Great video bro, these AI voices are game changer for us producers who could never find quality vocal samples. It is the death of shitty generic vocal packs.
Have you ever tried releasing a cover made exactly this way? Are you sure no labels are going to try to take it down? I mean, AI vocals are still a grey area. I thought about doing what you did here multiple times but was never sure if I'm not gonna have any problems after release anyway. In your case, it actually sounds like the same recording/interpretation of Adele, just with a different tone of voice. I think it would be safer to additionally play with the vocal in melodyne, trying to change some timings, note transitions and other details even further, to make sure it actually sounds like a different performer...
The record label. I signed to didn’t pay me. …. Still in contact with my DJ can I just put my vocals on Beatz and put them on streaming services also im the original writer
Thanks a lot, @djseverman . Finally I found someone, who helped me with this topic, getting Remixes on streaming services without getting in trouble with copyright issues.✌
Technisch gesehen ist das ein Remix und kein Cover. Bei Landr und Co. wirst du damit nicht durchkommen. Ich habe es versucht und ... nein. Es gibt klare Definitionen zu Cover und Remix. Aber absolut spannendes Thema. Wenn du da Tipps für mich hast, sehr gerne 🙂
Rein technisch ist die Bezeichnung als Cover richtig. Damit ein Remix ein Remix wird, müssen dem Künstler die Originalspuren vorliegen und diese auch auf irgendeiner Weise verarbeitet werden. Die Instrumente hat er komplett selbst aufgenommen (bzw. ein bestehendes eigenes Instrumental benutzt). Für die Vocals hat er zwar Adeles Originalspur vorliegen gehabt, diese aber nicht verarbeitet sondern stattdessen ein anderes Vocal eingesetzt
@@niklasrosemusic Hey Niklas, danke für dein Feedback. Wie gesagt, ich habe bereits mit nachgesungenem Material und vollständig geänderter Produktion bei landr kein go bekommen, mit dem Vermerk es handle sich um einen Remix. Wenn das nun wirklich wie hier beschrieben gehen würde, wäre das ja ein Traum 😊. Hier mal ein Auszug aus Wikipedia... (hoffe das sprengt es hier jetzt nicht 😉) Coverversionen sind Gegenstand des Urheberrechts, das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) kodifiziert ist. Rechtlich ist die Coverversion stets eine „andere Umgestaltung“ im Sinne des § 23 UrhG, selbst wenn sie originalgetreu nachgespielt wird. Der Bundesgerichtshof bezeichnet als Coverversion die Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes,[1] während die Musikindustrie in der Coverversion die erneute Produktion und Veröffentlichung eines vorbestehenden und bereits veröffentlichten Musikwerkes sieht.[2] Bei einer Coverversion handelt es sich im Idealfall nicht um eine Bearbeitung, sondern um eine werkgetreue Verwertung des Originals. Die Rechte auf Verwertung einer Coverversion können von der Verwertungsgesellschaft des Originals eingeholt werden. Geringfügige Veränderungen durch ein anderes Arrangement sind vom Nutzungszweck des § 39 Abs. 2 UrhG gedeckt. Erhebliche Veränderungen hingegen sind Bearbeitung oder andere Umgestaltung. Ein deutscher Liedtext zu einem fremdsprachigen Original ist Bearbeitung. Urheberrechtlich von Bedeutung ist die Frage, ob die neue Version eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original darstellt oder ob eine eigene schöpferische Leistung vorliegt. Im letzten Fall handelt es sich musikalisch nicht um eine Coverversion, sondern eine Bearbeitung nach § 3 UrhG. Wird die Version schließlich öffentlich wiedergegeben oder auf Tonträger vervielfältigt, entsteht ein geschützter Vergütungsanspruch des Urhebers. War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde. Dann nämlich weist die neue Version eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe auf.