Die Ampelkoalition ist leider wenige Wochen zu spät zerbrochen. Zurück bleibt ein großer Haufen Murks und die Frage, wie jemand wie Nancy Faeser Bundesinnenministerin werden konnte.
Unser Bundeskanzler ist in Finanzstraftaten verwickelt und die Aussenministerin mit ihrer “feministischen Außenpolitik” kriegt nicht mal einen Lebenslauf geschrieben, geschweige denn einen grammatikalisch korrekten Satz raus. Fancy Naeser passt in die Truppe schon gut rein.
@@campandcook3118 Hat er? die Frage ist wie man eine Ernegiewenden durchführt. Es ist richtig eine Energiewende zu machen, nur muss sie "richtig" gemacht werden. Hast du spezifischere Aussagen von Ihm?
Genau, ich habe im Waschbeutel auf Reisen ein 9 cm Victorinox immer dabei, auch letzte Woche noch im Zug nach HH und zurück. Gebraucht nicht nur in HH, sondern vorher auch 10 Jahre auf (Dienstflug-)Reisen, wo der Koffer bzw. der Waschbeutel dann allerdings immer im aufgegebenen Gepäck war. Durch die Handgepäckkontrolle hätte es seit 9/11 nie funktioniert. Wenn ich abends im Hotel mal nicht in Restaurant ging oder gehe und mir was im Supermarkt zum Verzehr gekauft habe oder kaufe ist ein (Taschen)Messer ein anerkannter Zweck zum zerteilen von Obst und sonstiges.
Nein. Kannst Du natürlich nicht. Du musst halt eine Brotzeit abhalten oder zumindest glaubhaft machen. Die Absicht zu äußern, reicht natürlich nicht aus. Und Dein Messer musst Du trotz nicht zugriffsbereit transportieren.
Taschenmesser sind alltägliche Gebrauchsgegenstände. Da könnte man ebenso gut Schraubenzieher verbieten. Ein völlig überflüssiges Gesetz, an das sich keiner halten wird.
Es ist ein Knüppel, den man bei Bedarf schwingen kann. Im Alltag wird man keine Probleme haben, nicht kontrolliert werden. Will die Obrigkeit, hat sie aber gegebenenfalls einen Hebel, kann vierstellige Bußgelder verhängen. Im Umfeld einer Demonstration, zum Beispiel. Da kann Mensch dann im Anschluss monatelang auf dem Gerichtsweg über Brauchtum diskutieren... Insofern kein überflüssiges Gesetz. Es ist genau so, wie es gewünscht ist. Die sind nicht doof! Ein Zustand, eines Rechtsstaates unwürdig.
So wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hält sich auch "keiner" dran? Natürlich werden sich die Leute daran halten. Spätestens, wenn die erste Strafe mal da ist. Und niemand nimmt Dir Dein Taschenmesser weg. Und btw. bei Öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr ist ein Messer sicher kein alltäglicher Gebrauchsgegenstand. Die Gewerkschaft der Polizei hatte Forderungen, die weit über das nun Beschlossene hinausging. Wieso das? Alle doof?
Du darfst bei der Ausübung Deines verfassungsgemäßen Rechts auf Dein Leben und Deine körperliche Unversehrtheit im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung (Notwehr) auch sterben bzw. zum Krxxxxl geknüppelt werden, denn das ist, was der Gesetzgeber in Konsequenz letztendlich für Dich vorsieht. Genauer gesagt, ist ein Recht, dessen Ausübung einem unmöglich gemacht wird, de facto ungültig gemacht! Sagen wir mal, Du bist 70 und schon nicht mehr so gut zu Fuß, so hast Du zwar nach deutschen Gesetzen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, darfst beides aber nur mit bloßen Händen verteidigen, da Du ja meist weder völlig unzureichende Verteidigungsmittel mit Dir mitführen darfst, noch Dir als Normalmensch der Besitz oder gar das Führen effektiver Verteidigungsmittel gestattet wird! Welche Chancen Du damit gegen einen oder gar mehrere körperlich überlegene, violente Angreifer hast, kannst Du Dir an einem Finger ausrechnen! Das bedeutet also, dass der Gesetzgeber, bzw. diejenigen, auf deren Mist jene abgesegneten juristischen Ergüsse gewachsen sind, Deinen VERLUST bereits einkalkuliert haben! Rein statistisch gesehen, gehen halt soundsoviel Bürger bei derartigen Zwischenfällen über den Jordan! Und deswegen wird der breiten Masse auch nicht der Besitz und das Führen EFFEKTIVER Selbstverteidigungsmittel, wie sie zum Beispiel Polizei oder die Personenschützer unserer verehrten Großkopferten führen dürfen, erlaubt! Das dient getreu nach A-Hörnchen dazu, "so wenig Waffen wie möglich unter das Volk zu bringen", und dies wiederum dazu, dass unsere Machthaber, pardon: unsere demokratischen Leitfiguren und Vorbilder, stets die KONTROLLE über die zahlenmäßig größeren Unterta... pardon: mündigen Bürger BEHALTEN und diese JEDERZEIT unterwer... pardon: zur Räson bringen können, und zwar selbstverständlich zu ihrem eigenen Besten! Oder, um einmal die Analogie zur plastischeren Veranschaulichung zu verwenden: Du hast zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information, aber bitte nicht mit modernster Internettechnologie, sondern lediglich mit Rauchzeichen! Willkommen im 21. Jahrhundert! Bald schon macht die KI ja unsere Straßen sicher. Und dann, Amigo, brauchst Du zu Deiner eigenen Sicherheit noch nicht einmal mehr selbst denken! 🤷🏼♂️
Es kann an Absurdität kaum noch überboten werden. Fehlt nur noch, daß aus dem Plastikbesteck das Messer extra zugriffsentzogen transportiert werden darf. Armes Land.
Ich finde ja, dass man Gehstöcke und Krücken nicht unterschätzen sollte. Jetzt muss gegen die beliebten stumpfen Gegenstände, die ja bei Körperverletzungen keine unerhebliche Rolle spielen, vorgegangen werden, Jeder Gehbehinderte sollte seine Berechtigung zum Führen der genannten Gegenstände griffbereit haben! 🙃
Ist doch toll: Im Fernverkehr gibts Bordbistros. Da die Kellner sogar (manchmal) rumgehen und Getränke und so servieren, bist du damit ja tatsächlich Kunde einer Gastronomie. Auch wenn du nicht im Bistro sitzt. De jure darfst du damit in jedem IC, ICE etc. Messer führen. Und wenn die Flixbusse Tafelwasser und Salzstangen verticken würden(?) ebenso.
Ich hatte mich schon gefragt, ob ich das hier "HIKENTURE® Outdoor Campingbesteck Set - Klappbesteck", was ich mir extra aus ökologischen und Hygienegründen für Märkte, Bahnfahrten usw. gekauft hatte, überhaupt noch auspacken darf, weil da eine rudimentäre Klinge dran ist, aber das hat sich dann ja geklärt. 🙂
Hi Tactical Dad. Gibt es denn einen Unterschied zwischen Führen, Transport und Verbringen? Genügt in jedem Fall ein verschlossenes Behältnis? Es gibt wilde Diskussionen in einer 42a-Facebook-Gruppe…
Nein, darfst Du nicht. Führen darfst Du es nur, wenn Du es konkret zum Essen benötigst. Wenn Du Dir eine Cola oder Salzstangen bestellst, darfst Du natürlich kein Messer führen. Du darfst erlaubte Messer nicht zugriffsbereit transportieren.
@@Aragorn_Arathorns_Sohn aber in der Ausnahme 9 steht nicht, dass das Verbot nur zum zwecke der Nahrungsaufnahme nicht gilt. Da steht das Gesetz gilt nicht für Kunden von Gastronomischen Betrieben.
@@fabsenbmx Es ergibt sich aber aus dem Kontext. Müssen wir diesen Unsinn wirklich diskutieren? Man benötigt kein Messer zum Trinken einer Cola oder Essen von Salzstangen in Flixbussen.
Vielen Dank, sehr interessant. "schön" zu sehen, wie handwerklich geschickt geschrieben diese Einschränkungen sind. Da kann man eigentlich nur drüber lachen...
Wir fassen zusammen: "Gesetzte zu schreiben und dann groß erzählen was man alles geregelt hat ist billiger als Personal und Beamte einzustellen". "Wie konnte DAS denn passieren, wir haben doch ein Gesetz gemacht".
die Beamten betreiben Racial Profiling, einerseits weil daß zu mehr Erfolg führt und andererseits weil sie viel zu wenige sind um sinnvoll irgendwas zu machen. racial Profiling ist schlecht, bleibt aber wenig anderes übrig,
Man kann hier mit Erleichterung anführen, dass der Gesetzgeber zwar bösartig ist, gleichzeitig aber auch zu blöd, kohärente Gesetzestexte zu verfassen.
daß Gesetz is sinnlos und überkompliziert. aber ja, es wird nicht rückgängig gemacht werden, bzw ein neues Waffenrecht geschrieben. die Union hat genauso viel in den letzten 60 Jahren zum Waffen gesetz an Unsinn beigetragen wie die SPD. Ei komplett neues, überarbeitetes Waffengesetz ist naives Wunschdenken.
Der Begriff "zugriffsbereit" ist jetzt speziell für Messer übrigens im Waffengesetz geregelt, Zitat: "Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann". Diese Regelung ist nebenbei bemerkt anders als für Schusswaffen und ein Messer kann an der selben Stelle noch zugriffsbereit sein, wo es eine Schusswaffe schon nicht mehr wäre.
Naja, dann ist es in einer Innentasche des Rucksacks wenigstens nicht zugriffbereit. Rucksackreißverschluß, Tasche (RV oder Klett), Messer ausziehen und dann muß man es noch aufklappen = 4. Handgriff.
@@danielw.556 Tja, und schon ein Verstoß gegen das Waffengesetz! Imo: "erreichbar sein" ist nicht dasselbe wie "einsatzbereit sein". Du hast das Messer schon mit 3 Handgriffen in der Hand - also "erreicht"...
Die Frage ist, was drei Handgriffe sind. Beispiel: Meine Ortlieb Fahrradtasche. Ich muss zwei Steckverschlüsse öffnen, um den Rollverschluss öffnen zu können. Sind das schon drei Handgriffe oder ist das Öffnen einer Tasche immer nur ein Handgriff, egal ob Klappdeckel oder diverse, einzeln zu öffnende Verschlüsse? Und was ist, wenn ich vergessen habe, einen der Steckverschlüsse wieder zu schließen, nachdem ich beispielsweise einen Snack aus der Tasche geholt habe?
Also wenn die Ampel damit erreichen wollte, dass ich nie nie nie wieder Fernverkehr fahre, hat sie ihr Ziel zu hundert Prozent erreicht! Diesen Clusterfuck tut sich doch niemand freiwillig an! Leid tun mir nur diejenigen, die auf den Fernverkehr zwingend angewiesen sind.
Vllt. gründe ich einen Verein „Sackmesser e. V.“ mit dem Zweck, die Tradition „Ein echter Kerl (m/w/d) hat ein Messer im Sack“ zu pflegen. Inkl Mitgliedsausweis
aber schön dran denken wenn ihr nach hamburg mit der bahn fahrt, der hauptbahnhof ist ne waffenverbotszone. ist das führen eines schweizer taschenmessers nicht schon brauchtumspflege? nur so so als gedanke
Das Bahnhofsviertel, durch das man kommen könnte wenn man vom Hauptbahnhof zum Busbahnhof wechselt, ebenfalls. Ausserdem die Reeperbahn. Da gibts u.a. auch ein Glasflaschenverbot und die Zone beginnt iirc ab dem Bahnsteig des Bahnhofs. Also einmal im Bahnhof mit einer Glasflasche ausgestiegen und zack, strafbar gemacht. Am besten zu keinem der drei Orte hingehen. Man verpasst nichts.
@@jmentz reeperbahn erreicht man aber nicht per fernverkehr. das glasflaschenverbot dort gilt auch nur von 22 bis 6 uhr, und auch nur freitags bis sonntags und vor feiertagen. sonst wäre noch der hansaplatz zu nennen als waffen- und glasflaschenverbotszone. wobei da das glasflaschenverbot täglich von 17 bis 6 uhr ist. ja, die verbotszone hauptbahnhof ist sehr groß und umfasst auch den busbahnhof/zob und viel mehr. da könnte man sich fast die karte ausdrucken um nicht aus versehen hineinzulaufen
@@jmentz Wenn man in Norddeutschland Bahn fährt, hat man oft keine andere Möglichkeit, als am Hauptbahnhof umzusteigen, vor allem, wenn man nach Hamburg möchte oder (beruflich) muss. Aber kontrolliert wird man da also normaler Bürger ohnehin nicht, Verbotszone hin oder her. So viel Personal haben die gar nicht, um die täglich 550.000 (!) Passagiere und Besucher dort zu kontrollieren.
Reicht ja eine zerknüllte McDondalds Tüte im Rucksack als Nachweis, dass man "Kunde in einem gastronomischen Betrieb" ist Zack Da steht ja in der Tat nicht "im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme"
also ich habe jetzt zwei kleine mini Taschen und transportiere meine Schätzchen. Schön, dass man nun auch seine Enhand dabei haben kann, da Transport verschlossen. Und zum Mittagessen hat man einen allgemeinen anetkannten Zweck. Wahnsinn
Zum Thema Pfefferspray: Darf man jetzt Tierabwehrspray im ICE mitführen? Es fällt ja nicht unter das WaffG, nach meiner Rechtsauffassung ist das also erlaubt. Was meinst du?
Beim Umräumen habe ich gerade mein Camping-Besteck im Auto gefunden. Die wichtigste Ausnahme haben sie also natürlich vergessen. Es soll ja Menschen geben, die mit Messer und Gabel essen können und solche, die sich mit dem Taschenmesser die Semmel aufschneiden.
Die eigentliche Definitionslücke ist gar nicht angesprochen: "Personenfernverkehr" ist nicht im WaffG definiert. Also guckt man mal nach - ach ja Personenbeförderungsgesetz als einziges ... "Personenfernverkehr ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nicht xxx" ... "Kraftfahrzeuge" ist die nächste "Lücke" jedoch diesmal im WaffG und PBefG ... ach da ist ja noch die Straßenverkehrsordnung übrigbleibend: "KFZ sind maschinell betriebene, nicht schienengebundene Landfahrzeuge" - tada: ein ICE ist schienengebunden und somit kein KFZ und somit kein Personenfernverkehr ... Blödsinn: Nein - liest man sich den Entwurf, der in den Bundestag ging durch, trifft man tatsächlich auf einen Verweis auf "Busse und Schiffe" - da steht nix von Zügen
Noch eine Kuriosität: da ja nur der "Flixbus" übrigbleibt als "Ort" von §42b besteht dort ein Verbot, außer das BMI (oder Übertragungsbevollmächtigte) haben etwas für die DB-Züge festgelegt ... dann gilt das nicht mehr Busse. Und da es nur im die Existenz geht, reicht es aus, wenn irgendwo in Pusemuckel irgendein Bevollmächtigter etwas (lokal begrenztes) erlassen hat ... dann "besteht" es und ganz Deutschland ist betroffen, da es "besteht" und nicht weil es "angewandt" oder "gültig" sein muss.
