Sehr gutes Video! Zu den Oberschlaubergern: Ich habe schon Sachkundeausbilder im DSB erlebt, die der Ansicht waren, die Legaldefinitionen in Anlage 1 des WaffG wären falsch. Bei einem solchem Maß an juristischer Unkenntnis hilft dann leider auch kein Zettel im Waffenkoffer mehr.
@@tactical-dadEine Legaldefinition kann an sich ja kaum falsch sein. Lediglich wenn sie im Widerspruch zu einer anderen stünde, wäre sie formal fehlerhaft. Ansonsten kann ich im Rahmen des Gesetzes XYZ legal definieren, dass die menschliche Hand rund ist. Und auch wenn jeder nur halbwegs mathematisch interessierte Mensch verzweifelt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wurde, wäre die menschliche Hand dann eben rund IM SINNE DES GESETZES XYZ. Insofern gibt es im Rahmen des WaffG zwar verwirrende Legaldefinitionen (Wechselsystem vs Wechsel-/Austauschlauf), aber sie sind damit eben noch lange nicht falsch. Und in einem anderen Gesetz kann derselbe Begriff auch durchaus anders definiert sein (Waffe i.S.d. WaffG vs. Waffe i.S.d. StGB). Deshalb ist es zB für die Betrachtung, ob eine Schießübung gegen § 7 Abs 1 Punkt 3 AWaffV verstößt auch völlig unerheblich, welchen Unterschied in der Leichtathletik oder in irgendwelchen lokalen Dialekten zwischen "Laufen" und "Gehen" gemacht wird. Einzig die Frage der Normenklarheit wäre ggf zu stellen.
ich war mal vor jahren im fachhandel und durfte mit ansehen wie der käufer einer dekowaffe (!) vom verkäufer angemault wurde weil er es wagte das magazin in die gleiche tasche wie die dekowaffe zu packen .... der wahnsinn lauert überall
Ich habe den Eindruck, dass sich vor allem im Waffenrecht solche "Spezialisten" tummeln. Da will jeder Ahnung haben und sich profilieren. Dumm dabei ist halt, dass das WaffG verdammt kompliziert ist.
So ist es. Man macht rechtlich alles richtig, die Polizei weiß bei der Kontrolle nicht 100%ig bescheid und im schlimmsten Fall braucht man einen Spezialanwalt, um aus der Sache rauszukommen!
@@danielpetersen4774 Seh ich grundsätzlich auch so. Nur wenn man so die Gerichtsurteile der letzten paar Jahre verfolgt und was sich die Richter so zusammenreinem dann bleibt einem nur übrig alles 1000%ig zu machen.
Exakt! 👍 Viele laden die Magazine vor, um (teure) Zeit auf dem Stand zu sparen. Wenn man (gerade im Bereich IPSC) erst mal 15 Minuten lädt, ist das schlicht vergeudete Zeit. (Ich persönlich mach es nicht, weils komisch aussieht, genau wie du sagst….)
Der sinnvollste Kompromiss wäre daher einfach, falls man die Magazine Zuhause laden will, dass man sie im befüllten Zustand einfach getrennt von der Waffe transportiert. So verliert man auf dem Schießstand keine Zeit und bei einer Kontrolle dürfte das auch noch anständig aussehen.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Ich hab mich vielleicht auch etwas schlecht in dem Video ausgedrückt. Mir war nicht klar wie viele das offenbar mit den geladenen Magazinen machen. Vielleicht auch weil ich selber mit IPSC nichts zu tun habe und für meine Halbautomaten das Striplula benutze, mit dem die Magazine in Sekunden voll sind. Ich verwende fast ausschließlich Ladestreifen in .223. @@OpenGL4ever
@@tactical-dad Ja, stimmt, jetzt erinnere ich mich wieder, du hast dieses tolle Werkzeug, mit dem man ein Magazin ratz fatz befüllen kann. So eines muss ich mir auch noch kaufen.
Es gibt mittlerweile übrigens eine neuere Version, die auch die GECO Plastikladestreifen verwenden kann. Meines ist noch älter und kann nur die Metallladestreifen "abfüllen". Das Teil ist super! @@OpenGL4ever
Danke für deinen Einsatz, Licht ins Dunkel der Paragraphendschungel zu bringen! Auch der "normale" Polizeibeamte kann da ja gar nicht mehr durchblicken, vor allem weil die Kollegen damit bestimmt kaum Berührungspunkte in der Praxis haben. Schön auch, wie du den Unterschied zwischen "Erlaubt" und "Praktisch sinnhaltig" so umfassend herausarbeitest.
Ich verstehe nicht, wieso es einen schlechten Eindruck macht, eine Waffe mit separaten, geladenen Magazinen im Waffenkoffer zu transportieren, wenn es doch legal und somit unbedenklich ist. Klar es kostet Zeit und Nerven, wenn der Polizist schlecht informiert ist, aber dann wird die Kontrolle wahrscheinlich eh länger dauern und unangenehm sein. So wenigstens mit Lerneffekt für den Cop...
Das wirst Du dann merken. Ein Bekannter von mir wurde neulich an der Grenzen wegen so was aufgehalten. Wenn man Dir dann erklärt, dass deine Waffen 200km weit weg von Zuhause sichergestellt werden wird dir klar werden, dass man den ganzen Ärger auch hätte vermeiden könnnen. Einem Freund von mir wurden wegen so was nicht nur die Waffen sichergestellt, sondern auch Strafverfahren eingeleitet. Da ist das nebensächlich wie schnell das eingstellt wird, es ist ein Haufen Ärger.
Es freut mich immer wieder sehr, wenn ich mit Kollegen im SV oder Freunden über den Waffentransport spreche und dabei merke, dass das Gerücht, die Munition komplett in separaten Behältnissen transportieren zu müssen immer seltener vertreten wird. Dennoch kenne ich nach wie vor viele Waffenbesitzer, die lieber die extra sichere Methode wählen und ihre Munition in einem extra Koffer transportieren. Ich finde es zwar unsinnig aber verstehe schon, dass es schwierig ist, sich von einem System zu trennen, das man schon seit Jahren so Praktiziert. (habe das anfangs auch so gemacht)
Wie sieht es bitte aus, wenn die geladenen Magazine in einem separaten und abgeschlossenen Fach der Range Bag sind? Oder in einem anderen verschlossenen Behälter (Mun Kiste)? Vom Gesetz her erlaubt, warum sollte sich die Polizei daran stören? Wenn ich zu einem BDS Wettkampf fahre wie zum Beispiel Mehrdistanz, dann brauche ich vier Magazine. Sie zu Hause vorzuladen ist seitens BDS erlaubt und spart Stress auf dem Wettkampf. Danke für eine Rückmeldung.
Hab ich doch erklärt. Du darfst es, es sieht aber blöd aus und einige Polizisten könnten denken, dass es verboten ist. Wüsstest Du bei einer abendlichen Kontrolle, wo genau im WaffG steht, dass Du das darfst? (um es der Polizei zu blegen)
@@tactical-dadIch verstehe. Man geht natürlich davon aus, dass die Beamten genauso im Thema sind. Um Stress zu vermeiden (da wird einem abends auch der ausgedruckte Gesetzestext nicht helfen), erst auf der Schießbahn laden.
Das ist ein weit verbreitetr Irrtum unter WBK Inhabern, mit dem waffenrechtlichen Wissen von Polizisten. Die sind alle erheblich (!) besser im Waffenrecht ausgebildet als es in einer Waffensachkunde vermittelt wird. Aber das WaffG ist nur eines von unzähligen strafrechtlichen Nebengesetzen. Da hat das Aufenthaltsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Straßenverkehrszulassungsordnung und etwa 20 weitere Gesetze einen wesentlich größeren Stellenwert. @@TheTribun75
@@tactical-dades sieht nur blöd aus wenn man das so wie du machst in deinem Koffer. Ist auch blöd wenn man in der Safty Area dann die Waffe auspackt. In einem anderen Fach vom Rangebag oder gar anderem Behältnis sieht da garnix blöd aus. Der Polizist wird es bei einer Kontrolle, die ja mehr als unwahrscheinlich ist, noch nicht mal sehen.
Hey Tatical Dad, Darf eine 9 × 19 mm 7N21 (russische Laborierung) in einer 9 mm x 19 Pistolen verschossen werden? Hat einen Hartkern und eine stärkere Ladung. Danke für die Info
Entschuldige, aber ich beantworte aus Prinzip keine waffenrechtlichen Fragen mehr. Davon erreichen mich täglich mehr als 10, bei einem Hobbyblog. Wenn ich das weiter machen würde, hätte ich keine Freizeit mehr und hätte ich vier Wochen keine Lust mehr zum Bloggen. Jede seriöse Antwort bedarf eine Recherche und ist zeitaufwendig und für diese 10 Fragen bräuchte ich dann mindestens jeden Tag zwei Stunden. Das funktioniert einfach nicht.
Hallo Dad, finde deine Videos wirklich klasse! Ruhig, rational und sehr informativ. Gerade die letzten Videos zum Transport finde ich sehr spannend und überaus gelungen. Ein interessantes Thema könnte auch noch sein wie man damit umgehen kann, wenn man länger mit einer Waffe „auf Reisen“ ist und kein wesentliches Teil bei der Verwahrung, beispielsweise in einem Hotelzimmer, entnehmen und bei sich führen kann. (zum Beispiel bei einer „normalen“ Bockflinte, die ganze Zeit das Laufbündel mit sich herumtragen ist nicht so toll) Liebe Grüße
Vielen Dank, das freut mich. Nach dem letzten Video hat sich das jetzt ja irgendwie angeboten. Da stellt sich die Frage, ob ich gleich noch eines über "im Umfang des Bedürfnisses" mache. Aber irgendwie hab ich da gerade keine Lust dazu.... mal schauen. Über das Reisen mit Waffen hab ich auf dem Blog schon mal was geschrieben. Aber rückblickend muss ich da leider sagen, dass das viel zu sehr den Fokus auf dem Waffenschein hat. Und die klassischen Fragen von Schützen und Jägern da kaum von mir behandelt wurden. Ich will Dir da nichts versprechen. Aktuell beschäftige ich mich wieder mit Nachtsichttechnik. Und bereits fertig sind Videos über Schreckschusswaffen, "Notwehrpistolen" und Schutzwesten. Was als nächstes kommt....? www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/mit-waffen-reisen/
@@tactical-dad Ja das dachte ich mir auch :) In Kombination mit „im Umfang des Bedürfnisses“ wäre thematisch natürlich passend. Aber soll ja auch alles Spaß machen. Ich freu mich auf jeden Fall wenn irgendwann mal was dazu kommen sollte. Den Blog Artikel werde ich mir auf jeden Fall mal zu Gemüte führen :) Mach weiter so! Tolle Videos zu allen Themenbereichen! Liebe Grüße
Vielen Dank für das Video und die Klarstellung! "Viel hilft viel" kann auch hier helfen und Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden. Zusätzlich Behältnisse, Schlösser, o.ä. zeigen einmal mehr an, dass man nicht beabsichtigt, die Waffe zum Selbstschutz zu führen, bzw. für die "Zombieapokalypse" ausgestattet zu sein.
Munition im Magazin (bzw Speedloader) ist ein wirklich leidiges Thema. Letztendlich wird es da auf die Begründung im Einzelfall ankommen. Zum normalen Training besteht dafür sicher keine Veranlassung, aber auf Wettbewerben sieht man es häufig. Grade wenn man eng getaktet mehrere Disziplinen schießt und dazwischen eventuell noch einen RO Dienst hat ist das schon sinnvoll um den Betrieb nicht auf zu halten, vor allem im PPC1500 oder IPSC mit entsprechend hohem Verbrauch.
Frage. Weißt du, ob Magazin-Koppler für AR- oder SP5 juristisch in Ordnung sind? Sollte ja eigentlich kein Problem sein da sich die Kapazität nicht verändert. Danke
Gucke das Video aus gegebenem Anlass. Auf dem Stand noch die Diskussion ausgelöst ob Munition getrennt transportiert werden muss. Die Standaufsicht hat hat mich belehrt ich soll es doch getrennt transportieren, prompt sagte noch jemand das er geladene Magazine im Koffer hat, wir hatten also alles anwesend. Ich hatte einen Neuschützen dabei und macht einen super Eindruck wenn 3 Schützen sich gegenseitig widersprechen. Ich hoffe sehr auf den VDB und auf ein neues Gesetz was regelt und nicht verunsichert. Danke für dein Engagement.
Danke für dein Video! So viele Leute haben das nach wie vor nicht kapiert, dass man die Munition im gleichen Behältnis wie die Waffe transportieren darf. Nicht in die Waffe eingesetzt ist hier das Thema. Hab sogar schon Fachhändler und BüMas kennen gelernt, die das nicht umrissen hatten. Magazine vorab nicht zu laden, dürfte dem gesunden Menschenverstand einleuchten... auch wenn es de facto erlaubt ist.
Danke für das tolle Video. Ich persönlich trenne Munition und Waffen immer bis ich vor der Scheibe stehe. Für mich ist das ein zusätzlicher Aufwand, da ich das beruflich mache und es wäre sehr bequem wenn ich die zugehörige Munition einfach zur Kundenwaffe ins Futteral legen würde. Stattdessen „freuen“ sich die Kunden wenn ich ihren Namen und Zusätzliches mit meinem Edding auf ihre Mun-Schachtel gekritzelt habe. So fahre ich mit vielen Waffenkoffern und einem großen Koffer mit Munition zum Schießstand. Ich mache das für mich, weil es sich für mich richtig anfühlt. Nach vielen Jahren ist es für mich zur zweiten Natur geworden und Kunden sagten mir dass sie andere Kunden an dem Hieroglyphen auf der Mun-Schachtel erkannt haben 🙄.