[3] Der BGH hat die branchenübliche Verwendung des Begriffs Coverversion für die Fälle der Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes übernommen und spricht von der bloßen Interpretation eines Originalwerkes, welches im Rahmen der Neueinspielung in seiner Substanz unberührt bleibt, sodass eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt.[1] Ein Musikteil genießt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (nur) dann Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG, wenn es als solches die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als eigentümliche geistige Schöpfung aufweist. Wenn der Refrain infolge einer in der Popularmusik ungewöhnlichen Phasenverschiebung eine unregelmäßige Melodie habe und damit eine individuelle ästhetische Ausdruckskraft erhalte, dann liege darin die schöpferische Eigentümlichkeit bei Musikwerken. Das zeige sich auch für den Laien auf dem Gebiet der Musik darin, dass er diese Melodie beim abermaligen Hören als bekannt erfasse und dem Komponisten zuordne.[1] Bei Musikwerken stellt die Rechtsprechung geringere Anforderungen an diese Schöpfungshöhe nach dem Grundsatz der sogenannten „kleinen Münze“.[4] Coverversionen müssen erkennbar auf das zugrunde liegende Original durch Nennung des Urhebers und Musikverlages Bezug nehmen. Verletzungen des Namensnennungsrechts treten eher in dem Bereich auf, wo die Abhängigkeit des Werkes von einem bestimmten vorbestehenden Werk bezweifelt wird. Fehlt es an der pflichtgemäßen Angabe der Originalquelle, liegt ein rechtswidriges Plagiat vor.
@@DJMAJANOk?! Da stellt sich die Frage: Enthielt deine Produktion irgendetwas, woran landr das Original ausgemacht hat (Hinweis: Ich arbeite nicht für landr)? bzw. ist die Frage hier einfach, wie landr einen Remix definiert. Weiterer Nachtrag: Am Wikipedia-Artikel, den du zitiert hast, mache ich tatsächlich fest, dass bei einem Cover die Spuren komplett neu eingespielt wurden und dass für einen Remix die Originalspuren vorliegen und zumindest ein paar Spuren des Originals verarbeitet werden müsen, woraus das Original ersichtlich ist, wobei das Originalvocal in der Regel schon ausreicht (heißt dass im Falle einer Verarbeitung der originalen Spuren im Remix diese auch ruhig sehr stark zerpflückt werden dürfen, der Hörer muss nur irgendwie erkennen, woher das Original stammt). Der Wikipedia-Artikel ist zwar nicht so umfangreich, wie die Stelle aus dem Artikel zum Thema Cover, trotzdem hoffe ich, dass er relativ hilfreich ist, hier ein Zitat aus zwei Stellen über das Konzept: Der Titel kann anhand der vorhandenen Tonspuren nur leicht variiert werden; es können aber auch stärkere Eingriffe bis hin zu einer völligen Neubearbeitung erfolgen. Oftmals werden vorhandene Tonspuren völlig ausgeblendet und neue Tonspuren hinzugefügt. Die Palette von Veränderungen des Remixers reicht vom Hinzumischen bzw. Entfernen von Klangeffekten, Anpassung der Geschwindigkeit über Neugewichtung der Lautstärkeverhältnisse, Neueinspielung zusätzlicher Instrumente bis zu einer völligen Zerstückelung und Neuzusammensetzung des Originalmaterials. Grundsätzlich kann man klanglich gesehen zwischen zwei Remixkonzepten unterscheiden: - eine behutsame Veränderung, die sich relativ nah am Original bewegt und den Sound und die Struktur z. B. für die Tanzfläche perfektioniert, oder - eine vollkommenen neu interpretierte Collage, die vom ursprünglichen Original meist nur noch die Gesangsspur oder selbst hiervon nur noch Fragmente enthält. Alles in allem tatsächlich ein sehr interessantes Thema
@@niklasrosemusic Das Thema ist nicht nur interessant, es lässt mich auch verzweifeln. Es gibt so viele (schlechte) Cover- oder Remixversionen auf Spotify, bei denen ich mich frage... wie sind die da hin gekommen? Dann möchte man auch Rechtssicherheit haben, sonst kann es teuer werden.