Vermutlich bin ich zu lange in der Schweiz und entsprechend den Umgang mit Feuerwaffen gewohnt. Aber wie verteidigt man sich mit einer Schreckschusspistole?
Lieber TD, vielen Dank für das Video hat mir sehr geholfen. Ich werde mir diesen Persilschein holen, um ganz sicher zu sein und um jeglicher Unsicherheit aus dem Weg zu gehen. Da ist mir der Jagdschein zu wertvoll.
Es gibt ja auch ic die mit Nahverkehrsticket auf gewissen Abschnitten gefahren werden dürfen. Ist das noch Fernverkehr oder Nahverkehr im weißen gewand?
Gemeint sind Messen und Ausstellungen in Bahnhofsgebäuden. Denkt man vermutlich nicht gleich dran. Aber es gibt durchaus sehr große Bahnhofsgebäude, in denen regelmäßig Messen und Ausstellungen stattfinden, z. B.: Berlin Ostbahnhof, Leipzig Hauptbahnhof, u.a.
Also wer zum Wandern, Klettern bzw. Bergsteigen mit dem Zug fährt, darf ein Messer führen, da das alles Sportarten sind, bei denen Nahrungsaufnahme ein Teil der normalen sportlichen Tätigkeit ist?
Probieren Sie es doch aus. Oder transportieren Sie einfach das Messer. Unkompliziert in einem verschlossenen Täschchen. Bestimmt gibt es bald jede Menge kompakte Messeretuis mit Zahlenschloss, Vorhängeschlossoption etc. für genau diesen Zweck.
@@KarasuToRonin Man muss es erstmal schaffen, überhaupt kontrolliert zu werden. Ich böser Bub bin schon so oft mit Schweizer Taschenmesser in der Tasche in der Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hamburg umgestiegen, an Bundespolizeistreifen, vor der Wache usw. vorbeigelaufen und nie wurde ich beachtet.
Übrigens nach den Beförderungsrichtlinien der DB Abschnitt 7.3 Beförderungsausschluss 7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände .... Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände...
Wenn ich jetz bestimme, meine Sportart ist Armbrust Schieben, darf ich sie dahingehend führen und bringen, wo ich diesen Sport ausübe? Ich dürfte damit also durch meine Stadt laufen in verschiedenen Zusammenhängen wie: Wenn ich jetzt als Inhaber einer 34a als Waffe um Personenschutz auszuüben, eine Armbrust wähle darf ich, wenn ich die Person beim Shoppen begleite, eine Armbrust dabei haben (vielleicht sollte diese trotzdem verdeckt getragen werden?)? Was wäre wenn? Es ist doch sehr interessant was da vor sich geht, meint ihr nicht? Wer erarbeitet denn eigentlich dieses Gesetz und wer denkt dabei über was genau nach?
Probieren Sie es doch aus ? Dann sehen Sie , was Sie davon haben und ob sich die Rechtssprechung Ihrer Auslegung / Interpretation anschließt ? Dies ist keine ernstgemeinte Aufforderung zum Begehen einer eventuellen Straftat sondern nur eine abstrakte Anregung zum Denken, ein Gedankenanstoß.....
@Tactical-Dad, Was ist Fernverkehr? Konkret: Ich kann von meinem Wohnort in Köln in drei Arten zur Kölner Messe fahren. 1.) mit der U-Bahn. Offensichtlich kein Fernverkehr, alles klar. 2.) mit der S-Bahn. Bedeutet 3 Stationen mit der der Bahn von zb. Aachen nach Köln. 3.) mit einem Regionalexpress. 2 Stationen mit einem RE zb. Aachen nach Hamm. Was ist denn nun Fernverkehr? Der Zug an sich, der kein Nahverkehr ist? Oder ich, der Fahrgast, der diesen Zug innerhalb Kölns nutzt ? Ich denke, die Gerichte werden zu tun bekommen.
Interessant ist aber, dass es sich auf den Vernverkehr bezieht Was ist mit dem öffentlichen Nahverkehr und was wenn sich fern und Nahverkehr einen Bahnhof teilen? Was genau zählt als Fernverkehr - Definition des Betreibers oder länge der Strecke? Als Beispiel ist laut DB ist der Alex von München nach Hof ein Nahverkehrszug (bei dem man damals sogar das 9€ Ticket benutzen konnte) - sind aber halt knappe 300km (also ungefähr einmal Berlin nach Hamburg)
Du darfst ein Zweihandmesser im ICE immer dabei haben. Nur eben nicht zugriffsbereit in der Hosentasche, sondern z. B. im Rucksack. Du darfst es im ICE benutzen, wenn Du es zum Essen benötigst.
Wird im Sinne der Bestimmungen auch das Mitführen der eines Einwegmessers aus Weichholz oder aus Papier verboten sein Gibt es eine Definition im WaffG, was ein Messer sei ? Und wie ist das mit Brieföffnern ? Wie ist das im Zugrestaurant ? Diese Faeser-Werk ist schwachsinnig.
Das wurde sogar vom Leiter des nationalen Waffenregisters bei der Expertenanhörung im Innenausschuss kritisiert, dass es keine Definition von Messern gibt. Also ja, ein plastikmesser ist auch ein Messer
@@tactical-dadDas wird doch dann als Kunststoffschneidewerkzeug bezeichnet und ist damit kein Messer. Plastik und Holz... wie sollen daraus Messer hergestellt werden? Pfff. 😂
Wenn ich jetzt also ein Multitool im Auto Mitttelarmlehne hab um im Notfall den Gurt zu zerschneiden dann ist das jetzt ? Im Handschufach ist das ja dann unerreichbar im Notfall.
Also wenn mich die Polzei am Bahnhof fragt was ich vorhabe, werde ich in Zukunft sagen dass ich zum McDonalds dort wollte und im ICE selbst, bin ich stets auf dem Weg zum Bordbistro. eigentlich immer ein Kunde einer gastronomischen Einrichtung.
Ist das so schwer? Du darfst Dein Zweihandmesser immer dabei haben. Nur nicht zugriffsbereit. Nutzen darfst Du es nur konkret, wenn Du etwas isst und da dazu ein Messer benötigst. Ob Du zu McD willst oder auf dem Weg zum Bordbistro bist, ist völlig latte.
Ich reise oft mit dem Rad. Letzten Monat hat sich ein Spanngummi gelöst und um die Narbe gewickelt. Hätte ich kein Taschenmesser dabei gehabt, hätte ich den Gummi nicht freischneiden können. Hätte also das E-Fahrrad tragen müssen. Fahrradfahren ist aber erst einmal kein Sport. Und so wie ich es verstanden habe, reicht auch nicht für Argumentation: "von Zeit zu Zeit" brauche ich das Mal. Gleiches gilt wohl auch dafür, dass ich spontan ein paar Stockbrot-Stöcke auf dem Weg zur Bahn geschnitten habe. Ist zwar Brauchtum, aber man kann weil nur schwer argumentieren, dass man immer ein Messer dabei haben muss, um spontan ein Brauchtum vorzubereiten
Ist doch einfach. Ich fahre zu meinen Eltern, Freunden, was auch immer und dort haben wir schon seit jeher am Lagerfeuer Stockbrot gemacht und die Stöcke hat sich auf der vorherigen Wanderungen jeder selber geschnitten und schon hast Du eine Begründung, die der Qualität der Gesetze in nichts nachsteht. Und Fahrradfahren ist sehr wohl Sport, da steht nichts von Leistungs oder Vereinssport. Theoretischerweise könntest Du sogar argumentieren, dass Du für Schach oder Gaming Dein Messer brauchst, um irgendwas aufzuschneiden, Energydrinkpackungen oder so. Es macht ja fast schon Spaß, sich die hanebüchensten Ausreden auszudenken. 🤣
Ja genau ;-) Ich hab auch noch russische 23mm und 20mm Exerzierpatronen vom Marder. Für meine 40mm Bofors Hülse fehlt mir aber leider noch ein Geschoss. Und bei der 40mm würde ich Dir recht geben, die wäre echt etwas unhandlich
⚠️ Ich habe den kompletten §42 auch auseinander gefriemelt und er ist tatsächlich absurd. Frage mich, ob das mit Absicht war, aber ich denke es war einfach schludrige Arbeit. So gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen §42a-konformen Messer und einhändig festellbaren Messer. Schauen wir uns zB mal den Transport bzw. die Beförderung an die ja für uns interessant ist: Auf öffentlichen Veranstaltungen darf ich nach §42 (4a) 3. Messer (nicht genau definiert, ob 42a-konforme aber vermutlich gemeint) „nicht zugriffsbereit befördern“. In Verbotszonen so wie im Personenfernverkehr ist nur von der „nicht zugriffsbereiten Beförderung“ von WAFFEN die Rede (§42 (5) Satz 3 Punkt 1. b) [Achtung, man muss die Sätze abzählen, diese sind im Gegensatz zu Absätzen und Punkten nicht nummeriert] Nach §42a (2) 2. der uns vermutlich bereits bekannt ist, darf man einhändig feststellbare Messer „im verschlossenen Behältnis transportieren“. NACH DEM GESUNDEN MENSCHENVERSTAND sollten hier 42a-konforme Messer mit inbegriffen sein! Steht aber eben im gesamten §42 nirgends!! Das Ganze führt also zu noch mehr Fragen! Also kann ich als Fazit in Verbotszonen und im Personenfernverkehr nur noch Einhandmesser verschlossen transportieren und Waffen nicht zugriffsbereit befördern aber 42a-konforme müssen zu Hause bleiben? 😅😂 Was ist „nicht zugriffsbereit“ wogegen „verschlossenes Behältnis“ ja klar definiert ist? (Ich glaube das mit den 3 Handgriffen nicht, weil es nirgendwo im Gesetz steht) Mögliche Lösung vielleicht?!: Nach WaffG §1 (2) 2. b) sind Waffen tragbare Gegenstände die, OHNE DAZU BESTIMMT ZU SEIN, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. SOMIT lließe sich doch argumentieren, dass mein Schweizer Taschenmesser im Zweifelsfall auch als Waffe durchgeht, die ich ÜBERALL befördern kann, und zwar nicht zugriffsbereit, was auch immer das genau heißen soll… 🤦🏽♂️🤷🏽♂️ Ich werde dazu ein noch ausführlicheres Video machen, mein Channel ist ganz neu, und eigentlich wollte ich mich mit schönen Dingen befassen wie Messer, EDC und Urbex und Outdoor Zeugs. Wenn ihr aber mein Video sehen wollt, einfach so abonnieren, dass ihr informiert werdet wenn es rauskommt (sorry für die Eigenwerbung an dieser Stelle) Friede sei mit euch ✌🏽
Ampel ist zerbrochen. Aber das hier haben sie uns zum Abschied noch hinten reingedrückt. Aber zum Thema: Ich bin selbst auch Lokführer. Man darf hier nicht vergessen, dass die Gewerkschaft den Kollegen einmal im Jahr ein neues Taschenmesser schenkt. Das Verhältnis zur Bundespolizei, die ja früher Bahnpolizei hieß, kann man als sehr kollegial bezeichnen. Und ja, ein Messer, besser Multitool braucht man für Kleinreperaturen oder zum Aufschlitzen von Bremssandsäcken..Mit dieser Begründung konnte ich sogar alle meine Messer von der Steuer absetzen. Aber ob die Vorgesetzen jedem Mitarbeiter so einen Persilschein ausstellen, keine Ahnung. Zu Bundesbahnzeiten wäre das alles anders gewesen.
Ist immer so bei angekündigten Videos. Wenn man dann nicht bis zum Ankündigungszeitpunkt zurüch scrollt, sieht man es gar nicht mehr. Ankündigung kann Sinn machen für ein Live-Video um möglichst viele Zuschauer zu haben, für normale Videos finde ich es kontraproduktiv.
@@woli6872 Ich wollte es lediglich mal ausprobieren und das Chatten hat Spaß gemacht. Ob ich das in Zukunft noch machen werde? Ich hab den Eindruck, dass es die Zuschauerzahlen etwas steigert und als Blogger will man natürlich, dass die Sachen auch geschaut werden. Sicher bin ich mir selber aber auch nicht
Einen wunderschönen guten Abend! Ich habe mir Seinerzeit, von dir angefixt, ein Pepperballgerät gekauft. Kann es sein, dass man keine Ersatkarruschen mehr kaufen kann? Tut sich rechrlich etwas oder sind die einfach nur ausverkauft? Aber bei einem Preis von 259€/10Stck schwer vorstellbar?
Man könnte so argumentieren. Aber das nützt wenig, wenn dass Kontrollorgan anderer Auffassung ist. Transportieren eines Messers "nicht zugriffsbreit" im Sinne des Gesetzes heißt, es bedarf mindestens dreier Handgriffe, um das Messer einsatzbereit zu haben. Transportieren eines Klappmessers in einer extra Tasche im geschlossen Rucksack dürfte dem genügen. Um sicherzugehen und Unkenntnis des Gesetzes seitens Kontrollorgan auszuschließen, ist ein Vorhängeschloss an der extra Tasche sinnvoll.
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen $42b -> § 42 Absatz 4a Satz 2 "10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen." und § 42a (2) 3. "für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt." anerkannten Zweck Vs. berechtigtes Interesse. Reicht es in beiden fällen aus, dass ich eine Bifi bei mir trage und die Messer zum öffnen der Verpackung und zum schneiden der Wurst benötige?
Nein, im Zweifel reicht es nicht aus, dass du eine Bifi dabei hast. Denn es ist eben kein Messer nötig, um die Verpackung zu öffnen und den Inhalt zu verzehren.
Das ist eine interessante Frage, da muss man sich mal Gedanken darum machen. Vermutlich ist es aber einfach nur wieder ein handwerklicher Fehler, dass sie nicht die selbe Formulierung übernommen haben.
Also wenn ich mit der Bahn (Fernverkehr) z.B. zu einem Survival-Kurs fahre und auf der Mitbringliste vom Veranstalter steht ein Messer drauf, darf ich das Messer dann auch dabei haben (verschlossen, im Rucksack, etc.), richtig?
@@tactical-dad Ich träume immernoch von einer Partei, die das ganze Waffengesetz kapput tritt und mit Jägern, Sportschützen und WBK besitzern neu-aufbaut. Und da mal wirkliche Experten rangeholt werden, und keine (sorry, aber ist halt leider irgendwie so) ü50-60 jährigen die sogar vor nem Löffel angst haben mitsprache recht haben.
