Es gibt genügend Leute (auch Akademiker), die nicht fähig sind, Informationen (zügig) zu finden und sinnvoll zu verknüpfen - diese Fähigkeit ist heutzutage gefragt und nicht Tausende von Passagen mit Suchnummer (Paragraphen) auswendig zu lernen, die in wenigen Wochen oder Jahren geändert oder gänzlich abgeschafft wurden."
Genau so ist es. Die Informationen filtern. Die wichtigen Informationen herausarbeiten und gezielt einsetzen. Das ist die Kunst!
Das Problem vorher schon Klausuren zu stellen die in die gesamte Note mit einfließen, ist wohl eine fehlende Vergleichbarkeit. Dann bräuchte man da auch ein zentrales Vergabesystem. Die Klausuranforderungen divergieren sonst zu stark (hängt ja doch stark vom Professor/ der Uni ab, was konkret abverlangt wird) und es passiert genau das, was auch mit dem Schwerpunkt passiert. Der wird hinterher wieder herausgerechnet.
An der Uni Oxford werden Examen von zwei Prüfern gewertet werden und wenn sich die Noten voneinander stark unterscheiden, wird ein dritter Prüfer beantragt, die endgültige Note festzustellen. Auch Studienleistungen werden zum Prüfungsergebnis meistens hinzugerechnet. (In der USA gilt dies als Regelfall.) Und auch dann, wenn etwas richtig schief geht, rechnen Arbeitgeber damit, dass der Kandidat auch dann etwas leisten kann, wenn er irgend eine Prüfung (besonders in Oxford/Cambridge) nicht geschafft hat. Der Rest bleibt aber: Studenten in Oxford schreiben 5-7 Prüfungsklausuren in 1,5-2 Wochen. Wiederholungsmöglichkeiten gibt es im Regelfall keine.
Warum in einer Prüfung immer dieser Zeitdruck. Ich sehe da keinen Sinn dahinter. Ich habe mir eine schlechte Note eingefangen, obwohl ich alles wusste. Mechanisch war es einfach für mich nicht machbar. Wäre auch ein tolles Meme. Fitnessstudio mit nur Jura Studenten, die ihr rechtes Handgelenk trainieren. Wie groß ist dein Handgelenk Six Pack??
Wichtiger Punkt, der hier an zwei Stellen angesprochen wird. Es ist im Grunde völlig sinnlos dem Studenten damit auch noch zu belasten. Denn welcher Skill soll damit in der Praxis festgestellt werden?
@@HerrAnwalt gerade der Punkt mit dem E-Examen wäre toll. Ich glaub da hätte man von jedem Prof die Unterstützung. Ist für die ja auch eine Erleichterung.
@@HerrAnwalt das ist ein typisches Generationen Ding, die die darüber entscheiden mussten selbst auch handschriftlich schreiben und denken sich, das mussten wir eben auch. Der Mensch denkt nunmal primär an sich.
Mir persönliche würde ein E-Examen viel bringen da ich ungefähr 3 mal so schnell schreiben könnte wie per Hand. Problem ist aber, dass ist heutzutage fast normal, soll heißen - die Erwartungen werden angepasst um den Prozentsatz welcher durch das Tippen schneller geschrieben wird als per Hand. Im Ergebnis wird es dadurch eventuell angenehmer zu schreiben - einfacher jedoch nicht.
Oder auch gut: Extra Laufschuhe im Examen anziehen, damit man noch schneller zu Toilette kommt
@@Simprobable wer geht denn bitte während der klausur aufs klo, das ist mal wirklich verschwendete zeit :-D
Absolut gutes Video. Und damit meine ich nicht den Inhalt, der ist sowieo klasse dargestellt. Die Art, wie du das Thema einleitest, der Schnitt, insgesamt die Machart des Videos -das ist spitze!
Danke dir vielmals Bro. Das ist mir mit das Wichtigste! Will mich auch in diesem Bereich immer weiterentwickeln und da tut mir ein Lob besonders gut, wenn ich merke, dass es Leuten auffällt.
Sehr schön, dass Sie sich mit diesem Video für eine Reform des 1. juristischen Staatsexamens einsetzen.
Bezüglich dem E-Examen haben die Rechtspfleger dieses Jahr im Diplom als Pilotprojekt getestet. Und es hat erstaunlich gut und ohne große technische Probleme funktioniert... also sollte das alsbald auch für die Staatsexamen kommen!
Liebe Grüße und mach weiter so Herr Anwalt 😇
Zu dem E-Examen hatte ich noch ein paar Punkte, aber musste es wegen der Länge des Videos etwas rauskürzen. Da könnte man sicher nochmal ein eigenes Video zu machen.
@@HerrAnwalt Ja bitte, wäre interessant.
Ich bin mittlerweile im 4. Semester und kann mich nur bedanken, dass sich jemand für die gerechtere Gestaltung des RECHTSwissenschaftlichen Studiums einsetzt. Danke Herr Anwalt! Insbesondere der Community Punkt 1 ist schlicht bitter nötig. Ich kann mich an keine meiner Klausuren erinnern, in der ich nicht am Ende mit verkrampfter Hand und vor allem dem frustrierenden Gefühl, dass ich am Computer das 3-fache in der selben Zeit hätte abfassen können, die Blätter abgegeben hätte.
Ach da freut man sich, endlich mal ein neues Video von dir in der Abobox zu sehen.👍🏽
Wird glaube ich Wunschdenken bleiben. Wenn was passiert, dann irgendwann mal in 15 Jahren mit geringfügigen Änderungen. Darüber hinaus, bin ich auf die Lage der Justiz in 10-15 Jahren gespannt. Probleme mit dem Nachwuchs sind ja heute schon präsent.