Sehr gut erklärt, danke für das Video. Nur bei einem Punkt muss man extrem aufpassen. Öffnet in einer Polizeikontrolle niemals euren Waffenkoffer. Wenn der Beamte dies von euch fordert sagt ihm, ihr werdet den Koffer nur bei euch zu Hause, im Schützenverein oder auf seiner Dienststelle öffnen. Wenn er einen Blick reinwerfen will dann nur an einem der genannten Orte. Macht ihr den Koffer einfach am Straßenrand bzw. Parkplatz etc. auf wird es sehr sehr unschön
Gesetz ist Gesetz - Sportordnung und Ausschreibungen der jeweiligen Verbände und Meisterschaften können entsprechende Einschränkungen haben. Jäger auf dem Schießstand sind auch ggf. gesondert zu beachten- Weitere Einschränkungen kann der Schießstättenbetreiber durch Aushang machen. Nicht nur Gesetze sind zu beachten. Und zuvor geladene Mags in der Tasche kann zur Folge haben, dass man gleich wieder einpacken und den Stand verlassen darf, sobald man die Tasche geöffnet hat. Aber die kleine Schulung hier hat ja nix gekost - dann darf man auch nicht zu viel erwarten. Die Gesetzeslage wurde zumindest richtig erklärt. Daran gibt es nichts zu bemängeln.
Du darfst es gerne selber machen und umfangreich die Sportordnungen aller Verbände in deinen eigenen Videos ausführen. Mir geht es um das Gesetz und nicht um selber gebastelte Regeln.
Ich hab ja nichts gegen Aufsichten, was soll ich gegen Aufsichten haben. Aber es ist halt einfach Fakt, dass sich in den kleinen örtlichen DSB Vereinen die geballte Unfähigkeit und Wichtigtuerei ansammelt. Als ein Freund von mir vor etwa 20 Jahren mit einer Beretta 92 mit Schalldämpfer mal wo als Gastschütze geschossen hat, haben die einfach die Polizei gerufen, anstatt ihn einfach mal nach seiner Erlaubnis zu fragen.
@@tactical-dad *hust* Ich bin in so einem kleinen DSB Verein. :) Aber bei uns auf den Ständen wird geschaut und erstmal geredet wenn etwas unklar ist. Haben auch immer mal wieder Jäger da, da ist ja sowieso vieles anders wie in der Sportordnung. Und dann wird entsprechend gehandelt (oder eben nicht). Bei uns gibt es nur ein absolutes KO Kriterium, das ist wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Und da versteht dann auch keine Aufsicht Spaß und das ist gut so.
@@tactical-dad Der "verbotene" Schalldämpfer ist als Mythos aber auch nicht tot zu kriegen! Ich kenne die Gesetzeslage von vor 20 Jahren nicht, aber heutzutage würde ich als Teilzeit-Aufsicht nur mal schauen, ob das Ding eingetragen ist und freundlich fragen, ob ich auch mal darf. Je nach Verein und/oder Schießstätte sind die Aufsichten leider Gottes oft zu so "Alte Herren"-Versorgungsposten geworden oder sie ziehen Möchtegern-Oberschießdirektoren an...
laut gesetz reicht die "umverpackung" ,also original verkaufgebinde=schachtel, zum muni transport aus. das dürfte auch für die käuflich erwerbbaren plastikboxen gelten.die sind ja mit deckel und klip zum verschliessen. und wie elmsfeuer das schon sagt: in der aktuellen situation ist man besser dran wenn man auf "idiotensicher" geht. gutes video in der üblichen hohen qualität👍
Da ist es genau gleich, es ist erlaubt, aber es wirkt bei einer Kontrolle gar nicht gut. Aber eine Aufbewahrungskontrolle ist keine Befugnis zur Duchsuchung. Wenn Du in deinem Schrank einer Schachtel hast mit der Aufschrift "Sexhefte", dürfen die Kontrolleure da nicht rein schauen.
@@tactical-dad Danke für die Info. Ich hab auch nur Glock Magazine aufmunitioniert. Die Federn dadrin sind furchtbar hart, da hab ich immer Probleme die Munition reinzubekommen auf dem Schießstand. Ich hoffe, dadurch leiern die etwas aus... Der Tipp mit der Schachtel und den Sexheften ist cool ...
Ich hatte mal überlegt ein Video zu machen, über dumme Sprüche die man bei einer Aufbewahrungskontrolle los werden kann usw. Aber ich kenne so viele richtig tolle SBs bei den Waffenbehörden, da hätte ich ein schlechtes Gewissen und es wäre einfach nicht angemessen. Die wirklich miesen und hinterhältigen SBs und Kontrolleure sind wirklich wenige. @@josefhein1775
@@josefhein1775 Hol dir einen MagLula Schnellader, damit geht das Laden schneller, besser und ohne Schrammen an den Fingern. Die Federn absichtlich auszuleiern ist eigentlich nicht so toll. Die Federn sind normalerweise schon auf die Waffe abgestimmt und es wird einen Grund haben, wenn die ein bisschen straffer sind.
Das hätte den Rahmen dieses guten Erklärstücks gesprengt, aber zusätzlich zum gesetzlich erlaubten (oder verbotenen) sollte der Schütze auch im Hinterkopf haben, welche Regularien am Ziel seiner Fahrt zu beachten sind, insbesondere wenn es zu einem Wettkampf geht (und man vorher nicht noch einmal an die Waffe rankommt). Wenn man bei der Waffenkontrolle (Wettkampf, nicht Polizei) dann mit Pufferpatrone in der LW, vorgeladenen Magazinen oder leerem Magazin in der Waffe aufkreuzt, kann von freundlicher Erinnerung bis DQ alles drin sein. Es kann natürlich auch erlaubt sein, ich kenne ja weiß Gott nicht alle Disziplinen oder Verbände.. aber man sollte sich vorher informieren.
Wenn man einen Stand mieten muss und viel schießt, ist es einfach Zeit und Geldverschwendung wenn ich die Magazine erst auf dem Stand befülle! Man kann die Magazine ja dann separat in einer anderen Tasche haben. Dann sieht es auch nicht so doof aus wie bei deinem Koffer.
Und wenn die vollen Magazine im Koffer rum kullern muss auch nicht sein. Man sollte auch an seine Gesundheit denken...mit zwei halb schweren Koffern läuft es sich angenehmer wie mit einem schweren.
Wie sieht es denn mit Ladestreifen aus? :-🧐) Zb. Im Gewehrfutteral liegen die Murmeln in Ladestreifen eingesetzt dabei...:-) Beim Führen muss man ja durchaus zwischen Lang- und Kurzwaffe unterscheiden.
@@tactical-dad Also will heißen, Gewehrfutteral auf der Rückbank + volle Ladestreifen im Futteral sind rechtlich nicht zu beanstanden, weil zugriffsbereit ist eine Langewaffe so ganz bestimmt mit drei Handgriffen nicht? Ich habe im übrigen einen schönen Nachbau aus Leder für die Ladestreifen für 8x57 IS. Passen jeweils 3 Stück rein. Aber die Frage bleibt, macht das einen Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffe. ich kann ja auch den Repetierer dabei haben mit daneben liegendem Magazin im Futteral...
@@Tom-hf3jt Das könnte man meinen. Allerdings gibt es eine Differenzierung, was das Merkmal "nicht zugriffsbereit" anbelangt zwischen Kurz- und Langwaffen. Das hängt damit zusammen, dass eine Kurzwaffe viel leichter mit 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, als eine Langwaffe, die im Futteral steckt.
@@GermanBullitt inwiefern geht das leichter bzw. mit weniger Handgriffen? Eine KW muss ich genauso wie eine LW laden und repetieren. Wenn ich Gleiche Ausgangsbedingungen habe (Waffe im Futteral/Tasche/Koffer) dürfte da kein Unterschied gemacht werden oder?
Da ich in der glücklichen Lage bin zum Schießstand laufen zu können, kommt die KW in ihren Koffer m. Schloß. Ein leeres Magazin steckt in der Waffe, die zwei Reservemagazine an ihrem Platz im Koffer. Waffenkoffer, Spektiv, Stativ und Munitionschachtel kommen in einen unverschlossenen Rucksack. So transportiere ich das Ganz auch im Auto wenn nötig. So sollte dem WaffG genüge geleistet sein.
etwas weniger bass wäre super ......................................aber wenn der koffer verschlossen ist , dürfte es keine straftat als führen sein , da das ja wieder keinen schnellen zugriff ermöglicht , anders ist es bei ner "bauchtasche"
Da muss ich Dich leider enttäuschen. Ich habe schon etwa 10 Anfragen von Zuschauern bekommen und die bekomme ich jedes Jahr. Aber die knappe Zeit auf der IWA gehört ganz meinen alten Freunden und Kameraden, die ich teilweise nur dieses eine Mal im Jahr treffe. Und dann auch noch ein paar Firmenvertretern, mit denen ich "zu tun habe" (ich will nicht kooperieren sagen). Ich habe bei ein paar Produkten meine Finger mit im Spiel. Aber auch um mich von den käuflichen Bloggern zu unterscheiden, nenne ich diese Firmen absichtlich nie öffentlich. Ich freue mich da lieber im Hintergrund ;-) @@m.m.2137
Ich bin am Freitag aber nicht da, sorry. Eine kleine Anekdote: Mich hat mal ein Leser im Supermarkt erkannt. Als ich Zuhause ankam war eine Lesermail über das Kontaktformular da, dass er mich eben mit den Kindern im Aldi gesehen hat. Er hatte mich an dem speziellen Kubotan erkannt, der aus meiner Hosentasche geragt war. @@m.m.2137
Wie sieht es mit einer schafttasche aus? Darf Munition in dieser transportiert werden und wie siehst du das? So wie ich das Gesetz verstehe, müsste es erlaubt sein, doch solltet 3s deiner Meinung nach auch gemacht werden?
Zum Thema Munition, steht da auch nicht sowas wie "vom Bedürfnis umfassten zweck" dabei? Hat man hier einfach wirklich vollständig auf das Thema Munition verzichtet :-)? Und zum Magazin in der Waffe, ist die Waffe schussbereit wenn ein Magazin mit Munition eingeführt ist, der Abzug aber durch ein Abzugsschloss gesichert ist?
Genau, das steht da auch. Ich hab mich im ersten Video aber ausschließlich auf "nicht zugriffsbereit" konzentriert und in diesem hier auf "nicht schussbereit". Ob ich noch eines über das Bedürfnis mache weiß ich noch nicht. zu Deiner Frage: Es darf sich keine Munition in der Waffe befinden. Das mit dem Abzugsschloss funktioniert daher nicht.
Das Thema "darf man "und" sieht nicht gut aus" habe ich verstanden. Ist aucu einleuchtend. Meine Frage geht eher in die Richtung wann und mit welcher Begründung sollte ich oder kann die Polizei mich auffordern meine tasche zu öffnen, wenn nicht ein begrundeter Tatverdacht besteht. Beispiel allgm. Fahrzeugkontrolle. Klar kann er gerne gucken wo was liegt, aber Tasche öffnen? Ich habe auf den Transport wegen idR zum verschlossenen range bag nocg Abzugsschlösser angesetzt, um auch auf dem stand nicht in die Gefahr zu laufen das man eine waffe mal "Vertauscht" Selbiges auf die frage ob man gefährliche Sachen im Auto mitfuhrt, eigentlich ja aber aucu irgendwie nicht. Auf der anderen seite, wann wird man schon mal kontrolliert auf oder vom weg zum stand oder nach hause.... Wunsche gutes gelingen und danke fur die stetige Arbeit.hast oft sehr spannende und aufschlussreiche themen. Danke.
Das würde hier etwas den Rahmen sprengen und vermutlich für 10 ganze Videos reichen. Aber ich gebe Dir einen Tipp: Such das Polizeigesetz deines Bundeslandes und dort nach "Durchsuchung von Personen und Sachen". Dann hast Du sehr viele der möglichen Konstelationen in denen die Polizei dein Auto durchsuchen darf. Aber selbst diese vielen Fälle sind nicht abschließend, wenn die Polizei z.B. gerade einen flüchtigen Straftäter sucht und dein Auto auf die Beschreibung passt, dürfte sie das Fahrzeug auch nach der StPO durchsuchen usw. (also nicht das Gesetzbuch in deinem Auto suchen, sondern auf Grundlage des Gesetzes in deinem Auto etwas suchen (entschuldige den dummen Witz)).
Das ist egal, das waffenscheinfreie Führen ist nur erlaubt, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit, nicht schussbereit ist und es im Rahmen des Bedürfnisses erfolgt. @@EDC-MICHA
Sehr gerne. Die nächsten Videos werden wieder andere Themen haben. Es wird viel um Schutzwesten und die "Notwehrpistolen" aus den 40er/50er Jahren gehen.
Ich bin da immer mit mir selber im Klinsch. Zum einen, ein Recht dass man sich nicht traut zu nutzen, ist ein Recht das man nicht hat. Andererseits kann man viele Probleme vermeiden, wenn man nicht alles macht, was man darf. (Beispiel SRS auf dem Grundstück abfeuern) In den extrem seltenen Fällen, in denen ich vorgeladenen Magazine dabei habe, sind die zumindest sicher nicht mit im selben Fach die die Pistole.