@@DJMAJANDas stimmt. Fehlende Rechtssicherheit kann brandgefährlich werden. Außerdem ist der/das ein oder andere Remix/Cover total schlecht. Nachtrag: Leider bin ich erst dank Severmans Antwort darüber gestolpert, dass landr fälschlicherwiese deine AI Vocals für das Original gehalten haben könnte
Wait how is it going to be a cover?😅 Chords and melodies are different from the original. If you want to release it as a cover you first need to change the midi on every channel I think
It doesn't matter if you use a different chord progression. If you use the same vocals, but with an AI model or from a different singer it counts as a cover.
goat
goats
@@domlo2006LOL SEVERMAN IS SAVAGESOUNDS
@@abishektamilan9733 nah...
I don't get, why you don't have 10 million subs already, I love watching your videos so much!
Thanks so much!!
Great video bro, these AI voices are game changer for us producers who could never find quality vocal samples. It is the death of shitty generic vocal packs.
severmand the GOAT 🐐🐐🐐
🔥🙏🙏
Great bro🎉
🔥
what is the websites name for voice cover
In description
Audimee (link in description)
That looks awesome! Will you release this cover?👀
Just gonna keep it as a mashuo
This was useful video, thank you Severman for good content! 😃
How to upload Christmas Carol remix whose lyrics are in public domain. Whose name should be in lyrics writer?
Have you ever tried releasing a cover made exactly this way? Are you sure no labels are going to try to take it down? I mean, AI vocals are still a grey area. I thought about doing what you did here multiple times but was never sure if I'm not gonna have any problems after release anyway.
In your case, it actually sounds like the same recording/interpretation of Adele, just with a different tone of voice. I think it would be safer to additionally play with the vocal in melodyne, trying to change some timings, note transitions and other details even further, to make sure it actually sounds like a different performer...
Can I post a remix/cover like this with distrokid?
Yes but there are some exceptions. Check this out: support.distrokid.com/hc/en-us/articles/360013648953-Can-I-Upload-Cover-Songs
thanks man
🔥
I sang acapella on my podcast & Spotify took it down! Any idea why?
Sadly doesn't work on Tracks with background vocals in it. The artifacts are horrible. Grüße nach Aachen
OTT!
i thought mechanical license do not permit significant change in melody..
The record label. I signed to didn’t pay me. …. Still in contact with my DJ can I just put my vocals on Beatz and put them on streaming services also im the original writer
Thanks a lot, @djseverman . Finally I found someone, who helped me with this topic, getting Remixes on streaming services without getting in trouble with copyright issues.✌
Does distrokid also work for uploading covers?
Yes but there are some exceptions. Check this out: support.distrokid.com/hc/en-us/articles/360013648953-Can-I-Upload-Cover-Songs
@@djseverman yo. bro can you please show us tips and tricks for martin garrix melodies
If the remix of a vocal track is purely instrumental, would that also mean you can release it on Spotify.
If there's no other recordings and no melodies from the original song then yes
1:58
Uu singingg🤣
Thank you 🥺❤
You’re welcome 😊
Hey sorry I don't understand why I'm getting AI vocals
Bro mewed for the thumbnail.
@Soon-be8kg he sure did. 🥵🥵
😂😂😂
Thanks 🙏❤
You're welcome 😊
Can you just use any name for the song?
❤
release that mashup with an download link 😂😂❤
#3rd AWESOME 🔊
Nice Video... do you need a paid plan with Audimee to release the converted vocals?
Yes I think so because you don't get the commercial license with th free one
@@djseverman thanks
❤️❤️❤️❤️
i want to remix a song- rap over a beat, no original vocals, how can i do this?
