Hallo liebes Team. Wir haben die gleiche Frage, wie die anderen Zuschauer auch: wie können wir online gründen und gleichzeitig alle Mitglieder die Satzung unterschreiben? Könnte man die Satzung bspw. vorab per Post herumschicken? Wie regelt man dann das Datum der Unterschrift(en)? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Vielen Dank🙏🏻
Hallo, vielen Dank für Eure Frage. Die Satzung muss nicht von allen Mitgliedern im gleichen Zeitpunkt unterschrieben werden. Es genügt, wenn die Satzung nach Beschlussfassung postalisch nacheinander an die Gründungsmitglieder versendet wird und diese dann unterschreiben. Tipp: Zur Gründung bedarf es nur sieben Mitglieder. Lasst weitere Interessenten am besten erst nach der Gründung eintreten, dann spart man sich den bürokratischen Aufwand, durch umständlichen Kettenversand.
@@Vereinfacher Hallo, ich habe folgende Info bzgl von Unterschriften erhalten und bin nun unsicher, was korrekt ist. "Bzgl der Gründung fordert das Gesetz keine Schriftform im Sinne des §126 BGB, so dass sogar ein lediglich gedruckter Namensvermerk (z.B. "gez. Laub") zulässig ist. Stimmt das? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!
Was mich interessiert: Wenn man alles online machen kann, wie ist das dann mit der notariellen Beglaubigung der Unterschriften unter den Gründungsdokumenten. Kann man die Präsenzpflicht umgehen mit Vollmachten?
Dankeschön! Unsere Satzung aus dem Konfigurator vom Vereinfacher hat schon auf dieses grüne Licht gewartet! 👍👍👍👍
Muss ich nicht auf dem auf dem Protokoll der Vereinsgründung alle Mitglieder unterschreiben lassen? Gilt das auch für Online-Gründungen?
Das fragen wir uns auch. ☺️
Gibt es hierzu schon eine Auflösung?
Hallo liebes Team. Wir haben die gleiche Frage, wie die anderen Zuschauer auch: wie können wir online gründen und gleichzeitig alle Mitglieder die Satzung unterschreiben? Könnte man die Satzung bspw. vorab per Post herumschicken? Wie regelt man dann das Datum der Unterschrift(en)? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Vielen Dank🙏🏻
Hallo, vielen Dank für Eure Frage. Die Satzung muss nicht von allen Mitgliedern im gleichen Zeitpunkt unterschrieben werden. Es genügt, wenn die Satzung nach Beschlussfassung postalisch nacheinander an die Gründungsmitglieder versendet wird und diese dann unterschreiben. Tipp: Zur Gründung bedarf es nur sieben Mitglieder. Lasst weitere Interessenten am besten erst nach der Gründung eintreten, dann spart man sich den bürokratischen Aufwand, durch umständlichen Kettenversand.
@@Vereinfacher ganz herzlichen Dank! Ihr seid die Besten🙏🏻
@@Vereinfacher Hallo, ich habe folgende Info bzgl von Unterschriften erhalten und bin nun unsicher, was korrekt ist. "Bzgl der Gründung fordert das Gesetz keine Schriftform im Sinne des §126 BGB, so dass sogar ein lediglich gedruckter Namensvermerk (z.B. "gez. Laub") zulässig ist. Stimmt das? Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!
Was mich interessiert: Wenn man alles online machen kann, wie ist das dann mit der notariellen Beglaubigung der Unterschriften unter den Gründungsdokumenten. Kann man die Präsenzpflicht umgehen mit Vollmachten?
Gibt es hierzu schon eine Auflösung?