Thema Elektroschocker: waren doch bisher schon absolut verboten?: „Elektroschocker fallen unter das Waffengesetz (WaffG) und sind dort unter der Bezeichnung „Elektroimpulsgeräte“ in der Anlage 2 (Waffenliste) im Abschnitt 1 („Verbotene Waffen“) unter Punkt 1.3.6 aufgeführt. Der Besitz oder der Kauf von ihnen ist damit nach § 2 Abs. 3 WaffG in Deutschland grundsätzlich verboten.“ Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Wir sehen ja, wie verworren das alles ist. Die Polizisten haben überhaupt keine Zeit sich mit den Taschenmessern unauffälliger Menschen zu beschäftigen. Bleibt die Hoffnung, dass das Waffengesetz komplett neu geschrieben wird.
Der Lokführer ich selber bin auch einer ist so oder gut beraten zu sagen ich untersuche Eisenbahnwagons hier gibt es niederspanneinrichtungen (Spanngurte 2000 DAN) wenn dieses nicht mehr Betriebsfähig sind so muss dieses entfernt werden. Also abgeschnitten werden. Dieses bedarf ein Messer. Zack fertig. Und oder die guten Beispiele von diesen Videoersteller. Schlicht weg es ist immer noch teils ein Werkzeug welches davon teils ausgenommen ist.
Ich arbeite auf See, habe ein Einhandmesser mit Lock am Mann, da ich dauernd Seile, Kabelbinder etc. abschneiden muss. Taschenmesser geht nicht, da Hände klamm und Fingernägel abgeknabbert und ich immer eine Hand fürs Schiff brauche. Nach welchem Paragrafen rede ich mich denn nun raus, wenn ich nächste Woche mit dem ICE von Borkum nach Flensburg fahre?
Du musst jetzt dein Messer in ein Behältnis packen und verschließen. Rucksack und schloss. Oder es ginge normal auch ein Sack und oben verknoten. Drei Handgriffe.
12:50 warum so kompliziert einfach immer einen Apfel zum Schälen dabei haben oder schon einen Apfel geschält und gegessen haben das ist dann Punkt 10 (einen Allgemeinen Anerkannten Zweck) dann gehen auch ein Handmesser
Danke für das Aufklären. Ich hatte beim lesen des Gesetzestextes Messer/ Waffen komplett überlesen und bin als WBK Inhaber davon ausgegangen, wie bei den Verbotszonen außen vor mit den Messern zu sein.
Entschuldige dass ich das sagen muss, aber Du bist bei Waffenverbotszonen eben nicht ausgenommen! Ich kämpfe schon lange gegen diesen Mythos an, der überall verbreitet wird: ua-cam.com/video/hsnBjLni_eY/v-deo.html
Danke für das verlinken des Videos. Dann steht es auch im Knife Blog Gesetzes Teil falsch: Inhaber einer WBK oder eines Waffenscheines sind auch in den Waffenverbotszonen klar im Vorteil. Nach dem Waffenrecht 2024 dürfen sie dort alle Messer mitführen, die sie auch außerhalb der WVZ legal tragen dürfen. Achtung: Diese Regelung gilt NICHT für Inhaber eines „Kleinen Waffenscheins“, sie sind ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen
@@seniorvalmano5057 Genau, das stimmt nicht. Im WaffG findet sich ausschließlich die Verordnungsermächtigung, was in den Zonen gilt steht einzig und alleine in den örtlichen verordnungen und in allen, außer einer einzigen, sind Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse nur "im Umfang ihrer Erlaubnis" dort ausgenommen. Damit der Sportschütze z.B. weiterhin dort mit seiner Waffe durch darf
Ich verstehe denn Sinn nicht das Menschen mit kleinen Waffenschein, zuverlässig und überprüft sind dann laut dem Gesetz nicht mehr im Fernverkehr dazu in der Lage sind. 🤷
Das Messer nur noch mit kleinem Waffenschein geführt werden dürfen halte ich übrigens für eine gefährliche Forderung. Damit würde man ebenfalls die Rechte ehrlicher Bürger einschränken und sie zu einem riesen bürokratischen Aufwand zwingen. Das Einzige sinnvolle ist, dass vorbestraften das Messertragen verboten wird
Ich bin mir nicht sicher ob man da wirklich gute Chancen hat, auch wenn die Auswahl der Ausnahmen groß ist. Wer hätte z.B. jemals gedacht, daß im Bezug auf 42a Unfallhilfe und damit ein zugriffsbereites Rettungseinhandmesser im Auto KEIN allgemein anerkannter Zweck sein würde...
Was ist denn zumbeispiel wenn man ein ROXON Flex hat, und die Klinge rausgenommen in einem der Plastik Hüllen dabei hat, aber nicht am Tool selber ? Klar es hat noch eine Aale und eine Schere dran die auch weh tun können, aber ohne Klinge ist es kein Messer und somit erlaubt ?
Edit: ok nicht zugriffsbereit: heisst in dem Fall muss die Klinge erst aus der kleinen Box genommen werden, und dann mit dem Plastik Spacer in der Griffschale ausgetauscht werden .. bleibt also nur noch das Problem mit dem Victorinox Minichamp am Schlüsselbund
Punkt 9 muss ich mir merken… ab sofort habe ich immer eine Quittung von McDonald’s dabei und zwar in der rechten Hosentasche wo mein Messer steckt. 😂 oh man ist das Gesetz eine scheiße. Das schlimmste ist das Richter das wieder biegen wie es ihnen passt und können sich über diesen doch recht klaren Punkt hinwegsetzen
"Nur der Fernverkehr", heißt also: wenn ich einen Bahnhof betrete, muss ich mich kundig machen, ob dort auch ICEs halten. In diesem Fall muss ich mein Taschenmesser mit mindestens 4 Handgriffen sichern. Halten an dem Bahnhof hingegen nur Regionalzüge, kann ich mein Taschenmesser ohne Weiteres in meiner Hosentasche belassen. Absolut irre!
Auch wenn Fernverkehrszüge an kleinen Bahnhöfen nicht planmäßig halten, sondern nur durchfahren, sind es trotzdem baulich umschlossene Einrichtungen des Personenfernverkehrs. Es spielt keine Rolle, ob ICE, IC oder IR (oder Wettbewerber der DB im Fernverkehr) planmäßig am Bahnhof halten.
@@OrangUtanJochen Diese Rechtsauffassung überzeugt mich noch nicht. Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich wohne übrigens in einer Stadt, in der der letzte ICE/IC schon vor vielen Jahren abgefahren ist.
Führen Sie denn auch immer zur ersten Hilfe einen Rettungsrucksack mit ? Oder darf das Schwadronieren zur Ersten Hilfe als vorgeschobener Grund betrachtet werden - insbesondere wenn es für das Leisten Erster Hilfe meist deutlich geeignetere Mittel als ein Messer gibt - z.B. eine waffenrechtlich unbedenkliche Rettungsschere..... .
@KarasuToRonin ich schwadroniere nicht und ja im Auto befindet sich tatsächlich ein Rettungsrucksack und im Rucksack am Mann ein IFAK, wo sich auch ein kleines Messer drin befindet, da eine Schere keinen Platz hat. Und ich kann auch Erste Hilfe leisten ohne Rettungsrucksack, denn dafür ist der garnicht gedacht. Bevor Sie also andere Leute von der Seite angehen, sollten Sie sich erstmal mit den grundlegenden Dingen beschäftigen, z.B. die Frage was ist überhaupt Erste Hilfe und was brauche ich tatsächlich dafür.
1. Soweit ich vom Kanal "der Stadtbewohner" weiß darf man in Texas sogar auf Demonstrationen Waffen und Messer offen Tragen(ich habe noch nichts von Demonstranten Waffengewalt gehört aus den USA) während man bei uns Taschenmesser Tragen verbieten möchte. 2. Ist die ausübung von Kampfsport zu Selbstverteidigung ein "berechtigtes Interesse" für das Führen von Wurfmessern(evtl in Kampfsportkleidung)?
1. Wir leben nicht in Texas. Finde ich nicht einmal schlimm.... . 2. Das würde vermutlich nicht in Ihrem Sinne beschieden werden. Ich machte einige Zeit "Krav Maga" in der Behördenvariante. Das Transportieren von Messern zum Training / vom Training in einem verschlossenen Täschchen wäre objektiv kein Problem - auch jetzt nicht. Einen Messerjocke in Bruce - Lee - Kampfsportbekleidung und Wurfmessern in der Fußgängerzone würde ich vermutlich in die Psychiatrie schicken.
Habe ich es richtig verstanden? Die Selfie-Generation ist also wieder mal fein raus? Also wer einen dieser neumodischen Funkfernsprecher mit Lichtbild-Funktion hat und beschließt, Bilder von sich und seinen Schweizer Taschenmessern u.ä. auf der Fahrt anzufertigen, braucht da also nichts wegzusperren ...? Gut zu wissen, bei Fahrtantritt also gleich mal das Taschenmesser raus auf die Ablage gelegt und Bildchen geschossen, Arbeitstitel: "Fernweh, etwas Schweiz auf Reisen" o.ä. und dann in Ruhe auf den ganz besonderen Moment (der nie kommt) warten, wo alles stimmt - Licht, Hintergrund usw. usf.
War das nicht so das man ein Bogen in der Fußgängerzone Führen darf aber eine Armbrust nicht weil man mit ihr die Geschossenergie speichern kann ( quasi im Gespannten zustand ).?
Bei einer Zuführstörung brauche ich ein Taschenmesser, um die Patrone aus der Waffe zu pulen ;) ich könnte dann sogar argumentieren, dass ich ein berechtigtes Interesse habe für ein Springmesser, da ich eine Waffe mit Zuführstörung nicht ablegen darf, sondern die ganze Zeit die Gewalt darüber ausüben muss, damit sie nicht unbeabsichtigt los geht. Also brauche ich das Springmesser, weil ich ein Messer benötige, was ich dann mit einer Hand aufmachen kann. Nun ja, dafür könnte ich auch ein Liner Lock benutzen, aber berechtigtes Interesse ist berechtigtes Interesse. 😅 Aber mal was anderes es gibt ein so genanntes Opportunitätsprinzip und da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann die Polizei das anwenden. Die müssen keine Anzeige schreiben.
Ja das gibt es. Aber es gibt z.B. in RLP derzeit eine Anweisung das sehr streng durchzusetzen. Das ist wie mit der Verkehrs-Owi nicht anschnallen. Bei der wird das extra in einigen Bundesländern vorgegeben, dass die sehr konsequent zu ahnden ist.
Hi Tacdad! Ich hab mal ne Frage: Ich habe ein Zweihandmesser, welches mit nem Tropfen WD40 und nem leichten Handschwung seitlich zu öffnen Ist und arretiert. Wie sieht es da aus? Hat keine Öffnungshilfe oder Feder oder Knopf!
Huhu Die Hölle macht sich der Mensch immer selbst durch die Menschenameisenhaufenverhaltensstörung. Welche allen Kinder der Erde von Geburt an die Welt nimmt und sie zu Menschenameisen macht die sich im Haufen gegenseitig hassen sollen. Dies ist Evolutionsverrat. Der einzelne Mensch ist immer mit Vernuft zu erreichen - aber sobald der Haufen nur groß genug wird zeigt sich wieder die Menschenameisenhaufenverhaltensstörung - durch dieses Haufenverhalten entsteht in den Haufen immer die Angst die Gegenseite will den eigenen Nachwuchs verderben (ein Gedanke der in einer Gesunden Menschheit die sich die Evolution zur gemeinsamen Sache macht nie vorkommen würde) welcher ja wichtig ist denn der Nachwuchs wird in dieser Verhaltensstörung immer wieder wie Steine auf den anderen Menschenameisenhaufen geworfen. Trotzdem sagt jede Gruppe ihren Kinder sie wären hier sicher und überall anderswo falsch - und Wirft sie Gleichzeitig auf die anderen Menschenameisenhaufen. Diese Verhalten wiederspricht sich also selbst und erzeugt so für alle Kinder, ohne Ausnahme, den Evolutionsverrat - den Verlust der Freude am Leben. Das Geburtsrecht auf dem ganzen Planeten für die Reichen oder Reich geborenen - gegen das Geburtsrecht der Armen in einem kleinen Staatsgebiet vom ganzen Planeten in künstlich geschaffener Menschenameisenhaufenkonkurrenz ohne ein Geburtsrecht auf dem ganzen Planeten. Man sieht also das über das Geld, das entscheidet aber nicht von Richtigen Tatsachen getragen werden muß, die Entscheidungsgewalt der Vernunft schon seid Hunderten von Jahren nicht zu Wort kommt. Die verkaufte Evolution - weil man sie sich nicht teilen kann oder will, aus tierischen Neid und Haß herraus, schon bei der Frage zu Partnerwahl und Nachwuchs setzen sie sich der künstlich geschaffenen Konkurrenz der Ameisenmenschenhaufen aus anstatt sich das Geburtsrecht für Alle Kinder der Welt wieder zurückzuholen. Die Evolutionsverpflichtung ist durch das verkaufen ihrer Moral durch buntes Papier zu einem degenerierenden Revierkampf geworden. Dies also erzeugt unweigerlich Verhaltensgestörte Gruppen zueinander die in sich selbst immer die moralische Gesundheit feststellen wenn der Haufen nur Groß genug ist.
Habe damals meinen Zivildienst im Rettungsdienst gemacht. Selbst 25 Jahre später, kann ich, wenn ich zufällig jemanden an einer Unfallstelle falsch behandel, dafür haftbar gemacht werden. Heißt das auf der gleichen Seite dann nicht auch, daß ich quasi immer im Dienst bin und somit ein Rettungsmesser führen darf!?
@@nocturnalperemptor gab es nicht einmal eine Feststellung, das Rettungsmesser = Werkzeug ? Die Bestimmungen im WaffG sind in vielen Punkten und in vielerlei Hinsicht haarsträubend.
@@artiranmorNein, es gab keinen generellen Feststellungsbescheid für Rettungsmesser. Festellungsbescheide des BKA werden kostenpflichtig auf Antrag zur Prüfung eines konkreten Gegenstandes erstellt.
Nein, selbst hauptberufliche Feuerwehrmänner dürfen in ihrer Freizeit keine Rettungsmesser bei sich tragen. Das "berechtigte Interesse" muss sich immer auf einen speziellen Anlass beziehen.
@@tactical-dad ich hatte grob in Erinnerung, das das Eickhorn Fallmesser mit Rettungsklinge (die Hakenförmige) als Werkzeug und nicht als verbotenes Messer / Waffe eingestuft wurde .