Danke für die Details und das Video 🍻 Hach, hinten rechts die roten Knallringe für den Cowboyrevolver an Fasching (und auch so) … was war das für eine unbeschwerte Kindheit, als man noch als Cowboy und Indianer auf offener Strasse folgenlos Spaß haben konnte 😉 Ach und die Aktenkoffer waren in meiner Jugend in der Schule der Hit! Wenn Du einen schmalen Samsonite hattest, warst Du der Chef 😂
Hnsichtlich des Tranportierens von Munition: Einer zu laxen Handhabung steht wohl der § 5, Ziffer 2b des WaffG entgegen --> "mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden" Bei aller Kritik an der deutschen Waffengesetzgebung und der begleitenden laufenden Rechtsprechung haben wir hier ein Beispiel für eine Norn, die ich für absolut sinnvoll halte.
Hallo Tactical-Dad, ich bin vor kurzem, durch deine gemeinsame Aktion mit Herrn Sprave, auf deinen Kanal aufmerksam geworden. Habe inzwischen zu vielen interessanten Themen Videos auf deinem Kanal und den Weg zum VDB gefunden, danke dafür. Jetzt dachte ich, dass ich in diesem Video hier einen Umstand aufgeklärt bekomme, den ich in meinem Schützenverein beobachten kann. Es hält sich dort die eiserne Meinung, dass man Waffen nicht mit LEEREM eingeführtem Magazin transportieren darf, weil die Waffe, durch das eingeführte LEERE Magazin, unterladen sei und die Waffe deswegen nicht nicht schussbereit wäre. Ich bin der felsenfesten Meinung, dass das nicht stimmt, wie im Video am Ende gesehen, wird die Schussbereitschaft durch die Munition in der Waffe, nicht das LEERE Magazin, definiert. Darauf wird oft mit Horrorgeschichten gekontert. Vor nicht all zu langer Zeit soll ein Jäger, mit einer verschossenen Hülse im Repetiergewehr, welche noch im Patronenlager gewesen sein soll, auf dem Heimweg kontrolliert worden sein und dies wäre Anlass gewesen, dem Jäger seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entziehen. Ähnliches soll einem Sportschützen passiert sein, der mit eingeführtem, LEEREN, Magazin die Waffe transportiert habe. Umso mehr verunsichert mich der Umstand, dass diese Thematik von einem Vereinsmitglied, welches ebenfalls bei der Polizei ist, bestätigt wird. Gruß
Vielen Dank, das freut mich wenn Du bei mir interessante Inhalte gefunden hast. Mir ist es wichtig kein Clickbait und kein Unsinn hier zu verbreiten und meiner Verantwortung als Blogger gerecht zu werden. Das mit dem leeren Magazin ist totaler Unsinn. Da soll einer von denen die das behaupten mal zeigen wo das im WaffG stehen soll.... Und zu den Horrorgeschichten will ich Dir ein Video mit einem Herzensanliegen von mir nahelegen. Die Diskrepanz zwischen dem was wirklich passiert ist und dem was später im Schützenverein erzählt wird, ist unfassbar groß. Sobald man ein mal die echten Akten in der Hand hatte und dann die Lügen des Betroffenen im direkten Vergleich mitbekommen hat, glaubt man keine einzige dieser Geschichten mehr: ua-cam.com/video/rob23ly8X3g/v-deo.html
Danke für das Video, sehr interessant. Edit 1: Beim nachfolgenden Text geht es ausschliesslich um den rechtlichen Teilaspekt der Zugriffsbereitschaft. Bei uns SCHWEIZERN ist die Waffe beim Transport eigentlich immer in "Griffnähe" (zugriffsbereit), selbst wenn sie in einem eigens verschlossenen Behälter transportiert wird (siehe Urteil gegen einen Aargauer Sicherheitsangestellten durch das Obergericht). Edit 2: Folglich unterscheidet unser Recht in diesem Punkt nicht ob die Waffe zugriffsbereit ist oder nicht, sie ist immer zugriffsbereit. Es Grüessli Alex
wenn ich ein Merkblatt der Schweizer Polizei (fedpol) richtig deute darf ich in der CH Waffen und Munition zusammen im gleichen Behältnis transportieren....Magazine müssen leer sein, es darf sich keine Mun in der Waffe befinden, es ist nicht einmal ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben? von Zugriffsbereitschaft ist da nichts geregelt....?
@@Zundelheiner Ja, im wesentlichen ist das so. Ich dürfte die Waffe sogar am Gürtel im Holster transportieren - was ich nicht empfehlen würde. Das mit der Griffnähe (Zugriffsbereitschaft) stammt aus der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung. Zum Beispiel darf ich die Pistole zusammen mit einer Schachtel Munition in den Rucksack schmeissen und so zum Training fahren, solange die Waffe und die Magazine leer sind. Durch die Schachtel ist die Waffe von der Munition getrennt. Wenn ich allerdings einzelne Patronen zusammen mit meinem Karabiner, im gleichen Fach des Waffenkoffers transportiere, könnte dies problematisch sein, da dies als Führen der Waffe ausgelegt werden kann, da ich Vorbereitungen zum Einsatz der Waffe getroffen haben könnte. Sinngemäss sagt die Rechtsprechung, dass Führen unterscheidet sich vom Transport durch die Vorbereitung der Einsatzbereitschaft, gegenüber dem Lagerzustand von Schusswaffen. Es Grüessli Alex
Jetzt hab ich es verstanden. Bei dieser Regelung bei uns mit dem Zugriffsbereit will ich fairerweise aber die Politik in Schutz nehmen. Diese Vorschrift entstand wegen einiger Probleme damit und einem durchaus relevanten Missbrauch. Ich hatte mich in einem früheren Video mal falsch ausgedrückt, es war vor allem in den 80er und 90er Jahren, als es Probleme damit gab, dass Sportwaffen regelmäßig zur Selbstverteidigung geführt wurden. Und damals hat man leider auch wenig dagegen unternommen, dass Rockern usw. WBKs ausgestellt wurden. @@OutdoorimSeeland
Sehr interessant. Bei uns in der Schweiz darf sich beim Transport von Waffen weder Munition in der Waffe, noch in den Magazinen befinden. Widerhandlungen werden mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft.
300-400 Franken scheint so ein Regelsatz für viele kleine Straftaten in der Schweiz zu sein, kann das sein? Ich hab neulich auch mitbekommen, dass jemand für einen illegal geführten Schlagstock 400 Franken bezahlen musste.
@@tactical-dad Ich denke das fällt in etwa die selbe kategorie wie das führen einer geladenen schusswaffe, da ein schlagstock der selben bewilligung wie eine reguläre pistole bedarf. eventuell ist die strafe für das führen des schlagstocks um 100 franken höher als wenn man beim transport einer schusswaffe vergisst ein Magazin zu entladen. Aber nagel mich nicht fest, bin kein Experte des Bussenkatalogs. 😅
Ich habe genau zu diesem Unwissen schon erlebt: Hinweisgeber, die meinen, dass ein Airsoft-Magazin(!) nach dem Spieltag nur komplett BB-frei, also alle Geschosskugeln raus aus den Mags, verpackt werden dürften.
Danke für das Video. Meiner Meinung nach sollten viel mehr Waffenbesitzer sich mal selbst mit dem Waffengesetz auseinandersetzen, anstatt blind irgendwelchen „alten Hasen“, die ja schon wissen, wovon sie reden glauben, schenken. Ich habe schon so viele Diskussionen geführt, bei denen einen die Leute selbst, nachdem man die Stellen im Gesetz online rausgesucht hat, immer noch skeptisch anschauen und so etwas sagen wie „Eih, der Willi hat aber doch immer gesagt, das…“ Ahhh...! Und ja, mit dem Thema haben sie bei mir einen Nerv getroffen ;-)
Ich lach mich gerade schlapp, das ist mir auch schon öfter passiert. Da sollte man sich wirklich mal Gedanken drum machen, warum viele so reagieren. Die Schlimmsten waren bei mir die Munitionssammler. Wenn ich welchen davon erklärt und anhand des WaffG bewiesen habe, dass die Patrone XY verboten ist kam immer "Aber der Willi kennt sich damit aus und meint das ist erlaubt".
Waffen und Passende Mun getrennt Transportieren z.b.Gewehr Cal. 308 im Koffer mit Pistolen Mun 9Para geht auch oder umgekehrt gilt, gilt nicht bei kk Waffen Gewehr und Pistole dann getrennte Behältnisse
Interessantes Video! Man kennt seine Pappenheimer, die immer alles bis aufs letzte Ausnutzen. Manchmal ist es eben klüger etwas vorbeugend zu agieren, um potentiellen Konfliktpunkten vorzubeugen. Warum man unbedingt seine Magazine beim sportlichen schießen vorladen muss, ist mir unklar. Bei uns auf dem Stand gibt es die ganz klare Anweisung, dass Schusswaffe, sowie Magazine zu beginn des Schießbetriebs leer zu sein haben.
Rs gibt selbst Diskussion darüber ,ob ein leeres Magazin in einer Waffe verschlossen transportiert werden darf. Es könnte ja geladen sein. Selbst beim Kauf beim Händler ist das Magazin in der Waffe.
Gerade bei Jägern ist es doch durchaus üblich, das volle Magazin in der Jackentasche zu transportieren. Mache ich selbst auch so. Aber gut, wir dürfen auf dem Weg ins Revier ja auch die Waffe zugriffsbereit führen. Das mache ich zwar nicht, aber rechtlich wäre es nicht zu beanstanden.
Mache ich auch so. Beim Nachtansitz fange ich nicht an, im Dunkeln auf der Kanzel das Magazin zu bestücken. Im Revier führe ich ja auch bereits unterladen. Es gibt keinen Grund, das Magazin erst draußen im Feld und Flur zu laden.
Was hast Du für eine Waffe? Selbst eine R93 oder den 98er schaffe ich mit geschlossenen Augen problemlos zu entladen. Alles andere geht dagegen noch leichter...@@yingyang1703
Ich hab meinen Koffer so eingerichtet dass die Läufe der beiden Waffen immer in die gleiche Richtung zeigen, und die Seite außen am Koffer markiert. Manche Schießplätze sehen es lieber wenn die Läufe gleich in sichere Richtung zeigen wenn man den Koffer öffnet.
Das ist sicher die smarteste Variante. Du kannst im Koffer aber auch in beliebiger Richtung die Waffen haben (Disclaimer: Stimmt so für meinen Verband/LV, ggf. kann dein Verband anderes vorschreiben!), wenn du das Behältnis so drehst, dass jede der 2 Waffen, die du entnimmst, dabei in Richtung Kugelfang oder sichere Richtung in der Safety zeigt, wenn du sie anfasst (d.h. du drehst den Koffer um 180 Grad nachdem du Waffe 1 entnommen hast). Das im Stress zu vergessen, ist bei Waffenkontrolle bei Wettkämpfen ein Klassiker, um gleich wieder nach Haus gehen zu dürfen.
...wenn man dort solche Angst vor dem eigenen Sportgerät hat (und zudem alle Schützen noch für Deppen hält), sollte man vielleicht keinen Schießstand betreiben.....
Ich hab da leider immer ein ziemliches Chaos in dem Koffer. So wirklich gut ist er für meine Zwecke auch gar nicht geeignet. Weil oft steckt ich da einfach jede Menge Kurzwaffen rein, die ich ausprobieren will und die liegen da dann kreuz und quer drin rum. Gut geschützt sind die so auch nicht.
jetzt mal butte bei die Fische... ich bin die letzten 20 Jahre nich angehalten worden zu irgendwelchen Kontrollen, geschweige denn wollte jemand IN meine Taschen/Rucksack schaun welche hinter dem Fahrersitz stehen (verdachtsunabhängig darf Polizie das nicht soweit ich weiß). Ich tu mich ehrlich schwer bei der Vorstellung wie jemals jemand in freier Wildbahn in oben skizzierten Erklärungsnotstand kommt. Kann ich mir 'verdachtsunabhängig' beim besten Willen nicht vorstellen. Kannst du da evtl. mal ein ein paar Worte zu sagen?
Du vielleicht nicht, aber ich und viele Andere wurden bereits kontrolliert. Und als Sachverständiger habe ich regelmäßig mit genau den WBK Inhabern zu tun, die dachten dass sie eh nicht kontrolliert werden... Ich habe daher wohl eine etwas andere Sicht auf die Dinge.
Und die Sauerei ist halt, selbst wenn man sich ans Gesetz hält und im Recht ist, kann es trotzdem negativ ausgelegt werden. Hätte das auch schon mit bekannten im Pkw Bereich...alles eingetragen und wenn der Beamte Zweifel daran hat (möchte jetzt keine Absicht Unterstellen,kann auch Unwissenheit sein) wird die Kiste vor Ort still gelegt...und man kann erst Mal sehen wie man weg kommt. Und gibt nicht mal ein Entschuldigung nachdem es heißt "alles gut"
@tactical-dad ich bin noch nie auf dem Weg zum Schießstand oder zum Wettkampf kontrolliert worden. Einmal auf dem Rückweg vom Ansitz (Gewehr offen und entladen auf der Rückbank) die Polizisten haben mir direkt geglaubt, dass ich nichts getrunken habe und haben mich direkt weiter fahren lassen. Hatte das Gefühl, dass sie gar keine Lust hatten eine Waffenkontrolle mit all den Fallstricken durchzuführen ;-) Wenn du mit soetwas zu tun hast, könntest du vielleicht mal ein Video machen wie eine Polizeikontrolle mit Waffen im Auto ablaufen sollte. Öffne ich die Tasche, bzw. den Verschluss der Waffe oder macht das der Beamte usw. Würde mich mal interessieren. Ansonsten Danke für deine sachlichen Videos🫡
Wichtig ist aber auch, dass ich ausdrücklich nicht von mir behaupte immer Recht zu haben. Jeder hat halt seine Sichtweise und ich versuche halt meine hier zu beleuchten. Wenn da sachliche Kritik kommt, bin ich immer froh. @@tangomike1306
Früher wurde gerne in der Sachkundeschulung gesagt: Waffe und Munition getrennt, verschlossen. Das wurde so interpretiert, dass Waffe und Munition nicht im selben Fach des Koffers/der Tasche transportiert werden darf, obwohl das WaffG das so nicht aussagt/vorgibt.
