Bei uns zählt nur die Wohnfläche einer Wohnung für die Berechnung der Eigentumsanteile. Keller und Tiefgarage gehört zum Miteigentum. Dafür gibt es dann das Sondernutzungsrecht an Keller und Stellplatz in der Tiefgarage. So steht es bei uns in der Teilungserklärung.
Bei uns zählt nur die Wohnfläche einer Wohnung für die Berechnung der Eigentumsanteile. Keller und Tiefgarage gehört zum Miteigentum. Dafür gibt es dann das Sondernutzungsrecht an Keller und Stellplatz in der Tiefgarage. So steht es bei uns in der Teilungserklärung.
Danke. Super Eklärung!
Vielen Dank für das Feedback =) !
And I will have a nice day