Ich hatte noch eine Idee. Wenn das Restaurant innerhalb der Verbotszone liegt, könnte man dort Besteck klauen und könnte es 'legal' von dort wegschleppen- man war ja Kunde ;)
11:35 Keine Ahnung ob's an der Uhrzeit liegt, kann gerade nicht schlafen, aber beim Lesen des Punktes 8 ist mir jetzt doch eine wahrscheinlich seltsame Frage eingefallen, da du ja auch sagst, dass man sich einen von den 10 Punkten aussuchen kann. Gehört denn der Jihad zur Brauchtumspflege?
Quasi,wenn ich jetzt vorhabe auf der Kerwa eine Bratwurst zu kaufen und zu essen darf ich ein Messer mit auf die kerwa schleppen🤦🤣hab ich das korekt verstanden😳
Naja, mehrere Beobachter im Umfeld, die diesen Gesetzgebungsprozess halt verfolgt haben, haben da eine ganz simple Meinung zu: Der ganze Quatsch, der da in Paragraphen verpackt wurde in punkto Messern, wurde primär da reingeschrieben, damit es überhaupt irgendeine Art von Rechtsgrundlage geben solle, damit die Polizei anlassunabhängige Kontrollen überhaupt durchführen darf. D. h. die wollen eigentlich weg von dem Konzept der Einrichtung von "Messerverbotszonen", sondern wollen im Grundsatz zumindest die Möglichkeit haben, überhaupt kontrollieren zu dürfen. Bisher durften sie das nämlich außerhalb von diesen "Messerverbotszonen" nicht. D. h. der Hauptgrund für diesen ganzen Paragraphenmüll ist offenbar "rechtstechnischer" Natur. Und den ganzen Murks, den man da reingeschrieben hat, hat man da eben nur reingeschrieben, damit es für den Durchschnittsbürger nach einem restriktiven Verbot aussieht. Ich glaube kaum, dass es in einem Zug des Fernverkehrs ohne echten(!) Anlass jemals eine Vollkontrolle auf Messer geben wird. Und wenn doch, dann würden sich Polizei und Justiz gerade im Fernverkehr im Nachgang dann daran abarbeiten müssen, dass sich eben in so einem ICE auf längerer Fahrt durchaus einige Leutchens geben wird, die ihr Messer neben gegen der Brot- oder Obstdose auf dem Klapptischchen liegt, und das dann aus ganz offensichtlichem Grund. Wollen die dann für alle erstmal Ermittlungs- oder OWi-Verfahren einläuten? Viel Spaß! Dass man das übrigens nur auf Eisenbahnen des Fernverkehres bzw. von denen (mit-)genutzte Infrastruktur gemünzt hat, hat übrigens auch wieder so einen "rechtstechnischen" Grund. Eisenbahnfernverkehr ist Bundessache, siehe auch die Sache mit der separate Zuständigkeit der Bundespolizei. Nah- und Regionalverkehr ist aber Ländersache. Und auch Innere Sicherheit ganz allgemein ist standardmäßig eben Ländersache, soweit diese Aufgabe nicht in Einzelfällen an den Bund übertragen wurde. Die Gesetzgeber von Bund und Ländern verheddern sich also mal wieder so richtig im hochgelobten Föderalismus...
Du glaubst nicht, dass solche Durchsuchungen durchgeführt werden? Die finden schon statt und wurden von mehreren Landesinnenministern ausdrücklich angeordnet. Reul hat auch ausdrücklich gesagt, dass es quasi keine Gnade geben soll.
@@tactical-dad Auf Ebene der Länder(!)polizeien gibt es das schon, aber es müssen halt fallweise Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Zum Beispiel Einrichtung einer "Messerverbotszone", oder Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen z. B. für Volksfeste auf einem bestimmten Platz in einer Stadt. Oder übers Versammlungsrecht und so weiter. Mit dieser WaffG-Novelle will man jetzt wohl eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit eben nicht jedes Mal der ganzen "Papierkram" für die Exekutive anfällt.
Seit dieser Woche transportiere ich mein Multitool im mit einem Vorhängeschloß verschlossenen Trolley ins Büro, statt es am Gürtel zu führen. Da ich dieses "Werkzeug mit Klingen" als Ingenieur auf der Arbeit tatsächlich brauche (Mit was hätte ich denn sonst heute den Filter aus dem Musterteil hebeln sollen? Mit einem Geodreieck? Mit was hätte ich denn sonst von einigen Wochen die Klipse zerstörungsfrei von den Leitungen hebeln sollen?) sollte doch das Führen in der S-Bahn zur und von der Arbeit im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, oder? Einem Homo Sapiens das Tragen eines Schneidwerkzeugs zu verbieten! Was kommt als nächstes? Ein Denkverbot?
Ein Ingenieur, dem nichts Anderes als eine "Klinge" einfällt zum hebeln eines Filters aus einem "Musterteil" ? Schraubenzieher etc. sind doch sicherlich ab und an eine Option ? Und eine kleine verschließbare Tasche im Rucksack reicht aus, das reale Problem künstlich aufzublasen hilft vielleicht dem "Dampf ablassen" aber objektiv kaum dem glaubwürdigen Vertreten des Anliegens in einer Internet - Öffentlichkeit. Dies aus der Perspektive eines "Advocatus Diaboli" gesprochen..... .
@@KarasuToRonin , wo schreibe ich, daß ich mit einer der beiden Klingen gehebelt hätte? Natürlich habe ich den großen Schraubendreher am Multitool benutzt. Und nein, es gibt im Büro weit und breit keine Schraubendreher oder ähnliches. Ist ja nicht das Labor oder das Technikum. Was das Vorhängeschloß angeht und ob eine verschließbare Tasche im Trolley ausreichen würde: Bei meiner Zuverlässigkeit bin ich lieber konservativ unterwegs.
Wenn Kunden gastronomischer Betriebe ausgenommen sind und der Fernverkehrszug einen Speisewagen hat, ist es ja eigentlich ein Selbstläufer 😁 Da muss man dann im Fall der Fälle mit der Bundespolizei auch nicht diskutieren, ob Apfelschälen ein allgemein anerkannter Zweck ist.
Als Soldat darf ich in meiner Freizeit in Uniform kostenlos Bahn fahren. (Spezielles Ticket). Darf ich mein dienstlich geliefertes Einhamdmesser in meiner durch 2 Druckknöpfe verschlossenen Beintasche transportieren/führen?
Einhandmesser darfst du ja so schon nicht führen. Denn drei Handgriffe brauchst du zum ziehen auch nicht. Außer auf dem Truppenausweis steht das du Waffen tragen darfst und diese Erlaubnis auch im ICE gilt. Dann dürftest du aber genauso wie mit deinem G36 nach Hause fahren. XD
Das ist doch eh per Dienstanweisung verboten soweit ich weiß. Da der Zusammenhang mit der Berufsausübung nach 42a gegeben ist, tendiere ich zu: ja (keine Rechtsberatung)
aus meiner Kindheit hab ich schon Taschenmesser gehabt und lange Zeit immer dabei gehabt. Viel geschnizt und so. In Anzughosen machte sich das nicht so gut, bin also außer Übung. Aber hatte tatsächlich in meiner Akten-/Laptop-Tasche noch mein kleines gut abgenutzes rotes Schweizer mit 6-7cm Klinge in der kleinen Extratasche gehabt und total vergessen. Ich habe noch ein Schweizer, mit fast 10cm Klinge, bei der das Messer festgestellt wird, wenn man es mit der zweiten Hand aufgeklappt hat. Fand ich gerade beim Schnitzen doch immer besser. Ist eines dieser Messer noch erlaubt oder sind alle total verboten. Bin gerade nicht auf dem Laufenden mit dieser 4cm Länge und was noch. Reicht es, das Messer (wenn die Klingenlänge es erlaubt) in einer z.B. Laptoptasche, sozusangen nicht (direkt) Zugriffsbereit zu tragen oder kommt es da dann schon zur Ordnungswidrigkeit (oder was weiß ich) Ich bin wirklich fast ein Sozi, zumindest habe ich teilweise Ansichten, die sich Grün-Rot decken, aber bei anderen bin ich echt so weit weg, wie hier gerade... Eine GroKo mit Merz als Kanzler macht mir aber nicht mehr Laune.
Ich bin Handwerker Metallbauer Vorarbeiter und ich habe ein Messer so wie ein Teppichmesser wegen der Arbeit unter was fällt das? Ich benötige das Ständig.
Das kann man so pauschal nicht beantworten, es kommt auf das jeweilige Messer und die jeweilige Situation an. Deswegen kämpfe ich auch so intensiv für eine komplete Neuschreibung des Waffenrechts.
@Speida83 Der Zusammenhang mit der Berufsausübung ist eigentlich immer ein berechtigtes Interesse und auf dem Heimweg gegeben. Also ja, ein normales Arbeitsmesser darf man auf dem Arbeitsweg meist dabei haben. Aber bedenke, dass das eine massive Vereinfachung ist und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage ist so kompliziert, dass ich fast täglich von Polizei, Zoll und Waffenbehörden wegen solchen Fragen angerufen werde.
@@tactical-dadDanke dir, ja denke auch das die Polizei und Behörden sieht und weis ich komm von der Arbeit und habe da eben das Messer dabei, hoffen wir mal aufs Beste das es eine Änderung gibt denn so kann das definitiv nicht bleiben
"[...], es ist ein Taschenmesser. Es ist das wichtigste Kulturgut was wir haben." -tactical-dad
Sehr gutes Video, danke dafür.
Vielen Dank😊
Die Ampelkoalition ist leider wenige Wochen zu spät zerbrochen. Zurück bleibt ein großer Haufen Murks und die Frage, wie jemand wie Nancy Faeser Bundesinnenministerin werden konnte.
Unser Bundeskanzler ist in Finanzstraftaten verwickelt und die Aussenministerin mit ihrer “feministischen Außenpolitik” kriegt nicht mal einen Lebenslauf geschrieben, geschweige denn einen grammatikalisch korrekten Satz raus.
Fancy Naeser passt in die Truppe schon gut rein.
Quote, mit Kompetenz hat das nichts zu tun.
@@AnonUser18 JA erschreckend und Merz wird dafür beschimpft, dass er nicht nach Quote sondern Kompetenz auswählen will, wenn er Kanzler wird.
@@werekordenBlackRock Merz hat gesagt das Energiewende und grüne Politik beibehalten werden - also weder Kompetenz noch Intelligenz
@@campandcook3118 Hat er? die Frage ist wie man eine Ernegiewenden durchführt. Es ist richtig eine Energiewende zu machen, nur muss sie "richtig" gemacht werden. Hast du spezifischere Aussagen von Ihm?
Anerkannter Zweck: Brotzeit. - Kann man immer und überall sagen...
Genau, ich habe im Waschbeutel auf Reisen ein 9 cm Victorinox immer dabei, auch letzte Woche noch im Zug nach HH und zurück. Gebraucht nicht nur in HH, sondern vorher auch 10 Jahre auf (Dienstflug-)Reisen, wo der Koffer bzw. der Waschbeutel dann allerdings immer im aufgegebenen Gepäck war. Durch die Handgepäckkontrolle hätte es seit 9/11 nie funktioniert. Wenn ich abends im Hotel mal nicht in Restaurant ging oder gehe und mir was im Supermarkt zum Verzehr gekauft habe oder kaufe ist ein (Taschen)Messer ein anerkannter Zweck zum zerteilen von Obst und sonstiges.
Nein. Kannst Du natürlich nicht. Du musst halt eine Brotzeit abhalten oder zumindest glaubhaft machen. Die Absicht zu äußern, reicht natürlich nicht aus. Und Dein Messer musst Du trotz nicht zugriffsbereit transportieren.
Taschenmesser sind alltägliche Gebrauchsgegenstände. Da könnte man ebenso gut Schraubenzieher verbieten. Ein völlig überflüssiges Gesetz, an das sich keiner halten wird.
Es ist ein Knüppel, den man bei Bedarf schwingen kann. Im Alltag wird man keine Probleme haben, nicht kontrolliert werden. Will die Obrigkeit, hat sie aber gegebenenfalls einen Hebel, kann vierstellige Bußgelder verhängen. Im Umfeld einer Demonstration, zum Beispiel. Da kann Mensch dann im Anschluss monatelang auf dem Gerichtsweg über Brauchtum diskutieren... Insofern kein überflüssiges Gesetz. Es ist genau so, wie es gewünscht ist. Die sind nicht doof! Ein Zustand, eines Rechtsstaates unwürdig.
So wie Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hält sich auch "keiner" dran? Natürlich werden sich die Leute daran halten. Spätestens, wenn die erste Strafe mal da ist. Und niemand nimmt Dir Dein Taschenmesser weg. Und btw. bei Öffentlichen Veranstaltungen und im Fernverkehr ist ein Messer sicher kein alltäglicher Gebrauchsgegenstand.
Die Gewerkschaft der Polizei hatte Forderungen, die weit über das nun Beschlossene hinausging. Wieso das? Alle doof?
In Hamburg wäre man schockiert darüber 🤣🤣🤣🤣🤣
Es gibt immer dämliche Angsthasen, die vor lauter Gehorsam sich daran halten und möglichst noch andere anscheissen!
Das Problem ist ganz einfach gelöst, man nimmt sein eigenes Beförderungsmittel - die Evaluierung von Alternativen fällt jetzt weg.
Oh, wie schön, dass ich in meinem EIGENEN Land noch etwas "darf" ! Außer Steuern zahlen, selbstverständlich... Danke für Deine Aufklärung
Gerne
Du darfst bei der Ausübung Deines verfassungsgemäßen Rechts auf Dein Leben und Deine körperliche Unversehrtheit im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung (Notwehr) auch sterben bzw. zum Krxxxxl geknüppelt werden, denn das ist, was der Gesetzgeber in Konsequenz letztendlich für Dich vorsieht.
Genauer gesagt, ist ein Recht, dessen Ausübung einem unmöglich gemacht wird, de facto ungültig gemacht!
Sagen wir mal, Du bist 70 und schon nicht mehr so gut zu Fuß, so hast Du zwar nach deutschen Gesetzen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, darfst beides aber nur mit bloßen Händen verteidigen, da Du ja meist weder völlig unzureichende Verteidigungsmittel mit Dir mitführen darfst, noch Dir als Normalmensch der Besitz oder gar das Führen effektiver Verteidigungsmittel gestattet wird!
Welche Chancen Du damit gegen einen oder gar mehrere körperlich überlegene, violente Angreifer hast, kannst Du Dir an einem Finger ausrechnen!
Das bedeutet also, dass der Gesetzgeber, bzw. diejenigen, auf deren Mist jene abgesegneten juristischen Ergüsse gewachsen sind, Deinen VERLUST bereits einkalkuliert haben! Rein statistisch gesehen, gehen halt soundsoviel Bürger bei derartigen Zwischenfällen über den Jordan!
Und deswegen wird der breiten Masse auch nicht der Besitz und das Führen EFFEKTIVER Selbstverteidigungsmittel, wie sie zum Beispiel Polizei oder die Personenschützer unserer verehrten Großkopferten führen dürfen, erlaubt!