Munition ist eigentlich nur Gefahrgut...sie sollte halt nicht IN der Waffe sein, egal wie. Rein rechtlich ist das Magazin der Pappschachtel gleichgestellt.
Was habt ihr eigentlich für Aufsichten? Die sollen für Sicherheit auf dem Schießstand sorgen aber es geht doch niemanden etwas an wie ich meine Waffe transportiere. Bei uns ist das auch so
Entschuldige, den Smiley hatte ich ich wohl "überlesen". Es ist ja völlig legitim und auch sinnvoll aktuelle Themen aufzugreifen. Ich habe halt immer so viele Ideen im Hinterkopf, dass ich mich da nicht anstecken lassen mag. Ich glaube ich widme mich jetzt gleich noch der Erbschaft die ich übernommen habe. Da sind zwei Waffen dabei, die mir noch ein paar technische Rätsel aufgeben. Und dann... ich könnte eigentlich noch schnell ne Umfrage für das morgige Video starten.... mal sehen. @@1wasserbitte255
Ich habe gelernt .weder der Polizist noch ich dürfen den Koffer bei einer Polizeikontrolle öffnen. Da ich den Koffer nur zu Hause und auf dem Schießstand öffnen darf.
Sobald ich den Koffer öffne ist die Waffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit und ich begehe ein Straftat. Richtig? Daraus folgt ich darf dem Polizist nicht folgeleisten.
Meine (jagdliche) Schießaufsicht behauptet bis heute, dass sogar das transportieren von geladenen Magazinen oder Ladestreifen verboten ist, selbst wenn man diese in einem separatem Behältnis trägt. Diese Diskussion habe ich dreimal verloren. Warum verloren? Na, einfach: Er ist die Aufsicht und ich bin es nicht.
Meist kann man derartige Diskussionen ganz schnell beenden, in dem man fragt wo das steht? Eines können diese ganzen Vereinsmeier-Schlaumeier nämlich nicht: Das WaffG lesen
Erst vor ein paar Tagen meinte hier in den Kommentaren jemand, auf meinen Vorhalt seiner falschen Aussage, "Wie lange ich denn schon eine WBK hätte?". Es ist schon kurios, wie derartige Menschen nie gelernt haben, dass man sich in seinem Leben seine eigenen Äußerungen auch verantworten muss. @@gesamtszenario
Wenn man etwas illegales vorhat den interessiert das sowieso nicht in Deutschland meint man immer alles überregulieren zu müssen. Wenn das in einem Koffer ist sollte es eigentlich egal sein. Genau wie Paragraph 1 der Strassenverkehrsordnung damit kann man alles rechtfertigen oder wie bei der Zuverlässigkeit im Waffengesetz. Gelade Waffen transportiert man sowieso nicht.
Mir ergibt sich auch nicht der Sinn nach einem geladenen Magazin im Tresor oder im Auto auf dem Weg zum Schießstand oder Turnier. Das ist dieses: "Ja, ich darf das, also mache ich das!" - Gerede. Leute, Magazin leer lassen, keine Probleme oder sinnlose Diskussionen.
Sehr viele Sportschützen und Jäger haben ihre Waffen zur Selbstverteidigung erworben, müssen sich aber durch die einzig möglichen anerkannten Bedürfnisse alles irgendwie "zurecht lügen".
@@tactical-dad Wir sind hier nicht in den USA, hier muss sich eigentlich niemand verteidigen. Vor allem, wogegen müssen sich Jäger denn verteidigen? Wie viele Taten wurden denn mit richtigen scharfen Waffen verübt in den letzten Jahren!? Ich habe meine Waffe wegen der sportlichen und technischen Interesse und nicht um mich zu verteidigen. Bis ich den Tresor aufhabe, ist die Wohnung eh leergeräumt. Es macht also wenig Sinn, sich eine Waffe zu Verteidigungszwecken zuzulegen.
Das würde nicht nur die sofortige Sicherstellung der Waffen nach sich ziehen, sondern auch die gesamte Zuverlässigkeit (zu Recht) in Frage stellen. Ich hab hier ausführlich belegt, dass der Koffer zu öffnen ist. Das ist kein Graubereich, das ist eine Pflicht.
@@tactical-dad Nach Gesetz darf ich die Waffe nur zum bedürfnisumfassenden Zweck aus dem Koffer nehmen. Dazu gehört Kontrolle durch die Polizei nicht. Den vorgeschrieben, nicht zugriffsbereiten Transport können sie so kontrollieren. Um die Trennung von Waffe und Munition zu kontrollieren, muss der Koffer aufgemacht werden. Entweder sie öffnen ihn selber (mit Gewalt, ich darf ja die Kombination nicht verraten) oder der Koffer bleibt zu und sie begleiten mich dorthin wo ich öffnen darf.
Waffenrecht ist eher nicht mein Thema(Arbeitsrecht eher)...aber Gesetzestexte geben oft nicht viel her und machen leider nur im Kontext mit anderen Gesetzen Sinn. Wer wirklich wissen will, was in dem Gesetz steht der kauft sich den Kommentar dazu. Alles andere ist nicht ratsam, wenn es wichtig ist. Da schauen auch die Anwälte und Richter rein.
Ja sowas macht man ja auch nicht die Magazine kann man auf dem Schieß Stand laden wenn es angebracht ist ,das selbe auch mit Speedloadern für Revolver... Und mein Opa hatt im 2 ten Welt Krieg sein Enfield Gewehr immer im geladen Zustand geführt als er noch in Bergen Belsen gekämpft hat und auch sein Revolver... Ja und viele Jahre später als ich noch ein Knirps war und wir mit dem Fahrrad zur Jagd gefahren sind hatt er sein Drilling mitgenommen und das hatt er immer geladen wenn wir auf dem Hochsitz waren.. Er hatte die Patronen immer in so nem kleinen Leder Etui 2 mal Schrot und 3 Büchsenpatronen Wir hatten aber mit dem Fernglas viel mer Spaß und schöne Erinnerungen;*) Wenn man mal ein Eichhörnchen gesehen hat oder ein Specht;*) Super Viedeo weiter so;*) Kenne mich jetzt aber nicht so aus mit Britischen Jagdscheinen und Deutschen Jagdscheinen und dem zusammen hang was zb. Sonderregelung für Britische Militärs und Onkel aus England will in Deutschland Jagen und Opa nach dem Krieg in Deutschland geblieben und Deutschen Pass usw. Onkel bei der Britischen Armee und Britischen Jagdscheinen.... Naja ist bestimmt auch kompliziert sowas keine Ahnung wie das heute aussieht mit egal wo man her kommt und ein Deutschen Pass hat und ein Jagdscheinen will... Gibt ja auch Polizisten die ihren Ursprung von anderen Ländern haben und Deutsch sind und auch für ihre Dienst Waffe einen Waffenschein haben...
Bei keiner Polizeikotrolle darf der Polizist in einen Koffer sehen!!!!! Man mach diesen darüber auch keine Angaben was im Koffer ist, das geht die nichts an. Was für eine blöde Aussage.
Such doch mal das Polizeigesetz deines Bundeslandes raus und dort den Paragraph oder Artikel "Durchsuchung von Personen und Sachen". Wenn Du den gelesen hast, nehme ich die Entschuldigung von Dir entgegen.
@@tactical-dad OK, Kein Poizist darf bei einer Verkerskontrolle ohne drigenden Tatverdacht eine Durchsuchung veranlassen. Erlaubt sind nur Verbandskasten und Warndreieck, sowie Führerschein und Fahrzeigschein. Kannst du einfach Googeln. Ich nehme auch gerne die Entschuldigung von dir entgegen. Wie kommst du darauf dass die Polizei dich durchsuchen darf? Wir sind hier in Deutschland.
Dazu habe ich bereits ein Video gemacht. Die dauernde Behauptung, dass man den Koffer nicht selber öffnen darf entbehrt jeder Grundlage und ist ein Myhtos. @@asusy2772
Ich sprach von einer "Polizeikontrolle", wo habe ich "Verkehrskontrolle" gesagt? Kennst Du den Unterschied? Soll ich Dir noch mehr Rechtsgrundllagen aufführen? Aber weißt Du was, ich empfehle Dir, dass Du dir einen anderen UA-cam Kanal suchst. @@norberternst1366
Richtige Einstellung. Etwas mehr "Sicherheitsabstand" kostet nichts und man kommt kaum in eine unklare Situatione.
Sehr gutes Video! Zu den Oberschlaubergern: Ich habe schon Sachkundeausbilder im DSB erlebt, die der Ansicht waren, die Legaldefinitionen in Anlage 1 des WaffG wären falsch. Bei einem solchem Maß an juristischer Unkenntnis hilft dann leider auch kein Zettel im Waffenkoffer mehr.
Das lustige ist, selbst wenn die falsch wäre, ist es immer noch das Gesetz. Das steht über Verordnungen, Auslegungen usw.
@@tactical-dadEine Legaldefinition kann an sich ja kaum falsch sein. Lediglich wenn sie im Widerspruch zu einer anderen stünde, wäre sie formal fehlerhaft. Ansonsten kann ich im Rahmen des Gesetzes XYZ legal definieren, dass die menschliche Hand rund ist. Und auch wenn jeder nur halbwegs mathematisch interessierte Mensch verzweifelt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wurde, wäre die menschliche Hand dann eben rund IM SINNE DES GESETZES XYZ.
Insofern gibt es im Rahmen des WaffG zwar verwirrende Legaldefinitionen (Wechselsystem vs Wechsel-/Austauschlauf), aber sie sind damit eben noch lange nicht falsch. Und in einem anderen Gesetz kann derselbe Begriff auch durchaus anders definiert sein (Waffe i.S.d. WaffG vs. Waffe i.S.d. StGB).
Deshalb ist es zB für die Betrachtung, ob eine Schießübung gegen § 7 Abs 1 Punkt 3 AWaffV verstößt auch völlig unerheblich, welchen Unterschied in der Leichtathletik oder in irgendwelchen lokalen Dialekten zwischen "Laufen" und "Gehen" gemacht wird. Einzig die Frage der Normenklarheit wäre ggf zu stellen.
ich war mal vor jahren im fachhandel und durfte mit ansehen wie der käufer einer dekowaffe (!) vom verkäufer angemault wurde weil er es wagte das magazin in die gleiche tasche wie die dekowaffe zu packen ....
der wahnsinn lauert überall
Ich habe den Eindruck, dass sich vor allem im Waffenrecht solche "Spezialisten" tummeln. Da will jeder Ahnung haben und sich profilieren. Dumm dabei ist halt, dass das WaffG verdammt kompliziert ist.
Im Waffenrecht sollte man einfach nix riskieren. Auch wenn man Recht bekommt, den Ärger ist es nicht wert.
So ist es. Man macht rechtlich alles richtig, die Polizei weiß bei der Kontrolle nicht 100%ig bescheid und im schlimmsten Fall braucht man einen Spezialanwalt, um aus der Sache rauszukommen!
Man sollte aber auch aufpassen dass es nicht in vorauseilendem gehorsam ausartet
@@danielpetersen4774 Seh ich grundsätzlich auch so. Nur wenn man so die Gerichtsurteile der letzten paar Jahre verfolgt und was sich die Richter so zusammenreinem dann bleibt einem nur übrig alles 1000%ig zu machen.
@@carabo33 ich halte mich penibel an alle Gesetze. Trotzdem muss man die Kirche im Dorf lassen.
@@danielpetersen4774Das auch, ist manchmal aber dann nicht einfach.
Exakt! 👍 Viele laden die Magazine vor, um (teure) Zeit auf dem Stand zu sparen. Wenn man (gerade im Bereich IPSC) erst mal 15 Minuten lädt, ist das schlicht vergeudete Zeit. (Ich persönlich mach es nicht, weils komisch aussieht, genau wie du sagst….)
Das macht absolut Sinn. Und wie gesagt, verboten ist es ja nicht. Es sollte einfach nur anständig und schlüssig wirken.
Der sinnvollste Kompromiss wäre daher einfach, falls man die Magazine Zuhause laden will, dass man sie im befüllten Zustand einfach getrennt von der Waffe transportiert. So verliert man auf dem Schießstand keine Zeit und bei einer Kontrolle dürfte das auch noch anständig aussehen.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Ich hab mich vielleicht auch etwas schlecht in dem Video ausgedrückt. Mir war nicht klar wie viele das offenbar mit den geladenen Magazinen machen. Vielleicht auch weil ich selber mit IPSC nichts zu tun habe und für meine Halbautomaten das Striplula benutze, mit dem die Magazine in Sekunden voll sind. Ich verwende fast ausschließlich Ladestreifen in .223.
@@OpenGL4ever
@@tactical-dad Ja, stimmt, jetzt erinnere ich mich wieder, du hast dieses tolle Werkzeug, mit dem man ein Magazin ratz fatz befüllen kann. So eines muss ich mir auch noch kaufen.
Es gibt mittlerweile übrigens eine neuere Version, die auch die GECO Plastikladestreifen verwenden kann. Meines ist noch älter und kann nur die Metallladestreifen "abfüllen". Das Teil ist super!