Technisch gesehen ist das ein Remix und kein Cover. Bei Landr und Co. wirst du damit nicht durchkommen. Ich habe es versucht und ... nein. Es gibt klare Definitionen zu Cover und Remix. Aber absolut spannendes Thema. Wenn du da Tipps für mich hast, sehr gerne 🙂
Rein technisch ist die Bezeichnung als Cover richtig. Damit ein Remix ein Remix wird, müssen dem Künstler die Originalspuren vorliegen und diese auch auf irgendeiner Weise verarbeitet werden. Die Instrumente hat er komplett selbst aufgenommen (bzw. ein bestehendes eigenes Instrumental benutzt). Für die Vocals hat er zwar Adeles Originalspur vorliegen gehabt, diese aber nicht verarbeitet sondern stattdessen ein anderes Vocal eingesetzt
@@niklasrosemusic Hey Niklas, danke für dein Feedback. Wie gesagt, ich habe bereits mit nachgesungenem Material und vollständig geänderter Produktion bei landr kein go bekommen, mit dem Vermerk es handle sich um einen Remix.
Wenn das nun wirklich wie hier beschrieben gehen würde, wäre das ja ein Traum 😊.
Hier mal ein Auszug aus Wikipedia... (hoffe das sprengt es hier jetzt nicht 😉)
Coverversionen sind Gegenstand des Urheberrechts, das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) kodifiziert ist. Rechtlich ist die Coverversion stets eine „andere Umgestaltung“ im Sinne des § 23 UrhG, selbst wenn sie originalgetreu nachgespielt wird. Der Bundesgerichtshof bezeichnet als Coverversion die Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes,[1] während die Musikindustrie in der Coverversion die erneute Produktion und Veröffentlichung eines vorbestehenden und bereits veröffentlichten Musikwerkes sieht.[2] Bei einer Coverversion handelt es sich im Idealfall nicht um eine Bearbeitung, sondern um eine werkgetreue Verwertung des Originals. Die Rechte auf Verwertung einer Coverversion können von der Verwertungsgesellschaft des Originals eingeholt werden. Geringfügige Veränderungen durch ein anderes Arrangement sind vom Nutzungszweck des § 39 Abs. 2 UrhG gedeckt. Erhebliche Veränderungen hingegen sind Bearbeitung oder andere Umgestaltung. Ein deutscher Liedtext zu einem fremdsprachigen Original ist Bearbeitung.
Urheberrechtlich von Bedeutung ist die Frage, ob die neue Version eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original darstellt oder ob eine eigene schöpferische Leistung vorliegt. Im letzten Fall handelt es sich musikalisch nicht um eine Coverversion, sondern eine Bearbeitung nach § 3 UrhG. Wird die Version schließlich öffentlich wiedergegeben oder auf Tonträger vervielfältigt, entsteht ein geschützter Vergütungsanspruch des Urhebers. War das Original veröffentlicht und bei einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA) registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde. Dann nämlich weist die neue Version eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe auf.[3] Der BGH hat die branchenübliche Verwendung des Begriffs Coverversion für die Fälle der Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes übernommen und spricht von der bloßen Interpretation eines Originalwerkes, welches im Rahmen der Neueinspielung in seiner Substanz unberührt bleibt, sodass eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt.[1] Ein Musikteil genießt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (nur) dann Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG, wenn es als solches die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als eigentümliche geistige Schöpfung aufweist. Wenn der Refrain infolge einer in der Popularmusik ungewöhnlichen Phasenverschiebung eine unregelmäßige Melodie habe und damit eine individuelle ästhetische Ausdruckskraft erhalte, dann liege darin die schöpferische Eigentümlichkeit bei Musikwerken. Das zeige sich auch für den Laien auf dem Gebiet der Musik darin, dass er diese Melodie beim abermaligen Hören als bekannt erfasse und dem Komponisten zuordne.[1] Bei Musikwerken stellt die Rechtsprechung geringere Anforderungen an diese Schöpfungshöhe nach dem Grundsatz der sogenannten „kleinen Münze“.[4]
Coverversionen müssen erkennbar auf das zugrunde liegende Original durch Nennung des Urhebers und Musikverlages Bezug nehmen. Verletzungen des Namensnennungsrechts treten eher in dem Bereich auf, wo die Abhängigkeit des Werkes von einem bestimmten vorbestehenden Werk bezweifelt wird. Fehlt es an der pflichtgemäßen Angabe der Originalquelle, liegt ein rechtswidriges Plagiat vor.