Das dient getreu nach A-Hörnchen dazu, "so wenig Waffen wie möglich unter das Volk zu bringen", und dies wiederum dazu, dass unsere Machthaber, pardon: unsere demokratischen Leitfiguren und Vorbilder, stets die KONTROLLE über die zahlenmäßig größeren Unterta... pardon: mündigen Bürger BEHALTEN und diese JEDERZEIT unterwer... pardon: zur Räson bringen können, und zwar selbstverständlich zu ihrem eigenen Besten!
Oder, um einmal die Analogie zur plastischeren Veranschaulichung zu verwenden:
Du hast zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information, aber bitte nicht mit modernster Internettechnologie, sondern lediglich mit Rauchzeichen!
Willkommen im 21. Jahrhundert!
Bald schon macht die KI ja unsere Straßen sicher. Und dann, Amigo, brauchst Du zu Deiner eigenen Sicherheit noch nicht einmal mehr selbst denken!
🤷🏼♂️
Tja, wem gehört das Land? Vielleicht müssen wir uns von einigen Vorstellungen verabschieden.
@@timtim8468 Das Land gehört Blackrock. SCNR.
Auf Deinem eigenen Land darfst Du Taschenmesser zwischen den Zähnen transportieren.
Es kann an Absurdität kaum noch überboten werden. Fehlt nur noch, daß aus dem Plastikbesteck das Messer extra zugriffsentzogen transportiert werden darf.
Armes Land.
Siehe England…die sind da schon so weit…
Ich finde ja, dass man Gehstöcke und Krücken nicht unterschätzen sollte. Jetzt muss gegen die beliebten stumpfen Gegenstände, die ja bei Körperverletzungen keine unerhebliche Rolle spielen, vorgegangen werden,
Jeder Gehbehinderte sollte seine Berechtigung zum Führen der genannten Gegenstände griffbereit haben! 🙃
Gut dass England nahezu gewaltfrei ist 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Ist doch toll: Im Fernverkehr gibts Bordbistros. Da die Kellner sogar (manchmal) rumgehen und Getränke und so servieren, bist du damit ja tatsächlich Kunde einer Gastronomie. Auch wenn du nicht im Bistro sitzt. De jure darfst du damit in jedem IC, ICE etc. Messer führen. Und wenn die Flixbusse Tafelwasser und Salzstangen verticken würden(?) ebenso.
Ich hatte mich schon gefragt, ob ich das hier "HIKENTURE® Outdoor Campingbesteck Set - Klappbesteck", was ich mir extra aus ökologischen und Hygienegründen für Märkte, Bahnfahrten usw. gekauft hatte, überhaupt noch auspacken darf, weil da eine rudimentäre Klinge dran ist, aber das hat sich dann ja geklärt. 🙂
Hi Tactical Dad. Gibt es denn einen Unterschied zwischen Führen, Transport und Verbringen? Genügt in jedem Fall ein verschlossenes Behältnis? Es gibt wilde Diskussionen in einer 42a-Facebook-Gruppe…
Nein, darfst Du nicht. Führen darfst Du es nur, wenn Du es konkret zum Essen benötigst. Wenn Du Dir eine Cola oder Salzstangen bestellst, darfst Du natürlich kein Messer führen. Du darfst erlaubte Messer nicht zugriffsbereit transportieren.
@@Aragorn_Arathorns_Sohn aber in der Ausnahme 9 steht nicht, dass das Verbot nur zum zwecke der Nahrungsaufnahme nicht gilt. Da steht das Gesetz gilt nicht für Kunden von Gastronomischen Betrieben.
@@fabsenbmx Es ergibt sich aber aus dem Kontext. Müssen wir diesen Unsinn wirklich diskutieren? Man benötigt kein Messer zum Trinken einer Cola oder Essen von Salzstangen in Flixbussen.
Ich sehe schon, unsere Politiker sind ganz schlaue Köpfe und wissen immer genau, was sie tun. ;-)
Danke für Video!
Vielen Dank, sehr interessant. "schön" zu sehen, wie handwerklich geschickt geschrieben diese Einschränkungen sind. Da kann man eigentlich nur drüber lachen...
Oder weinen...
Taschenmesser sind Kulturgut😊😊😊😊😊😊😊😊😊😊
Ja. Trotzdem muss man keins in Menschenmassen, die unter Alkohol stehen, zugriffbereit dabei haben.
Wir fassen zusammen: "Gesetzte zu schreiben und dann groß erzählen was man alles geregelt hat ist billiger als Personal und Beamte einzustellen". "Wie konnte DAS denn passieren, wir haben doch ein Gesetz gemacht".
Ich ergänze: man müsste die vorhandenen Beamten machen lassen, ohne jedesmal racial profiling zu unterstellen.
Fachkräfte Mangel!!!
die Beamten betreiben Racial Profiling, einerseits weil daß zu mehr Erfolg führt und andererseits weil sie viel zu wenige sind um sinnvoll irgendwas zu machen. racial Profiling ist schlecht, bleibt aber wenig anderes übrig,
Lustig Tactical Dad hat die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am gleichen Tag mitbekommen wie ich. Wunderbar!
Man kann hier mit Erleichterung anführen, dass der Gesetzgeber zwar bösartig ist, gleichzeitig aber auch zu blöd, kohärente Gesetzestexte zu verfassen.
Schuldig wird sein, wer das nicht rückgängig macht.
Das wird nicht rückgängig gemacht. Über die Notwendigkeit herrschte breiter Konsens. Und warum schuldig? So verkehrt ist das Gesetz nicht.
daß Gesetz is sinnlos und überkompliziert.
aber ja, es wird nicht rückgängig gemacht werden, bzw ein neues Waffenrecht geschrieben. die Union hat genauso viel in den letzten 60 Jahren zum Waffen gesetz an Unsinn beigetragen wie die SPD. Ei komplett neues, überarbeitetes Waffengesetz ist naives Wunschdenken.
Der Begriff "zugriffsbereit" ist jetzt speziell für Messer übrigens im Waffengesetz geregelt, Zitat: "Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann".
Diese Regelung ist nebenbei bemerkt anders als für Schusswaffen und ein Messer kann an der selben Stelle noch zugriffsbereit sein, wo es eine Schusswaffe schon nicht mehr wäre.
Naja, dann ist es in einer Innentasche des Rucksacks wenigstens nicht zugriffbereit.
Rucksackreißverschluß, Tasche (RV oder Klett), Messer ausziehen und dann muß man es noch aufklappen = 4. Handgriff.
@@danielw.556 Tja, und schon ein Verstoß gegen das Waffengesetz! Imo: "erreichbar sein" ist nicht dasselbe wie "einsatzbereit sein". Du hast das Messer schon mit 3 Handgriffen in der Hand - also "erreicht"...
Die Frage ist, was drei Handgriffe sind. Beispiel: Meine Ortlieb Fahrradtasche. Ich muss zwei Steckverschlüsse öffnen, um den Rollverschluss öffnen zu können. Sind das schon drei Handgriffe oder ist das Öffnen einer Tasche immer nur ein Handgriff, egal ob Klappdeckel oder diverse, einzeln zu öffnende Verschlüsse? Und was ist, wenn ich vergessen habe, einen der Steckverschlüsse wieder zu schließen, nachdem ich beispielsweise einen Snack aus der Tasche geholt habe?
Ich fasse das Gesetz mal zusammen: 💩
Danke für die aufklärung. Ich bin lokführer im fernverkehr. Da werde ich wohl mal meinen gruppenleiter aufsuchen müssen zwecks genehmigung.
Wer sollte ein Lokführer kontrollieren? Ist ja kein Reisender ..
Also wenn die Ampel damit erreichen wollte, dass ich nie nie nie wieder Fernverkehr fahre, hat sie ihr Ziel zu hundert Prozent erreicht! Diesen Clusterfuck tut sich doch niemand freiwillig an!
Leid tun mir nur diejenigen, die auf den Fernverkehr zwingend angewiesen sind.
Vllt. gründe ich einen Verein „Sackmesser e. V.“ mit dem Zweck, die Tradition „Ein echter Kerl (m/w/d) hat ein Messer im Sack“ zu pflegen. Inkl Mitgliedsausweis
.50 patrone als Lesehilfe. 😂
Ja, unbedingt :-)
Hab mir einen schicken Brieföffner gebastelt aus einer sochen Hülse. Etwas Haftmetall reicht.
Idealer kleiner Zeigestock!😅
@@asconajuengerWürde man die Patrone als Kugelschreiber umbauen wäre das wahrscheinlich auch ein Hingucker😁
aber schön dran denken wenn ihr nach hamburg mit der bahn fahrt, der hauptbahnhof ist ne waffenverbotszone.
ist das führen eines schweizer taschenmessers nicht schon brauchtumspflege? nur so so als gedanke
Das Bahnhofsviertel, durch das man kommen könnte wenn man vom Hauptbahnhof zum Busbahnhof wechselt, ebenfalls.
Ausserdem die Reeperbahn. Da gibts u.a. auch ein Glasflaschenverbot und die Zone beginnt iirc ab dem Bahnsteig des Bahnhofs. Also einmal im Bahnhof mit einer Glasflasche ausgestiegen und zack, strafbar gemacht.
Am besten zu keinem der drei Orte hingehen. Man verpasst nichts.
Wenn man Schweizer ist…
@@jmentz reeperbahn erreicht man aber nicht per fernverkehr. das glasflaschenverbot dort gilt auch nur von 22 bis 6 uhr, und auch nur freitags bis sonntags und vor feiertagen.
sonst wäre noch der hansaplatz zu nennen als waffen- und glasflaschenverbotszone. wobei da das glasflaschenverbot täglich von 17 bis 6 uhr ist.
ja, die verbotszone hauptbahnhof ist sehr groß und umfasst auch den busbahnhof/zob und viel mehr. da könnte man sich fast die karte ausdrucken um nicht aus versehen hineinzulaufen
Am Flughafen Zürich werden innerhalb der Sicherheitszone “Sackmesser” von Victorinox verkauft ;-)
@@jmentz Wenn man in Norddeutschland Bahn fährt, hat man oft keine andere Möglichkeit, als am Hauptbahnhof umzusteigen, vor allem, wenn man nach Hamburg möchte oder (beruflich) muss. Aber kontrolliert wird man da also normaler Bürger ohnehin nicht, Verbotszone hin oder her. So viel Personal haben die gar nicht, um die täglich 550.000 (!) Passagiere und Besucher dort zu kontrollieren.
Reicht ja eine zerknüllte McDondalds Tüte im Rucksack als Nachweis, dass man "Kunde in einem gastronomischen Betrieb" ist Zack
Da steht ja in der Tat nicht "im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme"
also ich habe jetzt zwei kleine mini Taschen und transportiere meine Schätzchen. Schön, dass man nun auch seine Enhand dabei haben kann, da Transport verschlossen. Und zum Mittagessen hat man einen allgemeinen anetkannten Zweck. Wahnsinn
Zum Thema Pfefferspray:
Darf man jetzt Tierabwehrspray im ICE mitführen?
Es fällt ja nicht unter das WaffG, nach meiner Rechtsauffassung ist das also erlaubt.
Was meinst du?
Bremsen Reiniger auch...
Ja, das ist weiterhin erlaubt.
Hui ist das komplex. Danke fürs verständlicher machen.
Beim Umräumen habe ich gerade mein Camping-Besteck im Auto gefunden. Die wichtigste Ausnahme haben sie also natürlich vergessen. Es soll ja Menschen geben, die mit Messer und Gabel essen können und solche, die sich mit dem Taschenmesser die Semmel aufschneiden.
Camping ist doch Brauchtum. Oder Sport, wenn Du zum Campen wanderst oder Fahrrad fährst 😉
Dankeschön für die Info.,,😊
Die eigentliche Definitionslücke ist gar nicht angesprochen: "Personenfernverkehr" ist nicht im WaffG definiert. Also guckt man mal nach - ach ja Personenbeförderungsgesetz als einziges ... "Personenfernverkehr ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nicht xxx" ... "Kraftfahrzeuge" ist die nächste "Lücke" jedoch diesmal im WaffG und PBefG ... ach da ist ja noch die Straßenverkehrsordnung übrigbleibend: "KFZ sind maschinell betriebene, nicht schienengebundene Landfahrzeuge" - tada: ein ICE ist schienengebunden und somit kein KFZ und somit kein Personenfernverkehr ... Blödsinn: Nein - liest man sich den Entwurf, der in den Bundestag ging durch, trifft man tatsächlich auf einen Verweis auf "Busse und Schiffe" - da steht nix von Zügen
Noch eine Kuriosität: da ja nur der "Flixbus" übrigbleibt als "Ort" von §42b besteht dort ein Verbot, außer das BMI (oder Übertragungsbevollmächtigte) haben etwas für die DB-Züge festgelegt ... dann gilt das nicht mehr Busse. Und da es nur im die Existenz geht, reicht es aus, wenn irgendwo in Pusemuckel irgendein Bevollmächtigter etwas (lokal begrenztes) erlassen hat ... dann "besteht" es und ganz Deutschland ist betroffen, da es "besteht" und nicht weil es "angewandt" oder "gültig" sein muss.
Vermutlich bin ich zu lange in der Schweiz und entsprechend den Umgang mit Feuerwaffen gewohnt. Aber wie verteidigt man sich mit einer Schreckschusspistole?
Lieber TD,
vielen Dank für das Video hat mir sehr geholfen. Ich werde mir diesen Persilschein holen, um ganz sicher zu sein und um jeglicher Unsicherheit aus dem Weg zu gehen. Da ist mir der Jagdschein zu wertvoll.
Das freut mich wenn es geholfen hat :-)
Es gibt ja auch ic die mit Nahverkehrsticket auf gewissen Abschnitten gefahren werden dürfen. Ist das noch Fernverkehr oder Nahverkehr im weißen gewand?
8:00 Die Geschäftsidee: Sonderfernverkehrszug mit gewerblicher Messer-Messe. Jemand eine Idee, wie man so Züge nennen sollte?
Gemeint sind Messen und Ausstellungen in Bahnhofsgebäuden.
Denkt man vermutlich nicht gleich dran. Aber es gibt durchaus sehr große Bahnhofsgebäude, in denen regelmäßig Messen und Ausstellungen stattfinden, z. B.: Berlin Ostbahnhof, Leipzig Hauptbahnhof, u.a.
Also wer zum Wandern, Klettern bzw. Bergsteigen mit dem Zug fährt, darf ein Messer führen, da das alles Sportarten sind, bei denen Nahrungsaufnahme ein Teil der normalen sportlichen Tätigkeit ist?