@@OpenGL4ever
Danke für deinen Einsatz, Licht ins Dunkel der Paragraphendschungel zu bringen! Auch der "normale" Polizeibeamte kann da ja gar nicht mehr durchblicken, vor allem weil die Kollegen damit bestimmt kaum Berührungspunkte in der Praxis haben.
Schön auch, wie du den Unterschied zwischen "Erlaubt" und "Praktisch sinnhaltig" so umfassend herausarbeitest.
Danke Dir, das freut mich.
Tolles Video schön verständlich !! Dad wieder mal alles auf den Punkt gebracht .PERFEKT vielen Dank
Vielen Dank für das große Lob, das ehrt mich sehr!
Ich verstehe nicht, wieso es einen schlechten Eindruck macht, eine Waffe mit separaten, geladenen Magazinen im Waffenkoffer zu transportieren,
wenn es doch legal und somit unbedenklich ist.
Klar es kostet Zeit und Nerven, wenn der Polizist schlecht informiert ist, aber dann wird die Kontrolle wahrscheinlich eh länger dauern und unangenehm sein. So wenigstens mit Lerneffekt für den Cop...
Das wirst Du dann merken. Ein Bekannter von mir wurde neulich an der Grenzen wegen so was aufgehalten. Wenn man Dir dann erklärt, dass deine Waffen 200km weit weg von Zuhause sichergestellt werden wird dir klar werden, dass man den ganzen Ärger auch hätte vermeiden könnnen. Einem Freund von mir wurden wegen so was nicht nur die Waffen sichergestellt, sondern auch Strafverfahren eingeleitet. Da ist das nebensächlich wie schnell das eingstellt wird, es ist ein Haufen Ärger.
Genau das wollte ich schon immer genauer erklärt wissen. Guter Beitrag
Freut mich, danke!
Es freut mich immer wieder sehr, wenn ich mit Kollegen im SV oder Freunden über den Waffentransport spreche und dabei merke, dass das Gerücht, die Munition komplett in separaten Behältnissen transportieren zu müssen immer seltener vertreten wird. Dennoch kenne ich nach wie vor viele Waffenbesitzer, die lieber die extra sichere Methode wählen und ihre Munition in einem extra Koffer transportieren. Ich finde es zwar unsinnig aber verstehe schon, dass es schwierig ist, sich von einem System zu trennen, das man schon seit Jahren so Praktiziert. (habe das anfangs auch so gemacht)
Wie sieht es bitte aus, wenn die geladenen Magazine in einem separaten und abgeschlossenen Fach der Range Bag sind? Oder in einem anderen verschlossenen Behälter (Mun Kiste)? Vom Gesetz her erlaubt, warum sollte sich die Polizei daran stören? Wenn ich zu einem BDS Wettkampf fahre wie zum Beispiel Mehrdistanz, dann brauche ich vier Magazine. Sie zu Hause vorzuladen ist seitens BDS erlaubt und spart Stress auf dem Wettkampf. Danke für eine Rückmeldung.
Dann sollte das ja kein Thema sein. Ist dann ja "getrennt" von der Waffe, wenn die in unterschiedlichen Behältern transportiert werden.
Hab ich doch erklärt. Du darfst es, es sieht aber blöd aus und einige Polizisten könnten denken, dass es verboten ist. Wüsstest Du bei einer abendlichen Kontrolle, wo genau im WaffG steht, dass Du das darfst? (um es der Polizei zu blegen)
@@tactical-dadIch verstehe. Man geht natürlich davon aus, dass die Beamten genauso im Thema sind. Um Stress zu vermeiden (da wird einem abends auch der ausgedruckte Gesetzestext nicht helfen), erst auf der Schießbahn laden.
Das ist ein weit verbreitetr Irrtum unter WBK Inhabern, mit dem waffenrechtlichen Wissen von Polizisten. Die sind alle erheblich (!) besser im Waffenrecht ausgebildet als es in einer Waffensachkunde vermittelt wird. Aber das WaffG ist nur eines von unzähligen strafrechtlichen Nebengesetzen. Da hat das Aufenthaltsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Straßenverkehrszulassungsordnung und etwa 20 weitere Gesetze einen wesentlich größeren Stellenwert.
@@TheTribun75
@@tactical-dades sieht nur blöd aus wenn man das so wie du machst in deinem Koffer. Ist auch blöd wenn man in der Safty Area dann die Waffe auspackt. In einem anderen Fach vom Rangebag oder gar anderem Behältnis sieht da garnix blöd aus. Der Polizist wird es bei einer Kontrolle, die ja mehr als unwahrscheinlich ist, noch nicht mal sehen.
Hey Tatical Dad, Darf eine 9 × 19 mm 7N21 (russische Laborierung) in einer 9 mm x 19 Pistolen verschossen werden? Hat einen Hartkern und eine stärkere Ladung. Danke für die Info
Entschuldige, aber ich beantworte aus Prinzip keine waffenrechtlichen Fragen mehr. Davon erreichen mich täglich mehr als 10, bei einem Hobbyblog. Wenn ich das weiter machen würde, hätte ich keine Freizeit mehr und hätte ich vier Wochen keine Lust mehr zum Bloggen. Jede seriöse Antwort bedarf eine Recherche und ist zeitaufwendig und für diese 10 Fragen bräuchte ich dann mindestens jeden Tag zwei Stunden. Das funktioniert einfach nicht.
Die darfst du in der BRD nicht einmal besitzen!!!
Hallo Dad, finde deine Videos wirklich klasse! Ruhig, rational und sehr informativ. Gerade die letzten Videos zum Transport finde ich sehr spannend und überaus gelungen. Ein interessantes Thema könnte auch noch sein wie man damit umgehen kann, wenn man länger mit einer Waffe „auf Reisen“ ist und kein wesentliches Teil bei der Verwahrung, beispielsweise in einem Hotelzimmer, entnehmen und bei sich führen kann. (zum Beispiel bei einer „normalen“ Bockflinte, die ganze Zeit das Laufbündel mit sich herumtragen ist nicht so toll) Liebe Grüße
Vielen Dank, das freut mich. Nach dem letzten Video hat sich das jetzt ja irgendwie angeboten. Da stellt sich die Frage, ob ich gleich noch eines über "im Umfang des Bedürfnisses" mache. Aber irgendwie hab ich da gerade keine Lust dazu.... mal schauen.
Über das Reisen mit Waffen hab ich auf dem Blog schon mal was geschrieben. Aber rückblickend muss ich da leider sagen, dass das viel zu sehr den Fokus auf dem Waffenschein hat. Und die klassischen Fragen von Schützen und Jägern da kaum von mir behandelt wurden. Ich will Dir da nichts versprechen. Aktuell beschäftige ich mich wieder mit Nachtsichttechnik. Und bereits fertig sind Videos über Schreckschusswaffen, "Notwehrpistolen" und Schutzwesten. Was als nächstes kommt....?
www.tactical-dad.com/waffen/scharfe-waffen/mit-waffen-reisen/
@@tactical-dad Ja das dachte ich mir auch :) In Kombination mit „im Umfang des Bedürfnisses“ wäre thematisch natürlich passend.
Aber soll ja auch alles Spaß machen. Ich freu mich auf jeden Fall wenn irgendwann mal was dazu kommen sollte.
Den Blog Artikel werde ich mir auf jeden Fall mal zu Gemüte führen :)
Mach weiter so! Tolle Videos zu allen Themenbereichen!
Liebe Grüße
@@maxbatzi3883 Vielen Dank, das ehrt mich!
Die Informationen waren sehr gut von Ihnen
Vielen Dank, das freut mich
Muß ich bei einer Verkehrskontroll den Waffenkoffer oder das Gewehrfutteral öffnen?
Die Antwort darauf findest Du hier: ua-cam.com/video/Uq5MA7y9l9s/v-deo.html
muss die Munition in der Verkaufsverpackung transportiert werden? Dürfen die auch lose im Koffer transportiert werden?
Die dürfen auch lose sein.
Ich lade selbst und benutz Zip Loc Beutel
Vielen Dank für das Video und die Klarstellung!
"Viel hilft viel" kann auch hier helfen und Missverständnisse und Fehlinterpretationen vermeiden. Zusätzlich Behältnisse, Schlösser, o.ä. zeigen einmal mehr an, dass man nicht beabsichtigt, die Waffe zum Selbstschutz zu führen, bzw. für die "Zombieapokalypse" ausgestattet zu sein.
Wichtig wäre noch, dass wenn man die Packung Munition in der Jacke hat, auch die Erwerbsberechtigung mit sich führt.
Deine Erklärungen sind sehr leicht zu verstehen.,
Dankeschön.,,
Danke, freut mich
ich lade zuhause aber transportiere im extra Fach mit extra Schloss. da ich viel schieße, schieße ich auf dem Stand und lade dort nicht.
Munition im Magazin (bzw Speedloader) ist ein wirklich leidiges Thema. Letztendlich wird es da auf die Begründung im Einzelfall ankommen. Zum normalen Training besteht dafür sicher keine Veranlassung, aber auf Wettbewerben sieht man es häufig. Grade wenn man eng getaktet mehrere Disziplinen schießt und dazwischen eventuell noch einen RO Dienst hat ist das schon sinnvoll um den Betrieb nicht auf zu halten, vor allem im PPC1500 oder IPSC mit entsprechend hohem Verbrauch.
Ich zahle pro Stunde auf dem Schießsstand, warum sollte ich da Zeit fürs laden verschenken?
Wenn ich ins Revier fahre, habe ich auch immer geladene Magazine dabei. Ich lade doch nicht im Revier die Murmeln.
Frage. Weißt du, ob Magazin-Koppler für AR- oder SP5 juristisch in Ordnung sind? Sollte ja eigentlich kein Problem sein da sich die Kapazität nicht verändert. Danke
Die rechtlichen Einschränkungen beziehen sich nur auf den Magazinkörper. Wenn Du 2x 10er Magazine verbindest, ist das erlaubt
Ja vielen Dank 👍
Super erklärt, vielen Dank!
Danke
Hallo...
ja genau darauf wollte ich bei meiner Frage hinaus... alles beantwortet... Besten Dank und Gruß!
Das freut mich.
Beste Erklärung 👍🏻
Danke
Sehr gerne!
Gucke das Video aus gegebenem Anlass. Auf dem Stand noch die Diskussion ausgelöst ob Munition getrennt transportiert werden muss. Die Standaufsicht hat hat mich belehrt ich soll es doch getrennt transportieren, prompt sagte noch jemand das er geladene Magazine im Koffer hat, wir hatten also alles anwesend. Ich hatte einen Neuschützen dabei und macht einen super Eindruck wenn 3 Schützen sich gegenseitig widersprechen. Ich hoffe sehr auf den VDB und auf ein neues Gesetz was regelt und nicht verunsichert. Danke für dein Engagement.
Sehr gerne.
Danke für dein Video! So viele Leute haben das nach wie vor nicht kapiert, dass man die Munition im gleichen Behältnis wie die Waffe transportieren darf. Nicht in die Waffe eingesetzt ist hier das Thema. Hab sogar schon Fachhändler und BüMas kennen gelernt, die das nicht umrissen hatten. Magazine vorab nicht zu laden, dürfte dem gesunden Menschenverstand einleuchten... auch wenn es de facto erlaubt ist.
Gerne.
Danke für das tolle Video. Ich persönlich trenne Munition und Waffen immer bis ich vor der Scheibe stehe. Für mich ist das ein zusätzlicher Aufwand, da ich das beruflich mache und es wäre sehr bequem wenn ich die zugehörige Munition einfach zur Kundenwaffe ins Futteral legen würde. Stattdessen „freuen“ sich die Kunden wenn ich ihren Namen und Zusätzliches mit meinem Edding auf ihre Mun-Schachtel gekritzelt habe.
So fahre ich mit vielen Waffenkoffern und einem großen Koffer mit Munition zum Schießstand.
Ich mache das für mich, weil es sich für mich richtig anfühlt.
Nach vielen Jahren ist es für mich zur zweiten Natur geworden und Kunden sagten mir dass sie andere Kunden an dem Hieroglyphen auf der Mun-Schachtel erkannt haben 🙄.
Aus Sicherheitsgründen würd ich dir empfehlen die Muni in einem 2ten Fahrzeug zu transportieren! Aber dann auch nicht zu dicht hintereinander fahren!
Sehr gut erklärt, danke für das Video.
Nur bei einem Punkt muss man extrem aufpassen.
Öffnet in einer Polizeikontrolle niemals euren Waffenkoffer.
Wenn der Beamte dies von euch fordert sagt ihm, ihr werdet den Koffer nur bei euch zu Hause, im Schützenverein oder auf seiner Dienststelle öffnen.
Wenn er einen Blick reinwerfen will dann nur an einem der genannten Orte.
Macht ihr den Koffer einfach am Straßenrand bzw. Parkplatz etc. auf wird es sehr sehr unschön
Das ist ein Mythos und er ist zu 100% falsch:
ua-cam.com/video/Uq5MA7y9l9s/v-deo.html
Gesetz ist Gesetz - Sportordnung und Ausschreibungen der jeweiligen Verbände und Meisterschaften können entsprechende Einschränkungen haben.
Jäger auf dem Schießstand sind auch ggf. gesondert zu beachten-
Weitere Einschränkungen kann der Schießstättenbetreiber durch Aushang machen.
Nicht nur Gesetze sind zu beachten. Und zuvor geladene Mags in der Tasche kann zur Folge haben, dass man gleich wieder einpacken und den Stand verlassen darf, sobald man die Tasche geöffnet hat.
Aber die kleine Schulung hier hat ja nix gekost - dann darf man auch nicht zu viel erwarten.
Die Gesetzeslage wurde zumindest richtig erklärt. Daran gibt es nichts zu bemängeln.