Deshalb müssen wir dranbleiben!
Viele der Punkte auf der Liste lassen sich bereits jetzt durch Bundeslandhopping bewerkstelligen. Siehe Mannheimer Modell + Referendariat in Sachsen Anhalt. Schon hat man einen Bachelor mit Abschichtung und ein E-examen.
Bundeslandhopping ist aber leider nicht jedem zumutbar und umständlich.
Schön wieder von dir zu hören ! :D
Kleine Anmerkung. Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Prüfungsamt und schreiben demnach auch das gleiche Examen. Der Unterschied in den Noten kann daher nur an der Vorbereitung an den jeweiligen Unis liegen. Was mich dazu bringt, dass der erste Schritt darin liegen sollte, den Studiengang so auszuformen, dass man sich auch auf das Examen vorbereitet fühlt und nicht noch zusätzlich Geld für ein Repetitorium ausgeben muss.
Stimmt. Ich habe die Zahlen von einem LTO Artikel. Irgendeinen Grund muss es geben, dass da so krasse Unterschiede bestehen.
Ich persönlich würde Punkt 3, 6 und 7 total befürworten. Der Bachelor würde zumindest etwas Druck rausnehmen (man steht danach nicht völlig ohne Abschluss da) und wenn der Zweitkorrektor die Note des Erstkorrektors sieht, wird er zwangsläufig beeinflusst.
Kommentar gehören für mich auch schon ins erste Examen, da man sich dann zum einen noch mehr auf das Systemverständnis fokussieren kann (wie oft habe ich jede Karteikarte wiederholt, um nicht die dritte Mindermeinung zu vergessen). Zum anderen sehe auch nicht die Gefahr, dass man keine Ahnung mehr von materiellen Recht hat, denn wenn man alles nachschlägt, kommt man vorne und hinten nicht mit der Zeit hin und es gibt ja auch noch die mündliche Prüfung. Zudem entspricht die Arbeit mit dem Kommentar der täglichen Arbeit in der Praxis.
Mehr Klausuren und daher weniger umfangreiche fände ich sinnvoll, da ich glaube, dass man auf diese Weise ein realistischeres Ergebnis bekommen würde.
Ein Abschichten halte ich dagegen nicht für sinnvoll, denn beim zweiten Examen muss man das ganze Wissen ja auch drauf haben. Würde man das auch noch aufteilen, lernt man viel eher ein konkretes Rechtsgebiet, ohne das große Ganze zu sehen. Ich bin Zivilrichterin und in der Praxis kommt es überraschend oft vor, dass es plötzlich um die EU-Konformität irgendwelcher Normen geht, man plötzlich im Rahmen von Mängelansprüchen Baurecht o.ä. prüfen muss, im Rahmen von Amtshaftungsansprüchen Versammlungs- und Polizeirecht oder auch Mal angebliche Steuerstraftaten, wegen denen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt wurde. Hatte ich so ehrlich gesagt auch nicht erwartet, ich bin aber froh darüber dass ich das alles gebündelt gelernt habe und jetzt gefühlt deutlich besser abrufen kann, als Diejenigen, die ich kenne, die im ersten Examen abgeschichtet haben. Und ich wüsste auch nicht, in welchem Bereich Stoff sinnvoll zu kürzen wäre..
So ein mega aufgebautes Video. Kann mich allem einfach nur anschließen! Danke für deinen Einsatz! :)
Sehr gerne!
Übrigens schön, dass es wieder Videos gibt. Hat mir nach längerer Zeit als Wiedereinstieg sehr gut gefallen. Und gutes Thema.
Wieder zurück. Wir haben deine Videos schon vermisst.
Und ich erst!
Wieder mal ein super Beitrag! Nur eine kleine Anmerkung hätte ich: Die Prüfungsämter Berlin und Brandenburg sind zum Gemeinsamen JPA Berlin-Brandenburg zusammen gezogen. Klausuren und mündliche Prüfungen finden gemeinsam statt und werden von den selben Personen korrigiert. Es scheint hier also tatsächlich an den Prüflingen zu liegen. Das ist auch nachvollziehbar: Während die "guten" Juristen aus Berlin in Berlin bleiben, gehen die schwächeren Juristen gerne ins Umland, da sie aufgrund ihrer Noten deutlich länger warten müssen. In Brandenburg sind überwiegend Referendare aus Berlin.
DANKE !
Die Dislikes sind von Hemmer und Alpmann Schmidt.
439 likes von Jurastudent*innen, 5 dislikes von Medizinstudent*innen
Leider kann man das Video nur einmal liken! 👍
Dann mach dir einen Zweitaccount 😂
Als Nicht-Jurist einige Gedanken dazu (mir ist bewusst, dass ich die Lage möglicherweise verkenne :D): Der Druck im Jura Studium kommt nicht zuletzt auch davon, dass es einen extremen Konkurrenzkampf um die guten Stellen gibt. Mit anderen Worten: Es studieren zu viele Leute. Deshalb ist die relative Leistung (wie gut bin ich im Vergleich zum Jahrgang) sehr wichtig, und nicht primär das Bestehen (wie z.B. in Medizin). Ein einfacheres/schwereres Examen würde also grundsätzlich nichts ändern, ob man nun genug gut ist oder nicht. Die Bedingungen sind für alle gleich.
#HerrAnwalt Ein Vorschlag, der interessanterweise gar nicht behandelt wurde wäre es ein „normales“ Notensystem einzuführen.
Super Video!