Davon sollte man ausgehen dürfen. Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass beim 42a dann auch vieles anders gekommen ist als zunächst behauptet
Probieren Sie es doch aus. Oder transportieren Sie einfach das Messer. Unkompliziert in einem verschlossenen Täschchen. Bestimmt gibt es bald jede Menge kompakte Messeretuis mit Zahlenschloss, Vorhängeschlossoption etc. für genau diesen Zweck.
@@KarasuToRonin Man muss es erstmal schaffen, überhaupt kontrolliert zu werden. Ich böser Bub bin schon so oft mit Schweizer Taschenmesser in der Tasche in der Waffenverbotszone Hauptbahnhof Hamburg umgestiegen, an Bundespolizeistreifen, vor der Wache usw. vorbeigelaufen und nie wurde ich beachtet.
Übrigens nach den Beförderungsrichtlinien der DB Abschnitt 7.3 Beförderungsausschluss
7.3.1 Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände .... Ausgeschlossen sind insbesondere gefährliche Stoffe und Gegenstände, Schusswaffen, explosive und entzündbare Stoffe und Gegenstände...
Ich habe heute ein weiteres Antwortschreiben zur VDB Aktion erhalten. Vier Seiten Inhalt und sehr gut geschrieben.
Wenn ich jetz bestimme, meine Sportart ist Armbrust Schieben, darf ich sie dahingehend führen und bringen, wo ich diesen Sport ausübe? Ich dürfte damit also durch meine Stadt laufen in verschiedenen Zusammenhängen wie:
Wenn ich jetzt als Inhaber einer 34a als Waffe um Personenschutz auszuüben, eine Armbrust wähle darf ich, wenn ich die Person beim Shoppen begleite, eine Armbrust dabei haben (vielleicht sollte diese trotzdem verdeckt getragen werden?)?
Was wäre wenn? Es ist doch sehr interessant was da vor sich geht, meint ihr nicht? Wer erarbeitet denn eigentlich dieses Gesetz und wer denkt dabei über was genau nach?
Probieren Sie es doch aus ? Dann sehen Sie , was Sie davon haben und ob sich die Rechtssprechung Ihrer Auslegung / Interpretation anschließt ?
Dies ist keine ernstgemeinte Aufforderung zum Begehen einer eventuellen Straftat sondern nur eine abstrakte Anregung zum Denken, ein
Gedankenanstoß.....
Nach Schweizer Waffenrecht ist eine Armbrust keine Waffe. Ist sie dann im Sinne des Schweizer Rechts ein Apfelperforationsgerät? ;-)
Sehr gut, danke!
4:55 Darf man denn noch Schutzwaffen im Fernverkehr führen? Also bspw. eine Stichschutzweste?
Beachte dazu bitte mein Video über das Versammlungsrecht:
ua-cam.com/video/5-X8lZTLr3M/v-deo.html
@Tactical-Dad, Was ist Fernverkehr? Konkret: Ich kann von meinem Wohnort in Köln in drei Arten zur Kölner Messe fahren. 1.) mit der U-Bahn. Offensichtlich kein Fernverkehr, alles klar. 2.) mit der S-Bahn. Bedeutet 3 Stationen mit der der Bahn von zb. Aachen nach Köln. 3.) mit einem Regionalexpress. 2 Stationen mit einem RE zb. Aachen nach Hamm.
Was ist denn nun Fernverkehr? Der Zug an sich, der kein Nahverkehr ist? Oder ich, der Fahrgast, der diesen Zug innerhalb Kölns nutzt ? Ich denke, die Gerichte werden zu tun bekommen.
Man müsste definieren, das es erst Fernverkehr ist, wenn man unser Sonnensystem verlässt 😁
Interessant ist aber, dass es sich auf den Vernverkehr bezieht
Was ist mit dem öffentlichen Nahverkehr und was wenn sich fern und Nahverkehr einen Bahnhof teilen?
Was genau zählt als Fernverkehr - Definition des Betreibers oder länge der Strecke?
Als Beispiel ist laut DB ist der Alex von München nach Hof ein Nahverkehrszug (bei dem man damals sogar das 9€ Ticket benutzen konnte) - sind aber halt knappe 300km (also ungefähr einmal Berlin nach Hamburg)
Also kann man das Messer im ICE dabeihaben wenn man im Bordbistro was bestellt😅
Ich würde für den Fall die Quittung aufheben.
Du darfst ein Zweihandmesser im ICE immer dabei haben. Nur eben nicht zugriffsbereit in der Hosentasche, sondern z. B. im Rucksack. Du darfst es im ICE benutzen, wenn Du es zum Essen benötigst.
Wird im Sinne der Bestimmungen auch das Mitführen der eines Einwegmessers aus Weichholz oder aus Papier verboten sein Gibt es eine Definition im WaffG, was ein Messer sei ? Und wie ist das mit Brieföffnern ? Wie ist das im Zugrestaurant ?
Diese Faeser-Werk ist schwachsinnig.
Das wurde sogar vom Leiter des nationalen Waffenregisters bei der Expertenanhörung im Innenausschuss kritisiert, dass es keine Definition von Messern gibt. Also ja, ein plastikmesser ist auch ein Messer
@@tactical-dadDas wird doch dann als Kunststoffschneidewerkzeug bezeichnet und ist damit kein Messer. Plastik und Holz... wie sollen daraus Messer hergestellt werden? Pfff. 😂
Erfreulicherweise wird die Ampel nicht mehr viel beschliessen. Die Frage ist nur: was kommt nach?
Darauf sind wir alle sehr gespannt...
Wenn ich jetzt also ein Multitool im Auto Mitttelarmlehne hab um im Notfall den Gurt zu zerschneiden dann ist das jetzt ? Im Handschufach ist das ja dann unerreichbar im Notfall.
Im Video geht es um den öffentlichen Personenfernverkehr. Wenn dein Multitool eine zweihandklinge hat, dann darfst Du es
Also wenn mich die Polzei am Bahnhof fragt was ich vorhabe, werde ich in Zukunft sagen dass ich zum McDonalds dort wollte und im ICE selbst, bin ich stets auf dem Weg zum Bordbistro. eigentlich immer ein Kunde einer gastronomischen Einrichtung.
Ist das so schwer? Du darfst Dein Zweihandmesser immer dabei haben. Nur nicht zugriffsbereit. Nutzen darfst Du es nur konkret, wenn Du etwas isst und da dazu ein Messer benötigst. Ob Du zu McD willst oder auf dem Weg zum Bordbistro bist, ist völlig latte.
Ich reise oft mit dem Rad.
Letzten Monat hat sich ein Spanngummi gelöst und um die Narbe gewickelt.
Hätte ich kein Taschenmesser dabei gehabt, hätte ich den Gummi nicht freischneiden können.
Hätte also das E-Fahrrad tragen müssen.
Fahrradfahren ist aber erst einmal kein Sport. Und so wie ich es verstanden habe, reicht auch nicht für Argumentation: "von Zeit zu Zeit" brauche ich das Mal.
Gleiches gilt wohl auch dafür, dass ich spontan ein paar Stockbrot-Stöcke auf dem Weg zur Bahn geschnitten habe. Ist zwar Brauchtum, aber man kann weil nur schwer argumentieren, dass man immer ein Messer dabei haben muss, um spontan ein Brauchtum vorzubereiten
Ist doch einfach. Ich fahre zu meinen Eltern, Freunden, was auch immer und dort haben wir schon seit jeher am Lagerfeuer Stockbrot gemacht und die Stöcke hat sich auf der vorherigen Wanderungen jeder selber geschnitten und schon hast Du eine Begründung, die der Qualität der Gesetze in nichts nachsteht.
Und Fahrradfahren ist sehr wohl Sport, da steht nichts von Leistungs oder Vereinssport. Theoretischerweise könntest Du sogar argumentieren, dass Du für Schach oder Gaming Dein Messer brauchst, um irgendwas aufzuschneiden, Energydrinkpackungen oder so. Es macht ja fast schon Spaß, sich die hanebüchensten Ausreden auszudenken. 🤣
TacticalDad - Ist die "Patrone " die du zeigst eine 12,7× 99mm NATo als " Zeigestock" ? 😳 ist das nicht ein bisschen zu viel ?
Ja genau ;-) Ich hab auch noch russische 23mm und 20mm Exerzierpatronen vom Marder. Für meine 40mm Bofors Hülse fehlt mir aber leider noch ein Geschoss. Und bei der 40mm würde ich Dir recht geben, die wäre echt etwas unhandlich
⚠️ Ich habe den kompletten §42 auch auseinander gefriemelt und er ist tatsächlich absurd. Frage mich, ob das mit Absicht war, aber ich denke es war einfach schludrige Arbeit.
So gibt es tatsächlich eine Diskrepanz zwischen §42a-konformen Messer und einhändig festellbaren Messer. Schauen wir uns zB mal den Transport bzw. die Beförderung an die ja für uns interessant ist:
Auf öffentlichen Veranstaltungen darf ich nach §42 (4a) 3. Messer (nicht genau definiert, ob 42a-konforme aber vermutlich gemeint) „nicht zugriffsbereit befördern“.
In Verbotszonen so wie im Personenfernverkehr ist nur von der „nicht zugriffsbereiten Beförderung“ von WAFFEN die Rede (§42 (5) Satz 3 Punkt 1. b) [Achtung, man muss die Sätze abzählen, diese sind im Gegensatz zu Absätzen und Punkten nicht nummeriert]
Nach §42a (2) 2. der uns vermutlich bereits bekannt ist, darf man einhändig feststellbare Messer „im verschlossenen Behältnis transportieren“. NACH DEM GESUNDEN MENSCHENVERSTAND sollten hier 42a-konforme Messer mit inbegriffen sein! Steht aber eben im gesamten §42 nirgends!!
Das Ganze führt also zu noch mehr Fragen! Also kann ich als Fazit in Verbotszonen und im Personenfernverkehr nur noch Einhandmesser verschlossen transportieren und Waffen nicht zugriffsbereit befördern aber 42a-konforme müssen zu Hause bleiben? 😅😂
Was ist „nicht zugriffsbereit“ wogegen „verschlossenes Behältnis“ ja klar definiert ist? (Ich glaube das mit den 3 Handgriffen nicht, weil es nirgendwo im Gesetz steht)
Mögliche Lösung vielleicht?!:
Nach WaffG §1 (2) 2. b) sind Waffen tragbare Gegenstände die, OHNE DAZU BESTIMMT ZU SEIN, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
SOMIT lließe sich doch argumentieren, dass mein Schweizer Taschenmesser im Zweifelsfall auch als Waffe durchgeht, die ich ÜBERALL befördern kann, und zwar nicht zugriffsbereit, was auch immer das genau heißen soll… 🤦🏽♂️🤷🏽♂️
Ich werde dazu ein noch ausführlicheres Video machen, mein Channel ist ganz neu, und eigentlich wollte ich mich mit schönen Dingen befassen wie Messer, EDC und Urbex und Outdoor Zeugs.
Wenn ihr aber mein Video sehen wollt, einfach so abonnieren, dass ihr informiert werdet wenn es rauskommt (sorry für die Eigenwerbung an dieser Stelle)
Friede sei mit euch ✌🏽
Ampel ist zerbrochen. Aber das hier haben sie uns zum Abschied noch hinten reingedrückt. Aber zum Thema: Ich bin selbst auch Lokführer. Man darf hier nicht vergessen, dass die Gewerkschaft den Kollegen einmal im Jahr ein neues Taschenmesser schenkt. Das Verhältnis zur Bundespolizei, die ja früher Bahnpolizei hieß, kann man als sehr kollegial bezeichnen. Und ja, ein Messer, besser Multitool braucht man für Kleinreperaturen oder zum Aufschlitzen von Bremssandsäcken..Mit dieser Begründung konnte ich sogar alle meine Messer von der Steuer absetzen. Aber ob die Vorgesetzen jedem Mitarbeiter so einen Persilschein ausstellen, keine Ahnung. Zu Bundesbahnzeiten wäre das alles anders gewesen.
Zu der Zeit hattet Ihr ja auch noch Polizeibefugnisse ;-)
Servus ich weiß nicht, ob die Premierenfunktion das beste ist, da du so in meiner Timeline total runter rutscht
Was meinst Du mit Timeline runter rutschen?
@ dieses Video wird bei circa 15:00 Uhr aufgelistet.
Ist immer so bei angekündigten Videos. Wenn man dann nicht bis zum Ankündigungszeitpunkt zurüch scrollt, sieht man es gar nicht mehr. Ankündigung kann Sinn machen für ein Live-Video um möglichst viele Zuschauer zu haben, für normale Videos finde ich es kontraproduktiv.
Einfach die Glocke aktivieren und ihr werdet zum Start des Videos informiert 🙂
@@woli6872 Ich wollte es lediglich mal ausprobieren und das Chatten hat Spaß gemacht. Ob ich das in Zukunft noch machen werde? Ich hab den Eindruck, dass es die Zuschauerzahlen etwas steigert und als Blogger will man natürlich, dass die Sachen auch geschaut werden. Sicher bin ich mir selber aber auch nicht
Einen wunderschönen guten Abend!
Ich habe mir Seinerzeit, von dir angefixt, ein Pepperballgerät gekauft. Kann es sein, dass man keine Ersatkarruschen mehr kaufen kann? Tut sich rechrlich etwas oder sind die einfach nur ausverkauft? Aber bei einem Preis von 259€/10Stck schwer vorstellbar?
Ich weiß überhaupt nicht von was Du sprichst. Vielleicht fragst Du das besser bei den Händlern nach.
Vielen Dank! Frage: Ist Wandern Sport? Brauchtumspflege?
Man könnte vermutlich als Sport und als "berechtigtes Interesse" nach Punkt 10 einordnen
Man könnte so argumentieren. Aber das nützt wenig, wenn dass Kontrollorgan anderer Auffassung ist.
Transportieren eines Messers "nicht zugriffsbreit" im Sinne des Gesetzes heißt, es bedarf mindestens dreier Handgriffe, um das Messer einsatzbereit zu haben. Transportieren eines Klappmessers in einer extra Tasche im geschlossen Rucksack dürfte dem genügen. Um sicherzugehen und Unkenntnis des Gesetzes seitens Kontrollorgan auszuschließen, ist ein Vorhängeschloss an der extra Tasche sinnvoll.
Wo ist denn nun der Unterschied zwischen $42b -> § 42 Absatz 4a Satz 2 "10.
Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen." und § 42a (2) 3. "für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt." anerkannten Zweck Vs. berechtigtes Interesse. Reicht es in beiden fällen aus, dass ich eine Bifi bei mir trage und die Messer zum öffnen der Verpackung und zum schneiden der Wurst benötige?
Nein, im Zweifel reicht es nicht aus, dass du eine Bifi dabei hast. Denn es ist eben kein Messer nötig, um die Verpackung zu öffnen und den Inhalt zu verzehren.
Das ist eine interessante Frage, da muss man sich mal Gedanken darum machen. Vermutlich ist es aber einfach nur wieder ein handwerklicher Fehler, dass sie nicht die selbe Formulierung übernommen haben.