Du darfst es gerne selber machen und umfangreich die Sportordnungen aller Verbände in deinen eigenen Videos ausführen. Mir geht es um das Gesetz und nicht um selber gebastelte Regeln.
Danke. 🙏
Sehr gerne!
Die „Aufsicht“ hast du schon ein wenig gefressen? ☺️
Ich schieße aber auch gerne da, wo ich selber Aufsicht sein kann.
Ich hab ja nichts gegen Aufsichten, was soll ich gegen Aufsichten haben. Aber es ist halt einfach Fakt, dass sich in den kleinen örtlichen DSB Vereinen die geballte Unfähigkeit und Wichtigtuerei ansammelt. Als ein Freund von mir vor etwa 20 Jahren mit einer Beretta 92 mit Schalldämpfer mal wo als Gastschütze geschossen hat, haben die einfach die Polizei gerufen, anstatt ihn einfach mal nach seiner Erlaubnis zu fragen.
@@tactical-dad *hust* Ich bin in so einem kleinen DSB Verein. :) Aber bei uns auf den Ständen wird geschaut und erstmal geredet wenn etwas unklar ist. Haben auch immer mal wieder Jäger da, da ist ja sowieso vieles anders wie in der Sportordnung. Und dann wird entsprechend gehandelt (oder eben nicht).
Bei uns gibt es nur ein absolutes KO Kriterium, das ist wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Und da versteht dann auch keine Aufsicht Spaß und das ist gut so.
@@tactical-dad Der "verbotene" Schalldämpfer ist als Mythos aber auch nicht tot zu kriegen! Ich kenne die Gesetzeslage von vor 20 Jahren nicht, aber heutzutage würde ich als Teilzeit-Aufsicht nur mal schauen, ob das Ding eingetragen ist und freundlich fragen, ob ich auch mal darf. Je nach Verein und/oder Schießstätte sind die Aufsichten leider Gottes oft zu so "Alte Herren"-Versorgungsposten geworden oder sie ziehen Möchtegern-Oberschießdirektoren an...
laut gesetz reicht die "umverpackung" ,also original verkaufgebinde=schachtel, zum muni transport aus. das dürfte auch für die käuflich erwerbbaren plastikboxen gelten.die sind ja mit deckel und klip zum verschliessen. und wie elmsfeuer das schon sagt: in der aktuellen situation ist man besser dran wenn man auf "idiotensicher" geht. gutes video in der üblichen hohen qualität👍
Vielen Dank.
Gutes und interessantes Video. Eine Frage hätte ich. Wie sieht es mit aufmunitionierten Magazinen im Waffenschrank aus! Waffenschrank Klasse 1.
Da ist es genau gleich, es ist erlaubt, aber es wirkt bei einer Kontrolle gar nicht gut. Aber eine Aufbewahrungskontrolle ist keine Befugnis zur Duchsuchung. Wenn Du in deinem Schrank einer Schachtel hast mit der Aufschrift "Sexhefte", dürfen die Kontrolleure da nicht rein schauen.
@@tactical-dad Danke für die Info. Ich hab auch nur Glock Magazine aufmunitioniert. Die Federn dadrin sind furchtbar hart, da hab ich immer Probleme die Munition reinzubekommen auf dem Schießstand. Ich hoffe, dadurch leiern die etwas aus... Der Tipp mit der Schachtel und den Sexheften ist cool ...
Ich hatte mal überlegt ein Video zu machen, über dumme Sprüche die man bei einer Aufbewahrungskontrolle los werden kann usw. Aber ich kenne so viele richtig tolle SBs bei den Waffenbehörden, da hätte ich ein schlechtes Gewissen und es wäre einfach nicht angemessen. Die wirklich miesen und hinterhältigen SBs und Kontrolleure sind wirklich wenige.
@@josefhein1775
@@josefhein1775 Hol dir einen MagLula Schnellader, damit geht das Laden schneller, besser und ohne Schrammen an den Fingern. Die Federn absichtlich auszuleiern ist eigentlich nicht so toll. Die Federn sind normalerweise schon auf die Waffe abgestimmt und es wird einen Grund haben, wenn die ein bisschen straffer sind.
Danke für die Info Grüsse Pirmin
Viele Grüße
@@tactical-dad Danke dir
Das hätte den Rahmen dieses guten Erklärstücks gesprengt, aber zusätzlich zum gesetzlich erlaubten (oder verbotenen) sollte der Schütze auch im Hinterkopf haben, welche Regularien am Ziel seiner Fahrt zu beachten sind, insbesondere wenn es zu einem Wettkampf geht (und man vorher nicht noch einmal an die Waffe rankommt). Wenn man bei der Waffenkontrolle (Wettkampf, nicht Polizei) dann mit Pufferpatrone in der LW, vorgeladenen Magazinen oder leerem Magazin in der Waffe aufkreuzt, kann von freundlicher Erinnerung bis DQ alles drin sein. Es kann natürlich auch erlaubt sein, ich kenne ja weiß Gott nicht alle Disziplinen oder Verbände.. aber man sollte sich vorher informieren.
Super erklärt, vielen Dank für die Mühe 😁👍🏻
Sehr gerne 😊
Wo bekommt man den Patch?
Auf der next-guneration Seite kannst Du bei "Merch" das Bestellformular runterladen.
Wenn man einen Stand mieten muss und viel schießt, ist es einfach Zeit und Geldverschwendung wenn ich die Magazine erst auf dem Stand befülle! Man kann die Magazine ja dann separat in einer anderen Tasche haben. Dann sieht es auch nicht so doof aus wie bei deinem Koffer.
Da gebe ich Dir völlig Recht. Dann macht das durchaus Sinn.
Und wenn die vollen Magazine im Koffer rum kullern muss auch nicht sein. Man sollte auch an seine Gesundheit denken...mit zwei halb schweren Koffern läuft es sich angenehmer wie mit einem schweren.
Wie sieht es denn mit Ladestreifen aus? :-🧐) Zb. Im Gewehrfutteral liegen die Murmeln in Ladestreifen eingesetzt dabei...:-) Beim Führen muss man ja durchaus zwischen Lang- und Kurzwaffe unterscheiden.
Ladestreifen sind genau so erlaubt wie geladene Magazine.
@@tactical-dad Also will heißen, Gewehrfutteral auf der Rückbank + volle Ladestreifen im Futteral sind rechtlich nicht zu beanstanden, weil zugriffsbereit ist eine Langewaffe so ganz bestimmt mit drei Handgriffen nicht? Ich habe im übrigen einen schönen Nachbau aus Leder für die Ladestreifen für 8x57 IS. Passen jeweils 3 Stück rein. Aber die Frage bleibt, macht das einen Unterschied zwischen Lang- und Kurzwaffe. ich kann ja auch den Repetierer dabei haben mit daneben liegendem Magazin im Futteral...
@@GermanBullittich bin der Meinung, dass das WaffG da nicht nicht zwischen Lang- oder KW unterscheidet.
@@Tom-hf3jt Das könnte man meinen. Allerdings gibt es eine Differenzierung, was das Merkmal "nicht zugriffsbereit" anbelangt zwischen Kurz- und Langwaffen. Das hängt damit zusammen, dass eine Kurzwaffe viel leichter mit 3 Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, als eine Langwaffe, die im Futteral steckt.
@@GermanBullitt inwiefern geht das leichter bzw. mit weniger Handgriffen? Eine KW muss ich genauso wie eine LW laden und repetieren. Wenn ich Gleiche Ausgangsbedingungen habe (Waffe im Futteral/Tasche/Koffer) dürfte da kein Unterschied gemacht werden oder?
Da ich in der glücklichen Lage bin zum Schießstand laufen zu können, kommt die KW in ihren Koffer m. Schloß. Ein leeres Magazin steckt in der Waffe, die zwei Reservemagazine an ihrem Platz im Koffer.
Waffenkoffer, Spektiv, Stativ und Munitionschachtel kommen in einen unverschlossenen Rucksack.
So transportiere ich das Ganz auch im Auto wenn nötig.
So sollte dem WaffG genüge geleistet sein.
etwas weniger bass wäre super ......................................aber wenn der koffer verschlossen ist , dürfte es keine straftat als führen sein , da das ja wieder keinen schnellen zugriff ermöglicht ,
anders ist es bei ner "bauchtasche"
Gut erklärt...
Vielen Dank!
Ich bin dieses Jahr auf meine erste IWA gespannt. Vielleicht gibt's da Neuerungen zu diesem Thema
Auf die IWA freue ich mich auch schon.
@@tactical-dad wenn du freitag da bist, halte ich die Augen offen 😉. Nur 5 minuten fachsimpeln reichen mir 😄
Da muss ich Dich leider enttäuschen. Ich habe schon etwa 10 Anfragen von Zuschauern bekommen und die bekomme ich jedes Jahr. Aber die knappe Zeit auf der IWA gehört ganz meinen alten Freunden und Kameraden, die ich teilweise nur dieses eine Mal im Jahr treffe. Und dann auch noch ein paar Firmenvertretern, mit denen ich "zu tun habe" (ich will nicht kooperieren sagen). Ich habe bei ein paar Produkten meine Finger mit im Spiel. Aber auch um mich von den käuflichen Bloggern zu unterscheiden, nenne ich diese Firmen absichtlich nie öffentlich. Ich freue mich da lieber im Hintergrund ;-)
@@m.m.2137
@@tactical-dad dann wird mir Kommissar Zufall vielleicht gnädig sein 😄
Ich bin am Freitag aber nicht da, sorry. Eine kleine Anekdote: Mich hat mal ein Leser im Supermarkt erkannt. Als ich Zuhause ankam war eine Lesermail über das Kontaktformular da, dass er mich eben mit den Kindern im Aldi gesehen hat. Er hatte mich an dem speziellen Kubotan erkannt, der aus meiner Hosentasche geragt war. @@m.m.2137
Gilt das gleiche auch für Schreckschusswaffen !?
Ja, da gilt das Selbe wenn man keinen kleinen Waffenschein hat.
Wie sieht es mit einer schafttasche aus? Darf Munition in dieser transportiert werden und wie siehst du das? So wie ich das Gesetz verstehe, müsste es erlaubt sein, doch solltet 3s deiner Meinung nach auch gemacht werden?
Ja, meiner Meinung nach ist der Transport der Munition im Schaftmagazin und in Schafttaschen erlaubt.
Zum Thema Munition, steht da auch nicht sowas wie "vom Bedürfnis umfassten zweck" dabei?
Hat man hier einfach wirklich vollständig auf das Thema Munition verzichtet :-)?
Und zum Magazin in der Waffe, ist die Waffe schussbereit wenn ein Magazin mit Munition eingeführt ist, der Abzug aber durch ein Abzugsschloss gesichert ist?
Genau, das steht da auch. Ich hab mich im ersten Video aber ausschließlich auf "nicht zugriffsbereit" konzentriert und in diesem hier auf "nicht schussbereit". Ob ich noch eines über das Bedürfnis mache weiß ich noch nicht.
zu Deiner Frage: Es darf sich keine Munition in der Waffe befinden. Das mit dem Abzugsschloss funktioniert daher nicht.
Das Thema "darf man "und" sieht nicht gut aus" habe ich verstanden. Ist aucu einleuchtend.
Meine Frage geht eher in die Richtung wann und mit welcher Begründung sollte ich oder kann die Polizei mich auffordern meine tasche zu öffnen, wenn nicht ein begrundeter Tatverdacht besteht. Beispiel allgm. Fahrzeugkontrolle. Klar kann er gerne gucken wo was liegt, aber Tasche öffnen? Ich habe auf den Transport wegen idR zum verschlossenen range bag nocg Abzugsschlösser angesetzt, um auch auf dem stand nicht in die Gefahr zu laufen das man eine waffe mal "Vertauscht"
Selbiges auf die frage ob man gefährliche Sachen im Auto mitfuhrt, eigentlich ja aber aucu irgendwie nicht.
Auf der anderen seite, wann wird man schon mal kontrolliert auf oder vom weg zum stand oder nach hause.... Wunsche gutes gelingen und danke fur die stetige Arbeit.hast oft sehr spannende und aufschlussreiche themen. Danke.
Das würde hier etwas den Rahmen sprengen und vermutlich für 10 ganze Videos reichen. Aber ich gebe Dir einen Tipp: Such das Polizeigesetz deines Bundeslandes und dort nach "Durchsuchung von Personen und Sachen". Dann hast Du sehr viele der möglichen Konstelationen in denen die Polizei dein Auto durchsuchen darf. Aber selbst diese vielen Fälle sind nicht abschließend, wenn die Polizei z.B. gerade einen flüchtigen Straftäter sucht und dein Auto auf die Beschreibung passt, dürfte sie das Fahrzeug auch nach der StPO durchsuchen usw. (also nicht das Gesetzbuch in deinem Auto suchen, sondern auf Grundlage des Gesetzes in deinem Auto etwas suchen (entschuldige den dummen Witz)).
Und eine leere waffe mit gefülltem magazin in dem holster tragen ist das eine straftat ?
Im Holster darf man nur mit einem Waffenschein eine Pistole tragen. Das würde sonst den Begriff "nicht zugriffsbereit" verletzen.
@@tactical-dad aber leer
@@tactical-dad zum beispiel ich trage meine waffe geholstert und komplett leer die muni liegt im koffer verschlossen was dann
Das ist egal, das waffenscheinfreie Führen ist nur erlaubt, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit, nicht schussbereit ist und es im Rahmen des Bedürfnisses erfolgt. @@EDC-MICHA
Das ist verboten.