Na endlich wieder mal ein Video. 😏
Jetzt geht es wieder regelmäßig los ;)
Vielen Dank für das Video! Keine Studierenden werden derart gef**** wie angehende Juristen. Die ganze Juristenausbildung muss an heutige Gegebenheiten angepasst werden. Man muss sich viel früher viel intensiver spezialisieren dürfen.
Der mögliche Bachelor nach 6 Semester und ein 3. Examensversuch ist ein MUSS. Das Bullemie-Lernen und darauffolgende alles-oder-nichts-Prinzip muss der Geschichte angehören.
Vielen Dank für die Video. Leider wird die Thematik mE viel Zeit und Druck brauchen. Mich beschleicht im Gespräch mkt älteren Juristen oft der von dir auch angesprochene Eindruck, dass da eine "da muss man halt durch" Mentalität vorherrscht, obwohl die Leute ja oft unter ganz anderen Bedingungen ihre Examina geschrieben haben. Ein großes Problem bei der Stoffreduzierung ist mE, dass viele Professoren ihren Einfluss nutzen um für ihre Forschungsgebiete zu kämpfen (was an sich ja verständlich ist) und ohne ihr Steckenpferd im Examen gleich die Verdummung der Juristenschaft heraufziehen sehen. Ich habe leider nicht nur einen Komilitonen an dem enormen Druck und der Stoffmenge scheitern sehen, obwohl sie intelligente und fleißige Juristen waren. Deswegen ist mein erster Tipp für alle die ins Examen gehen auch: Bemüht euch um Ruhe in Kopf und Bauch. Man kann noch so viel theoretisch können, wenn ich am Tag des Examens nervlich am Ende bin wird auf dem ganzen Zirkus halt auch nichts.
Schöner Beitrag.
@@HerrAnwalt Sachsan Anhalt hat zumindest im zweiten Examen bereits das E-xamen eingeführt.
Ich kriege morgen die Noten vom schriftlichen 2. Staatsexamen...meine Hosen sind voll 🤮
Bleib geschmeidig und erinner dich immer daran, wie du heisst!
Was? Gibt es noch keine unabhängige Bewertung??!!! Was ist das denn für ein Mist??!
Der Zweitkorrektor kennt meist das Ergebnis und das Votum der Erstkorrektur.
#HerrAnwalt Wenn man mit dem ersten Examen kein Anwalt werden kann, aber erst mit dem zweiten Examen: Welche Befähigung soll dann der Bachelor geben? - Bin grundsätzlich auch für ein Bachelor in Mischung eines Staatsexamens. Also beides in eins vereint. Wenn man eine bestimmte Anzahl an Leistung hat, sollte man den Bachelor kriegen.
Zumindest in den Berliner (und damit auch den Brandenburger) Klausuren im 1. Staatsexamen ist schon Systemverständnis gefragt und zwar viel mehr als viele Studenten denken! Ich persönlich habe wesentlich weniger als 40 Stunden pro Woche in die Examensvorbereitung gesteckt, weil ich nebenher 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe und habe daher so manche "wichtige" Rechtsprechung oder Literaturmeinung nicht gekannt. Dennoch war in meinem Durchgang mit Anwendung von Methodik und Arbeit am Gesetz jede Klausur für mich lösbar. Von dem, was ich so mitbekommen habe, sind die Übungsklausuren in den kommerziellen Repetitorien leider sehr oft auf Spezialprobleme hin konzipiert (was die Studenten noch zusätzlich verunsichert) während die Klausuren im echten Examen eher Grundlagen abfragen.
In einer meiner Klausuren kam Erb- und Familienrecht ran sowie Zwangsvollstreckung. Die Stimmung war nach der Klausur sehr gedrückt, weil viele das Gefühl hatten, nicht "genug zu wissen", weil es sich nicht um Standard-Examensprobleme handelte. Tatsächlich war aber eine vertiefte Kenntnis gar nicht gefragt, es kam darauf an, das Gesetz zu lesen, den Sachverhalt auszuwerten, sich nicht verunsichern zu lassen und ein Problem zur Anfechtung (also BGB AT) zu lösen. Ich hatte ein gutes Gefühl nach dieser Klausur und das hat sich dann auch bewarheitet.
Die Vorschläge zur Änderung sind super, aber ich denke, die Studenten sollten sich auch von sich aus mehr trauen, auf Systemverständnis statt Detailwissen zu setzen. Die Chancen, dass dieses Vorgehen honoriert wird, sind hoch.
Ich bin zwar noch sehr sehr weit vom Staatsexamen entfernt, aber mir gefallen die Verbesserungsvorschläge sehr gut👍
Zwei Punkte würde ich mit zum reformieren noch wünschen.
Zum einen würde ich mir eine Überarbeitung des Notensystems wünschen. Brauchen wir wirklich drei Punkte die so gut wie nie geschrieben werden? Ich würde mir das Notensystem aus meinem dualen Studium zurückwünschen. 15 Punkte (15=1) man brauchte 5 Punkte zum bestehen, und auch da gab es nie mehr als 1-2 Personen die mal die 14 geknackt haben, wodurch also keine Verwässerung der Noten stattfand. Aber für Leute außerhalb der Juristerei ist es beinahe unverständlich warum Leute mit einem vollbefriedigend eine tolle Leistung erbracht haben, weil in fast jedem anderen Studiengang dies nur eine durchschnittliche Leistung wäre.
Darüber hinaus würde ich mir wünschen, dass es beim Examen nicht mehr davon abhängig ist wie gut man im Verhältnis zu den anderen Studenten ist. Ich finde es schlichtweg falsch, dass jeder Jahrgang im Durchschnitt die gleiche Menge an einser/zweier und Prädikatsstudenten hervorbringen soll. Das bedeutet einfach, dass Studenten in starken Jahrgängen deutlich benachtteiligt sind als Studenten in schwächeren Jahrgängen.