Allein, was es unsere Beamten wieder an Zeit kostet, die neuen Regelungen zu lernen..
Die Amper. hätte es nie geben dürfen.
Also wenn ich mit der Bahn (Fernverkehr) z.B. zu einem Survival-Kurs fahre und auf der Mitbringliste vom Veranstalter steht ein Messer drauf, darf ich das Messer dann auch dabei haben (verschlossen, im Rucksack, etc.), richtig?
Um es nicht zugriffsbereit mitzuführen brauchst Du nicht mal einen Grund.
Warum der Unterschied zwischen Nahverkehr und Fernverkehr. Ist das mitgeführte Messer in einer Regionalbahn etwa ungefährlicher?
Die Hälfte vom ganzen Waffengesetz macht keinen Sinn
@@tactical-dad Ich träume immernoch von einer Partei, die das ganze Waffengesetz kapput tritt und mit Jägern, Sportschützen und WBK besitzern neu-aufbaut.
Und da mal wirkliche Experten rangeholt werden, und keine (sorry, aber ist halt leider irgendwie so) ü50-60 jährigen die sogar vor nem Löffel angst haben mitsprache recht haben.
Thema Elektroschocker: waren doch bisher schon absolut verboten?: „Elektroschocker fallen unter das Waffengesetz (WaffG) und sind dort unter der Bezeichnung „Elektroimpulsgeräte“ in der Anlage 2 (Waffenliste) im Abschnitt 1 („Verbotene Waffen“) unter Punkt 1.3.6 aufgeführt. Der Besitz oder der Kauf von ihnen ist damit nach § 2 Abs. 3 WaffG in Deutschland grundsätzlich verboten.“
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Man darf sie lediglich auf Veranstaltungen nicht dabeihaben
Ich würde mir da nicht so einen Kopf machen. Wir sehen ja, wie verworren das alles ist. Die Polizisten haben überhaupt keine Zeit sich mit den Taschenmessern unauffälliger Menschen zu beschäftigen.
Bleibt die Hoffnung, dass das Waffengesetz komplett neu geschrieben wird.
@ nur die mit PTB-Kennzeichnung, wie ich inzwischen erfahren habe.
Der Lokführer ich selber bin auch einer ist so oder gut beraten zu sagen ich untersuche Eisenbahnwagons hier gibt es niederspanneinrichtungen (Spanngurte 2000 DAN) wenn dieses nicht mehr Betriebsfähig sind so muss dieses entfernt werden. Also abgeschnitten werden. Dieses bedarf ein Messer. Zack fertig. Und oder die guten Beispiele von diesen Videoersteller. Schlicht weg es ist immer noch teils ein Werkzeug welches davon teils ausgenommen ist.
Ich arbeite auf See, habe ein Einhandmesser mit Lock am Mann, da ich dauernd Seile, Kabelbinder etc. abschneiden muss. Taschenmesser geht nicht, da Hände klamm und Fingernägel abgeknabbert und ich immer eine Hand fürs Schiff brauche.
Nach welchem Paragrafen rede ich mich denn nun raus, wenn ich nächste Woche mit dem ICE von Borkum nach Flensburg fahre?
Du musst jetzt dein Messer in ein Behältnis packen und verschließen.
Rucksack und schloss.
Oder es ginge normal auch ein Sack und oben verknoten.
Drei Handgriffe.
Und die Beförderungsbedingungen der DB musst du weiterhin missachten.
12:50 warum so kompliziert einfach immer einen Apfel zum Schälen dabei haben oder schon einen Apfel geschält und gegessen haben das ist dann Punkt 10 (einen Allgemeinen Anerkannten Zweck) dann gehen auch ein Handmesser
Danke für das Aufklären.
Ich hatte beim lesen des Gesetzestextes Messer/ Waffen komplett überlesen und bin als WBK Inhaber davon ausgegangen, wie bei den Verbotszonen außen vor mit den Messern zu sein.
Entschuldige dass ich das sagen muss, aber Du bist bei Waffenverbotszonen eben nicht ausgenommen! Ich kämpfe schon lange gegen diesen Mythos an, der überall verbreitet wird:
ua-cam.com/video/hsnBjLni_eY/v-deo.html
Danke für das verlinken des Videos.
Dann steht es auch im Knife Blog Gesetzes Teil falsch:
Inhaber einer WBK oder eines Waffenscheines sind auch in den Waffenverbotszonen klar im Vorteil. Nach dem Waffenrecht 2024 dürfen sie dort alle Messer mitführen, die sie auch außerhalb der WVZ legal tragen dürfen. Achtung: Diese Regelung gilt NICHT für Inhaber eines „Kleinen Waffenscheins“, sie sind ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen
@@seniorvalmano5057 Genau, das stimmt nicht. Im WaffG findet sich ausschließlich die Verordnungsermächtigung, was in den Zonen gilt steht einzig und alleine in den örtlichen verordnungen und in allen, außer einer einzigen, sind Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse nur "im Umfang ihrer Erlaubnis" dort ausgenommen. Damit der Sportschütze z.B. weiterhin dort mit seiner Waffe durch darf
Betrifft dies alle Messer oder sind, wie bei den Waffenverbotszonen, nur Messer mit einer Klingenlänge ab 4cm gemeint/betroffen?
Das betrifft alle
Ich verstehe denn Sinn nicht das Menschen mit kleinen Waffenschein, zuverlässig und überprüft sind dann laut dem Gesetz nicht mehr im Fernverkehr dazu in der Lage sind. 🤷
Das Messer nur noch mit kleinem Waffenschein geführt werden dürfen halte ich übrigens für eine gefährliche Forderung. Damit würde man ebenfalls die Rechte ehrlicher Bürger einschränken und sie zu einem riesen bürokratischen Aufwand zwingen. Das Einzige sinnvolle ist, dass vorbestraften das Messertragen verboten wird
Ich bin mir nicht sicher ob man da wirklich gute Chancen hat, auch wenn die Auswahl der Ausnahmen groß ist. Wer hätte z.B. jemals gedacht, daß im Bezug auf 42a Unfallhilfe und damit ein zugriffsbereites Rettungseinhandmesser im Auto KEIN allgemein anerkannter Zweck sein würde...
Can you carry a leather coin purse filled with lead coins?
Was ist denn zumbeispiel wenn man ein ROXON Flex hat, und die Klinge rausgenommen in einem der Plastik Hüllen dabei hat, aber nicht am Tool selber ? Klar es hat noch eine Aale und eine Schere dran die auch weh tun können, aber ohne Klinge ist es kein Messer und somit erlaubt ?
Edit: ok nicht zugriffsbereit: heisst in dem Fall muss die Klinge erst aus der kleinen Box genommen werden, und dann mit dem Plastik Spacer in der Griffschale ausgetauscht werden .. bleibt also nur noch das Problem mit dem Victorinox Minichamp am Schlüsselbund
Punkt 9 muss ich mir merken… ab sofort habe ich immer eine Quittung von McDonald’s dabei und zwar in der rechten Hosentasche wo mein Messer steckt. 😂 oh man ist das Gesetz eine scheiße. Das schlimmste ist das Richter das wieder biegen wie es ihnen passt und können sich über diesen doch recht klaren Punkt hinwegsetzen
Das alles erinnert an den Passierschein A 38…
"Nur der Fernverkehr", heißt also: wenn ich einen Bahnhof betrete, muss ich mich kundig machen, ob dort auch ICEs halten. In diesem Fall muss ich mein Taschenmesser mit mindestens 4 Handgriffen sichern. Halten an dem Bahnhof hingegen nur Regionalzüge, kann ich mein Taschenmesser ohne Weiteres in meiner Hosentasche belassen.
Absolut irre!
Genau
Auch wenn Fernverkehrszüge an kleinen Bahnhöfen nicht planmäßig halten, sondern nur durchfahren, sind es trotzdem baulich umschlossene Einrichtungen des Personenfernverkehrs.
Es spielt keine Rolle, ob ICE, IC oder IR (oder Wettbewerber der DB im Fernverkehr) planmäßig am Bahnhof halten.
@@OrangUtanJochen Diese Rechtsauffassung überzeugt mich noch nicht. Ich würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich wohne übrigens in einer Stadt, in der der letzte ICE/IC schon vor vielen Jahren abgefahren ist.
Hau raus , bin neugierig .
Wenn ich mich richtig erinnere, ist es doch auch erlaubt im Zusammenhang mit dem Sport ein einhandmesser zu führen, richtig?
Erste Hilfe ist ein allgemein anerkannter Zweck, da gesetzlich vorgeschrieben.
Leider nein, das gabs beim 42a schon. Das Messer darf man nicht für irgend welche Eventualitäten dabei haben, sondern für einen konkreten Anlass
Führen Sie denn auch immer zur ersten Hilfe einen Rettungsrucksack mit ? Oder darf das Schwadronieren zur Ersten Hilfe als vorgeschobener Grund betrachtet werden - insbesondere wenn es für das Leisten Erster Hilfe meist deutlich geeignetere Mittel als ein Messer gibt - z.B. eine waffenrechtlich unbedenkliche Rettungsschere..... .
@KarasuToRonin ich schwadroniere nicht und ja im Auto befindet sich tatsächlich ein Rettungsrucksack und im Rucksack am Mann ein IFAK, wo sich auch ein kleines Messer drin befindet, da eine Schere keinen Platz hat. Und ich kann auch Erste Hilfe leisten ohne Rettungsrucksack, denn dafür ist der garnicht gedacht. Bevor Sie also andere Leute von der Seite angehen, sollten Sie sich erstmal mit den grundlegenden Dingen beschäftigen, z.B. die Frage was ist überhaupt Erste Hilfe und was brauche ich tatsächlich dafür.
@@tactical-dad ich weiß, dass der Gesetzgeber es erst reinschreibt und es dann doch negiert.
"im Zusammenhang mit der Tätigkeit" - dann ist die Feuerwehr bei Einsatz und Übung, bzw. auf dem Weg dahin und zurück, auch raus.
Könnte man also im ICE das Taschenmesser nutzen um sich einen Apfel zu schneiden und dann mit Ausnahme Nr. 10 Argumentieren?
Davon sollte man ausgehen können. Sicher sagen kann es Dir niemand
Wird Zeit für was neues.
1. Soweit ich vom Kanal "der Stadtbewohner" weiß darf man in Texas sogar auf Demonstrationen Waffen und Messer offen Tragen(ich habe noch nichts von Demonstranten Waffengewalt gehört aus den USA) während man bei uns Taschenmesser Tragen verbieten möchte.
2. Ist die ausübung von Kampfsport zu Selbstverteidigung ein "berechtigtes Interesse" für das Führen von Wurfmessern(evtl in Kampfsportkleidung)?
1. Wir leben nicht in Texas. Finde ich nicht einmal schlimm.... .
2. Das würde vermutlich nicht in Ihrem Sinne beschieden werden. Ich machte einige Zeit "Krav Maga" in der Behördenvariante. Das Transportieren von Messern zum Training / vom Training in einem verschlossenen Täschchen wäre objektiv kein Problem - auch jetzt nicht. Einen Messerjocke in Bruce - Lee - Kampfsportbekleidung und Wurfmessern in der Fußgängerzone würde ich vermutlich in die Psychiatrie schicken.
Habe ich es richtig verstanden? Die Selfie-Generation ist also wieder mal fein raus?
Also wer einen dieser neumodischen Funkfernsprecher mit Lichtbild-Funktion hat und beschließt, Bilder von sich und seinen Schweizer Taschenmessern u.ä.
auf der Fahrt anzufertigen, braucht da also nichts wegzusperren ...?
Gut zu wissen, bei Fahrtantritt also gleich mal das Taschenmesser raus auf die Ablage gelegt und Bildchen geschossen,
Arbeitstitel: "Fernweh, etwas Schweiz auf Reisen" o.ä. und dann in Ruhe auf den ganz besonderen Moment (der nie kommt) warten, wo alles stimmt - Licht, Hintergrund usw. usf.
War das nicht so das man ein Bogen in der Fußgängerzone Führen darf aber eine Armbrust nicht weil man mit ihr die Geschossenergie speichern kann ( quasi im Gespannten zustand ).?
Ein Bogen ist nicht rechtlich reguliert. Die Armbrust ist eine frei Verkäufliche Waffe. Aber man darf sie ohne Waffenschein führen
@@tactical-daddann muss ich mir wohl bogen oder Armbrust kaufen!
Bei einer Zuführstörung brauche ich ein Taschenmesser, um die Patrone aus der Waffe zu pulen ;) ich könnte dann sogar argumentieren, dass ich ein berechtigtes Interesse habe für ein Springmesser, da ich eine Waffe mit Zuführstörung nicht ablegen darf, sondern die ganze Zeit die Gewalt darüber ausüben muss, damit sie nicht unbeabsichtigt los geht. Also brauche ich das Springmesser, weil ich ein Messer benötige, was ich dann mit einer Hand aufmachen kann. Nun ja, dafür könnte ich auch ein Liner Lock benutzen, aber berechtigtes Interesse ist berechtigtes Interesse. 😅
Aber mal was anderes es gibt ein so genanntes Opportunitätsprinzip und da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann die Polizei das anwenden. Die müssen keine Anzeige schreiben.
Ja das gibt es. Aber es gibt z.B. in RLP derzeit eine Anweisung das sehr streng durchzusetzen. Das ist wie mit der Verkehrs-Owi nicht anschnallen. Bei der wird das extra in einigen Bundesländern vorgegeben, dass die sehr konsequent zu ahnden ist.
Hi Tacdad!
Ich hab mal ne Frage:
Ich habe ein Zweihandmesser, welches mit nem Tropfen WD40 und nem leichten Handschwung seitlich zu öffnen Ist und arretiert.
Wie sieht es da aus?
Hat keine Öffnungshilfe oder Feder oder Knopf!
Das kann Dir niemand sicher sagen und aus der Ferne eh nicht
@@tactical-dadJa trotzdem danke für Deine Antwort.
Das war mal nen ,,Einhandmesser", aber habe sämtliche Hilfen entfernt.
Echt nur nen Tropfen WD40!
Wohne zum Glück nur so 100m in Berlin... Brandenburg ist mir eh lieber.
Das geht mit 90 Prozent der Taschenmesser, vor allem wenn sie schon länger benutzt werden. Der Einhandmesserblödsinn ist damit hinfällig.
90%?
Nicht falsch verstehen, aber das bezweifle ich.
Habe viele, Waffensachkunde und nach paar Sachen.
Nur Standardmesser, gehen nicht einfach auf!
Kunde eines Gastronomischen Betriebes
Also im Ice ins Bordrestaurant nen Brötchen kaufen, Drops gelutscht?
42 ist die Antwort 🙃
42 a, b oder c? 🤣
Huhu
Die Hölle macht sich der Mensch immer selbst durch die Menschenameisenhaufenverhaltensstörung.