@@EDC-MICHA
Dank dir. :D
Sehr gerne. Die nächsten Videos werden wieder andere Themen haben. Es wird viel um Schutzwesten und die "Notwehrpistolen" aus den 40er/50er Jahren gehen.
Ich bin da immer mit mir selber im Klinsch.
Zum einen, ein Recht dass man sich nicht traut zu nutzen, ist ein Recht das man nicht hat.
Andererseits kann man viele Probleme vermeiden, wenn man nicht alles macht, was man darf. (Beispiel SRS auf dem Grundstück abfeuern)
In den extrem seltenen Fällen, in denen ich vorgeladenen Magazine dabei habe, sind die zumindest sicher nicht mit im selben Fach die die Pistole.
Es gibt sehr viel das man tun darf, was aber nicht sinnvoll ist.
Danke für die Details und das Video 🍻
Hach, hinten rechts die roten Knallringe für den Cowboyrevolver an Fasching (und auch so) … was war das für eine unbeschwerte Kindheit, als man noch als Cowboy und Indianer auf offener Strasse folgenlos Spaß haben konnte 😉
Ach und die Aktenkoffer waren in meiner Jugend in der Schule der Hit! Wenn Du einen schmalen Samsonite hattest, warst Du der Chef 😂
Danke Dir.
Und manchmal dauert die Kindheit länger als man denkt -- die roten Knallringe vermisse ich allerdings nicht, da hab ich jetzt besseres ;-)
Hnsichtlich des Tranportierens von Munition: Einer zu laxen Handhabung steht wohl der § 5, Ziffer 2b des WaffG entgegen --> "mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden" Bei aller Kritik an der deutschen Waffengesetzgebung und der begleitenden laufenden Rechtsprechung haben wir hier ein Beispiel für eine Norn, die ich für absolut sinnvoll halte.
Hallo Tactical-Dad,
ich bin vor kurzem, durch deine gemeinsame Aktion mit Herrn Sprave, auf deinen Kanal aufmerksam geworden. Habe inzwischen zu vielen interessanten Themen Videos auf deinem Kanal und den Weg zum VDB gefunden, danke dafür. Jetzt dachte ich, dass ich in diesem Video hier einen Umstand aufgeklärt bekomme, den ich in meinem Schützenverein beobachten kann.
Es hält sich dort die eiserne Meinung, dass man Waffen nicht mit LEEREM eingeführtem Magazin transportieren darf, weil die Waffe, durch das eingeführte LEERE Magazin, unterladen sei und die Waffe deswegen nicht nicht schussbereit wäre. Ich bin der felsenfesten Meinung, dass das nicht stimmt, wie im Video am Ende gesehen, wird die Schussbereitschaft durch die Munition in der Waffe, nicht das LEERE Magazin, definiert.
Darauf wird oft mit Horrorgeschichten gekontert. Vor nicht all zu langer Zeit soll ein Jäger, mit einer verschossenen Hülse im Repetiergewehr, welche noch im Patronenlager gewesen sein soll, auf dem Heimweg kontrolliert worden sein und dies wäre Anlass gewesen, dem Jäger seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entziehen. Ähnliches soll einem Sportschützen passiert sein, der mit eingeführtem, LEEREN, Magazin die Waffe transportiert habe. Umso mehr verunsichert mich der Umstand, dass diese Thematik von einem Vereinsmitglied, welches ebenfalls bei der Polizei ist, bestätigt wird.
Gruß
Vielen Dank, das freut mich wenn Du bei mir interessante Inhalte gefunden hast. Mir ist es wichtig kein Clickbait und kein Unsinn hier zu verbreiten und meiner Verantwortung als Blogger gerecht zu werden. Das mit dem leeren Magazin ist totaler Unsinn. Da soll einer von denen die das behaupten mal zeigen wo das im WaffG stehen soll.... Und zu den Horrorgeschichten will ich Dir ein Video mit einem Herzensanliegen von mir nahelegen. Die Diskrepanz zwischen dem was wirklich passiert ist und dem was später im Schützenverein erzählt wird, ist unfassbar groß. Sobald man ein mal die echten Akten in der Hand hatte und dann die Lügen des Betroffenen im direkten Vergleich mitbekommen hat, glaubt man keine einzige dieser Geschichten mehr:
ua-cam.com/video/rob23ly8X3g/v-deo.html
@@tactical-dad Danke für die schnelle Antwort. Werde mir das Video morgen anschauen. Gruß
Danke für das Video, sehr interessant.
Edit 1: Beim nachfolgenden Text geht es ausschliesslich um den rechtlichen Teilaspekt der Zugriffsbereitschaft.
Bei uns SCHWEIZERN ist die Waffe beim Transport eigentlich immer in "Griffnähe" (zugriffsbereit), selbst wenn sie in einem eigens verschlossenen Behälter transportiert wird (siehe Urteil gegen einen Aargauer Sicherheitsangestellten durch das Obergericht).
Edit 2: Folglich unterscheidet unser Recht in diesem Punkt nicht ob die Waffe zugriffsbereit ist oder nicht, sie ist immer zugriffsbereit.
Es Grüessli Alex
Das versteh ich nicht ganz was Du meinst?
wenn ich ein Merkblatt der Schweizer Polizei (fedpol) richtig deute darf ich in der CH Waffen und Munition zusammen im gleichen Behältnis transportieren....Magazine müssen leer sein, es darf sich keine Mun in der Waffe befinden, es ist nicht einmal ein verschlossenes Behältnis vorgeschrieben? von Zugriffsbereitschaft ist da nichts geregelt....?
@@tactical-dad Sorry, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Hoffe es ist jetzt verständlicher.
@@Zundelheiner Ja, im wesentlichen ist das so. Ich dürfte die Waffe sogar am Gürtel im Holster transportieren - was ich nicht empfehlen würde. Das mit der Griffnähe (Zugriffsbereitschaft) stammt aus der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung.
Zum Beispiel darf ich die Pistole zusammen mit einer Schachtel Munition in den Rucksack schmeissen und so zum Training fahren, solange die Waffe und die Magazine leer sind. Durch die Schachtel ist die Waffe von der Munition getrennt.
Wenn ich allerdings einzelne Patronen zusammen mit meinem Karabiner, im gleichen Fach des Waffenkoffers transportiere, könnte dies problematisch sein, da dies als Führen der Waffe ausgelegt werden kann, da ich Vorbereitungen zum Einsatz der Waffe getroffen haben könnte. Sinngemäss sagt die Rechtsprechung, dass Führen unterscheidet sich vom Transport durch die Vorbereitung der Einsatzbereitschaft, gegenüber dem Lagerzustand von Schusswaffen.
Es Grüessli Alex
Jetzt hab ich es verstanden. Bei dieser Regelung bei uns mit dem Zugriffsbereit will ich fairerweise aber die Politik in Schutz nehmen. Diese Vorschrift entstand wegen einiger Probleme damit und einem durchaus relevanten Missbrauch. Ich hatte mich in einem früheren Video mal falsch ausgedrückt, es war vor allem in den 80er und 90er Jahren, als es Probleme damit gab, dass Sportwaffen regelmäßig zur Selbstverteidigung geführt wurden. Und damals hat man leider auch wenig dagegen unternommen, dass Rockern usw. WBKs ausgestellt wurden.
@@OutdoorimSeeland
Sehr interessant. Bei uns in der Schweiz darf sich beim Transport von Waffen weder Munition in der Waffe, noch in den Magazinen befinden. Widerhandlungen werden mit einer Busse von CHF 300.00 bestraft.
300-400 Franken scheint so ein Regelsatz für viele kleine Straftaten in der Schweiz zu sein, kann das sein? Ich hab neulich auch mitbekommen, dass jemand für einen illegal geführten Schlagstock 400 Franken bezahlen musste.
Das ist ja fast so viel, wie wenn man in der Schweiz 3 km/h zu schnell fährt ;-)
@@tactical-dad Ich denke das fällt in etwa die selbe kategorie wie das führen einer geladenen schusswaffe, da ein schlagstock der selben bewilligung wie eine reguläre pistole bedarf. eventuell ist die strafe für das führen des schlagstocks um 100 franken höher als wenn man beim transport einer schusswaffe vergisst ein Magazin zu entladen. Aber nagel mich nicht fest, bin kein Experte des Bussenkatalogs. 😅
Ich habe genau zu diesem Unwissen schon erlebt: Hinweisgeber, die meinen, dass ein Airsoft-Magazin(!) nach dem Spieltag nur komplett BB-frei, also alle Geschosskugeln raus aus den Mags, verpackt werden dürften.
Danke für das Video. Meiner Meinung nach sollten viel mehr Waffenbesitzer sich mal selbst mit dem Waffengesetz auseinandersetzen, anstatt blind irgendwelchen „alten Hasen“, die ja schon wissen, wovon sie reden glauben, schenken. Ich habe schon so viele Diskussionen geführt, bei denen einen die Leute selbst, nachdem man die Stellen im Gesetz online rausgesucht hat, immer noch skeptisch anschauen und so etwas sagen wie „Eih, der Willi hat aber doch immer gesagt, das…“ Ahhh...! Und ja, mit dem Thema haben sie bei mir einen Nerv getroffen ;-)
Ich lach mich gerade schlapp, das ist mir auch schon öfter passiert. Da sollte man sich wirklich mal Gedanken drum machen, warum viele so reagieren. Die Schlimmsten waren bei mir die Munitionssammler. Wenn ich welchen davon erklärt und anhand des WaffG bewiesen habe, dass die Patrone XY verboten ist kam immer "Aber der Willi kennt sich damit aus und meint das ist erlaubt".
Morgens bringst du die Patronen hin .
Mittags das Magazin .
Abends die Waffe , selbstverständlich in Einzelteilen .
Waffen und Passende Mun getrennt Transportieren z.b.Gewehr Cal. 308 im Koffer mit Pistolen Mun 9Para geht auch oder umgekehrt gilt, gilt nicht bei kk Waffen Gewehr und Pistole dann getrennte Behältnisse
Was soll bei KK-Waffen anders sein?
Interessantes Video!
Man kennt seine Pappenheimer, die immer alles bis aufs letzte Ausnutzen. Manchmal ist es eben klüger etwas vorbeugend zu agieren, um potentiellen Konfliktpunkten vorzubeugen.
Warum man unbedingt seine Magazine beim sportlichen schießen vorladen muss, ist mir unklar. Bei uns auf dem Stand gibt es die ganz klare Anweisung, dass Schusswaffe, sowie Magazine zu beginn des Schießbetriebs leer zu sein haben.
Danke, freut mich
Rs gibt selbst Diskussion darüber ,ob ein leeres Magazin in einer Waffe verschlossen transportiert werden darf. Es könnte ja geladen sein. Selbst beim Kauf beim Händler ist das Magazin in der Waffe.
Kann dem nur Zustimmen! Ach und gestern kam meine VDB Member-Card 😀was zum angeben 😀haha
Ich glaube es ist jetzt auch wichtig auf dem Schießstand und auf der Jagd so oft wie möglich VDB Logos zu zeigen.
Gerade bei Jägern ist es doch durchaus üblich, das volle Magazin in der Jackentasche zu transportieren. Mache ich selbst auch so.
Aber gut, wir dürfen auf dem Weg ins Revier ja auch die Waffe zugriffsbereit führen.
Das mache ich zwar nicht, aber rechtlich wäre es nicht zu beanstanden.
Auf dem Weg zur Jagd habe ich die Magazine auch immer geladen.
Mache ich auch so. Beim Nachtansitz fange ich nicht an, im Dunkeln auf der Kanzel das Magazin zu bestücken. Im Revier führe ich ja auch bereits unterladen. Es gibt keinen Grund, das Magazin erst draußen im Feld und Flur zu laden.
Macht glaube ich jeder so. Wenn ich schon dran denke, was für ein Mist es ist im Dunkeln zu entladen....😊
Was hast Du für eine Waffe?
Selbst eine R93 oder den 98er schaffe ich mit geschlossenen Augen problemlos zu entladen. Alles andere geht dagegen noch leichter...@@yingyang1703
Ich hab meinen Koffer so eingerichtet dass die Läufe der beiden Waffen immer in die gleiche Richtung zeigen, und die Seite außen am Koffer markiert.
Manche Schießplätze sehen es lieber wenn die Läufe gleich in sichere Richtung zeigen wenn man den Koffer öffnet.
Das ist sicher die smarteste Variante. Du kannst im Koffer aber auch in beliebiger Richtung die Waffen haben (Disclaimer: Stimmt so für meinen Verband/LV, ggf. kann dein Verband anderes vorschreiben!), wenn du das Behältnis so drehst, dass jede der 2 Waffen, die du entnimmst, dabei in Richtung Kugelfang oder sichere Richtung in der Safety zeigt, wenn du sie anfasst (d.h. du drehst den Koffer um 180 Grad nachdem du Waffe 1 entnommen hast). Das im Stress zu vergessen, ist bei Waffenkontrolle bei Wettkämpfen ein Klassiker, um gleich wieder nach Haus gehen zu dürfen.
...wenn man dort solche Angst vor dem eigenen Sportgerät hat (und zudem alle Schützen noch für Deppen hält), sollte man vielleicht keinen Schießstand betreiben.....
Hoplophobie macht auch vor Schießstandbetreibern nicht Halt...@@heimdalshorn
Ich hab da leider immer ein ziemliches Chaos in dem Koffer. So wirklich gut ist er für meine Zwecke auch gar nicht geeignet. Weil oft steckt ich da einfach jede Menge Kurzwaffen rein, die ich ausprobieren will und die liegen da dann kreuz und quer drin rum. Gut geschützt sind die so auch nicht.
@@asusy2772 ...scheint so, aber wenn ich pathologische Waffenangst habe, sollte ich halt auch keinen Schießstand betreiben....