Daher würde ich mir diesbezüglich eine Überarbeitung wünschen.
Als zweiten Punkt würde ich mir wünschen, dass eine ggf. zweiteilige Hausarbeit (1. Teil Fallbearbeitung, 2. Teil Rechtslehre) das Examen ergänzen oder einen Teil der Klausuren ersetzen sollte, da die Hausarbeit insbesondere im Verhältnis zur Klausur der späteren Arbeitspraxis im Studium am nähesten kommt.
Uns wurde das damals so erklärt, dass der Zeitdruck in den Klausuren so ist weil einen die Ausbildung auf das Richtertamt vorbereitet und Richter immer unter Zeitdruck stehen. Hat mich zwar nicht wirklich überzeugt die Erklärung... aber ist zumindest ne Erklärung 😅
Naja, aber vor allem muss der Richter eine sachlich richtige Entscheidung treffen. Und der Richter wird auch den Kommentar, seine Datenbank und häufig ähnliche Gebiete haben. Für alles was ihm dann noch nicht einfällt, gibt es die gesellige Kaffepause mit den Kollegen, wo man mal um Meinungen bitten kann.
Ich mache dieses Jahr mein Abi und möchte mich danach auf einer Universität für das Jurastudium bewerben.
Nachdem ich so viel negatives über das Studium lese, habe ich schon Schiss davor :D
Hussein Mouda Keine Angst haben, einfach machen und probieren. Selbst wenn du nach X Semestern scheiterst, hast du Gewissheit. Aber wer vor Angst sich zurückzieht, der wird das irgendwann bereuen.
Der Lesnar Danke für deine Antwort. Aber der Gedanke ist halt: Wenn du so viele Semester für diese Augenblicke der Prüfung studierst, ist die Chance da, dass du ohne Abschluss dastehst. Dann fängt man mit 24,25,26 Jahren wieder von 0 an 😅
Hör auf Angst zu haben, sondern fokussier dich auf ein optimales Ergebnis!
Hussein Mouda Das ist leider im klassischen Jurastudium ein großes Risiko. Entweder du suchst du dir eine Uni, die eine Prüfungsordnung nach dem Mannheimer-Modell anbietet, also mit integriertem Jura Bachelor oder du studierst davor erstmal einen juristischen Studiengang, der nur mit dem LL.B (Jura-Bachelor) endet. Diese dauern idr 6 Semester und bieten Dir erstens ein Back Up, falls das andere nicht klappt und du profitierst von den Erfahrungen.
wenn du glücklich werden willst, dann lass es!
Bin im 6. Semester und fühle mich wie ein Roboter: Wortlaut verstehen, Systematik lernen, Rechtsprechung lernen, selbst die Argumente bei problematischen Prüfungspunkten muss man sich vorher merken. Als ob materielles Recht nicht reichen würde, kommt noch Prozessrecht hinzu - "Es sind die Basics", heißt es immer; oder auch: "es ist nur ein Überblick". Klar ist Prozessrecht sehr wichtig. Aber hierfür gibt es doch das 2. Staatsexamen. Also warum Prozessrecht in das Erste nehmen? Und dies alles in allen 3 Rechtsgebieten.
Nunja, vielleicht geht es ja nur mir so ...
Tj selber schuld wenn man so einen Hardcore Studiengang wählt
@@yussufmaroc8279 Ich denke nicht, dass es an den Rechtswissenschaften selbst liegt, sondern an der Art und Weise wie das Ganze gehandhabt wird. Aber das System kritisieren kann jeder. Richtige Lösungen finden ist um einiges schwerer.
Nicht falsch verstehen, ich liebe mein Studium, auch wenn es mich manchmal zum Verzweifeln bringt.
Ich stelle mir immer vor, was für ein Gefühl es sein muss da durchzukommen und endlich in das Berufsleben einzusteigen.
Vielen Dank für dein Kommentar! Du kannst gerne hierauf eingehen.
Als sie sagten: ich halte die Kacke am Dampfen" war der Daumen schon oben😂😊
Interessante Vorschläge. Das Abschichten halte ich jedoch realistischer. Denn das Wirtschaftsprüferexamen hat auch jedes Jahr hohe Durchfallquoten. Die zuständige Kammer hat darauf reagiert (Wahrscheinlich auch wegen Nachwuchsprobleme). Seit diesem Jahr kann man die 7 Klausuren auf mehrere Jahre verteilen.
Also ein bisschen Veränderungen sind schon zu spüren. Zum Beispiel würde an meiner Union 2015 der Bachelor of Law eingeführt. Was das Examen an sich betrifft ist die Veränderungsbereitschaft sehr gering.
Mega video‘ Aber da wird sich nichts tun.
Besonders wichtig würd ich den Bachelor finden. In Bayern zumindest ist es so, dass man mit Abschluss des Schwerpunktes in etwa 1,5 mal so viele Leistungen erbracht hat (an Credits etc.), die man bräuchte um einen Bachelor zu haben... aber die Uni darf einem das nicht anerkennen.
Es kann doch nicht sein, dass man im Laufe des Studiums alle Klausuren (gut) besteht und am Ende NICHTS hat.?! Außerdem wäre es eine Erleichterung der Umorientierung, wenn man feststellt, dass Jura nicht das richtige ist.