Welche allen Kinder der Erde von Geburt an die Welt nimmt und sie zu Menschenameisen macht die sich im Haufen gegenseitig hassen sollen.
Dies ist Evolutionsverrat.
Der einzelne Mensch ist immer mit Vernuft zu erreichen - aber sobald der Haufen nur groß genug wird zeigt sich wieder die Menschenameisenhaufenverhaltensstörung - durch dieses Haufenverhalten entsteht in den Haufen immer die Angst die Gegenseite will den eigenen Nachwuchs verderben (ein Gedanke der in einer Gesunden Menschheit die sich die Evolution zur gemeinsamen Sache macht nie vorkommen würde) welcher ja wichtig ist denn der Nachwuchs wird in dieser Verhaltensstörung immer wieder wie Steine auf den anderen Menschenameisenhaufen geworfen.
Trotzdem sagt jede Gruppe ihren Kinder sie wären hier sicher und überall anderswo falsch - und Wirft sie Gleichzeitig auf die anderen Menschenameisenhaufen.
Diese Verhalten wiederspricht sich also selbst und erzeugt so für alle Kinder, ohne Ausnahme, den Evolutionsverrat - den Verlust der Freude am Leben.
Das Geburtsrecht auf dem ganzen Planeten für die Reichen oder Reich geborenen - gegen das Geburtsrecht der Armen in einem kleinen Staatsgebiet vom ganzen Planeten in künstlich geschaffener Menschenameisenhaufenkonkurrenz ohne ein Geburtsrecht auf dem ganzen Planeten.
Man sieht also das über das Geld, das entscheidet aber nicht von Richtigen Tatsachen getragen werden muß, die Entscheidungsgewalt der Vernunft schon seid Hunderten von Jahren nicht zu Wort kommt. Die verkaufte Evolution - weil man sie sich nicht teilen kann oder will, aus tierischen Neid und Haß herraus, schon bei der Frage zu Partnerwahl und Nachwuchs setzen sie sich der künstlich geschaffenen Konkurrenz der Ameisenmenschenhaufen aus anstatt sich das Geburtsrecht für Alle Kinder der Welt wieder zurückzuholen.
Die Evolutionsverpflichtung ist durch das verkaufen ihrer Moral durch buntes Papier zu einem degenerierenden Revierkampf geworden.
Dies also erzeugt unweigerlich Verhaltensgestörte Gruppen zueinander die in sich selbst immer die moralische Gesundheit feststellen wenn der Haufen nur Groß genug ist.
in Worte gefasst: Bürokratieabbau… Ironie off
Habe damals meinen Zivildienst im Rettungsdienst gemacht. Selbst 25 Jahre später, kann ich, wenn ich zufällig jemanden an einer Unfallstelle falsch behandel, dafür haftbar gemacht werden.
Heißt das auf der gleichen Seite dann nicht auch, daß ich quasi immer im Dienst bin und somit ein Rettungsmesser führen darf!?
@@nocturnalperemptor gab es nicht einmal eine Feststellung, das Rettungsmesser = Werkzeug ?
Die Bestimmungen im WaffG sind in vielen Punkten und in vielerlei Hinsicht haarsträubend.
@@artiranmorNein, es gab keinen generellen Feststellungsbescheid für Rettungsmesser.
Festellungsbescheide des BKA werden kostenpflichtig auf Antrag zur Prüfung eines konkreten Gegenstandes erstellt.
Nein, selbst hauptberufliche Feuerwehrmänner dürfen in ihrer Freizeit keine Rettungsmesser bei sich tragen. Das "berechtigte Interesse" muss sich immer auf einen speziellen Anlass beziehen.
Das gilt aber nur für die mit hakenförmiger Klinge
@@tactical-dad ich hatte grob in Erinnerung, das das Eickhorn Fallmesser mit Rettungsklinge (die Hakenförmige) als Werkzeug und nicht als verbotenes Messer / Waffe eingestuft wurde .
Ich hatte noch eine Idee. Wenn das Restaurant innerhalb der Verbotszone liegt, könnte man dort Besteck klauen und könnte es 'legal' von dort wegschleppen- man war ja Kunde ;)
Kannst du mir den Link schicken wo du die Gesetze findest weil ich finde das nicht und ich hab dir ne E-Mail geschickt. Kannst du mal nachschauen
Ich hab Dir schon lange geantwortet. Du musst nur "WaffG" in Google eingeben und der erste Treffer ist es
11:35 Keine Ahnung ob's an der Uhrzeit liegt, kann gerade nicht schlafen, aber beim Lesen des Punktes 8 ist mir jetzt doch eine wahrscheinlich seltsame Frage eingefallen, da du ja auch sagst, dass man sich einen von den 10 Punkten aussuchen kann. Gehört denn der Jihad zur Brauchtumspflege?
Quasi,wenn ich jetzt vorhabe auf der Kerwa eine Bratwurst zu kaufen und zu essen darf ich ein Messer mit auf die kerwa schleppen🤦🤣hab ich das korekt verstanden😳
Eigentlich schon, ja
Naja, mehrere Beobachter im Umfeld, die diesen Gesetzgebungsprozess halt verfolgt haben, haben da eine ganz simple Meinung zu: Der ganze Quatsch, der da in Paragraphen verpackt wurde in punkto Messern, wurde primär da reingeschrieben, damit es überhaupt irgendeine Art von Rechtsgrundlage geben solle, damit die Polizei anlassunabhängige Kontrollen überhaupt durchführen darf. D. h. die wollen eigentlich weg von dem Konzept der Einrichtung von "Messerverbotszonen", sondern wollen im Grundsatz zumindest die Möglichkeit haben, überhaupt kontrollieren zu dürfen. Bisher durften sie das nämlich außerhalb von diesen "Messerverbotszonen" nicht. D. h. der Hauptgrund für diesen ganzen Paragraphenmüll ist offenbar "rechtstechnischer" Natur. Und den ganzen Murks, den man da reingeschrieben hat, hat man da eben nur reingeschrieben, damit es für den Durchschnittsbürger nach einem restriktiven Verbot aussieht.
Ich glaube kaum, dass es in einem Zug des Fernverkehrs ohne echten(!) Anlass jemals eine Vollkontrolle auf Messer geben wird. Und wenn doch, dann würden sich Polizei und Justiz gerade im Fernverkehr im Nachgang dann daran abarbeiten müssen, dass sich eben in so einem ICE auf längerer Fahrt durchaus einige Leutchens geben wird, die ihr Messer neben gegen der Brot- oder Obstdose auf dem Klapptischchen liegt, und das dann aus ganz offensichtlichem Grund. Wollen die dann für alle erstmal Ermittlungs- oder OWi-Verfahren einläuten? Viel Spaß!
Dass man das übrigens nur auf Eisenbahnen des Fernverkehres bzw. von denen (mit-)genutzte Infrastruktur gemünzt hat, hat übrigens auch wieder so einen "rechtstechnischen" Grund. Eisenbahnfernverkehr ist Bundessache, siehe auch die Sache mit der separate Zuständigkeit der Bundespolizei. Nah- und Regionalverkehr ist aber Ländersache. Und auch Innere Sicherheit ganz allgemein ist standardmäßig eben Ländersache, soweit diese Aufgabe nicht in Einzelfällen an den Bund übertragen wurde.
Die Gesetzgeber von Bund und Ländern verheddern sich also mal wieder so richtig im hochgelobten Föderalismus...
Du glaubst nicht, dass solche Durchsuchungen durchgeführt werden? Die finden schon statt und wurden von mehreren Landesinnenministern ausdrücklich angeordnet. Reul hat auch ausdrücklich gesagt, dass es quasi keine Gnade geben soll.
@@tactical-dad Auf Ebene der Länder(!)polizeien gibt es das schon, aber es müssen halt fallweise Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Zum Beispiel Einrichtung einer "Messerverbotszone", oder Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen z. B. für Volksfeste auf einem bestimmten Platz in einer Stadt. Oder übers Versammlungsrecht und so weiter. Mit dieser WaffG-Novelle will man jetzt wohl eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit eben nicht jedes Mal der ganzen "Papierkram" für die Exekutive anfällt.
🤯 Aua Kopfschmerzen….
Seit dieser Woche transportiere ich mein Multitool im mit einem Vorhängeschloß verschlossenen Trolley ins Büro, statt es am Gürtel zu führen.
Da ich dieses "Werkzeug mit Klingen" als Ingenieur auf der Arbeit tatsächlich brauche (Mit was hätte ich denn sonst heute den Filter aus dem Musterteil hebeln sollen? Mit einem Geodreieck? Mit was hätte ich denn sonst von einigen Wochen die Klipse zerstörungsfrei von den Leitungen hebeln sollen?) sollte doch das Führen in der S-Bahn zur und von der Arbeit im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, oder?
Einem Homo Sapiens das Tragen eines Schneidwerkzeugs zu verbieten! Was kommt als nächstes? Ein Denkverbot?
Gibt es doch schon!
Ein Ingenieur, dem nichts Anderes als eine "Klinge" einfällt zum hebeln eines Filters aus einem "Musterteil" ? Schraubenzieher etc. sind doch sicherlich ab und an eine Option ? Und eine kleine verschließbare Tasche im Rucksack reicht aus, das reale Problem künstlich aufzublasen hilft vielleicht dem "Dampf ablassen" aber objektiv kaum dem glaubwürdigen Vertreten des Anliegens in einer Internet - Öffentlichkeit.
Dies aus der Perspektive eines "Advocatus Diaboli" gesprochen..... .
@@KarasuToRonin , wo schreibe ich, daß ich mit einer der beiden Klingen gehebelt hätte? Natürlich habe ich den großen Schraubendreher am Multitool benutzt.
Und nein, es gibt im Büro weit und breit keine Schraubendreher oder ähnliches. Ist ja nicht das Labor oder das Technikum.
Was das Vorhängeschloß angeht und ob eine verschließbare Tasche im Trolley ausreichen würde: Bei meiner Zuverlässigkeit bin ich lieber konservativ unterwegs.
Wenn Kunden gastronomischer Betriebe ausgenommen sind und der Fernverkehrszug einen Speisewagen hat, ist es ja eigentlich ein Selbstläufer 😁 Da muss man dann im Fall der Fälle mit der Bundespolizei auch nicht diskutieren, ob Apfelschälen ein allgemein anerkannter Zweck ist.
Es ist nur noch zum Davonlaufen!
Übrigens. Die Ampel ist tot! 🥳🥳🥳🥳🥳🥳🥳
Als Soldat darf ich in meiner Freizeit in Uniform kostenlos Bahn fahren. (Spezielles Ticket). Darf ich mein dienstlich geliefertes Einhamdmesser in meiner durch 2 Druckknöpfe verschlossenen Beintasche transportieren/führen?
Einhandmesser darfst du ja so schon nicht führen. Denn drei Handgriffe brauchst du zum ziehen auch nicht. Außer auf dem Truppenausweis steht das du Waffen tragen darfst und diese Erlaubnis auch im ICE gilt. Dann dürftest du aber genauso wie mit deinem G36 nach Hause fahren. XD
Nein, in deiner Freizeit hast du kein berechtigtes Interesse an ein Einhandmesser zu führen. Dafür bräuchtest du eine gesonderte Erlaubnis.
Das ist doch eh per Dienstanweisung verboten soweit ich weiß. Da der Zusammenhang mit der Berufsausübung nach 42a gegeben ist, tendiere ich zu: ja (keine Rechtsberatung)
Egal wo man geht und steht - es ist ratsam immer einen Apfel oder eine Mettwurst dabei zu haben.😂😂😂
aus meiner Kindheit hab ich schon Taschenmesser gehabt und lange Zeit immer dabei gehabt. Viel geschnizt und so. In Anzughosen machte sich das nicht so gut, bin also außer Übung. Aber hatte tatsächlich in meiner Akten-/Laptop-Tasche noch mein kleines gut abgenutzes rotes Schweizer mit 6-7cm Klinge in der kleinen Extratasche gehabt und total vergessen.
Ich habe noch ein Schweizer, mit fast 10cm Klinge, bei der das Messer festgestellt wird, wenn man es mit der zweiten Hand aufgeklappt hat. Fand ich gerade beim Schnitzen doch immer besser.
Ist eines dieser Messer noch erlaubt oder sind alle total verboten. Bin gerade nicht auf dem Laufenden mit dieser 4cm Länge und was noch. Reicht es, das Messer (wenn die Klingenlänge es erlaubt) in einer z.B. Laptoptasche, sozusangen nicht (direkt) Zugriffsbereit zu tragen oder kommt es da dann schon zur Ordnungswidrigkeit (oder was weiß ich)
Ich bin wirklich fast ein Sozi, zumindest habe ich teilweise Ansichten, die sich Grün-Rot decken, aber bei anderen bin ich echt so weit weg, wie hier gerade... Eine GroKo mit Merz als Kanzler macht mir aber nicht mehr Laune.
Meine erste Frage: Was ist ein Messer? Wurde doch gar nicht definiert. Waffen wurden doch im WaffG definiert.
Es gibt keine Definition für Messer im WaffG
Und übrigens, wenn man den §1 WaffG prüft, kann und darf das WaffG normale Taschenmesser überhaupt nicht regeln.
@@tactical-dadmeine Rede 😉
Ich bin Handwerker Metallbauer Vorarbeiter und ich habe ein Messer so wie ein Teppichmesser wegen der Arbeit unter was fällt das? Ich benötige das Ständig.
Das kann man so pauschal nicht beantworten, es kommt auf das jeweilige Messer und die jeweilige Situation an. Deswegen kämpfe ich auch so intensiv für eine komplete Neuschreibung des Waffenrechts.
Danke dir, ich hab halt das teppichmesser immer in der Tasche weil ich mit der arbeitshose auch heim fahre
@@tactical-dadmeine Unterstützung hast du, das ist alles ein Witz mit Anlauf das Gesetz
@Speida83 Der Zusammenhang mit der Berufsausübung ist eigentlich immer ein berechtigtes Interesse und auf dem Heimweg gegeben. Also ja, ein normales Arbeitsmesser darf man auf dem Arbeitsweg meist dabei haben. Aber bedenke, dass das eine massive Vereinfachung ist und keine Rechtsberatung. Die Rechtslage ist so kompliziert, dass ich fast täglich von Polizei, Zoll und Waffenbehörden wegen solchen Fragen angerufen werde.
@@tactical-dadDanke dir, ja denke auch das die Polizei und Behörden sieht und weis ich komm von der Arbeit und habe da eben das Messer dabei, hoffen wir mal aufs Beste das es eine Änderung gibt denn so kann das definitiv nicht bleiben
Die nachts alleine im Zug reisende Frau, darf ihr CS-Spray nicht zugriffsbereit führen. Na... Gratulation.
Genau so ist es.