Herzlichen Dank!! Eine Frage, Ist es möglich einen Verein zur Vermögenssicherung zu nutzen? (klar das man §288 AO beachten muß). Ich gehe davon aus, das gespendetes Geld dem Verein gehört und nicht mehr von Privatgläubigern eingeklagt werden kann.
Da hier auch ab und an fremde juristische Themen behandelt werden fände ich ein Video interessant, wie es mit dem aktuellen Urteil aussieht zu den AGB von Banken. Gebührenerhöhungen dürfen nicht durch schweigende Zustimmung vorgenommen werden. Wie soll sowas in der Praxis funktionieren? Sollen die Banken dann bei fehlender aktiven Zustimmung das Konto kündigen? Man kann seinen Vertrag jederzeit kostenlos kündigen und wechseln. Und wieso dürfen z.B. telefonanbieter dies so handhaben?
Darf ein Vereinsvorstand zusätzliche Aufgaben der Vereinsarbeit tätigen, die vergütet werden. Zb er baut eine Website für den Verein und wird dafür bezahlt
Ja, die Übernahme von Tätigkeiten neben dem Vorstandamt gegen Bezahlung ist zulässig. Der Grundsatz, dass der Vorstand ehrenamtlich, also ohne Vergütung, tätig wird, bezieht sich nur auf das eigentliche Vorstandsamt.
Guten Morgen, das letzte Webinar hat gestern Abend stattgefunden. Unsere Webinare finden immer im zweiwöchigen Takt statt, sodass das nächste Webinar am 06. Februar um 18 Uhr ist. Hier finden Sie auch eine Übersicht über unseren Webinarkalender für das 1. Halbjahr 2024 - www.vereinfacher.de/vereinfacher-webinare/. Um immer up to date zu bleiben, können Sie auch unseren Newsletter auf unserer Website abonnieren, um kein Webinar mehr zu verpassen!
@@Vereinfacher danke für die Info ich wollte mich für den 27.02 anmelden, doch war der Vereinsname ein Pflichtfeld. Ich habe leider noch kein Verein. Ist das eine Voraussetzung oder?
Thomas Krüger ist ein super Experte! Danke !
Sehr anschaulich und verständlich erklärt. Vielen Dank mal wieder!
Vielen Dank für die guten Hinweise, so ist man gut gewappnet
So gut und angenehm erklärt ✅🙏🏼
Mal wieder ein top Video! Informativ und trotzdem knapp gehalten!
Herzlichen Dank!! Eine Frage, Ist es möglich einen Verein zur Vermögenssicherung zu nutzen? (klar das man §288 AO beachten muß). Ich gehe davon aus, das gespendetes Geld dem Verein gehört und nicht mehr von Privatgläubigern eingeklagt werden kann.
Da hier auch ab und an fremde juristische Themen behandelt werden fände ich ein Video interessant, wie es mit dem aktuellen Urteil aussieht zu den AGB von Banken.
Gebührenerhöhungen dürfen nicht durch schweigende Zustimmung vorgenommen werden.
Wie soll sowas in der Praxis funktionieren? Sollen die Banken dann bei fehlender aktiven Zustimmung das Konto kündigen? Man kann seinen Vertrag jederzeit kostenlos kündigen und wechseln.
Und wieso dürfen z.B. telefonanbieter dies so handhaben?
Darf ein Vereinsvorstand zusätzliche Aufgaben der Vereinsarbeit tätigen, die vergütet werden. Zb er baut eine Website für den Verein und wird dafür bezahlt
Ja, die Übernahme von Tätigkeiten neben dem Vorstandamt gegen Bezahlung ist zulässig. Der Grundsatz, dass der Vorstand ehrenamtlich, also ohne Vergütung, tätig wird, bezieht sich nur auf das eigentliche Vorstandsamt.
Vielen lieben Dank, wann gibt es denn wieder ein Webseminar?
Guten Morgen, das letzte Webinar hat gestern Abend stattgefunden. Unsere Webinare finden immer im zweiwöchigen Takt statt, sodass das nächste Webinar am 06. Februar um 18 Uhr ist. Hier finden Sie auch eine Übersicht über unseren Webinarkalender für das 1. Halbjahr 2024 - www.vereinfacher.de/vereinfacher-webinare/. Um immer up to date zu bleiben, können Sie auch unseren Newsletter auf unserer Website abonnieren, um kein Webinar mehr zu verpassen!
@@Vereinfacher danke für die Info ich wollte mich für den 27.02 anmelden, doch war der Vereinsname ein Pflichtfeld. Ich habe leider noch kein Verein. Ist das eine Voraussetzung oder?
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