Super Video!
ich bin der Meinung, dass das Examen auf jeden Fall transparenter gemacht werden sollte. Die unterschiedlichen Klausuren, die je Bundesland geschrieben werden müssen und die unterschiedlichen Quoten stören mich sehr. Kommentare verwenden zu dürfen, finde ich ne super Idee. Ohne Systemwissen ist ja auch nix gekonnt. Und später hat man ja wirklich die Kommentare zur Hand und schaut auch eher noch mal nach, bevor man sich auf das beruft, was man vor 10 Jahren mal gelernt hat. Auch die Sache, mit dem BA find ich sinnvoll- die Uni Potsdam macht das ja bereits. Dass nur eine Woche ausschlaggebend für die Bewertung von 5 Jahren (Regelstudienzeit/optimistisch) ist, find ich persönlich ja auch völlig absurd. Also, dass die Klausuren gewichtiger wären, könnte ich ja noch nachvollziehen, aber nicht, dass nur diese zählen und ein völlig falsches Bild vermitteln.
Ich find´s gut, dass Sie sich weiterhin einsetzen wollen. Als Praktiker hat man ja manchmal auch mehr Einfluss als der arme Student/die arme Studentin :)
Morgen erster Tag (Einführungswoche) in Frankfurt 😱😱😱 bin ziemlich nervös
Gibt absolut keinen Grund. Bleib locker Bro.
radoscan haha keine Sorge
Bitte bei der Bib-Führung leise sein :D Der ein oder andere sitzt in FFM noch an den Hausarbeiten ;) Und beim großen Foto viel spaß :P
und wie war es Hey?
sharp dressed man, herr anwalt, nices hemd
1. Kommentare zulassen
2. Leistungen aus dem Studium zählen in die Endnote zu 40%, weitere 40% das Examen und 20% der Schwerpunkt - dafür alle Klausuren im Studium auch Pflicht
(Anonymisierung wird bei jeder Klausur bei Abgabe vorgenommen, nicht per Matrikelnummer)
3. Alle Nebengebiete des Examens müssen dann auch per 2h bis 3h Klausur bereits im Studium geschrieben werden, dafür dann nicht mehr im Examen - Ausnahme Prozessrecht kommt auch ins Examen
4. 5h Klausuren bleiben, doch mehr Gewicht aufs Prozessrecht, weniger Tiefe im materiellen Recht
5. Strafrecht weniger Umfang
6. Schwerpunkt des Examens bleibt auf Systematik und Methodik, nicht auf Streitigkeiten
7. An der Uni: Pflicht-Abstimmung zwischen der Vorlesung und dem Kolloquium, vorallem im Grundstudium - Pflichtvorgaben und Inhalte für die Unieigenen Examenskurse als Standardisierung - Pflichtteilnahme an Methodik und Systematik Kursen im Grund- und später im Hauptstudium
8. Didaktik Fortbildungen für Dozenten als Pflicht
9. 3 reguläre Versuche für jede Klausur/ Hausarbeit/ Examensleistung/ Schwerpunktarbeit - bei Bestehen des Erst- oder Zweitversuches ein Verbesserungsversuch - kein Freischuss mehr dafür
Alles Punkte, die ich vermisst habe - vorallem dieser krasse End-Druck würde durch Einbringunh der Studienleistungen entschärft. Schließlich funktioniert das in 99% aller Studiengänge.
Allerdings legen auch heute Examensklausuren KEINEN Wert auf Meinungsstreitigkeiten - das machen irreführend nur die privaten Repetitoren. Man muss methodisch und systemstisch mit dem Gesetz arbeiten können und einzig auf verständnis gelernt haben - da braucht man auch keine Urteile auswendig gelernt haben.
@Fernando LentiniExtreme Schwankungen sind reine Spekulation und könnte genauso für die Examensprüfung unterstellt werden.
Mit der Argumentation erkennst du auch sämtlichen Bachelor und Masterstudiengängen ihre Qualifikation ab, da diese ja denselben Schwankungen unterliegen würden.
Zudem werden mit den Nebengebieten und großen Scheinen gut und gerne über 20 Klausuren im Studium geschrieben. Da gleichen sich etwaige Schwankungen leicht aus.
Der Staatsdienst dürfte im übrigen nicht rausrechnen, wie auch aktuell der Schwerpunkt von ihm nicht rausgerechnet werden darf, besonders bei einem vorliegeng hypothetischen 40% Anteil der Studienklausuren an der Endnote.
Zudem zählt beim Arbeitgeber in erster Linie sowieso das zweite Examen;, wie auch inder Hälfte aller Bundeslände (8 insgesant, idR. Westdeutsche vor allem) bei der Bewerbung aufs Richteramt, laut Juristenkoffer.
Das erste Examen hat zumindest für die, die Volljuristen werden wollen sowieso nur eine zweitrangige Bedeutung. Der Arbeigeber der freien Wirtschaft hat in kein Interesse am Rausrechnen.
Im übrigen ist die Bewertung beim Examen nicht so neutral wie du denkst, da erst und zweitgutachter die Noten des anderen kennen, man weiß ob jemand freischuss, wiederholer oder verbesserer ist und die Vornoten aus dem Studium, die bei Bewerbung eingereicht werden, bekannt sind. Nur der Name fehlt.
Der Schwerpunktbereich könnte deiner Ansicht nach dann auch ersatzlos gestrichen werden.
Zur Absicherung vor möglichen Schwankungen müssten deutschlandweit geltende Standards über die Art (Frage oder Fall-Lösung) und den Prüfstoff einer jeden Studiums-Klausur eingestellt werden, was nicht allzu schwer fallen dürfte.
@Fernando Lentini In den meisten Stellenbeschreibungen ist das erste Examen ggü dem zweiten entweder umbedeutend oder stark nachrangig. Was du sagst trifft nur auf einen Teil des Staatsdienstes in einigen Bundesländern und auf einige Wirtschaftskanzleien/ große Arbeitgeber zu.