Hob meistens eine geladene und gesicherte Frau dabei beim einkaufen die auch zugriffsbereit ist 😂
Das hört sich echt gefährlich an. Ich habe auch schon Erfahrungen mit den geladenen Frauen gemacht, aber das gehört nicht in die Öffentlichkeit....
jetzt mal butte bei die Fische... ich bin die letzten 20 Jahre nich angehalten worden zu irgendwelchen Kontrollen, geschweige denn wollte jemand IN meine Taschen/Rucksack schaun welche hinter dem Fahrersitz stehen (verdachtsunabhängig darf Polizie das nicht soweit ich weiß).
Ich tu mich ehrlich schwer bei der Vorstellung wie jemals jemand in freier Wildbahn in oben skizzierten Erklärungsnotstand kommt.
Kann ich mir 'verdachtsunabhängig' beim besten Willen nicht vorstellen.
Kannst du da evtl. mal ein ein paar Worte zu sagen?
Du vielleicht nicht, aber ich und viele Andere wurden bereits kontrolliert. Und als Sachverständiger habe ich regelmäßig mit genau den WBK Inhabern zu tun, die dachten dass sie eh nicht kontrolliert werden... Ich habe daher wohl eine etwas andere Sicht auf die Dinge.
@@tactical-dad ist ja gut so, drum gibt es den Kanal.
Und die Sauerei ist halt, selbst wenn man sich ans Gesetz hält und im Recht ist, kann es trotzdem negativ ausgelegt werden.
Hätte das auch schon mit bekannten im Pkw Bereich...alles eingetragen und wenn der Beamte Zweifel daran hat (möchte jetzt keine Absicht Unterstellen,kann auch Unwissenheit sein) wird die Kiste vor Ort still gelegt...und man kann erst Mal sehen wie man weg kommt. Und gibt nicht mal ein Entschuldigung nachdem es heißt "alles gut"
@tactical-dad ich bin noch nie auf dem Weg zum Schießstand oder zum Wettkampf kontrolliert worden. Einmal auf dem Rückweg vom Ansitz (Gewehr offen und entladen auf der Rückbank) die Polizisten haben mir direkt geglaubt, dass ich nichts getrunken habe und haben mich direkt weiter fahren lassen. Hatte das Gefühl, dass sie gar keine Lust hatten eine Waffenkontrolle mit all den Fallstricken durchzuführen ;-)
Wenn du mit soetwas zu tun hast, könntest du vielleicht mal ein Video machen wie eine Polizeikontrolle mit Waffen im Auto ablaufen sollte. Öffne ich die Tasche, bzw. den Verschluss der Waffe oder macht das der Beamte usw. Würde mich mal interessieren.
Ansonsten Danke für deine sachlichen Videos🫡
Wichtig ist aber auch, dass ich ausdrücklich nicht von mir behaupte immer Recht zu haben. Jeder hat halt seine Sichtweise und ich versuche halt meine hier zu beleuchten. Wenn da sachliche Kritik kommt, bin ich immer froh.
@@tangomike1306
Krass das wusste selbst ich nicht!
Danke Dir
Früher wurde gerne in der Sachkundeschulung gesagt: Waffe und Munition getrennt, verschlossen.
Das wurde so interpretiert, dass Waffe und Munition nicht im selben Fach des Koffers/der Tasche transportiert werden darf, obwohl das WaffG das so nicht aussagt/vorgibt.
Munition ist eigentlich nur Gefahrgut...sie sollte halt nicht IN der Waffe sein, egal wie. Rein rechtlich ist das Magazin der Pappschachtel gleichgestellt.
Was habt ihr eigentlich für Aufsichten? Die sollen für Sicherheit auf dem Schießstand sorgen aber es geht doch niemanden etwas an wie ich meine Waffe transportiere. Bei uns ist das auch so
Klar, wer ist nicht bei der Schweizer MP gewesen?!
Ich habe erstaunlich viele Schweizer Zuschauer und von dem Ein und Anderen weiß ich es ;-)
Warum soll ich nochmal in den "Verein deutscher Bibliothekare" eintreten?
Oberschlauberger auf dem Schießstand. Da sagst du was.
Gutes Beispiel mit der Kontrolle.Und wir sind umsichtig und provozieren nichts.❤
Danke.
Nächstes Thema : Aufbewahrung Tresor Schlüssel 😂
Das Thema mag ich gerade gar nicht, darüber machen ja alle anderen schon was. Und ich hab so viele eigene Themen.
Oder anders ausgedrückt, ich mag nicht jedem Thema sofort hinter her rennen.
@@tactical-dad deswegen auch der 😂 smiley dahinter. Momentan stehts überall... Pirsch, UA-cam, etc
Entschuldige, den Smiley hatte ich ich wohl "überlesen". Es ist ja völlig legitim und auch sinnvoll aktuelle Themen aufzugreifen. Ich habe halt immer so viele Ideen im Hinterkopf, dass ich mich da nicht anstecken lassen mag. Ich glaube ich widme mich jetzt gleich noch der Erbschaft die ich übernommen habe. Da sind zwei Waffen dabei, die mir noch ein paar technische Rätsel aufgeben. Und dann... ich könnte eigentlich noch schnell ne Umfrage für das morgige Video starten.... mal sehen.
@@1wasserbitte255
Ich habe gelernt .weder der Polizist noch ich dürfen den Koffer bei einer Polizeikontrolle öffnen.
Da ich den Koffer nur zu Hause und auf dem Schießstand öffnen darf.
Sobald ich den Koffer öffne ist die Waffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit und ich begehe ein Straftat.
Richtig?
Daraus folgt ich darf dem Polizist nicht folgeleisten.
Das ist der aller schlechteste Mythos den es unter WBK Inhabern gibt. Weder das Eine, noch das Andere, stimmt: ua-cam.com/video/Uq5MA7y9l9s/v-deo.html
Meine (jagdliche) Schießaufsicht behauptet bis heute, dass sogar das transportieren von geladenen Magazinen oder Ladestreifen verboten ist, selbst wenn man diese in einem separatem Behältnis trägt. Diese Diskussion habe ich dreimal verloren.
Warum verloren? Na, einfach: Er ist die Aufsicht und ich bin es nicht.
Meist kann man derartige Diskussionen ganz schnell beenden, in dem man fragt wo das steht? Eines können diese ganzen Vereinsmeier-Schlaumeier nämlich nicht: Das WaffG lesen
Kein Ladestreifen? Der soll mal eine Schachtel Geco Target .223 kaufen. Beim öffnen besser den Defi bereit halten.🤣
@@tactical-dad Das ist kein Argument, denn es lässt sich durch "Klugscheißer, ich mach das seit 20 Jahren!" entkräften.
Oder soll bei der Jahreshauptversammlung, vor dem gesamten Verein, im WaffG die Stelle aus suchen wo "Ladestreifen" steht.@@Distanzlocher
Erst vor ein paar Tagen meinte hier in den Kommentaren jemand, auf meinen Vorhalt seiner falschen Aussage, "Wie lange ich denn schon eine WBK hätte?". Es ist schon kurios, wie derartige Menschen nie gelernt haben, dass man sich in seinem Leben seine eigenen Äußerungen auch verantworten muss.
@@gesamtszenario
Wenn man etwas illegales vorhat den interessiert das sowieso nicht in Deutschland meint man immer alles überregulieren zu müssen. Wenn das in einem Koffer ist sollte es eigentlich egal sein. Genau wie Paragraph 1 der Strassenverkehrsordnung damit kann man alles rechtfertigen oder wie bei der Zuverlässigkeit im Waffengesetz. Gelade Waffen transportiert man sowieso nicht.
Mir ergibt sich auch nicht der Sinn nach einem geladenen Magazin im Tresor oder im Auto auf dem Weg zum Schießstand oder Turnier.
Das ist dieses: "Ja, ich darf das, also mache ich das!" - Gerede. Leute, Magazin leer lassen, keine Probleme oder sinnlose Diskussionen.
Sehr viele Sportschützen und Jäger haben ihre Waffen zur Selbstverteidigung erworben, müssen sich aber durch die einzig möglichen anerkannten Bedürfnisse alles irgendwie "zurecht lügen".
@@tactical-dad Wir sind hier nicht in den USA, hier muss sich eigentlich niemand verteidigen. Vor allem, wogegen müssen sich Jäger denn verteidigen?
Wie viele Taten wurden denn mit richtigen scharfen Waffen verübt in den letzten Jahren!? Ich habe meine Waffe wegen der sportlichen und technischen Interesse und nicht um mich zu verteidigen. Bis ich den Tresor aufhabe, ist die Wohnung eh leergeräumt. Es macht also wenig Sinn, sich eine Waffe zu Verteidigungszwecken zuzulegen.
Ich mache den waffenkoffer nicht auf bei einer Polizei Kontrolle.
Das würde nicht nur die sofortige Sicherstellung der Waffen nach sich ziehen, sondern auch die gesamte Zuverlässigkeit (zu Recht) in Frage stellen. Ich hab hier ausführlich belegt, dass der Koffer zu öffnen ist. Das ist kein Graubereich, das ist eine Pflicht.
@@tactical-dad Nach Gesetz darf ich die Waffe nur zum bedürfnisumfassenden Zweck aus dem Koffer nehmen.
Dazu gehört Kontrolle durch die Polizei nicht.
Den vorgeschrieben, nicht zugriffsbereiten Transport können sie so kontrollieren.
Um die Trennung von Waffe und Munition zu kontrollieren, muss der Koffer aufgemacht werden.
Entweder sie öffnen ihn selber (mit Gewalt, ich darf ja die Kombination nicht verraten)
oder der Koffer bleibt zu und sie begleiten mich dorthin wo ich öffnen darf.
Waffenrecht ist eher nicht mein Thema(Arbeitsrecht eher)...aber Gesetzestexte geben oft nicht viel her und machen leider nur im Kontext mit anderen Gesetzen Sinn. Wer wirklich wissen will, was in dem Gesetz steht der kauft sich den Kommentar dazu. Alles andere ist nicht ratsam, wenn es wichtig ist.
Da schauen auch die Anwälte und Richter rein.
Du zweifelst also meine Aussagen an? Dann solltest Du schon belastbare Nachweise dafür haben, dass da etwas relevant anderes drin steht!
Ja sowas macht man ja auch nicht die Magazine kann man auf dem Schieß Stand laden wenn es angebracht ist ,das selbe auch mit Speedloadern für Revolver...
Und mein Opa hatt im 2 ten Welt Krieg sein Enfield Gewehr immer im geladen Zustand geführt als er noch in Bergen Belsen gekämpft hat und auch sein Revolver...
Ja und viele Jahre später als ich noch ein Knirps war und wir mit dem Fahrrad zur Jagd gefahren sind hatt er sein Drilling mitgenommen und das hatt er immer geladen wenn wir auf dem Hochsitz waren..
Er hatte die Patronen immer in so nem kleinen Leder Etui 2 mal Schrot und 3 Büchsenpatronen
Wir hatten aber mit dem Fernglas viel mer Spaß und schöne Erinnerungen;*)
Wenn man mal ein Eichhörnchen gesehen hat oder ein Specht;*)
Super Viedeo weiter so;*)
Kenne mich jetzt aber nicht so aus mit Britischen Jagdscheinen und Deutschen Jagdscheinen und dem zusammen hang was zb. Sonderregelung für Britische Militärs und Onkel aus England will in Deutschland Jagen und Opa nach dem Krieg in Deutschland geblieben und Deutschen Pass usw. Onkel bei der Britischen Armee und Britischen Jagdscheinen....
Naja ist bestimmt auch kompliziert sowas keine Ahnung wie das heute aussieht mit egal wo man her kommt und ein Deutschen Pass hat und ein Jagdscheinen will...
Gibt ja auch Polizisten die ihren Ursprung von anderen Ländern haben und Deutsch sind und auch für ihre Dienst Waffe einen Waffenschein haben...
Danke
Wie transportiert ein Mörder sein Messer zum Opfer und ersticht einen Gastgeber???? Na, im Gewande... damit es niemand sieht
Bei keiner Polizeikotrolle darf der Polizist in einen Koffer sehen!!!!! Man mach diesen darüber auch keine Angaben was im Koffer ist, das geht die nichts an. Was für eine blöde Aussage.
Such doch mal das Polizeigesetz deines Bundeslandes raus und dort den Paragraph oder Artikel "Durchsuchung von Personen und Sachen". Wenn Du den gelesen hast, nehme ich die Entschuldigung von Dir entgegen.
@@tactical-dad OK, Kein Poizist darf bei einer Verkerskontrolle ohne drigenden Tatverdacht eine Durchsuchung veranlassen. Erlaubt sind nur Verbandskasten und Warndreieck, sowie Führerschein und Fahrzeigschein. Kannst du einfach Googeln. Ich nehme auch gerne die Entschuldigung von dir entgegen. Wie kommst du darauf dass die Polizei dich durchsuchen darf? Wir sind hier in Deutschland.
Zumindestens würde ich den Koffer von der Polizei öffnen lassen. Ich würde das nicht selber machen.
Dazu habe ich bereits ein Video gemacht. Die dauernde Behauptung, dass man den Koffer nicht selber öffnen darf entbehrt jeder Grundlage und ist ein Myhtos.
@@asusy2772
Ich sprach von einer "Polizeikontrolle", wo habe ich "Verkehrskontrolle" gesagt? Kennst Du den Unterschied? Soll ich Dir noch mehr Rechtsgrundllagen aufführen? Aber weißt Du was, ich empfehle Dir, dass Du dir einen anderen UA-cam Kanal suchst.
@@norberternst1366