@@DJMAJANOk?! Da stellt sich die Frage: Enthielt deine Produktion irgendetwas, woran landr das Original ausgemacht hat (Hinweis: Ich arbeite nicht für landr)? bzw. ist die Frage hier einfach, wie landr einen Remix definiert.
Weiterer Nachtrag: Am Wikipedia-Artikel, den du zitiert hast, mache ich tatsächlich fest, dass bei einem Cover die Spuren komplett neu eingespielt wurden und dass für einen Remix die Originalspuren vorliegen und zumindest ein paar Spuren des Originals verarbeitet werden müsen, woraus das Original ersichtlich ist, wobei das Originalvocal in der Regel schon ausreicht (heißt dass im Falle einer Verarbeitung der originalen Spuren im Remix diese auch ruhig sehr stark zerpflückt werden dürfen, der Hörer muss nur irgendwie erkennen, woher das Original stammt). Der Wikipedia-Artikel ist zwar nicht so umfangreich, wie die Stelle aus dem Artikel zum Thema Cover, trotzdem hoffe ich, dass er relativ hilfreich ist, hier ein Zitat aus zwei Stellen über das Konzept:
Der Titel kann anhand der vorhandenen Tonspuren nur leicht variiert werden; es können aber auch stärkere Eingriffe bis hin zu einer völligen Neubearbeitung erfolgen. Oftmals werden vorhandene Tonspuren völlig ausgeblendet und neue Tonspuren hinzugefügt. Die Palette von Veränderungen des Remixers reicht vom Hinzumischen bzw. Entfernen von Klangeffekten, Anpassung der Geschwindigkeit über Neugewichtung der Lautstärkeverhältnisse, Neueinspielung zusätzlicher Instrumente bis zu einer völligen Zerstückelung und Neuzusammensetzung des Originalmaterials.
Grundsätzlich kann man klanglich gesehen zwischen zwei Remixkonzepten unterscheiden:
- eine behutsame Veränderung, die sich relativ nah am Original bewegt und den Sound und die Struktur z. B. für die Tanzfläche perfektioniert, oder
- eine vollkommenen neu interpretierte Collage, die vom ursprünglichen Original meist nur noch die Gesangsspur oder selbst hiervon nur noch Fragmente enthält.
Alles in allem tatsächlich ein sehr interessantes Thema
@@niklasrosemusic Das Thema ist nicht nur interessant, es lässt mich auch verzweifeln. Es gibt so viele (schlechte) Cover- oder Remixversionen auf Spotify, bei denen ich mich frage... wie sind die da hin gekommen? Dann möchte man auch Rechtssicherheit haben, sonst kann es teuer werden.
@@DJMAJANDas stimmt. Fehlende Rechtssicherheit kann brandgefährlich werden. Außerdem ist der/das ein oder andere Remix/Cover total schlecht. Nachtrag: Leider bin ich erst dank Severmans Antwort darüber gestolpert, dass landr fälschlicherwiese deine AI Vocals für das Original gehalten haben könnte
Wait how is it going to be a cover?😅 Chords and melodies are different from the original. If you want to release it as a cover you first need to change the midi on every channel I think
It doesn't matter if you use a different chord progression. If you use the same vocals, but with an AI model or from a different singer it counts as a cover.
a cover is a cover if basically no original sound/stem is within your own version
If I add my own music in the song do it will harm