Ich habe das erste Examen bereits erfolgreich abgelegt und weiß das aus zahlreichen Gesprächen mit Kanzleipartnern, Bewerbungsgesprächen für die Stationen des zweiten Examens, auch beim Staatsdienst, die ich zur Zeit ableiste und aus den Einstellungsgesetzen der Bundesländer/ entsprechenden Richtlinien.
Zudem sind die Noten der Prüfungen im 2. Examem statistisch besser dank 100x besserer Vorbereitung und Betreuung, wie ich grade selbst erfahre. Die Gesamtnote ist nur schlechter, weil der im ersten Examen unrealistisch schönende Schwetpunkt fehlt. Der Schnitt liegt in meinem Bundesland rund 1.5 Punkte über dem Staatsteil des ersten Examens. Man wird bestens an den Stoff heran geführt und bei guter Arbeitsmoral reicht die Zeit locker - zumindest aus meiner Sicht.
Willkür habe ich keine erfahren bisher.
Der Stoff der Scheinsklausuren und Zwischenprüfungsklausuren an der Uni ist auch wie das Examen auf systematisches und methodisches Verständnis und nicht auf Einzelprobleme ausgelegt. Wer das Gesetz versteht, der muss nichts auswendig lernen - einzig das Strafrecht fordert das aufgrund von Zeitknappheit - Stichwort Zulassen von Kommentaren.
Im übrigen würde der von mir vorgeschlagene Standart weiter abhelfen. Da hast du gar nichts zu gesagt.
Würde verbindlich festgelegt werden, dass z.B. die BGB I Klausur eine Fall-Lösung sein muss und sich auf die Themen Vertragsschluss, Anfechtung, Stellvertretung und Geschäftsfähigkeit beschränken muss sehe ich da keine Probleme. So müssten alle den selben Stoff drauf haben und die schwere der Klausur führt bei verbindlicher Festlegung zu einer strengeren oder milderen Bewertung.
Das Examen ist leider nicht so stabil wie man denkt. Ich kenne Durchgänge mit Quoten von 20% Durchfallern und auch einige, die sich den 50% in den schriftlichen Leistungen annähern, bei verschiedenen Durchgängen.
Ich selbst habe 2016 einen schweren Durchgang erwischt, bei dem die Hälfte meiner Mitprüflinge scheiterte und sodann habe ich in der Verbesserung 2018 fast nur Traumthemen bekommen - dadurch erhebliche Verbesserung und kaum jemand hat den Durchgang versaut.
Protipp: In Jura lernt man nicht auswendig! Auswendig lernrn ist einer der großten Punkte, die zum Nichtbestehen führen. Viele verlieren dadurch den Blick fürs Verständnis, denn grade im Examen wird man mit eher unbekannten Konstellationen konfrontiert, die nur strenger Arbeit mit dem Gesetz zu lösen sind - Strafrecht ausgenommen ;) - Meinungsstreitigkeitrn spielen eine untergeordnete Rolle. Dazu fand ich schon immer sehr Lehrreich die Examenstipps vom Prof. emerit. Knoche (ehem Lehrstuhl an der MLU) - google msl Examenstipps Knoche dazu
@Fernando Lentini In Niedersachsen z.B. fürs Richteramt 8 Punkte im Zweiten - keine Mindestgrenze im ersten. Witzigerweiseist das in Bayern auch so - auch da zählt nur das zweite.
Ergibt auch Sinn, in Anbetracht dessen wie weit das erste Examem von der Praxis entfernt liegt und man das ganze materielle Wissen auch fürs zweite drauf haben muss, Minus die ganzen unwichtigen Ansichten der Literatur ;)
Das BAMF z.B. verlangt eine Summe i.H.v. 13 Punkten aus erstem und zweiten - ohne Mindesrgrenzen.
Normalgroße Kanzleien (unter 10 Anwälte) verlangen idR keinerlei Mindestnoten starr.
Bei VW oder Großkanzleien und den Mittelgroßen mag das anders aussehen, wobei auch dort langsam von dem Modell aufgrund Nachwuchsmangels abgerückt wird. Einige GK's verlangen z.B. schon "nur" 2 aus 4 - soll heißen 2 8 bis 9 Punkte Examen, Diss oder llm.
Zudem heißt eine Notengrenze als Bewerbungsanforderung nicht automatisch, dass man als Bewerber direkt raus ist. Das sind vorallem in der Wirtschaft eher wünsche des Arbeitgebers (GKs mal ausgenommen) als starre Gerenzen. Wer sich nur deshalb nicht bewirbt verspielt realistische Chancen.
Aber wir scheifen ab ;)
Punkt 2 finde ich problematisch. Ich persönlich hatte z.B. in den ersten Semestern überhaupt keinen Bezug zum öffentlichen Recht. Im zweiten Semester erste mit 2 Punkten durchgefallen, dann 4 Punkte. Im Rahmen der Examensvorbereitung hat es erst Klick gemacht und im zweiten Examen hatte ich 10 und 12 Punkte schriftlich, mündlich glaube ich 13?. Hätte man die Noten vorher berücksichtigt, hätte das meinen Schnitt total ruiniert, einfach, weil ich nicht von Anfang an einen Bezug zum Rechtsgebiet hatte, es aber, nachdem ich mich durchgebissen habe, letztlich gut beherrscht habe..
Man muss auch dazu sagen, dass bei uns in den Klausuren nicht selten Themen abgeprüft wurden, die vorher ausdrücklich ausgeschlossen waren..
@@janeprant5077 sowaa darf auch nicht passieren. Meiner Meinung nach brauchen Professoren auch Didaktik Training, in Bezug auf ihre Vorlesungen. Diese Themenwillkür soll ja auch durch verbindliche Vorgaben eingekreist werden.
Warum soll Jura denn ggü 99% der anderen Studiengänge eine Extrawurst bekommen? Meine Freundin hat eine Mischung aus Politik und Jura studiert und musste z.b. die selben Juraklausure aus Staatsrecht, Grundrechte und später sogar Europarecht und Völkerrecht mitschreiben, die alle in die Note rein gezählt haben.
Genauso verhält es sich auch bei denjenigen, die Jura auf Bachelor studieren, oft in Kombi mit Wirtschaftswissenschaften.
#herranwaltforpresident
Ich guck dich nur, wegen dem Anfang😂
Auch nicht verkehrt 😂
Seit der 8. Klasse wollte ich Rechtswissenschaften studieren und nun steht am 15. Oktober meine erste Vorlesung an... hoffentlich setzt sich das E-Examen schnellstmöglich durch😁👍🏼
Viel Erfolg euch allen.
Wünsche dir nen geilen Start.
Danke sehr👌🏼
Komme in die Schweiz. Wir sind hier schon so weit.
@@MrDarudin Ich bin Schweizer, überlege mir aber nach DE zu ziehen um dort Richter zu werden, da ich mit unserem Richtersystem nicht klar komme. Da kann jeder Hans mit Partei-Beziehungen Richter werden. Er muss nicht einmal Jurist sein...
@@Radescha Und das soll bei R3 Beförderungen in Deutschland so viel besser sein? Des weiteren sollte hinzugefügt werden, dass es in in der Schweiz ein in Deutschland nicht existierendes Berufsbild der Gerichtsschreibers gibt.
Fast alle Punkte sind auch auf andere Berufe übertragbar.
Vor allem das E-Examen finde ich aus eigenem Erleben wichtig. Zwar nur beim Fachwirt, aber ich ärgere mich immer noch wie sonstwas, dass ich Recht und Steuern im Schlaf konnte, meine Antworten der Übungsaufgaben mit denen der Musterlösungen zu 95% übereingestimmt haben… und ich dann nur 55% in der Prüfung hatte, weil nach über vier Stunden Prüfungen schreiben einfach meine Hand abgekackt ist und nicht mal mehr ich selbst meine Schrift lesen konnte 😫😭
Was mich aber zu der Frage bringt: sind bei bundeseinheitlichen Prüfungen Nachteilsausgleiche möglich oder darf sich die prüfende Stelle querstellen?
Ab September bin ich offiziell in der Examensvorbereitung und kann das nur unterschreiben. So wie die Examensmethode jetzt ist, wurde sie vor 100 Jahren erfunden - als es noch kein Internet und Wissen auf Abruf gab. Damals MUSSTE man vieles auswendig wissen, weil es keine Möglichkeit gab, Details im Internet abzurufen. Heute leben wir in einer komplett anderen Welt, wir haben unendlich viel Wissen jederzeit zur Verfügung und müssen lernen es gekonnt einzusetzen - also zu finden und damit zu arbeiten und systematisch einzugliedern. Alles andere ist Unsinn und führt nur zu Psychosen und mehr Problemen, als Lösungen. Wir müssen mit der Zeit gehen. Finde es ohnehin sehr bedenklich, dass eine Wissenschaft, die sich doch für Recht und Ordnung einzusetzen will, eine solch ungerechte Basis hat. Wirkt scheinheilig und heuchlerisch - gerade wir müssten das doch Wissen.
W O R D!
Bei mir ist es in 10 Tagen so weit ... gott steh mir bei
Bleib geschmeidig Bro. Leap and the net will appear.
@@HerrAnwalt Ich habe alles überlebt, sogar ein Befriedigend erlangt! Danke für deine Worte :D
Oder das Abortieren: Das Wissen in der Klausur ganz schnell aufs Blatt scheißen.
😂
Hallo ich wollte Mal fragen.darf mein Chef mir unbezahlten Urlaub geben obwohl ich den nicht Will darf er das ?
Ich habe letzte Woche mit meinem Studium angefangen, vielleicht wird das ja noch was mit der Reform bis es bei mir soweit ist😅
Drücke die Daumen 😂
Zu 10: Bin ich völlig bei Ihnen.
Zu 9: Der Umfang sollte nicht reduziert werden. Gerade im Strafrecht ist die Herausforderung den Stoff in 5h die jeweiligen Schwerpunkt herauszuarbeiten. Es gibt keine Punkte für einen sauber gelösten 123 StGB wenn im Rahmen der Konkurrenz da Ding rausfliegt. Dafür gibt's die Punkte, nicht für lehrbuchmäßige Lösungen.
Zu 8:
Völlig überflüssig. Jeder Arbeitgeber der Juristen einstellen möchte kennt das juristische Ausbildungssystem. Außerdem kann man sich den Bachelor ohnehin sparen, niemand stellt inzwischen Bachelolabsolventen ein, da muss ein Master her, insbesondere in Massenstudiengängen wie Wirtschaftswissenschaften, Jura oder Ingenieurwissenschaften. Oder was sagen die Jura Bachelorabsolventen der Uni Mannheim? Genau, sie finden gerade keinen Job . Wirtschaftsrecht als Bachelor- /Masterstudiengang ist auch eine Alternative auch wenn man aus Gründen zutreffend nicht als Anwalt tätig sein kann.
Zu 7:
Zwei Versuche sind ausreichend.
Zu 6: Im zweiten Examen bringt der Kommentar auch nix. Für das Anschreiben aus dem Kommentar gibt es auch keine Punkte, im Zweifel gibt es eher keine Punkte.
Zu 5: Die Stoffmenge ist ausreichend, auch wenn ich manche Problemlösung als Streit um die goldene Ananas empfinde.
Zu 4:
Bin ich völlig bei Ihnen, jedoch sollte sich die Anforderungen immer am Bundesland mit den schwersten Klausuren orientieren sollten. Also insbesondere Bayern, BW, Hessen und Sachsen.
Zu 3:
Das entwertet das Examen. Letztlich wird genau für diese Leistung ein solch hohes Gehalt bezahlt. Es geht darum in kurzer Zeit sachgerechte Lösungen unter Druck zu finden.
Zu 2:
Völlig überflüssig. Auch das würde das Examen entwerten. Sind wir Mal ehrlich. Jeder Holzkopf mit ein wenig Biss schafft es bis zum Examen. Im Ergebnis muss das Examen die Spreu vom Weizen trennen, ansonsten wird der Markt mit tausenden von halbgaren Juristen überschwemmt.
Zu 1:
Wäre überlegenswert. Letztlich nimmt man die subjektive Bewertungskomponente einer Handschrift aus der Bewertung heraus.
Ich komme aus Syrien und studiere auch jura in Bonn.
Ich bin nun im zweiten Semester und habe Angst vor Staatsexam.😂
Aber Deine Videos geben mir aber viel Motivation.
Weiter so.✌
Drücke die Daumen Bro! Gib Gas.
Aus meiner Sicht ist es doch so: die 20J Johanna hatte im Abi in der 12. Klasse in Wirtschaft/Recht Unterricht 13 Punkte, studiert dann Jura und hat in Deutsche Rechtsgeschichte im ersten Semester dann 12 Punkte und ist der Meinung, das Examen sollte sich doch mit 17 Punkten machen lassen. Wahrscheinlich hört sich die Übung Einführung Strafrecht nach easy an, wo schon überlegt wird, ob bei den zu erwartenden 15 in der Klausur die Teilnahme überhaupt lohnt, jäh nach dem ersten Mal durchfallen bitter enttäuscht wird. Man sollte ein Jurastudium erst für Leute ab 25 Erlauben oder wenigstens die ganzen Unsinn so reformieren, dass wirklich nur die "Besten" für ein Studium zum Richteramt zugelassen werden. Und alle, die heute Anwalt sind, für die "reicht" Master. Das entspräche eher der Praxis. Für einen schlechten Anwalt macht doch die Gegenseite die Arbeit mit, oder es geht zu Lasten des Mandanten. Aber das ist die Realität. Es gibt zu viele schlechte Anwälte!
AHHHHH. Ich habe ungelogen mich so erschrocken bei 6:52 und einen halben Herzinfarkt bekommen....
Wir durften mal für eine Probeklausur alles ein Lehrbuch unserer Wahl mit beliebig vielen Anmerkungen mitbringen. Und was soll ich euch sagen... Die Noten waren nicht besser als in den Jahren zuvor 😅... will sagen, dass mit den Kommentaren nützt den Leuten die kein Plan haben eh nicht
Genau so ist es. Man muss auf jeden Fall was draufhaben!
Habe neu angefangen mit Jura, hoffe das es in 4 Jahren dann soweit ist!
Kannst du direkt vergessen ;) so schnell arbeiten die nicht
Hmm unter dem Video steht m. W
12.700 Abonnenten und im Video wird von 10 Mio. Abonnenten gesprochen. Ob das so rechtens ist🙃🤔😉?!
Natürlich! Das ist lediglich eine Prognose für die nächste Woche!
@@HerrAnwalt Bist Du nebenberuflich Volkswirtschaftler ? ;)
@Herr Anwalt: Könnten Sie bitte ein Video über die rechtliche Situation zur Trennung von Staat und Kirche drehen? Mich würde interessieren, ob sich die öffentlich-rechtliche Stellung der Glaubensgemeinschaften nicht mit dem GG-Artikel 140 beißt.
Vereinheitlichtung 😉
Jura-Vsauce-Michael JVM
Schreiben die Brandenburger nicht gemeinsam mit den Berlinern in Berlin?
Kokka würde mich auch interessieren
Dachte ich auch.
Das kann gut möglich sein. Den Vergleich zu den % der Ergebnisse in Brandenburg und Berlin habe ich aus der Legal Tribune Online. Die Frage ist: Wie kommt diese Divergenz zustande?
Der Vorschlag der Kollegin ist sehr sinnvoll.
Mut zum "Studenten" (gegen Sprachverstümmelung :)).
Einspruch! ;)
Ich folge dir auf TikTok #Herr anwalt
Das Leben ist zu kurz fürs Jura Studium
wo ich wirklich gegen bin sind die Kommentare im 1. Stex.
Es macht finde ich schon iwo Sinn, dass man eine bestimmte Menge an Grundwissen auswendig kann und die Basics wirklich drauf hat. Und im 2. kann man dann mit den Kommentaren das Speziellere prüfen und den wissenschaftlichen Umgang mit Literatur
Die Basics? Unzählige Streitstände (insbesondere im Strafrecht) zwischen Literatur und Rechtsprechung? Mal davon abgesehen, dass diese in der Praxis völlig irrelevant sind, da interessiert sich absolut niemand dafür, was die Literatur so meint. Da wird geguckt, wurde das schon mal entschieden, wenn ja, geht man darauf. Entscheidet der Richter anders, gehts in die Berufung/Revision und wird aufgehoben.
Wer in einer Examensklausur wirklich Basics (mehrfach) nachlesen müsste, wird so oder so nicht fertig. Das stupide Auswendiglernen von Definitionen könnte man sich jedoch schenken und das wäre gut so.